[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. März 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11661
18. Wahlperiode 23.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette
Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11395 –
Standardisierung europäischer Informationssysteme
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter Leitung des Bundeskriminalamtes arbeiten Europol, Interpol und einige
Mitgliedstaaten seit 2007 an einem „Universellen Nachrichtenformat“
(„Universal Message Format“, UMF) für einen „verbesserten automatisierten
Informationsfluss“ (Bundestagsdrucksache 18/8323). Das UMF soll zum Standard
für sämtliche Daten zu Personen und Sachen in den europäischen
Informationssystemen werden. Zusammen mit der Europäischen Agentur für das
Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht
(eu-LISA) sollen Europol und Interpol außerdem prüfen, unter welchen
Voraussetzungen die dort geführten Informationssysteme in Abfragen eingebunden
werden könnten. Europol betreibt hierfür bereits ein Pilotprojekt unter dem
Namen „Querying Europol Systems“ (QUEST). Ein ähnliches Pilotprojekt wird
bereits von einigen EU-Mitgliedstaaten sowie Europol unter dem Namen
„Automatischer Daten Austausch Prozess“ (ADEP) betrieben. Ziel ist die
Entwicklung einer Anwendung, um anhand von Suchkriterien festzustellen, in welchem
Mitgliedsland der EU „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit polizeiliche
Informationen zu einer bestimmten Person vorliegen“ (Bundestagsdrucksache
18/8323). Schließlich werden die Partner des sogenannten Prüm-Verbundes
von der Europäischen Kommission aufgefordert, zu prüfen, ob die
nationalen Biometrie-Datenbanken auf EU-Ebene angesiedelt werden könnten
(
http://gleft.de/1BX). Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des
europäischen Datentauschs soll die im Sommer 2016 gestartete „hochrangige
Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ erarbeiten. Im Dezember
2016 hat die Gruppe einen Zwischenbericht veröffentlicht. Der eigentlich für
Juli 2017 angekündigte Abschlussbericht wurde auf April dieses Jahres
vorgezogen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage 13e nicht erfolgen kann. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die o. g. Frage
zielt im Kern auf die Offenlegung bestimmter nachrichtendienstlicher
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
(BNDG) jedoch besonders schutzwürdig. Das Bekanntwerden der näheren
Umstände hierzu könnte das Wohl des Bundes gefährden. Gegenstand der Frage sind
solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren und
daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht behandelt werden
können. Mit einer substantiierten Beantwortung dieser Frage würden
Einzelheiten zur Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes (BND)
benannt, die die weitere Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung auf dem
spezifischen Gebiet der technischen Aufklärung gefährden würden. Eine Auflistung
der konkreten Arbeitsweise bzw. -mittel für den Empfang von Daten aus der
technischen Aufklärung würde weitgehende Rückschlüsse auf die Arbeitsmethodik,
technische Ausstattungen und Möglichkeiten und somit mittelbar auch auf das
Aufklärungsprofil des Bundesnachrichtendienstes zulassen, so dass unmittelbare,
schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen berührt sind. Dadurch könnte die
Fähigkeit des BND, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der technischen
Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die
Gewinnung von Informationen durch technische Aufklärung ist für die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung und
Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Sofern solche
Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche
Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik
Deutschland drohen. Zur Erstellung möglichst vollständiger Lagebilder und zur
Vermeidung von Informationsdefiziten ist der Bundesnachrichtendienst auf die
aus der technischen Aufklärung zu generierenden Informationen angewiesen.
Insofern birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu aus den vorgenannten Gründen im
hohen Maße schutzwürdigen spezifischen technischen Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als
auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und
technische Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes gewinnen.
Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung
bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und
Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2
BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht in Betracht, weil insoweit
auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Die angefragten Inhalte
beschreiben die technischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso
mehr, als sie Spezifika betreffen, deren technische Umsetzung nur in einem
bestimmten Verfahren erfolgen kann. Bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse des Bundesnachrichtendienstes zurückstehen.
1. Im Rahmen welcher Forschungen oder Pilotprojekte auf europäischer Ebene
befassen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern (BMI)
mit dem verbesserten Datentausch, der „Interoperabilität“ von
Informationssystemen der Europäischen Union, dem Prinzip „One-Stop-Shop“ sowie der
Suche nach „Kreuztreffern“, bzw. welche Änderungen haben sich
diesbezüglich zur Bundestagsdrucksache 18/8323 ergeben?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist mit einem Vertreter an der High
Level Expert Group (HLEG), die sich u. a. mit den Themen „Interoperabilität“,
„One-Stop-Shop“ und Suche nach „Kreuztreffern“ befasst, beteiligt.
2. Welche Fortschritte sind der Bundesregierung zum Projekt „Universal
Message Format“ (UMF 3) zur Standardisierung von Anfragen an nationale
Polizeisysteme der EU-Mitgliedstaaten und an internationale Systeme wie z. B.
das Europol Information System (EIS) bekannt?
Das UMF3 (Universal Message Format) Projekt befindet sich im vorgesehenen
Zeitplan. Strukturell besteht das Projekt aus 3 Teilen:
Teil 1: Erweiterung des UMF-Standards:
Die vorherige Version 1.0 wurde in der Zwischenzeit auf Version 1.1
erweitert.
Teil 2: Organisationsform („Governance“):
Ein Vorschlag, der in der Folge noch mit den verantwortlichen Partnern
diskutiert werden wird, wird Ende März eingebracht werden.
Teil 3: Pilotprojekte mit Einbindung von Europol und fünf EU-
Mitgliedstaaten:
Die Vorbereitungen für die Implementierungen laufen. Die Kommunikation
zwischen Europol und den EU-Mitgliedstaaten wird via eines REST-Service
realisiert. Der interne Name dafür ist bei Europol QUEST. Europol bereitet
derzeit eine Testplattform vor, die von den EU-Mitgliedstaaten für die Tests
verwendet wird. Das Testverfahren ist mehrstufig, die Tests werden daher
auch abhängig vom Fortschritt der Arbeiten in den EU-Mitgliedstaaten, die
nächsten Monate andauern. Die Aufnahme des Wirkbetriebs von QUEST ist
noch für 2017 geplant.
a) Welche europäischen Informationssysteme oder Datenbanken arbeiten
nach Kenntnis der Bundesregierung bereits nach dem UMF-3-Standard?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass UMF ein flexibler, systemunabhängiger
Standard zur Übermittlung von Informationen ist.
Nach den vorliegenden Informationen wird UMF von FRONTEX für den
Informationsaustausch mit Europol genutzt. Weiterhin kann von den Mitgliedstaaten
für den Prüm-Nachfolgeschriftverkehr seit 2014 ein UMF-konformes,
mehrsprachiges, elektronisches Formular verwendet werden, wenn es ihre technische
Infrastruktur erlaubt.
Die weitere Nutzung von UMF im Echtbetrieb wird derzeit mit dem Teilprojekt 3
in Verbindung mit QUEST umgesetzt.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann bei Europol der
Webservice „QUEST“ in Betrieb gehen soll?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
c) Auf welche Weise soll auch „QUEST“ UMF-kompatibel werden?
QUEST wird Auskünfte aus dem Europol Information System (EIS)
standardisiert und gemäß den Spezifikationen des aktuellen UMF Standards an den
Anfragenden übermitteln. Damit können die Informationen rasch und mit hoher
Genauigkeit weiterverarbeitet bzw. weitergeleitet werden.
3. Mit welchem Ergebnis wurde in dem Pilotprojekt „Pilot Programme for Data
Exchange of the Passenger Information Units“ (PNRDEP) Möglichkeiten
der Vernetzung der nationalen PNR-Zentralstellen und des Austauschs der
PNR-Daten untereinander untersucht bzw. gefunden (Bundestagsdrucksache
18/8323)?
Deutschland ist kein Projektpartner im von Ungarn initiierten PNRDEP
(Passenger Name Records Data Exchange Programme) Projekt. Im Rahmen der Informal
Working Group on PNR (IWG-PNR) am 7. März 2017 stellte Ungarn kurz den
Sachstand zum PNRDEP Projekt dar. Demnach dauert das Projekt noch an.
Aktuell werden im Projekt verschiedene Varianten für die Kommunikation der
Passenger Information Units (PIUs) u. a. über das von Europol entwickelte
Kommunikationssystem SIENA (Secure Information Exchange Network Application)
getestet. Das Ergebnis des Projektes soll allen EU-Mitgliedstaaten auf einer
PNRDEP Abschlussveranstaltung im Juni 2017 vorgestellt werden.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Technologie
bereits bestehender Informationssysteme für das Projekt PNRDEP
eingesetzt werden soll?
Welche konkrete Technologie bereits bestehender Informationssysteme im
PNRDEP getestet werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei der
Vorstellung des Projektes wurde lediglich beispielhaft auf einen Test für die
Kommunikation der PIUs untereinander mittels des Kommunikationssystems SIENA
mit einem extra entwickelten Formular als Anlage verwiesen.
b) Welche bereits vorhandenen Netzwerke, etwa das polizeiliche SIRENE-
Netzwerk oder das bei Europol angesiedelte Netzwerk für
Finanzermittlungen bzw. das bei Europol eingerichtete SIENA-Netzwerk, könnten aus
Sicht der Bundesregierung für den Informationsaustausch unter den PNR-
Zentralstellen genutzt werden?
Die Europolkommunikationsplattform SIENA wird favorisiert und entsprechend
im europäischen Kontext beworben. Eine abschließende Abstimmung mit den
europäischen Partnern steht noch aus. Zudem wird international diskutiert,
inwieweit der Informationsaustausch bei verifizierten Treffern (nach einem Abgleich
der Passagierdaten mit dem SIS II Bestand) über das SIRENE-Netzwerk
durchzuführen ist.
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, zur
Verarbeitung von Daten des EU-PNR die sogenannte Ma3tch-Technologie
(Autonomous Anonymous Analysis) zu nutzen?
Die Niederlande haben einen Projektantrag im Rahmen eines „ISF-Calls“
(Internal Security Fund) zur Vernetzung der PIUs eingereicht, in welchem ein
möglicher Datenabgleich der PIUs untereinander über die Ma3tch-Technologie unter
dem Arbeitsnamen PIU.net geprüft werden soll. Falls das Projekt von der
Europäischen Kommission angenommen wird, plant Deutschland an diesem Projekt
als „Observer“ teilzunehmen.
d) Was kann die Bundesregierung zu einem Pilotprojekt „PIU net“ mitteilen,
das von Behörden der Niederlande, Deutschlands, Großbritanniens und
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt wird
(Ratsdokument 12204/16)?
Auf die Antwort zu Frage 3c wird verwiesen.
e) Inwiefern sind der Bundesregierung mittlerweile die Kosten und die
teilnehmenden Drittparteien von PNRDEP bekannt geworden?
In das PNRDEP Projekt sind neben Ungarn auch Bulgarien, Litauen, Portugal,
Rumänien und Spanien involviert. Europol ist assoziierter Partner. Die bisherigen
Kosten des Projekts sind der Bundesregierung nicht bekannt.
f) Welche drei Pilotprojekte werden an den Flughäfen in Hamburg, Berlin-
Schönefeld und Köln/Bonn durchgeführt, bei denen unter anderem
Passagierkontrollen und Einsatz des Sicherheitspersonals optimiert werden
sollen (airliners.de vom 17. Februar 2017, „Bundespolizei mahnt mehr
Sicherheit an deutschen Airports an“)?
Das BMI und der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
haben im August 2013 zusammen ein Projekt zur Prozessoptimierung der
Passagiersteuerungs- und Sicherheitskontrollverfahren initiiert. Dabei soll der gesamte
Prozess beginnend von der Flugbuchung bis zum Einsteigevorgang/Abflug
umfassend betrachtet und nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht werden. Ziel ist,
in enger Zusammenarbeit zwischen Luftsicherheitsbehörden, Fluggesellschaften
und Flughafenbetreibern einen Gesamtprozess der Passagierabfertigung (auch
praktisch) zu erproben, welcher sodann unter Berücksichtigung der flughafen-
und standortspezifischen Unterschiede als „best practice“-Modell für künftige
Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene dienen kann.
Das Gesamtprojekt wurde in drei Teilbereichen gebündelt, die an den Standorten
Hamburg, Köln-Bonn und Berlin-Schönefeld durchgeführt werden bzw. wurden.
Es handelt sich dabei um folgende Teilbereiche:
1. Flughafen Hamburg: Planung und Steuerung der Fluggastströme mit
Evaluierung der Auswirkungen auf die Kontrollstelle;
2. Flughafen Köln/Bonn: Konzeption und Verwirklichung einer Kontrollstelle,
welche wirtschaftliche Elemente, Sicherheit und Bequemlichkeit für die
Passagiere optimieren soll;
3. Flughafen Berlin-Schönefeld: Vertragsgestaltung mit dem
Sicherheitsunternehmer.
4. Wann soll das Projekt „Automation of Data Exchange Processes“ (ADEP)
von Behörden aus Frankreich (Federführung), Finnland, Irland, Spanien,
Deutschland sowie Ungarn (Beobachter) nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschlossen sein?
Die Laufzeit orientiert sich an den Vorgaben des einschlägigen EU-
Förderprojekts (grundsätzlich ein Jahr mit einer Verlängerungsoption). Das EU-
Förderprojekt wurde noch nicht begonnen, ein Projektende ist daher noch nicht definiert.
a) Welche Aufgaben und Arbeiten werden vom Bundeskriminalamt durch
die Leitung und die Koordination des Projekts ADEP übernommen?
Das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt sich an dem Pilotbetrieb und berät die
Projektleitung hinsichtlich fachlicher und technischer Aspekte.
b) Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt insgesamt, welche Kosten
werden von der Bundesregierung und welche von der Europäischen
Kommission übernommen?
Die Kosten für das Gesamtprojekt können nicht beziffert werden. Die
Europäische Kommission hat eine Förderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die
Entwicklung einer prototypischen Anwendung in Aussicht gestellt, zu weiteren Kosten ist
zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage möglich.
c) Mit welchem Ergebnis wurde in ADEP geprüft, ob die „Secure
Information Exchange Network Application“ (SIENA), das Europol Information
System (EIS) oder die Ma3tch-Technologie, die im FIU-NET (Financial
Intelligence Units) Anwendung findet, auch in ADEP eingesetzt werden
könnte?
Die genannten Systeme erfüllen nicht die Anforderungen.
d) Aus welchem Grund ist die Ma3tch-Technologie aus Sicht der
Bundesregierung hierfür nicht geeignet?
Ziel der Initiative ADEP (Automation of Data Exchange Processes) ist die
Entwicklung einer technischen Anwendung, die es (bei Vorliegen eines rechtlich
zulässigen Grundes zur Informationserhebung) anhand eng begrenzter
Suchkriterien erlaubt, festzustellen, in welchem Mitgliedsland der Europäischen Union
(EU) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit polizeiliche Informationen zu einer
bestimmten Person vorliegen. Hierdurch soll unter Beachtung der einschlägigen
Rechtsvorschriften sodann ein zielgerichteter Informationsaustausch mittels der
vorhandenen polizeilichen Kommunikationskanäle initiiert werden.
Gegenstand der Prototyp-Entwicklung ist die Vernetzung dezentraler
Datenbestände, um die redundante Speicherung personenbezogener Daten an einer
zentralen Stelle zu vermeiden. Zudem erfolgt der Abgleich der Daten ausschließlich
in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form. Die hieraus abgeleiteten
fachlichen Anforderungen, u. a. an die Grundsätze von „privacy by design“ werden
durch die genannte Ma3tch Technologie nicht vollständig abgebildet.
e) Welche dezentralen Datenbestände sollen in ADEP vernetzt werden?
Diese Festlegung obliegt den jeweiligen Pilotteilnehmern. Die Festlegung
innerhalb Deutschlands wurde noch nicht final getroffen.
f) Mit welchen Funktionalitäten würde das Bundeskriminalamt Teilnehmer
am Pilotverfahren von ADEP?
Das BKA wird Testdaten in pseudonymisierter Form zum Abruf bereithalten und
Daten pseudonymisiert abfragen.
5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Umsetzung des
Vertrages von Prüm auch in der sogenannten European Forensic Science
Area (EFSA 2020) behandelt wird?
Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Juni 2016 die Schlussfolgerungen und
den Aktionsplan im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen
kriminaltechnischen Raums angenommen (10128/16, EFSA 2020). Der Aktionsplan sieht
unter der Maßnahme 6 die Förderung und Verbesserung des Austauschs
kriminaltechnischer Daten auf Grundlage der Prümer Beschlüsse vor. Die Maßnahme zielt
auf die konsequente Umsetzung der Prümer Beschlüsse sowie auf die
Optimierung der Prozesse. Die Federführung zur Umsetzung liegt bei der
Ratsarbeitsgruppe DAPIX (Working Party on Information Exchange and Data Protection).
Unter der Maßnahme 2 des Aktionsplanes „Förderung des Austauschs
kriminaltechnischer Informationen aus Datenbanken analog zu der im Rahmen der Prümer
Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI verwendeten Methodik, mit
Schwerpunkt auf Waffen und Munition, Explosivstoffen und Drogen wird zudem
folgende Forderung erhoben: „Außerdem muss im Zuge der Perfektionierung von
Gesichtserkennungsalgorithmen in einem angemessenen Forum die Möglichkeit
erörtert werden, vergleichbare Datenbanken wie für DNA- und
Fingerabdruckdaten für diesen zusätzlichen Parameter der biometrischen Identifizierung
einzurichten“. Hierzu sind der Bundesregierung aktuell keine Aktivitäten bekannt.
a) Inwiefern sollen hierfür nach Ansicht der Bundesregierung die
Übereinstimmungsregeln der Loci angepasst werden?
Mit Entschließung vom 30. November 2009 hat der Rat der Europäischen Union
den bis dahin bestehenden „European Standard Set (ESS)“ von 7 auf 12
Merkmalssysteme (oder auch „Loci“) erweitert. Dieser neue Standard wurde auch in
Deutschland verbindlich zum 31. Dezember 2010 umgesetzt. Mit der Anpassung
sollte auf den künftig verstärkten internationalen Austausch von DNA-Mustern
reagiert und die Aussagekraft von DNA-Mustern und Trefferergebnissen
verstärkt werden.
b) Was ist der Bundesregierung über Diskussionen zur Aufnahme von
Gesichtsbildern in den Abgleich über das Prüm-Verfahren bekannt?
Aus dem Bereich der EU- und Prüm-Zusammenarbeit, insbesondere von
Österreich, sind bislang nur sehr allgemeine Vorschläge zur Aufnahme auch von
Gesichtsbildern in den Abgleich über das Prüm-Verfahren bekannt. Von einer
bereits stattfindenden „Diskussion“ kann hier nicht gesprochen werden.
c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, dass Europol als Prüm-
Partner biometrische Daten auch mit Drittstaaten austauschen könnte
(Ratsdokument 9368/1/16)?
Europol ist bislang noch kein „Prüm-Partner“. Das genannte Ratsdokument
9368/1/16 sieht hier unter „Action No. 13, Buchstabe c)“ auch zunächst nur vor,
eine Aufnahme von Europol als „Prüm-Partner“ zu prüfen. Als Begründung und
Mehrwert wird angeführt, dass es über Europol gelingen könnte, zu bereits
erfolgten Prüm-Treffern weitere „cross matches“ auch zu Drittstaaten außerhalb des
Prüm-Verbundes herstellen zu können. Zu den Voraussetzungen und zum
Procedere einer solchen Prüfung liegen der Bundesregierung aber bisher keinerlei
Informationen vor.
6. Welche neuen rechtlichen Mittel sollten den europäischen Behörden im
Kampf gegen den Terrorismus „an die Hand“ gegeben werden, „um den
Gebrauch von verschlüsselter elektronischer Kommunikation im Rahmen
strafrechtlicher und administrativer Ermittlungen berücksichtigen zu können“,
wie es der Bundesminister des Innern Thomas de Maizière mit seinem
französischen Amtskollegen zuletzt an die Europäische Kommission
übermittelte und kurz darauf mit dem EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos
besprach (Pressemitteilung BMI vom 21. Februar 2017, „EU-Kommissar
Avramopoulos zu Gast im BMI“)?
Auf Grundlage der gemeinsamen Initiative der beiden Innenminister von
Deutschland und Frankreich haben die jeweiligen Ministerien gemeinschaftlich
Forderungen und mögliche Regelungsvorschläge erarbeitet und diese der
Europäischen Kommission zur gemeinsamen Erörterung übermittelt.
Ziel ist es, geeignete Lösungen zu finden, um in technischer und juristischer
Hinsicht der zunehmenden Verwendung von verschlüsselter Kommunikation durch
kriminelle und terroristische Vereinigungen zu begegnen. Zugleich soll ein hohes
Schutzniveau der Systeme gewährleistet werden, um die
Verschlüsselungstechnologien für Benutzer und Wirtschaft nicht zu schwächen. Unter anderem wird
gefordert, Verpflichtungen, wie sie bisher für Telekommunikationsdienste gelten,
auch auf Telemediendienste auszuweiten, also allen
Kommunikationsdienstleistern aufzuerlegen.
7. Worum handelt es sich beim Projekt „MedSec TP Net“ zur Schaffung eines
Netzwerkes zwischen Sicherheitsakteuren im Mittelmeerraum, das im
Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ durchgeführt
wird und an dem sich die Bundespolizei beteiligt?
Im Rahmen des EU-Sicherheitsforschungsprogramms wird auch die Bildung von
Netzwerken von Sicherheitsakteuren gefördert. Unter der Bezeichnung „MedSec
TP Net“ hat sich ein Konsortium um Fördermittel beworben, welches ein
paneuropäisches Netzwerk zwischen Sicherheitsakteuren im Mittelmeerraum zur
Verbesserung der Kommunikation und Koordination zwischen Endnutzern (EU und
Nicht-EU Sicherheitsbehörden) und Anbietern von Sicherheitstechnologien
begründen wollte.
Dieses Netzwerk sollte die Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer
Grenzschutzmissionen und der Bewältigung von Krisensituationen durch
Informationsaustausch und Interoperabilität von Systemen und Methoden in der
Mittelmeerregion verbessern. Nach Mitteilung des maßgeblich an der Bildung des
Konsortiums beteiligten Unternehmens hat das Projekt im Ergebnis des
Ausschreibungsverfahrens jedoch keine Förderung erhalten.
a) Welche weiteren Partner arbeiten mit welchen Beiträgen in dem Projekt
mit?
Es findet keine Projektarbeit statt, da das Projekt zunächst nicht zustande
gekommen ist.
b) Welche „Nicht-EU Sicherheitsbehörden“ welcher Länder sollten aus
Sicht der Bundesregierung an der in Projekt „MedSec TP Net“
entwickelten „Kommunikation und Koordination zwischen Endnutzern“
teilnehmen?
Auf die Antwort zu Frage 7a wird verwiesen.
8. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem EU-
Forschungsprojekt „Maritime Integrated Surveillance Awareness“ (MA-
RIS), das nach Kenntnis der Fragesteller dem „Kampf gegen die illegale
Einwanderung, Menschenschmuggel, Terrorismus und Piraterie“ dienen soll,
welche Methoden werden darin entwickelt, und wer nimmt daran teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist von Seiten der Europäischen
Kommission im Bereich „Sichere Gesellschaften“ des Rahmenprogramms
„Horizon 2020“ ein Projektvorschlag „MARISA – Maritime Integrated Surveillance
Awareness“ zur Förderung ausgewählt, jedoch bisher nicht bewilligt worden.
Aktuelle Informationen zu Verfahren und Inhalten liegen der Bundesregierung nicht
vor.
9. Welche Daten welcher Informationssysteme werden in dem Projekt
verarbeitet und kompatibel gemacht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Projekte
„Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and Over/Cover Terrorist
Communications through the Internet“, „Real-Time Early Detection and
Alert System for Online Terrorist Content based an SNA and Complex Event
Processing“ und „DEtecting TErrorist ContentT and the InterneT“
mittlerweile im EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ zur Förderung
ausgewählt wurden (Bundestagsdrucksache 18/7794, Schriftliche Frage 13
des Abgeordneten Andrej Hunko), welches Ziel verfolgen die Projekte, und
wer nimmt daran teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die genannten Projektvorschläge im
Rahmenprogramm „Horizon 2020“ nicht zur Förderung ausgewählt worden.
11. Was ist der Bundesregierung über Ziel, Inhalt und Teilnehmende eines im
Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“
durchgeführten Projekts „Law Enforcement agencies human factor methods and
Toolkit for the Security and protection of CROWDs in mass gatherings“
(LETS-CROWD) bekannt (
http://gleft.de/1BZ)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist von Seiten der KOM im Bereich „Sichere
Gesellschaften“ des Rahmenprogramms „Horizon 2020“ ein Projektvorschlag
„LETS-CROWD – Law Enforcement agencies human factor methods and
Toolkit for the Security and protection of CROWDs in mass gatherings“ zur
Förderung ausgewählt, jedoch bisher nicht bewilligt worden. Aktuelle Informationen
zu Verfahren und Inhalten liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Worum handelt es sich bei dem ebenfalls im Rahmen des EU-
Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ durchgeführten Projekts „Tools for the
Investigation of TrANsactions In Underground Markets“ (TITANIUM) des
Bundeskriminalamtes, welches Ziel wird darin verfolgt, und wer nimmt
daran teil (Bundestagsdrucksache 18/10929, Frage 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE.)?
Ziel des Forschungsprojektes TITANIUM (Tools for the Investigation of
TrANsactions In Underground Markets) ist die Entwicklung von Technologien
und Werkzeugen zur Bekämpfung von Straftaten und terroristischen Aktivitäten,
bei denen virtuelle Währungen und / oder Untergrundmärkte genutzt werden. Die
Implementierung der Ergebnisse in die polizeiliche Arbeit wird durch die
Ausarbeitung von Ausbildungskonzepten und Vermittlung in
Fortbildungsveranstaltungen unterstützt.
Am Projekt beteiligt sind:
Austrian Institute of Technology GmbH - Projektleitung
Nederlandse Organisatie voor Toegepast Natuurwetenschappelijk
Onderzoek
Universität Innsbruck
Karlsruher Institut für Technologie
University College London
Fundacion Centro de Tecnologias de Interaccion Visual y Comunicaciones
Vicomtech
Coblue Cybersecurity
Dence GmbH
Trilateral Research Ltd.
Countercraft S.L.
The International Criminal Police Organization
National Bureau of Investigation (Finland)
Österreichisches Bundesministerium für Inneres
Spanisches Ministerio del Interior
BKA.
Darüber hinaus beteiligen sich neun Polizeidienststellen aus dem Vereinigten
Königreich, Zypern, Rumänien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Schweden und
der Schweiz sowie Europol und die Europäische Zentralbank am Projekt, indem
sie Anforderungen einbringen und Entwicklungsergebnisse bewerten.
13. Welche Aufgaben werden vom Kriminaltechnischen Institut des
Bundeskriminalamtes und von Interpol im EU-Forschungsprojekt „Speaker
Identification Integrated Project“ (SiiP) übernommen (
www.siip.eu)?
Das Kriminaltechnische Institut des BKA hat im SIIP-Projekt (Speaker
Identification Integrated Project) primär eine beratende Funktion und wird Aufgaben bei
der Validierung der Systemperformanz im Rahmen von Feldversuchen sowie im
Bereich des Anwendertrainings übernehmen.
a) Welche Techniken und Verfahren der Sprachverarbeitung und
forensischen Phonetik werden in SiiP beforscht?
Im Rahmen von SIIP werden keine Techniken und Verfahren der forensischen
Phonetik erforscht, sondern Techniken und Verfahren der automatischen
Sprecheridentifizierung.
b) Inwiefern sind auch Geheimdienste mittelbar oder unmittelbar an SiiP
beteiligt?
An SIIP sind ausschließlich Polizeibehörden, Universitäten und kommerzielle
Unternehmen beteiligt.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in dem
Forschungsprojekt erlangten Erkenntnisse oder Ergebnisse über dort
beteiligte Firmen auch Geheimdiensten zugänglich gemacht werden sollen?
Die Nachrichtendienste waren weder mittelbar noch unmittelbar an SIIP beteiligt.
d) Inwiefern werden beim Bundeskriminalamt mittlerweile Techniken zum
sogenannten Textmining eingesetzt (Bundestagsdrucksache 17/14832,
Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Im Kriminaltechnischen Institut werden keine Techniken zum forensischen
Textmining eingesetzt. Die Technik soll im BKA künftig genutzt werden, um
beispielsweise Verwaltungsinformationen (Gremien-, Besprechungsbeschlüsse
u. ä.) mittels Volltextsuche strukturiert auf relevante Inhalte durchsuchen zu
können. Dies soll nach derzeitigem Planungsstand mit kommerziellen Produkten, die
zur Literaturverwaltung, Wissensverwaltung oder Aufgabenplanung geeignet
sind, realisiert werden.
e) Welche „marktgängige[n] Produkte“ nutzt der Bundesnachrichtendienst
zur Sprechererkennung oder für Zwecke des automatischen
Stimmenvergleichs, und auf welche Weise integriert der Auslandsgeheimdienst diese
„in eigene Prozesse“ (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
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