[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 10. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11153
18. Wahlperiode 14.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10917 –
Vogelgrippe: Sachstand und Übertragungswege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter der Klassischen Geflügelpest versteht man eine tödlich verlaufende
Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Die
Erkrankung wird durch hochpathogene (HP, stark krankmachende) aviäre
Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Bei Infektion mit der
HP-AIV-Variante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer
Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent. Beim aktuellen Ausbruch in Deutschland
war der hochansteckende Erreger erstmals am 8. November 2016 bei einer toten
Wildente am Bodensee und verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein
nachgewiesen worden. Inzwischen sind 15 Bundesländer betroffen. Seit dem
ersten Nachweis des H5N8-Erregers Anfang November 2016 in Deutschland
sind bereits fast 30 Ausbrüche in Geflügelhaltungen registriert worden.
Experten sehen bislang keine Anzeichen für ein Abflauen der Vogelgrippe in
Deutschland. Wie schon bei früheren Ausbrüchen ist auch nun die Frage der
Übertragungswege ungeklärt, was eine effektive Bekämpfung erschwert und
weiträumige, möglicherweise nicht zielgenaue Präventivmaßnahmen erforderlich
macht.
1. Wie viele Tiere aus Nutztierbeständen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland seit 2016 im Zusammenhang mit dem H5N8-Virus
getötet (bitte aufschlüsseln nach Tierart, Bestandsgröße, Datum,
Bundesland)?
Im Zeitraum des aktuellen Geflügelpestgeschehenes vom 8. November 2016 bis
zum 31. Januar 2017 wurden nach Mitteilung der Länder (Anlage 1) insgesamt
ca. 391 000 Tiere in Beständen mit nachgewiesener Geflügelpest getötet.
2. Wie viele Tiere aus Nutztierbeständen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland seit 2016 im Zusammenhang mit dem H5N8-Virus
vorsorglich ohne positiven Befund getötet (bitte aufschlüsseln nach Tierart,
Bestandsgröße, Datum, Bundesland)?
Nach Mitteilung der Länder (Anlage 2) wurden im Rahmen des
Geflügelpestgeschehens (Hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) vom 8. November 2016
bis zum 31. Januar 2017 ca. 154 000 Tiere getötet.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisher in Deutschland
durch den aktuellen Ausbruch des Vogelgrippe-Virus entstandene Schaden?
Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen über
den durch das HPAI-Geschehen entstandenen Schaden in den betroffenen
Betrieben vor.
Für die mit dem Auftreten der Aviären Influenza notwendig gewordenen
Dringlichkeitsmaßnahmen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
sowohl für die entstandenen direkten Kosten (Entschädigung der Tierbesitzer für
die auf behördliche Anordnung getöteten Tiere) als auch für die indirekten Kosten
(Tötungskosten, Kosten der unschädliche Beseitigung, Kosten für Reinigung und
Desinfektion) eine Finanzhilfe der Europäischen Union zu erhalten. Das hierfür
notwendige Antragsverfahren im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zum Erhalt dieser
Finanzhilfen der Europäischen Union hat gerade erst begonnen und lässt eine
Bezifferung der entstandenen Kosten derzeit nicht zu.
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Keulung und die notwendigen hygienischen Maßnahmen in einem beispielhaften
Putenmastbetrieb mit 14 000 Tieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Beispielhaft
wird auf die Schätzung der Landesregierung Niedersachsen verwiesen, nach der
sich für einen Betrieb mit 14 000 Puten Kosten von ungefähr 63 000 Euro für das
Töten der Tiere, 10 750 Euro für hygienische Maßnahmen wie Reinigung und
Desinfektion ergeben.
5. Welche Übertragungswege konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Vogelgrippeepidemien seit 2006 in Westeuropa zweifelsfrei nachgewiesen
werden?
Im Tierseuchennachrichtensystem der Europäischen Union sind 538 Ausbrüche
dokumentiert. Bei 395 (73 Prozent) wurde die Eintragsquelle als „unbekannt“
angegeben. Bei 143 Ausbrüchen (27 Prozent) werden folgende Eintragsquellen
genannt: Bei 55 Ausbrüchen erfolgte die Infektion durch Kontakt zu
Nachbarbetrieben, in 47 Ausbrüchen wird ein direkter Kontakt zu Wildtieren angegeben und
25 Geflügelpestausbrüche in Ungarn und Rumänien entstanden durch den Zukauf
von Tieren. Weiterhin konnte in 12 Betrieben eine Übertragung durch
Gerätschaften ermittelt werden, bei zwei Fällen wurde der indirekte Kontakt zu
Wildtieren als Ursache festgestellt sowie jeweils ein Ausbruchsgeschehen wurde auf
Personenkontakt beziehungsweise eine Übertragung durch Fahrzeuge
zurückgeführt.
In wenigen Fällen konnten Eintragswege als wahrscheinlich oder gesichert
ermittelt werden. Dies war bei Ausbrüchen von HPAI Subtyp H5N1 in drei
Kleinhaltungen in Brandenburg nach Verfütterung von Abfällen von tiefgefrorenen Enten
an Hühner im Jahr 2007 und einem Sekundärausbruch im Jahr 2017 von HPAI
Subtyp H5N8 bei Puten in Brandenburg nach Verbringen von Tieren aus einem
H5N8-betroffenen Bestand der Fall.
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übertragung des
Vogelgrippe-Virus aus Asien im Jahr 2016 verlaufen?
Das H5N8-Virus wurde 2010 erstmals in Vögeln auf Geflügelmärkten in China
entdeckt und ist vermutlich aus dem ebenfalls aus der dortigen
Geflügelproduktion seit 1996 bekannten H5N1-Virus hervorgegangen. Durch Mutation und
Reassortierung sind diese Geflügelpestviren in der Lage, in relativ kurzen
Zeiträumen neue Formen zu bilden.
Die genetische Analyse der seit November 2016 in Deutschland aufgetretenen
hochpathogenen Geflügelpestviren vom Subtyp H5N8 zeigt einen hohen
Verwandtschaftsgrad zu den im Frühjahr und Sommer 2016 im russisch-
mongolischen Grenzgebiet in Wildvögeln nachgewiesenen H5N8-Viren. Parallel zum
Frühsommerzug in nördliche Brutgebiete wurden monophyletische Verwandte
dieses Stammes in verschiedenen Zugvogelarten am nur 1 600 km entfernten
Qinghai-See in China gefunden. Diese Viren des HPAI-Virus-Subtyps H5N8 der
Linie 2.3.4.4 haben ihrerseits ihren Ursprung in Stämmen, die in China im Jahr
2013 erstmals auftraten. Die Viruslinie 2.3.4.4 kommt in zwei genetisch
unterschiedlichen Grundformen vor: HPAIV H5N8 Linie 2.3.4.4 A und B. Die H5N8-
Viren des Jahres 2014/2015 in Europa und Nordamerika gehörten der Linie A an,
die H5N8-Viren des Jahres 2016/2017 in Russland, Indien und Europa der
Linie B. Dabei sind nur drei der acht Segmente genetisch ähnlich zu der
ursprünglichen Grundform 2.3.4.4 B.
Die deutschen H5N8-Viren des Jahres 2016/2017 sind weitgehend identisch mit
den in Polen und Schweden gefundenen Varianten und zeigen in sechs der acht
Genomsegmente eine hohe genetische Ähnlichkeit zu den im Frühsommer in
Russland und der Mongolei nachgewiesenen H5N8-Viren. Die Ähnlichkeit zu
weiteren russischen H5N8-Viren, die im November und Dezember 2016 in den
russischen Gebieten Kalmückien und Astrachan nachgewiesen wurden, lassen
weitere Rückschlüsse auf den vermutlichen Eintragsweg des Stammes über
Russland zu. Zwei der acht Genomsegmente treten allerdings bei den in Deutschland,
Polen und Schweden beschriebenen Viren im Vergleich zu den russisch-
mongolischen Viren neu auf. Diese Genomsegmente können aufgrund der
Verwandtschaft zu anderen Viren als Quelle eines nach dem Juni 2016 aufgetretenen
Rekombinationsereignisses zugeordnet werden. Eine geographische Lokalisation
dieses Rekombinationsereignisses ist auf der Basis der momentanen Datenlage
nicht möglich. Die bisherigen genetischen Analysen und das zeitlich gestaffelte
Auftreten der Viren dieser Linie lassen einen direkten Eintrag, wie zum Beispiel
aus illegalen Importen aus den Ursprungsgebieten dieser Viren in China, als
unwahrscheinlich erscheinen.
Stattdessen ist, wie bereits für das Jahr 2014/2015 beschrieben, ein Eintragsweg
über Zugvögel, welche diese Viren durch überlappende Zugrouten und
Rastgebiete kontinuierlich und über mehrere Wochen bis Monate in vielen
Übertragungsereignissen weitergegeben haben, nicht ausgeschlossen. Ein Nachweis
dieses Eintragsweges konnte bisher nicht zweifelsfrei erbracht werden.
Ein direkter Eintrag aus China oder den benachbarten asiatischen Ländern ist
auch deshalb unwahrscheinlich, da dann andere genetische Muster zu erwarten
wären. Die in Deutschland nachgewiesene Reassortante mit zwei neuen
Genomsegmenten müsste bei einem direkten Eintrag bereits in China nachweisbar sein.
Das ist nicht der Fall.
Neben der hauptsächlich in Deutschland vorkommenden H5N8-Linie wurden
bisher auch zwei weitere H5-Virusvarianten nachgewiesen (H5N8 mit
veränderter Genomzusammensetzung und H5N5). Die genetischen Analysen der
vollständigen Genome dieser Viren sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Für die
Variante des H5N8-Virus und auch für das H5N5-Virus zeigen erste Analysen aber
bereits, dass auch hier eine Verwandtschaft zu den Vorläuferviren aus dem
russisch-mongolischen Grenzgebiet zu erkennen ist. Sie scheinen demnach parallel
oder in kurzer Folge entstanden zu sein, zeigen genetische Unterschiede und
wurden dann ebenfalls nach Deutschland eingeschleppt.
Zusammenfassend ist daher ein über mehrere Entwicklungsstufen verlaufener
Weg von Asien über die Mongolei und Sibirien nach Europa und auch nach
Deutschland anzunehmen. Die Übertragungsereignisse bleiben jedoch nach wie
vor unklar.
7. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht die Annahme, dass
infizierte Wildvögel, die im Mai 2016 am See Ubsu-Nur in der Mongolei
gefunden wurden, in der Lage waren, weite Strecken zurückzulegen und das
Virus so verbreitet wurde?
Gesicherte Erkenntnisse zur Begründung dieser Annahme liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Situation in Ubsu-Nur und Annahmen über Verbreitungen
sind in einer Veröffentlichung der FAO von September 2016 (
www.fao.org/3/
a-i6113e.pdf) dargestellt.
8. Wie viele Vögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai 2016
am See Ubsu-Nur beprobt?
Wie viele der mit dem H5N8-Virus infizierten Tiere waren bereits verendet,
und wie viele lebende, infizierte Vögel wurden gefunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Mai 2016 13 tote Vögel und 30
von Jägern erlegte Wildvögel in der Umgebung des Sees Ubsu-Nur untersucht.
Elf Virusisolate wurden gewonnen, die als H5 identifiziert wurden.
Acht davon stammten von tot aufgefundenen wasserassoziierten Vögeln
(Graureiher, Flussseeschwalbe, Haubentaucher) und drei von erlegten, klinisch
gesunden Vögeln (Kormoran, Lachmöwe). Drei Virusisolate aus Proben eines tot
aufgefundenen Haubentauchers, einer toten Flussseeschwalbe und eines toten
Graureihers wurden als HPAIV Subtyp H5N8 identifiziert. In der Genomanalyse
unterscheiden sich diese H5N8-Viren deutlich von den im Jahr 2014 am selben Ort
bei gesunden Wildvögeln gefundenen H5N8-Viren.
9. Ist es denkbar, dass diese infizierten Vögel (siehe Frage 8) aufgrund ihrer
Infektion nicht mehr flugfähig waren und die Verbreitung daher über andere
Vektoren erfolgt sein muss?
Nach Information der Bundesregierung ist über den klinischen Verlauf der
Infektion der infizierten Wildvögel nichts bekannt.
10. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die erste Infektion des aktuell
grassierenden Virus in Deutschland erst im November 2016 aufgetreten ist,
obwohl die Zugvögel aus den betroffenen Gebieten bereits seit August in
Deutschland eintreffen?
Wann genau in Deutschland die erste Infektion von Wildvögeln mit dem aktuell
grassierenden Virusstamm erfolgt ist, ist unbekannt. Bekannt ist lediglich das
Datum der ersten Feststellung des Virus anhand gezielt untersuchter verendet
aufgefundener Vögel. Zwei Faktoren sind hierbei von besonderer Bedeutung: Erstens
ist eine gewisse Inkubationszeit erforderlich, bevor das Virus überhaupt
krankmachende Wirkung zeigt. Zweitens erfolgen spezielle Untersuchungen von
Tierkörpern erst, wenn diese krankmachende Wirkung durch anormal hohe Zahlen
kranker bzw. toter Vögel offensichtlich wird. So kann die Ankunft des Virus in
Deutschland möglicherweise bereits Wochen vor seiner ersten Feststellung
erfolgt sein.
Der Erreger zeigt bei kühleren Temperaturen auch eine höhere Persistenz im
Freien, z. B. im Vogelkot, als bei Wärme.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vogelzug in Deutschland sehr
komplex, witterungs- und artspezifisch verläuft. Generell weichen die im westlichen
Teil Nordeurasiens brütenden Wasservögel der winterlichen Kälte in Richtung
Süden bzw. Westen aus, um eisfreie Gewässer zu erreichen, in deren Umgebung
ausreichende Nahrungsgründe vorhanden sind. Daher sind in vielen Teilen
Deutschlands gut geeignete Rast- bzw. Überwinterungsräume für eine große Zahl
von Wasservögeln aus Skandinavien, dem Baltikum und dem nördlichen und
westlichen Russland, zum Teil sogar aus Sibirien (u. a. Singschwan,
Zwergschwan, Ringelgans, Reiherente, Tafelente, Gänsesäger), vorhanden.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise, die Zweifel an der
vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) vorgelegten Verbreitungstheorie
aufwerfen?
Der Bundesregierung liegen Veröffentlichungen vor, die eine primäre
Ausbreitung von Geflügelpest über Nutzgeflügel postulieren. Das Wissenschaftsforum
Aviäre Influenza (WAI) zweifelt die Wildvogelthese des FLI seit dem Jahr 2006
an.
12. Welche Ausbrüche der Vogelgrippe in Ungarn 2016 waren der
Bundesregierung vor dem ersten Auftreten in Deutschland bekannt?
Der Bundesregierung sind die nachstehend genannten Ausbrüche von HPAI in
Ungarn im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 9. November 2016 durch das
Tierseuchennachrichtensystem der Europäischen Union (ADNS) bekannt:
Am 26. Oktober 2016, Csongrád : Höckerschwan.
Am 3. November 2016, Békés: Nutzgeflügel.
Am 9. November 2016, Bács-Kiskun: Nutzgeflügel. In einer Mitteilung von
Ungarn an die Weltorganisation für Tiergesundheit wurde als
Eintragsursache „Kontakt zu Wildvögeln“ angegeben.
13. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ungarisches Geflügel nach
Deutschland importiert, nachdem das Vogelgrippe-Virus 2016 dort bereits
bei einem Wildvogel und in einem Putenbestand entdeckt wurde?
Falls ja, wie viele Tiere wurden mit welchem Zweck wohin verbracht?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung sind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016
bis zum 24. Januar 2017 57 Sendungen mit insgesamt 233 000 Stück Geflügel
von Ungarn nach Deutschland verbracht worden (vier Sendungen mit 154 000
Stück Zuchtgeflügel und 53 Sendungen mit 79 000 Stück Schlachtgeflügel). Die
Tiere gingen an zwei Empfänger in Bayern, sie stammten ausschließlich aus nicht
wegen der HPAI reglementierten Gebieten, da Tiere aus solchen
Restriktionsgebieten nicht innergemeinschaftlich verbracht werden dürfen.
14. Liegen dem FLI GPS-Daten ungarischer Geflügeltransporte vor, mit denen
im Oktober und November 2016 Tiere von Ungarn nach Deutschland
verbracht wurden?
Falls ja, wurden diese Daten ausgewertet, um mögliche Quellen für eine
Verbreitung des Virus zu identifizieren?
Dem Friedrich-Loeffler-Institut liegen die genannten GPS-Daten nicht vor.
15. Welche Anpassungen müssten am geltenden Gesetzesrahmen vorgenommen
werden, würden sich Handels- und Warenströme als Verbreitungswege der
Vogelgrippe bestätigen?
Die Bekämpfung der Geflügelpest ist auf EU-Ebene durch die Richtlinie
2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen
zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie
92/40/EWG (ABl. L 10 vom 14.1.2006, S. 16) harmonisiert. Die nationale
Umsetzung findet sich in der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) geändert worden ist. Vor dem
Hintergrund, dass im Falle der amtlichen Feststellung des Verdachtes auf bzw.
des Ausbruches der Geflügelpest aus dem jeweils betroffenen Bestand kein
Geflügel verbracht werden darf, wird tierseuchenrechtlichen Belangen Genüge
getan. Dies gilt grundsätzlich auch für die infolge eines Ausbruches einzurichtenden
Restriktionszonen: Aus diesen Zonen stammendes Geflügel, wie auch Bruteier,
Eintagsküken und sonstige Erzeugnisse von Geflügel dieses Ursprungs, dürfen
nicht innergemeinschaftlich verbracht werden. Es sei darauf hingewiesen, dass
durch das Verbringen der genannten Erzeugnisse Geflügelpest nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht verschleppt worden ist. Insoweit bedarf es nach
Auffassung der Bundesregierung keiner Anpassung des geltenden Rechtsrahmens. Dies
auch vor dem Hintergrund, dass im Hinblick auf den innergemeinschaftlichen
Handel nach der Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30. November 2009 über
die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel
mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (ABl. L 343
vom 22.12.2009, S. 74) Bruteier, Eintagsküken, Zucht- und Nutzgeflügel nicht
aus einem Gebiet stammen dürfen, welches tierseuchenrechtlichen
Beschränkungen auf Grund einer Tierseuche, für die Geflügel empfänglich ist, unterliegt.
16. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, wonach Stubenfliegen zu den
Hauptvektoren des Vogelgrippe-Virus gehören (Sievert, Kai, Dr. et al.
„House flies and the avian influenza threat“, International Poultry Production
Volume 14 Number 2 (2006))?
Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Erkenntnisse?
Die Veröffentlichung ist bekannt. Es handelt sich dabei nicht um eine
wissenschaftliche Studie, sondern um einen Aufsatz von Autoren aus dem Hause eines
großen schweizerischen Industriebetriebes, der die mögliche Rolle von
Stubenfliegen bei der Übertragung von Krankheiten innerhalb einer Herde und
insbesondere die Notwendigkeit der Fliegenbekämpfung im Allgemeinen behandelt.
Bezüglich der Rolle von Stubenfliegen bei der Übertragung von
Geflügelpestviren wird dabei ausschließlich auf wenige frühere Publikationen verwiesen (z. B.
Wilson et al. 1986). Es werden in diesem sehr kurzen und bilderreichen Aufsatz
keinerlei eigene Daten zur möglichen Übertragung von Geflügelpestviren durch
Stubenfliegen präsentiert.
Insgesamt gibt es nur sehr wenige wissenschaftliche Arbeiten zur Rolle von
Stubenfliegen bei der Verbreitung von Geflügelpestviren (z. B. Wanaratana et al.,
Avian Diseases 2013 sowie Wanaratana et al., Vet. Med Entomol, 2011). Hierbei
wurden die Fliegen mit Geflügelpestvirus aus der Laboranzucht direkt in Kontakt
gebracht und dann ein Homogenisat solcher exponierter Fliegen auf Viren
getestet oder direkt zur Inokulation von Hühnern verwendet. Zwar konnte ein Virus in
den Fliegen nachgewiesen werden, und es gelang auch die Infektion von
Hühnern, doch erscheint das gesamte System der hier geschilderten Studien sehr
artifiziell und wenig praxisnah.
Aufgrund der vorliegenden Daten und Beobachtungen zu diesem Thema kann
daher eine Rolle von Fliegen für die direkte, kurzfristige und sehr kleinräumige
Übertragung unter ungünstigen Bedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen
werden, z. B. innerhalb eines Bestandes, wenn viele positive Tiere vorhanden sind
und ein starker Fliegenbefall vorliegt. Für eine generelle Rolle als
Geflügelpestvektor, auch über weitere Entfernungen, gibt es keinerlei gefestigte
Anhaltspunkte.
17. Gibt es gesicherte Nachweise, dass Freilandhaltungen von Geflügel eine
nennenswerte Rolle bei der Ausbreitung hochpathogener Vogelgrippe-Viren
spielen, dass zum Beispiel hochpathogene Vogelgrippe-Viren aus
Freilandhaltungen in geschlossene Industriehaltungen von Geflügel gelangten?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es wissenschaftlich belegt, dass bei
Betrieben mit schwer zu kontrollierenden Berührungspunkten zwischen Wildvögeln
und gehaltenem Geflügel, wie es bei Freiland- und Auslaufhaltungen der Fall ist,
ein erhöhtes Risiko für einen Austausch von Aviären Influenzaviren zwischen
Geflügel und Wildvogelpopulation und vice versa vorliegt. Folgerichtig kommt
diesen Betrieben auch eine entsprechende Rolle bei der möglichen, sich
anschließenden Verbreitung zu. Besonders deutlich ist dies in Regionen, in denen
Wassergeflügel in großen Stückzahlen im Freiland gehalten werden. Dies ist z. B. in
Südostasien der Fall; hier kommt die Aviäre Influenza im Nutzgeflügel
endemisch vor.
Anlage 1
Bundesland Datum der Tötung Tierart Bestandsgröße Getötete Tiere
SH 10.11.2016 Pute, Gans, Ente 110 92
SH 13.11.2016 Huhn 36000 31.500
BB 11.01.2017 Pute 8920 8.673
BB 19.‐21.01.2017 Pute 9376 9.358
MV 11.11.2016 Huhn, Ente 58 26
MV 15.11.2016 Huhn, Ente, Taube 121 78
MV 16.11.2016 Huhn, Ente, Taube 75 68
MV 17.11.2016 Huhn, Ente 74 59
MV 18.11.2016 Huhn, Gans, Schwan 50 14
MV 18.11.2016 Huhn 56 49
MV 20.11.2016 Hun, Ente, Gans, Pute 55 55
MV 22.11.2016 Huhn, Ente 78 78
MV 22.11.2016 Huhn, Ente 30 26
MV 25.11.2016 Huhn, Ente, Taube 98 95
MV 29.11.2016 Huhn, Ente, Gans 329 205
MV 16.01.2017 Ente, Gans 200 68
NI 24.11.2016 Pute 11.790 11.740
NI 24.11.2016 Pute 4.185 4.185
NI 15.12.2016 Pute 8.694 8.496
NI 25.12.2016 Pute 10.300 10.100
NI 25.12.2016 Pute 7.500 7.500
NI 25.12.2016 Pute 2.500 2.500
NI 25.12.2016 Pute 10.800 10.800
NI 26.12.2016 Pute 14.000 13.812
NI 26.12.2016 Pute 6.795 6.795
NI 27.12.2016 Pute 10.300 10.100
NI 27.12.2016 Pute 1.150 1.150
NI 27.12.2016 Pute 9.100 9.100
NI 29.12.2016 Pute 12.250 12.225
NI 29.12.2016 Pute 1.230 1.230
NI 31.12.2016 Pute 18.800 18.792
NI 01.01.2017 Pute 7.964 7.918
NI 01.01.2017 Pute 13.742 13.731
NI 02.01.2017 Pute 920 908
NI 02.01.2017 Pute 2.300 2.300
NI 06.01.2017 Pute 6.750 6.743
NI 06.01.2017 Pute 13.914 13.914
NI 18.01.2017 Pute 24.347 24.329
NI 25.11.2016 Huhn 88.646 88.646
NI 25.11.2016 Huhn, Ente 90 90
NI 16.12.2016 Huhn, Ente Pfau 36 31
NI 26.12.2016 Huhn, Ente 26 16
NI 16.01.2017 Ente 11.050 10.824
Anlage 1
Bundesland Datum der Tötung Tierart Bestandsgröße Getötete Tiere
BY 09.01.2017 Huhn, Ente, Gans 16 16
ST 24.11.2016 Huhn 37
ST 16.12.2016 Ente 9.200
ST 05.01.2017 Huhn 33.260
Summe 390.932
Stand: 30.01.2017
BY = Bayern
BB = Brandenburg
MV = Mecklenburg‐Vorpommern
NI = Niedersachsen
SH = Schleswig‐Holstein
ST = Sachsen‐Anhalt
Anlage 2
Bundesland Datum der Tötung Tierart Bestandsgröße Getötete Tiere
BB 11.01.2017 Pute 2500 2.500
BB 19.‐21.01.2017 Pute 16668 16.668
BB 19.‐21.01.2017 Pute 18847 18.847
NI 25.12.2016 Pute 7.500 7.500
NI 25.12.2016 Pute 2.500 2.500
NI 25.12.2016 Pute 10.800 10.800
NI 26.12.2016 Pute 6.795 6.795
NI 25.11.2016 Huhn 88.646 88.646
NI 25.11.2016 Huhn, Ente 90 90
Summe 154346
Stand: 30.01.2017
BB = Brandenburg
NI = Niedersachsen
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]