[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 31. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11832
18. Wahlperiode 03.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11538 –
Umsetzungsstand von Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lärmvermeidung und Lärmschutz leisten einen elementaren Beitrag zum
Gesundheitsschutz und zur Steigerung der Lebensqualität. Denn Verkehrslärm hat
negative Auswirkungen u. a. auf das Herz-Kreislaufsystem und den Blutdruck
(vgl. NORAH-Studie:
www.laermstudie.de/ergebnisse/ergebnisse-im-ueberblick/).
In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und SPD die deutschlandweite
Halbierung des Schienenlärms bis zum Jahr 2020 (ausgehend von 2008) an.
Dies soll durch die Um-/Ausrüstung aller Güterwagen mit „leisen“ Bremssohlen
erreicht werden. Als Zwischenziel wurde für Ende 2016 ein Umrüstungsstand
von 50 Prozent der Güterwagen vorgesehen (vgl.
www.bundesregierung.de/
Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publication
File&v=2). Am 15. Mai 2016 betrug der Anteil der im nationalen
Fahrzeugregister gelisteten „leisen“ Güterwagen lediglich 22,3 Prozent (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8651). Zugleich betrug im Jahr 2015 der Anteil der leisen
abgerechneten Trassenkilometer im Güterverkehr rund 16 Prozent (2014: 12
Prozent; 2013: 7,7 Prozent), wobei es dafür ausreichend ist, wenn in einem
Zugverband mindestens 90 Prozent der Wagen leise – also mit LL- oder K-Sohle
ausgestattet – sind (vgl. ebd.).
In der Fragestunde der 211. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Januar
2017 hat die Bundesregierung (Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Matthias
Gastel, Plenarprotokoll 18/211) geantwortet, dass der Zeitpunkt der möglichen
Veröffentlichung eines Regelungsentwurfes über ordnungsrechtliche
Maßnahmen auf stark befahreneren Güterstrecken im Falle einer Verfehlung des
angestrebten Umrüstungsziels vom Abschluss der Evaluierung abhängt. Zugleich
kündigte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr
und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle, an, „schon in wenigen Tagen die
Wagenhalter nochmals über den Stand der Evaluierung der Umrüstung [zu]
informieren“.
In dem Entwurf der Bundesregierung für ein Schienenlärmschutzgesetz heißt es
u. a., dass laute Güterzüge auch trotz eines Verbotes nach dem Jahr 2020 weiter
auf dem deutschen Schienennetz unterwegs seien dürfen, sofern sie nur langsam
genug fahren.
Die bauliche Umsetzung des Lärmschutzes lässt noch immer zu wünschen
übrig. Einer der Engpässe scheint das Personal für die Planung zu seien. Auch die
Anforderungen an Planung und Genehmigung wurden in den letzten Jahren
immer weiter verschärft.
Mit der vorliegenden Anfrage möchten die Fragesteller sich nach dem aktuellen
Stand der Maßnahmen erkundigen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gelingt nur, wenn für den
Verkehrsträger Schiene und damit auch für Neu- und Ausbaustrecken die Akzeptanz
in der Bevölkerung gewonnen werden kann. Der Schutz vor Verkehrslärm gehört
zu den Kernelementen einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik der
Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht dabei beim Schienenverkehrslärm die Lärmminderung
an der Quelle durch Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmarme
Bremstechniken. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Schienenlärm bis
2020 – ausgehend vom Jahr 2008 – zu halbieren. Vom menschlichen Gehör wird
eine Minderung um 10 Dezibel als Halbierung des Lärms empfunden. Dabei setzt
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf eine
3-Punkte-Strategie Lärmschutz:
I. Lärmschutz an der Quelle:
Das BMVI fördert die Umrüstung auf lärmarme Bremstechnik. Hierfür werden
insgesamt über 300 Mio. Euro investiert – mit der Förderrichtlinie laTPS des
Bundes in Höhe von 152 Mio. Euro und einem lärmabhängigen
Trassenpreissystem, das die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit dem BMVI zum
Fahrplanwechsel 2012/2013 eingeführt hat. Seitdem gilt: Laute Züge zahlen mehr als leise.
II. Stationärer Lärmschutz:
Das BMVI stellt jährlich 150 Mio. Euro u. a. für die freiwillige Lärmsanierung
an bestehenden Schienenwegen bereit. Das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP)
der Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 sieht zusätzliche Investitionen
für Lärmschutz vor. Damit sollen insbesondere der Lärm an Brennpunkten weiter
reduziert sowie innovative Techniken entwickelt werden. Vorbereitende
Machbarkeitsuntersuchungen wurden für das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal, das
Elbtal zwischen Dresden und der tschechischen Grenze sowie für den Nördlichen
Brennerzulauf/das Inntal zwischen München-Trudering und Kiefersfelden
beauftragt.
III. Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mit der überarbeiteten Lärmbemessungsvorschrift Schall 03 setzt das BMVI auf
eine genauere Berechnung des Schienenlärms und hat den Schienenbonus für
Eisenbahnen zum 1. Januar 2015 abgeschafft; ein Abschlag von fünf Dezibel wird
nicht mehr gewährt. Eine weitere Grenzwertabsenkung um drei Dezibel bei der
Lärmsanierung erfolgte zum 1. Januar 2016. Somit gelten bei der Lärmsanierung
erstmals die gleichen Grenzwerte für Schienen- und Straßenlärm. Ab dem
Fahrplanwechsel 2020/21 sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen
Schienennetz fahren dürfen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage befindet sich
derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Umrüstung von Güterwagen auf „leisere“ Bremsen
1. Wie möchte die Bundesregierung rechtsicher gewährleisten, dass ab dem
Jahr 2020 laute und daher aus Lärmschutzgründen erheblich
geschwindigkeitsreduzierte Züge nicht auf den Güterhauptstrecken fahren und dort zu
Reduzierungen der vorhanden Kapazitäten führen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung werden bis zum operativen
Wirksamwerden des Schienenlärmschutzgesetzes am 13. Dezember 2020 alle umrüstbaren
Güterwagen umgerüstet oder durch Güterwagenneubauten ersetzt sein.
2. Welche konkreten Informationen wurden den Wagenhaltern in der vom
Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle angekündigten Information
zum Stand der Evaluierung gegeben (vgl. Mündliche Frage 42,
Plenarprotokoll 18/211)?
9. Welcher Zwischenstand der Evaluierung der Umrüstung wurde den
Wagenhaltern wann mitgeteilt (vgl. Ankündigung des Parlamentarischen
Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am
18. Januar 2017; 211. Sitzung, Mündliche Frage 42 des Abgeordneten
Matthias Gastel, Plenarprotokoll 18/211)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 9 gemeinsam
beantwortet.
In der Informationsveranstaltung des BMVI am 21. Februar 2017 wurde
Wagenhaltern und EVU mitgeteilt, dass nach gegenwärtiger Einschätzung das Ziel von
50 Prozent leiser Güterwagen erreicht werden kann.
3. Welche Anzahl lauter bzw. leiser Güterwagen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2016 an den beiden bisher in Betrieb befindlichen
Lärmmessstellen gemessen (bitte nach Messstelle, Monat aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung betrieb in 2016 keine eigenen Messstellen. Ergebnisse zu
den Messstellen anderer Betreiber liegen der Bundesregierung nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen.
4. Wie viele Güterwagen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig im nationalen Fahrzeugregister gelistet, und wie viele dieser Güterwagen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig mit „leiseren“
Bremsen (LL- und K-Sohlen) ausgestattet?
Im Nationalen Fahrzeugregister (National Vehicle Register – NVR) sind mit
Stand vom 15. März 2017 etwa 166 000 aktive Güterwagen eingetragen. Davon
sind etwa 23 000 Güterwagen mit K-Bremssohlen und etwa 29 000 Güterwagen
mit LL-Bremsohlen ausgestattet. Insgesamt sind etwa 53 000 der im NVR
gelisteten aktiven Güterwagen einschließlich der scheibengebremsten Güterwagen mit
„leisen“ Bremssohlen ausgestattet.
5. Wie viele Güterwagen von zum Konzern der Deutschen Bahn (DB) AG
gehörigen Wagenhaltern sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig
im nationalen Fahrzeugregister gelistet, und wie viele dieser Güterwagen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig mit „leiseren“
Bremsen ausgestattet?
Im Nationalen Fahrzeugregister sind mit Stand vom 15. März 2017 etwa 68 000
aktive Güterwagen im Bestand der Deutschen Bahn AG eingetragen. Davon sind
etwa 34 500 Güterwagen mit „leisen“ Bremsen ausgestattet.
6. Wie viele Güterwagen, die nicht zum DB-Konzern gehören, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im nationalen Fahrzeugregister
gelistet, wie viele davon gehören deutschen und wie viele davon gehören
ausländischen Wagenhaltern, und wie viele sind davon jeweils mit „leiseren“
Bremsen ausgestattet?
Im Nationalen Fahrzeugregister sind mit Stand vom 15. März 2017 etwa 98 000
aktive Güterwagen eingetragen, die nicht zum Bestand der Deutschen Bahn AG
gehören. Davon sind etwa 18 500 Güterwagen mit „leisen“ Bremsen ausgestattet.
Entsprechend des im NVR hinterlegten Firmensitzes der Wagenhalter gliedern
sich die genannten 98 000 Güterwagen in etwa 64 000 Güterwagen deutscher
Wagenhalter, davon etwa 11 500 mit „leisen“ Bremsen, und etwa 34 000
Güterwagen ausländischer Wagenhalter, davon etwa 7 000 mit „leisen“ Bremsen.
7. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigten ordnungsrechtlichen Eingriffe vornehmen, wenn sie
zu dem Ergebnis kommt, dass zum 31. Dezember 2016 weniger als 50
Prozent der in Deutschland verkehrenden Güterwagen „leise“ Bremsen
besaßen?
Die Bundesregierung wartet die Evaluation ab.
8. Wie ermittelt die Bundesregierung konkret den Umrüstungsstand der
Güterwagen zum 31. Dezember 2016, und aus welchen Quellen stammen die dazu
konkret herangezogenen Daten?
Zur Ermittlung des Umrüstungsstandes der Güterwagen ist die Auswertung
verschiedener Datenquellen erforderlich. Zu den zur Verfügung stehenden
Datenquellen zählen:
Nationales Fahrzeugregister des Eisenbahn-Bundesamtes,
Zentralisiertes europäisches Fahrzeugeinstellungsregister (European
Centralised Virtual Vehicle Register – ECVVR),
Umrüstregister für die Verwaltung des Förderprogrammes des Bundes (laTPS),
Daten des Statistischen Bundesamtes, sowie statistische Verkehrsdaten der
europäischen Nachbarstaaten,
Daten und Angaben der DB Netz AG,
Daten und Angaben des Eisenbahnsektors.
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
10. Weshalb spricht der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, nach wie vor von einem Verbot lauter Güterwagen ab
2020 (vgl. z. B.
www.verkehrsforum.de/fileadmin/dvf/pdf_downloads/
pm2017/17_01_19_PA_Schiene.pdf), obwohl der Gesetzentwurf vom
30. Dezember 2016 laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz ab
2020 nicht verbietet, sondern ihnen lediglich eine
Geschwindigkeitsreduzierung vorschreibt (vgl. § 4 des Gesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache
18/11287)?
Der Entwurf des Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen verbietet
nach § 3 Absatz 1 auf dem deutschen Schienennetz ab dem 13. Dezember 2020
„das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen
eingestellt sind“.
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass infolge einer Umsetzung des
Gesetzentwurfs zur Verringerung des Schienenlärms ab 2020 laute
Güterzüge auf Abschnitten des deutschen Schienennetzes ihre Geschwindigkeit
auf 30 km/h oder weniger drosseln müssen, um die Lärmvorgaben zu
erfüllen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, welche Streckenabschnitte beträfe dies nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte Streckenlänge und erwartete Zugzahlen angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der betroffenen
Strecken, deren Länge und der erwarteten Anzahl von Zügen mit niedriger
Geschwindigkeit vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Weshalb hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf festgelegt, dass „auf
Schienenwegen, bei deren Bau die Grenzwerte nach der
Lärmschutzverordnung einzuhalten waren“, laute Güterwagen auch nach 2020 weiterhin mit
voller Geschwindigkeit verkehren dürfen (vgl. S. 20 des Gesetzentwurfs auf
Bundestagsdrucksache 18/11287), obwohl der Bundesregierung „keine
Daten in ausreichend aussagefähiger Form“ darüber vorliegen, welchen Anteil
des deutschen Schienennetzes diese Ausnahmeregelung überhaupt betrifft
(vgl. Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann vom
9. Dezember 2016 auf eine Nachfrage des Abgeordneten Matthias Gastel),
und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Ausnahmeregelung
mehr als 10 Prozent des deutschen Schienennetzes betreffen würde?
Wenn die Bundesregierung dies ausschließen kann, mit welcher
Begründung?
Der Gesetzentwurf lässt in § 4 Nummer 2 Ausnahmen von dem Verbot nach § 3
Absatz 1 für die Fälle zu, in dem auch beim Betrieb mit lauten Güterwagen die
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nicht überschritten
werden.
Nach Schätzung der DB Netz AG sind ca. 3 Prozent der Streckenlänge von
Schienenwegen in Deutschland unter Einhaltung der Vorgaben der 16. BImschV
errichtet worden sind. In den 3 Prozent sind Strecken enthalten, die ausschließlich
im Personenverkehr genutzt werden.
Lärmmessstellen
13. Wo ist das im zweiten Quartal 2016 erarbeitete „Konzept zur Einführung
eines Lärm-Monitorings durch netzweite Errichtung und Betrieb von Lärm-
Messstellen an Bahnstrecken“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10103)
veröffentlicht?
Wenn es nicht veröffentlicht ist, warum nicht?
Das „Konzept zur Einführung eines Lärm-Monitorings durch netzweite
Errichtung und Betrieb von Lärm-Messstellen an Bahnstrecken“ diente der
Sachstandsfeststellung und Bewertung und war Grundlage der Leistungsbeschreibung für
die Ausschreibung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 3. Februar 2017.
Eine Veröffentlichung des Konzepts hätte Einfluss auf die Angebote von Bietern
haben können.
14. Wie ist der derzeitige Stand des Vergabeverfahrens für das Lärm-Monitoring
an Bahnstrecken, und bis wann soll das Verfahren nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschlossen sein?
15. Mit welcher Zeitdauer rechnet die Bundesregierung nach erfolgter Vergabe,
bis
a) die erste,
b) die letzte Messstelle
entsprechend Ausschreibung aufgebaut und in Betrieb genommen wurde?
16. Bis wann plant die Bundesregierung die vorgesehenen 17 Messstellen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/10103) in Betrieb zu nehmen, und an welchen
Streckenabschnitten (bitte möglichst genau lokalisieren) werden sich diese
aus heutiger Sicht befinden?
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 14, 15 und 16 zusammen
beantwortet.
Eine abschließende Definition der Anzahl und der Verortung der
Lärmmessstellen ist im Ergebnis des Vergabeverfahrens im vierten Quartal 2017 zu erwarten.
Ein genauer Zeitplan für die Inbetriebnahme der Messstellen kann erst nach
Abschluss des Vergabeverfahrens entsprechend des Angebotes, welches den
Zuschlag erhält, genannt werden.
17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um durch das Monitoring
identifizierte Wagenhalter lärmauffälliger Wagen zur zeitnahen Reparatur zu
verpflichten?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Zweck des deutschlandweiten Monitoringsystems an Eisenbahnstrecken ist die
Erfassung von Lärm im Schienengüterverkehr und die Dokumentation des
Fortschritts der Umrüstung von Güterwagen auf „leise“ Bremssohlen. Die Option
einer Ausweitung des Lärmmesssystems auf wagenspezifische Überwachung ist in
der Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung berücksichtigt.
Baulicher Lärmschutz
18. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Personalausstattung des
Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren
für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an der Schiene vor dem
Hintergrund des Mittelaufwuchses für Lärmschutzmaßnahmen im
Bundeshaushalt und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die durchschnittliche
Verfahrensdauer nach uns vorliegenden Informationen im Durchschnitt etwa 15
bis 18 Monate dauert?
Es wird davon ausgegangen, dass Planrechtsverfahren mit der Personalaustattung
zeitgerecht durch das Eisenbahn-Bundesamt abgearbeitet werden können.
19. Wie viele Personalstellen sind in den einzelnen EBA-Außenstellen in den
vergangenen fünf Jahren jeweils zum 31. Dezember besetzt gewesen, und
wie viele dieser Stellen sind überwiegend oder ausschließlich mit
Lärmschutzverfahren befasst gewesen (bitte tabellarisch darstellen)?
Berlin
Dresden
Erfurt/
Halle
Essen/
Köln
Frankfurt/
Saarbrücken
Hannover
Hamburg/
Schwerin
Karlsruhe/
Stuttgart
München/
Nürnberg
Gesamt
31.12.2012
Personal (Soll) 11,44 9,05 11,80 17,84 14,37 9,71 10,85 11,12 17,84 114,02
Personal (Ist) 12,33 8,79 12,39 15,44 10,20 8,93 12,48 10,47 15,44 106,47
Besetzungsgrad 108% 97% 105% 87% 71% 92% 115% 94% 87% 93%
31.12.2013
Personal (Soll) 10,98 8,83 12,83 18,38 15,15 9,30 11,93 11,88 18,38 117,66
Personal (Ist) 12,78 8,90 11,83 16,71 12,23 7,93 10,63 12,36 16,71 110,07
Besetzungsgrad 116% 101% 92% 91% 81% 85% 89% 104% 91% 94%
31.12.2014
Personal (Soll) 9,44 8,63 14,16 19,60 11,73 9,24 12,10 12,07 19,60 116,57
Personal (Ist) 12,44 9,90 12,20 14,71 11,98 7,93 9,56 11,86 14,71 105,27
Besetzungsgrad 132% 115% 86% 75% 102% 86% 79% 98% 75% 90%
31.12.2015
Personal (Soll) 9,16 7,72 13,45 16,30 13,08 9,94 12,54 11,41 19,54 113,14
Personal (Ist) 11,56 8,93 10,82 13,68 12,74 8,73 10,56 12,47 16,79 106,28
Besetzungsgrad 126% 116% 80% 84% 97% 88% 84% 109% 86% 94%
31.12.2016
Personal (Soll) 9,34 7,42 13,51 17,66 15,36 10,15 12,25 16,89 20,34 122,92
Personal (Ist) 11,44 8,95 10,92 15,70 13,77 8,75 11,55 15,43 15,75 112,26
Besetzungsgrad 122% 121% 81% 89% 90% 86% 94% 91% 77% 91%
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Bau von
Lärmschutzwänden an Schienenwegen früher genehmigungsfrei, bis vor wenigen
Jahren noch über Plangenehmigungen und inzwischen ausschließlich über
Planfeststellungsverfahren zur Realisierung gebracht werden konnten bzw.
können unter den Gesichtspunkten der Bürgerbeteiligung einerseits und der
Realisierungszeit andererseits?
Das Eisenbahn-Bundesamt erteilt weiterhin sowohl Plangenehmigungen als auch
Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Lärmschutzwänden. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit insbesondere zu umweltfachlichen und umweltrechtlichen
Themen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des
Bundesverwaltungsgerichts haben dazu geführt, dass für den Bau von
Lärmschutzwänden zunehmend Planfeststellungsverfahren an Stelle von
Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Planfeststellungsverfahren benötigen wegen der
Anhörung als Verfahrensschritt mehr Zeit bis zur Erteilung eines Beschlusses. Im
Rahmen der Steuerung des Lärmsanierungsprogramms trägt die DB Netz AG
dafür Sorge, dass solche Entwicklungen berücksichtigt werden, um die
ordnungsgemäße Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms zu ermöglichen.
21. Bis wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung das sich in
Überarbeitung befindliche Lärmsanierungsprogramm vorgelegt werden?
Aufgrund der erforderlichen Neuberechnung des Bedarfs für die Lärmsanierung,
die das gesamte Schienennetz der Eisenbahnen in der Baulast des Bundes betrifft,
rechnet die DB Netz AG mit Ergebnissen nicht vor 2018.
22. Welche konkrete Rolle werden im überarbeiteten Lärmsanierungsprogramm
die sogenannten innovativen Lärmschutzmaßnahmen spielen, und auf
welche Weise ist die Veröffentlichung des Lärmsanierungsprogramms
vorgesehen?
Das BMVI sieht einen Bedarf an innovativen Lärmschutztechniken, die für
Ortslagen geeignet sind, in denen die zurzeit überwiegend verwendeten
Lärmschutzwände nicht eingesetzt werden können. Daher unterstützt das BMVI die
Erprobung von innovativen Techniken u. a. mit der zurzeit laufenden Initiative
„Lärmschutzerprobung neu und anwendungsorientiert“ (I-LENA). Im Rahmen des
Lärmsanierungsprogramms können bereits heute innovative Techniken
eingesetzt werden. Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (Stand:
7. Mai 2014) sowie das Gesamtkonzept Lärmsanierung können auf den
Internetseiten des BMVI abgerufen werden.
23. Treffen unsere Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
wonach es der Deutschen Bahn AG noch nicht gelungen ist, eine
Vorratsplanung für Lärmschutzmaßnahmen anzulegen, um die Mittel des Bundes
zuverlässiger abrufen und auch auf eventuelle Erhöhungen an Bundesmitteln
entsprechend flexibel reagieren zu können?
Um die Mittelverausgabung im Lärmsanierungstitel weiter zu optimieren, sind
Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Zudem haben sich BMVI und DB Netz AG im Jahr 2016 über Vorratsplanungen
verständigt. Bis Ende 2018 wird die DB Netz AG Vorratsplanungen für
Baumaßnahmen mit einem Baukostenvolumen von ca. 54 Mio. Euro und einer
Streckenlänge von rund 94 km vornehmen.
Trassenpreissystem
24. Plant die Bundesregierung eine Veränderung der Rechtsgrundlage für die
Berechnungslogik des lärmabhängigen Trassenpreissystems als relevantes
Trassenpreiselement auf Grundlage der Richtlinie 2012/34/EU?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, warum nicht?
Nein. Eine Veränderung der Rechtsgrundlage ist nicht geplant, da das derzeitige
Trassenpreissystem der DB Netz AG eine lärmabhängige Entgeltkomponente in
geeigneter Form enthält.
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