[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11996
18. Wahlperiode 18.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz,
Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11580 –
Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverstöße beim Kupferbergbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland kommt als rohstoffarmer international führender Exportregion in
Bezug auf den Abbau von Rohstoffen eine gewichtige Rolle zu. Der Global
Human Rights Violations Business Index erfasst die Anzahl von
Menschenrechtsvorwürfen gegen Unternehmen. Deutschland rangiert dort derzeit auf Platz fünf.
Die meisten Menschenrechtsverstöße, in die deutsche Unternehmen verwickelt
sind, werden in den Lieferketten des Rohstoffimports und dort vor allem im
Abbau dokumentiert. Unternehmen müssen gemäß den UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte sicherstellen, dass sie durch ihre Tätigkeit keine
Menschenrechtsverletzungen verursachen oder zu diesen beitragen. Die
Bundesregierung arbeitete seit 2014 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
Wirtschaft und Menschenrechte an der Umsetzung dieser UN-Leitprinzipien. In dem
Aktionsplan, der am 21. Dezember 2016 verabschiedet wurde, formuliert die
Bundesregierung ihre Erwartung an die deutschen Unternehmen,
menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu ergreifen und deren Umsetzung regelmäßig zu
überprüfen.
60 Prozent des Kupfers, das nach Deutschland importiert wird, kommen aus
Lateinamerika – der Großteil aus Chile und Peru. Dort berichten
Nichtregierungsorganisationen immer wieder von Umweltverschmutzung,
Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Kupferminen (Gewalt
gegen Minenarbeiter und Aktivistinnen und Aktivisten, Verschmutzung von
Wasser, Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung, fehlende Konsultation
indigener Völker, Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung u. a.).
In Peru und Chile berichten staatliche Institutionen regelmäßig und seit Jahren
über eine anhaltend hohe Zahl von Konflikten im Bergbausektor. Diese
Konflikte münden nicht selten in gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei.
Einige Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem
Kupferabbau wurden schon vor der Interamerikanischen Kommission für
Menschenrechte vorgetragen (Müller, Melanie: Kupferimporte:
Menschenrechtsverletzungen, Unternehmensverantwortung und Transparenz entlang der
Lieferkette, Berlin 2017). Dennoch hat die Bundesregierung sowohl mit Chile als auch
mit Peru eine Rohstoffpartnerschaft abgeschlossen und somit ein Signal an die
Regierungen dieser Länder gesandt, den Rohstoffsektor weiter auszubauen. Das
Entwicklungspotenzial der Rohstoffpartnerschaften wird von Expertenseite in
Frage gestellt. Fairer Interessensausgleich, Transparenz und internationale
Abstimmungs- und Regulierungsmechanismen fehlen. Die
Rohstoffpartnerschaften sind weder europäisch noch international eingebunden, sondern zielen aus
Sicht der Fragesteller einseitig auf die Sicherung der Rohstoffversorgung der
deutschen Industrie und schenken der Einhaltung von Menschenrechten und der
Generierung von nachhaltigen Entwicklungschancen zu wenig
Aufmerksamkeit. Darüber hinaus wird statt einer stärkeren Förderung der Diversifizierung
der Wirtschaft das Land immer stärker in eine durch den globalen
Rohstoffhandel bestehende große Abhängigkeit von den Preisentwicklungen auf den
Rohstoffmärkten gebracht.
Bezüglich Bergbau und Menschenrechten in Lateinamerika:
1. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich
Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Kupferminen in Lateinamerika, aus
denen möglicherweise Kupfer nach Deutschland importiert wird, und wie
bewertet sie diese?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Thematik der seit Jahren anhaltend hohen Zahl von Konflikten im
Bergbausektor in den beiden Ländern?
4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Thematik der Menschenrechtsverletzungen im Bergbausektor in Peru
und Chile gegenüber den Regierungen dieser Länder im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaften sowie im Rahmen von Regierungsverhandlungen?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Nach den vorliegenden Informationen der Bundesregierung registrierte die
Ombudsbehörde Perus in den Jahren von 2012 bis 2016 insgesamt 144 Sozial- und
Umweltkonflikte. Davon können 95 dem Bergbau zugerechnet werden. Diese
Zahl bezieht sich jedoch nicht exklusiv auf den Kupferbergbau, sondern schließt
andere Bergbauaktivitäten ein. Für Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko
liegen der Bundesregierung keine vergleichbaren Informationen vor.
Chile ist OECD-Mitglied, Peru nähert sich im Rahmen des OECD-
Landesprogramms und des Review-Prozesses an die OECD an. Im Zuge dessen sind beide
Länder gehalten, die institutionellen Voraussetzungen für die Einhaltung
internationaler Umwelt- und Sozialstandards zu verbessern. Die Bundesregierung
unterstützt die Bemühungen beider Länder, indem sie konkrete Projekte vor Ort fördert
(hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen) und die Thematik im
Rahmen des politischen Dialogs gezielt anspricht.
Auf der Grundlage der bilateralen Zusammenarbeit im Rohstoffbereich findet ein
regelmäßiger Austausch zwischen den jeweiligen Regierungen auch unter
Einbeziehung von Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen/
Unternehmensverbänden in unterschiedlichen Formen (z. B.
Regierungsarbeitsgruppen, bilaterale Konsultationen und Rohstoffforen, Länderworkshops etc.) statt.
Dieser Austausch erstreckt sich u. a. auch auf sozioökonomische Themen wie
z. B. die Beachtung von Menschenrechten und den Schutz indigener Völker im
Bergbausektor. In diesem Kontext finden auch ein Austausch und Gespräche mit
der Zivilgesellschaft statt.
Peru ist zudem Partnerland des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Damit werden im Rahmen der
Regierungsverhandlungen sowohl die Sektorpolitiken, konkrete Ansätze zur Verbesserung
der Sozial- und Umweltpolitik als auch die Problematik der Bergbaukonflikte
angesprochen. Chile dagegen ist seit mehr als zehn Jahren kein Partnerland des
BMZ. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Regierungsverhandlungen zur
Entwicklungszusammenarbeit bzw. Zusagen für bilaterale Projekte mehr.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen Auswirkungen des
Kupferabbaus in Peru und Chile, auf
a) die Wasserverschmutzung,
b) Bodenbelastung,
c) die Rechte indigener Völker,
d) Land- und Viehwirtschaft,
e) Gesundheit der lokalen Bevölkerung,
f) Kulturgüter?
Land- und Viehwirtschaft, fragile Ökosysteme und Wasserversorgung in
ländlichen Gebieten konkurrieren zuweilen mit dem Bergbau um die Nutzung von
Wasserressourcen. Der hohe Wasserbedarf des Kupferbergbaus und die aus dem
Kupferbergbau resultierenden Schadstoffbelastungen der Gewässer führen daher
sowohl in Peru als auch in Chile bei einigen Projekten zu Problemen, auch im
Hinblick auf gesundheitliche Beeinträchtigungen der lokalen Bevölkerung.
Sowohl in Peru als auch in Chile gibt es eine umweltrechtliche Gesetzgebung mit
entsprechenden Behörden, die für deren Umsetzung zuständig sind. Der Schutz
von Wasserressourcen, Boden und Kulturgütern sowie Lebensräumen von
Mensch und Natur (Flora und Fauna) ist Bestandteil von
Umweltverträglichkeitsprüfungen, die von jedem Bergbauunternehmen durchgeführt werden müssen.
Bezüglich der Rechte indigener Völker haben beide Länder das ILO-
Übereinkommen 169 ratifiziert und in der nationalen Gesetzgebung verankert. Sind
demzufolge bei der Umsetzung von Bergbauprojekten und dem Abbau von
Rohstoffen indigene Völker betroffen, so müssen diese im Rahmen eines öffentlichen
Konsultationsprozesses einbezogen werden.
5. Welchen konkreten Einfluss konnte die Bundesregierung im Rahmen der
Rohstoffpartnerschaft auf die Reduktion von Armut und Arbeitslosigkeit
sowie den Kampf gegen Korruption in Peru und Chile ausüben?
Die verschiedenen Maßnahmen, die im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit
im Rohstoffbereich umgesetzt werden, wie z. B. politische Konsultationen,
Länderworkshops, Rohstoffforen und Beratungsprojekte (u. a. zur Unterstützung in
der technischen Ausbildung, im Wassermanagement, beim Einsatz nachhaltiger
Technologien, bei der Schaffung von Kontrollmechanismen) verfolgen auch das
Ziel, Armut und Arbeitslosigkeit sowie Korruption in Peru und Chile
einzudämmen. Konkrete Erhebungen zu den Auswirkungen liegen der Bundesregierung
derzeit nicht vor. Dies liegt u. a. daran, dass beispielsweise die
Rohstoffpartnerschaft mit Peru erst seit Anfang 2015 besteht und schnelle Ergebnisse in diesen
Bereichen eher nicht zu erzielen sind.
6. Inwieweit nutzt die Bundesregierung ihren Spielraum im Rahmen der
deutsch-peruanischen Rohstoffpartnerschaft, um sich für eine Stärkung der
peruanischen Umweltbehörden einzusetzen?
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Themen im Rahmen der
deutschperuanischen Rohstoffpartnerschaft. Dabei spielt auch die Stärkung der
peruanischen Umweltbehörden eine bedeutende Rolle. Beispielsweise waren die Themen
Rohstoffgewinnung und nachhaltige Entwicklung, der Beitrag des Bergbaus zur
nachhaltigen Entwicklung, das Management von Bergbauabfällen und die
Formalisierung als wichtiger Aspekt nachhaltiger Lieferketten Gegenstand des
2. Rohstoffforums, das im Oktober 2016 in Lima stattfand. An dem Forum waren
neben der Auslandshandelskammer (AHK), das Bundesumweltministerium (BMUB)
und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sowie die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Umweltbundesamt (UBA) und die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH inhaltlich
und organisatorisch beteiligt.
Über die Rohstoffpartnerschaft hinaus gibt es im Umweltbereich eine gut
etablierte Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und peruanischen
Umweltministerium. Diese wurde 2015 mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung der
beiden Ministerien zur Zusammenarbeit im Umwelt- und Klimaschutz und bei
der nachhaltigen Entwicklung weiter gestärkt.
Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden bei
Regierungsverhandlungen Ansätze zur Verbesserung der Umweltpolitik thematisiert und
Projekte zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen im
Umweltbereich in Peru vom BMZ gefördert.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten welche Verbesserungen mit
den jeweiligen Projekten erreicht werden (bitte nach Projekten auflisten)?
8. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den kupferexportierenden
Ländern in Lateinamerika zur besseren Umsetzung der Umweltgesetze an?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
In Chile konnten mit folgenden Maßnahmen der Bundesregierung
Verbesserungen bei der Umsetzung von Sozialstandards und Umweltgesetzen mit Bezug zum
Bergbau erreicht werden:
Vorhaben „Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe“, vom BMWi
gefördert und von der AHK Chile umgesetzt. Das Kompetenzzentrum bearbeitet
neben wirtschaftlichen auch sozioökonomische und ökologische
Fragestellungen und führt dazu diverse Aktivitäten durch, z. B.:
o Haldenprojekt der BGR (2013 bis 2015) mit dem Ziel, einen aktiven Beitrag
zu einem nachhaltigeren Umgang mit Bergbauhalden (Sekundärbergbau) zu
leisten,
o Unterstützung der Kooperation der deutschen Filiale der International Social
Security Association Mining (ISSA, Arbeitsschutzorganisation Bergbau)
mit dem chilenischen Counterpart (Mutual de Seguridad) zur Übertragung
von Know-how und Standards im Bereich Arbeitssicherheit im Bergbau,
u. a. Durchführung eines gemeinsamen Forums zum Thema
Arbeitssicherheit im Rahmen der Deutsch-Chilenischen Wirtschaftstage 2013,
o Deutsch-Chilenisches Rohstoffforum „Mining Meets Environment“ (2015),
mit Themenschwerpunkten wie effizientes Wassermanagement,
umweltschonende Technologien und Innovation sowie Produktivität für einen
nachhaltigen Bergbau;
Vorhaben „Stärkung der Umweltabteilung des staatlichen Geologischen und
Bergbaudienstes SERNAGEOMIN“ in Chile, durchgeführt von der BGR im
Auftrag des BMZ (Laufzeit 1996 bis 2003)
Ergebnis: Effektive Umweltaufsicht über laufende Bergbauvorhaben durch
Kapazitäten in den Aufsichtsbehörden und novelliertes Reglement in der
Bergbausicherheit seit Anfang 2004;
Vorhaben „Grundlagen zur Sanierung von Bergbaualtlasten in Chile“,
durchgeführt von der BGR im Auftrag des BMZ (Laufzeit 2003 bis 2009)
Ergebnis: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Sanierung der Altlasten,
Minderung der von Bergbaualtlasten ausgehenden Risiken;
Vorhaben zur Förderung erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz im
Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB: Im Einzelnen
handelt es sich derzeit um neun bereits abgeschlossene und sechs noch
laufende Projekte des BMUB mit einem Projektvolumen von ca. 60 Mio. Euro.
Zwei Vorhaben davon – „Förderung der industriellen Kraft-Wärme-
Kopplung“ und „Dezentrale erneuerbare Energien“ – wurden erst kürzlich
begonnen. Hinzu kommen vier regionale und 17 globale Projekte mit einem
Projektvolumen von 96,8 Mio. Euro. In Vorbereitung ist zudem ein gleichzeitig in
Kolumbien und Chile geplantes Projekt zur Verbesserung der Energieeffizienz
im Bergbau.
In Peru konnten mit folgenden Maßnahmen der Bundesregierung Verbesserungen
bei der Umsetzung von Sozialstandards und Umweltgesetzen mit Bezug zum
Bergbau erreicht werden:
Vorhaben „Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe“, vom BMWi
gefördert und von der AHK Peru umgesetzt. Das Kompetenzzentrum in Peru
bearbeitet neben wirtschaftlichen auch sozioökonomische und ökologische
Fragestellungen und führt dazu diverse Aktivitäten durch, z. B.:
o Deutsch-Peruanisches Rohstoffforum (Oktober 2016) zum Thema
Rohstoffgewinnung und nachhaltige Entwicklung unter Beteiligung hochrangiger
Vertreter aus dem BMUB und dem BMWi, des peruanischen Instituts der
Bergbauingenieure (IIMP) und des Geologischen Dienstes Perus (INGEMMET).
Insgesamt kamen 200 Teilnehmer peruanischer und deutscher Unternehmen
sowie Institutionen zum Erfahrungsaustausch und Networking zusammen,
o Konferenz und Symposium zur Messung und Reduktion von
Quecksilberemissionen in der Zement- und Bergbauindustrie (Juni 2016) in
Zusammenarbeit mit dem peruanischen Umweltministerium (MINAM) und der GIZ
zur Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiter des peruanischen
Umweltministeriums und peruanischer Unternehmen,
o Durchführung des Workshops „Nachhaltiges Wassermanagement in der
Industrie und im Bergbau“ (Oktober 2016) unter Beteiligung von 100
Teilnehmern peruanischer und deutscher Unternehmen und Institutionen;
Vorhaben „Gute Regierungsführung und Staatsreform“ und
„Staatsmodernisierung und demokratische Teilhabe“, gefördert vom BMZ und durchgeführt
von der GIZ zur Unterstützung bei der Implementierung von Transparenz- und
Partizipationsmechanismen, insbesondere Umsetzung der Extractive
Industries Transparency Initiative (EITI);
Umweltvorhaben „Pro Ambiente“, gefördert vom BMZ und durchgeführt von
der GIZ zur Unterstützung der Verbesserung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bergbau und in anderen Sektoren;
Vorhaben „Regionale Kooperation zur nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus
in den Andenländern“ (Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador, Bolivien), gefördert
vom BMZ, durchgeführt von der GIZ und BGR mit der UN
Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC)
Ziel: Stärkung des regionalen Austausches zu guter Regierungsführung und
Transparenz im Rohstoffsektor;
Vorhaben „Unterstützung der Umsetzung des Konsultationsrechts indigener
Völker im Bergbau als Beitrag zur Konfliktprävention“ gefördert vom
Auswärtigen Amt (AA)
Ziel: Unterstützung der Implementierung der Konvention 169 der
Internationalen Arbeitsorganisation;
Vorhaben im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB:
Gefördert werden 18 bilaterale Vorhaben mit einer Gesamthöhe von 52,9 Mio.
Euro. Davon unterstützen drei Vorhaben in Höhe von 6,2 Mio. Euro die
peruanische Partnerregierung im Bereich Minderung der Folgen des Klimawandels,
sechs Projekte in Höhe von 16,7 Mio. Euro im Bereich Anpassung an die
Folgen des Klimawandels, sechs Projekte in Höhe von 18 Mio. Euro zu REDD+
(Reduzierung von Emissionen sowie von Entwaldung und Waldschädigung)
sowie drei Projekte in Höhe von 12 Mio. Euro im Bereich Biodiversität.
Darüber hinaus fördert das BMUB 41 regionale und globale Vorhaben mit je einer
Komponente in Peru.
9. Welche deutschen Unternehmen haben seit 2011 nach Kenntnis der
Bundesregierung mit peruanischen und chilenischen Rohstoffproduzenten oder
internationalen Bergbaukonzernen, die in Peru und Chile Rohstoffe abbauen,
Abkommen abgeschlossen oder verhandelt (bitte nach Unternehmen,
Projektpartner und Rohstoff aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da die Unternehmen
eigenverantwortlich Abkommen verhandeln bzw. abschließen.
10. Welcher zugesicherte Technologietransfer hat bis jetzt im Gegenzug für
Rohstofflieferungen stattgefunden, und konnten damit lokale Arbeitsplätze
und Fachkräfte in Arbeit gebracht werden?
Die Bundesregierung unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer durch
entsprechende Vereinbarungen und Aktivitäten, aber nicht auf der Ebene
einzelner Unternehmen. Vereinbarungen bestehen zum Beispiel zwischen dem
Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe der AHK Chile und Verbänden sowie
Institutionen, wie etwa das Memorandum of Understanding (MoU) mit dem
Bergbauverband SONAMI zu den Themen Technologietransfer, Nachhaltigkeit und
Fachkräfte. Ein direkter Austausch von Technologie im Gegenzug für
Rohstofflieferungen ist weder beabsichtigt noch zu erwarten, da die meisten Unternehmen
in Deutschland nicht direkt als Rohstoffeinkäufer tätig sind, sondern
Zwischenprodukte und Halbstoffe erwerben, in denen der ursprüngliche Rohstoff bereits
verarbeitet wurde.
11. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die
Rohstoffpartnerschaften mit Peru und Chile evaluiert, insbesondere im Hinblick auf
ihre sozialen, entwicklungs-, wirtschafts- und umweltpolitischen
Wirkungen?
Falls die Bundesregierung noch keine Evaluierung durchgeführt hat, plant
sie eine solche?
Die Rohstoffpartnerschaften sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen
worden, demzufolge variiert auch der Stand der jeweiligen Umsetzung. Eine
Evaluierung ist bislang nicht erfolgt. Die Bundesregierung wird die weitere
Entwicklung aller Rohstoffpartnerschaften im Auge behalten und zu gegebener Zeit
bewerten, auch und gerade im Hinblick auf die in der Frage genannten
Themenfelder.
12. Inwiefern wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Peru und
Chile zur Sicherung der deutschen „Rohstoffsicherheit“ eingesetzt?
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Peru dient nicht der Sicherung der
Rohstoffversorgung Deutschlands, sondern in erster Linie der Unterstützung Perus
bei der nachhaltigen Entwicklung des Landes in einzelnen Sektorpolitiken. Für
Chile wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen, nach der Chile kein Partnerland
des BMZ mehr ist.
13. Welche armutsmindernden Wirkungen hat die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit Peru und Chile im Rohstoffbereich bislang erbracht
(erklärtes Ziel „inclusive growth“, siehe Webseite des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Ziel der Beratung des Regionalvorhabens des BMZ zu lokaler
Wirtschaftsförderung, Steuersystemen und illegalen Finanzströmen ist es, den Beitrag des
Bergbaus zu „inclusive growth“ mittelfristig zu steigern. Dabei stehen der regionale
Austausch von Lernerfahrungen sowie die beispielhafte Umsetzung ausgewählter
Ansätze, z. B. zur Förderung weiblicher Beschäftigung im Bergbau, im
Mittelpunkt.
In diesem Kontext spielt jedoch der seit dem Jahr 2015 kontinuierliche Rückgang
der internationalen Rohstoffpreise, insbesondere für Kupfer, eine nicht
unbeachtliche Rolle. Dieser Rückgang führte sowohl in Chile als auch in Peru zu einer
deutlichen Verringerung der Steuereinnahmen und des Wirtschaftswachstums
mit Auswirkungen auch auf Umverteilungskapazitäten der Länder und die
Arbeitsmarktsituation.
14. Wie profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürgerinnen und
Bürger Perus und Chiles von den Erlösen der Bodenschätze?
In Chile ist der Bergbau fest in der chilenischen Identität verankert und nimmt
eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung des Landes ein. Die Bergbaubranche
ist die bedeutendste Einnahmequelle und stellt den wichtigsten Wirtschaftssektor
dar, wie die folgenden Indikatoren mit Durchschnittswerten der letzten Jahre
zeigen:
Beitrag des Bergbausektors zum Bruttoinlandsprodukt ca. 13 Prozent,
Beitrag des Bergbausektors zu den Steuerreinnahmen ca. 14 Prozent,
Anteil des Bergbausektors an den chilenischen Exporten ca. 50 Prozent.
Große Bergbauunternehmen entrichten eine variable Sondersteuer (Ley de
Royalty Minero) zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Der
Bergbausektor und die hiermit verbundene Zulieferindustrie ist zudem ein
wichtiger Arbeitgeber. Rund 10 Prozent der Arbeitnehmer Chiles sind im Bergbau
beschäftigt, der landesweit die höchsten Löhne zahlt und die umfangreichsten
Zusatzleistungen gewährt. Viele Universitäten sind in Forschungsvorhaben mit
Bergbaubezug eingebunden und tragen zu einem nachhaltigeren und
wettbewerbsfähigeren Bergbau bei, z. B. das Advanced Mining Technology Center der
renommierten Universidad de Chile. Der Bergbau spielt auch im Rahmen der
strategischen Programme der chilenischen Wirtschaftsförderung eine bedeutende
Rolle. Hier geht es vor allem um verstärkte lokale Wertschöpfung, Clusterbildung
rund um den Bergbau zur Entwicklung mittelständischer moderner Unternehmen
und „smart mining“ zur Einführung umweltfreundlicher und effizienter
Technologien.
In Peru konnte die Armut im Zeitraum von 2001 bis 2015 um 33 Prozent
gemindert werden. Dazu haben die Aktivitäten der extraktiven Industrie durch
Investitionsprojekte, Schaffung von Arbeitsplätzen (direkt und indirekt) und
Steuereinnahmen entscheidend beigetragen. Über den „Canon Minero“ (Bergbau-
Lizenzgebühr) erfolgt die Verteilung eines Anteiles der Einnahmen der
Bergbauunternehmen an die regionalen Behörden. 50 Prozent der vom Staat eingenommenen
Steuern aus dem Bergbausektor kommen direkt den Gebieten zugute, in denen
sich die jeweiligen Bergbauprojekte befinden. Diese Mittel sind ausschließlich
der Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Projekten zur lokalen und regionalen
Entwicklung, u. a. für öffentliche Universitäten zur Unterstützung von
Forschungsvorhaben, vorbehalten. Ein weiteres Steuermodell „Obras por Impuestos“
(Maßnahmen mit Steuermitteln) dient dazu, in Abstimmung mit lokalen
Behörden Baumaßnahmen (Zufahrtsstraßen, elektrische Vernetzung, Brücken,
Kindergärten, Schulen etc.) zu finanzieren und umzusetzen. In den Jahren von 2009 bis
2016 wurden über dieses Modell ca. 700 Mio. US-Dollar vom Bergbausektor
investiert.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Chile und
Peru für Aktivistinnen und Aktivisten, Lokalpolitikerinnen und
Lokalpolitiker, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie
Umweltschützerinnen und Umweltschützer, die sich gegen Bergbau aussprechen?
In Chile haben sich die Partizipationsmöglichkeiten für die
Bevölkerungsgruppen, die dem Bergbau eher kritisch gegenüber stehen, über die Jahre deutlich
verbessert. Die Auflagen, die der Bergbau im Rahmen neuer Projekte bzw. im
Rahmen des Ausbaus bestehender Anlagen erfüllen muss, sind stetig gestiegen. Die
gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen eine Beteiligung der Zivilgesellschaft
vor, die zunehmend auch genutzt wird. Exemplarisch seien hier der Stopp des
Wassergroßkraftwerkprojekts „HidroAysén“, der Stopp des Baus eines
Kohlekraftwerks oder der Stopp des großen transnationalen Bergbauprojekts an der
chilenisch-argentinischen Grenze genannt. Auch die chilenischen Medien sowie
soziale Netzwerke bieten wichtige Plattformen, um auf Problematiken im Bergbau
hinzuweisen.
Auch in Peru haben sich die Partizipationsmöglichkeiten im Bergbaubereich seit
Ende der autoritären Herrschaft unter der Regierung Fujimori im Jahr 2000
deutlich verbessert und zumindest teilweise Eingang in das aktive Regierungshandeln
gefunden. So wurden beispielsweise Instanzen zur Evaluierung von
Bergbauprojekten installiert, die auch Konsultationen mit der Bevölkerung vorsehen. Zudem
wurden Möglichkeiten zur Anzeige und Verfolgung von Verstößen gegen
Umweltauflagen etc. geschaffen. Ein Beispiel ist u. a. das von der Bundesregierung
über das BMZ und AA unterstützte Rechtsinstrument der „consulta previa“
(vorhergehende Befragung). Grundsätzlich können Nichtregierungsorganisationen
Missstände im Bergbaubereich offen ansprechen und auch öffentlich anprangern.
Insgesamt besteht jedoch noch deutlicher Handlungsbedarf, was den Aufbau von
Kompetenzen für eine effiziente und zielorientierte Dialogführung sowohl bei
staatlichen und regionalen Behörden als auch bei lokalen Bergbauunternehmen
anbelangt.
16. Liegen der Bundesregierung Informationen bezüglich des Stromverbrauchs
der Kupferminen in Chile und Peru vor?
In Chile weist der Kupferbergbau mit 32 Prozent den größten Stromverbrauch des
Landes auf (Quelle: nationale Energiekommission, Stand: 2015).
Für Peru liegen keine detaillierten Informationen über den Stromverbrauch
spezifisch für Kupferminen vor. Generell ist der Bergbau ein energieintensiver
Sektor. Der Bergbau metallischer Rohstoffe ist laut peruanischem
Energieministerium für 26 Prozent des Stromverbrauchs in Peru verantwortlich (Stand: 2015).
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
des Strommixes in Chile und Peru vor?
Welche Rolle spielen Großstaudämme?
Welche Rolle spielen fossile Rohstoffe?
Laut der IEA-Statistik (IEA = International Energy Agency) setzte sich der
Strommix in Chile im Jahr 2014 wie folgt zusammen:
Gesamtproduktion: 73.719 GWh
Davon entfielen auf:
Kohle 26.006 GWh
Wasserkraft 23.099 GWh
Gas 12.480 GWh
Biogas (fuels) 5.327 GWh
Öl 4.584 GWh
Windenergie 1.443 GWh
Photovoltaik 489 GWh
Andere Quellen: 291 GWh.
Laut der IEA-Statistik setzt sich der Strommix in Peru im Jahr 2014 wie folgt
zusammen:
Gesamtproduktion: 45.527 GWh
Davon entfielen auf:
Wasserkraft 22.199 GWh
Gas 20.893 GWh
Biogas (fuels) 1.291 GWh
ÖL 560 GWh
Kohle 312 GWh
Windenergie 206 GWh
Solarthermie 66 GWh.
Aus den Statistiken ergibt sich, dass sowohl in Chile als auch in Peru die
Produktion von Strom auf Basis von Wasserkraft (Großstaudämmen) und fossiler
Energieträger eine große Rolle spielt. Chile verfolgt indes im Bereich erneuerbarer
Energien ehrgeizige Ausbauziele (60 Prozent bzw. 70 Prozent Anteil an der
Stromerzeugung bis 2035 bzw. 2050) und profitiert dabei auch von physikalisch
außerordentlich günstigen Bedingungen für Wind und insbesondere Sonne. Es ist
im sog. Renewable Energy Country Attractiveness Index (RECAI) noch vor
Deutschland weltweit auf Platz 4 gelistet.
18. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das
Großstaudammprojekt Alto Maipo, das vor allem die Kupfermine Minera Los
Pelambres mit Strom versorgen soll, und die sozialen Konflikte um den Bau des
Staudamms?
Die Stromerzeugung durch Wasserkraft wird von der Zivilgesellschaft insgesamt
kritisch betrachtet. Neuere Wasserkraftprojekte wie z. B. „Alto Maipo“ sehen
sich daher regelmäßig Bürgerprotesten ausgesetzt. Die frühe Einbeziehung der
Lokalbevölkerung und eine transparente Informationspolitik sind für
Energieprojekte von entscheidender Bedeutung. Die Konflikte um „HydroAysén“ und „Alto
Maipo“ zeigen, dass die Bevölkerung ihre Kontrollrechte wahrnimmt.
Erwähnenswert ist hier aber auch, dass das Wasserkraftprojekt „Alto Maipo“ eine
komplette Rückführung des zur Energieproduktion genutzten Wassers in den
Flusslauf vorsieht und gleichzeitig dank der Staustufen eine stabilere
Wasserversorgung für Gemeinden und Landwirtschaft sichern kann.
Bei der Energieversorgung von „Los Pelambres“ ist anzumerken, dass hier auch
Windenergie eine entscheidende Rolle spielt. Dies zeigt, dass sich die
chilenischen Bergbauminen neben der Integration von Solarenergie auch zunehmend der
Einbindung und Versorgung durch Windenergiequellen öffnen. Der im August
2014 eröffnete Windpark „El Arrayán“ gilt in dieser Hinsicht als wegweisendes
Projekt. Mit einer installierten Kapazität von 110 MW verkauft die Anlage
70 Prozent ihres erzeugten Stroms durch langfristige Verträge an die Mine „Los
Pelambres“, während die verbleibenden 30 Prozent in das Zentralnetz SIC
einfließen. „Los Pelambres“ kann dadurch voraussichtlich in den kommenden
20 Jahren jährlich etwa 20 Prozent der benötigten Gesamtenergie über diese
alternative Form der Energiegewinnung abdecken.
Bezüglich des Nationalen Aktionsplans
19. Wie kontrolliert die Bundesregierung die minenspezifische Herkunft von
Kupfer sowie die Einhaltung ökologischer und menschenrechtlicher
Vorgaben durch deutsche Unternehmen?
Eine Kontrolle der minenspezifischen Herkunft von Kupfer durch die
Bundesregierung erfolgt nicht.
Die Bundesregierung kommuniziert gegenüber den deutschen Unternehmen die
klare Erwartungshaltung, dass sie die nationalen und internationalen
ökologischen und menschenrechtlichen Handlungsanleitungen für verantwortungsvolles
unternehmerisches Handeln einhalten. Dies sind neben den ILO-
Kernarbeitsnormen vor allem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die UN-Leitprinzipien hat die
Bundesregierung im Dezember 2016 in ihrem Nationalen Aktionsplan für
Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) umgesetzt.
Bei potenziellen Verstößen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde an die Nationale Kontaktstelle
für die OECD-Leitsätze zu richten. Diese wurde im Zuge des Nationalen
Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte neu aufgestellt und weiter gestärkt.
20. Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der
Menschenrechtsverletzungen im peruanischen und chilenischen Bergbau für angemessen, dass
im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte keine
verbindlichen Maßnahmen zur verbesserten Transparenz und zur Einhaltung von
Sorgfaltspflichten festgeschrieben wurden?
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beinhaltet ein
Monitoringverfahren, mit dem die Umsetzung der sich aus ihm ergebenden
Forderungen ab dem Jahr 2018 regelmäßig überprüft wird. Erst danach und bei
Nichteinhaltung der Umsetzung ist die Prüfung weitergehender Schritte bis hin zu
gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen.
21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Konsequenzen
deutsche Unternehmen, die Kupfer importieren, aus
Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Kupferminen in Lateinamerika ziehen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
22. Inwieweit liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) ihren Sorgfaltspflichten entlang der
Lieferkette nachkommen?
Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung von KMUs,
damit diese ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können?
KMU fällt es zuweilen schwer, die z. T. sehr komplexe Lieferkette vollständig
identifizieren und überwachen zu können. Dementsprechend erkennen die UN-
Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze (siehe Antwort zu Frage 19) an, dass die
Vorkehrungen und Verfahren, über die Wirtschaftsunternehmen verfügen sollen,
deren Größe und Umstände angemessen berücksichtigen müssen. Dies entbindet
die Unternehmen aber nicht von ihrer Sorgfaltspflicht, den im Einzelfall
existierenden Spielraum zu nutzen. Die Bundesregierung prüft insbesondere im Rahmen
der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte,
wie KMU Unterstützung angeboten werden kann.
Auch im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung zu den sog.
Konfliktmineralien hat die Europäische Kommission KMU und deren Verbände eingeladen,
sich an der Konzeptionierung von Unterstützungsmaßnahmen zu beteiligen.
23. Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die
Industrieinitiativen im Rahmen der EU-Konfliktrohstoffverordnung angemessen
überprüft werden?
Und für welche Überprüfungskriterien wird sich die Bundesregierung
einsetzten?
Im Rahmen der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien ist vorgesehen, dass
bestehende Industrieinitiativen von der Europäischen Kommission anerkannt
werden können. Diese müssen jedoch die Anforderungen der Verordnung erfüllen.
Die Europäische Kommission wird ergänzend zu der Verordnung Methoden und
Kriterien festlegen, anhand derer sie die Industrieinitiativen bewertet.
Bezüglich der Senkung des Kupferverbrauchs
24. Plant die Bundesregierung die Einführung von Ressourcensuffizienz-
Maßnahmen, um zur Senkung des weltweiten Kupferverbrauchs beizutragen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Ressourceneffizienzprogramms
(ProgRess), das im Jahr 2016 erstmalig fortgeschrieben wurde (ProgRess II),
dafür ein, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu
gestalten sowie die damit verbundenen Umweltbelastungen so weit wie möglich
zu reduzieren. Es geht darum, eine nachhaltige Rohstoffversorgung zu sichern,
Ressourceneffizienz in der Produktion zu steigern, Produkte und Konsum
ressourcenschonender zu gestalten und eine noch ressourceneffizientere
Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Davon sind alle abiotischen Rohstoffe – darunter auch
Kupfer – erfasst. Dabei trägt das Programm der Tatsache Rechnung, dass eine
schonende Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen – so auch Kupfer – sich
nicht nur allein durch technische Innovationen oder einem Ausbau der
Kreislaufwirtschaft erreichen lässt, sondern auch ein entsprechendes Konsumverhalten
notwendig ist. Angestrebt wird zudem eine möglichst weitgehende Entkopplung
von Ressourceninanspruchnahme und Wirtschaftswachstum. Perspektivisch geht
es daher auch darum, mit ProgRess II die Entwicklung einer globalen
gesellschaftlichen Kultur zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen zu
unterstützen.
25. Wie erklärt die Bundesregierung den seit Jahren rückläufigen Anteil
Sekundärkupfers an der deutschen Kupferproduktion?
Der Anteil der Sekundärkupfererzeugung an der Gesamterzeugung lag nach
Informationen der Bundesregierung in den letzten sechs Jahren zwischen 41 und
43 Prozent (Quelle: Wirtschaftsvereinigung Metalle). Damit ist der Anteil relativ
stabil geblieben.
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Recyclingquote von Kupfer
zu erhöhen, zum Beispiel im Bereich „Urban Mining“ durch die Einführung
öffentlicher Rohstoffkataster oder über eine verbesserte Sammlung von in
geringen Mengen eingesetzten Metallen in Haushaltskleingeräten, IT-
Geräten und Unterhaltungselektronik?
Die Recyclingquote von Kupfer ist bereits sehr hoch, eine gewisse Volatilität
ergibt sich durch die Weltmarktpreise und Exporte sowie dadurch bedingte Lager.
Auf Grund der effizient funktionierenden Recyclingmärkte für Kupfer sieht es
die Bundesregierung nicht als erforderlich an, Maßnahmen zur Steigerung des
Kupferschrotteinsatzes bei der Kupferproduktion zu ergreifen. Signifikante
Steigerungen lassen sich auch durch weitere rechtliche oder politische Maßnahmen
kaum erreichen. Abfallwirtschaftlich steht daher die Stärkung der Sammlung von
kupferhaltigen Produkten im Vordergrund.
Deshalb plant die Bundesregierung mittels einer Reihe von Forschungsvorhaben
die Wissens- und Entscheidungsbasis für ein „Urban Mining“ zu verbessern. Sie
hat sich in der aktuellen Fortschreibung von ProgRess II darauf verständigt, die
Wissens- und Entscheidungsbasis mittels Datenbanken und dynamischen
Prognosemodellen zu verbessern. Auf dieser Basis werden zukünftig gezielte
Analysen und Bewertungen möglich sein, welcher Anteil des anthropogenen Lagers zu
welchem Zeitpunkt als Sekundärrohstoffquelle zur Verfügung stehen wird und
wie dieses Rohstoffpotenzial systematisch erschlossen und hochwertige
Verwertungswege etabliert werden können.
Die im Jahr 2016 abgeschlossene Fördermaßnahme „r3 – Innovative
Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle und Mineralien“ im Rahmen
des Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitete vor diesem
Hintergrund konkrete Lösungen zur Rückgewinnung von strategisch bedeutenden
Rohstoffen. Insgesamt beschäftigten sich 14 Verbundprojekte mit dem Thema Urban
Mining und sieben Verbundprojekte mit dem Thema Recycling, z. B. von
Elektro- und Elektronikaltgeräten. Es wurden 36 technisch nutzbare Elemente
untersucht, darunter auch Kupfer. Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „CLI-
ENT – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und
Umwelttechnologien und -dienstleistungen“ wurde das Verbundprojekt „SecMinStratEl:
Secondary Mining“ zur Rückgewinnung strategischer Elemente aus
Bergbaualtablagerungen ausgewählter chilenischer Standorte gefördert. Die Ergebnisse aus
den diversen Verbundprojekten werden öffentlichkeitswirksam publiziert und der
Technologietransfer in die Wirtschaft vorbereitet. Die Ergebnisse sollen auch
dazu dienen, Grundlagen für die Erarbeitung einer „Urban Mining Strategie“ für
Deutschland zu schaffen.
Darüber hinaus sind durch das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter bestimmten
Bedingungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten, zu denen
Haushaltskleingeräte, IT-Geräte und Unterhaltungselektronik gehören,
verpflichtet. Durch diese vereinfachte Rückgabemöglichkeit für die Verbraucher sollen
zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte gesammelt und damit
einem hochwertigen Recycling, das neben der Entfrachtung von Schadstoffen
auch auf die Rückgewinnung von ressourcenrelevanten Metallen ausgerichtet ist,
zugeführt werden. Hierdurch sollen weitere Potenziale mit Blick auf das
Recycling – auch von Kupfer – erschlossen werden.
27. Welche Recyclingziele hat die Bundesregierung für Kupfer?
Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung um, damit Produkte lange
genutzt werden können oder Produkte lange halten?
Ziel der Bundesregierung ist es, im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der
Ressourceneffizienz möglichst große Mengen an nutzbaren Materialien der
Wirtschaft als Sekundärrohstoffe wieder zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurden
umfassend rechtliche Voraussetzungen in Deutschland geschaffen, die zu
beispielhaften Recyclingquoten geführt haben. Dies bedingt allerdings nicht unbedingt
die Einführung quantitativer Zielgrößen für einzelne Materialien, wenn diese
nicht durch rechtliche oder politische Maßnahmen erreicht oder gesichert werden
können. Kupferschrotte zum Einsatz im Recyclingprozess sind seitens der
kupfererzeugenden Industrie stark nachgefragte Güter, was sich an den hohen
Marktpreisen dieser Sekundärrohstoffe widerspiegelt. Auf Grund der effizient
funktionierenden Recyclingmärkte sieht die Bundesregierung die Festlegung expliziter
Recyclingziele für Kupfer als nicht erforderlich an.
Hinsichtlich der Langlebigkeit von Produkten spielt die Frage der
Produktgestaltung (Ökodesign) eine zentrale Rolle. Umfassende Anforderungen an das
Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen vor allem auf Ebene des
EU-Rechts zu treffen. Derartige Anforderungen müssen zudem praktikabel und
überwachbar sein und dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Für die
Festlegung entsprechender Anforderungen steht auf EU-Ebene die Richtlinie
2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie) zur Verfügung, auf deren Grundlage
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte in Form von EU-weit verbindlichen Durchführungsmaßnahmen gestellt
werden können.
Da die Gründe für kurze Lebensdauern je nach Produktgruppe sehr
unterschiedlich (technischer Defekt, Wunsch der Verbraucher nach neustem Modell etc.)
sind, müssen auch Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer vielseitig
sein und – nicht nur bei Herstellerpflichten – sondern z. B. auch bei den
Konsumgewohnheiten der Verbraucher ansetzen. Entsprechende Strategien werden im
Rahmen von ProgRess II im Programm für nachhaltigen Konsum und im
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder adressiert.
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ISSN 0722-8333]