[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11818
18. Wahlperiode 31.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11537 –
Monitoring-Daten zum Tierwohl aus dem Nutztierbereich
Vo r b e me r ku n g d e r F r a g e s t e l le r
Die Tierwohl-Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) verspricht, dass die Haltung von Tieren verbessert werden soll.
Dieses Versprechen steht im Einklang mit den Forderungen des
Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA), der in seinem Nutztier-Gutachten 2015
auf die unterschiedlichen Tierschutz-Defizite in deutschen Nutztierhaltungen
hinwies. Eine Verbesserung der Haltungsbedingungen entspricht ebenfalls den
Erwartungen, die die Gesellschaft an die deutsche Landwirtschaft stellt (www.
bmel.de/DE/Presse/Infografiken/TNS-Umfage-Dez2014/TNS-Umfrage-Dez2014_
node.html).
Auf seiner Homepage stellt das BMEL die These auf, dass mehr Tierwohl
„geschafft“ sei und hebt unter anderem hervor, dass das Schnäbelkürzen bei
Legehennen und Mastputen seit Anfang diesen Jahres, basierend auf einer
freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft, untersagt ist (
www.bmel.de/DE/Tier/_
texte/landingpage-tierwohl.html).
Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit zahlreiche Indizien, die dafür sprechen, dass
das Tierwohl, welches sowohl die Tiergesundheit als auch die Ausübung
natürlicher Verhaltensweisen umfasst, gefährdet ist. Im Bereich Tierschutz sind die
regulär aufgeführten Tierrechtsverstöße (siehe hierzu die Kontrollberichte der
Bundesregierung
www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/
06_mnkp_dokumente/mnkp_Jahresbericht_2015.pdf?__blob=publicationFile
&v=4) durch die bei Filmaufnahmen von Tierrechtsaktivisten offengelegten
Missstände, ebenso wie die nicht geahndeten Tierschutzverstöße, die bei
punktuellen amtlichen Untersuchungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen
aufgedeckt wurden (
www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/854189/
hinweiseauf-massive-tierschutzverstoesse-bleiben-unentdeckt), zu ergänzen. Neben
Informationen zu Tierrechtsverstößen, sind Daten zu den klassischen
Produktionskrankheiten (Erkrankungen, die mit der Haltung, Fütterung, Leistung,
Züchtung und dem Management assoziiert sind) für eine umfassende Bewertung des
Tierwohls erforderlich. Etliche Veröffentlichungen weisen stichprobenhaft auf
Missstände hin, die sich unterhalb der „Tierschutz-Schwelle“ bewegen, also
keine Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht bedeuten. Matthias
Wolfschmidt behauptet beispielsweise in seiner Veröffentlichung „Das
Schweinesystem“, dass über 50 Prozent aller Mastschweine in ihrem Leben eine
Lungenentzündung durchgemacht haben (
www.deutschlandradiokultur.de/wie-
kommt-der-tierschutz-in-den-stall-ueber-das.990.de.html?dram:article_id=
367801).
Über solche Meldungen hinaus, liegen der Öffentlichkeit und Politik kaum
umfassende Informationen vor, die eine valide Beurteilung des Status quo in
deutschen Ställen zulassen, geschweige denn Aussagen zu einer möglichen
Verbesserung der Tierwohlsituation.
In den Empfehlungen des „Kompetenzkreises Tierwohl“ des BMEL, sowie im
Gutachten des WBA wird eine nationale Nutztierstrategie gefordert, die ohne
ein gutes Monitoring des Tierwohls nicht funktioniert. Die Wissenschaft forscht
und publiziert seit vielen Jahren zu Tierwohl-Indikatoren (vgl. KTBL-
Veröffentlichungen zu Indikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle
www.ktbl.de/
inhalte/service/tagungsergebnisse/indikatoren-tiergerechtheit/;
www.ktbl.de/
inhalte/themen/tierhaltung/tierart/schwein/mastschweine). Es liegen demnach
viele hilfreiche Veröffentlichungen zu geeigneten Indikatoren für ein Tierwohl-
Monitoring vor. Die Anwendung und Wirkung von wissenschaftlich validierten
Indikatoren steht und fällt allerdings mit dem Vorhandensein einer guten
Datengrundlage.
Offizielle Statistiken, wie die Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik,
die Geflügelstatistik, die Landwirtschaftszählung, die Milchleistungs- und
Fleischleistungsprüfung und die HIT-Datenbank liefern bereits relevante Daten,
die mit einer Grundlage für Tierwohl-Indikatoren darstellen könnten.
Es ist allerdings festzustellen, dass die staatlich, teilweise mit erheblichem
Aufwand erfassten potentiellen Daten für ein Tierwohl-Monitoring, wie bspw. die
aus der amtlichen Überwachung auf Schlachthöfen erfassten
Schlachthofbefunde – anders als im Umweltbereich – wenig dokumentiert und von staatlicher
Seite kaum aufbereitet sind. Ausnahmen sind hier beispielsweise die „WISTA
– Wirtschaft und Statistik“-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes,
wie die im Jahr 2005 erschienene Veröffentlichung zur Legehennenhaltung in
Deutschland (
www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/LandForst
wirtschaft/Legehennenhaltung.pdf?__blob=publicationFile).
Erfasste Daten fließen in die aktuelle Debatte um das Tierwohl nicht ein. Von
staatlicher Seite werden sie nicht genutzt, um etwaige Verbesserungen in der
Nutztierhaltung und beim Tierwohl zu belegen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der gesundheitliche
Zustand deutscher Nutztiere in den letzten 20 Jahren hinsichtlich der
klassischen tierartspezifischen Produktionskrankheiten entwickelt (bitte nach
Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren,
Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass mit den genannten
„klassischen tierartspezifischen Produktionskrankheiten“ haltungsbedingte
Krankheiten und keine Tierseuchen gemeint sind. Der Bundesregierung liegen
hierzu keine Informationen vor.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Tiere, die
nicht kupiert oder enthornt wurden (bitte Anteil und Anzahl der Schweine
mit intakten Schwänzen, Kälber, die nicht enthornt wurden und Legehennen
mit intakten Schnäbel angeben)?
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt hat am
9. Juli 2015 mit Vertretern der Geflügelwirtschaft die „Vereinbarung zur
Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der
Haltung von Legehennen und Mastputen“ abgeschlossen. Vereinbart wurde dabei
unter anderem, dass seit dem 1. August 2016 in deutschen Brütereien bei Küken,
die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel
mehr gekürzt werden. Eine Abfrage bei den Ländern hat ergeben, dass in den
Brütereien auch entsprechend verfahren wird, so dass davon ausgegangen werden
kann, dass seit diesem Jahr keine schnabelgekürzten Junghennen in
Legehennenhaltungen in Deutschland eingestallt werden. Bei kupierten Hennen müsste es
sich demnach um aus dem Ausland beschaffte Tiere handeln oder um solche, die
vor dem vereinbarten Ausstieg eingestallt wurden. Zu deren Anteil liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Zahlen zu Schweinen mit intakten Schwänzen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Nach wie vor dürfte in Deutschland aber bei der ganz überwiegenden Zahl
von Schweinen in konventioneller Haltung der Schwanz kupiert sein. Um künftig
auf das Schwanzkupieren verzichten zu können, sind in den letzten Jahren gerade
in Deutschland viele Projekte und Initiativen zum Verzicht auf das
Schwanzkupieren gestartet worden.
Zur Anzahl nicht enthornter Kälber in konventioneller Haltung liegen der
Bundesregierung keine Zahlen vor. Um auf das Enthornen verzichten zu können, wird
vermehrt auf genetische Hornlosigkeit gezüchtet. Der Anteil von Tieren, die
genetisch hornlos sind, steigt daher. Behornte Herden werden vor allem im Bereich
des ökologischen Landbaus gehalten.
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau dürfen
Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen, das Stutzen von Schnäbeln und die
Enthornung in der ökologischen/biologischen Tierhaltung nicht routinemäßig
durchgeführt werden. Einige dieser Eingriffe können jedoch aus
Sicherheitsgründen, oder wenn sie der Verbesserung der Gesundheit, des Befindens oder der
Hygienebedingungen der Tiere dienen, von der zuständigen Behörde fallweise
genehmigt werden. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 119 880 Schweine,
284 000 Kühe und 4,4 Millionen Legehennen unter den Bedingungen des
ökologischen Landbaus gehalten (Quelle: AMI, 2017). Informationen darüber, wie
viele dieser Tiere von den o. g. Ausnahmegenehmigungen betroffen waren, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
3. Wie viele männliche Eintagsküken wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jedes Jahr getötet (Angaben bitte von 2006 bis 2016)?
Die Anzahl der getöteten männlichen Küken von Legelinien wird nicht
unmittelbar statistisch erfasst. Bei einem angenommenen Geschlechterverhältnis von
50:50 entspricht die Anzahl der geschlüpften männlichen Küken in etwa der Zahl
der geschlüpften Gebrauchslegeküken (weibliche Tiere). Deren Anzahl
entwickelte sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt:
Jahr Geschlüpfte weibliche Gebrauchslegeküken
(Millionen Tiere)
2006 41,5
2007 42,6
2008 39,9
2009 40,3
2010 44,1
2011 44,8
2012 46,6
2013 44,2
2014 44,8
2015 48,0
2016 44,1
Quelle: Statistisches Bundesamt (aus Geflügelstatistik: Erhebung in Brütereien)
Da sich männliche Küken von Legelinien nicht für die Mast unter herkömmlichen
Bedingungen eignen, ist die Aufzucht der männlichen Küken der Legelinien auf
spezielle Marktnischen beschränkt. Zwar ist diese Tendenz in jüngster Zeit leicht
steigend, insgesamt ist der Umfang aber noch sehr überschaubar. Geschätzt dürfte
sich der Anteil der gemästeten Tiere an den geschlüpften männlichen Küken der
Legelinien zwischen 1 und 2 Prozent bewegen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Therapiehäufigkeit bei
Mastschweinen, Milchkühen, Legehennen und Mastgeflügel in den letzten
zehn Jahren entwickelt und liegen der Bundesregierung für den gleichen
Zeitraum Zahlen zur Bestandsmortalität bzw. Tierverlusten vor (bitte
Angaben nach Antibiotika und Reserveantibiotika aufschlüsseln)?
Für das mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeführte
Antibiotikaminimierungskonzept melden die Halter der in der Frage genannten
Tierarten seit Juli des Jahres 2014 Angaben über die von ihnen gehaltenen Tiere sowie
über deren Behandlung mit Antibiotika an die zuständige Behörde. Die hierdurch
ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden gemäß den Vorgaben von
§ 58c Absatz 2 Satz 1 AMG anonymisiert an das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Berechnung der bundesweiten
Kennzahlen übermittelt, so dass eine Aufschlüsselung nach antibakteriellen
Wirkstoffen nicht möglich ist. Die bundesweiten Kennzahlen werden vom BVL
halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Zu Bestandsmortalitäten oder Tierverlusten liegen der Bundesregierung keine
Daten vor.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten
deutscher Nutztiere, ihr arttypisches Verhalten auszuleben, in den letzten Jahren
entwickelt (bitte Angaben zu Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen,
Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern
aufführen)?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltungsverfahren
deutscher Nutztiere über die letzten zehn Jahre gewandelt, und wie hoch ist
der Anteil der Tiere, die Zugang zu Auslauf oder zur Weide haben (bitte nach
Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren,
Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine artgerechte Tierhaltung bedeutet, arteigene Verhaltensweisen möglichst
uneingeschränkt ausleben können. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die
Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung. Die nachfolgenden Informationen zur
Entwicklung der Haltungsverfahren lassen Rückschlüsse insbesondere dahingehend zu,
inwieweit sich die Möglichkeiten für die Tiere, sich artgemäß bewegen zu
können, verbessert haben. Auslauf ist grundsätzlich für alle Tierarten und
Nutzungsformen erstrebenswert, da er insbesondere der Ausübung artgemäßen
Bewegungs- und Sozialverhaltens förderlich ist. Zudem können Außenklimareize bei
Weidegang oder Freilandhaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere
verbessern und zu artgemäßer Futtersuche beitragen. Die Möglichkeit zu Wühlen
wird Schweinen bei einer Haltung auf Einstreu ermöglicht.
Statistische Informationen zu den Haltungsverfahren landwirtschaftlicher
Nutztiere sind den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2010 sowie der
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung zu entnehmen, welche unter anderem
in den entsprechenden Fachserien des Statistischen Bundesamtes sowie im
Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht
sind.
Rinder:
Der Anteil der Tiere mit Weidegang betrug im Jahr 2009 bei Milchkühen 42
Prozent, bei sonstigen Rindern 35 Prozent.
Eine statistische Erfassung der Stallhaltungsverfahren bei Milchkühen erfolgte in
den Jahren 2004 und 2010, bei sonstigen Rindern nur im Jahr 2010. Die
Bedeutung der einzelnen Aufstallungsformen auf Basis der LZ 2010 ist aus der
nachstehenden Übersicht ersichtlich.
Rinder: Anteil (in Prozent) der Haltungsplätze in den genannten
Haltungsverfahren
Haltungsverfahren Milchkühe Sonstige
Rinder
Rinder
insgesamt
Anbindestall Gülle 18,2 9,5 12,4
Anbindestall Festmist 9,2 9,0 9,0
Laufstall Gülle 62,3 43,5 49,9
Laufstall Festmist 9,7 32,0 24,4
Quelle: Statistisches Bundesamt
Im Jahr 2010 wurden bei Rindern insgesamt 3,02 Millionen Haltungsplätze in
Anbindeställen gezählt, der Anteil an den Haltungsplätzen insgesamt betrug
21,4 Prozent. Bei Milchkühen liegt der Anteil der Tiere mit Anbindehaltung
höher. Im Jahr 2010 wurden deutschlandweit 1,3 Millionen Haltungsplätze für
Milchkühe in Anbindeställen gezählt. Dies entsprach damals 27,4 Prozent aller
Haltungsplätze für Milchkühe. Im Jahr 2004 hatte der Anteil der Anbindeplätze
für Milchkühe noch bei 35,5 Prozent gelegen.
Der überwiegende Teil der Tiere, die in Anbindehaltung gehalten werden, steht
in kleineren Betrieben. Im Jahr 2010 wurden deutschlandweit in Betrieben unter
50 Haltungsplätzen rund 73 Prozent der Milchkühe in Anbindehaltung gehalten,
während es in den Betrieben mit 50 und mehr Haltungsplätzen lediglich rund
4 Prozent waren. Nach Ergebnissen der Viehbestandserhebungen sank die Zahl
der Milchkühe in Haltungen von weniger als 50 Milchkühen zwischen Mai 2010
und November 2016 von 33,9 Prozent auf 21 Prozent. Im Rahmen des
Strukturwandels kam es demnach zu einer deutlichen Verringerung des Anteils von
Milchkühen, die in kleineren Betrieben gehalten wurden. Damit dürfte auch der
Anteil der Milchkühe, die in Anbindehaltung gehalten werden, seit dem Jahr 2010
weiter gesunken sein. Dies dürfte tendenziell auch für die übrigen in
Anbindehaltung gehaltenen Rinder gelten.
Allgemein lässt sich bei der Rinderhaltung ein Trend zur Unterbringung in
Laufställen feststellen.
Schweine:
Im Bereich der Schweinehaltung wurde im Jahr 2010 in rund 1 800 Betrieben
(2,8 Prozent der Betriebe mit Schweinehaltung) Freilandhaltung praktiziert. In
Bezug auf die Stallhaltung war die Bedeutung der einzelnen Verfahren im Jahr
2010 wie nachfolgend dargestellt.
Anteil (in Prozent) der Haltungsplätze im jeweiligen Haltungsverfahren (bezogen
auf die Summe der Haltungsplätze ohne Freilandhaltung)
Haltungsverfahren Zuchtsauen und
-eber
Sonstige
Schweine
Vollspaltenboden 37,9 70,5
Teilspaltenboden 47,2 22,4
Planbefestigter Boden mit Einstreu 12,6 5,1
Andere Stallhaltungsverfahren 2,3 2,0
Quelle: Statistisches Bundesamt
Legehennen:
Haltungsformen und -plätze bei Legehennen
2007 2016
Legehennenhaltungsplätze gesamt (in Mio.) 40,0 47,9
Davon:
- Käfighaltung inkl.
Kleingruppenhaltung und ausgestaltete Käfige
67,6% 10,1%
- Bodenhaltung 17,0% 62,8%
- Freilandhaltung 10,9% 17,2%
- Ökologische Erzeugung 4,5% 9,9%
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die o. g. Tabelle verdeutlicht, dass sich die Haltung von Legehennen in
Deutschland in den vergangenen Jahren durch das stufenweise Verbot der Käfighaltung
stark verändert hat. So wurde in Deutschland die Haltung in konventionellen
Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2010 verboten. Mit Inkrafttreten der Sechsten
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde das
endgültige Aus der Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen oder
Kleingruppenhaltungen besiegelt. Nur in Einzelfällen ist eine Übergangsfrist
längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 vorgesehen. Damit erfolgt die
Legehennenhaltung in Deutschland hauptsächlich in Boden- und Freilandhaltung
sowie in ökologischer Erzeugung.
Zahlen zu Nutztieren aus ökologischer Haltung:
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der nach den Grundsätzen des
ökologischen Landbaus gehaltenen Tiere zum Teil sehr dynamisch entwickelt. In der
nachfolgenden Tabelle ist eine deutliche Zunahme von Tierzahlen hinsichtlich
Legehennen, Masthühnern und Milchkühen erkennbar. Für die ökologische
Tierhaltung wird grundsätzlich Weidegang bzw. Auslauf vorgeschrieben.
Anzahl der nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gehaltenen Tiere
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Mastschweine 115.000 120.000 120.000 122.000 116.000 117.000 109.000 104.000
Legehennen 1.734.000 2.091.535 2.300.000 2.900.000 3.300.000 3.800.000 4.100.000 4.400.000
Masthähnchen 380.000 490.000 555.000 580.000 600.000 790.000 940.000 990.000
Mutterkühe 130.000 123.000 130.000 127.000 123.000 124.000 130.000 127.000
Milchkühe 117.000 120.000 133.000 139.000 145.000 143.000 148.000 156.000
Quelle: AMI
Zu anderen Tierarten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den bisher bestehenden
Datenerfassungssystemen, wie der Landwirtschaftszählung, der
Milchleistungsprüfung, den Statistiken des Statistischen Bundesamtes für ein
Tierwohl-Monitoring bei (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln,
Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern
aufschlüsseln)?
Die Agrarberichterstattung bzw. Landwirtschaftszählung ist die wichtigste
Informationsquelle der Agrarstatistiken hinsichtlich Betriebsstrukturen,
Produktionspotenzialen sowie den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der
landwirtschaftlichen Betriebe. Die Erfordernisse, über belastbare Daten zu verfügen,
nehmen vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen des Sektors ständig zu. Es
gilt dabei, das Nutzerinteresse auf der einen Seite und die Belastung der
Auskunftspflichtigen sowie die beschränkten Ressourcen der Erhebungsbehörden auf
der anderen Seite in Einklang zu bringen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass
amtlich erhobene personenbezogene Daten dem Grundsatz der Zweckbindung
unterliegen. Grundsätzlich bedarf jede Änderung des Verwendungs- oder
Nutzungszwecks von derartigen Daten einer spezifischen gesetzlichen Grundlage.
Das Institut für Betriebswirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, hat sich im
Rahmen des Projekts „Erstellung eines Prototypen für einen nationalen
Monitoring-Bericht Tiergerechtheit“ mit der Frage befasst, inwieweit vorhandene Daten
für ein nationales Tierwohl-Monitoring geeignet sind und welche Indikatoren sich
daraus ableiten lassen. Hiernach eignen sich im Hinblick auf die Nutzung der
„Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik“ im Annahmebereich des
Schlachthofs Angaben 1. zur Anzahl der Rinder, Schweine und Hühner, die nicht
regulär geschlachtet, sondern aufgrund sichtbarer Erkrankungen vorzeitig getötet
und verworfen werden und 2. zur Anzahl notgeschlachteter Rinder und Schweine.
Aus dem Bereich der Fleischuntersuchung eignen sich für Rind und Schwein
Angaben zu Leberveränderungen, Lungen- und Brustfellentzündungen,
Entzündungen am Magen-Darm-Trakt und dem Herzbeutel, beim Geflügel Angaben über
die Gesamtverwürfe bei der Fleischuntersuchung.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) zahlreiche Projekte, die sich mit der Bewertung der Tiergerechtheit bzw.
mit den Themen Tierwohl- und Tiergesundheitsmonitoring befassen und
bestehende Datenerfassungssysteme nutzen, um auch Rückschlüsse auf das Tierwohl
zu ziehen.
Hinsichtlich der an Schlachthöfen erhobenen Daten wird auf die Antwort zu den
Fragen 8 bis 11 verwiesen.
8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass Schlachthofbefunde Aussagen darüber
zulassen, wie es den Nutztieren während der Mast ergangen ist, insbesondere
hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Verfassung, und wenn nein, warum
nicht?
Am Schlachthof können anhand von konkreten Befunden zu einem einzelnen Tier
Rückschlüsse auf dessen Wohlbefinden oder Gesundheit in der Haltung gezogen
werden, wenn zum Beispiel Anzeichen einer länger bestehenden Erkrankung
vorliegen. Umgekehrt sind das Wohlbefinden oder die Gesundheit eines Tieres in der
Haltung aber nicht bereits dadurch erwiesen, dass am Schlachthof keine
gegenteiligen Befunde festgestellt wurden.
Soll von den Schlachthofbefunden einer Tiergruppe auf die Verhältnisse in deren
Herkunftsbetrieb geschlossen werden, bedarf es der Anwendung von auf
wissenschaftlichen Grundlagen entwickelten und validierten Kriterien
(„Tierschutzindikatoren“). In § 20 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind für
Masthühner entsprechende Überwachungs- und Folgemaßnahmen geregelt. Wenn die mit
dem Schlachttiertransport übermittelten Aufzeichnungen zu Mortalitätsraten im
Masthuhnbestand oder die Ergebnisse der Fleischuntersuchung auf einen Verstoß
gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen schließen lassen, teilt die zuständige
Behörde dies dem Halter der Tiere sowie der für den Ort des
Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständigen Behörde mit, damit die zur Beseitigung
festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße notwendigen Anordnungen getroffen
werden können.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung, die nationale Fleischhygienestatistikverordnung
in Bezug auf die in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 genannten
Anforderungen an das amtliche Inspektionspersonal bei der Überprüfung des
Wohlbefindens und der Tiergesundheit (über bspw. die Erfassung von
Schlagstriemen bei Mastschweinen), um tierwohlrelevante Daten zu
erweitern?
Wenn nein, warum nicht?
Die geltende Rechtslage ermöglicht bereits die routinemäßige Erfassung und
Verwendung tierschutzrelevanter Schlachthofbefunde durch die zuständigen
Behörden der Länder: Nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 führen amtliche
Tierärzte an Schlachthöfen Inspektionen zum Wohlbefinden der Tiere durch. Diese
Befunde müssen aufgezeichnet und bewertet werden. Eine Rückmeldung an die
relevanten Stellen (Lebensmittelunternehmer, Herkunftsbetrieb, betreuender
Tierarzt, zuständige Behörde) ist ausdrücklich vorgesehen. Die Verordnung (EG)
Nr. 854/2004 wird zum 14. Dezember 2019 aufgehoben. Die amtlichen
Kontrollen in Schlachthöfen werden sich dann nach der neuen EU-Kontrollverordnung
richten, die am 15. März 2017 vom Europäischen Parlament angenommen wurde.
Diese Verordnung sieht vor, der Europäischen Kommission die Befugnis zu
übertragen, delegierte Rechtsakte hinsichtlich der Anwendung von
Tierschutzindikatoren zu erlassen. Tierschutzrelevante Aspekte, die auch für den Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind, werden auch bereits von der
Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung erfasst.
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird ergänzend verwiesen.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
öffentlich zugänglichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik des
Statistischen Bundesamtes hinsichtlich des Status quo der Tiergesundheit (bitte
Angaben nach Schweinen, Legehennen, Masthühnern, Rindern,
Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Die Auswertung der Ergebnisse der Schlachttier- und
Fleischuntersuchungsstatistik trägt dazu bei, mögliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher
sowie für die Tiergesundheit zu identifizieren. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 7 und 11 verwiesen.
11. Welche Schlachthofbefunde sind laut Bundesregierung besonders relevant
für ein Tierwohl-Monitoring, und worauf basiert ihre Relevanzeinschätzung
(bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern,
Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Das BMEL fördert verschiedene Projekte zur Eignung von Schlachtbefunden als
Tierschutzindikatoren. Grundsätzlich sind die meisten der am Schlachthof
amtlich erhobenen Befunde geeignet, Rückschlüsse auf die Tiergesundheit während
der Haltung zu ziehen. So lassen sich zum Beispiel durch festgestellte
Lungenveränderungen bei Schweinen oder Fußballenveränderungen bei Mastgeflügel
Rückschlüsse auf tierschutzrelevante Erkrankungen ziehen, weil sie zu
Schmerzen und Leiden bei den Tieren geführt haben. Erkrankungen, die im Laufe der
Haltung vorlagen, zum Zeitpunkt der Schlachtung aber ohne sichtbare Spuren,
wie zum Beispiel Narben, verheilt sind, lassen sich hingegen nicht mehr am
Schlachtkörper nachweisen. Schlachtbefunde lassen auch keine Aussagen über
Beeinträchtigungen des Verhaltens während der Haltung zu, es sei denn, dass
diese zu Technopathien geführt haben. So können Verletzungen und Schäden am
Bewegungsapparat auf Beeinträchtigungen in der Fortbewegung und im
Ruheverhalten aufgrund unzureichender Haltungsbedingungen hinweisen.
Die größte Herausforderung für die Nutzung von Schlachtbefunden ist jedoch die
Standardisierung ihrer Erhebung. So unterscheiden sich beispielsweise die
Häufigkeiten der Befunderhebungen nicht nur zwischen verschiedenen
Schlachthöfen, sondern auch schichtbedingt innerhalb eines Schlachthofes. Selbst
automatisiert erhobene Schlachtbefunde (zum Beispiel Fußballenentzündungen beim
Mastgeflügel) werden nicht vergleichbar erhoben, da zum einen unterschiedliche
Geräte bzw. Verfahren zum Einsatz kommen, zum anderen die Werte zur
automatischen Grenzziehung zwischen den Befundnoten unterschiedlich eingestellt
und nachjustiert werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung Zugang zu weiteren, detaillierteren amtlichen
Schlachthofbefunddaten, und wenn nein, welche Schritte werden
unternommen, um den Datenzugang zu erleichtern?
Im Februar 2015 haben der Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF), das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Qualität und Sicherheit GmbH
(QS) ein Forschungsprojekt zur Evaluierung der Befunddaten vereinbart, um zu
prüfen, ob aus den Ergebnissen der bestehenden Befunderfassung in den
Schlachthöfen retrospektiv Indikatoren für die Gesundheit der Schlachttiere
abgeleitet werden können.
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Datenqualität der
Schachthofbefunde ein, und welche Maßnahmen werden unternommen, um die Qualität
der Befunddaten zu verbessern (bitte Angabe von einzelnen Maßnahmen und
Finanzierungsumfang)?
Die Befunderhebung als zentrale Aufgabe der amtlichen Schlachttier- und
Fleischuntersuchung bedarf einer ständigen Qualitätskontrolle und -sicherung.
Wesentliche Voraussetzung für eine valide und zuverlässige Befunderfassung ist die
Einheitlichkeit bei der Befundermittlung (siehe auch Antwort zu Frage 11). Das
BMEL fördert daher ein Forschungsvorhaben des Statistischen Bundesamtes
(DESTATIS), in das das BfR und das Max Rubner-Institut (MRI) eingebunden
sind, mit insgesamt 421 000 Euro. Ziel ist die Qualitätssicherung der
Befunderfassung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Maßnahmen der
Standardisierung, Dokumentation und Übermittlung. Ergänzend erarbeitet das
MRI in Zusammenarbeit mit dem BMEL, dem BfR und DESTATIS ein
Schulungskonzept. Als Ergebnis sollen den Ländern und den deutschen
Veterinärmedizinischen Bildungsstätten didaktisch fundierte Materialien für eine
standardisierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung zur Verfügung gestellt werden. Die
Materialien können sowohl in der Aus- wie auch in der Fortbildung eingesetzt
werden.
14. Inwiefern fließen die im mehrjährigen nationalen Kontrollplan
dokumentierten Ergebnisse zu Tierrechtsverstößen und entsprechenden
Beanstandungsgründen in die politische Entscheidungsfindung der Bundesregierung mit
ein, und bei welchen im mehrjährigen Kontrollplan genannten
Beanstandungsgründen sieht die Bundesregierung den dringendsten
Handlungsbedarf?
Kontrollergebnisse hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften
enthält der Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP)
gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, der sich in einen
Rahmenbericht und 16 Länderberichte gliedert. Der jüngste Rahmenbericht für das Jahr
2015 stellt fest, dass das Kontrollsystem im Bereich Tierschutz ein wirksames
Mittel ist und grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind. Der
MNKP gemäß den Artikeln 41 bis 43 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält
die strategischen Ziele der Bundesländer für die amtlichen Kontrollen. Zum Stand
Januar 2016 nennt der Rahmenplan für den Bereich Tierschutz insbesondere die
Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung
tierschutzkonformer Haltungsbedingungen für Nutztiere.
15. In welchen Bereichen (Tierarten, Produktionssysteme, Transport,
Schlachtung) sieht die Bundesregierung die größten Datenlücken, die eine
umfassende Beurteilung des Status quo verhindern?
Für valide Aussagen zum Status Quo des Tierschutzes auf der Grundlage von
tierbezogenen Indikatoren bedarf es einer flächenübergreifenden, systematischen,
standardisierten und repräsentativen Erhebung von Tierschutzindikatoren.
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
16. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die regulären Kontrollen des
Tierschutzes am lebenden Tier auf die Untersuchung von Tierkadavern in
Tierkörperbeseitigungsanlagen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
Ein Bedarf für derartige reguläre Kontrollen des Tierschutzes in
Tierkörperbeseitigungsanlagen wird derzeit nicht gesehen.
Bereits jetzt werden die Tierkörperbeseitigungsanlagen von den für die
Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden regelmäßig überwacht, so dass in den
Fällen, in denen Hinweise auf tierschutzwidriges Verhalten an angelieferten
Tierkörpern festgestellt werden und somit der Verdacht einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit nach § 17 oder § 18 des Tierschutzgesetzes besteht, die zuständigen
Tierschutzbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden zwecks Einleitung
entsprechender (Ermittlungs-)Verfahren informiert und die erforderlichen Angaben
übermittelt werden können. Vor diesem Hintergrund müssen die vorhandenen
Möglichkeiten zu Ermittlungen im Falle des Verdachts auf das Vorliegen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz ausgeschöpft
werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]