[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Februar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11302
18. Wahlperiode 22.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11097 –
Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Massive Übergriffe auf Frauen, Diebstähle usw. wie zu Silvester 2015/2016 in
Köln konnten vor dem Hintergrund eines massiven Polizeiaufgebots zum
Jahreswechsel 2016/2017 verhindert werden. Allerdings gibt es in diesem
Zusammenhang auch Berichte über polizeiliche Kontrollen aufgrund des Aussehens
bzw. der Herkunft der Betroffenen (racial profiling). Offiziell wird dies von
Seiten der Polizei und der Innenbehörden bestritten, es seien Personen nur wegen
ihres aggressiven Verhaltens oder Alkoholkonsums kontrolliert worden.
Allerdings ist die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums nach
Angaben der „taz.die tageszeitung“ (
www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-
Silvesternacht/!5373047/) ein starkes Indiz dafür, dass Personen tatsächlich vor
allem aufgrund ihres Aussehens und ihrer – vermeintlichen oder tatsächlichen
– nordafrikanischen Herkunft kontrolliert wurden. Darin heißt es: „Ab 22:00
Uhr befanden sich in und um den Kölner Hbf bis zu ca. 1 000 Personen mit
nordafrikanischem Hintergrund. Alle Personen, die dem nordafrikanischen
Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen
der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen.“ Von
einem aggressiven Verhalten oder Alkoholkonsum als Grund der näheren
Kontrollen ist in der Meldung keine Rede. Für einen Tweet der Polizei am
Silvesterabend, am Kölner Hauptbahnhof würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“
(Nafri ist ein internes Polizeikürzel für Nordafrikanische Intensivstraftäter), hatte
sich der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies wegen des Begriffs „Nafri“
entschuldigt (
www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html).
Laut Augenzeugen- und Presseberichten haben Bundespolizisten die Ausgänge
des Kölner Hauptbahnhofs in der Stunde vor Mitternacht kontrolliert und den
Betroffenen zwei verschiedene Türen zugewiesen: „Weiße und Gruppen, zu
denen Frauen gehören“, hätten die linke Tür nehmen dürfen, „Männer anderer
Hautfarbe oder mit südländischem Aussehen“ hätten die rechte Tür nehmen
müssen und seien dann in einem abgetrennten Bereich von Landespolizisten
kontrolliert worden (
www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-
Koeln/!5368783/). Die Kontrolleure würden „ihre Klientel kennen“, habe eine
Sprecherin noch in der Nacht gesagt, im Nachhinein habe die Bundespolizei
erklärt, es seien nur Menschen mit „aggresiver Grundstimmung“ oder solche die
„stark alkoholisiert gewesen seien oder Feuerwerk dabei gehabt hätten“ (ebd.)
entsprechend behandelt worden. An letzterer Darstellung gibt es Zweifel, ein
Betroffener fragte einen Polizisten, warum er festgehalten werde, „[w]eil ihr
ausseht wie die Täter im letzten Jahr“, sei die Antwort gewesen (ebd.). Nach
Auskunft des Polizeipräsidenten Jürgen Mathies sei die Kontrolle durch die
Bundespolizei nicht Teil des Sicherheitskonzepts gewesen, sondern spontan
beschlossen worden (www.
taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/).
Die erste Darstellung der kontrollierten Personen durch die Kölner Polizei für
die Medien, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner (98 Prozent) überprüft
worden und mehrere Hundert junge Nordafrikaner nach Köln gereist seien
(
www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-
ansilvester-nach-koeln-gereist-25464620), erweist sich im Nachhinein als grob
falsch (
www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-polizei-103.html). Eine erste
Auswertung der Kontrollen ergab, dass von 425 kontrollierten Personen, deren
Nationalität festgestellt worden sei, lediglich 13 Algerier und 17 Marokkaner
waren (9,4 Prozent). Demgegenüber kamen 99 Kontrollierte aus dem Irak, 94
aus Syrien, 48 aus Afghanistan und 46 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch Angaben der Bundespolizei bestätigten nicht den medial dominierenden
Eindruck, erneut hätten Männer nordafrikanischer Herkunft versucht, zum
Kölner Domplatz zu gelangen. Nach Angaben der Bundespolizei habe es 170
Identitätsfeststellungen gegeben, darunter seien 56 Deutsche, 23 Syrer, 22 Algerier
und 17 Marokkaner gewesen (
www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-
Koeln/
!5368783/).
Einschätzungen, etwa des Abgeordneten und Obmanns des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages Armin Schuster (CDU/CSU): „Die haben versucht,
den deutschen Staat anzutanzen.“, „Dass sich in der Silvesternacht erneut so
viele Menschen derselben Herkunft wie im Vorjahr nach Köln aufgemacht
haben, das war eine Machtprobe“ (
www.focus.de/politik/deutschland/
gruppenvon-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-
versucht-
deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html), sind angesichts der
vorliegenden Angaben zur Herkunft der Kontrollierten nicht belegbar. Umso
überraschender war die Aussage eines Vertreters der Bundesregierung in der Sitzung
des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 2016 zu
diesem Thema, der ungeachtet der vorliegenden Erkenntnisse von bis zu 2 000
Migranten, die vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum gekommen seien,
sprach.
Die Sprecherin der LINKE. in Nordrhein-Westfalen, Özlem Demirel, wurde
infolge ihrer Kritik an dem Polizeieinsatz massiv bedroht und rassistisch
beleidigt (
www.taz.de/Archiv-Suche/!5373045&s=Linkspartei/). In einer
Pressemitteilung hatte sie am 1. Januar 2017, wie auch die Bundesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Simone Peter, die Verwendung des Begriffs
„Nafri“ im Tweet der Polizei kritisiert. Dadurch sei ein Verdacht allein aufgrund
der vermuteten Herkunft der Kontrollierten aus dem nordafrikanischen Raum
ausgesprochen worden. „Es kann aber nicht sein, auf die sexuellen Übergriffe
im vergangenen Jahr nun mit Rassismus zu antworten“, erklärte sie. „Es wäre
Aufgabe des Innenministers und der Polizei gewesen, ein Sicherheitskonzept zu
entwickeln, das Menschen nicht aufgrund ihrer Haar- und Hautfarbe
diskriminiert“ (
www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/
zurueck/nachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-
racialprofiling/).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Silvesternacht 2015/2016 kam es in mehreren deutschen Großstädten unter
Ausnutzung größerer Menschenmengen zu zahlreichen gemeinschaftlich
begangenen Sexualstraftaten vorwiegend an jungen Frauen, die mit Diebstahls- und
Raubdelikten einhergingen. Die überwiegende Anzahl der Täter war männlich
und wurde von Opfern und Zeugen als nordafrikanisch/arabisch aussehend
beschrieben. Diese Aussagen deckten sich mit den späteren Erkenntnissen zu den
ermittelten Tatverdächtigen.
Aufgrund der Ereignisse und der polizeilichen Erfahrungen und Feststellungen
aus den Silvesterfeierlichkeiten 2015/2016 sowie der allgemeinen
Sicherheitslage, insbesondere mit Blick auf die anhaltende Bedrohungslage durch den
islamistischen Terrorismus, ergab sich für den Silvestereinsatz 2016/2017 für die
Bundespolizei eine verstärkte Aufklärungs- und Maßnahmenrelevanz für eine
bestimmte Gruppe von Personen sowie Personengruppen mit anlasstypischem
Störerpotential (alkoholisiert, aggressiv, unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik).
Bereits früh in der Silvesternacht 2016/2017 zeichnete sich ab, dass eine Vielzahl
von größeren Gruppen aus verschiedenen Großstadtbahnhöfen im Ruhrgebiet
nach Köln und Düsseldorf reiste. Bei den Männern wurde u. a. eine zunehmende
Alkoholisierung, Aggressivität sowie ein Mitführen und ein unsachgemäßer
Umgang von Pyrotechnik festgestellt. Bei den Personen lag zunächst überwiegend
kein Interesse vor, an den Feierlichkeiten in der Stadt Köln bzw. auf der
Domplatte teilzunehmen. Mit dem Ziel, unübersichtliche und gefahrenträchtige
Situationen im Kölner Hauptbahnhof zu vermeiden, forderte die Bundespolizei die
Personen auf, den unmittelbaren Bahnhofsbereich zu verlassen. Grundlage für die
Adressatenauswahl und die polizeilichen Kontrollmaßnahmen war dabei
ausschließlich das nach polizeilicher Einschätzung zu erwartende Gefahrenpotential.
Im Rahmen der Gesamteinsatzmaßnahmen wurden am und im Kölner
Hauptbahnhof durch die Bundespolizei etwa 2 000 an- und abreisende nordafrikanische
Männer festgestellt. Die in der medialen Berichterstattung im Nachgang
thematisierten diskriminierenden Fahndungsmethoden bzw. ein sogenanntes racial
profiling sind rechtswidrig und werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch
gelehrt. Im Einklang mit der Grundrechteagentur, der VN-
Antirassismuskonvention und der Staatspraxis geht die Bundesregierung von einem unzulässigen weil
diskriminierenden racial profiling aus, wenn die Hautfarbe das alleinige bzw. das
ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme ist.
1. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren am
Silvesterabend anlassbezogen oder routinemäßig im Einsatz (bitte differenzieren und
auch angeben, wie viele von ihnen im Bereich Köln eingesetzt wurden)?
Die Bundespolizei setzte zur Bewältigung der Einsatzmaßnahmen in der
Silvesternacht 2016/2017 bundesweit insgesamt ca. 3 000 Polizeivollzugsbeamte/-
innen ein. Die Anzahl der hierbei im Regeldienst eingesetzten Beamten/-innen
belief sich auf ca. 1 600 Polizeivollzugsbeamte/-innen. Im Rahmen der Besonderen
Aufbauorganisation der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin wurden im
Einsatzabschnitt Köln ca. 210 Polizeivollzugsbeamte/-innen eingesetzt.
2. Wie lauteten dabei der Einsatzbefehl oder handlungsleitende Vorgaben an
die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei, welche Vorgaben wurden
insbesondere zur Kontrolle von Personen gemacht (bitte jeweils angeben, wie
lautete in jedem Fall der Wortlaut einer Vorgabe dazu, welche Personen
besonders zu kontrollieren seien bzw. wie mit einzelnen Gruppen umgegangen
werden soll)?
Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die
Vorgänge in der Silvesternacht in Köln von Interesse sind, es werden in der
Antwort daher nur die allgemeinen Vorgaben des Bundespolizeipräsidiums sowie im
Weiteren die der zuständigen Bundespolizeidirektion Sankt Augustin dargestellt.
Das Bundespolizeipräsidium hat im Rahmen der Einsatzvorbereitung die
nachgeordneten Behörden und Dienststellen der Bundespolizei gebeten, auf Grundlage
der Erfahrungsberichte und Nachbereitungen im Zusammenhang mit den
Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 die anlassbezogene Einsatzbewältigung
im Jahr 2016/2017 jeweils eng mit den benachbarten Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abzustimmen und dabei u. a. folgende
Rahmenvorgaben zu berücksichtigen:
Durchführung verstärkter Aufklärungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen bei
der Anreise von Veranstaltungsteilnehmern (uniformiert und in ziviler
Kleidung),
Durchführung von Gefährderansprachen bei niedriger Einschreitschwelle,
konsequente Erteilung von Platzverweisen bereits bei geringfügigen Störungen
der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung,
Identitätsfeststellungen nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof ist die
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin zuständig. Die Einsatzmaßnahmen
erfolgten unter Vorgabe der nachfolgenden Leitlinien des Polizeiführers:
Die Maßnahmen der Bundespolizei sollten eine störungsfreie und sichere An-
und Abreise der Teilnehmer zu den verschiedenen Silvesterfeierlichkeiten
ebenso wie einen sicheren Aufenthalt in den Bahnhöfen in Nordrhein-
Westfalen gewährleisten.
Dem frühzeitigen Erkennen von Anreisebewegungen potenzieller Straftäter
oder Störergruppen kam bei diesem Einsatz eine zentrale Bedeutung zu, um
den zielgerichteten Kräfteeinsatz sowie um frühzeitige Gegenmaßnahmen
gewährleisten zu können.
Durch eine größtmögliche und sichtbare Präsenz von Einsatzkräften in den
Schwerpunktbereichen sollten vor allem die Ansprechbarkeit für den Bürger
gewährleistet, eine Abschreckung potenzieller Täter erreicht und Störungen
der öffentlichen Sicherheit, die den friedlichen Verlauf der Feierlichkeiten/
Veranstaltungen sowie die An- und Abreise von Personen beeinträchtigen,
konsequent bereits im Ansatz verhindert sowie strafbare Handlungen
frühzeitig erkannt bzw. verfolgt werden.
Bei erkanntem Auftreten oder Zusammentreten von größeren lagerelevanten
Personengruppen (vgl. Silvester 2015) sollten konsequente präventiv-
polizeiliche Maßnahmen (Gefährderansprachen, Platzverweise etc.) getroffen
werden; bei erkannten strafbaren Handlungen bzw. klar zuzuordnenden
Tatvorbereitungshandlungen (u. a. Antanzaktionen) wurde ein offensives und
konsequentes Einschreiten erwartet.
Die Bundespolizei sollte den Reisenden gegenüber in betont kommunikativer,
grundsätzlich toleranter und hilfsbereiter Weise auftreten und potenzielle
Bürgerbeschwerden oder den Verdacht von strafbaren Handlungen vor Ort und in
den mobilen Wachen zeitnah und aktiv entgegennehmen.
Anweisungen und Maßnahmen der Polizei waren allen beteiligten Personen
und Personengruppen vor, während und nach dem Einsatz überzeugend zu
vermitteln.
Die enge Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den Polizeien der Länder ist
geübte und bewährte Praxis. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei waren in
diesem Sinne auch auf enge Abstimmung ihrer polizeilichen Maßnahmen mit den
Kräften der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und den Verantwortlichen
der Großstädte vor Ort bedacht. Ein enger Informationsaustausch und eine
effiziente Koordination waren, insbesondere durch den Austausch von
Verbindungsbeamten, zu gewährleisten.
Die innerhalb des Einsatzbefehls erteilten Aufträge basierten auf den oben
dargestellten Leilinien und konkretisieren diese. Vorgaben zur Kontrolle bestimmter
Personen oder Personengruppen erfolgten nicht. Im Einsatzbefehl wurden
folgende Einzelaufträge mit Bezug zur Fragestellung verfügt:
Feststellung möglicher Vorbereitungen und phänomenbezogener Aktionen im
originären Zuständigkeitsbereich, anreisender und bereits im Umfeld der
Großstadtbahnhöfe aufhältiger Teilnehmer an den Silvesterfeierlichkeiten, von
Sammelpunkten im Bereich der Großstadtbahnhöfe sowie von Taschen-,
Handgepäck- und Trickdieben.
Durchführung von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, insbesondere
zum Unterbinden phänomenbezogener Straftaten, wie sexuelle Übergriffe und
Eigentumsdelikte, mit Schwerpunkt Köln Hauptbahnhof sowie präventiv-
polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Gefährderansprachen,
Platzverweisen, Durchsuchungen und Sicherstellungen.
Einsatz von erkennbaren Polizeikräften innerhalb von Menschenmengen zur
Umsetzung offensiver Präsenz (Bestreifung, Ansprechen von
Personengruppen, Kontakt zu Besuchern/Nutzern der Bahnen).
Abstimmung von Detailfragen zur Zusammenarbeit mit der Polizei Nordrhein-
Westfalens (Übergabe von Sachverhalten, Nutzung der Gewahrsamsräume
etc.).
Darüber hinausgehende handlungsleitende Vorgaben im Sinne der Fragestellung
wurden durch das Bundespolizeipräsidium sowie die zuständige
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin nicht gemacht.
3. Wie viele Platzverweise wurden am Silvesterabend durch die Bundespolizei
ausgesprochen (bitte nach genauerem Ort des ausgesprochenen
Platzverweises, nach Grund des Platzverweises differenzieren und Angaben zur
Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht usw. der Betroffenen machen)?
Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die
Vorgänge in der Silvesternacht in Köln von Interesse sind. Es wird daher
insbesondere zu den Erkenntnissen im Raum Köln ausgeführt. Die Bundespolizei hat
anlässlich der Einsatzmaßnahmen zu den Silvesterfeierlichkeiten 2016/2017
bundesweit 2 200 Platzverweise ausgesprochen. Diese schlüsseln sich wie folgt auf
die regionalen Bundespolizeidirektionen auf:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt: insgesamt -09-, davon
-02- Kiel Hbf.
-06- Bf. Zachun
-01- Bf. Bahnhof Westerland/Sylt
Bundespolizeidirektion Hannover: insgesamt -122- davon
-38- Hannover Hbf.
-50- Bremen Hbf.
-05- Hamburg Hbf.
-29- HH-Landungsbrücken S-Bhf.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: insgesamt: -1 100-, davon
-600- Köln Hbf.
-300- Bf. Köln-Deutz
-200- Großstadtbahnhöfe in NRW
Bundespolizeidirektion Koblenz: insgesamt -164-, davon
-60- Bahnhöfe Fulda, Gießen, Marburg und Kassel
-100- Frankfurt/Main mit Schwerpunkt Frankfurt am Main Hbf.
-04- Bf. Trier
Bundespolizeidirektion Stuttgart: insgesamt -217-, davon
-200- Stuttgart Hbf.
-10- Ulm Hbf
-04- Offenburg Hbf.
-03- Freiburg Hbf.
Bundespolizeidirektion München: insgesamt -60-, davon
-50- Nürnberg Hbf.
-05- Regensburg Hbf.
-05- München Hbf.
Bundespolizeidirektion Pirna: insgesamt -150-, davon
-145- Leipzig Hbf.
-05- Bf. Burgstädt
Bundespolizeidirektion Berlin: insgesamt -383- (Bahnhöfe im Stadtgebiet
Berlin), davon
-227- Berlin Hbf.
Der Platzverweis ist eine präventiv-polizeiliche Maßnahme. Eine Erhebung von
Personaldaten erfolgt dabei grundsätzlich nicht. Eine Speicherung der
Personaldaten erfolgt nur im Zusammenhang mit eingeleiteten Strafverfahren oder in
Einzelfällen. Im Rahmen der anlassbezogenen Einsatzbewältigung wurden durch die
Bundespolizei im Raum Köln ca. 900 Platzverweise (ohne Identitätsfeststellung)
erteilt. Davon ca. 600 im Hauptbahnhof Köln und ca. 300 im Bahnhof Köln
Messe/Deutz. Die Maßnahmen richteten sich dabei überwiegend gegen größere
Personengruppen nordafrikanischer Männer im Alter von 18 bis 20 und 30 bis
35 Jahren, die sich ohne erkennbare Reiseabsichten in den Bahnhöfen aufhielten
und dabei alkoholisiert und aggressiv auftraten, Pyrotechnik mitführten bzw.
unsachgemäß mit Pyrotechnik umgingen. Zu den im Raum Köln erteilten
Platzverweisen wurde von 18 Polizeipflichtigen die Identität gespeichert:
Staatsangehörigkeit: Gefahrenabwehr: Geschlecht:
algerisch 2 männlich
deutsch 3 männlich
eritreisch 1 männlich
guinea-bissauisch 1 männlich
irakisch 4 männlich
italienisch 1 männlich
marokkanisch 3 männlich
rumänisch 1 männlich
syrisch 2 männlich
Gesamt: 18
4. Inwieweit gibt es, soweit ein „aggressives Verhalten“, starker
Alkoholkonsum oder die Mitnahme pyrothechnischer Produkte Anlass für Kontrollen
oder Maßnahmen der Bundespolizei waren, konkretere Vorgaben für die
Kräfte der Bundespolizei zur Feststellung eines aggressiven Verhaltens,
eines starken Alkoholkonsums oder eines Indizes dafür, das die Mitnahme
legaler, frei im Handel erhältlicher pyrothechnischer Produkte am
Silvesterabend eine besondere Kontrolle oder polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt?
Konkrete Vorgaben im Sinne der Fragestellung gab es nicht. Die
Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei richteten sich ausschließlich gegen Personen oder
Personengruppen, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
ausgingen (alkoholisiert, aggressiv auftretend sowie das Mitführen von und ein
unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welche Angaben zu den Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der
Bundespolizei zu Silvester kann die Bundesregierung machen (bitte differenziert
auflisten)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass demnach, soweit es
presseöffentlich wurde (
www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/),
die größte Gruppe der Kontrollierten Deutsche waren (zu einem Drittel bei
170 Identitätsfeststellungen), während nur eine Minderheit aus dem
nordafrikanischen Raum stammte (22 Algerier, 17 Marokkaner)?
Die Datengrundlage für den Presseartikel der „taz.die tageszeitung“ ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Von einer Bewertung wird daher abgesehen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 13 verwiesen.
6. Wie ist vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse der Identitätsfeststellungen
der Bundespolizei einzuschätzen, um welche Personen(gruppen) es sich bei
den Kontrollierten handelte, und mit welchen Motiven sie an Silvester
unterwegs waren?
Inwieweit ist insbesondere eine Erklärung denkbar, dass es sich um
Menschen handelte, die zu Silvester an einem bekannten Platz in der
Öffentlichkeit feiern wollten, wobei die Mitnahme von frei erhältlicher Pyrotechnik,
ein übermäßiger Alkoholkonsum und eine Aggressivität von
Männergruppen zu diesem Anlass nicht untypisch sein dürfte?
Inwieweit gibt es insbesondere Indizien oder Belege für die Annahme,
bestimmte Gruppen (insbesondere nordafrikanischer Herkunft) hätten es
gezielt auf eine Machtprobe mit dem Staat angelegt (bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den
Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Wann hat das Bundesministerium des Innern auf welcher personellen/
politischen Ebene von den oben genannten Ergebnissen der
Identitätsfeststellungen der Bundespolizei erfahren, und warum wurde nicht der demnach
falschen medialen Darstellung widersprochen, wonach es sich fast
ausschließlich um Nordafrikaner gehandelt habe, die kontrolliert worden seien bzw.
polizeilichen Maßnahmen unterworfen wurden?
Das Bundesministerium des Innern wurde durch das Bundespolizeipräsidium
über den wesentlichen Verlauf des Einsatzes anlässlich des Jahreswechsels
2016/2017 am 1. Januar 2017 unterrichtet.
Eine weitergehende Berichterstattung durch das Bundespolizeipräsidium erfolgte
zu den in Einzelfällen gespeicherten Daten gegenüber dem zuständigen
Fachreferat am 17. Januar 2017.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, hat die Bundespolizei
im Rahmen der Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht 2016/2017 am und im
Kölner Hauptbahnhof etwa 2 000 an- und abreisende Personen festgestellt. Dabei
handelte es sich überwiegend um junge nordafrikanische Männer. Im Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Welche Hinweise aus welchen Quellen im Vorfeld oder im Nachhinein
haben Behörden im Verantwortungsbereich des Bundes dazu erhalten, dass
ähnliche Straftaten wie zu Silvester 2015/2016 geplant waren (einzeln oder
gemeinschaftlich, bitte konkret darlegen)?
Der Bundesregierung lagen, wie im Vorfeld zu Silvester 2015/2016, keine
konkreten phänomenbezogenen Lageerkenntnisse vor. Die Vorfälle und die
polizeilichen Erfahrungen während der Silvesternacht 2015/2016 ließen jedoch keinen
anderen Schluss zu, als eine verstärkte Polizeipräsenz und weitere
Begleitmaßnahmen an den im Vorjahr erkannten Brennpunkten zu gewährleisten.
9. Welche konkreten Aufgaben haben die Kräfte der Bundespolizei am Kölner
Hauptbahnhof übernommen, welche Absprachen mit der Kölner Polizei
bspw. im Rahmen eines Einsatzplanes für Silvester gab es (bitte im
Einzelnen auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
10. Welche Rolle hat die Bundespolizei bei den Kontrollen beim Verlassen des
Kölner Hauptbahnhofs gespielt, und inwieweit sind insbesondere Berichte
zutreffend (siehe Vorbemerkung), wonach die Bundespolizei eine Trennung
vorgenommen hat nach Kriterien der Hautfarbe bzw. ob auch Frauen Teil
der kontrollierten Gruppen waren (wenn nicht, was war der Fall, bitte
nachvollziehbar darlegen)?
Inwiefern wurden an die Kontrollen bzw. Trennungen Kriterien zum äußeren
Erscheinungsbild angelegt, und inwiefern gehörte die Hautfarbe oder ein
(vermeintliches) „nordafrikanisches“ Erscheinungsbild dazu (und woran
sollte dies ggf. festgemacht werden)?
Soweit die Bundespolizei Platzverweise ausgesprochen hat, wurden die
betreffenden Personen bei Fortbestehen einer Gefahrenprognose beim Verlassen des
Zuständigkeitsbereiches der Bundespolizei an die zuständige Polizei des Landes
Nordrhein-Westfalen übergeben. Eine Trennung der Reisenden erfolge dabei
ausschließlich aufgrund der lagerelevanten Kriterien (Alkoholisierungsgrad,
Aggressivität, Mitführen von und unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik). Eine
Kontrolle bzw. Trennung der Reisenden im Sinne der Fragestellung hat nicht
stattgefunden. Dies galt auch am Kölner Hauptbahnhof. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche mündlichen oder schriftlichen Vorgaben für die Kontrollen an den
Ausgängen des Kölner Hauptbahnhofs gab es für die Einsatzkräfte der
Bundespolizei (bitte, soweit möglich, im Wortlaut angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den
Fragen 2 und 10 wird verwiesen.
12. Ist es zutreffend, dass es durch die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof
eine Zählung von Passagieren mit „augenscheinlichem
Migrationshintergrund“ gab (
www.taz.de/!5367335/)?
Wer hat diese angeordnet, und wer hat sie vorgenommen?
Wie lautete der genaue Wortlaut der entsprechenden Anweisung bzw.
Vorgabe?
Nach welchen Kriterien sollte der „augenscheinliche
Migrationshintergrund“ festgestellt werden, und was waren die Ergebnisse dieser Zählung
(bitte so genau wie möglich ausführen)?
Inwiefern kann die Hautfarbe eines Menschen ein Kriterium zur Feststellung
eines „augenscheinlichen Migrationshintergrundes“ sein?
Eine Zählung von Reisenden im Sinne der Fragestellung hat die Bundespolizei
nicht durchgeführt. Die Hautfarbe ist Teil des äußeren Erscheinungsbildes einer
Person. Aus dem äußeren Erscheinungsbild allein können jedoch keine
Rückschlüsse auf einen möglichen Migrationshintergrund gezogen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass es sich bei den durch die
Bundespolizei Kontrollierten um Intensivtäter oder Personen mit krimineller
Vorgeschichte handelte, und wie viele solcher Personen welcher Nationalität
waren unter den zu Silvester Kontrollierten?
Im Zuge der präventiven Kontrollen wurde im Raum Köln bei insgesamt 18
Personen die Identität festgestellt und gespeichert. Zu sechs dieser 18 Personen lagen
polizeiliche Erkenntnisse vor. Dabei handelte es sich u. a. um zwei deutsche,
einen syrischen, einen eritreischen, einen marokkanischen und einen algerischen
Staatsangehörigen. Die Ermittlungen dauern noch an.
14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern
Augenzeugenbzw. Presseberichte zutreffen, wonach eingesetzte Beamte erklärt haben
sollen, dass der Grund für genauere Kontrollen war: „Weil ihr ausseht wie die
Täter im letzten Jahr“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Informationen im Sinne der
Fragestellung.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ersten –
nachweislich falschen – Darstellung des Kölner Polizeipräsidenten, wonach fast
ausschließlich Nordafrikaner kontrolliert worden seien, und inwieweit sieht
es die Bundesregierung als problematisch an, von der äußeren Erscheinung
von Menschen auf die genaue Herkunftsregion schließen zu wollen (bitte
ausführen)?
Zu Erkenntnissen und Darstellungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
oder der ihr nachgeordneten Behörden nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswertung
der Kontrollen durch die Kölner Polizei?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Wie viele Beschwerden hat es in Bezug auf den Einsatz der Bundespolizei
an Silvester mit welcher Begründung gegeben, und wie wurden diese
bewertet?
Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die
Vorgänge in der Silvesternacht in Nordrhein-Westfalen bzw. Köln von Interesse
sind; es werden daher im Folgenden nur die Beschwerden aufgeführt die im
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin aufgetreten sind:
Im ersten Fall wurde die Situation in einer S-Bahn auf der Fahrt von Düsseldorf
Hbf. nach Hagen beanstandet. Die Petentin kritisierte, dass der Zug aufgrund des
sehr hohen Reisendenaufkommens aus ihrer Sicht überfüllt gewesen sei. Sie habe
sich aufgrund der Gesamtsituation „ähnlich bedroht gefühlt“ wie Silvester 2015
und habe den Notruf 110 gewählt, ohne dass die Polizei oder die Deutsche Bahn
AG reagiert hätte. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung wurde festgestellt, dass
bei der Bundespolizei kein entsprechender „Hilferuf/Notruf“ eingegangen ist.
Zudem richtete sich die Kritik hinsichtlich des „überfüllten Zuges“ in erster Linie an
das betreffende Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beschwerde wurde von
Seiten der Bundespolizei als „unbegründet“ bewertet.
Im zweiten Sachverhalt behauptete ein Petent, dass in der Silvesternacht
Flüchtlinge u. a. in großer Anzahl ohne Fahrschein gereist seien und dies nicht
„geahndet worden sei“. Der Petent bezog sich dabei auf „Hören-Sagen“ bzw. angebliche
Medienberichte. Die Beschwerde wurde als nicht „belegbar“ zurückgewiesen.
Im dritten Fall wurde das Einsatzkonzept der Bundespolizei am Neujahrsmorgen
(1. Januar 2017) gegen 5:00 Uhr im Bahnhof Köln Messe/Deutz kritisch
hinterfragt. Die Petentin hielt die massive Präsenz der Bundespolizei für nicht angezeigt
und will sich durch die große Anzahl der Bundespolizisten, denen sie ausweichen
musste, gefährdet gefühlt haben. Im Weiteren ersuchte die Petentin um
Informationen zu der Definition von „fahndungsrelevanten Besuchern“ und zu dem
Unterschied zwischen „gewaltbereiten Nordafrikanern und braven Bürgern“. Die
Behörde hat gegenüber der Petentin zum Einsatzkonzept Stellung bezogen und
die Beschwerde als „unbegründet“ bewertet.
18. Inwieweit kann die Bundesregierung es ausschließen, dass Einsatzkräfte der
Bundespolizei bei Kontrollen und Maßnahmen an die Hautfarbe bzw.
Herkunft der Betroffenen angeknüpft haben (bitte darstellen)?
Die in der medialen Berichterstattung im Nachgang thematisierten
diskriminierenden Maßnahmen bzw. ein sogenanntes racial profiling sind rechtswidrig und
werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch toleriert. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
19. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die
Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums (siehe Vorbemerkung:
„Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden
konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen“) ein starkes Indiz dafür ist, dass
diese Personen nach Herkunft und Aussehen für eine Kontrolle ausgesucht
wurden, zumal in der Abschlussmeldung von einem angeblich aggressiven
Verhalten, einem übermäßigen Alkoholkonsum oder der Mitnahme
pyrotechnischer Geräte keine Rede war (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?
Zu Erkenntnissen und Darstellungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
oder der ihr nachgeordneten Behörden nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 12 verwiesen.
20. Inwieweit handelt es sich bei dem in der vorigen Frage beschriebenen
Vorgang, an dem die Bundespolizei durch die Vorauswahl an den Ausgängen
des Bahnhofs maßgeblich beteiligt war, nach Einschätzung der
Bundesregierung um verbotenes racial profiling (bitte ausführlich begründen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 10
wird verwiesen.
21. Inwiefern gibt der beschriebene Vorgang Anlass dafür, bundesweit erneut
auf das Verbot von racial profiling hinzuweisen?
Ein diskriminierendes racial profiling ist rechtswidrig. Im Rahmen der Aus- und
Fortbildung wird dies fortlaufend thematisiert. Die Bundespolizei ist sich der
Bedeutung des Themas in der Öffentlichkeit und für die polizeiliche Praxis bewusst
und befasst sich ständig mit Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung und des
entsprechenden Materials.
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ISSN 0722-8333]