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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Grenzüberschreitende Projekte zu vorhersagender Polizeiarbeit

Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu organisierten Wohnungseinbrüchen, Auflage eines Forschungsprojekts zu "Predictive Policing" durch die EU-Kommission, Projektförderung zur Sicherheit in urbanen Räumen im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit"; Kooperationsvereinbarung der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie von NRW, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Eigentumskriminalität, insb. des Wohnungseinbruchdiebstahls ("Aachener Erklärung"): Einzelmaßnahmen, Begutachtung von Produkten und Verfahren im Bereich Vorhersagesoftware ("Predictive Policing"), Test von Analysesoftwareprodukten durch Landeskriminalämter<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2016

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1068312.12.2016

Grenzüberschreitende Projekte zu vorhersagender Polizeiarbeit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Frank Tempel, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben die Vertiefung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegen „Eigentumskriminalität und Wohnungseinbruchsdiebstahl“ beschlossen (Bundestagsdrucksache 18/10541).

Eine „Aachener Erklärung“ benennt hierzu acht „konkrete Maßnahmenpakete" zur Verfolgung von sogenannten „reisenden Tätergruppen“. Details stehen laut dem Bundesministerium des Innern noch nicht fest, noch in diesem Jahr soll hierzu eine Auftaktsitzung der beteiligten Landeskriminalämter, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle sowie den kriminalpolizeilichen Zentralstellen Belgiens und der Niederlande stattfinden. Dann könnten auch Details zur gemeinsamen Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung zur Vorhersagesoftware („Predictive Policing“) verabredet werden, innerhalb derer „neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt werden“ sollen.

Die Tageszeitung „WAZ“ berichtet, dass Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bereits in einem ähnlichen Acht-Punkte-Plan kooperierten. Die drei Länderpolizeien arbeiten demnach auch bezüglich der Entwicklung von Vorhersagesoftware zusammen.

Ähnliche Pläne hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor einem Jahr im Anschluss an ein informelles Ministertreffen einiger EU-Staaten mitgeteilt. Laut dem Bundesinnenminister soll die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015). Mit Blick auf Frankreich erklärte Dr. Thomas de Maizière, andere Länder verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“. Konkrete Projekte wurden jedoch bislang nicht angestoßen.

Die Anstrengungen der Regierungen Deutschlands und Frankreichs zur europaweiten Verbreitung von Software zur Vorhersage von Einbruchsdiebstahl mündeten jedoch in das EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten zur Bekämpfung „reisende Tätergruppen“ verteilt wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die auf Initiative von Frankreich und Deutschland von den Justiz- und Innenministern der EU am 13. Oktober 2016 verabschiedeten „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“ umsetzen?

2

Sofern zur Umsetzung der Schlussfolgerungen auch Projekte zu „Predictive Policing“ umgesetzt oder initiiert werden sollen, um welche Vorhaben bzw. Pläne handelt es sich dabei?

3

Auf welche Weise hat das Bundesinnenministerium versucht, die Europäische Kommission zur Auflage eines Forschungsprojekts zu „Predictive Policing“ zu bewegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015), und wie hat diese darauf reagiert?

4

Sofern das Ansinnen zunächst abgelehnt wurde, welche Gründe wurden der Bundesregierung dazu mitgeteilt?

5

Wann werden die Projekte ausgewählt, die im Themenbereich der Förderrichtlinie „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Agence Nationale de la Recherche (ANR) gefördert werden (Bundestagsdrucksache 18/7966)?

6

Sofern die Begünstigten bereits ausgewählt wurden, um welche Projekte und Teilnehmenden handelt es sich (bitte die Behörden, Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte, Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen konkret benennen)?

7

Wann und wo hat die Auftaktsitzung der an der „Aachener Erklärung“ beteiligten Kriminalämter stattgefunden?

8

Welche einzelnen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr in der Diskussion, der Planung oder der Durchführung zu den Bestandteilen

a) intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch;

b) gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten;

c) enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden;

d) Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten;

e) Austausch von „Best-practice-Konzeptionen“, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern,

f) koordinierter Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden zur Reduzierung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung;

g) Verhinderung des Investierens inkriminierter Gelder in legale Handels- und Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke;

h) gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung „wie z. B. zu Predictive Policing“?

9

Welche Produkte und Verfahren welcher Hersteller hat das Bundeskriminalamt hinsichtlich der Beobachtung zum Thema „Kriminalitätsvorhersage“ sowie zur Nutzung „offener Quellen“ im Rahmen seiner „Erhebungsphase“ bereits begutachtet, und welche dieser Produkte wurden weiter auf ihre Tauglichkeit untersucht?

10

Welche offenen oder nichtoffenen polizeilichen Datenquellen sind aus Sicht der Bundesregierung überhaupt für die Nutzung im Bereich der algorithmusgestützten „Kriminalitätsvorhersage“ geeignet, bzw. für welche dieser Datenquellen werden Produkte und Verfahren in der „Erhebungsphase“ in Augenschein genommen?

11

Wann sollen der „Erhebungsphase“ welche weiteren Phasen folgen, und welche Partner werden daran beteiligt?

12

In welchen Arbeitsgruppen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen informieren, engagieren bzw. koordinieren sich welche Bundesbehörden gemeinsam mit welchen Landesbehörden zur Einführung oder Bewertung von Vorhersagesoftware („Predictive Policing“)?

13

Was ist dem Bundeskriminalamt aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Vorhersagesoftware darüber bekannt, welche Landeskriminalämter welche Analysesoftwareprodukte testen und welche Bundesländer hierzu Studien durchführen?

14

Welche Überlegungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einrichtung eines Forschungsprojektes zur Vorhersage von Straftaten bei der Deutschen Hochschule der Polizei (Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 18/4416), und welche Ziele werden dort verfolgt?

Berlin, den 12. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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