Steigende Stickoxid-Werte in deutschen Städten
der Abgeordneten Oliver Krischer, Peter Meiwald, Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jüngst hat das Umweltbundesamt (UBA) neue Messdaten zur Stickstoffdioxidbelastung in deutschen Städten veröffentlicht. Das besorgniserregende Ergebnis: Deutschland hat weiterhin Probleme mit Stickoxidabgasen. Nach der Auswertung von vorläufigen Messdaten sei der Stickstoffdioxidgrenzwert im vergangenen Jahr im Jahresmittel an mehr als der Hälfte aller verkehrsnahen Messstellen überschritten worden. Stickoxide entstehen bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen. Insbesondere der Verkehrsbereich trägt in Innenstädten zu gesundheitsgefährdenden Belastungen bei. Obwohl dieses Problem seit Jahren bekannt ist, handelt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller hier nur unzureichend. So verhindert sie die Einführung einer blauen Plakette, wodurch Fahrzeuge mit hohen Stickoxidabgasen nach bundesweit einheitlichen Standards aus den Innenstädten verbannt würden und damit ein wesentlicher Gesundheitsschutz und bessere Luft in den Städten erreichbar wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den veröffentlichten Messdaten des UBA, wonach an mehr als der Hälfte aller verkehrsnahen Messstellen der Stickstoffdioxidgrenzwert im Jahresmittel im vergangenen Jahr überschritten wurde (siehe https://www.tagesschau.de/inland/luftverschmutzung-117.html)?
Wann werden die endgültigen Messdaten zu den Stickstoffdioxidgrenzwerten vom UBA veröffentlicht?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Stickstoffdioxidgrenzwerte auch in den kommenden Jahren steigen werden (bitte begründen)?
Wo lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die 20 Orte mit den anhand der letzten verfügbaren Daten höchsten gemessenen Jahresmittelwerten bezüglich des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2), und wie hoch waren die dort gemessenen Werte (Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel, der nicht überschritten werden darf)?
Wo lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die 20 Orte mit den höchsten gemessenen Stundenmittelwerten anhand der letzten verfügbaren Daten bezüglich des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2), und wie hoch waren die dort gemessenen Werte (Grenzwert von 200 µg/m3 als Stundenmittelwert der maximal 18-mal im Jahr überschritten werden darf)?
Welche Veränderungen haben sich gegenüber der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4393 ergeben (bitte in Tabelle gegenüberstellen)?
Wird sich die Bundesregierung innerhalb dieser Wahlperiode noch für eine blaue Plakette einsetzen, um schädliche Stickoxidabgase in Innenstädten einzuschränken (bitte begründen)?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit es nicht zu stickoxidbedingten Fahrverboten in Innenstädten kommt?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit etwa Taxen, Busse und Behördenfahrzeuge auf alternative Antriebe umgestellt werden, da es nach Ansicht des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, „keinen Sinn [macht], fast flächendeckend Dieselfahrzeuge aus den Städten auszuschließen“ (siehe www.zeit.de/news/2016-10/06/verkehr-verkehrsminister-tagen-votum-fuerblaue-plakette-06053402)?
Welches Ergebnis hat die Arbeitsgruppe zur blauen Plakette mit Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bisher erarbeitet, bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Wie lautet die abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung zum von den Umweltministerinnen und Umweltministern der Länder und dem UBA vorgebrachten Vorschlag, die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so fortzuschreiben, dass eine weitere Schadstoffgruppe (bzw. eine „blaue Plakette“) eingeführt wird, die eine Einfahrt in eine entsprechende Umweltzone nur für Fahrzeuge mit einem geringen Stickoxidausstoß bzw. einem Stickoxidausstoß von maximal 80 mg/km erlaubt, vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/10191, „eine abgestimmte Position der Bundesregierung liegt bisher nicht vor“, bzw. wann ist mit einer abgestimmten Position zu rechnen?