[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11297
18. Wahlperiode 22.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11044 –
Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. September 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen
Radverkehrsplan 2020“ beschlossen (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUnd
Mobilitaet/Fahrrad/nationaler-radverkehrsplan-2020.pdf?__blob=publication
File). Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) erkennt die
Bundesregierung ihre Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität und speziell
für die Förderung des Radverkehrs an.
Das Hauptziel des NRVP ist es, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu
machen. Dies soll durch eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen des Bundes
erreicht werden. Mit dem Jahr 2017 hat die zweite Hälfte der Laufzeit des
NRVP begonnen. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Stand der
Umsetzung der angekündigten Maßnahmen und Initiativen.
Planung, Bau und Finanzierung von Radinfrastruktur:
1. Wann und wie wurde die Ankündigung des NRVP 2020 umgesetzt, dass der
Bau von Radwegen an Bundesstraßen unter Einbeziehung der
Netzbedeutung der jeweiligen Strecke erfolgen soll (vgl. NRVP, S. 19)?
Falls die Ankündigung bislang nicht umgesetzt wurde, warum nicht, und bis
wann soll die Umsetzung erfolgen?
2. Hat die angekündigte Ermittlung und Schließung der Lücken bei
länderübergreifenden Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen (NRVP, S. 19)
stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Netzlücken gibt es, und wie viele davon wurden bereits
geschlossen?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann genau soll die Ermittlung bzw.
Schließung der Lücken stattfinden?
3. Wurde die angekündigte Radnetzkarte erstellt, aus der insbesondere die
länderübergreifenden Lücken im Radverkehrsnetz ersichtlich sein sollen (vgl.
NRVP, S. 19)?
Wenn ja, wo befinden sich diese Lücken, und ist diese Radnetzkarte
öffentlich zugänglich?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann genau ist die Erstellung geplant?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung in Deutschland sind in erster Linie die
Länder und Kommunen für die Radverkehrsförderung vor Ort sowie für die
Straßenbaumaßnahmen, zu denen auch die Planung und Anlage von
straßenbegleitenden Radwegen gehört, verantwortlich.
Die Erstellung einer Radnetzkarte unter Berücksichtigung der Radwege im Zuge
von Bundesstraßen wurde in Auftrag gegeben. Nach Vorliegen der Karte wird der
Bund mit den für die Planung zuständigen Ländern den Dialog über mögliche
Lückenschlüsse aufnehmen.
4. Wie wurde die Ankündigung umgesetzt, dass bei Bau und Erhaltung von
Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes Ortsdurchfahrten
einen angemessenen Stellenwert erhalten sollen, um die Verkehrssicherheit
insbesondere in kleineren Ortschaften und in ländlichen Regionen zu
erhöhen und den Radverkehr dort zu fördern (vgl. NRVP, S. 26)?
Eine Statistik über den Anteil der Streckenlänge der Ortsdurchfahrten an den im
Zuge von Bundesstraßen gebauten Radwegen liegt dem Bund nicht vor.
5. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP für
den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“
unternommen (z. B. durch Aufnahme des Europa-Radwegs „Eiserner Vorhang“ in das
Routennetz)?
6. Welche Schlussfolgerung hat die Bundesregierung aus dem Modellprojekt
zur D-Route 3 im Hinblick auf eine länderübergreifende Kooperation des
„Radnetz Deutschlands“ gezogen, und was unternimmt die Bundesregierung
für eine solche Kooperation (vgl. NRVP, S. 41)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Radnetz Deutschland ist Bestandteil der Maßnahmen des Nationalen
Radverkehrsplans. Die länderübergreifende Kooperation hat u. a. im
„Radroutenplaner Deutschland“ eine Fortsetzung gefunden. Für den Radroutenplaner haben sich
mehrere Bundesländer zu einem Verbundprojekt zusammengeschlossen, um eine
großräumige Vernetzung von Radrouten zu ermöglichen. Der Bund wird sich in
dieses Projekt einbringen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist in
Vorbereitung.
Beispielgebend ist die länderübergreifende Kooperation im Projekt „Radweg
Deutsche Einheit“, das vom BMVI initiiert wurde (
www.radweg-deutsche-einheit.
de). Der Radweg führt – weitestgehend auf D-Routen – über 1 000 Kilometer von
Bonn nach Berlin. Die Strecke ist beschildert. Ab 2017 entstehen in
Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen entlang der Strecke Radstätten als Rast-
und Informationspunkte für Radfahrende.
7. Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und
Kommunen den Finanzbedarf für die Investitionen in die Radinfrastruktur auf den
verschiedenen Ebenen in den kommenden zehn Jahren untersucht (vgl.
NRVP, S. 62)?
Wenn ja, wie hoch ist der Finanzbedarf für Neubau und Erhaltung der
Radverkehrsinfrastruktur an Bundesverkehrswegen bzw. an den Verkehrswegen
der Länder und Kommunen?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist mit Abschluss entsprechender
Untersuchungen zu rechnen?
Die Ausschreibung zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die
Radverkehrsförderung bis 2030 ist in Vorbereitung. Mit dem Abschluss des Projekts ist Ende 2018/
Anfang 2019 zu rechnen.
8. Wie hat bzw. wird die Bundesregierung die Festlegung des NRVP 2020
umsetzen, die Investitionsmittel für die Fahrradinfrastruktur zukünftig am für
den Neubau und Erhalt der Radinfrastruktur ermittelten Bedarf auszurichten
(vgl. NRVP 2020, S. 62)?
Aufgrund der grundgesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Straßen
finanziert der Bund grundsätzlich den Bau und die Erhaltung von Radwegen an
Bundesstraßen in seiner Baulast zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die
Entflechtung des Verkehrs. Die Länder sind für den Aus-, Um- und Neubau von
Radwegen an Landesstraßen, die Kommunen für Radwege an ihren eigenen Straßen
zuständig.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen planen, bauen und
betreiben die Länder die Radwege an Bundesstraßen. Der Mittelbedarf der
Länder für Bau und Erhaltung der Radwege an Bundesstraßen konnte seit 2012
immer gedeckt werden. Diese Bedarfsausrichtung für Radwege an Bundesstraßen
ist auch zukünftig beabsichtigt.
9. In welchem Zustand befinden sich Radwege entlang von Bundesstraßen in
der Baulast des Bundes (bitte Länge in km nach Bundesländern und
Zustandskategorien angeben), und wie hoch ist der sich daraus ergebende
Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf?
10. Gibt es eine bundesweit einheitliche systematische und regelmäßige
Zustandserfassung von Radwegen an Bundesstraßen?
Wenn ja, wie erfolgt diese?
Wenn nein, warum nicht, und wie lässt sich vor diesem Hintergrund die
erforderliche Erhaltungspflicht gewährleisten?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine bundesweit einheitliche systematische und regelmäßige Zustandserfassung
und -bewertung von Radwegen an Bundesstraßen gibt es nicht.
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen daher keine
detaillierten Informationen über den Zustand der Radwege entlang von
Bundesstraßen vor. Der Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsbedarfs der Radwege an
Bundesstraßen wird mit einem statistischen Verfahren zustandsunabhängig ermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP 2020
Haushaltsmittel für investive Maßnahmen des Radverkehrs (auch als
Förderung an Dritte) aufgewendet (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): In den Jahren
2012 bis 2016 wurden bei Kapitel 1210 bzw. 1201 Titel 74622 die nachfolgenden
Investitionen in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen
getätigt:
2012: 72,8 Mio. Euro
2013: 69,6 Mio. Euro
2014: 69,1 Mio. Euro
2015: 80,2 Mio. Euro
2016: 64,5 Mio. Euro.
Der Bund stellt den Ländern außerdem seit 2007 nach dem Entflechtungsgesetz
jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt, unter anderem zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Diese belaufen sich auf
mehr als 1,3 Mrd. Euro pro Jahr. Sie können nicht nur zur Finanzierung von
Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den kommunalen Straßenbau
verwendet werden, sondern auch für die Radverkehrsinfrastruktur der
Kommunen, wenn es das Landesrecht vorsieht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Im Rahmen der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (Kapitel: 0902 Titel: 88201) sind die Errichtung und Erweiterung
öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den
Tourismus förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch der Bau
und die Sanierung von Radwegen.
Die Durchführung der GRW, d. h. die Auswahl der Förderprojekte, die
Auszahlung der Fördermittel und die Kontrolle der Mittelverwendung ist Aufgabe der
Länder. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte
beteiligt.
Für touristische Infrastruktureinrichtungen insgesamt wurden von den Ländern in
den letzten Jahren folgende Beträge (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel)
bewilligt:
2013: 178,4 Mio. Euro (davon Bundesmittel: 89,2 Mio. Euro)
2014: 53,8 Mio. Euro (davon Bundesmittel: 26,9 Mio. Euro)
2015: 107,0 Mio. Euro (davon Bundesmittel: 53,5 Mio. Euro)
2016: 129,0 Mio. Euro (davon Bundesmittel: 64,5 Mio. Euro).
Eine genauere Differenzierung nach einzelnen Projektarten (z. B. Radwege) ist
anhand der hier vorliegenden Daten nicht möglich. Weitere Informationen zur
Förderung von Radwegen sind bei den Wirtschaftsministerien der Länder
erhältlich.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Die Höhe der
Haushaltsmittel für investive Maßnahmen bei der Förderung der integrierten
ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden nicht im Detail erfasst.
Im Allgemeinen weisen die Länder bei ihren Fördermaßnahmen im Rahmen der
GAK-Förderbereiche: Dorferneuerung, Flurneuordnung und
Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere auf die multifunktionale Nutzung der ländlichen Wege
durch die Landwirtschaft und zur Freizeitgestaltung, Naherholung und den
Radtourismus hin.
Genau zu beziffernde Ausgaben für den ländlichen Wegebau, getrennt nach
Landwirtschaft und Radverkehr, sind dem BMEL nicht möglich.
Nur Thüringen meldete für den Zeitraum 2013 bis 2016 die Förderung von
24 Radwegevorhaben, die mit GAK-Mitteln im Rahmen des Förderbereichs
integrierte ländliche Entwicklung (ILE) mit einem Gesamtzuschuss von
rd. 904 900 Euro gefördert wurden.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB):
Zur Stärkung einer klimafreundlichen Mobilität als wichtigen Beitrag zur
Erreichung der Klimaschutzziele fördert die Bundesregierung im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit der Kommunalrichtlinie (Errichtung von
Mobilitätsstationen und Wegweisungssystemen, Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur) und mit dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“
auch investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Mittelabfluss Kommunalrichtlinie (Titel 6092 686 05 sowie Titel 6092 686 03):
2014: 102.921 Euro
2015: 1.985.005 Euro
2016: 1.573.836 Euro.
Insgesamt wurden seit 2014 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt
10 918 039 Euro bewilligt.
Im Rahmen des 2016 gestarteten Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch
Radverkehr“ wurden bisher Projekte mit einer Fördersumme von 27 154 247 Euro
bewilligt. Da die Bewilligungen Ende 2016 erfolgt sind, ist bisher noch kein
Mittelabfluss erfolgt.
Zusätzlich kann eine Unterstützung von investiven Maßnahmen des Radverkehrs
unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der Städtebauförderung
erfolgen. Hier werden Maßnahmen im Rahmen der integrativen Stadtentwicklung
und Stadterneuerung gefördert. Gegenstand der Förderung kann unter anderem
die Herstellung oder Änderung örtlicher öffentlicher Straßen und Wege,
einschließlich von Radwegen oder anderer Radverkehrsinfrastruktur, sein. Die
entsprechenden Zuwendungen erfolgen über die zuständigen Landesministerien auf
Grundlage der jeweiligen Förderrichtlinien.
Förderung von Best-Practice-Beispielen und Unterstützung von Kommunen:
12. Wann und wie wurde das vorhandene Wissen zum Thema
„Radverkehrskonzepte“ als Handreichung aufbereitet (vgl. NRVP, S. 19 ff.)?
Falls das vorhandene Wissen nicht als Handreichung aufbereitet wurde,
warum nicht, und bis wann ist die Aufbereitung geplant?
13. Wann und wie wurde die Handreichung den Kommunen zur Verfügung
gestellt (vgl. NRVP, S. 19 ff.)?
Falls sie den Kommunen nicht zur Verfügung gestellt wurde, warum nicht?
14. In welcher Form und wo wurde die Handreichung veröffentlicht?
Falls sie nicht veröffentlich wurde, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
„Radverkehrskonzepte“ sind im Nationalen Radverkehrsplan fest verankert. So
unterstützt die Förderfibel Radverkehr Kommunen und Länder mit Hinweisen auf
Finanzierungsmöglichkeiten und die Fahrradakademie schult ihre Teilnehmer in
diesem Bereich.
Im Bund/Länder-Arbeitskreis, über den der Bund den regelmäßigen Austausch
mit Ländern und Verbänden anregt und moderiert, kann eine Zunahme von
landesweiten Radverkehrskonzepten beobachtet werden.
Auf der Internetseite zum Nationalen Radverkehrsplan werden Informationen
auch über die Aktivitäten des Bundes hinaus, zugänglich gemacht, um
bestehendes Wissen zu verbreiten.
So sind dort über 70 abgeschlossene Projektbeispiele und 17 laufende Vorhaben
zum Handlungsfeld „Radverkehrsplanung und -konzeption“ abrufbar (https://
nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/nrvp-projekte?field_example_projectend_
value=1).
15. Wurde das so genannte „Einsteiger-Paket“ für Kommunen, das zu Beginn
der Laufzeit des NRVP entwickelt werden sollte, entwickelt (vgl. NRVP,
S. 21)?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist eine Umsetzung der Maßnahme
geplant?
16. Welche Möglichkeiten hat der Bund, die Kommunen bei der Umsetzung der
im „Einsteiger-Paket“ genannten Maßnahmen zu unterstützen?
17. Sind anknüpfend an das so genannte „Einsteiger-Paket“ auch das so
genannte „Aufsteiger-Paket“ und das „Vorreiter-Paket“ entwickelt worden?
Wenn nein, warum nicht, und ist deren Entwicklung weiterhin geplant?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im laufenden NRVP-Projekt „Aktivierung von Kommunen“ entwickelt die
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW e. V. (AGFS) aus den Erfahrungen mehrerer landesweiter
Arbeitsgemeinschaften eine Kommunikationsstrategie für eine bundesweite
Anwendung, die sowohl radaffinen Kommunen als auch „Einsteigerkommunen“
Wissen über die Vorteile des Radverkehrs/der Nahmobilität vermitteln soll, auf
die aktuellen Problemlagen der Kommunen beratend eingeht und die Ziele des
NRVP 2020 in die Fläche tragen soll.
In einem weiteren Projekt „Fresh Brains“ auditieren und analysieren deutsche und
niederländische Studierende die Radverkehrsplanung und -politik in deutschen
Einsteiger-Kommunen. Das Projekt „Kommunale Fahrradberichte“ (team red
GmbH, 08/2015-10/2017) erarbeitet eine Methodik zur Erstellung einheitlicher
Radverkehrsberichte für Städte und Gemeinden.
Darüber hinaus gibt die Fahrradakademie in Seminaren und Workshops die
Erfahrungen aus zahlreichen Kommunen und Projekten weiter.
18. Wie ist der aktuelle Stand bei der Durchführung eines Wettbewerbs im
Rahmen des NRVP zur Förderung besonders gelungener Umsetzungskonzepte
in den Kommunen mit Blick auf übergeordnete verkehrs- und
umweltpolitische Ziele wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verringerung
von Lärm und Schadstoffausstoß (vgl. NRVP, S. 21)?
Als Bestandteil des Nationalen Radverkehrsplans trägt „Der Deutsche
Fahrradpreis“ (früher „best for bike“) dazu bei, Good-Practice-Beispiele bei
Entscheidungsträgern und Fachleuten bekannt zu machen. Die Preise werden jährlich in
vier Kategorien vom BMVI gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger-
und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS)
und dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und dem Verbund Service und
Fahrrad g.e. V. (VSF) als Partner verliehen:
Fahrradfreundlichste Persönlichkeit,
Infrastruktur,
Service und
Kommunikation.
Darüber hinaus fördert das BMUB im Rahmen des NKI-Bundeswettbewerbs
„Klimaschutz durch Radverkehr“ die Umsetzung investiver Maßnahmen zur
Stärkung des Radverkehrs in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise
Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren zur Senkung der
Treibhausgasemissionen.
19. Welche Leitfäden und Sammlungen guter Beispiele zu verschiedenen
Einzelthemen im Bereich des Radverkehrs sind durch den Bund seit
Inkrafttreten des NRVP 2020 wie angekündigt veröffentlicht worden, um das
vorhandene Wissen zu bündeln und für die praktische Anwendung nutzbar zu
machen (bitte Titel und Erscheinungsdatum angeben; vgl. NRVP, S. 59)?
Alle NRVP-Projekte haben den Anspruch, Wissen zu bündeln und für die
praktische Anwendung nutzbar zu machen. Die Leitfäden sind, wie auch alle anderen
Veröffentlichungen der Projektergebnisse unter
https://nationaler-radverkehrsplan.
de/de/praxis/nrvp-projekte abrufbar.
20. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die
Zusammenarbeit der verschiedenen Ländernetzwerke zum Radverkehr gefördert
(vgl. NRVP, S. 62)?
Wenn dies bisher nicht geschehen ist, wieso nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
Darüber hinaus fördert das BMVI die Fahrradkommunalkonferenz und den
Nationalen Radverkehrskongress.
Zweimal jährlich tagt der Bund-Länder-Arbeitskreis zu aktuellen Themen der
Radverkehrsförderung.
21. Wie viele Kommunen haben bislang die von der Bundesregierung
bereitgestellte Musterkampagne „Rücksicht im Straßenverkehr“ inklusive des vom
Bund bereitgestellten Instrumentenkoffers genutzt, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Resonanz (vgl.
NRVP, S. 39)?
Folgende Gebietskörperschaften haben die Kampagne oder Teile der Kampagne
übernommen: Stadt Bonn, Stadt Trier, Stadt Oldenburg, Landkreis Fürth,
Samtgemeinde Harsefeld, Stadt Bad Oeynhausen, Stadt Berlin. In Berlin läuft die
Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“ bereits im sechsten Jahr. Es hat sich ein
stabiles breites Bündnis aus Unterstützern, Sponsoren und Multiplikatoren
entwickelt, jedes Jahr kommen neue Partner hinzu. Für 2017 wird eine inhaltliche
Weiterentwicklung vorbereitet.
22. Wie hat die Bundesregierung die angekündigte systematische Ausweitung
von Wettbewerben zur Auszeichnung besonders fahrradfreundlicher
Akteure (bundesweite „Leistungsschau“) und Prämierung besonders
gelungener Beispiele und Bekanntmachung im gesamten Bundesgebiet umgesetzt
(vgl. NRVP, S. 39)?
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) wird jährlich der Deutsche
Fahrradpreis verliehen.
Ausgezeichnet werden vorbildliche Projekte und Maßnahmen der
Radverkehrsförderung in den Kategorien Infrastruktur, Service und Kommunikation sowie die
„fahrradfreundlichste Persönlichkeit“. Auf die Antwort zu Frage 18 wird
verwiesen.
Daneben förderte das BMVI im Rahmen des NRVP 2020 die Durchführung des
ADFC-Fahrradklimatests, den Kurzfilmwettbewerb „Like it – Bike it“ für Kinder
und Jugendliche sowie den „Wettbewerb Fahrradfreundliche
Wohnungswirtschaft“ des BAUM e. V.
23. Welche Projekte wurden seit Inkrafttreten des NRVP 2020 in das
Forschungsprogramm Stadtverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/
forschungsprogramm-stadtverkehr-fops-programm-zur-verbesserung-der-
verkehrsverhaeltnisse-in-deutschland.html?nn=212364) mit Bezug zum
Radverkehr aufgenommen (bitte Name, Projektbeginn, Projektende und
Kosten angeben)?
Aus dem Forschungsprogramm Stadtverkehr wird die „Grundlagenuntersuchung
zur Situation des Radverkehrs in Deutschland“ finanziert. Das Projekt konnte
noch nicht abgeschlossen werden, da der Auftragnehmer noch keinen
abnahmefähigen Schlussbericht vorgelegt hat. Die Auftragssumme beträgt 248 615 Euro.
24. Wie viele Bewerbungen für den Deutschen Fahrradpreis (früher „best for
bike“) hat es seit der erstmaligen Verleihung gegeben (nach Jahr und
einzelnen Kategorien aufschlüsseln)?
Der Deutsche Fahrradpreis wurde im Jahr 2000 zum ersten Mal verliehen. Das
Bewerbungsverfahren wie es heute besteht, wurde 2004 eingeführt. Von 2000 bis
2003 wurden Bewerbungen nicht durch die Projektträger eingereicht. Die
durchführende Agentur hat in dieser Zeit aktiv nach geeigneten Projekten recherchiert
sowie Vorschläge von Multiplikatoren eingeholt. Für diesen Zeitraum gibt es
daher keine Bewerbungszahlen.
Bis 2012 gab es nur eine Kategorie, von 2012 bis 2014 gab es die beiden
Kategorien „Alltagsmobilität“ und „Freizeit/Tourismus“, seit 2015 gibt es die drei
Kategorien „Infrastruktur“, „Service“ und „Kommunikation“.
Rechtsrahmen und Verkehrssicherheit:
25. Wann wurde mit welchem Ergebnis seit Inkrafttreten des NRVP der
Rechtsrahmen im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die
Förderung des Radverkehrs durch den Bund überprüft (vgl. NRVP, S. 26)?
Die Bundesregierung arbeitet seit Langem erfolgreich daran, die
Verkehrssicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. Auch das Straßenverkehrsrecht als
Gefahrenabwehrrecht unterliegt dabei einer konsequenten Überprüfung und
Novellierung durch die Bundesregierung:
In der im Jahr 2015 durch das BMVI vorgelegten Halbzeitbilanz des
Verkehrssicherheitsprogramms 2011-2020 wird ein Resümee zum
Verkehrssicherheitsprogramm über die vergangenen Jahre gezogen und ein Ausblick auf
die nächsten fünf Jahre – auch im Hinblick auf rechtliche Maßnahmen –
gegeben (abrufbar unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LA/
halbzeitbilanz-verkehrssicherheitsprogramm.html).
Zum Thema Förderung des Radverkehrs wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Fahrradfreundliche Reform der
Straßenverkehrs-Ordnung“ auf Bundestagsdrucksache 18/5438 verwiesen.
Kategorie
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Gesamt
46 65 44 93 38 92 77 68 83 111 76 115 100 130 1.137
Alltags
mobilität
- - - - - - - - 47 70 52 - - - 169
Freizeit/
Tourismus
- - - - - - - - 36 41 24 - - - 101
Infrastruktur
- - - - - - - - - - - 32 21 33 86
Service
- - - - - - - - - - - 36 44 33 113
Kommunikation
- - - - - - - - - - - 47 35 64 146
26. Wie bewertet die Bundesregierung eine Änderung der
Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift dahingehend, dass
ausschließlich Radfahrern durch ein gesondertes Verkehrszeichen das
Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten bei Rotlicht (analog
vergleichbarer Regelungen in Belgien und Frankreich:
https://nationaler-
radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/bruessel-fuehrt-gruenen-pfeil-
fuerradfahrer) ermöglicht wird, und inwieweit plant die Bundesregierung eine
Initiative für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung
bzw. der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift zu ergreifen?
Falls die Bundesregierung keine solche Initiative plant, ist sie dann für einen
Modellversuch aufgeschlossen?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Regelung zu verankern, die ein
generelles Rechtsabbiegen für Radfahrer bei rotem Lichtzeichen erlaubt, ist nicht
geplant. Deutschland ist Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über
Straßenverkehrszeichen von 1968, welches die Mitgliedstaaten u. a. dazu
verpflichtet, dem Lichtzeichen „Rot“ stets die Bedeutung „Halt“ zuzuordnen (Artikel 23).
Eine nationale Regelung, die das Rechtsabbiegen bei Rot ohne vorheriges
Anhalten zuließe, wäre deshalb mit dem Übereinkommen unvereinbar und damit
unzulässig. Nach deutschem Recht ist aber bereits heute nach dem Anhalten das
Abbiegen nach rechts erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild
mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
Es ist geplant im Rahmen der nächsten StVO-Novelle § 37 Absatz 2 Nummer 1
Satz 8 StVO im Hinblick auf Radsonderwege zu erweitern. Darüber hinaus soll
die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Untersuchung zur Klärung der
Frage beauftragt werden, ob es unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten
sinnvoll ist, die Grünpfeil-Regelung in Einzelfällen nur auf den Radverkehr
beschränken zu können und ob dafür die Anforderungsvoraussetzungen der Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Hinblick
auf die unterschiedlichen Radwegeführungen modifiziert werden können.
27. Welche Kampagnen und weiteren Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen des
Verkehrssicherheitsprogramms 2011 mit Bezug zum Radverkehr wurden
wann durch wen umgesetzt (inkl. Angabe der jeweiligen Kosten)?
28. Welche konkreten Kommunikationsmaßnahmen hat die Bundesregierung
seit Inkrafttreten des NRVP unternommen, um die Regelkenntnisse und die
Regelakzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu verbessern und um für
vorausschauendes Verhalten im Verkehr zu werben (vgl. NRVP S. 30/31)?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Viele Kampagnen und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit, die die Bundesregierung fördert, richten sich an alle
Verkehrsteilnehmer, wie z. B. die Kampagne „Runter vom Gas“ oder an spezielle
Zielgruppen, wie Kinder oder Senioren. Hierbei werden auch regelmäßig neben
anderen Themen die Fahrradsicherheit, die Regelkenntnisse und -akzeptanz und das
vorausschauende Verhalten im Verkehr thematisiert. Im Rahmen der Kampagne
„Runter vom Gas“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) wurde beispielsweise gezielt
die Broschüre „Für mehr Verständnis PKW – Fahrrad“ veröffentlicht. Für
Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der
Straßenverkehrsunfälle standen bzw. stehen 2011 und 2012 jeweils 10 Mio. Euro,
2013 und 2014 jeweils 11,5 Mio. Euro, 2015 und 2016 jeweils rd. 13 Mio. Euro,
und 2017 14 Mio. Euro zur Verfügung. Eine detaillierte Erläuterung zu den
Einzelmaßnahmen enthält der Unfallverhütungsbericht 2014/2015
(Bundestagsdrucksache 18/9640).
Kampagnen und Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen des
Verkehrssicherheitsprogramms mit Bezug auf den Radverkehr seit 2011:
2011 FahrRad…aber sicher!, Deutsche
Verkehrswacht (DVW)
rd.
900.000 Euro
2012 FahrRad…aber sicher!, DVW rd.
630.000 Euro
2013 E-Bikes, Deutscher
Verkehrssicherheitsrat (DVR)
22.500 Euro FahrRad…aber sicher!, DVW ca.
570.000 Euro
2014
E-Bikes, DVR 39.000 Euro FahrRad…aber sicher!, DVW 632.000 Euro
Ich trag Helm – Kampagne, DVW 400.000 Euro
2015
FahrRad…aber sicher!, DVW 840.500 Euro
Ich trag Helm – Kampagne, DVW 234.000 Euro
2016 FahrRad…aber sicher!, DVW 500.000 Euro
Fit mit dem Fahrrad, DVW 60.000 Euro
Ich trag Helm – Kampagne, DVW 60.000 Euro
2017 Sicherer Radverkehr, DVR 22.500 Euro FahrRad…aber sicher!, DVW 650.000 Euro
Fit mit dem Fahrrad, DVW 75.000 Euro
29. Wann und mit welchem Ergebnis wurde seit Inkrafttreten des NRVP eine
Prüfung durchgeführt, ob und inwieweit das Sanktionsniveau bei Verstößen
im Bereich des Radverkehrs (z. B. für unzulässiges Parken und/oder Halten
auf Radwegen, Regelverstöße von Radfahrenden) erhöht werden soll (vgl.
NRVP, S. 33)?
Seit Beschluss des NRVP im Jahr 2012 wurde das Sanktionsniveau bei Verstößen
im Bereich des Radverkehrs mehrfach angepasst: Insbesondere mit dem
Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung zum 1. April 2013 wurde eine Erhöhung der
Bußgelder für Verkehrsverstöße im Bereich des Radverkehrs um 5 bis 10 Euro
wirksam. Die Anpassung bezog sich auch auf Verstöße von anderen
Verkehrsteilnehmern, die sich auf den Radverkehr – zum Beispiel durch Gefährdung oder
Behinderung – negativ auswirken (vgl. Bunderatsdrucksache 769/12 (B)).
Darüber hinaus wurde das im Jahr 2013 in der StVO normierte Parkverbot auf
Schutzstreifen für den Radverkehr in den Bußgeldkatalog aufgenommen (vgl. lfd.
Nr. 54 ff. Bußgeldkatalog). Mit dem Inkrafttreten der Reform des
Verkehrszentralregisters und der Punktereform zum 1. Mai 2014 wurde beispielsweise der
Rotlichtverstoß eines Radfahrers von 45 auf 60 Euro erhöht (vgl. lfd. Nr. 132a
Bußgeldkatalog). Zudem wird seitens des BMVI derzeit das Handy-Verbot in der
StVO mit einer deutlichen Heraufsetzung der Rechtsfolgen – auch für den
Radverkehr – novelliert.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuell
vorliegenden Ergebnissen des Modellprojekts zur Erprobung von Schutzstreifen
außerorts und ist vor diesem Hintergrund eine Änderung der
Straßenverkehrsordnung geplant (vgl. NRVP, S. 26)?
31. Wann wurde dem BMVI erstmals ein Entwurf des Schlussberichts zum
Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts übermittelt (hierbei
ist explizit nicht nach dem „endgültigen Entwurf des Schlussberichts“
gefragt, der dem BVMI laut Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf
Bundestagsdrucksache 18/10313 des Abgeordneten Matthias Gastel am 7.
November 2016 noch nicht vorlag, sondern nach einem ersten Entwurf des
Abschlussberichts, der dem BMVI laut Bundestagsdrucksache 18/8821 bereits
vorliegt)?
32. Liegt dem BMVI mittlerweile der endgültige Entwurf des Schlussberichts
zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts vor (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 18/10313
des Abgeordneten Matthias Gastel)?
Wenn ja, seit wann genau, und welche Erkenntnisse zieht die
Bundesregierung daraus?
Wenn nein, weshalb liegt der endgültige Entwurf des Schlussberichts immer
noch nicht vor, obwohl der Modellversuch bereits im Dezember 2014
abgeschlossen wurde, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage
des endgültigen Entwurfs des Schlussberichts?
33. Was ist der Unterschied zwischen dem „Entwurf des Schlussberichts“ zum
Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8821, Frage 1) und dem „endgültigen Entwurf des
Schlussberichts“ zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache
18/10313)?
Die Fragen 30 bis 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Entwurf des Schlussberichts wurde dem BMVI vom Projektträger
Umweltbundesamt (UBA) Ende März 2016 übermittelt. Nach Prüfung durch das BMVI
einigten sich Zuwendungsgeber (BMVI) und der Zuwendungsnehmer
(Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern,
vormals Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern), dass der Bericht durch den Zuwendungsnehmer überarbeitet
werden muss. Die Überarbeitung liegt bislang weder dem Projektträger noch dem
BMVI vor.
Erst nach Vorlage des endgültigen Schlussberichts und der Prüfung können
Schlussfolgerungen gezogen werden.
34. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
„Ergebnis des Modellversuchs Fahrradschutzstreifen außerorts“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8821) so zu verstehen, dass die zuständigen obersten
Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen in begründeten Fällen
Fahrradschutzstreifen auch außerorts zulassen können?
Wenn nein, warum nicht?
Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen
können nach der VwV-StVO zu § 46 Absatz 2 von allen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in begründeten Fällen Abweichungen
zulassen. Dies gilt auch für die An-ordnung des Zeichens 340 (Schutzstreifen für den
Radverkehr).
Im Rahmen der Entscheidung dürfen die in der StVO festgelegten allgemeinen
Verhaltensanforderungen und Festlegungen zum § 45 Absatz 9 StVO allerdings
nicht in Frage gestellt werden, da das Straßenverkehrsrecht besonderes Polizei-
und Ordnungsrecht und damit Gefahrenabwehrrecht ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage „Ergebnis des Modellversuchs Fahrradschutzstreifen außerorts“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8821) verwiesen.
35. Wann hat der „Runde Tisch Abbiegeassistent für Lkw“ seit 2013 getagt, und
welche konkreten Ergebnisse haben die Beratungen des Runden Tisches
ergeben (vgl. NRVP, S. 34)?
Der „Runde Tisch Abbiegeassistent für Lkw“ tagte 2014, um sich über das Ziel
einer möglichst schnellen Einführung dieser Systeme auszutauschen. Dieses Ziel
wurde von allen Beteiligten begrüßt. Ein Forschungsbericht der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) für ein Testverfahren von Abbiege-Assistenzsystemen
wurde 2015 veröffentlicht. Auf Basis des Forschungsberichtes wurde ein
Vorschlag für eine neue UN-Regelung für die UN-Wirtschaftskommission für Europa
(UNECE) erarbeitet. Dieser Vorschlag soll im April 2017 erstmalig erörtert
werden.
36. Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bund darauf hingewirkt, dass die
Hersteller die entsprechende Sicherheitstechnik bereits frühzeitig vor
Inkrafttreten einer Ausrüstungspflicht, in ihre Fahrzeuge einbauen (vgl.
NRVP, S. 34)?
Die Bundesregierung fördert den Einbau von Abbiegeassistenten bei Lkw über
das Förderprogramm „De-minimis“.
Fahrradabstellanlagen:
37. Welche Projekte, mit denen über gute Praxisbeispiele zur Abstellsituation
informiert wird und mit denen vorhandene Erkenntnisse an Kommunen und
weitere Akteure (inkl. Erfahrungssammlung zum Problem nicht mehr
genutzter Fahrräder im öffentlichen Raum) weitergeben wurden, hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP gefördert (bitte Projektnehmer,
Titel, Art der Veröffentlichung und nach Möglichkeit Link zum Download
angeben)?
Im Förderjahr 2015 wurden insbesondere Projekte zum Schwerpunkt
„Verknüpfung von Rad und ÖV“ gefördert. Einige dieser noch nicht abgeschlossenen
NRVP-Projekte beschäftigen sich auch mit der Abstellsituation von Fahrrädern,
z. B.
Team Red GmbH: Leitfaden Betreiberkonzepte für Radstationen
Region Hannover: Bike and Ride 2.0
TU Braunschweig: Zukunft der Mobilitätskette – Das Fahrrad als Scharnier
Universität Frankfurt am Main: Verbesserte Integration des Fahrrads in den
Öffentlichen Verkehr – Systematische Erschließung von Handlungsoptionen
und Bewertung von Best-Practices
Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel GmbH:
Radspurenleser.
38. Was hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP unternommen, um
das Angebot von Fahrradabstellanlagen in ausreichender Quantität und
Qualität auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums (z. B. in Wohnhäusern,
an Arbeitsstätten) zu verbessern (NRVP, S. 27)?
Mit dem Projekt „Leitfaden für Ausstattungsstandards von Wohnungsunternehmen
für die Errichtung von Fahrradstellplätzen“ der Landeshauptstadt Potsdam (https://
nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/leitfaden-fuer-ausstattungsstandards-von)
und dem „Wettbewerb fahrradfreundliche Wohnungswirtschaft“ von B.A.U.M.
e. V. und Wuppertal Institut (
http://wupperinst.org/p/wi/p/s/pd/477/) wurden
beispielhafte Maßnahmen beworben und Handlungsempfehlungen erarbeitet.
39. Was hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP 2020
unternommen, um die Abstellsituation an Bahnhöfen, u. a. durch Entwicklung und
Erprobung von Modellvorhaben für entsprechende Verbesserungen für
typische Fälle, zu verbessern (vgl. NRVP, S. 52), und was plant die
Bundesregierung diesbezüglich bis zum Ende der Laufzeit des NRVP 2020?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Weitere Zuwendungen sind bis zum Ende der Laufzeit des NRVP 2020 möglich.
Zudem fördert die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) unter anderem auch die Errichtung von Mobilitätsstationen und von
Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr.
40. Wann und mit welchen Teilnehmern hat die Bundesregierung seit
Inkrafttreten des NRVP Gespräche zur Verbesserung der Abstellsituation an
Bahnhöfen geführt?
Im März 2016 fanden Gespräche mit der DB AG statt.
41. Hat die Bundesregierung gute Beispiele im Bereich der Kombination von
Radverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr zusammengestellt und
verbreitet (vgl. NRVP, S.52)?
Wenn ja, wie wurden die Ergebnisse veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln wurde im
Förderjahr 2015 als Schwerpunktthema behandelt. Mehrere Projekte recherchieren
gute Beispiele für die Kombination von Radverkehr und ÖPNV und wählen
einzelne Beispiele für ihre Veröffentlichungen aus.
Von den insgesamt neun geförderten Projekten ist das Projekt „RadSpurenLeser“
abgeschlossen. Es beschäftigte sich mit Fragen der Intermodalität an der
Schnittstelle zwischen Fahrradnutzung und Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, unter
anderem mittels Smartphone-Tracking (weitere Informationen unter https://
nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/nrvp-2020-radspurenleser). Die
Ergebnisse wurden auf einer Abschlussveranstaltung präsentiert und unter
www.innoz.de/de/rueckblick-abschlussveranstaltung-radspurenleser-am-innoz
veröffentlicht.
Die Ergebnisse der anderen Projekte werden bis zum Jahr 2018 erwartet. Ein
begleitender Forschungsbegleitkreis hat zum Ziel die Qualität der Projekte zu
erhöhen, Dopplungen zu vermeiden, Akteure zusammenzubringen und weitere
Forschungslücken in diesem Bereich zu identifizieren.
Weitere Maßnahmen:
42. Hat die Bundesregierung eine Dachmarke mit eigenem Logo für eigene oder
geförderte Maßnahmen der Radverkehrsförderung entwickelt (vgl. NRVP,
S. 38)?
Wenn ja, wie hoch waren die Entwicklungskosten, und wo wird sie
eingesetzt?
Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt, und bis wann ist dies vorgesehen?
Die Radverkehrsförderung des Bundes im Rahmen des NRVP wird durch
vielfältige Kommunikations- und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen begleitet.
Für das diesjährige Fahrradjubiläum „200 Jahre Fahrrad“ wurde ein Logo
entwickelt, das im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne zum Einsatz kommt.
43. Durch welche Maßnahmen (Untersuchungen, Studien etc.) überprüft die
Bundesregierung, ob die Zielsetzung des NRVP, den Radverkehrsanteil von
10 Prozent im Jahr 2008 auf 15 Prozent im Jahr 2020 zu steigern, erreicht
wird (vgl. NRVP, S. 10), und welchen Anteil am Verkehrsaufkommen hatte
der Radverkehr in Deutschland in den Jahren seit 2008?
44. Was unternimmt die Bundesregierung für die regelmäßige Erfassung der
Modal-Split-Anteile des Radverkehrs in Deutschland und für die
Entwicklung einheitlicher Standards bei der Ermittlung der Modal-Split-Anteile, so
dass die Anteile zwischen verschiedenen Zeiträumen und zwischen
verschiedenen Orten vergleichbar sind?
Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Nationale Radverkehrsplan 2020 hat auf Bundesebene kein explizites Ziel
für den Radverkehrsanteil am Modal Split formuliert. Vielmehr wird für den
Radverkehr ein Steigerungspotential von 10 Prozent im Jahr 2008 auf bis zu 15
Prozent im Jahr 2020 gesehen, wenn es auf Bundes-, Landes- und vor allem
kommunaler Ebene gelingt, den Radverkehr deutlich attraktiver und sicherer zu machen.
Die Entwicklung der Radverkehrsanteile seit 2008 auf Basis des Deutschen
Mobilitätspanels bestätigt diese Einschätzung. Die Werte sind seit 2008 gestiegen,
unterliegen aber witterungsbedingten Schwankungen.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
10,9% 11,8% 11,3% 14,7% 13,2% 12,9% 13,2% 11,8%
Quelle: Deutsches Mobilitätspanel
Durch das Deutsche Mobilitätspanel (MoP) werden seit 1994 jährlich im Herbst
Eckwerte der Alltagsmobilität einer Erhebungswoche erfasst. Mit dem
Erhebungskonzept können zwar besonders starke Wettereinflüsse auf das
Mobilitätsverhalten reduziert werden, gerade beim Radverkehr jedoch nicht vollständig
vermieden werden.
Die Bundesregierung führt seit 1976 zudem in mehrjährigen Abständen
Querschnittserhebungen durch, zuletzt 2002 und 2008 unter dem Namen Mobilität in
Deutschland (MiD). Die MiD verfolgt ein standardisiertes
Kernerhebungsprogramm, nach dem über 12 Monate differenzierte Mobilitätskennwerte ermittelt
werden. Damit können witterungsbedingte Schwankungen besser ausgeglichen
werden. Derzeit werden in einer Neuauflage der MiD im Auftrag der
Bundesregierung rd. 30 000 Haushalte befragt. Zahlreiche Länder, Kommunen und weitere
Akteure beteiligen sich an der MiD, um regional oder lokal vergleichbare
Mobilitätskennwerte zu erreichen und haben die Erhebung von weiteren
rd. 100 000 Haushalten in Auftrag gegeben.
Darüber hinaus existiert für stadtspezifische Fragestellungen auch das „System
repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV)“, das auf die Planungserfordernisse
von Städten abgestimmt ist und von der TU Dresden betreut wird. Die TU
Dresden und das BMVI stehen in engem methodischem Austausch; die Ergebnisse
zum Modal-Split des SrV und der MiD sind vergleichbar.
Andere Akteure können sich an diesen Standards orientieren. Diese sind
kompatibel mit den Ergebnissen des Forschungsberichts „Kernelemente von
Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten“ im Auftrag des
Bundesverkehrsministeriums (2003) und den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2012).
45. Wann wurde die angekündigte Grundlagenuntersuchung mit
Bestandsaufnahme zur Situation der Radverkehrsförderung in Deutschland
beauftragt (vgl. NRVP 2020, S. 59), und warum liegt der Abschlussbericht noch
nicht vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/10906)?
46. Bis wann wird der Abschlussbericht der Grundlagenuntersuchung vorliegen
(bitte monatsgenaues Datum angeben), und wann wird die
Bestandsaufnahme zur Situation des Radverkehrs in Deutschland veröffentlicht?
Wenn die Bestandsaufnahme nicht veröffentlicht werden soll, warum nicht?
Die Fragen 45 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
47. Mit welchen „Vermarktungsansätzen“ hat die Bundesregierung seit
Inkrafttreten des NRVP für eine verstärkte Fahrradnutzung und eine verstärkte
Kombination verschiedener Verkehrsmittel geworben (vgl. NRVP S. 37)?
Die Bundesregierung wirbt mit fach- und öffentlichkeitswirksamen Terminen,
z. B. dem Filmwettbewerb „Like it – bike it“, Kongressen wie dem Nationalen
Radverkehrskongress und durch Veröffentlichung und Verbreitung der NRVP-
Projektergebnisse über die einschlägige Internetseite.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
48. Wie hat die Bundesregierung die Ankündigung umgesetzt, die bisherige
Förderung des NRVP durch integrierte Modellvorhaben bzw. so genannte
Leuchtturmprojekte in allen Bereichen der Radverkehrsförderung (z. B. zu
Radschnellwegen oder zu Fahrradabstellanlagen) zu ergänzen (vgl. NRVP,
S. 62; in der Antwort bitte getrennt für jedes Modellprojekt/Förderprogramm
das zuständige Ressort und die verfügbaren Haushaltsmittel für die
Haushaltsjahre 2013 bis 2017 angeben)?
BMVI: Die Bundesregierung plant, den Ländern für den Bau von
Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände befristet bis
zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen zu gewähren. Dies sieht der
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
vor, der vom Bundeskabinett am 25. Januar 2017 beschlossen wurde. Die neben
der Befristung grundgesetzlich vorgeschriebene Degression wird ebenfalls
gesetzlich festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Bundeshaushalt dafür
25 Mio. Euro eingeplant.
BMEL: Im Rahmen des „Bundesprogramms Ländliche Entwicklung“ www.
bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/BULE/bule_node.html können einzelne
innovative Projekte zur Förderung des Radverkehrs in ländlichen Regionen gefördert
werden. Ein spezielles Modell- und Demonstrationsvorhaben besteht jedoch
nicht.
Einige Länder weisen auf Förderprojekte im Rahmen von Leader-Projekten
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1698/2005 hin. So wurde in Hamburg ein
Touristisches Leitsystem erarbeitet und umgesetzt, das Besuchern der Region „Vier und
Marschlanden“ unabhängig davon, ob sie per Bahn, Auto, Fahrrad oder zu Fuß
die Region erkunden möchten, anhand von Hinweisschildern, Übersichtsplänen
und mit Hilfe eines digitalen Systems die Orientierung erleichtert.
In Schleswig-Holstein wurde auf Grund des nahezu flächendeckend umgesetzten
Leader-Ansatzes viele Radverkehrsprojekte (Lückenschlüsse, Rastplätze,
Beschilderungen, usw.) über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG’n) ausschließlich
mit EU-Mitteln gefördert.
Des Weiteren ist in Hamburg im Rahmen des so genannten Hamburger
Agrarpoltischen umgesetzten Programms, das eine rein nationale Finanzierung vorsieht,
zunächst für den Zeitraum bis 2020 u. a. die Umsetzung von
Infrastrukturmaßnahmen wie des Rad- und Reitwegebaus herbeizuführen.
49. Wie viele Personen haben seit Beginn der Arbeit der Fahrradakademie an
deren Veranstaltungen teilgenommen, und welche finanziellen
Aufwendungen des Bundes, Erlöse durch Teilnehmerbeiträge und ggf. Eigenanteile bzw.
Beiträge Dritter sind zu berichten (bitte jeweils nach Haushaltsjahren
aufschlüsseln)?
Seit Beginn der Arbeit der Fahrradakademie im Jahr 2007 bis zum Ende des
Jahres 2016 haben die Veranstaltungen 13 029 Teilnehmer besucht.
50. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Fahrradakademie als
wichtiges und erfolgreiches Instrument der Weiterbildung und Vernetzung
auf Bundesebene dauerhaft mit Unterstützung des Bundes zu sichern?
Wenn ja, welche Überlegungen gibt es?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Fahrradakademie am Deutschen Institut für Urbanistik ist eine über die
Projektförderung hinaus gehende Förderung, z. B. eine institutionelle Förderung,
weder mit Blick auf die Institutssatzung noch auf die Institutsstrategie ableitbar.
Bei einer institutionellen Förderung wird regelmäßig die Wahrnehmung der
satzungsmäßigen Aufgaben gefördert. Daraus leitet sich eine auf die Gesamtaufgabe
des Instituts bezogene Zweckbindung der institutionellen Fördermittel ab.
51. Wer sind die Mitglieder der Projektgruppe NRVP 2020 im BMVI (bitte
Name, Referat und Dienststellung angeben), und welche Aufgaben hat die
Projektgruppe?
Es wurde eine „Interministerielle Arbeitsgruppe Radverkehr“ eingerichtet. Sie
setzt sich aus Vertretern des BMVI, BMUB, BMWI, BMEL, BMF, BMFSFJ und
BMG zusammen.
52. Wie häufig hat sich die Projektgruppe seit Inkrafttreten des NRVP 2020 zu
welchen Themen getroffen (bitte Daten der Treffen angeben)?
Die Sitzungen der Projektgruppe fanden statt am:
22. Oktober 2013 – Themen: Umsetzung des NRVP; Forschungsvorhaben
14. März 2016 – Themen: Fahrradmonitor 2015; laufende NRVP-
Projekte; Berichte der PG-Mitglieder
6. Oktober 2016 – Themen: Design und Inhalte Fahrradmonitor 2017;
NRVP-Projekte 2017, Radschnellwege;
Nationaler Radverkehrskongress 2017.
53. Wurde die angekündigte ressortübergreifende Arbeitsgruppe innerhalb der
Bundesregierung eingerichtet (vgl. NRVP, S. 61)?
Wenn ja, wer ist aktuell Mitglied (bitte Ressort, Name, Referat und
Dienststellung angeben), und wann (bitte genaue Daten angeben) haben zu welchen
Themen Sitzungen der Arbeitsgruppe mit welchen Teilnehmern
stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist dies vorgesehen?
Die konstituierende Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe fand am 4. Juli
2013 statt. Eine weitere Sitzung hat am 21. April 2016 stattgefunden.
54. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Umsetzung der im NRVP
2020 angekündigten und bisher noch nicht realisierten Maßnahmen in
Zuständigkeit des Bundes mit dem aktuell verfügbaren Personal und den aktuell
verfügbaren Haushaltsmittel bis zum Ende der Laufzeit des NRVP 2020 zu
erreichen?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach aktuellem Sachstand und Finanzplanung können die Ziele des Nationalen
Radverkehrsplans 2020 zum Ende der Laufzeit erreicht werden.
55. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem letzten
Fahrrad-Monitor 2015 und dabei insbesondere aus der Tatsache, dass sich fast
die Hälfte der Befragten beim Radfahren nicht sicher fühlen (
www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/fahrrad-monitor-
deutschland-2015.pdf?__blob=publicationFile)?
Der Fahrrad-Monitor erhebt das subjektive Stimmungsbild der Radfahrer in
Deutschland.
Im Ergebnis des Fahrradmonitors 2015 wird neben dem Bau neuer Radwege von
den Befragten u. a. auch besseres rücksichtsvolleres Miteinander im
Straßenverkehr gewünscht.
56. Wann wird die Bundesregierung einen nächsten Fahrradbericht bzw.
Fahrrad-Monitor vorlegen (bitte monatsgenaues Datum angeben)?
Der Fahrradmonitor 2017 wurde in Auftrag gegeben.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse wird frühestens Ende 2017 gerechnet.
57. Welche Bedeutung hat der Radverkehr aus Sicht der Bundesregierung im
Liefer- und Lastenverkehr, und was unternimmt die Bundesregierung, um
die Bedeutung weiter zu steigern?
Der Fahrradeinsatz im Liefer- und Lastenverkehr ist als Beitrag zum Klima- und
Umweltschutz im Gesamtkontext von Konzepten einer Reduzierung der
Treibhausgas- und Schadstoffemissionen zu einer emissionsreduzierten beim
Transport und bei der Zustellung von Gütern im städtischen Umfeld relevant. Wie sich
aus einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2016
vorgestellten Untersuchung zum Einsatz von Fahrrädern im Wirtschaftsverkehr
ergibt, bestehen bereits zahlreiche erfolgreiche Logistikkonzepte, die auch das
Lastenfahrrad einbeziehen. Gleichwohl kann der Einsatz von Fahrrädern im
Liefer- und Lastenverkehr gesteigert werden. Die Untersuchung enthält dazu
Empfehlungen und Anregungen, die sich insbesondere an Kommunen und
Unternehmen richten. Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Fahrrädern durch
Förderprojekte im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans sowie der
Nationalen Klimaschutzinitiative.
58. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung direkt
oder indirekt vom Fahrrad (z. B. bei der Herstellung, dem Verkauf und der
Wartung, im Tourismus) abhängig, und welchen Umsatz erwirtschaften
Unternehmen, die direkt oder indirekt mit dem Fahrrad in Verbindung stehen
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte jeweils getrennt nach Branchen
und nach direkt und indirekt bestehenden Effekten angeben)?
Nach den Ergebnissen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(damals Wirtschaft und Technologie) im Jahre 2008 beauftragten Studie
„Grundlagenuntersuchung Fahrradtourismus in Deutschland“ (Studie 583 – www.
bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/
grundlagenuntersuchungfahrradtourismus-in-deutschland,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,
rwb=true.pdf) ergibt sich für den Fahrradtourismus in Deutschland ein
Beschäftigungsäquivalent von insgesamt rund 186 000 Personen sowie ein jährlicher
Bruttoumsatz von mindestens 9,15 Mrd. Euro (Bruttoumsatz direkt vor Ort
3,869 Mrd. Euro + indirekte fahrradtouristische vorgelagerte Umsätze von
5,294 Mrd. Euro).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10906 zu „Camping und
Fahrradtourismus in Deutschland“ verwiesen.
Der Zweirad-Industrie-Verband e. V. geht insgesamt von rund 50 000
Beschäftigten in der Fahrrad- und Fahrradteileindustrie aus. Die Zahl ergibt sich aus ca.
10 000 direkten plus ca. 10 000 indirekten Arbeitsplätzen in der Industrie und
ca. 30 000 Arbeitsplätzen im Groß- und Einzelhandel.
Der jährliche Umsatz der deutschen Fahrradbrache liegt zwischen 4 Mrd. und
5 Mrd. Euro. Darin enthalten sind die Umsätze der Industrie und des Handels mit
Fahrrädern und E-Bikes/Pedelecs, der Absatz mit Zubehör, Ersatzteilen und
Werkstattservice. Es wurden im Jahr 2015 Zweiräder (und -teile) im Wert von
ca. 2,5 Mrd. Euro importiert und im Wert von fast 1,2 Mrd. Euro exportiert.
Berücksichtigt man zudem den Fahrradtourismus, wird von ca. 16 Mrd. Euro
Umsatz und 278 000 Arbeitsplätzen in diesem Zusammenhang ausgegangen.
59. In welchen Bereichen besteht aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten
Jahren noch Forschungsbedarf im Zusammenhang mit dem Radverkehr?
Forschungsbedarf besteht in allen Bereichen, u. a. im Bereich der Infrastrukturen,
insbesondere bei den Radschnellwegen, bei Maßnahmen zur Verbesserung der
aktiven und passiven Sicherheit von Radfahrenden und mit Blick auf
Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
sowie bei der Nutzung digitaler Daten.
60. Über wie viele Fahrräder, die von Beschäftigten zur Erledigung dienstlicher
Termine genutzt werden können, verfügen die einzelnen Bundesministerien
und deren nachgeordnete Behörden aktuell (bitte die Anzahl der Pedelecs
darunter gesondert ausweisen)?
Ressorts mit nachgeordneten Behörden Anzahl der Dienstfahrräder Anzahl der Pedelecs Anzahl der Lastenräder
BMI 957 5 11
BMEL 201 0
BMG 14 4
BMFSFJ 6 1
BMWi 85 6
BMJV 12 0
BKM 2 0
BMUB 39 7
BPA 11 2
AA 12 0
BMBF 19 0
BMAS 12 4
BMF 3531 1
BMVg 12002 0
BMZ 19 0
BK 10 0
BMVI 169 8
Gesamt 3121 30 12
1 Die Zahl enthält auch Pedelecs, die nicht gesondert aufgeführt wurden.
2 Stand: 31.12.2015, Daten für BMVg und die Oberen Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMVg, ohne separate Erfassung der
Lastenfahrräder
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder“ auf
Bundestagsdrucksache 18/10085 verwiesen.
61. Ist die Initiative des Landes Baden-Württemberg für eine Entgeltumwandung
zum Leasing von Fahrrädern bzw. E-Bikes/Pedelecs (vgl.
www.stuttgarter-
zeitung.de/inhalt.vorstoss-zum-klimaschutz-land-gibt-e-bikes-rueckenwind.
e885df04-cdfb-41d5-8c1d-4d42939d4b04.html) nach Auffassung der
Bundesregierung grundsätzlich auch auf den Bund übertragbar?
Wenn ja, warum ergreift die Bundesregierung dann keine entsprechende
Initiative?
Wenn nein, warum nicht, und auf welche Art und Weise wäre es ansonsten
möglich, den Bundesbediensteten entsprechende Möglichkeiten zu
eröffnen?
62. Was ist unter der „allgemeinen Grundsatzentscheidung innerhalb der
Bundesregierung“ zu verstehen (bitte durch Beispiele konkret erläutern), die
nach Angaben der Bundesregierung notwendig wäre, um das Leasing von
Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter von Bundesbehörden zu ermöglichen
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 des
Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 18/10358), und welche
Personen bzw. Gremien müssten die allgemeine Grundsatzentscheidung
fällen, damit Beschäftigte von Bundesbehörden Dienstfahrräder leasen
könnten?
Die Fragen 61 und 62 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Initiative des Landes Baden-Württemberg ist grundsätzlich auf den Bund
übertragbar. Eine „allgemeine Grundsatzentscheidung innerhalb der
Bundesregierung“ ist eine Entscheidung, dass den Bediensteten der Bundesbehörden das
Leasing von Dienstfahrrädern ermöglicht werden soll. Diese könnte z. B. in Form
eines Kabinettsbeschlusses erfolgen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]