[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11574
18. Wahlperiode 20.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11316 –
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Haltestellen
und Flugreisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2016
geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ratifizierung hat
sich Deutschland zu ihrer Umsetzung verpflichtet.
In Artikel 9 UN-BRK in der Fassung der Schattenübersetzung des NETZWERK
ARTIKEL 3 e. V. zu Barrierefreiheit heißt es: „(1) Um Menschen mit
Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen
Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit
dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen
Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und
Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und
-systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die in der
Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie
bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und
Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter
anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden
und im Freien (…).“
Übereinkommend hierzu verpflichtet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
in § 8 Absatz 3 und 4 die von den Ländern bestimmten Aufgabenträger dazu,
die Belange der „in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“
im Nahverkehrsplan zu berücksichtigen und „für die Nutzung des
Personenverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“.
Dennoch ist die Bundesrepublik Deutschland von dem Ziel eines vollständigen
barrierefreien Personenverkehrs noch weit entfernt.
So empfiehlt der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
dem Vertragsstaat in seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten
Staatenbericht Deutschlands, „(a) gezielte, wirksame Maßnahmen einzuführen, wie
etwa zwingende Auflagen, Überwachungsmechanismen und wirksame
Sanktionen bei Verstoß, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in
allen Sektoren und Lebensbereichen, einschließlich des Privatsektors,
auszuweiten“.
Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage vor allem Kenntnisse über
den derzeitigen Stand der Umsetzung der UN-BRK im Bereich Haltestellen und
Flugverkehr erlangen.
1. Wie viele Personenbahnhöfe sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit barrierefrei, und wie viele nicht (bitte auf Betreiberangaben
wie z. B. von der DB Station&Service AG zurückgreifen und nach
Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)?
Es handelt sich um Sachverhalte in der unternehmerischen Verantwortung der
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) und anderer
Infrastrukturunternehmen, zu denen der Bundesregierung in Bezug auf die konkrete Fragestellung
keine Daten vorliegen.
Das Unternehmen DB Station&Service AG veröffentlicht Daten im Internet
zur Barrierefreiheit unter
www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infrastruktur/
bahnhof/barrierefreiheit/.
Zudem wird jährlich zu Teilaspekten der Barrierefreiheit (dynamische
Kundeninformation, stufenfreier Bahnsteigzugang, optimierte Bahnsteighöhe,
angemessener Wetterschutz) im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht der DB AG
berichtet und im Internet jeweils Mitte des Folgejahres im Internetauftritt des
Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht unter:
www.eba.bund.de/DE/Home/_
service_nodes/izb/izb_node.html.
2. Wie viele Personenbahnhöfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
der 18. Wahlperiode barrierefrei umgestaltet (bitte nach Bundesländern und
Kategorien aufschlüsseln)?
Es handelt sich um Sachverhalte in der unternehmerischen Verantwortung der
DB AG, zu denen der Bundesregierung in Bezug auf die konkrete Fragestellung
keine Daten vorliegen.
Das Unternehmen DB Station&Service AG hat Daten zu barrierefreien
Ausbaumaßnahmen ihrer Personenbahnhöfe im Rahmen des 3. Programms der
DB AG zur Barrierefreiheit veröffentlicht unter:
www.bahn.de/p/view/service/
barrierefrei/programm_der_db.shtml.
Angaben zu Baumaßnahmen der barrierefreien Umgestaltung enthält:
a) Fünfjahresbilanz zum zweiten Programm der Deutschen Bahn AG mit
Rückblick 2010 bis 2015 in Kapitel 5,
b) drittes Programm der DB AG zur Barrierefreiheit 2016 bis 2020 in Anlage 3
mit einer nach Bundesländern aufgeschlüsselten Übersicht der Planungen für
barrierefreie Ausbaumaßnahmen in Stationen der DB Station&Service AG.
3. Welche Aktivitäten gab es dabei seitens der Bundesregierung?
Die Bundesregierung ermöglicht Aktivitäten durch Finanzierung. Allein im
Teilprogramm Barrierefreie Ausgestaltung kleiner Verkehrsstationen des Zukunft-
Investitions-Programms (ZIP) hat der Bund 81,5 Mio. Euro bereitgestellt. Darüber
hinaus können im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungvereinbarung (LuFV)
für den Zeitraum von 2015 bis 2019 aus den darin für die Instandhaltung
bereitgestellten Mitteln in Höhe von 1,1 Mrd. Euro Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit finanziert werden.
4. Inwieweit spricht die Bundesregierung immer noch von der sogenannten
1 000er-Regel (das heißt, bei Bahnhöfen mit weniger als 1 000 Reisenden
pro Tag muss keine Barrierefreiheit hergestellt werden)?
Wie viele Bahnhöfe betrifft das (bitte nach Bundesländern und Kategorien
aufschlüsseln)?
Inwieweit ist diese Regel mit Artikel 9 UN-BRK vereinbar?
Die sogenannte 1 000er-Regel ist ein befristetes Priorisierungsinstrument, um bei
Umbau oder Erneuerung von Bahnhöfen sicherzustellen, dass bei begrenzt
verfügbaren Mitteln die Bedarfsschwerpunkte vorrangig barrierefrei ausgestaltet
werden, und um die maximale Effizienz des Mitteleinsatzes zu erzielen. Sie
schließt nicht aus, auch in Bahnhöfen mit einem geringeren täglichen
Aufkommen als 1 000 Reisende die Barrierefreiheit herzustellen.
Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Stationen mit geringem
Reisendenaufkommen erfolgt der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls.
Die sogenannte 1 000er-Regel ist kein dauerhaftes Ausschlusskriterium für eine
barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen und steht insofern auch nicht im
Widerspruch zu Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention.
5. Welche baurechtlichen Vorgaben muss nach Ansicht der Bundesregierung
der Bund erfüllen, damit eine vollkommene Barrierefreiheit an den
Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet ist?
Die Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) ist eine Aufgabe der Länder. Dies schließt deren Zuständigkeit für das
Bauordnungsrecht und das Landesstraßenrecht ein.
Soweit Haltestellen des ÖPNV ausnahmsweise an Bundesfernstraßen liegen, gilt
Folgendes: Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes haben die
Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in
einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu
unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen
öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und
anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst
weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen. Diese Maßgabe gilt für
alle Bestandteile von Bundesfernstraßen, d. h. auch für die Einrichtung von
Haltemöglichkeiten für den Linienverkehr.
6. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bestandserhebung zur
Evaluierung durchgeführt, aus der die erforderlichen Maßnahmen und
finanziellen Mittel hervorgehen, die zu einer vollkommenen Herstellung
barrierefreier Haltestellen benötigt werden?
Wenn ja, welche?
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein durch die Bundesverwaltung
erarbeitetes Konzept, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum und an
welchen Standorten die schrittweise Umgestaltung der Haltestellen erfolgen
wird?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. In welcher Weise nimmt die Bundesregierung Einfluss auf das Niveau der
Barrierefreiheit bzw. Qualitätskriterien bei Neubauten und
Modernisierungsvorhaben mit Blick auf sich entwickelnde DIN-Normen und EU-
Bestimmungen, zum Beispiel hinsichtlich von Mindestbreiten von Wegen auf
Bahnsteigen?
DIN-Normen werden in Normierungsausschüssen durch unabhängige Fachleute
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erarbeitet. Sofern die Europäische Union
Regelungen trifft, nimmt die Bundesregierung die ihr nach dem Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union zustehenden Mitwirkungsrechte wahr.
Eine Einflussnahme auf die Mindestbreite von Wegen ist nicht erfolgt.
9. Wie entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung Prioritätenlisten, nach
denen Bahnhöfe barrierefrei umgestaltet werden?
Die Bundesregierung ist nicht an der Erstellung von Prioritätenlisten für die
barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen beteiligt. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
10. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachverstand der örtlichen
bzw. regionalen Behindertenselbsthilfe-Organisationen bei der
Umgestaltung bzw. beim Neubau von Bahnhöfen einbezogen?
11. Wie kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG
und sonstige Nutzer von Personenbahnhöfen bei der Schaffung von
Barrierefreiheit vom Bahnhofsvorplatz bis zum Einstieg in die Waggons?
Gibt es feste Kooperationsbeziehungen?
Plant oder hat die Bundesregierung diesbezügliche Verordnungen bzw.
Kontrollgremien?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB Station&Service AG führt im Programm der DB AG zur Barrierefreiheit
aus, dass das Planungs- und Bauregelwerk der DB – hier Richtlinienfamilie 813 –
„Personenbahnhöfe planen“ – bei der Fortschreibung hinsichtlich der
Barrierefreiheit die Einbeziehung der vom Deutschen Behindertenrat benannten
Mitglieder der programmbegleitenden Arbeitsgruppe vorsieht.
Zudem verpflichtet die DB Station&Service AG vertraglich ihre Planungsbüros
bei der Entwurfsplanung zur Umgestaltung bzw. zum Neubau von
Personenbahnhöfen, bereits im Vorfeld des planrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Abstimmungen mit Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen
durchzuführen.
12. Bei welchen Personenbahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
die Barrierefreiheit nach derzeitiger Planung bis 2020 hergestellt sein (bitte
nach Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)?
13. Welche Personenbahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach
derzeitiger Planung auch im Jahr 2022 noch nicht barrierefrei sein (bitte nach
Bundesländern und Kategorien aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Programm „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner
Schienenverkehrsstationen“, das sich auf Stationen mit weniger als 1 000 Reisenden pro Tag bezieht, hat
einen Umfang von 80 Mio. Euro. Mit der Kofinanzierung durch die Bundesländer
hat das Programm ein Fördervolumen von 160 Mio. Euro, und es umfasst
bundesweit 132 Stationen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
14. Was plant der Bund an Initiativen bzw. Maßnahmen, damit auch diese
Bahnhöfe in absehbarer Zeit barrierefrei sind?
Planungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit für den Zeitraum ab 2020
werden erst in der kommenden Legislaturperiode erfolgen.
15. Wie viele Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung insgesamt im Bundesgebiet, und wie viele stehen
davon in der Verantwortung des Bundes?
Wie viele der bundesweiten Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind
nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei, und auf wie viele
Haltestellen in Bundesverantwortung trifft dies zu?
Der Bundesregierung liegen weder über die Anzahl der Haltestellen insgesamt
noch über die Anzahl der in der Verantwortung des Bundes stehenden
Haltestellen Erkenntnisse vor.
16. Welche Aktivitäten gab bzw. gibt es seitens der Bundesregierung seit dem
Jahr 2010 für mehr Barrierefreiheit im Luftverkehr (bitte einzeln mit
jeweiliger Art der Aktivität, Verantwortlichkeit, Kosten und Zeitraum nennen)?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur führt seit 2011
regelmäßig einen Erfahrungsaustausch durch. Das Luftfahrt-Bundesamt ist als
nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG)
Nr. 1107/2006 in den Dialog eingebunden oder initiiert diesen selbst.
Das Luftfahrt-Bundesamt führt zudem im Rahmen seiner Aufgabe als Nationale
Durchsetzungsstelle neben der Bearbeitung von Fluggastanzeigen auch Vor-Ort-
Kontrollen auf Flughäfen durch.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Zeitraum vom 1.
Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 das Projekt „BIK für ALLE“ (Barrierefrei
Infomieren und Kommunizieren) der DIAS GmbH in Hamburg. Ziel des Projekts
ist, die Barrierefreiheit als integrales Merkmal von Webangeboten zu etablieren.
Exemplarisch sollen in vier besonders relevanten Bereichen Maßnahmen für
barrierefreie Webangebote mit strategischen Projektpartnern erarbeitet werden. Im
Bereich „öffentlicher Personenverkehr“ liegt dabei ein besonderer Schwerpunkt
auf den Unternehmen des Luftverkehrs. Fluggesellschaften, Flughäfen und
andere Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft sollen über barrierefreies Internet
aufgeklärt und Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
17. Wie viele Flughäfen mit gewerblicher Personenbeförderung gibt es in
Deutschland (Stand: 2016), und wie viele davon sind barrierefrei?
Es gibt 22 internationale Verkehrsflughäfen in Deutschland. Auf weiteren 12
Regionalflughäfen sowie 25 ergänzenden Flug- und Landeplätzen finden ebenfalls
gewerbliche Flüge statt.
Die Barrierefreiheitsanforderungen für Flughäfen sind durch § 19d des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), in den bundeslandspezifischen Bauordnungen der
Länder sowie durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 geregelt. Die Dienste für
Reisende mit eingeschränkter Mobilität sowie die darauf ausgerichtete
Infrastruktur befinden sich deshalb auf einem hohen barrierefreien Niveau.
18. Wie viele deutsche und wie viele ausländische Luftfahrtunternehmen mit
gewerblicher Personenbeförderung haben mit Stand des Jahres 2015 vom
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Betriebsgenehmigung bzw. eine Einflug- und
Verkehrserlaubnis erhalten?
Eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes nach der Verordnung
(EG) Nr. 1008/2008 haben bis Ende 2015 133 deutsche Luftfahrtunternehmen
mit gewerblicher Personenbeförderung erhalten.
230 ausländische Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten mit gewerblicher
Personenbeförderung haben mit Stand 2015 auf der Basis der §§ 20 und 21 LuftVG
eine Betriebsgenehmigung oder Flugliniengenehmigung erhalten.
Darüber hinaus führen ca. 1 000 Luftfahrtunternehmen aus der EU sowie aus
Drittstaaten im Rahmen von Charter- bzw. Ad-hoc-Diensten regelmäßig oder
unregelmäßig Einflüge in die Bundesrepublik Deutschland durch, wobei nur die
EU-Unternehmen keiner gesonderten Einflugerlaubnis bedürfen.
19. Wie viele der für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassenen
Flugzeuge (über 20 t) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei deutschen
Luftfahrtunternehmen?
Wie viele davon verfügen über mindestens eine Toilette?
Wie viele davon verfügen über mindestens eine auch für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignete Toilette?
Wie viele dieser Flugzeuge verfügen über eine für Menschen mit
Behinderungen angemessene barrierefreie Ausstattung hinsichtlich
Sitzplatzgestaltung, Gangbreiten, barrierefreier Kommunikation usw.?
Das Luftfahrt-Bundesamt hat derzeit 709 Luftfahrzeuge (über 20 Tonnen
MTOM – maximum take off mass) von deutschen Luftfahrtunternehmen zur
gewerblichen Personenbeförderung genehmigt. Alle Luftfahrzeuge über 20 Tonnen,
die im Liniendienst für die gewerbliche Beförderung von Personen eingesetzt
werden, verfügen über mindestens eine Toilette.
Bei 145 der vorgenannten Luftfahrzeuge handelt es sich um Großraumflugzeuge,
die auf Langstreckenflügen eingesetzt werden und die über mindestens eine für
Rollstuhlnutzer geeignete Toilette verfügen. Statistische Daten über die Anzahl
von rollstuhlgerechten Bordtoiletten in Flugzeugkabinen deutscher
Luftfahrtunternehmen und über eine barrierefreie Ausstattung hinsichtlich
Sitzplatzgestaltung, Gangbreiten und barrierefreie Kommunikation von Luftfahrzeugen werden
seitens der Bundesregierung nicht erhoben.
20. Wie viele (angemeldete) Passagiere mit Behinderungen bzw.
Mobilitätseinschränkung wurden im Jahr 2016 auf den Flughäfen in Deutschland
abgefertigt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Für das Jahr 2016 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
21. Wie viele Passagiere mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkung
wurden im Jahr 2016 von deutschen Airlines befördert (bitte nach
Flugverkehrsunternehmen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt dazu keine statistischen Daten.
22. Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit
Januar 2014 bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ein?
Was waren dabei die Schwerpunkte?
Wie wurden diese Beschwerden in der Arbeit des zuständigen
Bundesministeriums und des LBA berücksichtigt?
In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber
Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen hat seit Januar 2014 insgesamt 12 Bürgereingaben zum Thema
barrierefreie Flugreisen erhalten und beantwortet.
In vier Eingaben wurde die Nichtbeförderung des eigenen, batteriebetriebenen
Rollstuhls thematisiert, drei Eingaben kritisierten, dass Fluggesellschaften eine
kostenlose Beförderung von Begleitpersonen ablehnen, zwei Eingaben
bemängelten nicht barrierefreie Flugzeugkabinen. Jeweils ein Petent beschwerte sich
über zunehmend fehlende Beinfreiheit zwischen den Flugzeugsitzen, das Fehlen
eines Bordrollstuhls während eines Kurzstreckenflugs sowie über eine als
diskriminierend empfundene Sitzplatzverteilung.
Die Beschwerdeschreiben der Petenten wurden weder an das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur noch an das Luftfahrt-Bundesamt
weitergeleitet, da hierfür keine Zustimmung der Absender vorlag. Die
Antwortschreiben der Beauftragten enthalten aber in der Regel den Hinweis darauf, dass sich
die Petenten mit ihrer Beschwerde direkt an die in Deutschland zuständige
Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, das
Luftfahrt-Bundesamt, wenden können. Inwieweit die Petenten von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, ist bei der Beauftragten nicht bekannt.
Die Beauftragte hat keine Kenntnis darüber, wie viele dieser Beschwerden zu
Sanktionen gegenüber den Flugunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen
führten.
23. Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit dem
Jahr 2010 jährlich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ein?
Was waren dabei die Schwerpunkte?
Wie wurden diese Beschwerden berücksichtigt?
In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber
Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen?
24. Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit dem
Jahr 2010 jährlich beim Luftfahrt-Bundesamt ein?
Was waren dabei die Schwerpunkte?
Wie wurden diese Beschwerden berücksichtigt?
In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber
Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingehende
Fluggastanzeigen werden von dort zuständigkeitshalber an das Luftfahrt-Bundesamt
in dessen Funktion als nationaler Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 übermittelt und finden so Eingang in die Zahl
der beim Luftfahrt-Bundesamt erfassten Anzeigen.
Beim Luftfahrt-Bundesamt sind seit 2010 insgesamt 112 Anzeigen eingegangen,
die sich nach Jahr des Eingangs und Ereignis wie folgt verteilen:
Gründe für Anzeigen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Beförderungsverweigerung 2 4 5 3 0 0 0
Buchungsverweigerung 0 3 0 2 1 0 0
Fehlende Hilfeleistung auf Flughäfen 1 2 4 5 5 7 6
Fehlende Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen 11 5 2 15 6 8 15
Anzeigen gesamt 14 14 11 25 12 15 21
Von den eingegangenen 112 Fluggastanzeigen wurden 17 Anzeigen
zuständigkeitshalber an die Durchsetzungs- und Beschwerdestelle anderer EU-
Mitgliedstaaten abgegeben.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat fünf Bußgeldbescheide erlassen. Allen
Bußgeldbescheiden lagen Verstöße im Zusammenhang mit der den Luftfahrtunternehmen
obliegenden Verpflichtung zur Erbringung von Hilfeleistungen (Artikel 10
i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006) zugrunde. Es wurden
zudem 5 Verwarnungen gegen Luftfahrtunternehmen mit Bezug auf Verstöße
gegen Artikel 10 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
ausgesprochen.
25. Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit der Verordnung bzw. der
Beförderung von Menschen mit Behinderung gingen seit dem Jahr 2010 bei
den Beschwerdeabteilungen von deutschen Flugunternehmen sowie bei den
Flughäfen in Deutschland ein, und welcher Art waren diese Beschwerden
(bitte nach Datum, einzelnen Airlines und Flughäfen aufschlüsseln)?
Wie viele davon konnten einvernehmlich geregelt werden, und wie viele
nicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen haben
a) auf Kurzstreckenflügen,
b) auf Mittelstreckenflügen und
c) auf Langstreckenflügen
in ihren Flugzeugen Toiletten, die auch hinsichtlich ihrer Größe und
Gestaltung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie andere Menschen
mit Behinderung (blinde oder gehörlose Passagiere) nutzbar sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
27. Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen und welche ausländischen, in
Deutschland tätigen Luftverkehrsunternehmen boten im Jahr 2015 keine
kostenlosen Hotlines und/oder Internetangebote für die Anmeldung eines
Hilfebedarfs an?
Hat das LBA diesen Unternehmen Fristen gesetzt?
Wenn ja, welche?
Wurden diesbezüglich vom LBA Sanktionen verhängt oder zumindest
angedroht?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Eine Prüfung der großen deutschen Luftfahrtunternehmen (Deutsche Lufthansa,
Eurowings, Air Berlin, TUIfly, Condor und Germania) ergab, dass diese
Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität entweder die Möglichkeit
einer Anmeldung ihres Hilfebedarfs per Webformular bzw. E-Mail oder über eine
kostenfreie Telefon-Hotline bzw. einen Anruf bei ihrem Servicecenter zum
Ortstarif eröffnen.
Eine Überprüfung ausländischer Luftfahrtunternehmen erfolgte anlassbezogen
und, sofern es sich um ein europäisches Luftfahrtunternehmen handelte, unter
Einbeziehung der zuständigen nationalen Durchsetzungs- und Beschwerdestelle.
28. Wie viele Reisebusse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs im Jahr 2013 pro Kalenderjahr im
Fernbuslinienverkehr eingesetzt, und wie viele davon waren barrierefrei und
mit zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle seit dem 1. Januar 2016 in
Deutschland neu zugelassenen Reisebusse wirklich barrierefrei und mit zwei
Rollstuhlplätzen ausgestattet (bitte begründen), und wie hat die
Bundesregierung die Einhaltung dieser Vorschrift kontrolliert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Barrierefreiheit
von Reisebussen, welche ab dem Jahr 2020 vollumfänglich hergestellt sein
muss?
Eine Förderung ist nicht vorgesehen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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