[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 14. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11544
18. Wahlperiode 16.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Steffi Lemke,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11348 –
Privathaltung von Wildtieren in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Handel mit und die Privathaltung von Wildtieren in Deutschland sind – mit
Ausnahme von Arten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
(englisch CITES) bzw. der EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97
unterliegen – nicht oder nur unzureichend geregelt: Es ist zurzeit nicht bekannt, wie
viele nicht-domestizierte Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische oder
Wirbellose welcher Art in deutschen Privathaushalten gehalten werden.
Ebenfalls nicht bekannt ist die Anzahl importierter Wildfänge, konkrete
Importzahlen liegen, wenn auch nicht auf Artenebene, nur für lebende Reptilien vor; alle
anderen Tiergruppen werden nicht einzeln erfasst, auch nicht die
Lebendimporte. Die Folgen des nahezu unkontrollierten Handels für die Biodiversität in
den Herkunftsländern als auch für den Naturschutz in Deutschland lassen sich
meist erst spät erkennen und Gegenmaßnahmen werden oft erst sehr spät
ergriffen. Dies führt mitunter zu Problemen durch invasive Arten oder durch die
Einschleppung von Krankheiten (z. B. die Pilzerkrankung „Salamanderfresser“
(Bsal), die Salamander- und Molchbestände in mehreren europäischen Ländern,
auch in Deutschland dezimiert hat). Um die Einbringung und Ausbreitung
bestimmter, als invasiv eingestufter Arten zu stoppen, ist bereits seit 1. Januar
2015 eine entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Kraft. Dadurch
sind Haltung, Handel, Transport oder Zucht bestimmter Arten – wie
Schmuckschildkröten oder Waschbären – verboten. Dies schafft jedoch neue Probleme,
da unklar ist, was langfristig mit Tieren in bereits bestehenden Haltungen, deren
Besitzer eine vorgeschriebene Haltung unter Verschluss nicht gewährleisten
können sowie in Tierheimen und Auffangstationen geschehen soll. Hier muss
schnellstmöglich Rechtsklarheit geschaffen werden.
Tierheime und Auffangstationen leiden unter dem unregulierten Handel, denn
sie werden mit der zunehmenden Anzahl exotischer Haustiere konfrontiert und
sind hierfür weder personell noch strukturell oder finanziell ausgestattet. Auch
die öffentliche Gefährdung durch unkontrollierte Haltung exotischer Wildtiere
ist nicht zu unterschätzen: Nur in acht der 16 Bundesländer existiert eine
Gefahrtierregelung, in allen anderen Bundesländern können Privatpersonen ohne
jegliche Auflage selbst hochgefährliche Arten wie grüne Mamba,
Klapperschlangen oder Tiger halten. Insbesondere der Verkauf über Tierbörsen und das
Internet machen unüberlegte Spontankäufe möglich. Exotische Haustiere
stellen zudem ein wesentliches Reservoir von lebensbedrohenden und
hochansteckenden Erregern für Menschen und Tiere dar.
Wie stark der europäische Heimtiermarkt – und hierbei nimmt Deutschland eine
zentrale Rolle ein – für die Dezimierung von Wildbeständen Verantwortung
trägt, zeigen nicht nur jüngste Studien (z. B.
www.sciencedirect.com/science/
article/pii/S0006320716301987), sondern auch die vielen Schutzanträge, die bei
der 17. CITES-Tagung vorgelegt und akzeptiert wurden. Hierzu gehören
Berberaffen, aber v. a. auch dutzende Reptilien und Amphibien wie afrikanische
Zwergchamäleons, der Borneo-Taubwaran, diverse Frösche und Kröten aus
Madagaskar, der psychedelische Gecko aus Vietnam oder die
lateinamerikanischen Alligator-Baumschleichen (
https://cites.org/eng/cop/17/prop/index.php).
Auch die Bundesregierung hat hierzu eigene erfolgreiche Anträge eingebracht.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2013 unter
anderem beschlossen, gegen den illegalen Handel mit Wildtieren und mit deren
Produkten vorzugehen, Handel mit und private Haltung von exotischen und
Wildtieren bundeseinheitlich zu regeln, Importe von Wildfängen in die EU
grundsätzlich zu verbieten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere zu
untersagen. Umgesetzt wurde hiervon bislang nichts, stattdessen gab das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Forschungsprojekt („Exopet-
Studie“) in Auftrag, das bis April 2017 untersuchen soll, ob und wenn ja, in
welchem Umfang, überhaupt ein Problem existiert. Die Studienbetreiber haben
den Fragestellern vorliegenden Informationen zufolge bereits angekündigt, dass
der Termin April 2017 nicht realisierbar ist, so dass vor Ende der aktuellen
Legislaturperiode keine rechtsverbindlichen Konsequenzen mehr zu erwarten sind.
Da aufgrund der Vergabe der Exopet-Studie konkrete und verbindliche
Beschlüsse zur Regelung des Wildtierhandels und der Privathaltung von
Wildtieren in dieser Legislaturperiode ausgebremst wurden, haben die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Sommer 2016 per Antrag
(Bundestagsdrucksache 18/8707) diverse Prüfaufträge beschlossen und Vorschläge eingefordert.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf die Vorbemerkung der
Fragesteller grundsätzlich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in Deutschland –
Umsetzung des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029.
Das öffentliche Fachgespräch zu dem Thema „Wildtierhandel“ der 84. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 1. Juni
2016 (Ausschussprotokoll 18/84) hat unterstrichen, dass Deutschland mit den
USA, Großbritannien und Frankreich eine führende Rolle bei der Bekämpfung
von Wilderei und illegalem Artenhandel spielt.
In Bezug auf den für Salamander und Molche besonders gefährlichen
Krankheitserreger Bat-rachochytrium salamandrivorans (Bsal) hat die Bundesregierung
zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten schon auf dem Umweltrat im Juni 2016
gefordert, Bsal in die Tierseuchenliste der neuen EU-Tiergesundheitsverordnung
aufzunehmen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die
Bundesregierung hat weiter darum gebeten, alle asiatischen Salamanderarten in Anhang B der
EU-Artenschutzverordnung 338/97 aufzunehmen (mit der Folge eines EU-
Einfuhrverbots) und gemäß Artikel 9 Absatz 6 dieser Verordnung das Verbringen
der Tiere innerhalb der EU zu beschränken.
1. Welche konkreten Tätigkeiten und Ergebnisse gab es seit dem
Bundestagsbeschluss vom Juli 2016 im Hinblick auf die darin gestellten Forderungen?
Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Forderungen des Deutschen
Bundestages aus der Entschließung auf Bundestagsdrucksache 18/8707 (Plenarprotokoll
18/183 S. 18040 D - 18041 A) folgende Maßnahmen ergriffen:
Zu Forderung 1 („die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die
Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten zügig voranzutreiben“):
Auf die Antwort zu Frage 9 wird Bezug genommen.
Zu Forderung 2 („die Importe von „Nachzuchten“ bzw. „Farmzuchten“
artgeschützter Tiere nach Deutschland kritisch prüfen zu lassen, um falsch
deklarierte Wildfänge über diesen Weg zu verhindern. Insbesondere von Händlern
aus Ländern, in denen ein solches Umetikettieren bekannt ist bzw. Zweifel an
den Zuchtkapazitäten bestehen, sind Nachweise über die Legalität des
Zuchtstocks und die Herkunft des Tieres zu erbringen, bzw. Importlieferungen
veterinärmedizinisch auf Hinweise einer Naturentnahme zu untersuchen“):
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) überprüft im Rahmen von Anträgen auf
Einfuhr von CITES-gelisteten Tierarten stets kritisch, ob es sich tatsächlich um
gezüchtete Exemplare handelt, um falsch deklarierte Wildfänge über diesen
Weg zu verhindern.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) und das BfN planen einen Workshop zur Weiterentwicklung und zum
Austausch der Zuchtüberprüfung in der EU.
Zu Forderung 3 („sich auf EU-Ebene für eine Überwachung solcher Tierarten
einzusetzen, die in großem Umfang in die Gemeinschaft eingeführt werden“):
Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen.
Zu Forderung 4 („sich auf EU-Ebene für eine Verordnung einzusetzen, die
nach Vorbild des US-Lacey Act die nationalen Artenschutzbestimmungen der
Herkunftsländer unterstützt und akzeptiert. Nicht länger erlaubt sein sollen die
Importe von Arten in die EU, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang
und Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus
unterliegen“):
Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen.
Zu Forderung 5 („bei der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz vom 24.
September bis zum 5. Oktober 2016 in Johannesburg (Südafrika) ein auf EU-
Ebene abgestimmtes Diskussionspapier einzubringen, mit dem die
Herkunftsländer ermutigt werden, Tier- und Pflanzenarten, die sie wegen ihrer
Gefährdung nationalen Entnahme- und Handelsverboten unterwerfen, die aber
gleichwohl international gehandelt werden, in den Anhang III des CITES-
Abkommens aufnehmen zu lassen. Anschließend ist für diese relevanten Arten eine
Einfuhrbeschränkung in die EU durch eine Höherqualifizierung in Anhang A
oder B zu prüfen“):
Es wird auf den Bericht des BMUB an den Umweltausschuss des Deutschen
Bundestags zu den Ergebnissen von COP 17 verwiesen (Drucksache
18(16)465 vom 17. Oktober 2016).
Zu Forderung 6 („im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die
betroffenen Herkunftsländer bei der Antragsstellung zur Aufnahme gefährdeter
Tierarten in das CITES-Abkommen zu unterstützen“):
Die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Ursprungsstaaten bei der
Antragstellung von Arten in die CITES-Anhänge ist seit langer Zeit Grundsatz
der Bundesregierung. Die Zusammenarbeit konzentriert sich hierbei vor allem
auf die Identifizierung von bedrohten Arten für eine Neuaufnahme, Erfassung
von Handels- und Gefährdungsdaten und die Vorbereitung von
Listungsanträgen. Zur 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz sind so beispielsweise Anträge
für endemische Reptilien zur Aufnahme in den Anhang I von CITES
entstanden, die durch China, Vietnam und Tansania gemeinsam mit der Europäischen
Union eingereicht und in Johannesburg erfolgreich angenommen wurden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden zudem
Regionalorganisationen, wie z. B. die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (engl.
Southern African Development Community, SADC) bei der Positionierung
und Antragstellung im Rahmen von CITES unterstützt.
Zu Forderung 7 („sich dafür einzusetzen, dass auf internationaler Ebene die
Aus- und Einfuhr von Jagdtrophäen davon abhängig gemacht wird, dass die
Jagd die freilebenden Populationen der jeweiligen Arten nicht schädigt“):
Es wird auf den Bericht des BMUB an den Umweltausschuss des Deutschen
Bundestags zu den Ergebnissen von COP 17 verwiesen (Drucksache
18(16)465 vom 17. Oktober 2016).
Zu Forderung 8 („die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen zu
aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine Rechtsverbindlichkeit für
gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt werden kann“), Forderung 9 („ein
Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu prüfen“) und
Forderung 10 („auf die Bundesländer einzuwirken, die Überwachung von
Tierbörsen bundesweit zu intensivieren“):
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Zu Forderung 11 („die Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung
von Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln,
Straußenvögeln zu aktualisieren“):
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Zu Forderung 12 („zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den
Internethandel mit Wildtieren zu reglementieren“):
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Zu Forderung 13 („parallel zum Prüf- und Zulassungsverfahren für
serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für landwirtschaftliche Nutztiere eine
Regelung zu schaffen, um tierschutzwidrige Haltungssysteme und Zubehör auch
für Heimtiere auszuschließen“):
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Situationsanalyse zu
Tierschutzproblemen bei der privaten Haltung von Exoten und Wildtieren“ (Exopet-Projekt)
soll im Handel befindliches Heimtierzubehör auf Tiergerechtheit untersucht
und bewertet sowie ein Verfahren zur Zertifizierung von tiergerechtem
Zubehör entworfen werden. Zudem ist die Bundesregierung zu einem freiwilligen
Prüf- und Zulassungsverfahren im Gespräch mit Verbänden des
Zoofachhandels.
Zu Forderung 14 („einen bundeseinheitlichen Vorschlag vorzulegen, in
welcher Form private Tierhalter einen Fach- bzw. Sachkundenachweis zur
artgerechten Haltung von Wildtieren zu erbringen haben“):
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Zu Forderung 15 („die Länder anzuhalten, den Bedarf an Auffangstationen für
Wildtiere zu ermitteln und diese im benötigten Umfang zur Verfügung zu
stellen“):
Im Rahmen des Exopet-Projekts sind auch Tierheime und Auffangstationen
eingebunden, um die dort bei der Unterbringung und Versorgung von
exotischen Tieren und Wildtieren gemachten Erfahrungen, insbesondere aus
Tierschutzfällen, zu berücksichtigen. Zudem sollen geeignete und
verhältnismäßige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei exotischen Tieren und
Wildtieren identifiziert werden. Nach Abschluss des Projektes wird die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern über die Umsetzung
möglicher Empfehlungen entscheiden.
Zu Forderung 16 („in Verhandlungen mit den Bundesländern einzutreten, um
klare und bundesweit einheitlich geltende Definitionen gefährlicher Wildtiere
zu erarbeiten und entsprechende Rahmenregelungen für die Haltung in
Privathand im Sinne der Gefahrenabwehr zu schaffen“):
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Zu Forderung 17 („gemeinsam mit den Ländern geeignete Maßnahmen zu
entwickeln, um für Mensch und Tier einen ausreichenden Gesundheitsschutz
beim Handel und bei der Haltung von Wildtieren zu gewährleisten“):
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Situation beim Handel und bei der
privaten Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren zu verbessern. Dabei
sind auch Aspekte des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit zu
berücksichtigen. Vorrangige Maßnahme zur Gewährleistung des menschlichen
Gesundheitsschutzes ist die Information von Haltern über mögliche
Gesundheitsrisiken, die mit der Tierhaltung assoziiert sein können.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags werden solche Informationen durch
das RKI und BfR veröffentlicht. Auch das Internetangebot „haustier-bera-
ter.de“ des BMEL stellt teilweise gesundheitsbezogene Informationen im
Zusammenhang mit der Haustierhaltung bereit.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
Das Infektionsschutzrecht sieht keine allgemeine Beschränkung des Handels
oder der Haltung von (exotischen) Wildtieren aus Gründen des
Gesundheitsschutzes vor. Nur in begründeten Einzelfällen sind Maßnahmen zur Abwehr
einer drohenden Gefahr möglich (§ 17 des Infektionsschutzgesetzes).
2. Für welche Tierarten gab es seither einen Vorstoß des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sie in Annex D der
EU-Artenschutzverordnung aufzunehmen, bzw. für welche Tierarten ist dies
noch in der laufenden Legislaturperiode vorgesehen wie im Antrag
(Bundestagsdrucksache 18/8707) wie folgt gefordert, „sich auf EU-Ebene für eine
Überwachung solcher Tierarten einzusetzen, die in großem Umfang in die
Gemeinschaft eingeführt werden.“?
Das BMUB hat sich im Ausschuss nach Artikel 18 der EG-Verordnung 338/97
für eine Überwachung solcher Tierarten eingesetzt, die in großem Umfang in die
EU eingeführt werden. Entsprechend hat BMUB die Europäische Kommission
dazu aufgefordert, exotische Heimtierarten dem Anhang D der EG-Verordnung
338/97 zu unterwerfen, bei denen der Umfang der Einfuhr in die EU eine
Überwachung rechtfertigt.
Ferner wird das BfN in Kürze ein Forschungsvorhaben ausschreiben, welches
u. a. den Markt in Deutschland mit exotischen Heimtierarten in Bezug auf
Reptilien, Amphibien und Kleinsäugern analysieren soll. Die Ergebnisse der
Marktanalyse sollen genutzt werden, um zu konkretisieren, welche Arten in Anhang D
der EG-Verordnung 338/97 aufgenommen werden sollen.
3. Inwieweit ist die Bundesregierung tätig, um – dem Antrag
(Bundestagsdrucksache 18/8707) entsprechend – auf EU-Ebene eine Verordnung zu
erreichen, die analog dem US Lacey Act den Import, Handel und Besitz von
Arten verbietet, die in ihrem Heimatland illegal eingefangen bzw. exportiert
wurden?
Gibt es hierzu bilaterale Anstrengungen, um Verbündete unter den anderen
EU-Ländern zu finden?
Das BMUB setzt sich auf EU-Ebene weiterhin für eine Regelung ein, die nach
Vorbild des U.S. Lacey Acts Importe von Arten in die EU verbietet, wenn diese
Arten nach dem Recht des Ursprungslandes einem Exportverbot unterliegen.
BMUB hat sich hierfür unter anderem auf dem EU-Umweltrat am 20. Juni 2016
und mehrfach im Ausschuss nach Artikel 18 der EG-VO 338/97 ausgesprochen
und entsprechend die Europäische Kommission dazu aufgefordert, eine solche
Regelung auf EU-Ebene einzuführen. Die Europäische Kommission kommt
dieser Aufforderung bislang nicht nach. Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben sich
gegen eine derartige Vorgabe ausgesprochen, da eine solche Regelung nicht
praktikabel sei. Bilaterale Anstrengungen, um Verbündete unter den anderen EU-
Mitgliedstaaten zu finden, waren nicht erfolgreich. Deutschland ist mit der Forderung
isoliert.
4. Welchen Umsetzungsstand hat die Forderung aus dem Antrag
(Bundestagsdrucksache 18/8707) „die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen zu
aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine Rechtsverbindlichkeit für
gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt werden kann“ sowie „zu
prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Internethandel mit Wildtieren zu
reglementieren“?
Welche Bundesministerien sind hierbei involviert?
5. Inwiefern wurde bisher auf die Bundesländer eingewirkt, Tierbörsen
intensiver zu überwachen?
Falls noch nicht geschehen, wie genau soll eingewirkt werden?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Veranstalter einer Tierbörse besteht bereits eine Genehmigungspflicht
nach § 11 des Tierschutzgesetzes unabhängig davon, ob er die Tierbörse privat,
gewerbsmäßig oder für einen Verband durchführt. Anbieter benötigen eine
entsprechende Genehmigung, sofern es sich um gewerbsmäßige Händler oder
Züchter handelt.
Die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen finden sowohl für private als
auch für gewerbsmäßige Veranstalter und Anbieter Anwendung. Sie werden von
den Vollzugsbehörden bei der Überwachung von Tierbörsen herangezogen. Im
Rahmen der Erlaubniserteilung machen die zuständigen Behörden die Einhaltung
der Tierbörsenleitlinien vielfach zur Auflage und sorgen so für ihre Anwendung
im Vollzug.
Über Maßnahmen im Hinblick auf Tierbörsen wird auf der Grundlage der
Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Haltung exotischer Tiere in Privathand:
Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter
Tierschutzgesichtspunkten“ (sogenannte Exopetstudie) entschieden werden. Dieses Vorgehen
wurde von den für den Tierschutz zuständigen Staatssekretären der Länder im
Rahmen der 4. Sitzung des Staatssekretärsausschusses am 24. November 2016
beschlossen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Exopetstudie soll das Thema
erneut im Staatssekretärsausschuss Tierschutz beraten und der weitere
Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden unter anderem auch die
Bedingungen auf Tierbörsen in Augenschein genommen, insbesondere, wie die
allgemeinen Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Ernährung
und Pflege sowie verhaltensgerechten Unterbringung in Verbindung mit den
Empfehlungen für die Haltung von Tieren auf Tierbörsen (BMEL-Leitlinien zur
Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten) in der Praxis
umgesetzt werden.
Die Projektnehmer der Exopetstudie haben eine Verlängerung des
Forschungsvorhabens um ein Jahr beantragt, um zusätzliche Erkenntnisse aus den
umfangreichen Daten gewinnen zu können. Davon unabhängig wird bis Ende April 2017
zu den laut der ursprünglichen Ausschreibung zu beantwortenden
Fragestellungen ein ausführlicher Bericht vorgelegt. Der Darstellung in der Vorbemerkung
der Fragesteller, dass der Termin April 2017 nicht realisierbar sei, wird insofern
widersprochen.
Der Internethandel mit Wildtieren ist nicht effektiv bekämpfbar, solange
einschlägiges EU-Recht die Provider von Internetplattformen weitreichend von einer
Verantwortung für den Inhalt von Angeboten auch zu gefährdeten Tier- und
Pflanzenarten freistellt. Onlineanbieter sollten für illegale Aktivitäten in Bezug
auf den Artenhandel auf ihren Servern verantwortlich gemacht werden. Das wäre
ein wichtiger Schritt, um den illegalen Internethandel mit geschützten Arten in
den Griff zu bekommen. Die Bundesregierung forderte daher die Europäische
Kommission dazu auf, das EU-Recht entsprechend zu ändern. Nachfolgend soll
das Telemediengesetz entsprechend geändert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in
Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029
Bezug genommen.
6. Überprüft die Bundesregierung aktuell eine bundesweit einheitliche
Regelung für ein Gefahrtiergesetz?
7. Wird bereits gemeinsam mit den Bundesländern an „klaren und bundesweit
einheitlich geltenden Definitionen gefährlicher Wildtiere“ und
„entsprechenden Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand im Sinne der
Gefahrenabwehr“ gearbeitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in Deutschland – Umsetzung
des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029 wird verwiesen.
8. Wie möchte die Bundesregierung beim Thema Fachkundenachweis
sicherstellen, dass die entsprechenden Prüfungen von unabhängigen Instanzen
abgenommen werden, sodass weder ein finanzielles Eigeninteresse noch ein
Interessenskonflikt besteht?
Vor der Erarbeitung von Vorschlägen zur Regelung eines Sachkundenachweises
als Voraussetzung für die Haltung bestimmter Tierarten sollen die Ergebnisse der
Exopetstudie abgewartet werden. Im Rahmen der Exopetstudie werden die
Ursachen für eine mangelhafte Sachkunde der Tierhalter tierart- bzw.
tiergruppenbezogen untersucht sowie Vorschläge zu deren Verbesserung unterbreitet. Ein
Bericht mit Ergebnissen der Exopetstudie ist bis zum 30. April 2017 vorzulegen.
Parallel zu der laufenden Exopetstudie hat das BMEL bereits Maßnahmen zur
Verbesserung der Sachkunde der Tierhalter ergriffen. Insbesondere hat das
BMEL mit dem Haustierberater eine Heimtierplattform im Internet eingerichtet,
auf der sich Käufer über die Bedürfnisse der unterschiedlichen Heimtierarten vor
dem Kauf informieren können. Für Schulkinder (Klassen 3 bis 6) hat das BMEL
eine Heimtierfibel veröffentlicht, mit deren Hilfe Kinder u. a. herausfinden
können, welches Heimtier für sie geeignet ist. Ergänzend zur Heimtierfibel wurde
Unterrichtsmaterial für die Schulen entwickelt. Auf der Kinderseite des BMEL
www.bmel-durchblicker.de wird zudem das Thema als Schwerpunkt gesetzt und
ein interaktiver Selbsttest für Kinder, die sich ein Haustier wünschen,
bereitgestellt.
9. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan zur nationalen Umsetzung der
„EU-Verordnung über die Prävention und das Management der
Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014“?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 (IAS-VO) über die Prävention und das Management der
Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde am 22. Februar
2017 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wurde dem Bundesrat zugeleitet und
wird gegenwärtig dort beraten (Bundesratsdrucksache 184/17). Die
Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren in der aktuellen
Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
10. Inwieweit wird bei der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 der
Tierschutz ausreichend Berücksichtigung finden?
Dies zum einen im Hinblick darauf, dass die EU-Verordnung eine Tötung
von Tieren nicht ausschließt, zum anderen angesichts der prekären Situation
von Tierheimen und Auffangstationen, die z. B. mit zahllosen
Schmuckschildkröten und Waschbären konfrontiert sind und diese Tiere zwar
möglicherweise aufnehmen, aber nicht mehr weitervermitteln dürften?
Welche Regelungen werden getroffen zum Umgang mit eingezogenen oder
beschlagnahmten Tieren invasiver Arten?
Bei dem Management invasiver Tierarten sind die Tierschutzvorgaben der
Verordnung zu beachten. Soweit relevant, gelten die Vorgaben des nationalen
Tierschutzrechts.
Der Gesetzentwurf sieht keine Sonderregelungen zum Umgang mit eingezogenen
oder beschlagnahmten Tieren vor. Über Artikel 31 Absatz 4 der IAS-VO hinaus
können Auffangstationen und Tierheime nach Rechtsauffassung der
Europäischen Kommission im Rahmen des Managements invasiver Arten gefangene
Tiere bis zum Ende ihrer natürlichen Lebensdauer aufnehmen. Auch ist nach der
Rechtsauffassung der Europäischen Kommission eine Weitervermittlung an
Privatpersonen zulässig, wenn die Mitgliedstaaten das als eine angemessene und den
besonderen Umständen entsprechende Managementmaßnahme ansehen (z. B. im
Fall einer Überlastung von Tierheimen und Auffangstationen). Allerdings weist
die Europäische Kommission darauf hin, dass eine solche Maßnahme nicht
allgemein gefasst, sondern artspezifisch und aus besonderen Umständen heraus
explizit begründet werden soll.
11. Hat die Bundesregierung bereits über die Länder den Bedarf an
Auffangstationen für Wildtiere ermittelt?
Inwiefern und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, einen
Beitrag zu den hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen?
Entsprechend der allgemeinen grundgesetzlichen Kompetenzverteilung ist der
Vollzug der EU-Verordnung insoweit Aufgabe der Länder. Nach Artikel 104a
Absatz 1 GG tragen diese die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben ergeben.
12. Sollen von Seiten der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern
Vollzugshinweise zur Anwendung und Umsetzung des
Durchführungsgesetzes für die Vollzugsbehörden erarbeitet werden, um Rechtssicherheit zu
gewährleisten?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMUB berät mit den Ländern entsprechende Hinweise für den Vollzug der
IAS-VO und des Durchführungsgesetzes. Diese sollen nach Inkrafttreten des
Gesetzes fertiggestellt und beschlossen werden.
13. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass bei etwaigen
Managementmaßnahmen für invasive Arten vorrangig tierschutzgerechte
Möglichkeiten Anwendung finden, um sowohl Stress als auch Schmerzen, Leiden
und Schäden der betroffenen Tiere (gemäß Artikel 19 Absatz 3 der
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) zu minimieren oder ganz zu vermeiden?
Wenn ja, welche Maßnahmen könnten das sein?
Wenn nein, warum nicht, und welche anderen Maßnahmen zieht die
Bundesregierung in Betracht?
Nach dem Gesetzentwurf ist die Festlegung von Managementmaßnahmen
Aufgabe der zuständigen Landesbehörden.
14. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf geplante
Managementmaßnahmen, dass die Populationen von dem Jagdrecht unterliegenden
invasiven Arten, wie dem Waschbären, stetig ansteigen und damit offensichtlich
nicht durch jagdliche Mittel verringert werden können?
Nach dem Gesetzentwurf ist die Festlegung von Managementmaßnahmen
Aufgabe der zuständigen Landesbehörden.
15. Inwiefern plant die Bundesregierung die Verursacher, wie etwa Tierhändler
oder -züchter, von (illegal) eingeschleppten oder entkommenen invasiven
Arten stärker in die Verantwortung zu nehmen und diesen eine
Kostentragungspflicht aufzuerlegen?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die zuständige Behörde
gegenüber demjenigen, der die Ausbringung, die Ausbreitung oder das
Entkommen von invasiven Arten verursacht hat, deren Beseitigung anordnen kann,
soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten
erforderlich ist. Die Kosten einer unmittelbaren Ausführung durch die zuständige
Behörde können danach dem Verursacher auferlegt werden.
16. Plant die Bundesregierung angesichts vieler unklarer Regelungen
hinsichtlich Tierheimen und Auffangstationen, aber auch Zoos, sich auf EU-Ebene
für eine Überarbeitung der genannten Verordnung inklusive der Liste der
invasiven Arten einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Es gilt zunächst, Erfahrungen mit dem Vollzug der IAS-VO zu sammeln.
17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in
Österreich seit April 2016 der Verkauf von Wildtieren auf Börsen und
Messen verboten und infolgedessen die größte Reptilienbörse Österreichs nach
Bayern (Passau) umgezogen ist, da in Deutschland die Auflagen für
Wildtierbörsen weiterhin den Verkauf ermöglichen?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
18. Sind der Bundesregierung die Studien u. a. des Robert Koch-Institutes
(
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/09_13.
pdf?__blob=publicationFile) zur Zunahme von Reptilien-assoziierten
Salmonellosen v. a. bei Säuglingen und Kleinkindern bekannt?
Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Als Folge der am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführten Studien, hat das
RKI Empfehlungen für die (Fach-)Öffentlichkeit erarbeitet und veröffentlicht
(z. B. Epidemiologisches Bulletin 9/2013,
www.rki.de/DE/Content/Infekt/
EpidBull/Archiv/2013/09/Art_01.html). In den Empfehlungen wird von einem
direkten Kontakt zwischen Reptilien und besonders empfindlichen Personen
abgeraten. Weitere Empfehlungen des RKI zum Infektionsschutz richten sich
speziell an Pädiater und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Im „Ratgeber für Ärzte“
des RKI wird zu Salmonellen empfohlen, dass in Haushalten mit Kindern unter
zwei Jahren keine Reptilien gehalten werden sollten. Auch die
Gesundheitsberichterstattung des Bundes informiert in ihrem Themenheft „Heimtierhaltung:
Chance und Risiken für die Gesundheit“ über die Infektionsrisiken im
Zusammenhang mit der Heimtierhaltung.
Die Last von Reptilien mit Infektionserregern, so auch Salmonellen, ist den
einschlägigen Fachkreisen, u. a. in der Veterinärmedizin seit Jahren hinlänglich
bekannt. Diese verbreitete Erkenntnis beruht u. a. auf den Erfassungen des
Nationalen Referenzlabor zur Durchführung von Analysen und Tests auf Zoonosen
(Salmonellen) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das im Rahmen seiner
Routinediagnostik Salmonella-Einsendungen von Landeslaboratorien, privaten
Untersuchungseinrichtungen und Universitäten erhält. Hier wird seit einigen
Jahren ein Anstieg der Einsendungen aus dem Bereich Heim-, Zoo- und Wildtiere
beobachtet, der insbesondere auf einen höheren Anteil an Isolaten von Reptilien
zurückzuführen ist. Im Jahr 2016 stammten 8 Prozent (303) der insgesamt 3744
eingesandten Salmonella-Isolate von Reptilien.
Als Konsequenz dieser Erkenntnisse veröffentlichte das BfR zum Thema
„Reptilien-assoziierte Salmonellosen“ entsprechende Hinweise auf seiner Homepage.
Um auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, die von der Haltung von Reptilien
in diesem Zusammenhang ausgehen können, hat das Bundeministerium für
Ernährung und Landwirtschaft auf der Homepage
www.haustier-berater.de unter
der Rubrik Terrarientiere, Stichwort „Pflege“, einen entsprechenden
Hygienehinweis eingestellt.
19. Lässt das Bundesministerium für Gesundheit wissenschaftliche Erkenntnisse
und Veröffentlichungen zu Zoonosen (z. B.
https://veterinaryresearch.
biomedcentral.com/articles/10.1186/1297-9716-44-36) auswerten, die durch
den Heimtierhandel eingeschleppt werden können?
Das RKI ist für das Thema Zoonosen im Rahmen seiner nach dem
Infektionsschutzgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. Daneben führt es auch eigene
Forschungsprojekte und Veröffentlichungen durch und berichtet dem
Bundesministerium für Gesundheit darüber.
Zur Stärkung der Forschung im Bereich der Zoonosen haben die
Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Ernährung und Landwirtschaft, für
Gesundheit und für Verteidigung die gemeinsame Forschungsvereinbarung zu zwischen
Tieren und Menschen übertragbaren Krankheiten Ende 2015 erneuert. Die im
Rahmen der Forschungsvereinbarung initiierten Projekte bearbeiten auch
zoonotische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haltung exotischer Tiere.
20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
Nordrhein-Westfalen sein geplantes Gefahrtiergesetz nun doch nicht zeitnah
verabschiedet und somit auch weiterhin acht Bundesländer ohne jegliche
Regelung für die Haltung von Gefahrtieren sind?
Die Bundesregierung gibt zu Gesetzgebungsvorhaben der Länder keine
Stellungnahme ab.
21. Von welchem Personenkreis wird die derzeit in Arbeit befindliche
Aktualisierung der Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln, Straußenvögeln
erarbeitet, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Inwiefern stellen diese Dokumente aus Sicht der Bundesregierung Vorgaben
für eine artgerechte Haltung der jeweiligen Tierarten sicher?
Zur Überarbeitung der Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln und Straußenvögeln
erstellt das BMEL Entwürfe unter anderem auf der Grundlage einer
durchgeführten Abfrage nach dem Überarbeitungsbedarf bei Ländern und Verbänden und
unter Einbeziehung von unabhängigen Experten, beispielsweise aus der
Wissenschaft. Zu diesen Entwürfen wird das BMEL ein Beteiligungsverfahren mit
Ländern, Tierhalter-, Tierschutz- und sonstigen betroffenen Verbänden durchführen.
Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. Die Gutachten
konkretisieren die Anforderungen des § 2 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes.
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ISSN 0722-8333]