[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 20. Januar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10956
18. Wahlperiode 24.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10730 –
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ wurde im Juli 2014
zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB), der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbänden, dem Mieterbund sowie der
Bauwirtschaft gegründet. Obwohl bereits im Jahr 2014 absehbar war, dass es
dringend rechtliche Instrumente und neue Konzepte gegen die immer weiter
steigenden Mieten auf den wachsenden Wohnungsmärkten bedarf, hat sich das
Bundesbauministerium erstmal in die Arbeit des Bündnisses zurückgezogen.
Erst im Februar 2015 wurde ein erstes Memorandum über die Strukturierung
der Arbeit beschlossen. Auf kritische Fragen über die Wohnungs- und
Baupolitik der Bundesregierung wurde häufig auf die Arbeit des Bündnisses verwiesen.
Damit wurde eine kritische Auseinandersetzung häufig verzögert.
Mit dem Bündnis erhielt die Immobilien- und Bauwirtschaft einen exklusiven
Zugang zu Regierungshandeln und zu Akteuren des Bundesbauministeriums.
Trotz dessen legte die Immobilienwirtschaft ihre Mitgliedschaft im November
2016 auf Eis. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hatte in ihrem Klimaschutzplan höhere
Klimaziele aufgenommen, als vorher innerhalb des Bündnisses besprochen
wurde. Die Verbände der Immobilienwirtschaft sehen „vorerst keine Grundlage
mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundesregierung
im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Bis Ende Januar 2017 soll mit
den zuständigen Fachministerien geklärt werden, inwieweit bei den
Klimaschutzzielen noch ein gemeinsamer Weg gefunden werden kann. Bis dahin wird
die Mitarbeit der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft
Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) sowie von Haus & Grund im Bündnis stillgelegt“
(Pressemitteilung 16. November 2016).
Im bundesweiten Mittel sind die Angebotsmieten zwischen Ende des Jahres
2010 und Ende des Jahres 2015 um etwa 16 Prozent gestiegen
(Immobilienreport 2015 Immoscout24). Im gleichen Zeitraum ist die Steigerung bei den
Angebotspreisen für den Wohnungskauf aufgrund niedriger Zinsen mit 36,6
Prozent erheblich höher, vor allem rund um die Metropolen und in München samt
Speckgürtel. Die Auseinanderentwicklung von Mieten und Kaufpreisen ist mit
großer Sorge zu betrachten.
Daher ist die Grundidee von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks zu
begrüßen, mit einem breiten Bündnis „die Voraussetzungen für den Bau und die
Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren
Mietsegment, zu verbessern und wirkungsvoll zu einem besseren Angebot in
den Gebieten mit Wohnraummangel beizutragen“ (Bericht zum Bündnis für
bezahlbares Wohnen und Bauen).
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
damit nicht Erwartungen geschaffen hat, die letztendlich innerhalb eines
solchen Bündnisses nicht zu erfüllen sind.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Von Beginn der Legislaturperiode an hat die Bundesregierung die
Wohnungspolitik als zentrale Aufgabe definiert und entsprechend gehandelt. Die
Wohngeldleistungen wurden deutlich verbessert sowie ein Integrationskonzept entwickelt
und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet. Deutlich aufgestockt
wurden auch die Mittel für die Städtebauförderung.
Als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus wurde das
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen geschlossen. Im Bündnis für
bezahlbares Wohnen und Bauen haben sich die verantwortlichen Akteure des
Wohnungsmarktes auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Intensivierung des
Wohnungsbaus verständigt. Das breite Bündnis ist ein Novum in der
Wohnungspolitik des Bundes und ausgesprochen hilfreich für die Bewältigung der großen
Herausforderungen auf angespannten Wohnungsmärkten.
Die Baukostensenkungskommission (BKSK) und die weiteren Arbeitsgruppen,
die das Bündnis eingerichtet hat, haben im Herbst 2015 zentrale
Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und
Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive wurde im März 2016 vom
Bundeskabinett beschlossen. Mit den zehn Punkten der Wohnungsbau-Offensive, die auf den
Empfehlungen des Bündnisses beruht, hat die Bundesbauministerin für die
wichtigsten Handlungsfelder konkrete Maßnahmen vorgelegt.
Knapp ein Jahr nach Vorlage des 10-Punkte-Programms zur Wohnungsbau-
Offensive kann eine erfolgreiche Zwischenbilanz vorgelegt werden. Das mit
20 Partnern breite Bündnis auf Bundesebene hat entscheidend dazu beigetragen,
dass sich die Rahmenbedingungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen in
Deutschland verbessert haben. Die Wohnungsbauoffensive wirkt.
In dieser Legislaturperiode werden voraussichtlich mehr als eine Million neue
Wohnungen gebaut werden. Gegenüber dem Jahr 2006 hat sich die Zahl der
fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Die Zahl der
Baugenehmigungen ist im letzten Jahr von Januar bis November auf 340 000
angestiegen. So viele Genehmigungen gab es seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Nach Jahren
der Stagnation wurde in dieser Legislaturperiode eine Trendwende eingeleitet.
1. Wie geht es weiter mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen?
Aufgrund der großen Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten sind auch
weiterhin intensive gemeinsame Anstrengungen der Bündnispartner erforderlich.
Die Arbeit zur Umsetzung der Empfehlungen auf allen föderalen Ebenen wird
intensiv fortgesetzt, zumal viele Maßnahmen und Empfehlungen erst mittelfristig
ihre volle Wirkung entfalten können.
2. Wie viele Pressemitteilungen hat das BMUB bis dato zum Bündnis
veröffentlicht?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) hat bisher 25 Pressemeldungen zum Bündnis veröffentlicht.
3. Was hat der Internetauftritt des Bündnisses bis dato gekostet?
Für den Internetauftritt des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“
unter
www.bmub.bund.de/buendnis-wohnen, einer Unterseite der zentralen BMUB-
Website, sind bis zum 31. Dezember 2016 Ausgaben in Höhe von 1 638,63 Euro
inkl. MwSt. entstanden. Diese Ausgaben beziehen sich auf alle mit dem
Internetauftritt verbundenen Arbeiten: Einrichtung der Domain und Konzeptseite,
Unterseiten anlegen, Korrekturen/Änderungen an den Seiten, Erstellen und
Anbindungen von Grafikdateien, Bildrecherche, Bild-/PDF-Dateien anbinden, Erstellung
und Zuschnitt von Headerbild und Teaserbildern.
4. Was haben die Publikationen bis dato gekostet?
Für den Druck von Publikationen und Berichten entstanden bis 31. Dezember
2016 Kosten in Höhe von ca. 75 000 Euro. Die Kosten sind in der Antwort zu
Frage 6 enthalten.
5. Wie viele Treffen des Bündnisses gab es, und was haben sie gekostet?
Es gab insgesamt 13 Treffen der Bündnispartner in Spitzengesprächen und im
Wohnwirtschaftlichen Rat. Die Kosten sind in der Antwort zu Frage 6 enthalten.
6. Was hat das Bündnis insgesamt für Kosten für den öffentlichen Haushalt
verursacht?
Für die Durchführung von Spitzengesprächen, Wohnwirtschaftlichem Rat,
weiteren Veranstaltungen, Arbeitsgruppen Baukostensenkungskommission,
Kommunikation und Vorbereitung der Follow-up-Prozesse wurden insgesamt knapp
2,3 Mio. Euro eingesetzt (Stand 31. Dezember 2016).
7. Welche Empfehlungen des Bündnisses wurden bisher umgesetzt, und was
haben sie konkret bewirkt?
8. Welche Forderungen befinden sich in der Umsetzungsphase?
9. Welche Empfehlungen der Baukostensenkungskommission wurden bisher
umgesetzt, und was haben sie konkret bewirkt?
10. Welche Empfehlungen der Baukostensenkungskommission befinden sich in
der Umsetzungsphase?
Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Bündnis wurden über 300 Empfehlungen erarbeitet, die von den
Bündnispartnern und auf allen föderalen Ebenen kontinuierlich umgesetzt werden. Hier wird
auf die Umsetzung der zehn Punkte der Wohnungsbau-Offensive fokussiert.
1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und
nach Konzeptqualität vergeben
Die Kosten und die Verfügbarkeit von Bauland sind ein zentraler Engpassfaktor
für den Wohnungsneubau. Hier sind alle föderalen Ebenen gefordert. Der Bund
stellt den Kommunen über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Grundstücke und Liegenschaften mit deutlichen Preisabschlägen für öffentliche
Aufgaben, die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie für den
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Kaufpreisabschläge bis 80 Prozent sind
möglich.
Es ist wichtig, dass auch Länder und Kommunen noch mehr Bauland
bereitstellen. Die Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität hat sich in den Kommunen
und Ländern als Instrument zunehmend etabliert. Weitere Vorschläge der AG
Liegenschaftspolitik werden geprüft.
2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen
Die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale müssen konsequent genutzt,
Baulücken geschlossen, Brachflächen aktiviert werden. Dabei spielen
Nachverdichtung, Dachgeschossausbau und Umwidmung von Nichtwohnimmobilien eine
wichtige Rolle.
Der Bund erleichtert dies mit der Novelle des Baugesetzbuches. Im Zuge der im
parlamentarischen Verfahren befindlichen Baurechtsnovelle soll die neue
Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ eingeführt werden, die eine zeitgemäße
Nutzungsmischung und höhere Dichten in den Städten ermöglicht, und damit die
Schaffung von Wohnraum erleichtert. Die AG Aktive Liegenschaftspolitik hat als
neues bauplanungsrechtliches Instrument die Innenentwicklungsmaßnahme
vorgeschlagen, mit der auch kleinteilige, dispers verteilte Potentialflächen für den
Wohnungsbau aktiviert werden können. Dazu wird ein Regelungsentwurf
entwickelt, der von einem verfassungsrechtlichen Gutachten begleitet wird. Mit
Forschungsprojekten zur Umwandlung und Modellvorhaben zum
Innenentwicklungsmanagement werden aktiv Maßnahmen zur Innenentwicklung unterstützt,
um aufzuzeigen, wie vorhandene Potenziale aktiviert werden können.
3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken
Die Kompensationsmittel des Bundes für die Soziale Wohnraumförderung
wurden mehrfach aufgestockt, auf jetzt über 1,5 Mrd. Euro in den Jahren 2017 und
2018. Dies entspricht einer Verdreifachung gegenüber 2015. Der Bund ist mit
dieser deutlichen Erhöhung der Kompensationsmittel in Vorleistung getreten,
obwohl die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Diese Mittel müssen nun
zweckgebunden in den sozialen Wohnungsbau fließen. Die Länder haben dies zugesagt.
Im Hinblick auf den hohen Anteil des Bundes erwartet die Bundesregierung, dass
nun alle Länder die Bundesmittel deutlich aufstocken und erheblich mehr
Sozialwohnungen bauen.
4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Der Einsatz steuerlicher Anreize zur Förderung von Investitionen in den
Wohnungsbau war ein wesentliches Thema in der Bündnisarbeitsgruppe „Soziale
Wohnraumförderung und weitere Investitionsanreize“. Eine Kernempfehlung des
Bündnisses war die Einführung von steuerlichen Anreizen. Die Bundesregierung
hat zügig gehandelt und bereits am 3. Februar 2016 einen Gesetzentwurf zur
Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Mit
der Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten
Sonderabschreibung sollte die Schaffung neuer Mietwohnungen in ausgewiesenen
Fördergebieten steuerlich gefördert werden. Das parlamentarische Verfahren wurde
bisher nicht zum Abschluss gebracht. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit
Beschluss vom 7. Juli 2016 dahingehend geäußert, dass das Vorhaben „nicht
weiter verfolgt“ wird.
5. Bauordnungen harmonisieren – Aufwand reduzieren
Das BMUB hat in der 129. Bauministerkonferenz der Länder im Oktober 2016
ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen vorgelegt und u. a. empfohlen, die
Landesbauordnungen noch konsequenter als bisher an der Musterbauordnung zu
orientieren und sich dort, wo die Musterbauordnung Wahlmöglichkeiten vorsieht,
auf einheitliche Regelungen zu verständigen. Die Bauministerkonferenz hat ihren
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen beauftragt, die
Empfehlungen des Bundes in die weitere Bearbeitung und Entwicklung der
Musterbauordnung einzubeziehen.
6. Standards im Bauwesen auf den Prüfstand stellen
Das Bündnis hat das Normungswesen – das in nicht-staatlicher Trägerschaft
organisiert ist – als einen Kostentreiber für das Bauen identifiziert. Das BMUB ist
aktiv, um die Struktur der Normungserarbeitung neu zu definieren. Dazu wurde
mit dem Deutschen Institut für Normung ein Präsidialausschuss vereinbart. Auch
die Bauwirtschaft ist hier gefordert. Kostenaspekte sollen durch die in der
Normungsarbeit tätigen Experten stärker berücksichtigt werden.
Im BMUB wurde die Arbeitsgruppe Standards im Bauwesen eingerichtet. Diese
soll unter Beteiligung von Ländern und Verbänden wirksame Mechanismen zur
Kostenbegrenzung im Wohnungsbau vorschlagen. Die bautechnische
Regelsetzung, die Erarbeitung von technischen Spezifikationen wie Normen, Standards
und Zulassungen sowie ihre Übernahme in das öffentliche bautechnische
Regelwerk unter Einbeziehung einer Methodik zur Kosten-Nutzen-Betrachtung bzw.
Kosten-Folge-Abschätzung stehen im Fokus.
Auf Vorschlag des BMUB wurde ein Sonder-Präsidialausschuss (PBG) beim
Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) eingerichtet mit dem Ziel,
Kostensenkungspotentiale im Normungsbereich zu identifizieren. Mittelfristig soll ein
geregeltes Verfahren zur Folgekostenabschätzung im Normungsprozess
implementiert werden.
Dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wurde die Aufgabe übertragen, in
den Normungsgremien beim Europäischen Komitee für Normung (CEN)
verstärkt mitzuarbeiten und die deutschen Interessen einzubringen.
7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren
Das BMUB prüft mit den Ländern Instrumente, die serielles Bauen erleichtern.
Ein Wettbewerb wird derzeit vorbereitet, erste Ergebnisse werden im Sommer
2017 vorliegen.
8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten
Um die Verteuerung des Wohnungsneubaus zu vermeiden, müssen
Stellplatzauflagen und -satzungen flexibler gehandhabt werden. Im Zuge einer umsichtigen
Stadtentwicklungsplanung müssen Stellplatzanforderungen durch neue
Mobilitätskonzepte ergänzt oder ersetzt werden. Am 6. Dezember 2016 hat BMUB eine
Stellplatz-Konferenz durchgeführt und gute Beispiele verschiedener Länder und
Kommunen vorgestellt, zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Die weitere
Umsetzung erfolgt kontinuierlich in Ländern und Kommunen.
9. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
strukturell neu konzipieren
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben eine Neukonzeption
des Energieeinsparrechts für Gebäude erarbeitet. In einem neuen
Gebäudeenergiegesetz sollen das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung
und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Damit
soll ein einheitliches Regelungssystem geschaffen werden, in dem
Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich integriert
sind. Zentrales Anliegen der Novelle ist es auch, gemäß der EU-
Gebäuderichtlinie den Niedrigstenergiestandard für Neubauten festzulegen. Hierfür soll in
einem ersten Schritt der nach EU-Recht ab 2019 geltende
Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand festgelegt werden.
Die Festlegung des Niedrigstenergiestandards für private Neubauten, der gemäß
EU-Recht ab 2021 gelten soll, erfolgt in der nächsten Legislaturperiode. Der
Referentenentwurf zu dem neuen Gebäudeenergiegesetz befindet sich gegenwärtig
in der Ressortabstimmung.
10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz für Neubauvorhaben werben
Für mehr Wohnungsbau ist die Akzeptanz von Baumaßnahmen in der
Bevölkerung notwendig. Die Bündnispartner werben gemeinsam für ein besseres
Neubauklima. Ziel ist ein verstärktes Bewusstsein für die Notwendigkeit des Neubaus
und die positive Wahrnehmung der Innenentwicklung und Nachverdichtung.
Fachgespräche, Regionalveranstaltungen, Forschungsprojekte und
Handreichungen für Bürgergespräche sind erfolgt bzw. beauftragt.
Zusätzlich führen die Verbände eigene Maßnahmen durch. Zunehmend erfolgt
eine projektbezogene Akzeptanz-Arbeit vor Ort.
Auch Bündnisse in Ländern und Kommunen leisten hervorragende Arbeit und
sind wichtiges Instrument für die Einbindung der relevanten Akteure. Mit lokalen
und regionalen Bündnissen lassen sich Hindernisse aus dem Weg räumen und
Entscheidungen beschleunigen.
11. Inwieweit waren die Bundesländer an den Treffen und Ergebnissen des
Bündnisses miteinbezogen?
Die Bundesländer sind Bündnispartner und haben an den Bündnis-
Veranstaltungen teilgenommen und an den Empfehlungen mitgewirkt. Ein großer Teil der
Empfehlungen muss unter Verantwortung der Länder umgesetzt werden.
12. Wurde bei den Bündnistreffen ein sog. Baukindergeld oder
„Familienbaugeld“ thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
13. Wurde bei den Bündnistreffen ein sog. Familienbaugeld thematisiert, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Hat das BMUB mit der KFW Bankengruppe über eine
Familienkomponente bei der Eigenheimförderung verhandelt, wenn ja seit wann, und mit
welchem Ergebnis?
b) Warum gibt es diese Familienkomponente nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Bündnis stand die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den
Mietwohnungsbau, insbesondere im bezahlbaren Segment im Fokus. Die wichtige Rolle
des Wohneigentums zur Entlastung der Mietwohnungsmärkte wurde im Bündnis
erörtert und Förderanreize für Selbstnutzer angeregt. Die Ergebnisse sind in den
Vorschlag der Bundesbauministerin für die Förderung der
Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern eingeflossen. Die Thematik ist weiterhin in der
politischen Diskussion.
Das BMUB hat Gespräche über die Einführung einer Familienkomponente im
Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms geführt. Diese Gespräche fanden
unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Programmmittel im
Bundeshaushalt 2017 ff. ab Juni 2016 statt.
14. Wurden bei den Bündnistreffen Kreditbürgschaften für den Erwerb von
Wohneigentum durch Familien thematisiert, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Der Einsatz von Kreditbürgschaften für den Erwerb von Wohneigentum durch
Familien war nicht Diskussionsgegenstand der Bündnisarbeitsgruppe „Soziale
Wohnraumförderung und weitere Investitionsanreize“ oder anderer
Bündnisveranstaltungen. Die Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die soziale
Wohnraumförderung die Möglichkeit, Bürgschaften zur Förderung von
selbstgenutztem Wohneigentum zu übernehmen.
15. Wurde bei den Bündnistreffen eine sog. SonderAfA thematisiert, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10, Ziffer 4 verwiesen.
16. Gab es auch Bündnistreffen, die nur zwischen Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks und Regierungsvertreterinnen bzw. Regierungsvertretern
einerseits und der Immobilienwirtschaft andererseits stattfanden, wenn ja, wann,
und mit welcher Besetzung?
Die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks und der Staatssekretär Gunther
Adler haben am 5. Mai 2015 gemeinsam an einer Sitzung des
Wohnwirtschaftlichen Rates teilgenommen.
Am 28. November 2016 haben Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks,
Staatssekretär Gunther Adler und Staatssekretär Jochen Flasbarth mit Verbänden der
BID, Haus & Grund Deutschland sowie Deutscher Mieterbund auf
Präsidentenebene in einem Gespräch über die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050
beraten.
17. Wird es eine Fortsetzung des Bündnisses geben?
Die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten bleiben trotz der erfreulichen
Entwicklung der Neubautätigkeit auch in den nächsten Jahren bestehen. Ohne das
Bündnis hätte es die Trendwände im Wohnungsbau nicht gegeben. Mittelfristig
braucht es voraussichtlich weitere Million neue Wohnungen zur Entlastung der
angespannten Wohnungsmärkte. Dies erfordert auch zukünftig eine enge
Kooperation und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und
föderalen Ebenen.
18. Welche Klimaschutzziele wurden innerhalb des Bündnisses für den
Gebäudesektor besprochen?
Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind in der gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geführten Bündnis-Arbeitsgruppe,
„Soziales und klimafreundliches Bauen und Wohnen“ als maßgebliche
Rahmenbedingungen für die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen thematisiert worden.
Ein erheblicher Teil der Empfehlungen zielt auf die Weiterentwicklung der
ordnungs- und förderpolitischen Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele,
insbesondere der Programme für die Programme des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms sowie für die Energetische Stadtsanierung.
19. Inwiefern waren Vertreterinnen und Vertreter von Sozialverbänden, der
Wohnungslosenhilfe, der Umwelt- und der Verbraucherschutzverbände Teil
des Bündnisses, zu welchen Treffen wurden diese dazu geladen und zu
welchen nicht, und wenn nicht, warum nicht?
Vertreter dieser Organisationen wurden zu AG-Sitzungen – soweit thematisch
betroffen – und öffentlichen Bündnis-Veranstaltungen eingeladen. An der
Baukostensenkungskommission nahmen berufene Experten teil. An Treffen der
Bündnispartner wie Spitzengesprächen und Wohnwirtschaftlicher Rat nahmen
ausschließlich Vertreter der Bündnispartner teil.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]