Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in den Jobcentern gewährleisten
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Jobcenter sind die verantwortlichen Behörden zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschäftigte in diesen Jobcentern arbeiten unter äußerst schwierigen Verhältnissen: Es gibt keine einheitliche Struktur und keinen einheitlichen Arbeitgeber, sondern in der Mehrzahl der Jobcenter eine sogenannte Gemeinsame Einrichtung aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und der Agentur für Arbeit. Teilweise haben die Kommunen die Verantwortlichkeit komplett übernommen (sog. zugelassene kommunale Träger). Aus der Struktur folgen zahlreiche Probleme der Umsetzung des Gesetzes, insbesondere für die Beschäftigten. Sie werden von unterschiedlichen Dienstherren den Jobcentern zur Verfügung gestellt und werden dadurch seit Jahren unterschiedlich bezahlt. Unterschiedliche Tarifverträge führen zu unterschiedlichen Entlohnungen bei vergleichbaren Tätigkeiten. Durch die Entscheidungen der Bundesregierung bleiben die Jobcenter auch im Verwaltungsbudget strukturell unterfinanziert. Die Ausgaben für das Verwaltungsbudget sind nach Auffassung der Fragesteller nicht bedarfsdeckend. Die Bundesregierung trägt eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgabenzuweisungen bundesweit in den Jobcentern (bitte nach gemeinsamer Einrichtung und zugelassenen kommunalen Trägern differenzieren)?
Wie viele dieser Beschäftigten sind bei der Bundesagentur für Arbeit, und wie viele sind bei den Kommunen angestellt?
Inwieweit unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen und Entgelte dieser beiden Beschäftigtengruppen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Jobcenter?
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass Beschäftigte mit identischen Aufgaben in den Jobcentern unterschiedlich entlohnt werden? Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bzw. die Bundesagentur für Arbeit bislang ergriffen, um diese Ungleichbehandlung abzustellen – ggf. mit welchem Ergebnis?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in den gemeinsamen Einrichtungen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Betreuungsschlüssel in den Optionskommunen seit dem Jahr 2010 entwickelt, getrennt nach Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?
Wie lauteten die zentralen Ergebnisse des Projekts „Personalbemessung“, welche Handlungsempfehlungen wurden in dem Abschlussbericht gegeben, und inwieweit sind diese Handlungsempfehlungen zwischenzeitlich umgesetzt worden, bzw. wenn nicht, warum nicht?
Wie viele Belastungsanzeigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den gemeinsamen Einrichtungen jährlich seit dem Jahr 2010 eingegangen, bitte die Angaben getrennt nach Bundesländern, Leistungsabteilung, Vermittlung, U 25, Ü 25, Eingliederung von Flüchtlingen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Befristungen in den Jobcentern seit dem Jahr 2010 entwickelt, bitte die Angaben getrennt pro Jobcenter nach Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlosen Befristungen, Anteil kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit?
Welcher Zeitraum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern veranschlagt, und welche grundlegenden Voraussetzungen werden in der Einarbeitung mit welchem Zeitanteil vermittelt?
Wie viele Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten (bitte getrennt nach Leistungsbereich und Vermittlungsbereich angeben), und wie viele Dienstanweisungen kommen durchschnittlich auf der Ebene der Jobcenter dazu?
Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungsberechtigte zu den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Regelungen, die den Zugang Betroffener zu Dienstanweisungen der Jobcenter gewährleisten?
Wie stellt sich seit dem Jahr 2010 der Krankenstand nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jobcenter dar, bitte kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und abgeordnete oder entliehene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getrennt ausweisen sowie Langzeiterkrankungen (über sechs Wochen) und Kurzzeiterkrankungen?
Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Umgang mit der Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter?
Gibt es Regelungen, die pauschal Mehrarbeit mit dem Gehalt abdecken, wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese abhängig von bestimmten Umständen, wenn ja, von welchen?
Gibt es Ausschluss- oder Verfallsfristen für die Geltendmachung von Mehrarbeit oder Zeitguthaben, wenn ja, welche, und wie sind die entsprechenden Regelungen gestaltet?
Wie viele Überstunden wurden in den Jahren seit 2010 von den Beschäftigten geleistet, und wie viele Überstunden sind verfallen und warum?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die unterschiedliche Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die aus den unterschiedlichen Dienstherrenentsendungen herrühren, zu beseitigen, und wenn es derzeit keine Vorstellungen zur Lösung des Problems gibt, wann soll eine solche Lösung gefunden werden?