[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
5. Januar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10802
18. Wahlperiode 06.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Klaus Ernst, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10769 –
Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in den Jobcentern gewährleisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jobcenter sind die verantwortlichen Behörden zur Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschäftigte in diesen Jobcentern arbeiten unter
äußerst schwierigen Verhältnissen: Es gibt keine einheitliche Struktur und keinen
einheitlichen Arbeitgeber, sondern in der Mehrzahl der Jobcenter eine
sogenannte Gemeinsame Einrichtung aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Kommunen und der Agentur für Arbeit. Teilweise haben die Kommunen die
Verantwortlichkeit komplett übernommen (sog. zugelassene kommunale
Träger). Aus der Struktur folgen zahlreiche Probleme der Umsetzung des Gesetzes,
insbesondere für die Beschäftigten. Sie werden von unterschiedlichen
Dienstherren den Jobcentern zur Verfügung gestellt und werden dadurch seit Jahren
unterschiedlich bezahlt. Unterschiedliche Tarifverträge führen zu
unterschiedlichen Entlohnungen bei vergleichbaren Tätigkeiten. Durch die Entscheidungen
der Bundesregierung bleiben die Jobcenter auch im Verwaltungsbudget
strukturell unterfinanziert. Die Ausgaben für das Verwaltungsbudget sind nach
Auffassung der Fragesteller nicht bedarfsdeckend. Die Bundesregierung trägt eine
besondere Verantwortung bei der Umsetzung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II).
1. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchen Aufgabenzuweisungen bundesweit in den Jobcentern (bitte nach
gemeinsamer Einrichtung und zugelassenen kommunalen Trägern
differenzieren)?
2. Wie viele dieser Beschäftigten sind bei der Bundesagentur für Arbeit, und
wie viele sind bei den Kommunen angestellt?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen sind die erfragten
Angaben in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Die Bundesregierung führt keine Statistik hinsichtlich der Anzahl und
Aufgabenzuweisung der Beschäftigten der zugelassenen kommunalen Träger.
3. Inwieweit unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen und Entgelte dieser
beiden Beschäftigtengruppen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der
Jobcenter?
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit
und die jeweilige Kommune. Dementsprechend sind in den als gemeinsame
Einrichtung geführten Jobcenter Beschäftigte beider Träger eingesetzt. Die
gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass diesem Personal Tätigkeiten bei der
gemeinsamen Einrichtung zugewiesen werden, es aber in einem Beschäftigungs- bzw.
Beamtenverhältnis zu seinem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn verbleibt. Die
Arbeitsbedingungen und -entgelte richten sich nach den Bestimmungen, die für das
jeweilige Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis gelten, wobei die
Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Jobcenters die dienst-, personal- und
arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen
Trägers ausübt.
Mitarbeiterkapazität in den gemeinsamen Einrichtungen nach Geschäftsfeldern
Vollzeitäquivalente
Insgesamt 58.720 41.365 17.354
Leitung 929 597 332
Geschäftsführung 405 279 126
Führungskräfte (i.d.R. ohne Teamleiter/-innen) 523 317 206
Kundenportal
(Eingangszone / Eingangsbereich / Empfang) 4.802 3.834 969
Markt & Integration (M&I) 23.902 18.380 5.522
M&I für Unter-25jährige 3.568 2.630 938
M&I für Über-25jährige 14.820 11.400 3.420
M&I ohne Zielgruppentrennung, d.h. U25 + Ü25 3.454 2.725 729
M&I und LG - ohne funktionale Trennung (50 % M&I, 50 % LG) 380 250 129
LG Integrationsmaßnahmen 1.680 1.374 306
Leistungsgewährung (LG) 23.276 14.670 8.606
LG Arbeitnehmer 17.930 11.893 6.037
LG ohne Zielgruppentrennung 4.966 2.526 2.440
M&I und LG - ohne funktionale Trennung (50 % M&I, 50 % LG) 380 250 129
Sonstige 5.812 3.885 1.927
Sonstige (z.B. SGG / Owi, fehlende Angabeni) 3.770 2.509 1.261
Telefonie SGB II (soweit keine Dienstleistung) 245 122 122
Verwaltung/Interne Services
(z.B. Büro der GF, IS-Personal, IS-Infrastruktur,
Finanzen/Controlling) 1.797 1.253 544
Insgesamt
davon
BA-Personal
davon
kommunales Personal
4. Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass Beschäftigte
mit identischen Aufgaben in den Jobcentern unterschiedlich entlohnt
werden?
Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) bzw. die Bundesagentur für Arbeit bislang ergriffen, um diese
Ungleichbehandlung abzustellen – ggf. mit welchem Ergebnis?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, richtet sich die Vergütung nach
den für das jeweilige Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis maßgebenden
Bestimmungen. Die Arbeitsverträge der Beschäftigten verweisen auf die
jeweiligen Tarifverträge: den TV-BA der Bundesagentur für Arbeit und den TVöD der
Kommunen bzw. TV-L der Länder. Für die Beamtinnen und Beamten der
Bundesagentur für Arbeit gelten die besoldungsrechtlichen Regelungen des Bundes,
für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen die des jeweiligen Landes.
Unterschiede in der Vergütung könnten durch eine Angleichung der jeweiligen
tarifvertraglichen Bestimmungen erreicht werden. Die Entscheidung, ob eine
solche Lösung notwendig ist und wie sie gegebenenfalls aussehen kann, liegt im
Gestaltungs- und Verantwortungsbereich der jeweiligen Tarifvertragsparteien.
Eine gesetzliche Regelung zur Zusammenführung der Tarifverträge verbietet sich
wegen der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit.
Sofern eine Angleichung der Besoldung der in den gemeinsamen Einrichtungen
tätigen Beamtinnen und Beamten gefordert wird, verfügt der Bund lediglich über
eine Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf seine eigenen Beamtinnen und
Beamten (Artikel 73 Nummer 8 und 74 Nummer 27 GG).
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in
den gemeinsamen Einrichtungen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt
nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25,
Eingliederung von Flüchtlingen?
Die erfragten Angaben sind in den nachstehenden Tabellen dargestellt.
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 494.709 5.811,6 85 3.456.734 21.842,1 158 3.146.416 28.054,4 112
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 55.423 697,5 79 368.663 2.566,4 144 341.080 3.033,4 112
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 51.463 543,7 95 340.407 2.153,9 158 312.462 2.794,0 112
Nordrhein-Westfalen 123.489 1.273,5 97 823.793 5.094,7 162 739.015 6.549,8 113
Hessen 19.651 236,6 83 145.032 1.019,0 142 130.401 1.084,1 120
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 27.740 357,4 78 179.221 1.194,6 150 162.403 1.514,2 107
Baden-Württemberg 33.370 363,5 92 258.047 1.557,1 166 233.963 2.096,2 112
Bayern 36.562 416,3 88 282.248 1.870,0 151 261.516 2.659,7 98
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 68.436 900,0 76 483.900 2.931,2 165 446.932 3.502,6 128
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 42.873 561,6 76 315.422 1.879,9 168 283.024 2.627,6 108
Sachsen 35.702 461,4 77 260.001 1.575,3 165 235.620 2.192,7 107
eHb U25 eHb Ü25
Bedarfsgemeinschaften
Ist Ist Ist
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2010
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 437.390 5.375,1 81 3.320.320 20.781,6 160 3.031.503 25.510,9 119
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 49.538 647,3 77 357.602 2.330,5 153 331.506 2.736,5 121
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 47.221 536,2 88 334.973 2.046,9 164 308.403 2.626,5 117
Nordrhein-Westfalen 114.621 1.237,9 93 819.831 4.858,4 169 738.091 6.160,7 120
Hessen 17.252 224,4 77 139.119 958,6 145 125.806 1.008,9 125
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 24.935 319,1 78 173.633 1.149,8 151 158.179 1.451,3 109
Baden-Württemberg 29.924 346,3 86 252.063 1.531,8 165 229.147 1.953,3 117
Bayern 31.071 393,8 79 268.452 1.711,8 157 249.861 2.372,6 105
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 61.926 810,8 76 478.593 3.165,0 151 440.991 3.225,7 137
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 31.843 453,2 70 259.133 1.625,8 159 234.253 2.131,5 110
Sachsen 29.059 406,1 72 236.921 1.402,9 169 215.266 1.843,9 117
eLb U25 eLb Ü25
Bedarfsgemeinschaften
Ist Ist Ist
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2011
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 346.730 4.624,8 75 2.739.054 18.323,8 149 2.525.874 21.999,0 115
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 42.893 605,7 71 326.352 2.151,6 152 305.075 2.533,6 120
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 40.957 505,1 81 297.923 1.987,7 150 277.210 2.508,8 110
Nordrhein-Westfalen 84.909 1.012,4 84 629.090 3.893,5 162 570.896 4.953,1 115
Hessen 12.688 173,4 73 103.378 742,6 139 95.566 781,7 122
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.208 261,7 73 138.958 992,1 140 127.797 1.200,4 106
Baden-Württemberg 20.756 250,4 83 178.720 1.191,3 150 164.702 1.565,8 105
Bayern 25.574 354,9 72 229.918 1.607,9 143 216.656 2.127,7 102
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 55.875 785,2 71 449.592 3.189,6 141 415.033 3.151,7 132
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 23.770 360,7 66 208.187 1.378,6 151 189.872 1.749,7 109
Sachsen 20.100 315,3 64 176.936 1.188,8 149 163.067 1.426,5 114
BedarfsgemeinschafteneLb U25 eLb Ü25
Ist IstIst
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2012
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 330.529 4.585,0 72 2.682.807 18.589,1 144 2.489.326 21.945,9 113
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 40.444 590,0 69 318.027 2.231,6 143 298.825 2.511,9 119
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 39.523 520,7 76 290.881 2.019,0 144 272.830 2.519,2 108
Nordrhein-Westfalen 82.698 1.071,5 77 624.399 4.197,2 149 570.631 4.963,3 115
Hessen 12.680 170,0 75 101.611 713,8 142 94.829 775,3 122
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 18.846 254,0 74 136.926 955,3 143 127.099 1.129,6 113
Baden-Württemberg 19.636 251,9 78 174.134 1.193,2 146 162.120 1.514,3 107
Bayern 24.536 340,2 72 222.518 1.564,3 142 211.208 2.044,2 103
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 52.416 756,1 69 439.213 3.132,3 140 406.216 3.389,1 120
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 21.448 331,8 65 200.930 1.406,6 143 184.544 1.694,4 109
Sachsen 18.302 298,8 61 174.168 1.175,9 148 161.024 1.404,4 115
eLb U25 eLb Ü25
Bedarfsgemeinschaften
Ist Ist Ist
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2013
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 324.584 4.468,7 73 2.675.478 18.499,2 145 2.495.123 22.536,0 111
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 39.121 569,6 69 319.488 2.278,9 140 301.341 2.663,6 113
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 39.710 519,8 76 289.361 1.977,3 146 273.153 2.545,7 107
Nordrhein-Westfalen 82.478 1.042,0 79 631.718 4.137,1 153 580.706 5.152,5 113
Hessen 13.061 159,2 82 102.942 729,4 141 96.612 791,6 122
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.282 262,8 73 138.593 952,2 146 129.599 1.177,6 110
Baden-Württemberg 19.396 254,8 76 174.064 1.224,1 142 163.181 1.550,8 105
Bayern 24.642 336,4 73 222.780 1.543,1 144 212.388 2.135,5 99
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 50.127 730,7 69 433.817 3.126,2 139 401.775 3.359,1 120
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 19.886 321,6 62 194.006 1.357,8 143 179.395 1.718,9 104
Sachsen 16.880 271,9 62 168.710 1.173,0 144 156.973 1.440,7 109
BedarfsgemeinschafteneLb U25 eLb Ü25
Ist IstIst
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2014
Hinweise zu den Tabellen:
Die Definition der Betreuungsschlüssel wurde gemäß internen Weisungen
der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2008 entsprechend
weiterentwickelt, so dass eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.
Es werden teilweise keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge,
dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben.
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 322.163 4.342,0 74 2.648.670 18.412,2 144 2.477.626 22.513,6 110
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 38.103 543,1 70 312.893 2.252,4 139 296.372 2.638,4 112
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 39.554 493,9 80 287.933 1.979,5 145 272.331 2.528,3 108
Nordrhein-Westfalen 83.500 1.051,6 79 637.640 4.102,0 155 587.742 5.216,8 113
Hessen 13.510 153,3 88 104.634 686,0 153 98.234 829,7 118
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 19.777 249,4 79 140.417 1.027,7 137 131.543 1.194,4 110
Baden-Württemberg 20.271 241,9 84 174.854 1.205,1 145 164.672 1.510,0 109
Bayern 25.305 335,9 75 223.283 1.589,4 140 213.264 2.138,5 100
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 47.921 718,6 67 422.937 3.146,7 134 392.195 3.444,7 114
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 18.544 293,5 63 184.381 1.313,5 140 171.494 1.610,8 106
Sachsen 15.679 260,9 60 159.699 1.109,9 144 149.780 1.402,2 107
eLb U25 eLb Ü25
Bedarfsgemeinschaften
Ist Ist Ist
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
Markt & Integration
2015
Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)
Personal 1 zu … Personal 1 zu … Personal 1 zu …
Insgesamt 315.837 4.533,9 70 2.614.114 20.200,9 129 2.471.296 23.551,8 105
Nord
(Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Hamburg) 36.967 536,8 69 305.455 2.421,3 126 293.431 2.685,1 109
Niedersachsen-Bremen
(Niedersachsen, Bremen) 39.376 531,3 74 288.671 2.167,2 133 274.956 2.683,0 102
Nordrhein-Westfalen 83.989 1.105,1 76 643.996 4.633,0 139 597.635 5.489,5 109
Hessen 13.065 169,8 77 104.579 797,2 131 99.192 889,2 112
Rheinland-Pfalz-Saarland
(Rheinland-Pfalz, Saarland) 20.106 249,2 81 143.051 1.120,6 128 135.288 1.302,4 104
Baden-Württemberg 20.152 261,0 77 176.226 1.367,3 129 167.615 1.618,6 104
Bayern 25.304 392,3 64 224.138 1.788,0 125 216.885 2.312,5 94
Berlin-Brandenburg
(Berlin, Brandenburg) 46.176 750,7 62 407.896 3.346,9 122 382.185 3.513,5 109
Sachsen-Anhalt-Thüringen
(Sachsen-Anhalt, Thüringen) 17.023 292,3 58 172.627 1.427,8 121 163.276 1.606,1 102
Sachsen 13.679 245,3 56 147.475 1.131,7 130 140.833 1.451,7 97
BedarfsgemeinschafteneLb U25 eLb Ü25
Ist IstIst
unter 25jährige über 25jährige Leistungsgewährung
2016
Markt & Integration
Die Mitarbeiterkapazität wird im jeweiligen Berichtsmonat zum Stichtag des
Monatsletzten abgebildet. Etwaige vakante Stellen bzw. zeitverzögerte
Eingaben im „Einheitlichen Ressourcen-Planungssystem“ (ERP-System, kurz
ERP) werden nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Eingabe in
ERP) berücksichtigt.
Kunden (eLb Bedarfsgemeinschaften): gleitender Jahresdurchschnitt
Berichtsmonat Oktober 2010 sowie September der Jahre 2011 bis 2016;
Personal: Angaben als Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Soweit nach einem Betreuungsschlüssel zur Eingliederung von Flüchtlingen
gefragt ist, wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette
Kramme vom 16. Dezember 2015 auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten
Brigitte Pothmer verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/7115, S. 35).
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in
den Optionskommunen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach
Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Soweit nach einem
Betreuungsschlüssel zur Eingliederung von Flüchtlingen gefragt ist, wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie lauteten die zentralen Ergebnisse des Projekts „Personalbemessung“,
welche Handlungsempfehlungen wurden in dem Abschlussbericht gegeben,
und inwieweit sind diese Handlungsempfehlungen zwischenzeitlich
umgesetzt worden, bzw. wenn nicht, warum nicht?
Es wird auf den Abschlussbericht verwiesen, der unter
www.sgb2.info/DE/
Service/Studien-Publikationen/personalbemessung.html zur Verfügung steht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit
prüfen derzeit, wie die Ergebnisse für die gemeinsamen Einrichtungen nutzbar
gemacht werden können.
8. Wie viele Belastungsanzeigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
den gemeinsamen Einrichtungen jährlich seit dem Jahr 2010 eingegangen,
bitte die Angaben getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung,
Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?
Belastungsanzeigen werden nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht
zentral ausgewertet. Diese liegen in der eigenen dezentralen
Umsetzungsverantwortung der jeweiligen Jobcenter.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Befristungen in den Jobcentern seit dem Jahr 2010 entwickelt, bitte die Angaben
getrennt pro Jobcenter nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen
Befristungen, Anteil kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit?
Für die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen sind die erfragten
Angaben in den nachstehenden Tabellen dargestellt.
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
14.215 9.404 5.309 4.094 4.811 2.201 2.610
Nord 1.796 1.220 588 631 576 322 254
Niedersachsen-Bremen 1.561 1.011 581 429 550 321 229
Nordrhein-Westfalen 3.269 1.796 1.221 575 1.473 774 699
Hessen 715 339 189 150 376 63 313
Rheinland-Pfalz-Saarland 1.012 688 418 270 324 134 189
Baden-Württemberg 975 742 267 474 233 56 177
Bayern 1.326 890 477 413 436 212 225
Berlin-Brandenburg 1.360 1.176 826 350 184 64 120
Sachsen-Anhalt-Thüringen 1.301 896 450 446 405 123 282
Sachsen 900 646 291 354 254 131 123
BA-Personal kommunales Personal
2010
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
8.265 5.015 3.731 1.285 3.249 2.378 871
Nord 853 449 310 139 404 264 141
Niedersachsen-Bremen 732 468 364 105 264 204 60
Nordrhein-Westfalen 2.325 1.139 961 177 1.186 979 207
Hessen 270 92 87 5 179 72 107
Rheinland-Pfalz-Saarland 519 278 147 131 240 185 56
Baden-Württemberg 500 354 181 173 146 90 55
Bayern 666 386 190 196 280 247 33
Berlin-Brandenburg 1.382 1.245 1.123 122 137 97 40
Sachsen-Anhalt-Thüringen 614 394 245 149 220 121 99
Sachsen 403 209 123 87 194 119 75
BA-Personal kommunales Personal
2011
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
6.283 4.265 3.476 789 2.017 1.497 520
Nord 585 355 286 69 230 188 42
Niedersachsen-Bremen 528 321 290 31 207 165 42
Nordrhein-Westfalen 1.719 1.089 1.011 78 630 552 78
Hessen 188 97 93 4 91 48 43
Rheinland-Pfalz-Saarland 322 155 90 65 167 141 25
Baden-Württemberg 381 283 179 104 98 57 41
Bayern 461 292 158 134 170 128 41
Berlin-Brandenburg 1.443 1.337 1.137 199 106 68 38
Sachsen-Anhalt-Thüringen 364 200 135 65 164 55 108
Sachsen 293 138 98 40 155 94 61
BA-Personal kommunales Personal
2012
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
5.843 4.289 3.625 664 1.554 1.099 456
Nord 573 376 335 41 198 127 71
Niedersachsen-Bremen 575 386 355 30 190 140 50
Nordrhein-Westfalen 1.656 1.212 1.157 55 444 395 48
Hessen 141 75 71 4 66 25 41
Rheinland-Pfalz-Saarland 279 146 111 35 133 101 32
Baden-Württemberg 343 273 177 97 70 48 22
Bayern 389 255 149 106 134 94 40
Berlin-Brandenburg 1.358 1.248 1.034 214 111 63 48
Sachsen-Anhalt-Thüringen 343 220 159 61 123 59 64
Sachsen 185 98 77 21 87 47 41
BA-Personal kommunales Personal
2013
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
5.623 4.260 3.784 476 1.363 891 473
Nord 677 532 489 44 144 96 48
Niedersachsen-Bremen 598 454 404 50 144 87 57
Nordrhein-Westfalen 1.554 1.197 1.172 26 357 301 56
Hessen 194 109 89 20 85 37 49
Rheinland-Pfalz-Saarland 298 191 157 34 107 74 33
Baden-Württemberg 317 245 198 47 72 61 11
Bayern 353 240 199 41 114 70 44
Berlin-Brandenburg 945 814 692 122 132 81 50
Sachsen-Anhalt-Thüringen 400 294 229 65 106 40 66
Sachsen 285 183 156 26 102 44 59
kommunales PersonalBA-Personal
2014
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
5.834 4.514 4.189 325 1.320 909 411
Nord 650 537 506 32 113 78 35
Niedersachsen-Bremen 610 487 451 36 123 64 59
Nordrhein-Westfalen 1.757 1.300 1.284 15 458 400 58
Hessen 243 138 125 13 105 60 45
Rheinland-Pfalz-Saarland 340 244 209 35 96 67 29
Baden-Württemberg 322 263 245 19 58 50 8
Bayern 440 338 312 26 101 65 37
Berlin-Brandenburg 893 788 688 99 105 65 41
Sachsen-Anhalt-Thüringen 324 246 210 35 78 22 56
Sachsen 256 172 158 14 83 40 43
BA-Personal kommunales Personal
2015
Hinweise zu den Tabellen:
Es werden teilweise keine Nachkommastellen abgebildet. Dies hat zur Folge,
dass sich (Teil-)Summen nicht immer rechnerisch ergeben.
Berichtsmonat: September der Jahre 2010 bis 2016; Angaben als
Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Entsprechende Angaben zu den Beschäftigten der zugelassenen kommunalen
Träger liegen nicht vor.
10. Welcher Zeitraum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern
veranschlagt, und welche grundlegenden Voraussetzungen werden in der
Einarbeitung mit welchem Zeitanteil vermittelt?
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen
existieren zwei Einarbeitungsprogramme der Bundesagentur für Arbeit. Bestandteil
dieser Einarbeitungsprogramme ist die Vermittlung der erforderlichen
Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich (Rechtsgrundlagen und Auslegung von
Gesetzestexten im Leistungsbereich; Erwerb von Beratungskompetenz und
Berufskunde im Vermittlungsbereich). Hinzu kommen noch die Vermittlung von
Grundlagenwissen der interkulturellen Sensibilisierung und die Vermittlung
rechtlicher Grundlagen im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen.
Abgerundet wird die Einarbeitung durch die Schulung der entsprechenden IT-Verfahren
im jeweiligen Aufgabenbereich. Die gesamte Einarbeitung wird durch eine
erfahrene Mitarbeiterin oder durch einen erfahrenen Mitarbeiter unterstützt und
begleitet (Patensystem).
Die Dauer der (schulischen) Einarbeitungsprogramme für die Herstellung der
Arbeitsfähigkeit (Grundprogramm) beträgt
für den Leistungsbereich 10 Schulungs-/Seminartage und
für den Vermittlungsbereich 20 Schulungs-/Seminartage.
Generell ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen.
Befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamenen Einrichtungen
Insgesamt Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung Insgesamt
Sachgrundlose
Befristungen
Sachgrund
Befristung
6.740 5.548 5.305 242 1.192 878 314
Nord 550 480 453 27 69 57 12
Niedersachsen-Bremen 706 624 597 27 82 52 30
Nordrhein-Westfalen 1.986 1.558 1.544 14 428 403 25
Hessen 277 172 158 14 105 67 39
Rheinland-Pfalz-Saarland 442 353 333 21 89 42 46
Baden-Württemberg 398 344 330 15 53 40 13
Bayern 685 516 493 23 169 124 45
Berlin-Brandenburg 1.032 953 899 54 79 38 41
Sachsen-Anhalt-Thüringen 375 315 283 32 59 16 43
Sachsen 289 231 216 15 58 39 20
BA-Personal kommunales Personal
2016
Je nach Erfordernis spezieller Kenntnisse am Arbeitsplatz werden zusätzliche
Bildungsangebote für beide Fachbereiche zur Verfügung gestellt
(Aufbauprogramm).
Die Verantwortung für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der gemeinsamen Einrichtungen obliegt den Geschäftsführungen. Eine
Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Bildungsangebotes der Bundesagentur für Arbeit
besteht nicht.
Die zugelassenen kommunalen Träger führen die Aufgaben der Grundsicherung
für Arbeitsuchende in kommunaler Verantwortung durch und unterliegen hierbei
der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden. Die Bundesregierung hat
keine Kenntnis zur Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
zugelassenen kommunalen Trägern.
11. Wie viele Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu beachten (bitte getrennt nach Leistungsbereich und Vermittlungsbereich
angeben), und wie viele Dienstanweisungen kommen durchschnittlich auf
der Ebene der Jobcenter dazu?
Eine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung ist seriös nicht möglich.
Statistiken über die Anzahl erlassener „Weisungen“ im engeren Sinne werden bei
der Bundesagentur für Arbeit nicht geführt. Erfasst werden aber seit 2008 die
Anzahl aller erlassenen Regelungsformate. Die nachfolgende Grafik zeigt
Weisungen für beide Rechtskreise. Diese haben sich seit dem Jahr 2008 um 67
Prozent (Stand: Dezember 2016) reduziert.
Hinweise zur Grafik:
VV = Geschäftsbereich des Vorstandsvorsitzenden
VA = Geschäftsbereich des Vorstands Arbeitsmarkt
VR = Geschäftsbereich des Vorstands Regionen
VG = Geschäftsbereich des Vorstands Grundsicherung
Wie diese Entwicklung zeigt, ist es Zielsetzung der Bundesagentur für Arbeit, die
Komplexität für die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen zu
reduzieren. Konkret bedeutet das, dass Weisungen grundsätzlich nur dann erlassen
werden, wenn dies zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Rechts- oder
Prozessanwendung erforderlich ist. Anlass sind beispielsweise Rechtsänderungen.
Im SGB II galt dies jüngst beim Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch.
Zur Unterstützung der Mitarbeitenden wird seit dem Jahr 2016 inhaltlich strikt
zwischen Weisungen und Informationen getrennt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl von Weisungen nichts über deren
tatsächlichen Regelungsumfang – also der Anzahl zu beachtenden Regelungen
aus der Weisung heraus (eine oder mehrere) und deren Tragweite auf den Alltag
einer Vermittlungsfachkraft oder Fachkraft in der Leistungssachbearbeitung
aussagt (Regelung für das Alltagsgeschäft oder für Spezialfälle).
Erkenntnisse bezüglich der durchschnittlichen Anzahl von Weisungen auf Ebene
der Jobcenter liegen nicht vor.
12. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Leistungsberechtigte zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit?
Leistungsberechtigte haben über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit
(
www.arbeitsagentur.de > Über uns > Publikationen > Weisungen) unmittelbaren
Zugang zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Regelungen, die den
Zugang Betroffener zu Dienstanweisungen der Jobcenter gewährleisten?
Die Jobcenter sind gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 SGB II für die Umsetzung des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und insofern auch für die Umsetzung des
§ 11 IFG (Veröffentlichungspflichten) in eigener Verantwortung zuständig.
Seitens der Bundesagentur für Arbeit bestehen daher gegenüber den Jobcentern
keine vereinheitlichenden Regelungen dazu, wie die Jobcenter zu von ihnen
erlassenen Weisungen Zugang gewähren.
14. Wie stellt sich seit dem Jahr 2010 der Krankenstand nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jobcenter dar, bitte kommunale Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und
abgeordnete oder entliehene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getrennt ausweisen
sowie Langzeiterkrankungen (über sechs Wochen) und
Kurzzeiterkrankungen?
Die Auswertungen zur Gesundheitsquote für die Beschäftigten der
Bundesagentur für Arbeit in den gemeinsamen Einrichtungen liegen in einheitlicher Form und
abgestimmt mit der Fehlzeitenauswertung des Bundes ab dem Jahr 2011 vor. Die
Gesundheitsquoten für den Rechtskreis SGB II aus den Jahren 2011 bis 2015
liegen in etwa auf vergleichbarem Niveau: (2011: 93,5 Prozent, 2012: 93,3 Prozent,
2013: 92,7 Prozent, 2014: 93 Prozent, 2015: 92,3 Prozent). Der Anteil der
Kurzzeiterkrankungen (1 bis 3 Tage) an allen Erkrankungen lag im aktuellen
Berichtsjahr bei 21,2 Prozent, der Anteil der Erkrankungsdauern über 30 Tage bei
21,9 Prozent.
Für andere Beschäftigtengruppen und für Beschäftigte der zugelassenen
kommunalen Träger liegen keine Angaben vor.
15. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Umgang mit der
Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter?
a) Gibt es Regelungen, die pauschal Mehrarbeit mit dem Gehalt abdecken,
wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese abhängig von bestimmten
Umständen, wenn ja, von welchen?
Für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern gelten in
der Regel flexible Arbeitszeitregelungen. Diese ermöglichen den Beschäftigten
bei Belastungsspitzen individuell über die tägliche Sollarbeitszeit hinaus zu
arbeiten. Hierdurch über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus
anfallende Arbeitsstunden können auf einem Zeitkonto erfasst und innerhalb eines
festgelegten Ausgleichszeitraumes ausgeglichen werden. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit, auf Basis der Regelungen des Tarifvertrags für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit sowie der
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes,
Überstunden bzw. Mehrarbeit dienstlich anzuordnen bzw. zu genehmigen. Ob
und inwieweit auf Basis der weiteren jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen
für die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit besteht, Überstunden anzuordnen,
kann nicht beurteilt werden. Auch bei angeordneten Überstunden bzw.
angeordneter Mehrarbeit hat der Freizeitausgleich Vorrang. Ist der Freizeitausgleich nicht
möglich, erfolgt eine finanzielle Abgeltung der angeordneten Überstunden nach
den tarifvertraglichen Bestimmungen. Für beamtenrechtlich angeordnete
Mehrarbeit wird eine Mehrarbeitsvergütung nach den Regelungen der
Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung gewährt, soweit aus zwingenden dienstlichen
Gründen innerhalb eines Jahres kein Freizeitausgleich möglich war.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben zu den Beschäftigten
der zugelassenen kommunalen Träger vor.
b) Gibt es Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Geltendmachung von
Mehrarbeit oder Zeitguthaben, wenn ja, welche, und wie sind die
entsprechenden Regelungen gestaltet?
Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, das auf
dem Arbeitszeitkonto erfasst ist und 40 Stunden übersteigt, verfällt, wenn es nicht
innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraumes von einem Jahr in Anspruch
genommen wird. Für dienstlich angeordnete bzw. genehmigte Mehrarbeit ist
Beamtinnen und Beamten des Bundes innerhalb von einem Jahr Freizeitausgleich zu
gewähren. Für einen etwaigen finanziellen Ausgleichsanspruch gilt bei
Beamtinnen und Beamten die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben zu den Beschäftigten
der zugelassenen kommunalen Träger vor.
c) Wie viele Überstunden wurden in den Jahren seit 2010 von den
Beschäftigten geleistet, und wie viele Überstunden sind verfallen und warum?
Angaben zur Anzahl geleisteter Überstunden und wie viele davon eventuell
verfallen sind, liegen nicht vor.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben zu den Beschäftigten
der zugelassenen kommunalen Träger vor.
d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die
unterschiedliche Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Jobcentern, die aus den unterschiedlichen Dienstherrenentsendungen
herrühren, zu beseitigen, und wenn es derzeit keine Vorstellungen zur Lösung
des Problems gibt, wann soll eine solche Lösung gefunden werden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]