[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11389
18. Wahlperiode 07.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11067 –
Die Zusammenarbeit Deutschlands mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Saudi-Arabien ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
Deutschlands zweitwichtigster arabischer Handelspartner, Deutschland seinerseits Saudi-
Arabiens drittgrößter Lieferant (
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Laender/Laenderinfos/SaudiArabien/Bilateral_node.html). Der Handel
zwischen beiden Ländern erreichte 2015 ein Volumen von knapp 10 Mrd. Euro,
wobei der Wert der deutschen Exporte nach Saudi-Arabien den Wert der
Importe von dort deutlich überstieg. In der Rangfolge der deutschen
Handelspartner nahm das Land Platz 35, beim Außenhandelssaldo dagegen Platz 9 ein
(
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Aussenhandel/
Tabellen/RangfolgeHandelspartner.pdf?__blob=publicationFile).
Flankiert werden die Wirtschaftskontakte durch recht enge politische
Verbindungen zwischen den Regierungen in Berlin und Riad. Auf die konnten sich die
Saudis in der Vergangenheit auch stets verlassen. Denn die Bundesregierung
setzt auf die Regionalmacht Saudi-Arabien. Und das auch nach bzw. trotz der
vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst) Anfang
Dezember 2015 in Teilen öffentlich gewordenen Analyse über Saudi-Arabien,
die dem Land eine destabilisierende Rolle in der Region zuschreibt. „Die
bisherige vorsichtige diplomatische Haltung der älteren Führungsmitglieder der
Königsfamilie wird durch eine impulsive Interventionspolitik ersetzt“, heißt es da
unter anderem (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Saudi-Arabien und der Islamische Staat“ auf
Bundestagsdrucksache 18/7471). Hinzu kommt, dass neben der Türkei, die den
„Islamischen Staat“ (IS) „durch löchrige Grenzen, Dschihadisten-Transfer,
Rohölschmuggel und Bombenangriffe auf kurdische Einheiten“ förderte, Saudi-
Arabien „den Nährboden für eine weltweite Radikalisierung [schuf], ohne die der
Zulauf von IS-Rekruten aus mehr als 100 Nationen nach Syrien und in den Irak
nicht erklärbar ist […] Der im März vom Zaun gebrochene Krieg im Jemen
öffnete dem IS erstmals den Weg an die Südspitze der Arabischen Halbinsel.
Der Terrorrivale Al-Kaida dort ist ebenfalls stärker als je zuvor“
(Bundestagsdrucksache 18/7471). „Ohne die Türkei, Saudi-Arabien und Katar gäbe es
keinen Terror mehr in dieser Größenordnung. Und alle drei Terrorpaten erfreuen
sich politischer, militärischer und finanzieller Unterstützung durch Deutschland
und andere NATO-Länder“ (
www.heise.de/tp/artikel/46/46600/1.html).
So hat sich Saudi-Arabien stets darauf verlassen können, in Deutschland
moderne Waffen kaufen zu können (
www.fr-online.de/politik/saudi-
arabiendeutschland-hofiert-die-saudis,1472596,33057604.html). Politisch besonders
heikel war dabei zuletzt die endgültige Ausfuhrgenehmigung für das erste von
insgesamt 48 bestellten militärischen Patrouillenbooten für Saudi-Arabien;
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Saudi-Arabien seit März 2015 in den
Bürgerkrieg im Jemen eingriff und dort mit brutaler Gewalt und Waffen die eigenen
Interessen durchsetzt. Immer wieder gab es dabei Belege, dass die Saudis
auch deutsche Waffen im Jemen einsetzen (
www.spiegel.de/politik/ausland/
waffenexporte-bundesregierung-genehmigt-boot-deal-mit-saudi-arabien-a-110
1507.html). Auch die unter saudischer Führung in der internationalen Koalition
involvierten Staaten Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
haben in den vergangenen Jahren umfassend deutsche Rüstungsgüter importiert
(siehe Rüstungsexportberichte), die auf dem jemenitischen Kriegsschauplatz
zum Einsatz. So werden die Luftangriffe der saudi-arabisch geführten
Militärkoalition „auch mit Maschinen vom Typ Panavia Tornado geflogen“ (www.
german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202).
Mit diesen Waffen aus dem Westen führt Saudi-Arabien Krieg im Jemen, wenn
auch ohne großen Erfolg. Tausende starben bereits – weil sich ein junger Prinz
profilieren will. Dabei sind seit Beginn des Krieges insgesamt mehr als
10 000 Menschen ums Leben gekommen. Die tatsächliche Zahl der Opfer
dürfte aber noch höher liegen, weil große Teile des Landes von der Außenwelt
abgeschlossen sind und die meisten Toten rasch begraben werden, ohne dass
die Welt davon Notiz nimmt (
www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-krieg-
saudi-arabien-bombt-zivilisten-hungern-a-1112148.html). Während Milliarden
in Waffenlieferungen gesteckt werden, bleibt die Finanzierung der humanitären
Hilfe für die Zivilisten auf der Strecke. Nach Angaben der Vereinten Nationen
waren 2016 etwa 90 Prozent der Jemeniten auf Unterstützung angewiesen, das
sind mehr als 21 Millionen Menschen. 14 Millionen Jemeniten bekommen nicht
ausreichend zu essen, 320 000 Kinder unter fünf Jahren sind mangelernährt
(
www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-krieg-saudi-arabien-bombt-zivilisten-
hungern-a-1112148.html).
1. Inwieweit spricht die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 18/7471, die Verpflichtung der Bürger Saudi-Arabiens, dem
König als religiös legitimiertem Herrscher strikten Gehorsam zu leisten, sei
unvereinbar mit dem Anspruch des vom Islamischen Staat (IS) ausgerufenen
Kalifatstaats, dagegen, dass die islamische Ideologie des IS die besonders
gewalttätige Fortsetzung des wahhabitischen Islams ist?
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7471 vom 3. Februar 2016
ausgeführt, richtet sich die Ideologie des sogenannten Islamischen Staats (IS)
gegen die Herrschaft des Hauses Al Saud.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass – vor dem Hintergrund, dass Scheich Aqeel A. als Direktor der
radikal-islamistischen Al-Haramain-Stiftung, die Beziehungen zur
saudischen Regierung hatte sowie in terroristische Aktivitäten wie die
Terroranschläge von New York und Washington zumindest als Finanzier
verwickelt gewesen sein soll (
www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/09/berlin-
verstoesst-gegen-anti-terror-verordnung-der-eu.html) – die Al-Haramain-
Stiftung im Auftrag oder mit Duldung der saudischen Führung Kontakte
zu „Islamischen Gemeinschaft“ hatte, auf deren Konto Mieteinnahmen
eines Gewerbegrundstückes von Scheich Aqeel A. an der Marientaler
Straße in Berlin-Neukölln flossen (
www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/
terrorfinanzierung-islamisten-kassieren-in-berlin-mieteinnahmen-
24756478)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7471 vom 3. Februar 2016 verwiesen.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass viele muslimische Gemeinden in Kirgisien, Usbekistan und Kasachstan
von Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten finanziert werden, deren Imame
dort einen fundamentalistischen Islam predigen, der wenig mit den dortigen
Traditionen zu tun hat und den Nährboden für islamistisches Gedankengut
bereiten (
www.spiegel.de/politik/ausland/istanbul-der-islamische-staat-und-
seine-kaempfer-aus-zentralasien-a-1128582.html)?
Es gibt Hinweise, dass Saudi-Arabien im Zusammenhang mit seiner wahhabitisch
religiösen Staatsdoktrin häufig wirtschaftliche Investitionen im Ausland mit der
Bedingung verknüpft, dass religiöse Einrichtungen wie Moscheen gebaut werden.
Nach Kenntnissen der Bundesregierung sind in Kirgisistan auch im Ausland
ausgebildete oder aus dem Ausland finanzierte Imame tätig, darunter auch aus Saudi-
Arabien. Zudem sind saudi-arabische Wohlfahrts- und
Missionierungsorganisationen in Kirgisistan aktiv. Die kirgisische Regierung ist bestrebt, islamistische
Einflüsse zurückzudrängen, zum Beispiel durch Lizensierung der Imam-
Ausbildung und stärkere Kontrollen durch Polizei und Sicherheitsbehörden.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass eine Finanzierung
muslimischer Gemeinden im Sinne der Fragestellung in Usbekistan stattfindet,
zumal die usbekische Regierung alle Religionsgemeinschaften und insbesondere
muslimische Gemeinden einer strikten Kontrolle durch die Sicherheitsbehörden
unterwirft.
Nach Kenntnissen der Bundesregierung wird in Kasachstan ein Großteil der
Imame im Ausland ausgebildet, darunter auch in Saudi-Arabien. Die kasachische
Regierung ist bemüht, die Imam-Ausbildung stärker zu regulieren und zu
überwachen. Erkenntnisse zur Finanzierung von Imamen liegen nicht vor.
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche),
dass Islamisten insbesondere aus Zentralasien beim IS eine immer wichtigere
Rolle spielen und sich rund 4 000 Kämpfer von dort inzwischen dem IS
angeschlossen haben sollen (
www.spiegel.de/politik/ausland/istanbul-
derislamische-staat-und-seine-kaempfer-aus-zentralasien-a-1128582.html)?
Der sogenannte Islamische Staat (IS) in Syrien und Irak führt eine hohe Anzahl
ausländischer Kämpfer, darunter auch aus Zentralasien. Der Bundesregierung
scheint die in der Frage genannte Zahl mit Blick auf die Gesamtausreisen aus der
Region Zentralasien plausibel. Unabhängig von der genauen Herkunft spielen
ausländische Kämpfer mit militärischer Ausbildung oder Kampferfahrung eine
zunehmend wichtigere Rolle für den IS.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlichen) einen Zusammenhang zwischen der Verbreitung der
staatstragenden wahhabitischen Lehre Saudi-Arabiens durch verschiedene religiöse
und „wohltätige“ Einrichtungen und der verstärkten Resonanz von Al-Qaida
und IS?
Die von Saudi-Arabien vertretene wahhabitische Interpretation des Islam lehnt
die Vorstellungen von Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staats (IS)
strikt ab. Zwischen den wahhabitischen beziehungsweise salafitischen Gelehrten,
Predigern und Organisationen Saudi-Arabiens und jihadistischen Organisationen
wie IS und Al-Qaida besteht eine teils offene Feindschaft. So ruft der IS
regelmäßig zur Ermordung von Predigern auf, die sich gegenüber dem Königshaus loyal
positionieren. Saudi-Arabien hat wiederum in den vergangenen Jahren
wahhabitische „Deradikalisierungsprogramme“ für Jihadisten entwickelt und positioniert
sich öffentlich gegen den IS und Al-Qaida.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass es laut WikiLeaks schon länger US-Geheimdiensterkenntnisse
gäbe, wonach Saudi-Arabien und Katar Waffen an den IS lieferten
(
https://wikileaks.org/podesta-emails/emailid/3774)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über Waffenlieferungen
von Saudi-Arabien oder Katar an den IS vor.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass der saudische Geheimdienst unter Beteiligung der CIA ein
Abkommen über einen sicheren Korridor zum Abzug der IS-Kämpfer aus
Mossul aushandeln würde (
www.heise.de/tp/features/Wer-arbeitet-mit-
denislamistischen-Terroristen-in-Syrien-und-im-Irak-zusammen-
3351559.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
dass die vermeintlichen Verbündeten im Kampf gegen Al Qaida, Saudi-
Arabien und die VAE, Al-Qaida im Jemen mit saudischem Geld bezahlten, um
gegen die schiitischen Huthi-Milizen zu kämpfen (
www.inforadio.de/
programm/schema/sendungen/vis_a_vis/201611/79721.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Al Qaida und der Islamische Staat (IS) im Zuge des Jemen-
Konfliktes immer stärker geworden sind (
www.inforadio.de/programm/schema/
sendungen/vis_a_vis/201611/79721.html)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung kann insbesondere Al-Qaida auf der
Arabischen Halbinsel (AQAH) das durch Konflikte im Jemen entstandene
Machtvakuum für sich nutzen. Die fehlenden beziehungsweise nicht funktionierenden
Strukturen der jemenitischen Sicherheitsbehörden und der jemenitischen Streitkräfte –
insbesondere im Süden des Landes – bieten AQAH günstige Voraussetzungen,
dieses Vakuum mit ihrer Präsenz zu füllen. Da AQAH in den südlichen Provinzen des
Landes auch mit einigen der dort ansässigen Stämme ein gutes Verhältnis pflegt,
findet AQAH auch Unterstützung in Teilen der Bevölkerung.
Der IS in Jemen konnte aufgrund der Konflikte im Land und des erwähnten
Machtvakuums Fuß fassen. Obwohl der IS in Jemen seit spätestens März 2015
aktiv ist, kann er bei weitem nicht mit dem Einfluss von AQAH und deren
Machtposition konkurrieren. Die Anhängerschaft von IS ist zahlenmäßig kaum
gewachsen, was nach hiesiger Einschätzung an der bisherigen mangelnden Akzeptanz
von IS in der jemenitischen Bevölkerung liegt.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass sich Al-Qaida und der IS im Jemen nach wie vor de facto
zusammen die Huthis bekämpfen (Bundestagsdrucksache 18/6857)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich
zugängliche Quellen hinausgehen.
11. Bleibt die Bundesregierung auch angesichts des Krieges des Königreichs
Saudi-Arabien und seiner Verbündeten gegen die Republik Jemen sowie der
damit einhergehenden Stärkung von Al-Qaida und des IS bei ihrer
Einschätzung, Saudi-Arabien sei einer der wichtigsten Stabilitätsanker in der Region
(Bundestagsdrucksache 18/6857)?
Saudi-Arabien befindet sich nicht im Krieg mit der Republik Jemen. Der Einsatz
der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition in Jemen erfolgt auf Bitte des
legitimen jemenitischen Präsidenten Hadi.
Saudi-Arabien spielt mit seinem politischen Gewicht in der Arabischen Liga und
im Golfkooperationsrat weiterhin eine Schlüsselrolle für die Sicherheit und
Stabilität in der gesamten Region. Sicherheit und Stabilität gehören zu den erklärten
außenpolitischen Prioritäten Saudi-Arabiens. Saudi-Arabien ist ein
unverzichtbarer Partner bei der Lösung der regionalen Krisen, insbesondere bei einer
politischen Lösung in Jemen, sowie bei der wirksamen Bekämpfung des Terrorismus.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
über die von Saudi-Arabien angekündigte Untersuchung des „bedauerlichen
und schmerzvollen Bombardements“, bei dem saudische Kampfflugzeuge
eine Versammlung von Trauergästen bei der Beerdigung eines prominenten
Scheichs in der Hauptstadt Sana'a angriffen und mindestens 140 Menschen
töteten (
www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/jemen-sanaa-krieg-usa-
saudiarabien-luftangriffe)?
In einer Erklärung vom 15. Oktober 2016 hat das Joint Incidents Assessment
Team (JIAT) als vorläufiges Untersuchungsergebnis bekannt gegeben, dass der
Angriff von einem Flugzeug der Koalition durchgeführt wurde (
www.spa.gov.
sa/1548647). Ursache seien falsche Informationen durch jemenitische Stellen
gewesen. Die Koalitionsführung hat das Untersuchungsergebnis noch am selben
Tag akzeptiert. Die Erklärung ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufklärung des
Vorfalls, die der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, in einer Erklärung am 10. Oktober 2016 gefordert hatte.
Die Bundesregierung erklärte im Oktober 2016 ihre große Sorge angesichts der
Eskalationen im Jemen-Konflikt, wie dem Abschuss von Raketen aus Jemen nach
Saudi-Arabien und Luftangriffen mit zahlreichen zivilen Opfern in Jemen. Sie
rief alle Seiten dazu auf, an einer umfassenden politischen Lösung unter
Vermittlung der Vereinten Nationen mitzuarbeiten, um die Gewalt zu beenden und der
jemenitischen Bevölkerung die so dringend benötigte humanitäre Hilfe
zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen für eine
unabhängige internationale Mission ein, die die Aufgabe haben soll, mutmaßliche
Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Jemen-Konflikt zu untersuchen.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass mehr als ein Drittel der Luftangriffe Saudi-Arabiens im Jemen
zivile Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser treffen (
www.zeit.de/
politik/ausland/2016-09/jemen-saudi-arabien-luftangriff-zivilisten)?
Zu der genannten Zahl hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse.
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) über die Anzahl der saudischen Luftschläge seit März 2015, nachdem
bereits bis September 2016 insgesamt 8 600 saudische Luftschläge gezählt
wurden, wobei 3 158 Angriffe davon nichtmilitärische Einrichtungen trafen
und lediglich in 3 577 Fällen mit Sicherheit von militärischen Zielen
ausgegangen werden könne (
www.zeit.de/politik/ausland/2016-09/jemen-
saudiarabien-luftangriff-zivilisten)?
Die genannten Zahlen, die der Bundesregierung aus Medienmeldungen bekannt
sind, kann sie anhand eigener Erkenntnisse nicht verifizieren.
15. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zivile
Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser berechtigte Ziele für Angriffe
sind, wenn diese (vermeintlich) in Kommandozentralen und Waffenlager
umgewandelt wurden (
www.zeit.de/politik/ausland/2016-09/jemen-
saudiarabien-luftangriff-zivilisten)?
Angriffe auf zivile Objekte sind völkerrechtlich verboten. Ein ziviles Objekt kann
aber im Einzelfall zu einem militärischen Ziel werden, wenn es – etwa aufgrund
seiner Nutzung – wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und seine
Zerstörung unter den im betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen
eindeutigen militärischen Vorteil darstellt. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in
der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt nicht dazu genutzt wird, wirksam
zu militärischen Handlungen beizutragen. Die Frage, ob sich in oder an dem
Gebäude aufhaltende Personen Schutz als Zivilpersonen genießen, ist vom Status
des Gebäudes unabhängig zu beurteilen.
16. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass innerhalb
des Jemens ca. 2,2 Millionen Menschen wegen der Bombardierungen auf
der Flucht sind und diese zumeist unter prekären Bedingungen in
überfüllten Schulen, öffentlichen Gebäuden oder in Gastfamilien leben (
www.uno-
fluechtlingshilfe.de/news/jemen-die-not-der-bevoelkerung-waechst-569.
html)?
Laut Bericht der Arbeitsgruppe für Bevölkerungsgruppen im Jemen der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (Task Force on Population Movement, Yemen
Shelter Cluster) vom Januar 2017 wurden 2 007 216 Binnenvertriebene identifiziert,
die auf Grund des anhaltenden Konflikts auf der Flucht im eigenen Land sind.
Davon hätten 51 Prozent Unterkunft bei Angehörigen oder Gastfamilien
gefunden, 28 Prozent lebten in gemietetem Wohnraum und neun Prozent in spontanen,
urbanen Siedlungen. Die übrigen lebten in prekären Verhältnissen in Schulen,
Gesundheitsstationen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden.
17. In welche Golfstaaten und Länder am Horn von Afrika haben sich die
ca. 180 000 Flüchtlinge aus Jemen nach Kenntnis der Bundesregierung
retten können (
www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/jemen-die-not-der-
bevoelkerung-waechst-569.html)?
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN-
HCR;
http://data.unhcr.org/yemen/regional.php; Stand: 3. Februar 2017) sind seit
April 2015 insgesamt 182 011 Menschen aus Jemen in benachbarte Staaten
geflohen, davon 51 000 nach Oman, 39 880 nach Saudi Arabien, 36 603 nach
Dschibuti, 34 453 nach Somalia, 13 309 nach Äthiopien und 6 766 nach Sudan.
18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehr als die
Hälfte aller geschätzten 3 500 medizinischen Einrichtungen des Landes
wegen des Jemen-Konflikts geschlossen oder nur teilweise funktionsfähig sind
und 8 Millionen Kinder im Jemen keinen Zugang zu grundlegender
medizinischer Versorgung haben (
www.epo.de/index.php?option=com_content&
view=article&id=13396:jemen-8-millionen-kinder-ohne-
medizinischeversorgung&catid=13&Itemid=55)?
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind von 3 507 medizinischen
Einrichtungen in Jemen zum Ende des Jahres 2016 nur 1 579 voll funktionsfähig,
1 343 Einrichtungen sind nur teilweise betriebsbereit und 504 sind wegen
Zerstörung oder Mangel an Ausstattung und Personal geschlossen. Laut der
humanitären Bedarfsübersicht (HNO – Humanitarian Needs Overview) des Amts der
Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) für
2017 brauchen 14,8 Millionen Menschen in Jemen ärztliche und medizinische
Hilfe, 55 Prozent davon sind Kinder.
19. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlich) in der „Blockade Jemens zu Land, zu See und in der Luft
zusammen mit dem pausenlosen Bombardement“ (Bundestagsdrucksache
18/6857) eine zentrale Ursache für den Preisanstieg insbesondere bei
Nahrungs- und Arzneimitteln sowie Treibstoffen?
Vor Ausbruch des Konflikts wurden in Jemen etwa 90 Prozent aller
Nahrungsmittel, medizinische Güter und Treibstoff importiert. Die anhaltenden
Kampfhandlungen, die Schließung des Flughafens in Sana’a für den kommerziellen
Flugverkehr seit dem 9. August 2016, Einfuhrbeschränkungen für Waren über
den Seeweg, die Zerstörung von Hafenanlagen und die Abwertung der
jemenitischen Währung haben gravierende Auswirkungen auf die humanitäre Situation
der jemenitischen Zivilbevölkerung. Laut der humanitären Bedarfsübersicht
(HNO – Humanitarian Needs Overview) des Amts der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) 2017 sind die Preise für
Bedarfsgüter seit Beginn des Krieges um 26 Prozent gestiegen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
darüber, wie oft die USA inzwischen aktiv in den Jemen-Krieg durch eigene
Bombardements eingegriffen haben (
www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/
jemen-sanaa-krieg-usa-saudi-arabien-luftangriffe)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht über Art und Zahl von US-
Einsätzen in Jemen.
21. Welche Waffen oder Waffensysteme, die von Deutschland an Saudi-
Arabien, die VAE und Katar geliefert wurden, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) durch diese Konfliktparteien
bisher in Jemen eingesetzt worden (bitte entsprechend der Länder auflisten)?
Hierzu hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
ob Saudi-Arabien den Versuch, in Südjemen 5 000 Söldner anzuwerben, die
zum Schutz der saudischen Grenze eingesetzt werden sollen, erfolgreich
unternommen hat (
www.nzz.ch/international/nahost-und-afrika/
saudiarabiensmilitaerische-abenteuer-der-krieg-treibt-jemen-in-die-katastrophe-ld.1143
68)?
In der Antwort zu Frage 22 sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des
Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit
einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Würden in der
Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen
entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit
negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage
in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher
Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der
entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort
zu Frage 22 als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Geheim“ eingestuft.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
23. Für wie viele in Deutschland produzierte
a) Revolver und halbautomatische Pistolen welchen Typs
b) Gewehre und Karabiner welchen Typs
c) Maschinenpistolen welchen Typs
d) Sturmgewehre welchen Typs
e) leichte Maschinengewehre welchen Typs
f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer
welchen Typs
g) rückstoßfreie Gewehre welchen Typs
h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme
wurde seit 2010 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi-
Arabien, Katar und die VAE erteilt (bitte entsprechend der Länder nach
Jahren auflisten)?
Im Rahmen der statistischen Auswertung von Ausfuhrgenehmigungen wird nicht
erfasst, in welchem Land eine Waffe gefertigt wurde. Es ist daher nur die Angabe
aller zur Ausfuhr in die angefragten Länder genehmigten Waffen möglich. Die
Zahlen wurden auf Basis der Vorgaben der jährlichen Rüstungsexportberichte
erhoben. Einzelheiten sind der gesondert angehängten tabellarischen Aufstellung
zur Frage zu entnehmen.
24. Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der
Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in
Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 welchen Typs
wurden seit 2010 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi-
Arabien, Katar und die VAE bezogen auf
a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische
Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen
oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen,
b) gepanzerte Fahrzeuge,
c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge,
d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von
Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme
erteilt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren auflisten)?
Die Auswertungen erfolgten ausschließlich auf vollständige Landfahrzeuge, nicht
berücksichtigt wurden Teile für Landfahrzeuge. Einzelheiten sind der gesondert
angehängten tabellarischen Aufstellung zur Frage zu entnehmen.
25. Für wie viele der 15 Patrouillenboote, deren Export nach Saudi-Arabien der
Bundessicherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, sind mittlerweile
Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden?
Für die in der Frage angesprochenen 15 Patrouillenboote wurden keine
Ausfuhrgenehmigungen erteilt.
26. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit
2012 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und Saudi-Arabien, VAE und Katar gegeben (bitte entsprechend der Länder
nach Jahren vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner,
Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die
deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Einzelheiten sind der gesondert angehängten tabellarischen Aufstellung zur Frage
zu entnehmen.
27. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für
Ausstattungshilfen für die Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars seit 2012
aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt
(bitte entsprechend der Ländern nach Jahren auflisten)?
Seit 2012 hat die Bundesregierung keine Mittel für polizeiliche
Ausstattungshilfen zugunsten der angesprochenen Staaten aufgewandt.
28. Waren Einheiten der Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars an
Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei seit 2012 beteiligt, und wenn ja, wie
viele Polizeiangehörige welcher Einheiten und welche Inhalte wurden bei
diesen Schulungen vermittelt (bitte entsprechend der Länder nach Jahre
auflisten)?
Auf die Vorbemerkungen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/10877 vom
28. September 2012 und 17/11237 vom 26. Oktober 2012 (Einsätze der GSG 9
der Bundespolizei) wird verwiesen.
29. Waren Einheiten der Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars an
Schulungen mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos
(MEK) der Bundesländer seit 2012 beteiligt, und wenn ja, wie viele
Polizeiangehörige welcher Einheiten und welche Inhalte wurden bei diesen
Schulungen vermittelt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen Schulungen im
Sinne der Fragestellung vor.
30. Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte Saudi-Arabiens, VAE und
Katars waren seit 2012 und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie
beispielsweise dem Lehrgang Generalstab-/Admiralstabsdienst International
(LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt (bitte
entsprechend der Länder nach Jahren die Lehrgangsbereiche getrennt
auflisten)?
Saudi Arabien
2013 Ein Teilnehmer am Multinational Senior Officer Orientation
Course on German Defence Policy
2015 – 2016 Ein Teilnehmer Sprachausbildung Deutsch zur Vorbereitung
LGAI
2016 – 2017 Ein Teilnehmer LGAI und ein Teilnehmer Sprachausbildung
Deutsch zur Vorbereitung LGAI
Vereinigte Arabische Emirate
2014 Ein Teilnehmer Praktikum Einheitsführer Artillerie (Heer)
Katar
Keine Teilnahme an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr.
31. Inwieweit ist die deutsche Unterstützung bei der Modernisierung des
saudiarabischen Grenzschutzes nach wie vor Teil einer strategischen
Partnerschaft im Sicherheitsbereich (
www.tagesspiegel.de/politik/saudi-
arabienund-deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html)?
Die deutsche Unterstützung bei der Modernisierung des saudi-arabischen
Grenzschutzes ist Teil einer Kooperation im Sicherheitsbereich. Sichere Grenzen sind
eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Terrorismusbekämpfung. Aus
sicherheitspolitischer Sicht ist Saudi-Arabien weiterhin ein wichtiger
Kooperationspartner im arabischen Raum. Vor diesem Hintergrund wird die Unterstützung
bei der Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes durch Trainings- und
Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei auf Grundlage eines zwischen den
Innenministerien Deutschlands und Saudi-Arabiens am 8./17. März 2015
unterzeichneten Ressortabkommens fortgesetzt.
32. Wie sind die Gesamtkosten, die Deutschland seit Beginn der Trainings-
und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei für den saudischen
Grenzschutz entstanden sind (
www.tagesspiegel.de/politik/saudi-arabien-
unddeutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html) (bitte konkret
auflisten, welche Maßnahme in welcher Höhe finanziert wurde)?
Alle auslandsbedingten Mehrkosten, die aufgrund der Trainings- und
Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei entstehen, werden vom Innenministerium des
Königreichs Saudi Arabien erstattet. Diese Finanzmittel werden direkt an die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gezahlt. Die GIZ erbringt im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern administrative und logistische
Unterstützungsleistungen, die im Rahmen der Umsetzung des Projekt- und
Finanzmanagements zur Durchführung der Trainings- und Beratungsmaßnahmen
der Bundespolizei erforderlich sind. Alle Kosten, die bei der GIZ für die
Erledigung dieser administrativen und logistischen Unterstützungsaufgaben entstehen,
werden durch das saudi-arabische Innenministerium ebenfalls erstattet.
Kosten, die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ausstattung der
Bundespolizisten im Rahmen einer auslandsbedingten Tätigkeit erforderlich sind (zum
Beispiel sondergeschützte Fahrzeuge) sowie für die Vor- und Nachbereitung
eines Auslandseinsatzes in Deutschland werden nicht in den auslandsbedingten
Mehrkosten erfasst. Diese Kosten werden – unabhängig von der Art des
Auslandseinsatzes und dem Land, in dem dieser stattfindet – aus Mitteln des
Bundeshaushalts getragen.
33. Wie viele Bundespolizisten waren seit Beginn an der Trainings- und
Beratungsmaßnahmen für den saudischen Grenzschutz beteiligt, und mit welchen
Aufgaben waren sie betraut (
www.tagesspiegel.de/politik/saudi-
arabienund-deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html)?
Seit Beginn der Trainings- und Beratungsmaßnahmen haben sich insgesamt
110 (männliche) Beamte der Bundespolizei in einem besonderen
Auswahlverfahren qualifiziert, in Saudi-Arabien Lehrgänge zu Gunsten des dortigen
Grenzschutzes durchzuführen. Die dort eingesetzten Trainer rekrutieren sich
grundsätzlich aus diesem Pool. Darüber hinaus wurde unter anderem für die Fortbildung
der weiblichen Angehörigen des saudi-arabischen Grenzschutzes im Jahr 2016
eine Beamtin der Bundespolizei eingesetzt. Im Jahr 2017 ist der Einsatz von drei
Beamtinnen beabsichtigt.
Zur Koordinierung aller vor Ort erforderlichen Maßnahmen unterhält die
Bundespolizei seit 2009 ein Projektbüro in Riad, in dem fünf Polizeivollzugsbeamte
der Bundespolizei eingesetzt sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
34. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstlichen) in Saudi-Arabien in den letzten fünf Jahren
hingerichtet (bitte nach Jahren auflisten)?
In Saudi-Arabien wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Todesurteile
wie folgt vollstreckt:
2012 76
2013 79
2014 87
2015 158
2016 154.
35. Inwieweit trifft es zu, dass Saudi-Arabien auf eine engere Zusammenarbeit
mit Deutschland im militärischen Bereich drängt, worunter unter anderem
die Ausbildung saudi-arabischer Soldaten durch die Bundeswehr zu
verstehen ist (
www.tagesspiegel.de/politik/abkommen-mit-saudi-
arabienverteidigungsministerin-will-saudische-offiziere-in-deutschland-schulen/
14954782.html)?
Saudi-Arabien hat eine Anfrage für die Ausbildung saudi-arabischer
Offiziersanwärter gestellt. Derzeit verhandeln beide Seiten über den Abschluss einer
entsprechenden Vereinbarung.
36. Inwieweit plant die Bundesregierung nach wie vor, neben Schulungen für
drei bis fünf Angehörige der saudischen Streitkräfte pro Jahr, einen
Verbindungsoffizier der Bundeswehr in das Hauptquartier einer von Saudi-
Arabien geführten regionalen Anti-Terror-Allianz (die sogenannte Islamic
Military Counter Terrorism Coalition) zu entsenden, und wie weit ist
der Stand der Prüfung dieses Anliegens (
www.tagesspiegel.de/politik/
abkommen-mit-saudi-arabien-verteidigungsministerin-will-
saudischeoffiziere-in-deutschland-schulen/14954782.html)?
Eine Entsendung von Bundeswehrangehörigen als Berater für das Hauptquartier
der sogenannten „Islamic Military Counter Terrorism Coalition“ ist derzeit nicht
geplant.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gesundheitlichen
Zustand von Raif Badawi, der zu 1 000 Peitschenhieben und zehn Jahren
Gefängnis verurteilt worden ist (
www.deutschlandfunk.de/saudi-arabiens-
neue-aussenpolitik-anzeichen-einer.724.de.html?dram:article_id=374534)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der gesundheitliche Zustand von Raif
Badawi stabil. Die Vollstreckung der Stockschläge ist seit circa zwei Jahren
ausgesetzt.
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation von
Ali al-Nimr, Neffe des Anfang 2016 hingerichteten schiitischen Klerikers
und Menschenrechtlers Nimr al-Nimr, der durch Kreuzigung hingerichtet
werden soll, weil er 2012 im Alter von 17 Jahren an Protesten gegen die
saudische Diktatur im Rahmen des Arabischen Frühlings teilgenommen hat
und seitdem inhaftiert ist (
www.bild.de/politik/ausland/saudi-arabien/die-
todfeinde-des-saudi-koenigs-44006978.bild.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich Ali al-Nimr weiterhin in Haft.
39. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den im
Jahr 2016 insgesamt 153 in Saudi-Arabien hingerichteten Menschen 47
wegen Terrorvorwürfen exekutiert worden sind, darunter der prominente
schiitische Geistliche Nimr al-Nimr (AFP-Meldung vom 31. Dezember 2016)?
Zur Anzahl der Hinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Zu
Jahresbeginn 2016 hat Saudi-Arabien insgesamt 47 wegen terroristischer
Verbrechen verurteilte Personen hingerichtet. 43 Hinrichtungen betrafen Sunniten, die
mit Al-Qaida Verbrechen in Verbindung gestanden haben sollen und größtenteils
für Taten aus den Jahren vor 2009 zum Tode verurteilt worden waren (unter
anderem wegen Tötung westlicher Ausländer). Vier der Hingerichteten waren
Schiiten, darunter der Geistliche Nimr al-Nimr.
40. Wie viele Hinrichtungen hat es in den letzten fünf Jahren in Saudi-Arabien,
den VAE und Katar gegeben, und wie viele Menschen davon sind wegen
Terrorvorwürfen exekutiert worden (bitte entsprechend der Länder nach
Jahren auflisten)?
Zur Anzahl der Hinrichtungen in Saudi-Arabien wird auf Frage 34 verwiesen. Zur
Einordnung der Verurteilungsgründe für das Jahr 2016 wird auf die Antwort zu
Frage 39 verwiesen. Für die Vorjahre liegen der Bundesregierung nicht
durchgehend Erkenntnisse vor.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Todesurteile wie folgt vollstreckt:
2012: Keine Todesstrafe vollstreckt
2013: Keine Todesstrafe vollstreckt
2014: Eine Hinrichtung; keine Terrorvorwürfe
2015: Eine Hinrichtung, wegen Terrorismus
2016: Keine Todesstrafe vollstreckt.
In Katar haben in den vergangenen Jahren keine Hinrichtungen stattgefunden.
Die Todesstrafe wurde seit 2003 nicht mehr vollstreckt.
Anlage zu Frage 23
a) Revolver und halbautomatische Pistolen
Hinweis: Nicht berücksichtigt wurden Sportrevolver und Sportpistolen.
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 - - 239
2011 11 70 1.302
2012 500 2 150
2013 - 12 360
2014 31 - 86
2015 - - 8
2016 9 - 12
b) Gewehre und Karabiner im Sinne der Nr. 29d) KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 6 - -
2011 46 - -
2012 - - -
2013 - - -
2014 - - -
2015 - - -
2016 - - -
c) Maschinenpistolen im Sinne von Nr. 29 b) KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 - 103 34
2011 1.233 - -
2012 3 4 50
2013 20 - 341
2014 - - 24
2015 - - 3.000
2016 - - 565
d) Sturmgewehre im Sinne von 29c) KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 3.002 - 625
2011 4.213 - 16
2012 1 1 805
2013 18.201 - 167
2014 - - 30
2015 - - 30
2016 - - 77
e) leichte Maschinengewehre im Sinne von Nr. 29a) KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 - - -
2011 - - -
2012 1 - -
2013 - - -
2014 - - -
2015 - 196 -
2016 - - -
f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer im
Sinne von Nr. 30 KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 1 - -
2011 - - 1
2012 - - -
2013 - - 108
2014 - - -
2015 - - -
2016 - - -
g) rückstoßfreie Gewehre im Sinne von Nr. 37 KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 - - -
2011 - - -
2012 - - -
2013 - - -
2014 - - -
2015 - - -
2016 - - -
h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme im
Sinne von Nr. 10 und 11 KWL
Jahr Menge in Stück
Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate
2010 - - -
2011 - - -
2012 - - -
2013 - - -
2014 - - -
2015 - 53 -
2016 - - -
Anlage zu Frage 24
Saudi-Arabien:
Jahr Menge in Stück Typen
2010 2 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2011 -
2012 -
2013 2 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2014 17 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2015 3 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2016 -
Katar:
Jahr Menge in Stück Typen
2010 -
2011 3 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2012 2 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2013 231 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2014 5 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2015 410 Landfahrzeuge im Sinne von a), b) und d)
2016 13 Landfahrzeuge im Sinne von d)
Vereinigte Arabische Emirate:
Jahr Menge in Stück Typen
2010 26 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d)
2011 160 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2012 28 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d)
2013 70 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2014 4 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2015 22 Landfahrzeuge im Sinne von d)
2016 38 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d)
Anlage zu Frage 26
Im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2012
folgende Maßnahmen durchgeführt:
Saudi-Arabien:
Kooperationspartner
(Deutschland / Saudi-
Arabien)
Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbe-schreibung Kosten / Euro
Bundeskriminalamt/
General Intelligence
Department (GID)
Riad 15.06.2013 19.06.2013
Lehrgang Ermittlungen bei
Erpressung, Geiselnahme,
Entführung
1.916,68
Bundeskriminalamt/
Innenminister und
verschiedene Leiter
zentraler
Strafverfolgungsbehörden
Riad 23.11.2013 28.11.2013
Dienstreise Präsident zu
Fachgesprächen im Bereich
Terrorismusbekämpfung,
Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität sowie der
Rauschgiftkriminalität und
der Intensivierung der
bilateralen Zusammenarbeit
8.750,00
Bundeskriminalamt/
General Intelligence
Department (GID)
Riad 17.03.2014 20.03.2014
Dienstreise /
Informationsaustausch von Mitarbeitern
der Abteilung Staatsschutz
13504,53
Bundeskriminalamt/
Directorate of Narcotics
(GDNC)
Wiesbaden 10.11.2014 14.11.2014
Arbeitsbesuch
Kriminaltechnisches Institut 6.143,78
Bundeskriminalamt/
Abteilung für
Sicherheitsausbildung im
saudischen Innenministerium
Berlin 23.06.2014 27.06.2014 Arbeitsbesuch eines Perso-nenschützers 801,46
Bundeskriminalamt/GID Riad 31.05.2015 04.06.2015 Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 4.038,07
Bundeskriminalamt/GID Wies- baden 19.04.2015 24.04.2015
Arbeitsbesuch
Kriminaltechnik zum Thema Forensische
IT
724,62
Darüber hinaus hat die Bundespolizei Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des
in Frage 31 angesprochenen Projekts zur Modernisierung des Grenzschutzes im
Königreich Saudi-Arabien durchgeführt. Im Jahr 2012 haben 38 Lehrgänge im
Bereich der Nordgrenze Saudi-Arabiens in Arar und Al Shouba stattgefunden.
Dabei handelte es sich um folgende Kurse:
Lehrgangsart Anzahl
Officer Base Course for Junior Officer 2
Officer Enhanced 5
Officer Enhanced for Junior Officer 2
Enlisted Base 19
Enlisted Enhanced 10
Nach einer Neustrukturierung des Projekts im Jahr 2013 und einer Beendigung
der Maßnahmen im Bereich der Nordgrenze Saudi-Arabiens haben ab dem Jahr
2014 folgende Lehrgänge in Trainingseinrichtungen des saudi-arabischen
Grenzschutzes (Border Guard) in Riad, Dammam, Djedda, Yanbu, Al Wajh und Al
Gurayyat stattgefunden:
Lehrgangsart Zahl der Lehrgänge
im Jahr 2014
Zahl der Lehrgänge
im Jahr 2015
Zahl der Lehrgänge
im Jahr 2016
Command and Control
Officer Course
6 11 6
Operational Officer Course 15 0 0
Trainer Preparation Course 2 0 2
Methods and Principles of
Training Course
1 0 0
Trainer Main Course 0 2 1
Trainer Upgrade Course 0 2 1
Enlisted Course 0 6 39
Security Training for Female-
Border Guard
0 0 2
Dog Trainer Course 0 0 1
Operational Training Product
Design Course
0 0 1
Operational Training
Management Course
0 0 1
Operational Training
Assessment Course
0 0 1
Risk Analysis Course 0 0 1
INSGESAMT 24 21 56
Bei den Trainingsmaßnahmen handelt es sich um grenzpolizeiliche Module von
einer Dauer von vier bis acht Wochen. Adressaten der Maßnahmen sind
insbesondere Führungskräfte (Offiziere) des saudi-arabischen Grenzschutzes, die im
Bereich von Lagezentren, Führungs- und Einsatzleitstellen oder insgesamt in den
polizeifachlichen Führungs- und Einsatzprozess eingebunden sind. Langfristiges
Ziel der Maßnahmen ist die selbständige und nachhaltige Wahrnehmung von
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch den saudi-arabischen Grenzschutz
(Border Guard). In diesem Sinne unterstützt die Bundespolizei im Rahmen eines
Mentorings die zuvor als Trainer ausgebildeten Angehörigen des saudi-
arabischen Grenzschutzes bei deren Schulungen für die unteren Dienstgrade in
grenzpolizeilichen Basismaßnahmen („Enlisted Courses“).
Vereinigte Arabische Emirate (ARE):
Kooperationspartner
(Deutschland /
ARE)
Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbeschrei-bung
Kosten /
Euro
Bundeskriminalamt/
Innenministerium, State
Security
ARE 09.03.2012 13.03.2012
Dienstreise Präsident zur
Abstimmung Polizeilicher Ausbildungs-
und Ausstattungshilfe
9.300,00
Bundeskriminalamt/
Innenministerium, Abu Dhabi
Police
Meckenheim 23.04.2012 24.04.2012
Fachbesuch mobiles
Einsatzkommando
295,84
Bundeskriminalamt/Dubai Police Wiesbaden 21.05.2012 23.05.2012
Fachbesuch des
Kriminaltechnischen Instituts 284,19
Bundeskriminalamt/Dubai Police Wiesbaden 04.06.2012 06.06.2012
Fachbesuch Kriminalistisches
Institut (Bundeskriminalamt) und
Deutsche Hochschule der Polizei
keine
Bundeskriminalamt/Dubai Police Wiesbaden 18.06.2012 19.06.2012
Abstimmung Hospitationen im
Bereich Cybercrime 247,99
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 09.09.2012 27.09.2012 Lehrgang Grenzschutz keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police
Flughafen
Abu Dhabi 09.09.2012 27.09.2012 Lehrgang Grenzschutz keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police
Flughafen
Abu Dhabi 18.11.2012 22.11.2012 Expertenaustausch Grenzschutz keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police
Flughafen
Abu Dhabi 25.11.2012 06.12.2012
Expertenaustausch
Grenzschutz/Luftsicherheit keine
Bundeskriminalamt / Abu Dhabi
Police
ARE 26.11.2012 29.11.2012 Workshop kriminalpolizeilicher Meldedienst 200,00
Bundeskriminalamt / Abu Dhabi
Police
ARE 10.12.2012 20.12.2012 Lehrgang Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 480,36
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police
Flughafen
Düsseldorf 11.12.2012 14.12.2012 Delegationsbesuch 1.000,00
Bundeskriminalamt /
Innenministerium
Meckenheim/
Stuttgart
11.03.2013 15.03.2013 Delegationsreise in Zeugen-schutzangelegenheiten 510,00
Bundeskriminalamt /
Innenministerium
Meckenheim 12.03.2013 15.03.2013
Arbeitsbesuch zum Thema
Zeugenschutz 55,08
Bundeskriminalamt / Dubai
Police
Wiesbaden 02.09.2013 06.09.2013 Arbeitsbesuch zum Thema Dak-tyloskopischer Spurenvergleich 275,82
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 07.09.2013 27.09.2013 Lehrgang Grenzschutz keine
Kooperationspartner
(Deutschland /
ARE)
Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbeschrei-bung
Kosten /
Euro
Bundeskriminalamt / Abu Dhabi
Police
Dubai 22.09.2013 26.09.2013 Bedarfserhebungsreise, Senior Expert Kriminaltechnik 1.874,45
Bundeskriminalamt / Abu Dhabi
Police
Wiesbaden 27.09.2013 27.09.2013 Besuch vom Leiter SSD Abu Dhabi bei PR a.D. Ziercke keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police
Flughafen
Düsseldorf 21.10.2013 25.10.2013
Einweisung von drei
Führungskräften der Abu Dhabi Police im
Bereich Grenzpolizei
673,75
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 19.01.2014 31.01.2014 Lehrgang Luftsicherheit keine
Bundespolizei /
Sicherheitsbehörden (auch
Zivilschutz)
Berlin 12.03.2014 12.03.2014
Einweisung einer ARE-
Delegation in die
Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei im
Bereich Bahnpolizei
keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 30.03.2014 10.04.2014
Lehrgang Grenzschutz
(Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine
Bundespolizei /
Innenministerium,
Sicherheitsbehörden
Flughafen
Frankfurt/Main
26.05.2014 27.05.2014 Einweisung im Bereich Luftsi-cherheit / Grenzpolizei 567,00
Bundeskriminalamt / Abu Dhabi
Police
Wiesbaden 01.06.2014 03.06.2014 Arbeitsbesuch / Informations-austausch zu IT, IT-Systemen 428,85
Bundeskriminalamt / Dubai
Police
ARE 01.10.2014 31.12.2014
Arbeitsbesuch Leiter
Kriminaltechnik (Bundeskriminalamt) bei
Kriminaltechnik Dubai
43,70
Bundeskriminalamt / Dubai
Police
ARE 20.10.2014 24.10.2014
Informationsaustausch bei
Kriminaltechnik zu
Schrifteinfärbemitteln
23,90
Bundespolizei /
Arab Civil
Aviation Commission
Flughafen
Frankfurt/Main
13.09.2015 16.09.2015 Expertenaustausch Luftsicherheit 11.156,00
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 31.10.2015 12.11.2015 Lehrgang Luftsicherheit keine
Bundeskriminalamt / Dubai
Police
Wiesbaden 16.11.2015 20.11.2015 Arbeitsbesuch bei Kriminaltech-nik zur Stimmerkennung 204,50
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 13.10.2016 27.10.2016
Lehrgang Grenzschutz
(Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 16.10.2016 20.10.2016
Lehrgang Grenzschutz
(Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 13.11.2016 17.11.2016 Lehrgang Luftsicherheit keine
Bundespolizei /
Abu Dhabi Police Abu Dhabi 20.11.2016 24.11.2016 Lehrgang Luftsicherheit keine
Katar:
Kooperationspartner Ort Beginn Ende
Maßnahme /
Projektbeschreibung
Kosten /
Euro
Bundeskriminalamt / Premier-
und Innenminister
Katar 23.11.2013 28.11.2013
Dienstreise Präsident zu
Fachgesprächen im Bereich
Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität sowie der
Rauschgiftkriminalität und der
Intensivierung der bilateralen
Zusammenarbeit
8.750,00
Bundeskriminalamt /
Golfkooperationsrat (GCC)
Katar 08.12.2014 11.12.2014 Speziallehrgang Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität 551,84
Bundeskriminalamt / Nationales
Komitee für
Terrorismusbekämpfung
Berlin 15.06.2015 16.06.2015
Arbeitsbesuch
Terrorismusbekämpfung (terroristische
Bedrohungslagen und Konzepte zur
Deradikalisierung)
416,95
Bundespolizei /
Einwanderungs-
und
Luftsicherheitsbehörden
Flughafen
Frankfurt/Main
05.10.2015 07.10.2015 Expertenaustausch Luftsicherheit / Grenzpolizei 576,00
Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder
(Polizeipräsident
in Berlin) /
Innenministerium
Berlin 03.02.2016 08.02.2016
Seminar Sport und Sicherheit,
Hospitation aus Anlass einer
Fußballveranstaltung
1.140,71
Bundespolizei /
Einwanderungsbüro Doha
Flughafen
Flughafen
Frankfurt/Main
14.03.2016 18.03.2016 Hospitation Grenzschutz (Bekämp-fung von Urkundenkriminalität) 178,00
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]