Maßnahmen der Bundesregierung zur Organisation öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie zur Förderung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind verschiedene ökonomische Fragestellungen verbunden. Trotz hoher Investitionskosten sowie oft noch nicht tragfähiger Geschäftsmodelle zeichnen sich verschiedene privatwirtschaftliche Konzepte und Initiativen im Bereich des Ladeinfrastrukturbetriebs ab. Zuletzt kündigten mehrere Autohersteller an, entlang der Autobahnen Schnellladestationen errichten zu wollen und damit bestehende Initiativen, beispielsweise von Autobahn Tank & Rast GmbH und Tesla, zu ergänzen.
Nicht nur bei Ladepunkten entlang der Autobahnen, sondern bei allen Ladepunkten stellen sich zudem Fragen in Bezug auf die Marktregulierung und die mögliche Bildung schädlicher Oligopole. Auch muss sichergestellt werden, dass trotz unterschiedlicher Betreiber gemeinsame Standards in Bezug auf Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten eingehalten werden sowie Echtzeitinformationen zum Belegungsstand der Ladesäule zur Verfügbarkeit gestellt werden. Erste Vorgaben zur Standardisierung der Ladeinfrastruktur gibt die sogenannte Ladesäulenverordnung vor. Dass weitere Hemmnisse bestehen, um eine komfortable Nutzung der Infrastruktur sicherzustellen, verdeutlicht nicht zuletzt die geplante Änderung und Erweiterung der sogenannten Ladesäulenverordnung, die jedoch bis zuletzt noch nicht in Kraft getreten ist.
Nicht nur die Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität, auch Ladepunkte im privaten Raum sind Eckpfeiler einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur und damit des Erfolgs der Elektromobilität insgesamt. Auch hier hat die Bundesregierung Maßnahmen angekündigt, jedoch bis zuletzt nicht umgesetzt, zum Beispiel Änderungen des Wohneigentums- und Mietrechts sowie des Baurechts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Ladeinfrastruktur an Autobahnen
Fragen27
Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative mehrerer Autohersteller, entlang der Autobahnen Schnellladestationen zu errichten (vgl. SPIEGEL ONLINE, „Deutsche Hersteller planen Schnellladenetz für E-Autos“, 29. November 2016)?
Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die geplanten Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten, die Sicherstellung von eRoaming sowie den Einsatz sogenannter Ultra-Schnellladesäulen im Rahmen dieser Initiative?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Finanzierungsquellen dieser Initiative?
Wie viele Ladesäulen, die von Konzessionsnehmern für Nebenbetriebe an Autobahnen im Rahmen der Konzessionsverträge errichtet wurden, wurden bislang durch Bundesmittel bezuschusst?
Wie hoch fiel die Bezuschussung durch Bundesmittel bislang insgesamt aus, und von welcher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung aus?
Wie viele dieser Ladesäulen wurden und werden einerseits an den Nebenbetrieben selbst und andererseits auf den Verkehrsflächen des Bundes errichtet?
Wie viel Prozent der sich an Bundesautobahnen befindlichen Ladesäulen werden durch die Autobahn Tank & Rast GmbH errichtet?
Wieso erfolgt Errichtung und Betrieb dieser Ladeinfrastruktur ausschreibungsfrei durch die bestehenden Konzessionsnehmer, obwohl durch Errichtung und Betrieb zahlreicher Ladesäulen durch wenige Konzessionsnehmer eine Oligopolbildung verstärkt werden kann?
Ladesäulenverordnung
Wann wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung („Ladesäulenverordnung II“) in Kraft treten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Hemmnisse im Notifizierungsverfahren der Ladesäulenverordnung II auf EU-Ebene?
Inwiefern wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung vorschreiben, dass bei neuen Ladepunkten einerseits eine Ad-hoc-Authentifizierung und -Bezahlung und andererseits die Interoperabilität durch eRoaming möglich ist?
Wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung vorschreiben, dass Betreiber den aktuellen Belegungsstand der Ladepunkte in Echtzeit an eine zentrale Informationsplattform übermitteln müssen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Vorgaben der Ladesäulenverordnung auch auf bestehende Ladesäulen auszudehnen, so dass diese an die neuen Vorgaben angepasst würden?
Marktstruktur und regulatorische Vorgaben
Welches Unternehmen bzw. welche Organisation betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die meisten Ladepunkte in Deutschland, und um wie viele Ladepunkte handelt es sich?
In welchem Maße verteilen sich die übrigen Ladepunkte auf weitere Unternehmen bzw. Organisationen (bitte prozentual nach Unternehmen bzw. Organisationen aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen vermeidet die Bundesregierung eine mögliche schädliche Oligopolbildung im Bereich der Ladeinfrastruktur?
Welche rechtlichen Möglichkeiten kennt die Bundesregierung, um vorschreiben zu können, dass bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten die Wahl zwischen unterschiedlichen Stromlieferanten möglich sein muss?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil erneuerbarer Energien am Ladestrom zu erhöhen, und welche rechtlichen Möglichkeiten erkennt die Bundesregierung, zur Steigerung dieses Anteils eine Mindestverkaufsquote für regenerativ erzeugten Strom an öffentlich zugänglichen Ladesäulen vorschreiben zu können?
Förderung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum
Welche rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, planerischen und genehmigungsbezogenen Hemmnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Ausbau von Ladeinfrastruktur im privaten Raum?
Mit welchen Maßnahmen und Fördermitteln unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden, zum Beispiel durch sogenannte Wallboxen, und welche weiteren Maßnahmen und Fördermittel plant die Bundesregierung?
Inwiefern plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode den rechtlichen Rahmen, beispielsweise das Wohneigentums- und Mietrecht, so anzupassen, dass Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer mit Anteil am Gemeinschaftseigentum ein Recht auf Ausbau und Zugänglichmachung privater Ladeinfrastruktur in Parkeinrichtungen von Wohngebäuden (z. B. Tiefgaragen) leichter durchsetzen können?
Inwiefern plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode das Baurecht zu ändern oder auf Änderungen der Landesbauordnungen der Länder hinzuwirken, so dass Gemeinden in Bebauungsplänen festlegen können, dass bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden oder Parkflächen eine bestimmte Anzahl von Ladesäulen errichtet werden muss?
Wie viele Ladesäulen wurden mit Krediten der KfW Bankengruppe (KfW) neu errichtet, und mit welcher Summe hat die KfW den Aufbau von Ladeinfrastruktur bislang insgesamt unterstützt (bitte nach Art der Antragsteller und Jahren aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die im „Winterpaket“ der Europäischen Kommission enthaltenen Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur, wonach z. B. alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit zum Laden von Elektroautos vorhalten sollen und bei allen neuen Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen Vorverkabelungen für Ladesäulen vorgenommen werden sollen (vgl. u. a. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/energiepolitik-winterpaketohne-geschenke/14924096.html)?