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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus Euratom

Voraussichtliche juristische und finanzielle Folgen für Euratom, JET (Joint European Torus Projekt), ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor) und weitere geplante AKW-Neubauten wie Hinkley Point C, Auswirkungen für Sicherheitsstandards, Möglichkeit eines alternativen Atomabkommens mit der IAEO, Regierungskonferenz zur Überarbeitung des Euratom-Vertrags<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.03.2017

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1130516.02.2017

Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus Euratom

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union (EU). In ihrer Erklärung zum Brexit hat die britische Regierung am 25. Januar 2017 auch ihren Ausstieg aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angekündigt (Quelle: www.ft.com/content/fe3b50a4-e3e1-11e6-8405-9e5580d6e5fb). Der Austritt aus Euratom wird voraussichtlich sowohl Auswirkungen auf den geplanten Neubau des Atomkraftwerks (AKW) Hinkley Point C als auch auf das Join European Torus Projekt (JET) haben. Bei JET handelt es sich um eine von den EU-Staaten gemeinsam betriebene Versuchsanlage in Culham (Großbritannien), die die Entwicklung von Kernfusionsreaktoren vom Typ Tokamak vorantreiben soll. Unter dem achten Forschungsprogramm der EU „Horizon 2020“ wird JET von 2014 bis 2018 mit 283 Mio. Euro gefördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens auf Euratom?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Höhe der finanziellen Mittel, die Großbritannien jährlich von Euratom erhält (bitte detailliert nach einzelnen Vorhaben/Projekten aufschlüsseln)?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der konkreten juristischen Schritte, die für einen Euratom-Austritt erforderlich sind?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der möglichen konkreten Änderungen des Euratom-Vertrags, die ein Austritt Großbritanniens ggf. mit sich bringen würde?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für das JET?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der finanziellen Mittel, die von Deutschland jährlich zur Finanzierung von JET aufgewendet werden?

2

Wird die Bundesregierung im Verbund mit den anderen EU-Staaten weiterhin zur Finanzierung von JET beitragen, auch wenn die Voraussetzung einer Euratom-Mitgliedschaft durch Großbritannien nicht mehr erfüllt ist?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des geplanten weiteren Umgangs mit den 3 000 Kubikmetern radioktiven Mülls, die JET bereits produziert hat?

2

Wird sich die Bundesregierung im Zuge des Euratom-Austritts Großbritanniens für einen Ausstieg bzw. eine Beendigung des JET-Projekts einsetzen (wenn nein, bitte begründen)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für das ITER-Projekt (ITER: International Thermonuclear Experimental Reactor)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für den geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des voraussichtlichen Euratom-Austritts Großbritanniens für die Sicherheitsstandards am geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C und darüber hinaus (www.theguardian.com/business/2017/jan/27/uk-exit-eu-atomic-treaty-brexiteuratom-hinkley-point-c)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich sowohl der japanische Industriekonzern Toshiba als auch der französische Energiekonzern Engie aus dem Bauvorhaben Cumbria zurückziehen wollen (vgl. Rückzug aus Atomgeschäft in Großbritannien vom 3. Februar 2017, online unter URL: www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/toshiba-rueckzug-ausatomgeschaeft-in-grossbritannien/19343876.html)? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der Rückzug auch mit dem britischen Austritt aus Euratom in Verbindung steht?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für weitere geplante AKW-Neubauten?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der juristischen Schritte und Möglichkeiten für ein alternatives Atomabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Falle eines Austritts aus Euratom (s. www.world-nuclear-news.org/NP-UK-stresses-key-role-of-IAEA-during-Brexit-debate-31011701.html)?

9

Wird sich die Bundesregierung im Zuge eines Austritts Großbritanniens aus Euratom für die Einberufung einer Regierungskonferenz zur grundlegenden Überarbeitung des Euratom-Vetrages einsetzen (wenn nein, bitte begründen)? Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, unter denen sie sich für die Einberufung einer Regierungskonferenz einsetzen würde?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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