[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
23. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11697
18. Wahlperiode 27.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11320 –
Stationierung der Bundeswehr in der Republik Türkei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anlässlich der aktuell letzten Verlängerung des Mandats für den
Auslandseinsatz der Bundeswehr gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS/ISIS) wurde
seitens der Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben, laut der diese
„sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber der türkischen Regierung für die
Ermöglichung von Besuchen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
einsetzen wird. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass der Deutsche
Bundestag erwartet, dass diese Möglichkeit – wie auch bei anderen Einsätzen –
gewährleistet bleibt“.
Die Türkei ist in der Zwischenzeit durch ihr weiteres Vorrücken mit
Panzerverbänden im Bündnis mit zum Teil djihadistisch-terroristischen Rebellengruppen
und mit zum Teil massiven Luftschlägen sowohl gegen ISIS als auch gegen die
nordsyrischen Volksverteidigungseinheiten der YPG/SDF auf syrischem
Territorium weiter zur unmittelbaren Kriegspartei innerhalb des Konflikts geworden.
Neben der offensiven politischen Unterstützung, die die Türkei durch
Waffenlieferungen und durch die Stationierung von Soldatinnen und Soldaten bei
dieser aggressiven Syrienpolitik durch ihre „Partnernationen“ erfährt, ist weiterhin
ungeklärt, inwiefern auch eine direkte militärische Unterstützung der Türkei –
auch durch die deutsche Bundeswehr – erfolgt. Nach Kenntnis der Fragesteller
hat seit dem Besuch einer Delegation des Verteidigungsausschusses im Oktober
2016 weiterhin kein einziger Abgeordneter/keine einzige Abgeordnete den
Stützpunkt in Incirlik besuchen dürfen.
1. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Incirlik wurden seit Beginn der
Stationierung an die Bundesregierung gerichtet (bitte Datum und nach Möglichkeit
die Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Der Bundesregierung sind mit Stand vom 13. März 2017 folgende Anfragen
bekannt, die über die deutsche Botschaft in Ankara an das türkische
Außenministerium weitergeleitet wurden:
1. Bundesministerin der Verteidigung: Anfrage vom 14. Dezember 2015,
Begleitung durch zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) der
CDU/CSU-Fraktion, ein MdB der SPD-Fraktion, ein MdB der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein MdB der Fraktion DIE LINKE.;
2. Bundestagspräsident: Anfrage vom 8. Januar 2016, gemeinsame Reise mit
einem MdB der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
3. Parlamentarischer Staatsekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:
Anfrage vom 4. März 2016, Begleitung durch zwei MdB der CDU/CSU-
Fraktion sowie ein MdB der SPD-Fraktion;
4. Parlamentarischer Staatsekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:
Anfrage vom 19. April 2016, Begleitung durch zwei MdB der CDU/CSU-
Fraktion sowie ein MdB der SPD-Fraktion;
5. Bundesministerin der Verteidigung: Anfrage vom 26. Juni 2016;
6. Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages: Anfrage vom 7. Juli
2016, drei MdB der CDU/CSU-Fraktion, zwei MdB der SPD-Fraktion, ein
MdB der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein MdB der Fraktion DIE
LINKE.;
7. MdB (CDU/CSU): Anfrage vom 2. August 2016;
8. MdB (CDU/CSU): Anfrage vom 23. August 2016;
9. MdB (DIE LINKE.): Anfrage vom 12. Oktober 2016;
10. MdB (CDU/CSU): Anfrage vom 17. Oktober 2016;
11. MdB (CDU/CSU): Anfrage vom 20. Oktober 2016;
12. MdB (DIE LINKE.): Anfrage vom 21. Oktober 2016.
2. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Incirlik wurden seit Beginn der
Stationierung durch die Bundesregierung durch einen Besuch vor Ort erfüllt (bitte
Datum des Besuchs und nach Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit
angeben)?
Seit dem Beginn der Stationierung haben folgende Besuche von Abgeordneten
des Deutschen Bundestages auf dem Stützpunkt Incirlik stattgefunden:
1. Bundesministerin der Verteidigung vom 20. bis zum 21. Januar 2016,
Begleitung durch zwei MdB der CDU/CSU-Fraktion, ein MdB der SPD-
Fraktion, ein MdB der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein MdB der
Fraktion DIE LINKE.;
2. Bundestagspräsident am 5. Februar 2016, gemeinsame Reise mit einem MdB
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
3. Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung
am 7. Mai 2016, Begleitung durch zwei MdB der CDU/CSU-Fraktion sowie
ein MdB der SPD-Fraktion;
4. Bundesministerin der Verteidigung: 1. Juli 2016;
5. Delegation des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 5.
Oktober 2016 bestehend aus drei MdB der CDU/CSU-Fraktion, zwei MdB
der SPD-Fraktion, ein MdB der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie ein MdB der Fraktion DIE LINKE.
3. Bei wie vielen Anfragen/Besuchswünschen von Abgeordneten des
Deutschen Bundestages für den Stützpunkt Incirlik seit Beginn der Stationierung
hat die Bundesregierung schließlich die Nichterfüllung des
Besuchswunsches dem bzw. der Abgeordneten mitgeteilt (bitte Ablehnungsgrund und
Datum der Mitteilung sowie nach Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit
angeben)?
Bislang haben die türkischen Behörden keine schriftlichen Absagen erteilt.
Darüber hinaus wurde in den Fällen geplanter Einzelreisen von türkischer Seite
darum gebeten, dass Reisen von Abgeordneten in Gruppen organisiert werden. Die
Bundesregierung hat die Rückmeldungen des türkischen Außenministeriums auf
verschiedenen Wegen – u. a. telefonisch – an die anfragenden Abgeordneten
weitergeleitet. Dabei wurde jedoch nur ein Zwischenbescheid kommuniziert. Die
Bundesregierung wird sich weiter für ein Zustandekommen von
Abgeordnetenbesuchen einsetzen.
4. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Incirlik befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell im Stadium der Prüfung durch türkische
Stellen/Ministerien/Behörden (bitte Datum und nach Möglichkeit die
Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Von den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Anfragen befinden sich die
Anfragen gemäß der Nummern 7 bis 12 noch in der Prüfung durch das türkische
Außenministerium.
5. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Incirlik befinden sich aktuell im Stadium
der Prüfung durch deutsche Stellen/Ministerien/Behörden (bitte Datum und
nach Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Der Bundesregierung sind über die bereits in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Besuchswünsche hinaus keine weiteren Anfragen von Bundestagsabgeordneten
für einen Besuch des Stützpunktes Incirlik bekannt.
6. Bei welchen türkischen Stellen/Ministerien/Behörden kommt das Verfahren
für Besuchswünsche in Incirlik nach Kenntnis der Bundesregierung nach den
bisherigen Erfahrungen zum Stocken?
7. Welche türkische Stelle entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung
letztlich über einen positiven oder negativen Bescheid der Besuchswünsche?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Besuchsanfragen werden in der Regel durch das türkische Außenministerium
bearbeitet und entschieden. Ob an dieser Entscheidung auch andere türkische
Behörden beteiligt sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
8. Erfolgt ein derartiger positiver oder negativer Entscheid nach Kenntnis der
Bundesregierung schriftlich oder mündlich (bitte mögliche negative
schriftliche Bescheide bzw. Protokolle über die mündliche Unterrichtung
beifügen)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
9. Auf welchen zwischenstaatlichen Dialogebenen wird/wurden die
Besuchswünsche für Incirlik mit „Nachdruck“ (Protokollerklärung) kommuniziert,
und welche Erfolge bei der Durchsetzung von Besuchswünschen mit
„Nachdruck“ wurden seit Abgabe der Protokollerklärung erzielt?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt auf politischen und diplomatischen
Kanälen auf allen Ebenen gegenüber der Türkei dafür eingesetzt, den Zugang der
Mitglieder des Deutschen Bundestages zu Stützpunkten, auf denen Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr stationiert sind, sicherzustellen. So ist das Thema
u. a. regelmäßig Gegenstand von Gesprächen auf Minister- und
Staatssekretärsebene.
10. Waren Besuchsmöglichkeiten für Abgeordnete Gegenstand der
Konsultationen anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in der Türkei im Februar
2017, und wenn ja, zwischen welchen Personen, in welcher Form, und mit
welchen konkreten Ergebnissen?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher
Gespräche der Bundeskanzlerin und von weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts
mit Vertretern ausländischer Regierungen.
11. Was hat die in der Protokollerklärung angekündigte Prüfung „anderer
Luftwaffenstützpunkte als den türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik“ bisher
ergeben?
Die Prüfung alternativer Standorte zum türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik
hat ergeben, dass aus militärischer Sicht grundsätzlich in Jordanien, in Kuwait
und auf Zypern geeignete Standorte vorhanden sind.
12. Welche anderen Stützpunkte wurden dabei identifiziert, und wurden mit den
jeweiligen Staaten bereits Gespräche über eine mögliche Stationierung der
Bundeswehr dort geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. in welchem Stadium befinden sich
diese Gespräche?
Die im Rahmen einer militärischen Erkundung zur Untersuchung ihrer
grundsätzlichen Eignung besuchten Standorte in den jeweiligen Ländern sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen.
Land Standorte
Jordanien Al Azraq Air Base;
Al Jaffr Air Base;
Prinz Hassan Air Base.
Kuwait Ahmed Al Jaber Air Base;
Ali Al Salem Air Base;
Kuwait International Air Base.
Zypern Akrotiri Air Base;
Paphos Air Base.
Über die Untersuchung auf eine militärische Eignung hinaus wurden keine
Gespräche hinsichtlich einer möglichen Stationierung geführt.
13. Welche türkischen Reaktionen auf die in der Protokollerklärung
angekündigte Prüfung „anderer Luftwaffenstützpunkte als den türkischen
Luftwaffenstützpunkt Incirlik“ sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über türkische Reaktionen auf
die Protokollerklärung vor.
14. Waren Prüfung und/oder Identifizierung anderer Luftwaffenstützpunkte
Gegenstand der Konsultationen anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in
der Türkei im Februar 2017, und wenn ja, zwischen welchen Personen, in
welcher Form, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
15. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Konya wurden seit Beginn der Stationierung
an die Bundesregierung gerichtet (bitte Datum und nach Möglichkeit die
Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Der Bundesregierung liegt bislang eine Anfrage eines Abgeordneten vom
6. Februar 2017 der Fraktion DIE LINKE. für einen Besuch zwischen dem
20. und dem 22. März 2017 vor.
16. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Konya wurden seit Beginn der Stationierung
durch die Bundesregierung durch einen Besuch vor Ort erfüllt (bitte Datum
des Besuchs und nach Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Keine.
17. Bei wie vielen Anfragen/Besuchswünschen von Abgeordneten des
Deutschen Bundestages für den Stützpunkt Konya seit Beginn der Stationierung
hat die Bundesregierung schließlich die Nichterfüllung des
Besuchswunsches dem bzw. der Abgeordneten mitgeteilt (bitte Ablehnungsgrund und
Datum der Mitteilung sowie nach Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit
angeben)?
Bislang haben die türkischen Behörden keine schriftliche Absage erteilt.
Bezüglich der einzig vorliegenden Anfrage wurde der Bundesregierung mündlich
mitgeteilt, dass der angefragte Einzelbesuch im März 2017 nicht genehmigt werde.
Dies wurde dem Abgeordneten am 8. März 2017 mitgeteilt.
18. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Konya befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell im Stadium der Prüfung durch türkische
Stellen/Ministerien/Behörden (bitte Datum und nach Möglichkeit die
Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Wie viele Anfragen/Besuchswünsche von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für den Stützpunkt Konya befinden sich aktuell im Stadium der
Prüfung durch deutsche Stellen/Ministerien/Behörden (bitte Datum und nach
Möglichkeit die Fraktionszugehörigkeit angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Bei welchen türkischen Stellen/Ministerien/Behörden kommt das Verfahren
für Besuchswünsche in Konya nach Kenntnis der Bundesregierung nach den
bisherigen Erfahrungen zum Stocken?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
21. Wurden von Seiten der in der Türkei stationierten Angehörigen der
Bundeswehr Wünsche bezüglich von Abgeordnetenbesuchen geäußert, und wenn ja,
wie fielen diese aus?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Kenntnisse zu Wünschen von
Angehörigen der Bundeswehr hinsichtlich des Besuches von Abgeordneten vor.
22. In welcher Höhe wurden seit der Abgabe der Protokollerklärung der
Bundesregierung Investitionen in die Infrastruktur des Stützpunktes Incirlik
getätigt (bitte die Summen, das Datum und die jeweilige Verwendung
angeben)?
Seit der Abgabe der Protokollerklärung der Bundesregierung wurden auf dem
Stützpunkt Incirlik von deutscher Seite keine investiven Infrastrukturmaßnahmen
getätigt.
23. Waren Investitionen in die Infrastruktur des Stützpunktes Incirlik
Gegenstand der Konsultationen anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in der
Türkei im Februar 2017, und wenn ja, zwischen welchen Personen, in
welcher Form, und mit welchen konkreten Ergebnissen (Zeitplänen,
Konditionierungen etc.)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
24. In welcher Höhe wurden seit der Abgabe der Protokollerklärung der
Bundesregierung Investitionen in die Infrastruktur des Stützpunktes Konya
getätigt (bitte die Summen, das Datum und die jeweilige Verwendung angeben)?
Seit der Abgabe der Protokollerklärung der Bundesregierung wurden auf dem
Stützpunkt Konya von deutscher Seite keine investiven Infrastrukturmaßnahmen
getätigt.
25. Waren Investitionen in die Infrastruktur des Stützpunktes Konya Gegenstand
der Konsultationen anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin in der
Türkei im Februar 2017, und wenn ja, zwischen welchen Personen, in welcher
Form, und mit welchen konkreten Ergebnissen (Zeitplänen,
Konditionierungen etc.)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
26. Welche Aufklärungsmaterialien, die bei den Einsätzen der deutschen
Tornados über syrischem und irakischem Territorium gewonnen werden konnten,
sind in den Besitz der türkischen Armee/des türkischen
Armeegeheimdienstes/anderer türkischer Stellen gelangt (bitte genaue Koordinaten der
jeweiligen Region, Datum der Überflüge und Empfänger angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die ausgewerteten
und auf Konformität mit dem Mandat des Deutschen Bundestages geprüften
deutschen Aufklärungsprodukte werden ausschließlich den Nationen zur Verfügung
gestellt, die an den Luftoperationen der Operation Inherent Resolve (OIR)
beteiligt sind. Dazu gehört auch der NATO-Partner Türkei.
27. Welche Aufklärungsmaterialien, die bei den Einsätzen der deutschen
Tornados über syrischem und irakischem Territorium gewonnen werden konnten,
sind nicht in den Besitz der türkischen Armee/des türkischen
Armeegeheimdienstes/anderer türkischer Stellen gelangt (bitte genaue Koordinaten der
jeweiligen Region und Datum der Überflüge angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Werden die Aufklärungsergebnisse der deutschen Tornados ganz oder
teilweise auch an das Einsatzführungskommando, an andere Dienststellen der
Bundeswehr und/oder an andere deutsche Dienste weitergegeben (bitte
aufführen, an welche Dienststellen welche Teile der Ergebnisse aus welchen
Gründen weitergegeben werden)?
Die Antwort zu Frage 28 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes
sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf
die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes
über den Bundesnachrichtendienst besonders schutzwürdig. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß § 3 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) als Verschlusssache
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
29. Gibt es Aufklärungsergebnisse der deutschen Tornados, die nicht vom
Releasing Officer für den Informationsraum OIR freigegeben wurden, aber an
deutsche Dienststellen oder Dienste weitergeleitet wurden?
Nein.
30. Haben deutsche Dienststellen oder Dienste Aufklärungsergebnisse der
deutschen Tornados an türkische Dienststellen oder Dienste (außerhalb des IT-
Systems für den Informationsraum OIR) weitergegeben?
Wenn ja, welche, wann, durch wen, an wen, und aus welchen Gründen?
Nein.
31. Wie viele Einsatzflüge und wie viele Flugstunden wurden seit Beginn der
Operation „Counter Daesh“ im Dezember 2015 absolviert?
Mit dem A310 Multirole Transport Tanker (MRTT) wurden im Zeitraum vom
15. Dezember 2015 bis zum 27. Februar 2017 insgesamt 352 Einsatzflüge mit
1 740 Flugstunden durchgeführt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Mit den TORNADO RECCE wurden im Zeitraum vom 8. Januar 2016 bis zum
27. Februar 2017 insgesamt 784 Einsatzflüge mit 2 406 Flugstunden
durchgeführt.
32. Zu welchem ungefähren Prozentsatz wurden dabei Ziele in Syrien, Irak und
Nordirak/Kurdistan/KRG erfasst?
Von den erfragten Aufklärungszielen lagen ca. 50 Prozent in Syrien und
ca. 50 Prozent im Irak einschließlich Nordirak.
33. Wurden von deutschen Tornados über syrischem und irakischem
Territorium seit Einsatzbeginn jemals Aufklärungsdaten gewonnen, auf denen
Stellungen der YPG/SDF/HDP erkennbar waren (wenn ja, bitte die drei jüngsten
Beispiele mit Datum und Koordinaten angeben)?
Es wurden von deutschen TORNADO RECCE über syrischem und irakischem
Territorium seit dem Einsatzbeginn keine Aufklärungsdaten gewonnen, auf
denen Stellungen der YPG, der SDF oder der HDP erkennbar waren. Im Übrigen ist
die HDP nach Kenntnis der Bundesregierung keine Konfliktpartei im
Einsatzgebiet der deutschen TORNADO RECCE.
34. Gab es Fälle, in denen der deutsche Releasing Officer im Einsatzkontingent
die Freigabe für einzelne Aufklärungsbilder oder Teile davon nicht gegeben
hat, weil dort möglicherweise Stellungen der YPG/SDF/HDP erfasst waren?
Es gab keine Fälle, in denen der deutsche „Releasing Officer“ im
Einsatzkontingent die Freigabe für einzelne Aufklärungsbilder oder Teile davon nicht gegeben
hat, weil dort möglicherweise Stellungen der YPG, der SDF oder der HDP erfasst
waren. Im Übrigen ist die HDP nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Konfliktpartei im Einsatzgebiet der deutschen TORNADO RECCE.
35. Gibt es einen Befehl, eine Weisung, ein Briefing, eine Regel, eine
Anweisung, eine Anordnung, eine Bitte oder eine andere Art der Ansage, formeller
oder informeller Art, an den Red Card Holder im Kombinierten
Luftoperationszentrum (CAOC) bei Al Udeid, nach Möglichkeit keine
Aufklärungsaufträge im Operationsgebiet von YPG/SDF freizugeben (bitte auch Rules of
Engagement für den Red Card Holder beifügen)?
Die Grundlage des Einsatzes der Bundeswehr ist der Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 10. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9960). Die
Vereinbarkeit der TORNADO-Einsätze mit den vom Bundestag festgelegten
Einsatzzielen wird vom deutschen sog. Red Card Holder im Hauptquartier für
Luftoperationen der Koalition in Katar kontinuierlich überprüft. Die
Informationsgewinnung und Weitergabe von Daten sind in der „Weisung zur
Informationsgewinnung und Weitergabe von nationalen Daten/Aufklärungsergebnisse
TORNADO RECCE für den Informationsraum OIR“ des Bundesministeriums
der Verteidigung, 1. Anpassung vom 2. Februar 2016 geregelt.
36. Zu welchem Zeitpunkt traten jeweils die Einsatzregeln (Rules of
Engagement) für die deutschen Soldaten in Incirlik, Konya und Al Udeid in Kraft,
und wurden diese Einsatzregeln seitdem modifiziert, neu gefasst o. Ä., und
falls ja, was war jeweils der Grund für die Modifikation, Neufassung o. Ä.
(bitte jeweiliges Datum der Änderung/-en angeben)?
Für das deutsche Einsatzkontingent COUNTER DAESH gelten die Vorgaben des
durch den Deutschen Bundestag erteilten Mandats. Zusätzlich existieren
Verhaltensregeln für alle an Inherent Resolve Kinetic Strike (IRKS) beteiligten
Nationen. Sie gelten für das deutsche Einsatzkontingent COUNTER DAESH nur
innerhalb des durch das Mandat des Deutschen Bundestages festgelegten Rahmens.
Die Einsatzregeln gelten für deutsche Bundeswehrangehörige jeweils vom Beginn
der Teilnahme am Kampf gegen den sog. Islamischen Staat (IS) an, mithin
erstmalig seit der Teilnahme deutscher Luftbetankungsflugzeuge am 15. Dezember 2015.
37. Ist die Bundesregierung bereit, die jeweiligen Einsatzregeln (Rules of
Engagement) für die deutschen Soldaten in Incirlik, Konya und Al Udeid (unter
Einschluss auch solcher Fassungen, die zwischenzeitlich teils oder in Gänze
wieder außer Kraft gesetzt bzw. modifiziert wurden) den Fragestellern bzw.
dem Deutschen Bundestag bzw. den befassten Ausschüssen im Wortlaut zur
Kenntnis zu bringen, und falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/9162 wird verwiesen.
38. Gab es eine direkte Kommunikation zwischen türkischen und deutschen
Stellen über das angebliche Ansinnen der Türkei, direkten Zugang zu den
Aufklärungsdaten der Tornados zu erhalten (vgl.
www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/tornado-aufklaerungsbilder-bundeswehr-will-bilder-
nichtdirekt-an-tuerkei-geben/19329974.html)?
Wenn ja, welchen Zugang genau fordert die türkische Seite, der über den
OIR-Informationsraum hinausgeht?
Die türkische Seite hatte auf Arbeitsebene gegenüber dem Bundesministerium
der Verteidigung um den Zugang zu den Rohdaten der Aufklärung durch die
deutschen TORNADO RECCE im Rahmen der Verhandlungen zur vorübergehenden
Stationierung der deutschen Luftfahrzeuge und des Unterstützungspersonals in
der Türkei ersucht.
Ein formales Ersuchen zum direkten Zugang zu den Aufklärungsdaten der
deutschen TORNADO RECCE seitens der Türkei liegt nicht vor. Darüber hinaus
wurde das Ersuchen von türkischer Seite ausschließlich verbal an einen Vertreter
der Deutschen Botschaft herangetragen. Dem türkischen Ansinnen wurde von
deutscher Seite nicht entsprochen. Eine Weitergabe der Aufklärungsdaten hat
nicht stattgefunden und ist nicht vorgesehen.
39. Welche Aufklärungsergebnisse der Tornados sind bislang nicht an die
Türkei weitergeleitet worden (bitte erläutern)?
Alle durch die deutschen TORNADO RECCE im Rahmen der Einsatzflüge
generierten und nach Prüfung auf Mandatskonformität durch den „Releasing
Officer“ freigegebenen Aufklärungsprodukte wurden im Informationsraum OIR
bereitgestellt und standen somit grundsätzlich auch der Türkei als Teilhaber an
diesem Informationsraum zur Einsicht und Nutzung im Kampf gegen den sog. IS
zur Verfügung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]