[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11954
18. Wahlperiode 10.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11482 –
Zusammenarbeit mit Libyen zur Kontrolle der Landgrenzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat das Mandat der
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (UNSMIL) in Libyen mit der Resolution 2323
(2016) am 13. Dezember 2016 um neun Monate verlängert. Sobald möglich will
UNSMIL ihre dauerhafte Präsenz in Tripolis wiederherstellen, derzeit hat aus
Europa nur Italien seine Botschaft in Tripolis offiziell wieder eröffnet
(Bundestagsdrucksache 18/11329). Weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sowie die Bundesregierung „beobachten die Lage vor Ort“. Zur Aufgabe von
UNSMIL gehört unter anderem die Konsolidierung der libyschen
Einheitsregierung und ihrer Unterstützung zur „Stabilisierung von Postkonfliktzonen sowie
libyschen Schlüsselinstitutionen“. Eine dieser Schlüsselinstitutionen ist die
Präsidialgarde, die nach Angaben von UNSMIL bereits 137 Mitglieder in Tripolis
im Einsatz hat.
Auch die eigentlich zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen soll möglichst bald
wieder in Libyen präsent sein (Bundestagsdrucksache 18/11329). Dazu hat
EUBAM Libyen eine Lagefeststellung im Bereich Grenzüberwachung
durchgeführt und die hiermit beauftragten Behörden recherchiert und dargestellt. Der
Bericht wurde am 25. Januar 2017 fertig gestellt und dem Rat der Europäischen
Union übergeben. Fast vier Wochen später erklärt Walter J. Lindner,
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, keine Kenntnis über den Inhalt zu haben. Drei Tage
zuvor wurde das Papier jedoch auch von der britischen Bürgerrechtsorganisation
Statewatch veröffentlicht (
http://gleft.de/1CJ). Schon jetzt arbeitet EUBAM
Libyen mit dem von der libyschen Einheitsregierung geschaffenen „National
Team for Security and Border Management“ zusammen und hält unter anderem
monatliche „Workshops“ ab.
1. Wie viele offizielle Grenzübergangsstellen (Luft, Land, See) existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Libyen, und welche davon werden
derzeit von der Einheitsregierung in Tripolis kontrolliert?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es derzeit sieben offizielle
Grenzübergangsstellen zu Land und drei bekannte offizielle internationale Flughäfen in
Libyen. Ebenfalls dienen alle Seehäfen in Libyen als Grenzübergangsstellen. Der
Flughafen Mitiga in Tripolis sowie der Seehafen Tripolis stehen unter Kontrolle
der Regierung der Nationalen Einheit.
2. Welche auf Libyen ausgerichteten Projekte zur Steuerung der Migration über
die Südgrenze und für die regionale Sicherheitszusammenarbeit in der
Sahelzone betreffend Libyen (insbesondere im Rahmen der G5) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Stabilitäts- und
Friedensinstruments unterstützt?
Im Rahmen des EU-Stabilitäts- und Friedensinstruments (Instrument contributing
to Stability and Peace, IcSP) werden derzeit für Libyen Mittel in Höhe von
26,5 Mio. Euro für zehn Projekte bereitgestellt, eines davon hat direkten
Migrationsbezug (Wiedereingliederung von Migranten in Libyen, Laufzeit 2016 bis
2017, 3,5 Mio. Euro).
3. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ähnlich wie im EU-Türkei-
Abkommen einen EU-Koordinator für die militärische, polizeiliche und
grenzpolizeiliche Zusammenarbeit in Libyen zu benennen?
Die Benennung eines solchen EU-Koordinators wird nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit nicht verfolgt.
4. Auf welche Weise könnten die Missionen UNSMIL und EUBAM Libyen
aus Sicht der Bundesregierung durch europäische Polizei- und
Gendarmerieeinheiten besser unterstützt werden?
Über die Ausgestaltung der jeweiligen Unterstützung laufen derzeit noch
Planungen bei den beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
a) Was ist der Bundesregierung über Diskussionen bekannt, das Zentrum
von Europol (Europäisches Polizeiamt) gegen „Migrantenschmuggel“
(ECMS) mit der Schleuserbekämpfung in Libyen zu beauftragen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) In welchen gemeinsamen Ermittlungsteams sind europäische Behörden
derzeit in Nachbarländern Libyens mit der Verfolgung des sogenannten
Menschenschmuggels befasst?
Der Bundesregierung ist das EUTF-Projekt GAR-SI Sahel bekannt. Nähere
Informationen hierzu sind öffentlich abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/europeaid/
gar-si-sahel-groupes-daction-rapides-surveillance-et-intervention-au-sahel_fr“.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor.
c) Was ist der Bundesregierung über Diskussionen bekannt, auch die
Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) in Libyen mit Aufgaben
zu betrauen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Gendarmerie Force einen
Experten in die „EU Liaison and Planning Cell“ sowie zwei Experten in die
Mission EUBAM Libyen in Tunis entsandt hat. Darüber hinaus sind der
Bundesregierung keine Pläne bekannt, die Europäische Gendarmerie Force in Libyen mit
Aufgaben zu betrauen.
5. Was ist der Bundesregierung über die Arbeitsfähigkeit des Büros von
INTERPOL (internationale Polizeiorganisation) in Libyen bekannt, und bei
welcher Behörde ist dieses angesiedelt?
Libyen ist Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation
Interpol und unterhält als solches – wie alle anderen Interpol-Mitgliedstaaten – ein
Nationales Zentralbüro (NZB). Das NZB Tripolis ist Teil des dortigen
Innenministeriums. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse zur
Arbeitsfähigkeit des NZB Tripolis.
a) Welche Beziehungen unterhält das Büro derzeit zu INTERPOL?
Das NZB Tripolis unterhält entsprechend Artikel 31 und 32 der Interpol-Statuten
den Kontakt zu den inländischen Strafverfolgungsbehörden, den NZB der
anderen Interpol-Mitgliedsstaaten und dem Interpol-Generalsekretariat. Erkenntnisse
zur Ausgestaltung der Beziehungen des NZB Libyen mit dem Interpol-
Generalsekretariat liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Welche neuen Maßnahmen bzw. Projekte sind in welchen Bereichen
geplant?
Der Bundesregierung sind keine neuen Projekte bzw. Maßnahmen von Interpol
mit dem NZB Tripolis bekannt.
6. Welche Phänomene „extremistischer Kriminalität” (
www.bka.de/EENeT/
EN/Structure/structure_node.html) werden in dem vom Bundeskriminalamt
(BKA) geleiteten Projekt „Politisch motivierte Kriminalität im Lichte
aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung
und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen“ (PoMigra) beforscht,
und welche Aufgaben werden von den weiteren Teilnehmenden des im
Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) in der Förderperiode von 2014
bis 2020 geförderten Projekts außer der Erstellung nationaler Lageberichte
jeweils erbracht (bitte die Aufgaben den Teilnehmenden zuordnen)?
In dem zweijährigen EU-Kooperations-Projekt soll unter Federführung des
Bundeskriminalamtes und unter Mitwirkung der sieben europäischen Partnerländer
Belgien, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Tschechische Republik
und Ungarn aus dem Kreis der European Expert Network on Terrorism (EENeT)
eine länderübergreifende, vergleichende Lagebeschreibung und Analyse zum
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität erstellt werden, wobei die
Handlungen extremistischer Akteurgruppen unterschiedlicher ideologischer
Ausrichtung gegen Migranten und Auseinandersetzungen zwischen Akteurgruppen
zum Thema „Migration – Asyl“ die Forschungsschwerpunkte ausmachen.
Im Rahmen des EU-Kooperations-Projekts liefern alle Teilnehmer Lage-/
Situationsdaten ihres Landes, um eine umfassende Lageeinschätzung vornehmen und
entsprechende Präventivmaßnahmen hieraus ableiten zu können.
7. In welchen Funktionen sind Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei bei
dem EU-Polizeiamt Europol in Den Haag tätig
(Bundestagsdrucksache 18/11218, Frage 12)?
Aktuell sind vier Mitarbeiter der Bundespolizei zu Europol entsandt: Zwei
Mitarbeiter sind im European Migrant Smuggling Centre bei Europol eingesetzt, ein
Mitarbeiter ist im Fachbereich für die Bekämpfung von Eigentumskriminalität
(European Serious Organised Crime Centre) und ein weiterer Mitarbeiter
absolviert bei Europol eine dreimonatige Hospitation.
Darüber hinaus ist eine Mitarbeiterin der Bundespolizei im Deutschen
Verbindungsbüro bei Europol eingesetzt.
8. Was ist der Bundesregierung über die Existenz und die Arbeitsfähigkeit
libyscher Geheimdienste (auch unter der Tobruk-Regierung) bekannt, und zu
welchen der Dienste haben deutsche Behörden Arbeitskontakt?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind
im Hinblick auf die künftige Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten
zu seiner nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Überdies gilt, dass im Rahmen der
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung der
Kooperation vertraulich behandelt werden. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit
der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter
Nachrichtendiensten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer
Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der
zugesicherten Vertraulichkeit würde die Nachrichtendienste des Bundes in grober
Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem
Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die
Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben
zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen
Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der
Nachrichtendienste zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare
Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der
anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten
Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu Frage 8 als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“
eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
Einsichtnahme durch die Berechtigten hinterlegt.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
9. Inwiefern sind die Geheimdienste auch in die Grenzüberwachung
eingebunden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, für die Finanzierung
sicherheitspolitischer Maßnahmen in Libyen verstärkt das Europäische
Nachbarschaftsinstrument (ENI), das Friedens- und Stabilitätsinstrument (IcSP),
den ISF „Grenzen und Visa“ und „Polizei“ oder den EU Trust Fund for
Africa (EUTF) zu nutzen?
Im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments wurde für Libyen ein
Strategiepapier für den Zeitraum 2014 bis 2020 aufgestellt, das indikative Mittel
in Höhe von 126 bis 154 Mio. Euro bereitstellt. In der Umsetzung sind keine
Mittel für sicherheitspolitische Maßnahmen bereitgestellt worden. Darüber hinaus
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11452 vom 7. März 2017
verwiesen.
Zum Einsatz von Mitteln im Rahmen des Stabilitätsinstruments IcSP in Libyen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Mittel des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) „Grenzen“ sind
ausschließlich für EU-Mitgliedstaaten und nur in Ausnahmen für Drittstaaten (Island,
Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) vorgesehen. Die Mittel des ISF „Polizei“
sind ausschließlich für EU-Mitgliedstaaten vorgesehen.
Bei ihrem informellen Treffen am 3. Februar 2017 in Malta haben die Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union erklärt, welche Maßnahmen zur
Unterstützung Libyens prioritär ergriffen werden sollen. Sie haben in ihrer Erklärung
festgelegt, dass einige dieser Maßnahmen im Rahmen bereits laufender Projekte
finanziert werden können, namentlich solche Projekte, die durch den EU-
Treuhandfonds für Afrika finanziert werden.
11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Missionen
in Mali und Niger durch die Eurosur Fusion Services der Grenzagentur
Frontex unterstützt werden sollen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische
Union eine zweite Stufe der Sicherheitssektorreform in Tunesien
unterstützen will?
Nach Mitteilung der Europäischen Kommission ist bisher keine zweite Stufe des
Programms zur Sicherheitssektorreform in Tunesien angekündigt worden.
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte einer neuen
Sicherheitsvereinbarung zwischen Algerien und Tunesien hinsichtlich der Überwachung
libyscher Grenzen bekannt (
http://alwasat.ly/ar/news/libya/134875/)?
Über eine derartige Sicherheitsvereinbarung ist der Bundesregierung nichts
bekannt.
b) Inwiefern liegen der Bundesregierung, wie von Alwasat Libya berichtet,
ebenfalls Hinweise vor, dass die USA von einem tunesischen
Luftwaffenstützpunkt mit Drohnen zur Grenzsicherung in Richtung Libyen operieren
und dies vom Präsidenten Tunesiens genehmigt wurde?
Der tunesische Staatspräsident Béji Caid Essebsi hat im Rahmen eines
Fernsehinterviews am 22. November 2016 gesagt, dass US-Drohnen von tunesischen
Militärbasen aus an der Grenze zu Libyen operierten, es aber keine US-Militärbasis
in Tunesien gebe. Diese Aufklärungsmissionen geschähen auf ausdrücklichen
tunesischen Wunsch und seien im Kampf gegen die in Libyen operierende IS-
Terrormiliz notwendig, um Angriffe auf tunesisches Territorium wie Anfang 2016
auf die Grenzstadt Ben Guerdane zu vermeiden.
13. Welche Hilfe hat die Bundeskanzlerin dem ägyptischen Präsidenten bei der
Sicherung der Grenze zu Libyen zugesagt, und durch welche Maßnahmen
soll verhindert werden, dass eine neue Fluchtroute über Ägypten etabliert
wird (quantara.de vom 6. März 2017, „Von der Kurzsichtigkeit deutscher
Außenpolitik“)?
Bei ihrem Besuch in Kairo am 2. März 2017 hat die Bundeskanzlerin mit dem
ägyptischen Präsidenten Al-Sisi auch über das Thema illegale Migration
gesprochen, wobei eine Fortsetzung der Gespräche über eine bilaterale
migrationspolitische Zusammenarbeit vereinbart wurde. Dabei geht es nicht nur um die
Sicherung der Landgrenze zu Libyen, sondern auch um die Sicherung der Seegrenzen
Ägyptens, um die Bekämpfung von Schleuser- und Schmugglertätigkeiten, um
die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration, um die Bekämpfung
von Fluchtursachen sowie um die Verbesserung der Lebensbedingungen der in
Ägypten lebenden Migranten und Flüchtlinge.
14. Welche einzelnen Inhalte hat der BKA-Präsident mit dem ägyptischen
Botschafter in einem Gespräch über die Themen „Terrorismusbekämpfung und
illegale Migration“ besprochen, und welche Verabredungen wurden
getroffen (
http://gleft.de/1Dv)?
Der Präsident des Bundeskriminalamts Münch empfing auf Initiative der
ägyptischen Seite den Botschafter der Arabischen Republik Ägypten am 6. März 2017
zu einem Informationsgespräch in Berlin. Beide Seiten betonten, dass die
gemeinsamen Schwerpunkte in der polizeilichen Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung und der illegalen Migration liegen. Es folgten beiderseitige
Bekundungen zur Bereitschaft für eine Ausweitung und Vertiefung der bilateralen
Zusammenarbeit. Konkrete Verabredungen wurden nicht getroffen. Der ägyptische
Botschafter informierte in diesem Zusammenhang auch über diesbezügliche
Gespräche, die auf politischer Ebene geführt werden, und über den Stand zum
Deutsch-Ägyptischen Sicherheitsabkommen, das auf ägyptischer Seite nunmehr
in Kraft treten könne.
15. Auf welche Weise will die Europäische Union, wie vom EU-Kommissar
Dimitris Avramopoulos angekündigt, nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Zusammenarbeit mit Ägypten in den Bereichen Migration und Sicherheit
weiter vertiefen (
http://gleft.de/1Dx)?
Die Europäische Union hat mit Ägypten einen Migrationsdialog begonnen, der
fortgesetzt wird.
16. Wie viele Mitglieder hat die Präsidialgarde nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Tripolis im Einsatz?
a) Welche Regierungen unterstützen die libysche Präsidialgarde mit
Ausrüstung oder Ausbildung, und worin bestehen entsprechende Module?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass die Beantwortung der Fragen 16 und 16a aus Geheimhaltungsgründen nicht
in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung
erfolgen kann. In diesem konkreten Fall ist die Einstufung der Antwort als
Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Informationen zur Kooperation mit ausländischen
Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch
im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall
Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.
b) Was ist der Bundesregierung über eine geplante Konferenz der
Präsidialgarde bekannt, und welchem Zweck soll diese dienen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen bezüglich einer Konferenz der
libyschen Präsidialgarde vor.
17. Was ist der Bundesregierung über die Stärke und die teilnehmenden Milizen
einer neu gebildeten „Libyan National Guard“ (LNG) bekannt, und wer übt
die Befehlsgewalt über die Truppe aus (Libya Herald vom 11. Februar 2017,
„Washington alarmed at new military formation in Tripoli“)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass die Beantwortung der Frage 17 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für
die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen
kann. In diesem konkreten Fall ist die Einstufung der Antwort als
Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Informationen zur Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes
einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher werden die Informationen,
entsprechend eingestuft, dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
18. Welche „Workshops“ hat das von der libyschen Einheitsregierung
geschaffene „National Team for Security and Border Management“ mit
europäischen Grenzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung abgehalten
(Bundestagsdrucksache 18/11329), und welche zivilen oder militärischen
Behörden nahmen daran teil?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Teilnahme
europäischer Grenzbehörden an Workshops mit dem „National Team for Security and
Management on Borders“ vor. Die European Union Border Assistance Mission
(EUBAM) Libyen veranstaltet in unregelmäßigen Abständen Workshops mit
dem „National Team for Security and Management on Borders“. Daran nahmen
Vertreter der libyschen Ministerien der Verteidigung, Finanzen (Zoll), Justiz,
Transport und Auswärtige Beziehungen teil.
19. Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmenden des „Ausschusses EU-
Libyen zum integrierten Management der Landgrenzen“ für den Austausch
über das Grenzmanagement bekannt (Ratsdok. 5684/1/17)?
Zu Format und Zusammenkünften der genannten Arbeitsgruppe liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
20. Was ist der Bundesregierung über den Aufbau und Inhalt von „Intelligence
Notifications“ bekannt, die von der Europol-Meldestelle für Internetinhalte
und dem Europol-Zentrum gegen Migrantenschmuggel an die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten verteilt werden (
http://gleft.de/1CY), und zu
welchen Fällen hat sie selbst solche Berichte erhalten?
„Intelligence Notifications“ als ein Produkt der Europol Internet Referral Unit
(EU IRU) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Insoweit ist auch nicht
bekannt, ob und zu welchen Themen die EU IRU bereits entsprechende
Notifications erstellt hat.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das operative Europol-Referat (Europol
Operations Department) unter anderem für die strategische Früherkennung neuer
Bedrohungen im Bereich Organisierter Kriminalität (OK), vorrangig in der
Europäischen Union, sogenannte „Intelligence Notifications“ erstellt. Diese basieren
auf einer strategischen Auswertung von Informationen aus den Mitgliedsstaaten,
den Europol Focal Points sowie offenen Quellen und geben einen Einblick über
die strategische Lage in den entsprechenden Kriminalitätsfeldern sowie über die
OK-Bedrohungslagen. Sie bilden die gegenwärtigen Entwicklungen, besondere
und neue Modi Operandi oder auch Empfehlungen in verschiedenen
Kriminalitätsfeldern ab. Diese „Intelligence Notifications“ werden einzelfallbezogen als
eingestufte oder nicht eingestufte Dokumente zur Verfügung gestellt. Die nicht
eingestuften Dokumente veröffentlicht Europol auch auf seiner Webseite unter
www.europol.europa.eu.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
21. Auf welche Weise könnte die Africa-Frontex Intelligence Community aus
Sicht der Bundesregierung für die Risikoanalyse und kurzfristige Missionen
genutzt werden, um mit deren Unterstützung Migrationsrouten und ihre
möglich Verlagerung aufzudecken?
Die Africa-Frontex Intelligence Community (AFIC) dient als Plattform für den
Austausch von migrationsrelevanten Informationen zwischen Frontex und den
Staaten des afrikanischen Kontinents. Ob und inwieweit sich daraus zukünftig ein
Nutzen für die Risikoanalyse und kurzfristige Operationen im Sinne der
Fragestellung ergeben könnte, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
22. Inwiefern könnten aus Sicht der Bundesregierung auch Regionalprogramme
wie „Euromed Migration IV“ oder „Mediterranean City to City Migration
Profiles“ zu Beratungen über das Thema „Schleusungsbekämpfung in
Libyen und den angrenzenden Ländern“ genutzt werden?
Um dem kriminellen Geschäftsmodell der Schleuser im zentralen Mittelmeer die
Grundlage zu entziehen, ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, das Thema
Schleuserbekämpfung, wo inhaltlich angezeigt, auf möglichst breiter Basis zu
behandeln. Hierzu können auch regionale Dialogforen gehören.
23. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Vorschlägen der
Europäischen Union bekannt, die libyschen Behörden mit technischer
Ausrüstung, Fahrzeugen „und anderen Elementen“ zu versorgen, um die Kontrolle
der libyschen Landgrenze zu den Nachbarstaaten „zu optimieren“ (Ratsdok.
5684/1/17)?
Die genannten Maßnahmen sind Teil des Umsetzungsplans der Erklärung von
Malta. Seine Ausführung ist ein laufender Prozess, den die Bundesregierung
weiter eng verfolgt.
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