BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Räumlichkeiten des Bundesnachrichtendienstes auf Flughäfen

Standorte und Ursachen für BND-eigene Räumlichkeiten auf deutschen Flughäfen, Kosten, Nutzung von Lufthansa-Lounges, zugangsberechtigte Personen, ähnliche Einrichtungen außerhalb von Flughäfen, vergleichbare Einrichtungen anderer Nachrichtendienste<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.01.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1069414.12.2016

Räumlichkeiten des Bundesnachrichtendienstes auf Flughäfen

der Abgeordneten Martina Renner, Eva Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Ausgabe vom 22. Oktober 2016 berichtete das Magazin „DER SPIEGEL“ in dem Artikel „Geld und Geltung“ darüber, dass der Bundesnachrichtendienst am Flughafen München eigene Räume unterhielte und dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gutscheine zur Nutzung der „Senator Lounge“ am Flughafen Berlin-Tegel erhielten (S. 38 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

An welchen deutschen Flughäfen unterhält der BND eigene Räumlichkeiten?

2

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Betrieb dieser Räumlichkeiten?

3

Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die eingangs erwähnten Gutscheine, die für die Nutzung von Lufthansa-Lounges an Flughäfen ohne BND-Räumlichkeiten ausgegeben werden?

4

Worin besteht die Notwendigkeit BND-eigener Räumlichkeiten?

5

Mietet der BND die Räumlichkeiten direkt an oder geschieht dies legendiert?

6

Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND sind zu diesen Räumlichkeiten zugangsberechtigt?

7

Welche Personen, die nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BND sind, haben Zugang zu diesen Räumlichkeiten?

8

Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste Zugang zu diesen Räumlichkeiten, und falls ja, welche?

9

Dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND ähnliche Einrichtungen anderer Nachrichtendienste an Flughäfen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen, und falls ja, an welchen Flughäfen?

10

Unterhält der BND ähnliche Einrichtungen außerhalb von Flughäfen, bspw. Warteräume an Bahnhöfen, Seehäfen o. Ä., und wenn ja, wo?

11

Verfügen andere deutsche Nachrichtendienste über ähnliche Einrichtungen, und wenn ja, welche Dienste und über welche Einrichtungen?

Berlin, den 12. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen