Leistungsschutzrecht für Presseverleger
der Abgeordneten Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weiterhin steht die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Die Bundesregierung hat uns immer wieder in ihren Antworten auf unsere Kleinen Anfragen hin (Bundestagsdrucksachen 18/2172 und 18/7095), zuletzt auch in der Fragestunde am 15. Februar 2017, vertröstet. Die Evaluation sei nun begonnen, ein Abschluss würde „unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern“ erfolgen; weitere Konkretisierungen gab es nicht. Die Ergebnisse der Evaluation wären insbesondere deshalb bedeutend, da auf europäischer Ebene über die Realisierung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beraten wird (Artikel 11 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on copyright in the Digital Single Market – COM(2016)593; https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-directive-european-parliament-and-council-copyright-digitalsingle-market). Offen ist dementsprechend auch, ob die Evaluierung dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 30. März 2015 folgt, das zu dem Schluss kommt, dass das Leistungsschutzrecht zwar in Geltung steht, aber ein Verstoß gegen die Richtlinie 98/34/EG möglich erscheint und in diesem Fall das Gesetz nicht angewendet werden dürfte.
Zu entscheiden sei dies letztlich, so der Wissenschaftliche Dienst, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-beamte-warnten-bundesregierung-vor-blamage-a-1043053.html). Diese Frage behandelte jüngst auch das Landgericht Berlin in seiner mündlichen Verhandlung am 7. Februar 2017 in Sachen VG Media gegen Google Inc. (siehe Pressemitteilung des Landgerichts Berlin: www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.558728.php) und sah selbst deutliche Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz europarechtswidrig zustande gekommen sei.
Damit ist die Rechtslage des im März 2013 verabschiedeten und weiterhin stark umstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger immer noch unklar. Die Gerichtsverfahren haben gerade einen Anfang genommen, der Instanzenzug ist noch lang und wird vermutlich auch ausgeschöpft werden. Positive Aspekte sind mangels Zahlungen nicht zu verzeichnen, ganz im Gegenteil zahlen die Presseverlage nach Meldungen aufgrund der vielen Gerichtsverfahren noch oben drauf (https://irights.info/2016/07/08/drei-jahre-leistungsschutzrecht-715-000-euro-einnahmen-werden-fuer-rechtsstreits-verwendet/27653). Aufgrund der Unsicherheiten wird dem Gesetz zudem ausbremsende Wirkung auf innovative Geschäftsmodelle zugeschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche und wie viele Personen haben wie viele Stunden an der laut der Bundesregierung nun seit letztem Jahr begonnenen Evaluierung gearbeitet, mit welchem Aufwand und ggf. mit welchem Ergebnis?
Welche und wie viele Personen haben wie viele Stunden zu welchen Aspekten des Themas Leistungsschutzrechte für Presseverleger gearbeitet, mit welchem Aufwand und ggf. mit welchem Ergebnis?
Wie viele Termine mit welchen Institutionen haben wann im Rahmen der Evaluation des Leistungsschutzrechts stattgefunden?
Welche wissenschaftlichen Dokumente, Gutachten wurden bisher im Rahmen der Evaluation in Auftrag gegeben, mit welchen Kosten und welchem Ergebnis?
Welche waren jeweils die genauen Fragen für die Evaluation dieses Leistungsschutzrechts, und welche anderen Fragestellungen wurden ggf. erwogen?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Berufsgruppen wie Anwälte, Lobbyisten, Verleger oder Journalisten bisher in welchem Maße finanziell von dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger profitiert haben, und deckt sich dies mit den von der Bundesregierung in dieses Vorhaben gesetzten Erwartungen?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der VG Media und ihre Möglichkeit, einen mehrjährigen Prozess zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger durchzustehen?
Vor dem Hintergrund des bereits angebrochenen letzten Jahres dieser Legislatur und der im Koalitionsvertrag für diese Legislatur angekündigten Evaluation des Leistungsschutzrechts für Presseverleger: Welchen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung als ausreichend an, die Ergebnisse der Evaluation der Öffentlichkeit vorzustellen, und wäre nach ihrer Ansicht ggf. auch ein Tag vor der Bundestagswahl noch ausreichend?
Wie sieht die genaue Zeitplanung zur Evaluierung aus?
Wie sieht die Bundesregierung eine mögliche Gefahr einer Staatshaftung bei Anwendbarkeit eines europarechtswidrig zustande gekommenen Gesetzes, und welche Maßnahmen wird sie dagegen ergreifen?
Sieht es die Bundesregierung als sinnvoll an, die Klärung der Frage einer Europarechtswidrigkeit des Gesetzes voranzutreiben, etwa die Frage dem EuGH vorzulegen?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über Inhalt, Art, Stand und ggf. Ausgang der Prüfung seitens der Europäischen Kommission zur Frage einer nötigen Notifizierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
Vor dem Hintergrund des Aufwands und möglicher Kosten einer eigenen umfangreichen Konsultation auf nationaler Ebene: Sieht es die Bundesregierung nicht als sinnvoll und notwendig an, Ergebnisse oder Teilergebnisse der eigenen Evaluation mit in die Beratungen für Planungen eines europäischen Leistungsschutzrechtes zu berücksichtigen, und wenn ja, welche (Teil-)Ergebnisse wird sie berücksichtigen?
Mit welchem Ziel geht die Bundesregierung in die Beratungen der EU-Ratsarbeitsgruppen für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf europäischer Ebene?
Welche Mitarbeiter waren jeweils bei Ratsarbeitsgruppensitzungen und anderen, informellen Aktivitäten des Rates an Beratungen für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf europäischer Ebene oder auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten beteiligt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Befragung der Stakeholder vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Vor dem Hintergrund der jüngsten Bedenken des Landgerichts Berlins hinsichtlich einer Europarechtswidrigkeit des Gesetzes und gleichlautender Schlüsse eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Wird die Bundesregierung diesen Aspekt genauer beleuchten, oder hat sie das schon getan und mit welchem Ergebnis?
Welche Mitarbeiter waren jeweils in welcher Rolle bei Verhandlungen anwesend, bei denen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger direkt oder indirekt Gegenstand war, z. B. vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts, dem Landgericht Berlin, Leipzig oder dem Bundeskartellamt, und welche Aufwendungen sind dabei entstanden?
Bitte listen Sie alle Erzeugnisse auf, die nach Ansicht der Bundesregierung als Presseerzeugnis im Sinne des § 87f Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) anzusehen sind, die entweder durch Einrichtungen des Bundes selbst oder mittelbar im Auftrag der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Bei welchen gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen über die Durchsetzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten hat die Bundesregierung oder eine Einrichtung des Bundes die Frage nach einem Schutz eigener Werke durch dieses Leistungsschutzrecht geprüft, prüfen lassen oder behauptet?
Wann und mit welchem Ergebnis wurden gegenüber der Bundesregierung oder Einrichtungen des Bundes Leistungsschutzrechte für Presseverleger behauptet oder geltend gemacht?
Welche Verträge mit welchem Inhalt und welchen Kosten haben Einrichtungen des Bundes abgeschlossen, die in welcher Form Leistungsschutzrechte für Presseverleger, ihre Geltendmachung oder Anwendbarkeit berücksichtigen, z. B. bei Aufträgen für die Erstellung von Werken, bei der Pressearbeit oder bei Vorhaben zur Nutzung von Presseerzeugnissen?
An welchen Sitzungen, Besprechungen, Veranstaltungen mit Beteiligung von oder veranstaltet durch die VG Media, den BDZV oder den VDZ haben Mitarbeiter des Bundes teilgenommen?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung, welche Auswirkung die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf die Beurteilung zum Zustand von Grundfreiheiten hatte?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung, ob Medienunternehmen, die zum Teil oder ganz im Besitz anderer Staaten sind, dieses Leistungsschutzrecht durchsetzen oder auf ihre Durchsetzung verzichten?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung, ob und in welcher Form die Deutsche Welle von ihrem Leistungsschutzrecht für Presseverleger Gebrauch macht oder auf ihren Gebrauch verzichtet?