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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Absprachen mit Dänemark zur Veränderung der "Konvention zur Verhinderung von Staatenlosigkeit" und der Europäischen Menschenrechtskonvention

Diesbzgl. Konsultationen zu Deutschland und anderen EU-Staaten, Pläne zu weiteren Verschärfungen des Asyl- oder Staatsbürgerrechts während des dänischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ab November 2017, Staatenlose in Deutschland, Maßnahmen zur Beendigung von Staatenlosigkeit, Ziele sowie Kontakte der Bundesregierung zur dänischen "Taskforce" zum Ermöglichen einer restriktiveren Migrationspolitik<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.12.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1046425.11.2016

Absprachen mit Dänemark zur Veränderung der „Konvention zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ und der Europäischen Menschenrechtskonvention

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Europaweit erleben wir im Zusammenhang mit dem Aufstieg des sog. Rechtspopulismus eine Verschärfung von Gesetzen, die die Rechte von Flüchtlingen und Migranten betreffen. Insbesondere im Kontext des bevorstehenden dänischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ab November 2017 existieren nach Kenntnis der Fragesteller Projekte zur Änderung internationaler Konventionen, wie dem „Übereinkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und einer Veränderung der Interpretation der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK).

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) führt zurzeit eine Kampagne zur „Beendigung von Staatenlosigkeit“ bis zum Jahr 2024 durch (www.unhcr.org/ibelong-campaign-to-end-statelessness.html). Der ehemalige Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, António Guterres, charakterisiert Staatenlosigkeit als „eine tiefgehende Verletzung der Menschenrechte einer Person“ (www.refworld.org/docid/545b47d64.html). Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) sind weltweit mindestens 10 Millionen Menschen von Staatenlosigkeit betroffen (www.unhcr.org/stateless-people.html). Im Jahr 1961 wurde aufgrund der Lage der Staatenlosen ein „Übereinkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ erreicht. Diesem Übereinkommen sind 66 Nationen, darunter Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland, beigetreten.

Am 10. November 2016 verkündete die dänische Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg im Rahmen einer Ausschusssitzung im dänischen Parlament, dass sich die dänische Regierung an neun weitere Regierungen gewandt hätte, um eine Änderung des „Übereinkommens zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ zu erreichen (www.ft.dk/webtv/video/20161/uui/td.1349271.aspx?as=1).

Weiterhin hat die dänische Regierung nach eigenen Angaben eine „Taskforce“ aus Beamten des Justizministeriums und des Außenministeriums berufen, um bis November 2017 die übrigen 46 Mitgliedstaaten des Europarats zu kontaktieren, mit dem Ziel, eine restriktivere Migrationspolitik möglich zu machen. Dabei soll es um eine grundsätzliche Änderung der EMRK gehen. Zudem sollen nach Medienberichten die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingeschränkt werden (http://politiken.dk/indland/ECE3464102/ny-task-force-skal-udfordre-konventioner/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

War Deutschland unter den neun, nach Angaben der dänischen Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin Inger Støjberg bezüglich der Veränderung des „Übereinkommens zur Verhinderung der Staatenlosigkeit“, kontaktierten Länder (www.ft.dk/webtv/video/20161/uui/td.1349271.aspx?as=1)?

1

Falls ja, was war dabei die Haltung der Bundesregierung?

1

Falls ja, was waren Inhalt und Ergebnis der Konsultation?

1

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Konsultationen zwischen Dänemark und anderen EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, mit welchen?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über andere Länder, mit welchen die dänische Regierung in dem benannten Rahmen in Kontakt getreten ist?

Falls ja, welche Erkenntnisse gibt es über die angesprochenen Themen?

3

Inwieweit gibt es Überlegungen in der Bundesregierung im Rahmen des dänischen Vorsitzes im Europarat auf weitere Verschärfungen des Asylrechts oder des Staatsbürgerschaftsrechts zu drängen?

4

Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung zur Veränderung des „Übereinkommens zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“?

Falls ja, in welchem Rahmen, und in welche Richtung gehen diese?

5

Hat die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten über eine Veränderung des „Übereinkommens zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ kommuniziert?

Wenn ja, mit welchen Staaten, und welchem Ergebnis?

6

Wie viele Staatenlose leben in Deutschland?

7

Wie hat sich die Bundesregierung bisher für das im Jahr 2014 vom UNHCR ausgegebene Ziel eingesetzt, dass es bis 2024 keine Staatenlosigkeit mehr geben soll, und welche weiteren Schritte gedenkt sie zukünftig zu gehen (www.unhcr.org/ibelong-campaign-to-end-statelessness.html)?

8

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele der von der dänischen Ausländer-, Integrations- und Wohnungsministerin erwähnten „Task Force“?

9

Welche Länder hat die dänische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der benannten „Taskforce“ kontaktiert, und welchen Inhalt hatten diese Gespräche?

10

Gab es bisher Kontakte der Bundesregierung zur dänischen „Taskforce“ oder sind solche für die Zukunft vorgesehen (http://politiken.dk/indland/ECE3464102/ny-task-force-skal-udfordre-konventioner/)?

10

Falls ja, was war Inhalt der Kontakte?

10

Falls ja, war das „Übereinkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit“ teil der Gespräche, und wie war die Position der Bundesregierung dazu?

10

War eine Änderung der EMRK Thema?

Falls ja, worum dreht sich das Änderungsprojekt, und welche Position hat die Bundesregierung in diesem Rahmen vertreten?

11

Gibt es Konsultationen der Bundesregierung mit Dänemark oder anderen EU-Staaten zur Veränderung der Interpretation der EMRK?

Falls ja, in welchem Sinne?

12

Gibt es Konsultationen der Bundesregierung mit Dänemark oder anderen EU-Staaten zur Einschränkung der Interventionsmöglichkeiten des EGMR in die nationale Gesetzgebung?

13

Haben Treffen der Bundesregierung mit Vertretern der dänischen Regierung betreffend der Vorbereitung des Vorsitzes im Europarat 2017 in Hinsicht auf mögliche Gesetzesverschärfungen, die Flucht und Migration betreffen, stattgefunden (falls ja, bitte ausführlich erläutern)?

Berlin, den 24. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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