Position der Bundesregierung zu den Maßnahmen der Europäischen Union infolge des Abgasskandals
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auch als Reaktion auf den Abgasskandal hat die Europäische Kommission am 1. Februar 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen vorgelegt (Ratsdok. 5712/16). Der Vorschlag sieht verschiedene Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge insgesamt und somit auch die Abgaswerte den Vorschriften entsprechen. Durch die Verordnung soll nicht nur die Überwachung durch die Mitgliedstaaten selbst verbessert werden. Die Europäische Kommission möchte künftig auch mit eigenen Kontrollen nachprüfen, ob bereits zugelassene Fahrzeuge die Vorschriften einhalten. Prüfstellen, die Typgenehmigungen von Kraftfahrzeugen durchführen, sollen unabhängiger von den beauftragenden Automobilherstellern werden, indem z. B. eine nationale Gebührenordnung eingeführt wird. Auch eine gegenseitige Überprüfung der Typgenehmigungsbehörden, eine befristete Gültigkeit der Typgenehmigungen sowie eigene Sanktionsmöglichkeiten für die Europäische Kommission bei Verstößen gegen die Vorschriften sind vorgesehen.
Nach Ansicht der Fragesteller wurde der Kommissionsvorschlag im Laufe der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten an wesentlichen Stellen abgeschwächt. Unter anderem sieht der aktuelle Arbeitsentwurf (Ratsdok. 14713/16) vor, dass die Europäische Kommission nur im Ausnahmefall eigene Prüfungen vornehmen darf. Die gegenseitige Prüfung der Typgenehmigungsbehörden soll gestrichen werden, die Sanktionsmöglichkeiten der Europäischen Kommission stehen unter Vorbehalt. EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska forderte einen schnellen Abschluss der Verhandlungen, denn „wenn die EU jetzt nicht handelt, wird die Öffentlichkeit zunehmend misstrauisch werden“ (Handelsblatt, 29. November 2016, S. 9). Dies gibt Anlass für Fragen zur Bewertung des Verhandlungsverlaufs.
Abgeschlossen sind hingegen die Beratungen über das dritte RDE-Verordnungspaket (RDE: Real Driving Emissions), das insbesondere den Ausstoß von Partikelemissionen reguliert. Eine Folgenabschätzung und Bewertung durch die Bundesregierung ist den Fragestellern jedoch nicht bekannt, so dass auch hier wesentliche Fragen offen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und weitere Maßnahmen
Fragen37
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Verlauf und den aktuellen Verhandlungsstand zur geplanten Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Interinstitutionelles Dossier Nr. 2016/0014)?
Aus welchen Gründen sind die Verhandlungen weiterhin nicht abgeschlossen?
Welche wesentlichen Konfliktlinien bestehen bei den Verhandlungen, und welche Position nimmt die Bundesregierung dabei jeweils ein?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Verhandlungen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass Marktüberwachungsbehörden regelmäßige Kontrollen – auch durch Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb und auf dem Prüfstand – durchführen sollen, um nachzuprüfen, ob Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen und insbesondere, ob die Typgenehmigungen korrekt sind (Artikel 8, Absatz 1)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass nicht länger vorgesehen ist, bei der Kontrolle auch zu prüfen, ob die Typgenehmigungen korrekt sind?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb und auf dem Prüfstand nicht in jedem Fall, sondern nur dann durchgeführt werden sollen, wenn dies zweckmäßig erscheint („where appropriate“)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Mitgliedstaaten mindestens alle vier Jahre die Funktionsweise ihrer Überwachungstätigkeiten überprüfen und bewerten sowie die Ergebnisse den übrigen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit mitteilen sollen (Artikel 8, Absatz 7)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass die Überprüfung der Überwachungstätigkeiten nicht länger vorgesehen ist?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Europäische Kommission eigene Prüfungen und Kontrollen von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen durchführen oder ihre Durchführung anordnen soll, um nachzuprüfen, ob diese Fahrzeuge den Typgenehmigungen und weiteren Vorschriften entsprechen (Artikel 9, Absatz 1)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass die Europäische Kommission stattdessen nur dann eigene Tests durchführen soll, wenn Mitgliedstaaten ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Prüfungen bzw. Kontrollen der Europäischen Kommission nicht nur an Neufahrzeugen durchgeführt werden sollen, die von Herstellern oder Wirtschaftsteilnehmern bereitgestellt werden, sondern auch an zugelassenen Fahrzeugen privater Fahrzeughalter (Artikel 9, Absatz 1)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass Prüfungen bzw. Kontrollen nur noch an Fahrzeugen durchgeführt werden können, die von Automobilherstellern oder Wirtschaftsteilnehmern bereitgestellt werden?
Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Rahmenbedingungen wie Anzahl und Auswahl der zu prüfenden Fahrzeuge und Art der Nachkontrollen in der Verordnung zu konkretisieren und festzulegen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Mitgliedstaaten eine nationale Gebührenordnung zur Deckung der Kosten ihrer Typgenehmigungs- und Marktüberwachungstätigkeiten erlassen sollen (Artikel 30, Absatz 1) und dass die Gebühren von den Herstellern erhoben werden sollen, die im betreffenden Mitgliedstaat eine Typgenehmigung beantragt haben (Artikel 30, Absatz 2)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass nicht länger vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten eine nationale Gebührenordnung erlassen sollen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Gebühren, die von den Automobilherstellern u. a. für die Typgenehmigung erhoben werden sollen, nicht unmittelbar von den technischen Diensten erhoben werden sollen (Artikel 30, Absatz 2)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass Kosten weiterhin unmittelbar von den technischen Diensten erhoben werden können?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass Typgenehmigungen für Fahrzeuge nur für eine bestimmte Dauer erteilt werden sollen (Artikel 33, Absatz 1)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass die Frist nunmehr acht statt fünf Jahre betragen soll?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass eine nationale Typgenehmigungsbehörde alle zwei Jahre einer Überprüfung durch zwei Typgenehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten (Peer-Review) unterzogen werden soll (Artikel 71, Absatz 8)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Änderungen im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16), so dass nicht länger vorgesehen ist, dass eine nationale Typgenehmigungsbehörde alle zwei Jahre einer Überprüfung durch zwei Typgenehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten unterzogen werden soll?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Prinzip des Peer-Reviews von Typgenehmigungsbehörden im Allgemeinen, wie es derzeit auch in Artikel 10 des aktuellen Arbeitspapiers (Ratsdok. 14713/16) diskutiert wird?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Ratsdok. 5712/16) vorgeschlagene Maßnahme unterstützt, dass die Europäische Kommission bei Fahrzeugen, die den Anforderungen nicht entsprechen, Sanktionen gegen den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer in Höhe von max. 30 000 Euro verhängen kann (Artikel 90, Absatz 1)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass dieser Absatz im aktuellen Arbeitspapier (Ratsdok. 14713/16) für eine eingehendere Prüfung vorgesehen ist, und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass diese Prüfung nötig ist?
Wann wird die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Leitlinien für die Anwendung von Abschalteinrichtungen und Emissionsstrategien den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen?
Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung direkt oder indirekt an der Erstellung dieser Leitlinien?
Inwiefern hat sich die Erstellung der Leitlinien aufgrund gegebenenfalls notwendiger Zulieferungen von Informationen durch die Bundesregierung verzögert?
Zu welcher inhaltlichen Bewertung kommt die Bundesregierung in Bezug auf den Beschluss zum dritten RDE-Paket, der am 20. Dezember 2016 im Technischen Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ (TCMV) gefasst wurde?
Wie begründet sich die festgelegte Höhe des Konformitätsfaktors für Partikelemissionen und hält die Bundesregierung die Höhe dieses Faktors für angemessen?
Inwiefern hält die Bundesregierung die festgeschriebenen Einführungszeiträume für die Einhaltung der Partikelgrenzwerte (ab September 2017 für neue Modelle, ab September 2018 für alle Fahrzeugtypen) für durch die Automobilindustrie einhaltbar?
Aus welchem Grund haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Automobilersteller für eine Verlängerung der Einführungszeiträume eingesetzt, und um welche Hersteller handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Automobilhersteller haben sich an die Bundesregierung gewandt und sich dabei für eine Verlängerung der Einführungszeiträume eingesetzt?
Wie viele Fahrzeugtypen mit direkteinspritzenden Ottomotoren halten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits heute die in der Verordnung festgelegten Partikelgrenzwerte ein, und wie viele halten sie nicht ein?
Wie viele Fahrzeugtypen mit direkteinspritzenden Ottomotoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung ab September 2018 von den in der Verordnung festgelegten Partikelgrenzwerten betroffen?
Wie hoch fallen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Umstellung der ab September 2018 betroffenen Fahrzeugtypen für die Automobilindustrie aus?
Ist beschlossen oder wird beabsichtigt, im Rahmen der RDE-Gesetzgebung auch Messungen und Konformitätsfaktoren für CO2 bzw. Verbrauchsmessungen und Konformitätsfaktoren für den Verbrauch einzuführen?