[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
17. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11261
18. Wahlperiode 21.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10929 –
Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien und Geheimdienste
im Jahr 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhalten die EU-
Grenzschutzagentur Frontex und die EU-Polizeiagentur Europol immer mehr Kompetenzen.
Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“
verhandelt. Die Anstrengungen von Europol richten sich auch gegen
grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksachen 17/9756 und 18/498).
Zu sogenanntem „Euroanarchismus“ betreibt das Bundeskriminalamt (BKA)
einen „Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens,
Italiens, Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden in der
Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Zwar arbeitet das BKA auch im
EU-Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an
dem auch Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale
Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes nach Auffassung der
Fragesteller schwach ausgeprägt. Bekanntlich befassen sich auch die „European
Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“ und die „International
Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG), in denen sich die
Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der Infiltration
internationaler linker Zusammenhänge (Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt mobile
Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Polizeiagentur
Europol zu grenzüberschreitenden Observationstechniken
(Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige von Polizeien
mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law Enforcement“
(ISLE). Im 2009 begonnenen Vorhaben werden der Austausch und die
Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in Räume, Fahrzeuge und
elektronische Geräte vorangetrieben (Bundestagsdrucksache 17/10713). Das
BKA nimmt immer noch an der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT)
teil, die 1979 zum „Informationsaustausch bei terroristischen Anschlägen“
gegründet wurde, seit 2000 aber auch helfen soll, „politische gewalttätige
Aktivitäten“ zu verhindern (Bundestagsdrucksache 17/13440). Obschon der Name der
PWGT einen Fokus auf „Terrorismus“ nahelegt, tauschen deren
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner
Kriminalität aus. Neben der quasi geheimdienstlichen Aufklärung gilt die
Zusammenarbeit aber auch der Erleichterung von operativen Maßnahmen. Zu den
Kooperationspartnern gehört auch Europol, obwohl die Einrichtung von
Europol Zusammenarbeitsformen wie die PWGT überflüssig macht
(Bundestagsdrucksache 18/3766).
Die Zusammenarbeit in Netzwerken wie der PWGT ist aus Sicht der
Fragesteller schwer parlamentarisch zu kontrollieren. Durch ihren intergovernmentalen
Charakter ist zu vermuten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten
Belangen besser durchsetzen können als andere. Ähnliches gilt vermutlich für die
Zusammenschlüsse oder Gesprächsformate, in denen sich die Innenministerien
bzw. die In- und Auslandsgeheimdienste einzelner EU-Mitgliedstaaten zur
Terrorismusbekämpfung organisieren. Hierzu gehören beispielsweise die „Counter
Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“, die inzwischen auf mindestens
13 Mitglieder angewachsene „Gruppe der Neun“ oder die aus
Geheimdienstkoordinatoren von 15 europäischen Ländern bestehende „Paris-Gruppe“
(Bundestagsdrucksache 18/10641).
In früheren Antworten zu den aufgeführten Kooperationen betonte die
Bundesregierung häufig, Treffen dienten lediglich einem „Gedankenaustausch“. Dabei
würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine operativen
Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften nach Ansicht der
Fragesteller aber von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende
Maßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der
Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten.
Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine
größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Vorbemerkung durch die Fragesteller aufgestellte Behauptung, nach
der sich die „International Working Group on Police Undercover Activities“
(IWG), mit der „Infiltration internationaler linker Zusammenhänge“ befasst, ist
unzutreffend. Die Bundesregierung hat sich in diese Richtung nicht geäußert,
auch nicht in der zitierten Bundestagsdrucksache 17/9844.
1. In welchen informellen, nicht zur Europäischen Union gehörenden
Zusammenschlüssen oder Gesprächsformaten organisieren sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Innenministerien bzw. die In- und
Auslandsgeheimdienste einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist Mitglied der sogenannten
Counter Terrorism Group (CTG). Bei der CTG handelt es sich um einen
informellen, nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Zusammenschluss von
30 europäischen Nachrichtendiensten. Vertreten sind die Inlandsdienste der EU-
Mitgliedstaaten sowie von Norwegen und der Schweiz.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) tauscht sich zu Terrorismussachverhalten
anlassbezogen und im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben mit anderen
Nachrichtendiensten einzelner EU-Mitgliedstaaten aus. In der Regel handelt es sich
hierbei um bi- oder begrenzt multilaterale Formate.
2. Welche Geheimdienste welcher Länder (auch Deutschlands) koordinieren
sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der CTG und im „Berner
Club“?
In Bezug auf die CTG wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine
Beantwortung der Frage in Bezug auf den „Berner Club“ kann aus Gründen des
Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen. Die erbetenen
Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule
nicht veröffentlicht werden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen
Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten,
die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen
Nachrichtendiensten an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet wurden.
Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann ein Nachteil für das Wohl des
Bundes bedeuten, da dadurch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten
Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des
Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal
mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden. Selbst die
Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des
Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-
Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen
Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der
Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch
zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem
Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden
parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte
Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
a) Wer hat den derzeitigen Vorsitz der CTG und des „Berner Clubs“ inne?
Der Vorsitz in der CTG richtet sich nach dem Vorsitz der EU-
Ratspräsidentschaft. Den aktuellen Vorsitz hat demnach für dieses Halbjahr der maltesische
Inlandsnachrichtendienst inne.
In Bezug auf den „Berner Club“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
b) Welche Plattformen, Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen wurden
innerhalb der CTG und im „Berner Club“ eingerichtet?
Innerhalb der CTG wurde eine operative Plattform in Den Haag für den
Informationsaustausch über den islamistischen Terrorismus eingerichtet. Hierzu wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9323 vom 3. August 2016 verwiesen.
Die CTG gliedert sich nicht in Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. In
Bezug auf den „Berner Club“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
3. Welche Treffen der „Paris-Gruppe“, bestehend aus
Geheimdienstkoordinatoren aus 15 europäischen Ländern, haben im Jahr 2016 stattgefunden, wer
lud dazu ein, und wer nahm daran teil (Bundestagsdrucksache 18/10641)?
a) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
b) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
c) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Die Fragen 3, 3a bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2016 haben drei Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden, eines davon in
Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14
und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/10641 vom 14. Dezember 2016 verwiesen.
4. Welche Treffen der inzwischen auf mindestens 13 Mitglieder
angewachsenen „Gruppe der Neun“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2016 stattgefunden, wer lud dazu ein, und wer nahm daran teil
(Bundestagsdrucksachen 18/4017, 18/10641)?
Die Treffen der Gruppe haben im vergangenen Jahr jeweils am Rande von
formellen und informellen JI-Räten stattgefunden (25. Januar 2016, 10. März 2016,
21. April 2016, 10. Juni 2016, 18. November 2016). Die Treffen fanden auf
Einladung Belgiens statt. Die Bundesregierung führt keine Statistik über den
jeweiligen Teilnehmerkreis.
a) Welche Bezeichnung führt die Gruppe mittlerweile, und wer gehört ihr
derzeit an?
Bei dem in der Anfrage als „Gruppe der Neun“ bezeichneten Zusammenschluss
handelt es sich um eine Reihe von informellen Treffen der Innenminister der am
meisten vom Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer betroffenen
EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme an der Gruppe steht grundsätzlich allen
Mitgliedstaaten der EU offen. Abhängig von der Teilnehmerzahl wurde die Gruppe
zeitweise als „G9“, „G11“ und „G13“ bezeichnet.
Neben den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen,
Schweden, Spanien nehmen inzwischen auch die assoziierten Staaten Norwegen
und die Schweiz sowie in der Regel der EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz
innehat, an den Treffen teil. Aktuell umfasst die Gruppe 15 Teilnehmer.
b) Welche Tagesordnungspunkte hatten die im Jahr 2016 stattgefundenen
Treffen?
Themen der im Jahr 2016 stattgefundenen Treffen waren:
Verbesserung des Informationsaustauschs (einschließlich „Fahrplan zur
Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements
einschließlich von Interoperabilitätslösungen im Bereich Justiz und Inneres“),
Erfahrungsaustausch zu ausländischen Kämpfern und zu Deradikalisierung,
Feuerwaffen, Flugsicherheit, Grenzsicherheit.
c) Zu welchen der Treffen wurden weitere Agenturen, Behörden,
Regierungen eingeladen?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über den jeweiligen Teilnehmerkreis.
d) Mit welchen Anliegen nimmt der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung an der „Gruppe der Neun“ teil?
Gemäß der „Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus“, die der Europäische
Rat auf seiner Tagung vom 25. März 2004 angenommen hat, ist es Aufgabe des
EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, die Arbeiten des Rates zur
Terrorismusbekämpfung zu koordinieren und unter gebührender
Berücksichtigung der Befugnisse der Europäischen Kommission alle der Union zur Verfügung
stehenden Instrumente im Auge zu behalten, damit er dem Rat regelmäßig Bericht
erstatten und ein wirksames Vorgehen aufgrund von Ratsbeschlüssen
gewährleisten kann.
e) Welche Beschlüsse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Treffen jeweils gefasst, bzw. welche Schlussfolgerungen wurden
verabredet?
Die Treffen der Gruppe dienen einem offenen, informellen Austausch über die
jeweils aktuelle Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Phänomen der
sogenannten ausländischen Kämpfer und über Maßnahmen, durch die sich die
kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf
europäischer Ebene verbessern lässt. Bei den Treffen werden keine formalen Beschlüsse
gefasst.
Lediglich in einem Fall wurden die Ergebnisse einer Sitzung als
Schlussfolgerungen bezeichnet. Diese waren im Anschluss Gegenstand der üblichen Behandlung
in den Ratsgremien der EU.
5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„European Expert Network on Terrorism Issues“ (EENeT) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Im Jahr 2016 fand ein Treffen der Unterarbeitsgruppe zum European Expert
Network on Terrorism Issues (EENeT) (14. bis 16. März 2016) und die
Jahreskonferenz des EENeT (2. bis 4. November 2016) statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Das Treffen der Unterarbeitsgruppe fand in Budapest/Ungarn in den
Räumlichkeiten von CEPOL (European Police College) statt.
Die Jahreskonferenz wurde im European Expert Network on Terrorism Issues
(EENeT) an der Katholischen Universität (ASERI) in Mailand/Italien abgehalten.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das Unterarbeitsgruppentreffen im März 2016 in Budapest wurde von der
Geschäftsstelle im Bundeskriminalamt (BKA), den Mitgliedern des
Steuerungskomitees sowie CEPOL organisiert. Die Auswahl der zu behandelnden Themen
wurde nach Abfrage und Abstimmung mit allen Netzwerkmitgliedern getroffen
und war bereits Gegenstand des Unterarbeitsgruppentreffens im Jahr 2015 im
Collège Européen de Police (CEPOL).
Die Jahreskonferenz im November 2016 in Mailand wurde von der
Geschäftsstelle im BKA, den Mitgliedern des Steuerungskomitees sowie der Katholischen
Universität (ASERI) in Italien organisiert.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Arbeitsgruppen der Veranstaltung in Budapest 2016 behandelten folgende
Themen:
Foreign Fighters – Radicalisation towards Syria,
Right-wing extremist violence in Europe,
Evaluation of counterterrorism policies and practices,
De-Radicalization und
Role of online information for monitoring and countering terrorism.
Während der Jahrestagung in Mailand wurden im Rahmen von Vorträgen,
Workshops und Diskussionsrunden folgende Themenfelder behandelt:
Presentation PoMigra Project and results so far (PoMigra: Politisch motivierte
Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende
Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen),
Workshop-sessions:
o Stay on Target: An analysis of Maritime Terrorism threats in the
Mediterranean Region,
o Terrorism as Social Control,
o Contemporary anti-Islamic violence and hate incidents in East Central
Europe,
o Criminal offence of trafficking of human beings,
o Socio-technical fundamentals of a cooperative concept for video upload,
evaluation, semi-automated analysis and archiving in crime prevention and
prosecution in Germany,
o Migration Issue in the Extremist Propaganda on the Internet in the Czech
Republic,
o Links between Terrorism, Organised Crime and Irregular Migration: Focus
on Libya,
o Comparative analysis of people who returned from Syria and Africa to the
United Kingdom and France,
o „We patrol so you don’t have to:“ Central European Anti-Immigration
Vigilantes and Their Modus Operandi, and Prospects for the Future,
o Criminal Hybridization in EU-MENA Region,
o CT in Europe – criminal justice vs. irregular warfare und
o DACH Region ISIS Sympathizers: A Network Analysis.
Subgroup-Meetings:
o Foreign Fighters,
o Right Wing, Left Wing and Separatist Extremist Violence in Europe,
o Evaluation,
o De-Radicalisation und
o Role of Online Information.
WorldCafe EENeT – focussing concrete issues posed by the PoMigra group
(small round table discussions).
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
An dem Arbeitsgruppentreffen im März 2016 und an der Jahreskonferenz im
November 2016 nahmen Experten aus Sicherheitsbehörden, von Universitäten und
anderen mit Extremismusforschung befassten Einrichtungen teil. Diese stammten
aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz,
Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sowie von den
internationalen Organisationen EUROPOL, INTERPOL, OSZE und RAND
(Non-Profit-Organisation „Research and Development“).
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Veranstaltungen dienten dem Informationsaustausch der Teilnehmer aus
Wissenschaft und Praxis zu aktuellen phänomenologischen Erscheinungsformen
im Bereich Terrorismus/Extremismus. Es wurde den Teilnehmern Gelegenheit
geboten, entwickelte Präventions- und Bekämpfungskonzepte vorzustellen sowie
De-Radikalisierungsansätze zu diskutieren. Dabei waren Schwerpunkte Foreign
Fighters, Rechtsextremismus, De-Radikalisierung und die politisch motivierte
Kriminalität im Zusammenhang mit den Migrationsströmen.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Vertreter des BKA waren maßgeblich an der Organisation und Vorbereitung der
beiden genannten Veranstaltungen im Jahr 2016 beteiligt, übernahmen in
Budapest die Leitung der Arbeitsgruppe „Foreign Fighters – Radicalisation towards
Syria“, sie leiteten in Mailand das Expertentreffen des EU-Projektes PoMigra und
stellten dessen Ergebnisse den EENeT-Mitgliedern vor.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Zentrales Anliegen ist grundsätzlich der informelle Austausch auf
wissenschaftlich-analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes zu aktuellen
extremistischen/terroristischen Erscheinungsformen sowie zu Maßnahmen der
Prävention, Bekämpfung und De-Radikalisierung.
In Mailand wurde eine weitere Jahrestagung für November 2017 in Wiesbaden
angekündigt, um die Zusammenarbeit weiterzuführen. Als ein
Themenschwerpunkt wurde dabei wiederum das Thema „Politisch motivierte Kriminalität im
Lichte aktueller Migrationsströme“ vereinbart, das auch Gegenstand des EU-
Projektes PoMigra darstellt. Das EU-Projekt PoMigra wird seitens des BKA
koordiniert bzw. durchgeführt (Projektlaufzeit Juli 2016 bis Juni 2018).
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in den in der Antwort zu
Frage 5e aufgeführten Themenschwerpunkten wider. Zentrales Anliegen der
Mitglieder des EENeT-Netzwerkes ist es, sich gegenseitig über aktuelle
phänomenologische Entwicklungen sowie Konzepte zur Erforschung, Bekämpfung als auch
Prävention und De-Radikalisierung auszutauschen. Neben dem rein fachlichen
Austausch bietet das EENeT, dessen Veranstaltungen nach den „Chatham House
Rules“ durchgeführt werden, auch Raum für offene, kontroverse Diskussionen
und die Prüfung eigener Standpunkte und Wertungen.
6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
PWGT haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/13440)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im Jahr 2016 zwei Konferenzen der
Police Working Group on Terrorism (PWGT) stattgefunden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Am 25. und 26. Mai 2016 fand eine Konferenz in Riga/Lettland statt, gefolgt von
einem Treffen am 22. und 23. November 2016 in Prag/Tschechische Republik.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Organisation und Vorbereitung erfolgt durch Vertreter des jeweils
gastgebenden Landes.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Neben der Darstellung der Lageentwicklungen im Bereich der politisch
motivierten Kriminalität in den Mitgliedstaaten wurde zu ausgewählten Themen
vorgetragen:
In Riga lag ein Schwerpunkt auf den Darstellungen der Ermittlungen und Abläufe
zu Anschlägen im Bereich des islamistischen Terrorismus sowie der hiermit
zusammenhängenden Lageentwicklung. Zudem wurde die technische Umrüstung
des im PWGT-Verbund genutzten Kryptokommunikationssystems thematisiert.
In Prag stellten Beiträge zur Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus,
insbesondere durch sogenannte Foreign Fighters sowie das
Kryptokommunikationssystem der PWGT zentrale Themen dar.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
An den Sitzungen nahmen Vertreter der PWGT-Mitgliedstaaten teil. Hierbei
handelt es sich um Angehörige der dortigen Sicherheitsbehörden, die für die
Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität zuständig sind. Deutschland
wird hierbei durch das BKA vertreten.
An den Sitzungen im Jahr 2016 nahmen auch Vertreter Europols teil.
e) Welchen Inhalt hatten die möglicherweise kontroversen Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen
wiedergeben)?
Es gab bei beiden Konferenzen keine über die angegebenen Themen und evtl.
Rückfragen hinausgehenden Diskussionsinhalte.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Seitens der deutschen Delegation wurde im Rahmen beider genannter
Konferenzen zum Kryptokommunikationssystem der PWGT vorgetragen. Auf der
Konferenz in Prag wurde zudem kurz zu den Anschlägen in Ansbach und Würzburg
berichtet.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Im Rahmen der Konferenz in Prag haben sich nahezu alle Mitgliedstaaten für die
Beschaffung eines neuen Kryptokommunikationssystems der PWGT
ausgesprochen.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen.
7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
ECG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Im Jahr 2016 haben ein Treffen und ein Workshop stattgefunden. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) tagte vom
24. bis 27. Mai 2016 in Bratislava/Slowakei. Im Zeitraum 12. bis 15. September
2016 fand in Helsinki/Finnland der 5. Workshop zum Thema „Undercover in
Internet“ statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladung sowie die Tagesordnung zum ECG wurden durch Dänemark
(Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die Einladung zum Workshop wurde
durch Finnland vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte
ebenfalls durch Finnland.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden.1
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der
Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame
Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen
werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines
Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt auch die
Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Zwar ist der
parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen
in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). Die Einstufung als
Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus
folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteresse des
Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zu befriedigen:
Im Rahmen der Treffen wurden u. a. taktisch-operative Maßnahmen im Rahmen
polizeilicher verdeckter Ermittlungen, z. B. im Internet, behandelt. Darüber
hinaus wurden gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen in einem bestimmten
Phänomenbereich thematisiert.
Die Preisgabe von Informationen zu solchen konkreten Einsatzmitteln gegenüber
der Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik
Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus
und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die Offenlegung
sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst
gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden verdeckten
Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von einem
besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft
ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem an-
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
geforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise würde sich
sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als
auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs
außerordentlich nachteilig auswirken. Hinzu kommt zum anderen, dass eine
Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter
Einsatzmittel mit ausländischen Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen
Treffen behandelt wurden, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner
in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere
Zusammenarbeit im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein Instrument
geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht, die
entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht
wird damit im Ergebnis Rechnung getragen.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG):
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten
teil:
Albanien (Central Criminal Police),
Belgien (Federal Police),
Bulgarien (Bulgarian National Police),
Dänemark (Danisch National Police),
Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt),
Estland (Central Criminal Police),
Finnland (National Bureau of Investigation),
Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
Großbritannien (National Crime Agency und Metropolitan Police),
Italien (Carabinieri),
Kroatien (Criminal Police Direktorate),
Lettland (Criminal Police Department),
Litauen (Criminal Police Bureau),
Mazedonien (Amt für öffentliche Sicherheit),
Montenegro (National Police Montenegro),
Niederlande (National Police Agency),
Norwegen (Oslo Police Department),
Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
Polen (Polish National Police),
Portugal (Policia Judiciária),
Rumänien (Romanian National Police),
Schweiz (Federal Criminal Police),
Schweden (National Criminal Police Office),
Serbien (National Police Serbia),
Slowakei (Slovakian National Police),
Slowenien (General Police Directorate),
Spanien (Spanish National Police),
Tschechische Republik (Czech National Police),
Ukraine (Organised Crime Security Service) und
Ungarn (Hungarian National Police und Hungarian Customs).
Workshop:
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten
teil:
Australien (Australian Federal Police),
Belgien (Federal Police),
Dänemark (Danisch National Police),
Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt),
Estland (Central Criminal Police),
Finnland (National Bureau of Investigation),
Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
Großbritannien (National Crime Agency),
Niederlande (National Police Agency),
Norwegen (Oslo Police Department),
Österreich (Bundeskriminalamt Wien),
Polen (Polish National Police),
Portugal (Policia Judiciária),
Slowenien (General Police Directorate),
Schweden (National Criminal Police Office),
Schweiz (Federal Criminal Police),
Ungarn (Hungarian National Police)und
USA (Department of Homeland Security).
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Die Fragen 7e und 7f werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.1
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Über die bereits in der Antwort zu den Fragen 7e und 7f geschilderten Ergebnisse
hinaus wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.1
8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
IWG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Im Jahr 2016 hat die 47. Sitzung der International Working Group on Police
Undercover Activities (IWG) stattgefunden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die 47. Sitzung des IWG fand im Zeitraum 4. bis 7. Oktober 2016 in Visegrád/
Ungarn statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland
(Bundeskriminalamt) vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte
durch Ungarn.
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.1
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten
teil:
Australien (Australian Federal Police),
Belgien (Federal Police),
Dänemark (Danish National Police),
Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt),
Finnland (National Bureau of Investigation),
Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department),
Großbritannien (National Crime Agency und Metropolitan Police),
Italien (Carbinieri),
Kanada (Royal Canadian Mounted Police),
Litauen (Criminal Police Bureau),
Neuseeland (New Zealand Police).
Niederlande (National Police Agency),
Norwegen (Oslo Police Department),
Österreich (Bundeskriminalamt Wien)
Polen (Polish National Police),
Portugal (Policia Judiciária),
Spanien (Spanish National Police),
Schweden (National Bureau of Investigation),
Schweiz (Federal Criminal Police),
Slowenien (Criminal Police Directorate),
Tschechische Republik (Czech National Police),
Ungarn (Hungarian National Police) und
USA (Federal Bureau of Investigation).
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Die Fragen 8e und 8f werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser
Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der
Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der
Bundesregierung auf diese Fragen muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“
eingestuft werden.1 Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c
verwiesen.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Über die bereits in der Antwort zu Frage 8e und 8f geschilderten Ergebnisse
hinaus wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden.1 Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.
9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Im Jahr 2016 hat die 18. Sitzung des International Business Secretariat (IBS) der
IWG stattgefunden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die 18. Sitzung fand im Zeitraum 24. bis 27. Mai 2016 in Leuven/Belgien statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch die Niederlande
vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte ebenfalls durch die
Niederlande.
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache
„VS – Vertraulich“ eingestuft werden.1 Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten
teil:
Australien (Australian Federal Police),
Belgien (Federal Police),
Dänemark (Danish National Police),
Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt),
Finnland (National Bureau of Investigation),
Großbritannien (National Crime Agency),
Italien (Carbinieri),
Kanada (Royal Canadian Mounted Police),
Litauen (Criminal Police Bureau),
Neuseeland (New Zealand Police).
Niederlande (National Police Agency),
Norwegen (Oslo Police Department),
Polen (Polish National Police),
Schweden (National Bureau of Investigation),
Schweiz (Federal Criminal Police),
Spanien (Spanish National Police),
Südafrika (South Africa Police)
Ungarn (Hungarian National Police) und
USA (Federal Bureau of Investigation).
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Die Fragen 9e und 9f werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen muss als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden.1 Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht
möglich.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache
„VS – Vertraulich“ eingestuft werden.1 Zur Begründung wird auf die
Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
CSW haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden?
Die Cross-Border Surveillance Working Group (CSW) hat im Jahr 2016 zwei
Konferenzen durchgeführt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Die Konferenzen fanden vom 1. bis 2. Juni 2016 in Stockholm und vom 7. bis
8. November 2016 in Rotterdam statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung der Konferenzen obliegt dem ausrichtenden Land, das durch
die Steuerungsgruppe/Geschäftsführung der CSW unterstützt wird.
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Tagesordnung beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte:
Die Vorstellung der Einheiten des jeweiligen Gastgeberlandes,
organisatorische Punkte zur zukünftigen Ausrichtung der CSW,
Nutzungsmöglichkeiten der EPE (European Platform for Experts),
aktuelle Informationen über die europäischen Arbeitsgruppen SENSEE
(Surveillance Expert Network for South-East Europe) und ENLETS (European
Network of Law Enforcement Technologies Services) und
Besprechung organisatorischer und inhaltlicher Belange einer der CSW im
Juni 2016 zugeteilten EU-Förderung.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
An den CSW-Veranstaltungen des Jahres 2016 nahmen Vertreter von
Observationseinheiten von nachfolgenden 15 Ländern sowie die Behörde Europol teil.
Belgien
Dänemark
Deutschland (BKA)
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antwort zu Frage 10c wird verwiesen.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
In Rotterdam wurden zu den geplanten Aktivitäten des BKA hinsichtlich der
Abwicklung der EU-Förderung vorgetragen.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Konferenzen dienen hauptsächlich dem fachlichen Gedankenaustausch und
der Bekanntgabe von allgemeinen Informationen und Neuerungen im
Fachbereich. Die Konferenzen dienen nicht der Ausarbeitung von konkreten
Vereinbarungen und Verträgen, sondern dem informellen Informationsaustausch.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Zentrale Punkte der Treffen im Jahr 2016 waren die zukünftige Ausrichtung der
CSW und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, insbesondere vor dem
Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in Europa und den damit verbundenen
Herausforderungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute
(ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden?
Im Jahr 2016 fanden drei reguläre Arbeitsgruppentreffen (Plenary) und drei so
genannte Rapporteur-Sitzungen der Gruppe TC LI (Gruppe TC LI des European
Telecommunications Standards Institute [ESTI])statt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
ETSI TC LI hielt im angefragten Zeitraum Plenary-Sitzungen in Sophia Antipolis
(LI#41), Malaga (LI#42) und Sorrento (LI#43) sowie Rapporteur-Sitzungen in
Stockholm (LI-Rap#37), Sophia Antipolis (LI-Rap#38) und Berlin
(LI-Rap#39) ab.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich
vorbereitet.
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
Die Listen der jeweils bereitgestellten Dokumente finden sich in der Anlage 1.
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die jeweils im Rahmen der Tagesordnungen behandelten Dokumente finden sich
in der Anlage.
e) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Zu den in der Antwort zu Frage 11a benannten Sitzungen waren Teilnehmer von
Behörden, Einrichtungen oder Firmen gemäß Aufstellungen in der Anlage
eingeladen.
f) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Arbeit der Arbeitsgruppe steht unter der globalen Begriff
„Telekommunikationsüberwachung“ (Lawful Interception). Ausgehend von den Anforderungen,
die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Ermöglichung einer im
Einzelfall angeordneten Telekommunikationsüberwachung ergeben, wurden technische
Lösungen und Lösungsansätze unter Berücksichtigung verschiedener nationaler
Gesetzgebungen diskutiert. Themengebiete sind derzeit bspw. „MEC“, „Internal
Interfaces X1, X3“ oder „Inter-LEMF Handover Inter-face“.
g) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Im angefragten Zeitraum hat der Vertreter des BfV in seiner Funktion als
Verbindungsperson zu ILETS im Rahmen der ETSI TC LI Tagungen in Sophia Antipolis
(LI#41) und Malaga (LI#42) verbal Informationen zu jeweils vorangegangenen
ILETS-Sitzungen vorgetragen.
h) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
i) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Fragen 11h und 11i werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3766 vom 16. Januar 2015 zu den
Fragen 5i und 5j verwiesen.
12. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Im Jahr 2016 wurde ein International Specalist Law Enforcement Treffen (ISLE)
durchgeführt.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Das Treffen fand vom 19. bis 22. September 2016 in Riga (Lettland) statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Das Treffen wurde durch das BKA gemeinsam mit Europol vorbereitet. Das BKA
war für die Tagesordnung und gemeinsam mit Europol für die Organisation
zuständig.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Auf der Tagesordnung standen organisatorische Informationen zum Treffen
sowie folgende Punkte:
zukünftige Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich ISLE
Diskussion über die Weiterführung des Projektes ISLE und der künftigen
Projektleitung.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Neben Vertretern des BKA nahmen Polizeiangehörige aus Belgien, Estland,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien,
Tschechien und Ungarn an dem Treffen teil.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Schwerpunkt der Diskussionen war die Beendigung der Projektleitung durch das
BKA.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Vertreter des BKA haben die Organisation und Moderation der Veranstaltung
übernommen.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Es wurde vereinbart, die internationale technische Zusammenarbeit ISLE
auszubauen und weitere Dienststellen aus EU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu
gewinnen. Des Weiteren wurde die Übernahme des Projektes durch eine andere
europäische Polizeibehörde vereinbart.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Bei diesem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch, insofern wird auf die Antwort zu Frage 12g verwiesen.
13. In welchen Zusammenarbeitsformen (Treffen, Telefonkonferenzen oder
Zusammenschlüsse) haben sich Bundesbehörden im Jahr 2016 mit welchen
Behörden welcher Länder hinsichtlich der Entwicklung oder Nutzung
staatlicher Trojaner-Programme ausgetauscht?
Als „Trojaner“ werden in der Regel Schadprogramme bezeichnet, die
widerrechtlich auf informationstechnischen Systemen ausgeführt werden und zumeist als
nützliche Anwendung getarnt sind, im Hintergrund aber ohne Wissen des
Anwenders eine andere Funktion erfüllen.
Aus diesem Grunde ist die in der Fragestellung gewählte Bezeichnung „staatliche
Trojaner-Programme“ nicht zutreffend, vielmehr setzt das Bundeskriminalamt
auf Grundlage seiner gesetzlichen Befugnisse Software zur
informationstechnischen Überwachung, wie z. B. Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder
Online-Durchsuchung, ein.
Das BKA hat im Jahr 2016 jeweils einen Informationsaustausch (Arbeitstreffen)
mit Vertretern aus der Schweiz, Österreich und Frankreich durchgeführt, in
dessen Rahmen sich über Grundlagen, Produkte und Methoden der
informationstechnischen Überwachung ausgetauscht wurde. Darüber hinaus hat im Jahr 2016 auf
Amtsleitungsebene ein weiteres Treffen mit Österreich stattgefunden, bei dem
auch das Themenfeld der informationstechnischen Überwachung vorgestellt
wurde.
14. Welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen
Zusammenkünfte zu „Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, Widerstand
gegen Großprojekte oder ähnlichen Protestformen (Bundestagsdrucksache
17/9756) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden, und wer nahm daran teil?
15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des
EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung in 2016 stattgefunden und wer nahm
daran teil?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben in 2016 keine derartigen Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte stattgefunden.
16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im
Rahmen der Focal Points DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS haben
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des „Analysis Workfile“
Counterterrorism (CT) bei Europol im Jahr 2016 stattgefunden?
Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht über die einzelnen Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen der Focal Points
DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS bei Europol im Jahr 2016. Allgemein
werden zu Focal Points bei Europol des Öfteren Treffen oder sonstige
Zusammenkünfte einberufen. Vorgaben zum Zeitintervall gibt es nicht. Die
Zusammenkünfte können auch anlassbezogen stattfinden.
a) Wo wurden diese abgehalten?
In der Regel finden die Treffen der Focal Points bei Europol in Den Haag statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
In der Regel erstellt Europol die Tagesordnungen und organisiert die
entsprechenden Treffen der Focal Points bei Europol. Die Mitglieder eines Focal Points haben
die Möglichkeit, ebenfalls Themen vorzuschlagen und einzubringen.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
17. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
Der Bundesregierung sind folgende Treffen bekannt:
5. bis 6. April 2016 – „Regional Meeting of Anti-Terrorism Taskforce“,
14. bis 15. Juni 2016 und „Rauschgift Task Force Meeting“ und
5. bis 6. Juli 2016 – „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Taskforce Meeting“.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass nachfolgende
Veranstaltungen geplant gewesen sind:
27. bis 28. September 2016 – „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Task Force
meeting”
4. Oktober 2016 – „Environment and Nature related Crimes Task Force
meeting“
13. bis 14. Oktober 2016 – „Financial and Computer Crime Task Force
meeting“
7. November 2016 – 9. Meeting „Container Security Task Force“
8. November 2016 – „Stolen Vehicles Task Force meeting“
15. November 2016 – „Container Security Task Force meeting“.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Treffen
vor.
a) Wo wurden diese abgehalten?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das „Rauschgift Task Force Meeting“ und
das „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Taskforce Meeting“ in Bukarest/Rumänien
abgehalten wurden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Informationen zum Veranstaltungsort vor.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung ist SELEC zuständig.
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Die Bundesregierung hat an den oben aufgeführten Treffen nicht teilgenommen.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antwort zu Frage 17c wird verwiesen.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Auf die Antwort zu Frage 17d wird verwiesen.
18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“
(PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden, und wer nahm daran teil?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
19. An welchen Forschungsprojekten sind die Bundespolizei und das BKA im
Rahmen des EU-Programms „Horizon 2020“ beteiligt, und welche weiteren
Projekte wurden beantragt, aber (noch) nicht genehmigt?
Das Bundeskriminalamt ist an folgenden Projekten beteiligt:
Compact High
Performance
Quantum
cascadE laseR
Sensors
CHEQUERS
Sewage
Monitoring system
for tracking
synthetic drug
laboratories
microMole
VISible
Attributes
through
Genetics
VISAGE
Tools for the
Investigation of
TrANsactions
In Underground
Markets
TITANIUM
Security of
Explosives
pan- European
Specialists Network
EXERTER
1. März 2015 –
1. September 2018
1. September
2015 –
31. August 2018
Beantragt
aber noch
nicht
genehmigt:
Vermutlich
Beginn: in
den
nächsten Monaten
Beantragt aber noch
nicht genehmigt:
Vermutlich
Beginn: in den
nächsten Monaten
Beantragt aber noch
nicht genehmigt:
Vermutlich Beginn: in
den nächsten Monaten
Ziel des Projekts ist
die Entwicklung
eines mobilen
Sprengstoffidentifikationsgeräts,
welches auf Abstand
Sprengstoffe
identifizieren kann.
Ziel des Projektes
ist die Entwicklung
eines autarken
Sensorsystems für die
städtische
Kanalisation, um die illegale
Herstellung von
Amphetaminen und
amphetaminartigen
Stimulanzien (ATS)
über das Abwasser
nachzuweisen.
Ziel ist eine
bessere
Identifizierung von
unbekannten
Tätern durch
verbesserte
DNA
Analyse.
Die Bereitstellung
neuer Tools und
Technologien für die
Untersuchung von
virtuellen
Währungstransaktionen in
Darknetmarkets, die
durch die
organisierte Kriminalität
und terroristischen
Organisationen
eingesetzt werden.
Ziel des Projektes ist
der Aufbau eines
Netzwerks von
Sprengstoffspezialisten. Es sollen
Schwierigkeiten überwunden
werden, bei der
Verwendung der richtigen
Technologie,
Instrumente, Methoden und
Wissen, um ihre
tägliche Arbeit zu
verrichten.
Die Bundespolizei ist wie nachfolgend aufgeführt beteiligt:
Name Thema Projektstatus
AVERT IED neutralization beantragt
C-Bord Container Inspection at Bord
laufend
01.06.2015 –
30.11.2018
DECOMEX
(DECOTEX)
Security of High Speed Trains and related Infrastructure against
Terrorist Threat beantragt
ENTRAP Evaluierung Detektionsmethoden Antragsphase
MedSec TP Net
Schaffung eines Netzwerkes zwischen Sicherheits-Akteuren im
Mittelmeerraum, welches die Kommunikation und Koordination
zwischen Endnutzern (EU und Nicht-EU Sicherheitsbehörden) und
Anbietern von Sicherheitstechnologien verbessern soll.
beantragt
NOSY Multisensoriell gestützte Erfassung von Straftätern in Menschenmengen bei komplexen Einsatzlagen
laufend
01.09.2015 –
31.08.2018
X-SensingMOF Explosive Substances Detection using Metall organic frameworks Antragsphase
20. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung unter deutscher Beteiligung im Jahr 2016 begonnen und/oder
abgeschlossen, und welches Bundesland/welche Bundesbehörde sind mit deren
Leitung („forerunners“) bzw. Sekretariatsaufgaben betraut?
Unter deutscher Beteiligung wurden im hier gegenständlichen Themenbereich
2016 zwei Projekte in der Ukraine und ein in Serbien begonnen. Mit den
Projekten in der Ukraine (Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in
reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters;
Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development
IBM approaches for travel document verification and stolen motor vehicles
detection) sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Zollverwaltung
(1. Projekt) und die Bundespolizei mit deren Leitung betraut (2. Projekt). An
beiden Vorhaben sind als Konsortialpartner Behörden aus Litauen und Polen
beteiligt.
Das Projekt in Serbien (Fight against organised crime (Human trafficking, drugs
trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation)) führt das BKA im
Verbund mit Behörden aus Frankreich und Slowenien durch.
Abgeschlossen wurde ein Projekt in Mazedonien (Support to efficient prevention
and fight against corruption), das vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt
wurde.
An keinem der aufgeführten Projekte waren Behörden der Bundesländer
institutionell beteiligt.
21. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
a) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
b) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
c) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
d) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Fragen 21, 21a bis 21d werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die jeweilige Präsidentschaft der „Baltic Sea Region Border
Control Cooperation“ (BSRBCC) richtet jährlich eine „Heads-Conference“ aus,
an der die Leitungsebene der mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten
Behörden aller Anrainerstaaten der Ostsee und Norwegen teilnehmen.
Im Jahr 2016 hatte Lettland die Präsidentschaft inne. Bei der „Heads-Conference“
in Riga wurde Deutschland durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
vertreten.
Zur inhaltlichen Vorbereitung dieser Konferenz fanden im Jahr 2016
Besprechungen mit Vertretern der jeweiligen Teilnehmerstaaten auf Arbeitsebene statt.
Anlassbezogen wurden Vertreter der Europäischen Grenz- und Küstenwache
FRONTEX zu den Veranstaltungen eingeladen.
Inhaltlich wurden bei der „Heads-Conference“ Erfahrungen bei der
Wahrnehmung von Aufgaben für die maritime Grenzüberwachung erörtert, insbesondere
mit Blick auf die Anwendung und Nutzung des europäischen
Grenzüberwachungssystems „EUROSUR“ sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der
Agentur FRONTEX bei der maritimen Grenzüberwachung.
Zusätzlich wurden Themen für die Durchführung von Seminaren und Übungen
für das Jahr 2017 besprochen. Neben der Fortsetzung von Maßnahmen zur
Bekämpfung der grenzüberschreitenden KFZ-Kriminalität sind Maßnahmen im
Bereich der grenzpolizeilichen Risikoanalyse unter stärkerer Einbindung von
FRONTEX geplant. Darüber hinaus wurde die Übernahme der Präsidentschaft
im Jahr 2018 durch Schweden beschlossen.
Im Jahr 2016 fanden im Rahmen der BSRBCC Seminare und Übungen zu den
Themen „Schiffsidentifizierung“, „Durchsuchungsmaßnahmen an Bord“,
„grenzpolizeiliche Risikoanalyse“, „Bekämpfung des KFZ-Diebstahls“ und
„Koordinierung einer durch Polizeihubschrauber unterstützten maritimen
Grenzüberwachung“ statt, an denen Vertreter aller EU- und EU assoziierten Mitglieder von
BSRBCC teilgenommen haben. Vertreter von Russland nahmen 2016 nur an der
jährlichen „Heads-Conference“ teil.
Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
22. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von
Arbeitsgruppen zu einem „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“
(CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
stattgefunden, und wer nahm daran teil?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen,
operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
Die aktuelle Übersicht der Drittstaaten und -stellen, mit denen Europol ein
Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite www.
europol.europa.eu/partners-agreements/ eingesehen werden.
a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt?
Europol hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich und Singapur zur
Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation Interpol und nach Washington
D. C./USA entsandt.
b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2016
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
Am 31. August 2016 wurde ein operatives Abkommen zwischen Europol und
Bosnien und Herzegowina und am 14. Dezember 2016 zwischen Europol und der
Ukraine unterzeichnet. Die Abkommen treten nach Abschluss der jeweiligen
Ratifikationsverfahren in Kraft.
Am 7. September 2016 wurde das strategische Abkommen zwischen Europol und
den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das Abkommen tritt nach
Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Vereinigten Arabischen Emiraten
in Kraft.
Verträge zum Abschluss eines strategischen Abkommens zwischen Europol und
China sowie Europol und Brasilien werden in Kürze unterzeichnet.
Die Verhandlungen für den Abschluss eines strategischen Abkommens zwischen
Europol und Georgien dauern an.
Am 23. April 2016 trat das strategische Abkommen zwischen Europol und eu-
LISA in Kraft.
c) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise
dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den
Agenturen/Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht der
Bundesregierung dadurch behoben?
Die geschlossenen Abkommen können unter
www.europol.europa.eu bzw. www.
consilium.europa.eu abgerufen werden. Gemäß den der Bundesregierung
vorliegenden Informationen ermöglicht der Abschluss eines operativen Abkommens
den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen EUROPOL und
Drittstaaten bzw. -stellen. Zudem enthält es Regelungen für die Einrichtung eines
Verbindungsbüros bei EUROPOL. Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen ermöglicht der Abschluss eines strategischen Abkommens im
Allgemeinen lediglich den Austausch von technischen und strategischen
Informationen (z. B. neue Modi Operandi, Trends, Situationsberichte, neue
Ermittlungstechniken, Forensik- und Analysemethoden) – nicht jedoch den Austausch von
personenbezogenen Daten.
d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin
lagen etwaige Gründe?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im Jahr
2016 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -stellen
geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen, zu denen der Verwaltungsrat von
EUROPOL oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt
hat.
24. Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchem Personal welcher einzelnen Behörden am „Europäischen Zentrum zur
Terrorismusbekämpfung“ bei Europol (Bundestagsdrucksachen 18/5048,
18/6223, 18/7466)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten Verbindungsbeamte aus neun
Mitgliedstaaten (AUT, FRA, DEU, HUN, MLT, NLD, ESP, SWE, GBR) und drei
Drittstaaten (USA, CHE, NOR) im so genannten Joint Liaison Team als Teil des
Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung. Mit Blick auf die EU-
Meldestelle für Internetinhalte, die ebenfalls Teil des Europäischen Zentrum zur
Terrorismusbekämpfung ist, wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen. Darüber
hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche Länder sich mit welchem
Personal aus welcher einzelnen Behörde am Europäischen Zentrum zur
Terrorismusbekämpfung bei Europol beteiligen.
a) Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchem Personal an der „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ bei
Europol, und wie viel Personal wird über Europol gestellt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben derzeit Bulgarien, Frankreich und
Rumänien Verbindungsbeamte (sogenannte Seconded National Experts) zur
European Internet Referral Unit zu Europol nach Den Haag entsandt. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 vom 29. September 2016
verwiesen.
b) An welchen Forschungsprojekten zur Beobachtung offener Quellen und
zum Entdecken von Propaganda nimmt die „EU-Meldestelle für
Internetinhalte“ teil (Bundestagsdrucksache 18/7466)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/7794 vom 4. März 2016 wird
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher
Behörden an Europol nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei
Jahren entwickelt?
Die Quantität und die Qualität der Datenanlieferungen deutscher Behörden an
Europol haben sich in den letzten zwei Jahren durchweg positiv entwickelt.
a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) enthielt das „Europol
Information System“ (EIS) im Jahr 2016, wie teilen sich diese nach
Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten wurden
von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten haben wie
viele Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweite Halbjahr
2016 noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand angeben)?
Zum Ende des dritten Quartals 2016 ergeben sich folgende Zahlen für das
Europol-Informationssystem:
Anzahl der Objekte insgesamt: 384 804
davon Personen: 106 493.
Die Aufgliederung der erfassten Objekte nach Kriminalitätsbereich ergibt sich
wie folgt:
Kriminalitätsbereich Anzahl
Raub 82907
Rauschgifthandel 76411
Sonstige Straftaten (Artikel 4 Absatz 1 Europol-
Ratsbeschluss)
49122
Betrug 27180
Geldwäsche 23739
Illegale Migration 18844
Geldfälschung 15624
Menschenhandel 13863
Terrorismus 13799
Dokumentenfälschung 13020
Kinderpornographie 11809
Die zur Gesamtzahl von 384 804 noch fehlenden Objekte sind weiteren 17
Europol-Mandatsbereichen zugeordnet.
Die Aufgliederung der erfassten Objekte nach erfassendem Land ergibt sich wie
folgt:
Land Anzahl
Deutschland 138626
Belgien 81627
Finnland 38371
Frankreich 19318
Spanien 17531
Rumänien 17470
Großbritannien 16244
Polen 13132
Europol 11350
Dänemark 8510
Die zur Gesamtzahl von 384 804 noch fehlenden Objekte sind den übrigen
Mitgliedstaaten zugeordnet.
Eine Aufgliederung der erfassten Personen nach Kriminalitätsbereich liegt nicht
vor.
Die Aufgliederung der erfassten Personen nach erfassendem Land ergibt sich wie
folgt:
Land Anzahl
Deutschland 33085
Belgien 13257
Großbritannien 11774
Finnland 10747
Europol 7514
Dänemark 7184
Rumänien 5721
Polen 4059
Spanien 3329
Frankreich 2985
Die zur Gesamtzahl von 106 493 noch fehlenden Objekte sind den übrigen
Mitgliedstaaten zugeordnet.
Durch deutsche Strafverfolgungsbehörden wurden im Jahr 2016 monatlich etwa
29 340 Suchanfragen im EIS generiert. Auswertungen zu gelöschten Daten und
zu Suchanfragen der anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht
vor.
b) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im
Jahr 2016 an DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS zugeliefert und
abgefragt?
An den Focal Point DOLPHIN wurden seitens des BKA in zwei Fällen
Aktualisierungen zu bereits bestehenden Organigrammen von Gefährdern an Europol
übermittelt.
Die Daten zu Gefährdern und relevanten Personen werden bei Vorliegen der
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen an die Focal Points HYDRA und
TRAVELLERs zugeliefert. Eine Aktualisierung der Daten findet regelmäßig
statt. Zur Anzahl der Zulieferungen an die FP HYDRA und TRAVELLERS
sowie den dortigen Abfragen liegen keine statistischen Erhebungen vor. Nach
Angaben von Europol hat Deutschland bis 31. August 2016 insgesamt 6 519
Personen, darunter 448 ausländische Kämpfer zum FP TRAVELLERS und 12 208
Personen zum FP HYDRA zugeliefert.
c) Welche Länder benutzen mittlerweile den „Data loader“ für die
automatisierte Befüllung der Informationssysteme von Europol?
Nachfolgende Mitgliedstaaten nutzen einen Dataloader zur Einstellung von Daten
in das Europol-Informationssystem:
Belgien,
Dänemark,
Deutschland,
Finnland,
Frankreich,
Großbritannien,
Italien,
Litauen,
Niederlande,
Polen,
Portugal,
Rumänien,
Schweden,
Slowakei,
Slowenien und
Spanien.
Deutschland nutzt keinen Dataloader zur Einstellung von Daten in andere
Informationssysteme von Europol. Informationen zur Verfahrensweise anderer
Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-
Grenzschutzagentur Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit?
FRONTEX kooperiert mit den Drittstaaten Russland, Ukraine, Moldau,
Georgien, Mazedonien, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, USA,
Weißrussland, Montenegro, Kanada, Kap Verden, Nigeria, Armenien, Türkei,
Aserbaidschan und Kosovo auf der Basis von Arbeitsabkommen.
Darüber hinaus bestehen Arbeitsabkommen mit den Institutionen European
Union's Judicial Cooperation Unit (EUROJUST), European Agency for the
operational management of large-scale IT Systems in the area of freedom, security and
justice (eu-LISA), International Centre for Migration Policy Development (IC-
MPD), International Organization for Migration (IOM), United Nations High
Commissioner for Refugees (UNHCR), United Nations Office on Drugs and
Crime (UNODC), Interpol, Geneva Centre for the Democratic Control of Armed
Forces (DCAF), European Police College (CEPOL), European Maritime Safety
Agency (EMSA), (European Fisheries Control Agency (EFCA), Europol und der
EU-Agentur für Menschenrechte sowie dem Gemeinsamen Rat der
Grenzpolizeien der Vereinigung Unabhängiger Staaten und dem Zentrum für
Migration, Asyl, Flüchtlinge in der Westbalkanregion.
FRONTEX beteiligt sich als Partner in Projekten der europäischen Asylbehörde
EASO in Marokko, Jordanien und Tunesien. Darüber hinaus unterstützt
FRONTEX die Kooperation von regionalen Risikoanalysenetzwerken mit
Drittstaaten. Gegenwärtig bestehen solche Netzwerke in der Westbalkanregion, mit
der Türkei, im Rahmen des EU-Programms "Eastern Partnership Integrated
Border Management Capacity Building Project (EaP)" mit Staaten Osteuropas sowie
mit 27 afrikanischen Staaten auf Basis des Afrika-Frontex-Analysenetzwerkes
(AFIC).
a) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2016
Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen
aufgenommen?
Im Jahr 2016 wurde das Arbeitsabkommen mit dem Kosovo abgeschlossen.
b) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Frontex oder ein
anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin
lagen etwaige Gründe?
Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat 2016 keine Zustimmung zu einem
Arbeitsabkommen verweigert. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
27. Welche Veranstaltungen (etwa Übungen bzw. Konferenzen, Seminare)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 im Rahmen der
„European Union Police Services Trainings II“ (EUPST II) und der „Europeʼs
New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi)
stattgefunden?
a) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit
der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen Kapazitäten
daran teil bzw. beobachteten diese?
b) Welche weiteren Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder
Einzelpersonen der Europäischen Union, aus Drittstaaten oder von sonstigen
Institutionen nehmen daran teil bzw. beobachteten diese?
Die Fragen 27, 27a und 27b werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des EUPST II fanden im Jahr 2016 nachfolgende Veranstaltungen
statt:
1) Die Bundespolizeiakademie führte zwei „Mentoring und Advising“-Seminare
mit jeweils 20 internationalen Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten sowie den
Ländern Ost-Timor, Brasilien, Tunesien und der Türkei in Lübeck durch.
2) Unter Führung der niederländischen königlichen Marechaussee fand eine
Vollübung mit etwa 300 Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten in Weeze/NRW statt.
An der Übung nahmen 15 Angehörige der Bundespolizei und Polizeien der
Länder teil.
3) Die bulgarische Gendarmerie richtete in Sofia ein Seminar zum Themen-gebiet
„Security Sector Reform“ mit ca. 20 internationalen Teilnehmern aus.
Deutschland hat sich an diesem Seminar nicht beteiligt.
4) Die italienischen Carabinieri führten in Vicenza ein „Mentoring und
Advising“-Seminar und eine sich daran anschließende Vollübung mit bis zu 250
Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten durch. Eine deutsche Beteiligung erfolgte nicht.
5) Zusätzlich zu den o. g. Seminaren und Übungen haben zwei Sitzungen des
EUPST II Steering Committee stattgefunden. Hier nahmen zwei Vertreter der
Bundespolizei teil.
Die „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi)
ist assoziierter Partner im Konsortium des EUPST II und richtete in 2016 nach
Kenntnissen der Bundesregierung keine eigenen Veranstaltungen im Sinne der
Fragestellung aus.
28. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Die Fragen 28, 28a bis 28h werden im Zusammenhang beantwortet. Die
Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für Drogenbekämpfung
und Verbrechensverhütung (UNODC) mit seinem Hauptsitz in Wien im
Wesentlichen im Rahmen seines Projektengagements und seiner Fachkonferenzen.
Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens der Ständigen
Vertretung (StäV) bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen
Organisationen in Wien sowie des Auswärtigen Amts unterhalten. Deutschland ist
auch regelmäßig mit Delegationen bei Veranstaltungen von UNODC vertreten,
insbesondere bei den jährlichen Sitzungen der VN-
Verbrechensverhütungskommission und der VN-Suchtstoffkommission. UNODC tauscht sich weiterhin im
Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie Veranstaltungen zu Kernthemen der
Organisation (Drogen- und Verbrechensverhütung und -bekämpfung,
Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung) mit seinen Mitgliedstaaten, darunter der
Bundesrepublik Deutschland, aus. Die Einladung hierzu erfolgt seitens UNODC,
welches auch die Tagesordnung vorschlägt.
Die Treffen finden in der Regel in Wien statt.
UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen untergeordnet
und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen gegen illegale Drogen und
internationales Verbrechen. Deutschland war auch 2016 einer der größten
Beitragszahler an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements bilden finanzielle
Zuwendungen an UNODC zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen
Drogenkonventionen und zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Auch
2016 führte ein Team des projektmittelverwaltenden Referates des Auswärtigen
Amts Gespräche zur Ausgestaltung der Projektzusammenarbeit mit UNODC und
zu möglichen zukünftigen Projekten.
Im Juli 2016 hat eine Videokonferenz von BMJV, IRZ, StäV Wien mit UNODC
stattgefunden zur möglichen Zusammenarbeit von UNODC und IRZ. Am 20. Juli
2016 wurde eine Videokonferenz mit Vertretern der Bundesregierung und
UNODC im Zusammenhang mit der Staatenkonferenz zum VN-Übereinkommen
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) abgehalten
und ein mögliches Seminar mit Justizpraktikern im Bereich der
Terrorismusbekämpfung als Maßnahme der vom UNTOC vorgesehenen sogenannten
technischen Hilfe diskutiert.
Der Direktor von UNODC, J. Fedotov, hat im Juni 2016 Berlin besucht und in
mehreren Ministerien Gespräche geführt.
Darüber hinaus haben Arbeitskontakte mit UNODC im Rahmen folgender
Veranstaltungen bestanden:
VN-Suchtstoffkommission (CND), 14. bis 22. März 2016 in Wien
VN-Verbrechensverhütungskommission, 23. bis 27. Mai 2016 Wien
Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC), 17. bis 21.
Oktober in Wien.
Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit UNODC waren Vorbereitung und
Durchführung der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zum
Drogenproblem UNGASS in New York 19. bis 21. April 2016.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2016 innerhalb der „Counter
Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des UNODC mitgearbeitet
oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu
mitteilen?
Das Mandat der 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten Nationen
gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF) besteht in der
Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen. UNODC stellt dabei nur eine der 38 Organisationen dar,
deren Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die VN-Mitgliedstaaten
werden vierteljährlich von CTITF über ihre Aktivitäten unterrichtet. Zusätzlich
finden anlass- oder themenbezogene Unterrichtungen statt. Die Bundesregierung
arbeitet über die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York mit
CTITF zusammen. Im Rahmen der im Sommer 2016 erfolgten Überprüfung der
Globalen Antiterrorstrategie der VN-Generalversammlung hat die
Bundesregierung auf ein entsprechendes Ersuchen eine Zusammenstellung der von ihr
ergriffenen Maßnahmen in der Terrorismusbekämpfung, insbesondere zum Umgang
mit ausländischen terroristischen Kämpfern („Foreign Terrorist Fighters“), an
CTITF übermittelt. Die Beiträge der VN-Mitgliedstaaten dienten der
Vorbereitung der Strategieüberprüfung.
30. Innerhalb welcher „Open-ended intergovernmental expert group“ des
UNODC hat die Bundesregierung hinsichtlich der Themen
„Strafverfolgung“ oder „Terrorismus“ mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten,
und welche Details kann sie hierzu mitteilen?
Vertreter der Bundesregierung nahmen an Sitzungen der Expertengruppen der
Verbrechensverhütungskommission „Cybercrime“ und “United Nations Standard
Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (Nelson Mandela Rules)“ sowie
der Arbeitsgruppe „Evaluierungsmechanismus“ der Konvention zur
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (UNTOC), teil.
31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Die Fragen 31, 31a bis 31c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem
Leitungsorgan und sechs Arbeitsgruppen. Im Jahr 2016 hat der
Koordinierungsausschuss zwei Mal getagt, am 12./13. April in Den Haag und am 19. September in
New York. An das September-Treffen schloss sich am 21. September ein GCTF-
Ministertreffen an.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben 2016 unterschiedliche Veranstaltungen –
Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen – stattgefunden. Eine
Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre Veranstaltungen inkl. Angaben zu
Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und Grundlagendokumente
findet sich im Internet unter
www.thegctf.org/web/guest/working-groups .
Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der jeweiligen Arbeitsgruppe,
sonstige Veranstaltungen in der Regel von den einladenden Staaten organisiert,
jeweils in Zusammenarbeit mit der sogenannten Administrative Unit des GCTF.
Der Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten legen in der Regel auch
die Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen Arbeitsgruppenvorsitz inne.
Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die
Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit allen inhaltlich betroffenen Ressorts
abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt Vertreter
zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen.
Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode,
die Bundesregierung hat 2016 an keiner Telefonkonferenz teilgenommen.
d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?
Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter den
Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 31a bis 31c verwiesen.
e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Auf die Antwort zu den Fragen 31a bis 31c wird verwiesen.
f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht,
und worin bestanden diese?
Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise,
Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung unter
Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und bietet eine Plattform,
nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreterinnen und
Vertreter deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen
Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein.
g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben
unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good practices“,
deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 31a bis 31c verwiesen.
h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen
zentrale Punkte?
Auf die Antwort zu den Fragen 31a bis 31c wird verwiesen.
32. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
welchen Tätigkeitsbereichen für die geheimdienstlichen Lagezentren „EU
Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) und „Intelligence Directorate“
(EUMS INT)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten ca. 100 Personen für das EU
Intelligence Analysis Centre (INTCEN), ca. 40 für das Intelligence Directorate (E-
UMS INT). Diese Personen verteilen sich im Falle des INTCEN auf vier
Arbeitseinheiten: Analyse, offene Quellen, Lagezentrum, konsularisches
Krisenmanagement. Die Aufgaben von EUMS INT umfassen Frühwarnung,
Krisenfrüherkennung und Lagebeurteilung.
a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiter/-innen welcher
Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw. wie viele
übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer eigenen Behörden?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Personalzahlen und internationaler
Zusammenarbeit betreffen wesentliche Strukturelemente des
Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personal, Methoden sowie die internationale
Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dadurch wird die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt, was wiederum für
die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA)
mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2
2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und vom EUMS INT im
Jahr 2016 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu
beigetragen?
EU INTCEN und EUMS INT produzieren in enger Abstimmung miteinander
wöchentlich mehrere Lageberichte zu verschiedenen geographischen und
thematischen Schwerpunkten für EU-Entscheidungsträger. Die Berichte, bei denen es
sich fast ausnahmslos um Verschlusssachen handelt, basieren i. d. R. auf seitens
der Nachrichten- und Sicherheitsdienste der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellten
Beiträgen. Eine Gesamtübersicht der seitens des INTCEN herausgegebenen
Lageberichte liegt der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 1
Ergänzender Antwortbeitrag auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Bundestagsdrucksache 18/10929
Antwort zu Frage 11
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/11261
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/11261
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]