[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. Januar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10906
18. Wahlperiode 19.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10703 –
Camping und Fahrradtourismus in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Camping und das Reisen mit dem Rad werden in Deutschland stets beliebter.
Immer mehr Menschen sind in ihrem Urlaub mit dem Fahrrad und auf
Campingplätzen unterwegs und sorgen für zunehmend steigende Umsätze in der
Tourismusbranche (
www.adfc.de/radreiseanalyse/die-adfc-radreiseanalyse-2015;
www.sueddeutsche.de/news/leben/tourismus-camping-boom-ist-ungebrochen-
plaetze-ruesten-weiter-auf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160518-99-98
1258). Um diesen Trend zu unterstützen und die Wirtschaftskraft des Campings
und des Radtourismus zu stärken, müssen Daten zur touristischen Camping- und
Radinfrastruktur und deren Nutzung erhoben, regelmäßig aktualisiert und
dadurch Bedarfe identifiziert werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bedingt durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch
im Tourismus eine grundlegende und bewährte Aufgabenteilung zwischen dem
Bund und den Ländern. Die Entwicklung des Tourismus, darunter auch die des
Camping- und Fahrradtourismus, sowie die Vermarktung der deutschen
Reisegebiete im Inland sind Aufgaben der Länder. Der Bund wirbt über die Deutsche
Zentrale für Tourismus (DZT) für das Reiseland Deutschland als Ganzes im
Ausland und ist für die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Tourismus und das
Tourismusgewerbe in Deutschland verantwortlich. Die Bundesregierung
unterstützt darüber hinaus im Bereich des Tourismus u. a. Modellprojekte und Studien,
die im allgemeinen Bundesinteresse liegen.
Studien und Datenerhebung
1. Welche Studien und Datenerhebungen wurden von der Bundesregierung im
Bereich Camping und Caravaning in den vergangenen zehn Jahren in
Auftrag gegeben (bitte nach Inhalt und Jahreszahl aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (damals Wirtschaft
und Technologie) hat den Deutschen Tourismusverband e. V. (DTV) mit
der Studie „Der Campingmarkt in Deutschland 2009/2010“ (Studie 587 –
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/campingmarkt-
indeutschland-2009-2010,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf)
beauftragt. Mit der Grundlagenuntersuchung wurden die für das Camping
relevanten Marktforschungserkenntnisse aufbereitet. Die Studie diente zudem dazu,
die volkswirtschaftlichen Beiträge des Campingtourismus zu quantifizieren.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in der Fachserie 6 – Binnenhandel,
Gastgewerbe, Tourismus monatliche Daten zu Übernachtungen auf
Campingplätzen, die nach Ankünften, Übernachtungen, Aufenthaltsdauer und
Herkunftsländern der Gäste aufgeschlüsselt sind, sowie zur Zahl der Campingplätze mit
Urlaubscamping und deren Stellplatzkapazität in den Bundesländern.
2. Welche Studien und Datenerhebungen Dritter sind der Bundesregierung im
Bereich Camping und Caravaning bekannt, die in den vergangenen zehn
Jahren in Auftrag gegeben wurden (bitte nach Inhalt und Jahreszahl
aufschlüsseln)?
In der Studie „Der Campingmarkt in Deutschland 2009/2010“ finden sich
Quellenangaben zu Studien und Datenerhebungen Dritter aus diesem Bereich,
darunter vom Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD),
von der dwif-Consulting GmbH, vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club
e. V. (ADAC) sowie vom Deutschen Tourismusverband e. V. (DTV).
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Branchenverbände seitdem weitere
Studien und Datenerhebungen in Auftrag gegeben haben. Einzelheiten dazu sind
der Bundesregierung allerdings nicht bekannt.
3. Welche Studien wurden von der Bundesregierung im Bereich
Fahrradtourismus in den vergangenen zehn Jahren in Auftrag gegeben (bitte nach Inhalt
und Jahreszahl aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans wurden mehrere Projekte mit
Tourismusbezug gefördert, u. a. „Pfarr-rad.de“ (2013), ein Projekt zur Stärkung des
regionalen Tourismus zu Kirchen und Klöstern in Nordrhein-Westfalen, und die
„Entdeckerkarte 2013/2014“ mit einer deutschlandweiten Übersicht zu über
70 000 Kilometern Radfernwege.
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Auftrag
gegebene „Grundlagenuntersuchung zur Situation des Radverkehrs“ erfasst unter
anderem auch den Fahrradtourismus. Der Abschlussbericht liegt noch nicht vor.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (damals Wirtschaft und
Technologie) hat im Jahr 2008 den Deutschen Tourismusverband e. V. (DTV) mit der
Studie „Grundlagenuntersuchung Fahrradtourismus in Deutschland“ (Studie
583 –
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/grundlagen
untersuchung-fahrradtourismus-in-deutschland,property=pdf,bereich=bmwi2012,
sprache=de,rwb=true.pdf) beauftragt. Die Studie befasst sich mit
Ausgangssituation und Rahmenbedingungen des Fahrradtourismus, dem Mengengerüst des
Radurlaubs, seinen ökonomischen Effekten sowie der aus dem Fahrradtourismus
resultierenden Wirtschaftskraft. Sie geht zudem auf die fahrradtouristische
Nachfrage mit und ohne Übernachtung sowie auf die verschiedenen radtouristischen
Angebote und deren Vermarktung ein.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) hat im
Jahr 2014 die Publikation „Radverkehr in Deutschland – Zahlen, Daten, Fakten“
(
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/K/radverkehr-in-zahlen.pdf?__
blob=publicationFile) herausgegeben. Die Ausgabe gibt in gebündelter Form
einen Überblick über wesentliche Eckdaten der Radverkehrsentwicklung in
Deutschland.
4. Welche Studien und Datenerhebungen Dritter sind der Bundesregierung im
Bereich Fahrradtourismus bekannt, die in den vergangenen zehn Jahren in
Auftrag gegeben wurden (bitte nach Inhalt und Jahreszahl aufschlüsseln)?
Im Bereich Fahrradtourismus gibt es eine Vielzahl an Studien, darunter die
jährliche Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC).
Einzelheiten dazu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
5. Welche Studien sind im Bereich Camping, Caravaning und
Fahrradtourismus vonseiten der Bundesregierung geplant, und bis wann sind diese
voraussichtlich fertiggestellt?
Die Bundesregierung plant keine Studien im Bereich Camping und Caravaning.
Für den Bereich Fahrradtourismus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Entwicklung Camping und Caravaning
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Zeltplätze,
Stellplätze für Reisemobile und Stellplätze für Wohnwagen in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Geöffnete Campingplätze1) / angebotene Stellplätze in Deutschland (Stand: Juli
2016)
Jahr Anzahl der geöffneten Campingplätze
Veränderung
gegenüber dem Vorjahr
in %
Anzahl der von den
geöffneten Campingplätzen
angebotenen Stellplätze
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr in %
2006 2 456 1,9 200 698 1,0
2007 2 531 3,1 204 832 2,1
2008 2 718 7,4 209 821 2,4
2009 2 812 3,5 214 855 2,4
2010 2 952 5,0 219 930 2,4
2011 2 775 2) 220 557 2)
2012 2 834 2,1 222 509 0,9
2013 2 818 -0,6 220 749 -0,8
2014 2 857 1,4 220 079 -0,3
2015 2 873 0,6 221 201 0,5
1) Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von
mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. 2006
bis 2010 Campingplätze mit 3 und mehr Stellplätzen, ab 2011 Campingplätze mit
10 und mehr Stellplätzen.
Im Rahmen der Monatserhebung im Tourismus werden nur Campingplätze
berücksichtigt, die Urlaubscamping anbieten, nicht aber sogenannte Dauercampingplätze. Die
Unterscheidung zwischen Urlaubs- oder Dauercamping knüpft an die vertraglich
vereinbarte Dauer der Campingplatzbenutzung an. Im Urlaubscamping wird der Stellplatz in
der Regel für die Dauer von Tagen oder Wochen gemietet, im Dauercamping dagegen
zumeist auf Monats- oder Jahresbasis.
2) Durch die Umstellung der Erfassungssystematik im Jahr 2011 (siehe Ziff. 1) sind die
Zahlen der Jahre 2010 und 2011 nicht miteinander vergleichbar.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren die Zahl derer entwickelt, die Camping- und Caravaninginfrastruktur
in Deutschland in Anspruch nehmen (bitte nach Zeltplätzen, Stellplätzen für
Reisemobile und Stellplätzen für Wohnwagen je Bundesland aufschlüsseln)?
Ankünfte auf Campingplätzen1) nach Bundesländern 2006 - 2015
Jahr Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg
2006 715 027 1 068 780 26 210 237 673 .2) .2)
2007 758 671 1 082 521 26 540 249 698 .2) .2)
2008 815 135 1 143 768 29 803 250 056 18 391 35 796
2009 883 040 1 210 255 38 925 280 793 27 808 39 216
2010 846 916 1 134 844 28 000 257 467 27 734 31 484
2011 924 050 1 285 344 27 348 281 198 28 843 32 457
2012 985 806 1 402 686 27 409 293 865 28 680 54 614
2013 961 633 1 339 450 27 197 290 769 27 250 61 169
2014 1 028 153 1 444 267 29 709 311 178 28 997 64 353
2015 1 117 278 1 642 515 29 373 365 848 30 839 73 314
Jahr Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen Rheinland-Pfalz
2006 316 654 791 016 687 695 339 555 550 558
2007 340 764 755 009 712 360 350 213 524 901
2008 325 884 815 502 781 928 405 195 527 751
2009 354 954 931 439 911 857 467 934 582 536
2010 347 181 840 283 936 195 513 695 640 281
2011 356 126 792 171 931 644 492 254 687 160
2012 384 575 834 678 994 789 534 090 701 197
2013 376 330 874 230 1 047 287 541 637 692 468
2014 390 833 921 220 1 063 963 607 759 736 628
2015 431 112 994 657 1 078 952 651 084 810 553
Jahr Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen
2006 30 448 159 110 94 888 530 338 148 000
2007 30 181 168 857 93 322 501 335 175 774
2008 28 286 158 846 105 305 669 629 207 246
2009 41 870 159 167 120 903 783 931 172 730
2010 43 124 147 778 104 774 788 233 146 757
2011 44 896 165 382 113 970 758 562 166 649
2012 40 184 173 652 116 735 774 297 161 199
2013 44 333 157 029 105 582 815 518 166 470
2014 39 974 191 593 128 469 928 731 174 250
2015 47 701 200 006 146 327 931 507 167 410
1) Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von
mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. 2006
bis 2010 Campingplätze mit 3 und mehr Stellplätzen, ab 2011 Campingplätze mit
10 und mehr Stellplätzen.
Im Rahmen der Monatserhebung im Tourismus werden nur Campingplätze
berücksichtigt, die Urlaubscamping anbieten, nicht aber sogenannte Dauercampingplätze. Die
Unterscheidung zwischen Urlaubs- oder Dauercamping knüpft an die vertraglich
vereinbarte Dauer der Campingplatzbenutzung an. Im Urlaubscamping wird der Stellplatz in
der Regel für die Dauer von Tagen oder Wochen gemietet, im Dauercamping dagegen
zumeist auf Monats- oder Jahresbasis.
2) Werte liegen der Bundesregierung nicht vor.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftskraft und
Wertschöpfung im Bereich Camping und Caravaning in den vergangenen
zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der
Entstehungsrechnung liegen der Bundesregierung für Deutschland zur
Bruttowertschöpfung lediglich Angaben für das Gastgewerbe vor.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die für Camping und
Caravaning zur Verfügung stehende Fläche in Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
Entwicklung Fahrradtourismus
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Länge
touristischer Fahrradwege in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland
entwickelt?
Im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung in Deutschland sind in erster Linie die
Länder und Kommunen für die Radverkehrsförderung vor Ort sowie für die
Straßenbaumaßnahmen verantwortlich, zu denen auch die Anlage und Erhaltung von
Radwegen und der damit zusammenhängenden Infrastruktur gehört. Genauere
Angaben hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Regionen Deutschlands werden über touristisch nutzbare Radfernwege,
sogenannte D-Routen, über ca. 11 700 Kilometer verknüpft. Diese bieten
Radreisenden attraktive Verbindungen zwischen interessanten Orten an und sind
gleichzeitig in das Eurovelonetz eingebunden.
Weitestgehend auf dem D-Routennetz verläuft auch der Radweg Deutsche
Einheit über eine Länge von 1 089 Kilometern, der anlässlich des 25-jährigen
Bestehens der Deutschen Einheit im Jahr 2015 als Radwegeprojekt vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde. Das Projekt setzt mit
Radstätten als Servicestationen entlang der Route von Bonn nach Berlin einen
neuen Standard.
Darüber hinaus stehen in Deutschland insgesamt 18 550 Kilometer Radwege
entlang der Bundesstraßen zur Verfügung, die auch von Radreisenden genutzt
werden.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die übrige
Fahrradinfrastruktur in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
(insbesondere Fahrradstellplätze, öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Bikes,
Fahrradmitnahmemöglichkeiten in Bussen und Bahnen)?
Viele der von den Ländern und Kommunen erbauten Radverkehrsanlagen sind
auch unter fahrradtouristischen Aspekten relevant. Eine amtliche Statistik liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung fördert entsprechende Infrastruktur der Kommunen unter
anderem durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im Rahmen
des Bundeswettbewerbs Klimaschutz im Radverkehr sowie der
Kommunalrichtlinie. Zusätzlich kann eine Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen
auch im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen.
Hinsichtlich der Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen gibt es je nach Anbieter
und Verkehrsverbund unterschiedliche Regelungen. Die Gestaltung des
Angebots, auch für die Mitnahme von Fahrrädern, ist unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Regelungen (z. B. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) eine
unternehmerische Aufgabe der Verkehrsunternehmen.
Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 hat die Bundesregierung ihre Erwartung an
die Verkehrsunternehmen unterstrichen, attraktive Angebote für die
Fahrradmitnahme zu machen.
Nach Angaben der DB AG hat im Dezember 2016 eine mehrmonatige Testphase
zur Fahrradmitnahme im ICE 4 begonnen. Ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 soll der ICE 4 dann mit dem Regelbetrieb zur Fahrradmitnahme starten.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität des Radnetzes und der
Radwege in Deutschland?
13. Wie wird die Qualität der fahrradtouristischen Radweginfrastruktur und der
sonstigen fahrradtouristischen Infrastruktur nach Kenntnis der
Bundesregierung sichergestellt?
Welche Instrumente werden diesbezüglich vonseiten der Bundesregierung
zur Qualitätssicherung angewendet?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert im Rahmen
des Nationalen Radverkehrsplans Monitoring-Instrumente mit
qualitätsbezogenen Indikatoren, z. B. den jährlichen Fahrrad-Klimatest oder im Zwei-Jahres-
Rhythmus den Fahrradmonitor.
14. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Radnetz
Deutschland für die Vermarktung des Reiselandes Deutschland im In- und
Ausland?
Radfahren ist ein Basisthema der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. (DZT),
die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Ausland
für das Reiseland Deutschland wirbt. Die Vermarktungsaktivitäten im Bereich
Radfahren/Mountainbiking, der nach einer Untersuchung der DZT im Zeitraum
von Mai 2015 bis April 2016 zu den beliebtesten sportlichen Aktivitäten der
ausländischen Urlaubsgäste gehört, wird in Kooperation mit dem Allgemeinen
Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) umgesetzt. Dem Radnetz Deutschland kommt
dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Verschiedene Deutschland-Routen stellt
die DZT auf ihrer Website in acht Sprachen vor.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Radnetz Deutschland auch in der
Inlandsvermarktung eine wesentliche Bedeutung zukommt. Da die touristische
Vermarktung im Inland durch die Länder erfolgt, liegen der Bundesregierung
allerdings keine konkreten Kenntnisse dazu vor.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dieser Studie bezüglich
der Entwicklung von Qualität, Angebot, Zielgruppen, Reise- und
Urlaubsformen im Fahrradtourismus gewonnen?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die ADFC-Radreiseanalyse
2015 (
www.adfc.de/radreiseanalyse/die-adfc-radreiseanalyse-2015) bezieht. Der
ADFC hat diese Studie inzwischen aktualisiert (
www.adfc.de/radreiseanalyse/
die-adfc-radreiseanalyse-2016).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 3 und 4 verwiesen.
16. Welche Bedeutung spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Pedelecs,
Mountainbike und Rennrad für den Fahrradtourismus?
Der Trend zur Elektromobilität gibt dem Radverkehr und damit auch dem
Fahrradtourismus neue Impulse. Damit liegen Pedelecs und E-Bikes derzeit im Trend.
Dies gilt sowohl für alltägliche Strecken als auch für touristische Zwecke. Durch
Pedelecs lassen sich mehr Regionen und neue Zielgruppen für den Radverkehr
erschließen, da längere Strecken zurückgelegt und Steigungen einfacher
bewältigt werden können.
Auch Mountainbikes und Rennrädern kommt eine wesentliche Bedeutung im
Fahrradtourismus zu, was sich in Angeboten deutscher Reisegebiete
widerspiegelt.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verleih- und Mietmarkt
im Fahrradtourismus verändert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Welche weiteren Verkehrsmittel nutzen die Fahrradtouristen nach Kenntnis
der Bundesregierung für die An- und Abreise?
Welches ist ihr bevorzugtes Verkehrsmittel – neben dem Rad – während des
Urlaubes?
Für die An- und Abreise nutzen Fahrradtouristen verschiedene weitere
Verkehrsmittel, darunter PKWs, Busse, Bahnen, Schiffe und Flugzeuge. Eine
Bevorzugung bestimmter Verkehrsmittel ist für die Bundesregierung nicht erkennbar.
19. In welchen Verkehrsmitteln ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Fahrradmitnahme unter welchen Konditionen möglich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
20. In welcher Form spielt die Digitalisierung nach Kenntnis der
Bundesregierung im Fahrradtourismus eine Rolle?
Die Digitalisierung hat eine zunehmende Bedeutung in allen Lebensbereichen.
Sie gibt auch dem Fahrradtourismus neue Impulse. Beispiele hierfür sind digitale
Routenplanung, GPS-gestützte Navigationssysteme, App-gesteuerter
Fahrradverleih oder die Online-Suche nach radfahrerfreundlichen Gastbetrieben.
21. Inwieweit lässt sich der Fahrradtourismus nach Kenntnis der
Bundesregierung mit nachhaltigen Reisen vereinbaren?
Grundsätzlich ist Fahrradtourismus eine nachhaltige Form des Reisens, da vom
Fahrradfahren kaum negative Umweltwirkungen ausgehen und sich der
Fahrradtourismus mittlerweile zu einem relevanten Faktor der regionalen Wertschöpfung
entwickelt hat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Nachhaltigkeit
letztlich entscheidend von der Form der Anreise – ob mit dem Rad, Pkw, Zug oder
Flugzeug – abhängt.
22. Wie hat sich die Zahl der Fahrradtouristen in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren, in- und ausländischen Fahrradtouristen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
23. Welche Monitoring-Instrumente nutzt die Bundesregierung für den
Fahrradtourismus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine bundesweite einheitliche
Erfassung der Radrouteninfrastruktur?
In welcher Form und von welcher Seite werden die Daten aufbereitet und
zur Verfügung gestellt?
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind in der Arbeitsgruppe
„Radroutenplaner Deutschland“ vernetzt. Weitere Informationen sind über
www.radrouten-
planer-deutschland.de abrufbar.
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wertschöpfung (erste
und zweite Umsatzstufe), die durch den Fahrradtourismus generiert wird?
Wie hat sich die Wertschöpfung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach der in Antwort zu Frage 3 genannten „Grundlagenuntersuchung
Fahrradtourismus in Deutschland“ lag die Wertschöpfung durch Fahrradtouristen in
Deutschland im Jahr 2009 bei insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Davon entfielen auf
die erste Umsatzstufe etwa 1,3 Mrd. Euro und auf die zweite Umsatzstufe
ca. 0,6 Mrd. Euro.
Ältere oder jüngere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Welche Branchen und Wirtschaftszweige profitieren nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Form und Höhe vom Fahrradtourismus?
Vom Fahrradtourismus in Deutschland profitieren innerhalb der ersten
Umsatzstufe insbesondere die Bereiche Beherbergung, Gastronomie, Einzelhandel,
Kunsthandwerk und Verkehr und innerhalb der zweiten Umsatzstufe vor allem
Vorleistungsanbieter, darunter Baugewerbe und Handwerk, Bäckereien und
Metzgereien oder Werbeagenturen, Versicherungen und Steuerberatungsfirmen.
Erkenntnisse zur Quantifizierung liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommenseffekte durch
den Fahrradtourismus?
In welcher Höhe sichert der Fahrradtourismus Arbeitsplätze?
Welche Arbeitsplätze sind hier in welchem Maß betroffen?
Zu den Einkommenseffekten wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 28
verwiesen.
Nach der in Antwort zu Frage 3 genannten „Grundlagenuntersuchung
Fahrradtourismus in Deutschland“ ergibt sich für den Fahrradtourismus in Deutschland
ein Beschäftigtenäquivalent von insgesamt rund 186 000 Personen.
28. Welche Ausgaben tätigen Fahrradtouristen nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte mit und ohne Übernachtung aufschlüsseln)?
Nach der in Antwort zu Frage 3 genannten „Grundlagenuntersuchung
Fahrradtourismus in Deutschland“ lag der Bruttoumsatz durch Fahrradtouristen im Jahr
2009 bei rund 3,9 Mrd. Euro. Davon entfielen 63,3 Prozent auf
„Fahrradausflügler“ und 36,7 Prozent auf übernachtende Fahrradtouristen. Den größten Anteil am
Bruttoumsatz hatte die Gastronomie (45,6 Prozent). Darauf folgten die
Beherbergung (17,1 Prozent), der Einkauf von Lebensmitteln (11,6 Prozent) und der
Einkauf von sonstigen Waren (13,3 Prozent). Die sonstigen
Dienstleistungsunternehmen hatten einen Anteil von etwa einem Achtel am Bruttoumsatz.
29. In welchem Volumen hat sich der Fahrradtourismus nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
städtischen und ländlichen Regionen sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance, den ländlichen Raum und
deren Wirtschaftskreisläufe durch den Fahrradtourismus zu stärken?
Gemäß der föderalen Struktur in der Bundesrepublik Deutschland liegt die
Ausgestaltung des Tourismus in der Zuständigkeit der Länder, so dass der
Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse zu den Chancen, den ländlichen Raum
und deren Wirtschaftskreisläufe durch den Fahrradtourismus zu stärken,
vorliegen.
Allgemein geht die Bundesregierung davon aus, dass der Tourismus gerade in
ländlichen, oft strukturschwachen Regionen ein wesentlicher Faktor für
wirtschaftliches Wachstum ist, Einkommen und Beschäftigung sichert und zum
Erhalt öffentlicher Strukturen von Gastgewerbe über Einzelhandel und
medizinische Versorgung bis hin zur Verkehrsinfrastruktur beiträgt. Zu dieser
Entwicklung trägt auch der Fahrradtourismus bei.
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale und
absolute Anteil des Fahrradtourismus am Tourismus insgesamt in Deutschland in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Förderung
32. Wie viel Bundesmittel wurden in den vergangenen zehn Jahren investiert,
um Camping- und Caravaning zu fördern (bitte nach Jahren und Art der
Förderung aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden im Zeitraum 2006 bis 2015 für
Campingplätze Bundesmittel in Höhe von insgesamt 3 115 500 Euro bewilligt. Auf
diese Förderart entfielen folgende Jahresbeträge:
Förderjahr Förderbetrag
2006 0 Euro
2007 0 Euro
2008 597 000 Euro
2009 511 500 Euro
2010 356 500 Euro
2011 390 500 Euro
2012 300 500 Euro
2013 432 500 Euro
2014 312 000 Euro
2015 215 000 Euro
Neben dieser direkten Förderung profitiert der Bereich „Camping und
Caravaning“ auch durch die GRW-Förderung für touristische Infrastruktureinrichtungen
(vgl. Antwort zu Frage 33).
33. Wie viel Bundesmittel wurden in den vergangenen zehn Jahren investiert,
um den Fahrradtourismus in Deutschland zu fördern (bitte nach Jahren und
Art der Förderung aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 werden jährlich mit 3,2 Mio.
Euro innovative nicht-investive Projekte gefördert, die direkt oder indirekt
positive Effekte auch für den Fahrradtourismus generieren. Dazu gehören u. a. „Pfarr-
rad.de“ und die „Entdeckerkarte“ (siehe Antwort zu Frage 3) sowie der
Fahrradklimatest. Weitere Informationen und Projekte können unter
www.nationaler-
radverkehrsplan.de/de/praxis/nrvp-projekte abgerufen werden.
In den vergangenen zehn Jahren wurde viel für den Ausbau der Standards im
Radtourismus erreicht: Die D-Route 3 wurde mit Förderung der Bundesregierung
beispielgebend mit einheitlicher Beschilderung und Serviceangeboten ausgebaut.
Insgesamt hat das deutschlandweite Fernradnetz zwölf Routen (
www.radnetz-
deutschland.de).
Mit dem „Radweg Deutsche Einheit“ fördert das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zurzeit unter anderem die Errichtung von Raststätten
entlang einer Strecke von Bonn nach Berlin sowie die Aufbereitung digitaler
Informationen zum Radweg einschließlich einer App. Im Haushalt stehen bis zum
Jahr 2017 hierfür 4,8 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden
sich unter
www.radweg-deutsche-einheit.de.
In den Jahren 2006 bis 2015 hat der Bund 784,4 Mio. Euro in den Erhalt und die
Erweiterung der entlang von Bundesstraßen verlaufenden Radwege investiert.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Errichtung und Erweiterung öffentlicher
Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus
förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch der Bau und die
Sanierung von Radwegen.
Die Auswahl der Förderprojekte, die Auszahlung der Fördermittel und die
Kontrolle der Mittelverwendung ist Aufgabe der Länder. An der Finanzierung der
GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt.
Für touristische Infrastruktureinrichtungen wurden im Zeitraum 2006 bis 2015
Bundesmittel in Höhe von insgesamt 487 068 500 Euro bewilligt. Auf diese
Förderart entfielen folgende Jahresbeträge:
Förderjahr Förderbetrag
2006 38 630 000 Euro
2007 28 335 000 Euro
2008 30 230 000 Euro
2009 60 488 000 Euro
2010 60 219 500 Euro
2011 51 508 500 Euro
2012 48 340 500 Euro
2013 88 958 000 Euro
2014 26 887 500 Euro
2015 53 471 500 Euro
Nach einzelnen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Radwege) differenzierte Daten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
mit dem Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr und der
Kommunalrichtlinie Maßnahmen, mit denen Ansätze zur Stärkung des Radverkehrs etabliert
und damit die individuelle Verkehrsmittelwahl zugunsten des Fahrrads befördert
werden soll, so dass konkrete Treibhausgasminderungen erzielt werden.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang unter anderem der Bau von Radwegen,
die Einrichtung von Wegweisungssystemen sowie die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen, insbesondere an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen
Einrichtungen und zum öffentlichen Verkehr. Die Maßnahmen können dabei auch
touristischen Zwecken dienen.
Für den Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr erfolgte der Förderaufruf
erstmals im Jahr 2016. Die ersten 24 bundesweiten Projekte wurden im Dezember
2016 bewilligt. Im ersten Quartal 2017 werden weitere Projekte eine
Förderzusage erhalten. Für den Förderaufruf sind Mittel in Höhe von ca. 70 Mio. Euro
vorgesehen. Aufgrund der sehr positiven Resonanz und einer starken Nachfrage
wird 2017 eine Neuauflage des Förderaufrufs veröffentlicht. Über die
Kommunalrichtlinie wurden zudem in den letzten Jahren insgesamt mehr als 110
Vorhaben mit zusammen rund 8 Mio. Euro gefördert.
34. Welche Fördermittel und sonstige Möglichkeiten sind vonseiten des Bundes
für die Entwicklung des Fahrradtourismus vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Welche Investitionen wurden seit Erscheinen der Grundlagenuntersuchung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Fahrradtourismus in
Deutschland“ aus dem Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung seitens
des Bundes, der Länder und Kommunen getätigt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu den Investitionen des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Über Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich Fahrradtourismus
liegen der Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]