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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Immissionsschutz- und Baurecht für die Nutztierhaltung

Vorliegender Entwurf des Intensivtierhaltungsgesetzes zur Beschränkung der negativen Auswirkungen der Massentierhaltung sowie Presseankündigungen: Detailfragen zu emissionsmindernden Maßnahmen in der Landwirtschaft, insb. im Bereich Tierhaltung, Position zur Auslaufhaltung für alle Tierarten und dafür notwendige Reduktion der Nutztierbestände bzgl. der Klimazielerreichung, Tierplatzzahlen für die verpflichtende Aufstellung eines Bebauungsplanes, geplante Gesetzesänderungen zur Bürgerbeteiligung in Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen, Änderungen in der TA Luft und Übergangsfristen für die Nachrüstung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

16.12.2016

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1042922.11.2016

Immissionsschutz- und Baurecht für die Nutztierhaltung

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat einen Entwurf für ein Intensivtierhaltungsgesetz vorgelegt. Mit ihm sollen die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung in Deutschland eingedämmt werden. Allerdings ist fraglich, ob die im „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ gemachten Vorschläge sowie die Maßnahmen, die in medialen Ausführungen des BUMB enthalten sind (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-4351647.html), diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden.

Erfordernisse für Änderungen im Bereich der Tierhaltung ergeben sich allein dadurch, dass in Deutschland derzeit etwa 12,6 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine, 160,7 Millionen Masthühner und 47,9 Millionen Legehennen leben. Zusammen mit Schafen, Puten und anderen Nutztieren leben in Deutschland mehr als doppelt so viele Nutztiere wie Menschen. Hinzu kommt, dass die Zahl der Betriebe mit Viehbestand in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken ist, während die Anzahl der Tiere pro Betrieb zunahm. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Umweltbelastungen.

So hat sich die Nitratproblematik von Regionen mit intensivem Pflanzenbau in Regionen mit intensiver Tierhaltung verlagert. Das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Stickstoffüberschuss bis zum Jahr 2010 auf 80 kg/ha zu begrenzen, wurde verfehlt. Der Stickstoffbilanzüberschuss lag im Jahr 2012 bei rund 96 kg/ha, mit teilweise deutlichen Überschreitungen dieses Wertes in den Intensivtierhaltungsregionen Nordwestdeutschlands. In Niedersachsen befinden sich 60 Prozent des Grundwassers in einem schlechten Zustand. In Nordrhein-Westfalen erreichen rund 40 Prozent des Grundwasserkörpers aufgrund der Nitratbelastung nicht den guten chemischen Zustand.

Auch für die Stickstoffeinträge in die Nordsee ist die Landwirtschaft der Hauptverursacher. So wurde für 2006 bis 2008 festgestellt, dass 77 Prozent der Stickstoffeinträge in die Fließgewässer des Nordseeeinzugsgebiets diesem Verursacher zugeschrieben werden.

Die Stickstoffüberschüsse in Deutschland und ihre Beeinträchtigungen der Umwelt haben mittlerweile zu einer Klage wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) geführt und ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie befindet sich in Vorbereitung.

Während in Deutschland die Emission an Luftschadstoffen aus allen Quellen seit dem Jahr 1990 für die meisten Schadstoffe reduziert werden konnte, hat sich der Ausstoß von Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft nur geringfügig verringert. Die Bedeutung der Landwirtschaft als Quelle von Luftschadstoffen nimmt insbesondere in Gebieten mit räumlich konzentrierter Intensivtierhaltung zu. So stammen in Deutschland 95 Prozent aller Ammoniak-Emissionen – die sich seit Jahrzehnten auf sehr hohem Niveau befinden – aus der Landwirtschaft. Davon entfällt wiederum der größte Teil der Emissionen mit 81 Prozent auf die Tierhaltung. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass der Grenzwert der NEC-Richtlinie (Richtlinie 2001/81/EG) in Höhe von 550 kt/Jahr von Deutschland regelmäßig nicht eingehalten wurde.

Dabei trägt das nach Umwandlung in der Luft gebildete Ammonium in erheblichem Maße zur Stickstoffdeposition und damit zu Eutrophierungs- und Versauerungseffekten und zur Bildung von lungenschädlichem Feinstaub bei. Das erklärt auch den hohen Anteil der Landwirtschaft bei den Säurebildnern, der im Jahr 2014 auf fast 54 Prozent gestiegen ist, während die SO2- und NOx-Emissionen aus Verkehr und Industrie zurückgegangen sind. Verdeutlicht wird dieser Zustand durch ein krasses Missverhältnis: Zum einen stammten 80 Prozent der Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung aus Stall und Lagerstätten, aber nur 2,7 Prozent der Mastschweine- und Aufzuchtferkelplätze und 1,4 Prozent der Sauenplätze sind mit Abluftreinigungsanlagen ausgerüstet. Das wirkt sich auch negativ auf die Artenvielfalt aus: Für die Hälfte aller auf der "Roten Liste" geführten Pflanzenarten sind hohe Nährstoffeinträge für deren Gefährdung verantwortlich.

Bundesweite Vorgaben fehlen bislang, vielmehr haben grüne Agrarminister in den Ländern durch so genannte Filtererlässe maßgebliche Regelwerke auf den Weg gebracht.

Auch an der Klimakrise hat die Tierhaltung einen entscheidenden Anteil. Die Tierhaltung trägt mit 94,9 Millionen t CO2äqu. bzw. 71 Prozent zum landwirtschaftlichen Treibhausgasausstoß bei, wenn die Bereitstellung der Futtermittel in Deutschland mit berücksichtigt wird.

Die wesentlichen Treibhausgasquellen der Tierhaltung sind die Entstehung von Methan im Verdauungsprozess, die Lagerung von Wirtschaftsdünger und die Entstehung von Lachgas bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern im Pflanzenbau.

Im Jahr 2014 machte das Wirtschaftsdüngermanagement (Lagern und Ausbringen von Gülle und Festmist) 19,2 Prozent der gesamten Methan-Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft aus.

Dass den schädlichen Umweltwirkungen der Tierhaltung politisch begegnet werden muss, ist angesichts dieser Faktenlage mehr als deutlich. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und die Ankündigungen in der Presse (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-4351647.html) hierzu werfen zahlreiche Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Emissionsminderungen in der Landwirtschaft sollen nach den Planungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis wann erreicht werden, und durch welche Maßnahmen (bitte einzeln auflisten: Maßnahme/voraussichtliche Minderung, getrennt nach Klimagasen)?

2

Welche agrarstrukturellen und tierschutzrechtlichen/praktischen Überlegungen sind in die Vorschläge zur Emissionsminderung aus Tierhaltungsanlagen bislang eingeflossen, und welche Rolle misst die Bundesregierung diesen im weiteren Verfahren zu (z. B. über die Einführung eines Abwägungsgrundes Tierschutz im Genehmigungsverfahren)?

3

Sieht die Bundesregierung aktuell eine genehmigungsrechtliche Schieflage zwischen Haltungen mit und ohne Auslauf zulasten von Außenklimaställen (z. B. durch die Annahme extrem hoher pauschaler Emissionswerte bei Außenklimaställen im Genehmigungsverfahren)?

Wenn ja, welche, und mit welchen rechtlichen Änderungen plant sie, diese zu beseitigen?

4

Inwiefern hält die Bundesregierung eine Haltung mit Auslaufmöglichkeit mittelfristig für alle Tierarten und Nutzungsformen für erstrebenswert?

5

Welche Reduktion der Nutztierbestände müsste aus Sicht der Bundesregierung mittelfristig erreicht werden, um unter den Bedingungen einer Auslaufhaltung die Klima- und Luftreinhalteziele nicht zu überschreiten?

6

Wodurch wird die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angekündigte Schließung der sogenannten Schlupflöcher im Artikel 1 Nummer 2 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ im § 35 Absatz 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erreicht, die auf die Kumulation im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zurückgeht?

7

Welche Tierplatzzahlen sollen also künftig den Ausschlag für die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes ergeben, wenn eine Betriebserweiterung geplant ist und die Auslöseschwelle für die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch eine Betriebserweiterung überschritten wird?

8

Wie begründet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die unterschiedlichen Tierplatzzahlen für die Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen Truthühnern und Hennen (15 000) sowie Mastgeflügel und Junghennen (30 000)?

9

Welche Gründe führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an, die Schwellenwerte für Tierhaltungsanlagen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nicht reduzieren zu wollen, um den Umweltbelastungen dieser Anlagen besser gerecht werden zu können und Öffentlichkeitsbeteiligungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren schon bei einer geringeren Tierplatzzahl durchzuführen zu müssen?

10

Wie will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verhindern, dass das im Artikel 5 des „Entwurfes eines Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ festgelegte Inkrafttreten und die damit verbundene Übergangsfrist von sieben Monaten des im Artikel 3 Nummer 1b formulierten Grünlandumbruchverbotes zu vorgezogenen Grünlandumbrüchen genutzt werden?

11

Welche Gesetzesänderungen plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, um die Bürgerbeteiligung in Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen zu verbessern, wie in der Presse angekündigt (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-435 1647.html)?

12

Welche konkreten Änderungen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, und welche Emissionsminderungen werden damit voraussichtlich erreicht?

13

Für welche Tierhaltungen/Nutzungsformen soll der Einbau von Abgasreinigungsanlagen festgeschrieben werden, für welche nicht (bitte begründen)?

14

Welche Übergangsfristen sind die für die Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen, Reduktion von Tierplatzzahlen und Indoor-Emissionsreduktionsmaßnahmen geplant, und wie werden diese begründet (bitte unterteilt nach Tierhaltung und Art der genannten Maßnahmen)?

15

Von welchen Kosten pro Tierhaltungsplatz geht die Bundesregierung bei Neubau oder Nachrüstung jeweils aus?

Welche Fördermöglichkeiten für welche Betriebe stehen zur Verfügung oder sind geplant?

16

Welche auf Landesebene bereits bestehenden Vorgaben zum Umgang mit Gerüchen und Immissionen will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wie und bis wann in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bundeseinheitlich verankern?

Berlin, den 21. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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