[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 21. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12065
18. Wahlperiode 25.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Britta Haßelmann, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11827 –
Flächenverbrauch und Flächenzertifikatehandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Jahr 2002 hat die Bundesregierung in der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2020 nur noch maximal 30 Hektar
Freifläche pro Tag zu verbrauchen. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden.
Vielmehr hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie das
nach Auffassung der Fragesteller nur noch wenig ambitionierte und unkonkrete
Ziel von unter 30 Hektar für das Jahr 2030 ausgegeben. Die Europäische
Kommission (bis 2050; Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM(2011)
571 endg.; Ratsdok. 14632/11) und der Bundesrat (bis 2030; Stellungnahme
zum Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, BR-Drs. 590/11
(Beschluss) v. 25. November 2011, S. 4, Ziff. 15) streben an, den Netto-
Flächenverbrauch auf null zu reduzieren.
Obwohl bundesweit mindestens 165 000 Hektar allein an Brachflächen und
Baulücken im Siedlungsbereich als Innenentwicklungspotential zur Verfügung
stehen (vgl. BBSR 2013, Innenentwicklungspotentiale in Deutschland), von
Nachverdichtungs-, unter- und fehlgenutzten Flächen gar nicht zu reden,
werden in Deutschland jeden Tag rund 63 Hektar neu für Siedlungs- und
Verkehrszwecke in Anspruch genommen – das entspricht fast 100 Fußballfeldern. Das
ist nach Auffassung der Fragesteller inakzeptabel und muss dringend geändert
werden. Fläche ist eine endliche Ressource, daher wird der hohe
Flächenverbrauch auch im „Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II – Programm zur
nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen“ kritisiert.
Der zu hohe Flächenverbrauch ist nach wie vor eines der großen ungelösten
Nachhaltigkeitsprobleme in Deutschland. Damit werden sowohl die Umwelt
verbraucht als auch Kosten verursacht. Die Schäden an Umwelt, Natur und
Landschaft durch Versiegelung, Zersiedelung und Zerschneidung sind erheblich und
zumeist unumkehrbar.
1. Wie hoch ist der tägliche Flächenverbrauch für das Jahr 2015 im Vier-
Jahres-Mittel, und mit welcher Flächenneuinanspruchnahme rechnet die
Bundesregierung in jedem einzelnen Jahr bis zum Jahr 2020, insgesamt in
Deutschland und aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr lag im Vier-
Jahres-Mittel im Zeitraum 2012 bis 2015 bei circa. 66 Hektar pro Tag. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4172 „Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung“
verwiesen.
2. Wie verteilt sich der Flächenverbrauch der letzten fünf Jahre nach
verbrauchten Flächentypen Wald, Landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viel entfällt davon auf Siedlungs-
und wie viel auf Verkehrsflächen?
Die letzten Daten-Jahrgänge der Flächenerhebung sind durch
Katasterumstellungen geprägt, wovon Freiflächennutzungsarten besonders betroffen sind. Es wird
auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4172 verwiesen. Trotz dieser Umstellungen in den Datengrundlagen ist
unter anderem erkennbar, dass die Landwirtschaftsfläche weiter abnimmt.
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
Flächenverbrauchs angesichts der anziehenden Bautätigkeit in Deutschland
(bitte nach Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Geschosswohnungsbau
aufschlüsseln)?
Angaben über die Inanspruchnahme von Wohnbauland bzw. Grundstücksgrößen
für den Wohnungsneubau liegen in der amtlichen Bautätigkeitsstatistik nicht vor
(siehe auch Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4172).
Jedoch erlauben die Kenntnis der durchschnittlichen Grundstücksgrößen aus dem
Transaktionsgeschäft der Gutachterausschüsse sowie die Aufschlüsselung der
Baufertigstellungen nach Gebäudetyp und Siedlungsstruktur weiterführende
Berechnungen. Im Jahr 2015 lag die Grundstücksflächeninanspruchnahme der
fertiggestellten Wohnungen in neuen Wohngebäuden nach Berechnungen des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) bei knapp 20 Hektar
pro Tag. Davon entfielen rd. 16 Hektar auf Wohnungen in Einfamilien- und
Zweifamilienhäuser und knapp 4 Hektar auf Wohnungen im Geschosswohnungsbau.
4. Hält die Bundesregierung weiterhin am 30-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020
fest, und wenn nein, warum nicht?
Ja. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 – (DNS) hat sie
sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Anstieg der
Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar minus X pro Tag zu reduzieren.
5. Wie wurde die Flächenverbrauchsobergrenze festgelegt?
Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 und gleichlautend in der
nationalen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt 2007 nahm sich die
Bundesregierung vor, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(Flächenverbrauch) bis zum Jahr 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Bei der
Festlegung dieses Zielwerts stützte sich die Bundesregierung unteranderen auf
die Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU-
Umweltgutachten 2000 – Schritte ins nächste Jahrtausend – Bundestagsdrucksache 14/3363),
der seinerseits das 30 Hektar-Ziel aus dem Entwurf eines
Schwerpunktprogramms des Bundesumweltministeriums „Nachhaltige Entwicklung in
Deutschland“ aus dem Jahr 1998 aufgegriffen hatte.
6. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den Forderungen des
Gutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Impulse für eine
integrative Umweltpolitik“?
Wenn ja, welche, und mit welchen konkreten Zielen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie in der Vergangenheit bezieht die Bundesregierung die Empfehlungen des
SRU – wie auch die weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen – in ihre
Überlegungen mit ein. Die jüngste SRU-Empfehlung, ein Netto-Null-Hektar-Ziel bereits
zum Jahr 2030 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 – zu
verankern, hat sich die Bundesregierung allerdings nicht zu eigen gemacht.
Vielmehr hat sie sich am EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
[KOM(2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11] orientiert und dieses Ziel in ihrem
Klimaschutzplan 2050 vom 14. November2016 für das Jahr 2050 vorgesehen.
7. Welche Kommunen in Deutschland haben im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung den höchsten Flächen-Neuverbrauch pro Kopf
ausgewiesen (bitte einzeln nach Größenklassen ausweisen)?
Über 60 Prozent der Flächenneuinanspruchnahmen entfallen auf die ländlichen
Kreistypen (nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR), jedoch nur
gut 10 Prozent der Bevölkerungszunahmen. Demgegenüber entfallen auf die
kreisfreien Großstädte nur knapp 6 Prozent der Flächenzunahmen, obwohl mehr
als die Hälfte des bundesweiten Bevölkerungszuwachses dort erfolgt. In
städtischen Kreisen sind die beiden Anteile mit 36 Prozent, am Bevölkerungszuwachs
und 33 Prozent am Flächenverbrauch fast ausgeglichen. Je ländlicher der
Kreistyp, desto höher ist der Pro-Kopf-Neuverbrauch. Ländliche Räume können somit
relativ mehr zum Flächensparen beitragen als Ballungsräume.
8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die anhaltend hohe
Flächeninanspruchnahme?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegen Gründe für die
Neuinanspruchnahme von Flächen in vergleichsweise niedrigen Bodenpreisen im Umland von
Ballungsräumen und in ländlichen Gebieten verbunden mit im regionalen
Vergleich geringeren Siedlungsdichten sowie verbesserten Erreichbarkeiten, die
ihren Ausdruck in höheren Pendlerzahlen und wachsenden Pendlerdistanzen
finden.
Des Weiteren wird Bauland oft vom Eigentümer „bevorratet“, entweder in
Erwartung steigender Preise oder um Kinder oder Enkel zu versorgen. Ein weiterer
Grund liegt in den häufig komplexen Verfahren zur Nutzung von
Innenentwicklungsreserven. Neue Baugebiete auszuweisen ist oft weniger aufwendig als den
städtebaulichen Bestand zu erneuern.
Nach wie vor sind aber auch nachfrageorientierte Gründe, wie steigende Pro-
Kopf-Wohnflächen oder der Zuzug von Personen in Wohneigentum bildenden
Altersgruppen – insbesondere der 30- bis 50-Jährigen in suburbanen Räumen –
fördernd für den Flächenverbrauch.
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig die
Zerschneidungswirkung von neuen Infrastrukturmaßnahmen zu vermeiden?
Im Rahmen des Expertennetzwerk des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) wird derzeit ein Forschungsvorhaben bearbeitet, mit
dem nach verkehrsträgerübergreifenden Lösungen gesucht wird, um die
Zerschneidungswirkung von Infrastrukturtrassen zu mildern und die
Wanderungsmöglichkeiten entlang von linearen Infrastrukturen zu verbessern. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4172 verwiesen.
10. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen
derzeit dabei, vorausschauend Folgekosten des Flächenverbrauchs zu
ermitteln und diese in Planungen einzubeziehen?
12. Inwieweit wird die Bundesregierung die Kommunen bei der Nutzung von
Folgekostenrechnern unterstützen, und wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 10 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch Maßnahmen der Bundesregierung werden die Kommunen dabei
unterstützt, vorausschauend zu planen und dabei die Kosten der Siedlungsentwicklung
zu berücksichtigen. Entscheidende Impulse für die Entwicklung von
Kostenrechnern unterschiedlichster Art und Handhabung hat die „Forschung für die
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement
(REFINA)“ im Rahmen des Programms „Forschung für die Nachhaltigkeit
(FONA I)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den
Jahren 2008 ff. ausgelöst, die in einem Forschungsband sowie Praxishandbuch
beschrieben werden (siehe Preuß, Floeting (Hrsg.): Folgekosten der
Siedlungsentwicklung. Bewertungsansätze, Modelle und Werkzeuge der Kosten-Nutzen-
Betrachtung, Di-fu2009 sowie Bock, Hinzen, Libbe [Hrsg.] „Nachhaltiges
Flächenmanagement – Ein Handbuch für die Praxis“, DIfU, Berlin 2011).
Im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundes wurde
das praxistaugliche Werkzeug „Verkehrsfolgekostenschätzer (VFKS)“
entwickelt und steht Kommunen seit dem Jahr 2011 kostenlos zur Verfügung. So
können frühzeitig und vorausschauend Verkehrs- und Kostenfolgen von
Flächennutzungen für Siedlungsvorhaben abgeschätzt werden. Das Werkzeug wurde unter
Leitung des BBSR evaluiert und um das Berechnungsinstrument VerKoS sowie
das Vergleichstool VerKoS-Ver inhaltlich weiterentwickelt.
Über praxiserprobte Kostenrechner für kommunale Flächenplanung informiert
das vom Umweltbundesamt entwickelte und vom DIfU betriebene Internetportal
für kommunales Flächensparen unter
www.aktion-flaeche.de.
Im Planspiel Flächenhandel des Umweltbundesamtes wurden die 540 von den
Kommunen im Planspiel geplanten Baugebiete einer fiskalischen
Wirkungsanalyse unterzogen.
Schließlich können die Kommunen seit dem Jahr 2013 aus der nationalen
Klimaschutzinitiative des BMUB eine Förderung für die Erarbeitung von
Klimaschutzkonzepten zum „Klimagerechten Flächenmanagement“ erhalten. Die Förderung
umfasst auch die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen verschiedener
Konzepte für die Siedlungsflächenentwicklung mittels Folgekostenrechnern.
Im Rahmen der BMBF Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ (https://
kommunen-innovativ.de) ist die Erprobung und Anpassung neuer Finanzierungs-
und Organisationsmodelle, u. a. Kosten-Nutzen-Rechnungen zur Gestaltung und
Finanzierung von Maßnahmen in schrumpfenden Regionen förderfähig.
In dem BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung –
FONA“ wurde die Entwicklung von Folgekostenrechnern in den
Förderschwerpunkten REFINA sowie „Innovative Systemlösungen im Nachhaltigen
Landmanagement“ gefördert. Zielgruppen waren sowohl Kommunen, z. B. mit der
Abschätzung der Folgekosten von Baugebieten, als auch Privathaushalte, z. B. mit
Blick auf individuelle Wohnstandortentscheidung. Die Forschungsergebnisse
werden – direkt oder nach entsprechender Weiterentwicklung durch Kommunen
bzw. Bundesländer – genutzt, z. B. in Folgekostenschätzern in Brandenburg,
Sachsen oder Bayern (siehe hierzu auch die Broschüre „Die Kosten im Griff“
(2016)
www.fona.de/mediathek/pdf/LandSichten_Sonderheft_Kostenrechner.pdf).
Mit dem laufenden Vorhaben „RPC_easy“ und „Roadshow Nachhaltige
Entwicklung. Aus Theorie wird Praxis“ fördert das BMBF im Zeitraum 2017 bis 2019 die
Verbesserung der Anwendbarkeit spezifischer Kosten- und
Wertschöpfungsrechner für eine weitere Verbreitung in Kommunen.
11. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung flächensparendes
Bauen von Siedlungen (z. B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben,
Förderung)?
Flächensparendes Bauen ist seit jeher ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung und wird von ihr auf vielfältige Weise unterstützt. Die Bundesregierung setzt
dabei insbesondere auf Wohnungsneubau und Bestandssicherung in bestehenden
städtebaulichen Strukturen (Innenentwicklung). Zur Unterstützung der
Innenentwicklung wurden bzw. werden zahlreiche Projekte durchgeführt. Beispielhaft
wird auf folgende Projekte des BBSR hingewiesen:
- eine Studie zu den Potenzialen von Dachaufstockungen und
Dachausbauten (
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2016/
bbsr-online-08-2016-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3),
- ein laufendes Forschungsvorhaben zur Umwandlung von
Nichtwohngebäuden in Wohnimmobilien (
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/
Forschungsfelder/2015/Umwandlungen/01_Start.html?nn=445820),
- ein neues Projekt des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus
(ExWoSt-Projekt) zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in
wachsenden Kommunen. Begleitend zur Wohnungsbauoffensive des
Bundes im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen werden
ausgewählte Modellkommunen unterstützt, lokale Flächenressourcen
stärker zu aktivieren. In den Modellvorhaben sollen alltagstaugliche Lösungen
mit Hilfe eines aktiven Innenentwicklungsmanagements angestoßen und
umgesetzt werden (
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/
aktuellemeldungen-4m/km-exwost-innenentwicklungspotenziale-projektstart.html).
Des Weiteren hat das BBSR ein Projekt zur Untersuchung von konkreten
Wohnungsbauvorhaben der Innenentwicklung begonnen, um insbesondere die
hemmenden und förderlichen Faktoren zur Erhöhung der Akzeptanz zusätzlichen
Neubaus in der Innenentwicklung zu untersuchen. In diesem Zusammenhang
werden zwei Regionalkonferenzen für den Dialog mit der Fachöffentlichkeit
durchgeführt.
Im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau und mit Mitteln des
Zukunftsinvestitionsprogramms fördert die Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018
die Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von sogenannten
Variowohnungen. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Bereitstellung von
nachhaltigem, flächensparendem und flexiblem Wohnraum für Studierende und
Auszubildende, dessen preiswerte Warmmiete durch eine energetisch hochwertige
Bauweise garantiert werden soll. Hierfür sind architektonische, bauliche und
technische Innovationen not-wendig, welche im Rahmen eines
Forschungsauftrages erprobt, begleitet und ausgewertet werden. Ziel des Programms ist es, den
Bau und die Nutzung von sogenannten Variowohnungen auszuwerten und durch
Forschungsvorhaben Kenntnisse für die Weiterentwicklung und die nachhaltige
Nutzung derartiger Gebäude zu erhalten.
Flächensparende Innenentwicklung wird auch in verschiedenen
Fördermaßnahmen des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung –
FONA“ berücksichtigt:
In der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ fördert das BMBF seit dem Jahr
2016 mehrere Forschungsverbünde, die die Innenentwicklung mit neuen
Instrumenten in den Fokus nehmen. Ziel der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“
ist der nachhaltige Umgang mit Land- und Flächenressourcen für Regionen und
Kommunen im demographischen Wandel. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten
erproben Kommunen zusammen mit der Wissenschaft neue Ideen und Ansätze,
beispielsweise neue Finanzinstrumente (Fondsmodelle) oder neue Kooperationen
zwischen Wohnungswirtschaft und Kommune. Alle Projekte zielen darauf,
Lebensqualität in den Städten zurückzugewinnen und Orte und Ortskerne wieder
attraktiv und lebendig zu machen.
In der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und
Klimaschutz“ stehen im Schwerpunkt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ die Themen
„Instrumente zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Stärkung der
Innenentwicklung in Städten“ sowie „Dienstleistungen, Instrumente und
Technologien für das Flächenrecycling“ im Fokus. Die Förderung richtet sich an kleine
und mittlere Unternehmen in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen
Einrichtungen.
In der im März 2017 veröffentlichten Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente
Stadtquartiere für die Zukunft“ ist das urbane Flächenmanagement wachsender
Städte ein zentraler Themenbereich.
Ziel der im Januar 2017 veröffentlichten Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ ist
es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige
Entwicklung von Regionen zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Interessen von
Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen soll ein effizientes,
ressourcenschonendes Landmanagement auf regionaler Ebene verwirklicht werden. Ab
dem Jahr 2018 sind Forschungsvorhaben zu diesen beiden Fördermaßnahmen
geplant.
Die flächensparende Innenentwicklung ländlicher Gemeinden ist auch
Bestandteil der Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Zudem werden mit Mitteln des Bundesprogramms ländliche Entwicklung
innovative Projekte der sozialen Dorfentwicklung gefördert und im Wettbewerb
„Kerniges Dorf“ beispielhafte Lösungen ausgezeichnet.
13. Sieht die Bundesregierung § 13b BauGB im Widerspruch zur Reduktion des
Flächenverbrauchs?
Wenn ja, warum, und was wird sie dagegen tun?
Wenn nicht, warum nicht?
Anlass für die Regelung des § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel
an Bauland zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Der zeitliche und
räumliche Anwendungsbereich der Vorschrift ist begrenzt. Im Übrigen gelten
auch für § 13b BauGB grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze für die
Aufstellung von Bauleitplänen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
14. Welche Folgen sieht die Bundesregierung bei zusätzlichem
Flächenverbrauch für die Kommunen und ihre Infrastrukturfolgekosten?
Die Siedlungsdichte hat großen Einfluss auf die Höhe von Finanzierungskosten
und der Infrastrukturfolgekosten: Je höher die Siedlungsdichte, desto niedriger
der Infrastrukturaufwand; je höher die Flächeneffizienz, auf umso mehr Köpfe
verteilt sich die Kostenlast.
Umgekehrt erhöht sich in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen in der
Gesamtsicht mit Flächenausweisungen und neuen Infrastrukturen die
Kostenbelastung pro Kopf der Bevölkerung oder pro Arbeitsplatz. Diese zusätzlichen Kosten
müssen über höhere Steuern oder Gebühren von allen getragen werden. Dies kann
sich zu einem weiteren Standortnachteil der schrumpfenden Regionen ausweiten.
Zudem werden die Infrastrukturfolgekosten durch die Lage eines neuen
Siedlungsgebietes beeinflusst. Eine an den Verkehrswegen des öffentlichen
Personennahverkehrs ausgerichtete Siedlungsentwicklung kann dessen Auslastung und
damit die Tragfähigkeit verbessern. Ähnliches gilt für geeignete Anschlusspunkte
anderer Infrastrukturen. Neue Siedlungen in den Zwischenräumen der Achsen des
öffentlichen Personennahverkehrs gehen mit einer gesteigerten PKW-Nutzung
einher.
15. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung flächensparendes
Bauen von Verkehrswegen (z. B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben,
Förderung)?
Auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4172 wird verwiesen.
16. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Kommunen bei der Nutzung ihrer Brachflächen, Baulücken und Leerstände zu
unterstützen?
29. Welche Instrumente will die Bundesregierung einsetzen/ausbauen, um
Hemmnisse bei der Innenentwicklung zu minimieren bzw. zu überwinden?
Die Fragen 16 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft, ob und welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung
der Innenentwicklung in Betracht kommen.
Im Rahmen des vom BMUB initiierten Bündnisses für bezahlbares Wohnen und
Bauen hat die AG Aktive Liegenschaftspolitik die Prüfung eines neuen
Instruments des Besonderen Städtebaurechts vorgeschlagen, mit dem dispers liegende
Grundstücke aktiviert und einer Bebauung zugeführt werden sollen. Das
Instrument soll an die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. des
Baugesetzbuchs – BauGB) angelehnt und mit einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung
ausgestattet sein. Derzeit wird in zwei vom BMUB initiierten
Forschungsvorhaben untersucht, welche Voraussetzungen für die Einführung eines solchen
Innentwicklungsmaßnahmengebiets vorliegen müssen.
17. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, Kommunen bei der
Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie flächensparendem Bauen zu
unterstützen?
Eine derartige Unterstützung von Kommunen durch den Bund erfolgt indirekt im
Zuge von Fördermaßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung oder zum
Klimaschutz und auch im Rahmen von Forschungsvorhaben und Modellprojekten.
Im Jahr 2017 stellt der Bund 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit.
Damit können u. a. auch abgestimmte Maßnahmen der Innenentwicklung wie ein
aktives Flächen- und Leerstandsmanagement gefördert werden. Weiterhin
erhalten Kommunen aus der nationalen Klimaschutzinitiative seit dem Jahr 2013 eine
Förderung für die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten zum „Klimagerechten
Flächenmanagement“. Förderfähig sind daraus auch Maßnahmen zur Ermittlung
von Innenentwicklungspotenzialen sowie die Durchführung von Kosten-Nutzen-
Analysen verschiedener Konzepte für die Siedlungsflächenentwicklung.
Des Weiteren arbeitet das BBSR im Rahmen von Forschungsvorhaben unter
Beteiligung von Kommunen und Ländern an verbesserten Erfassungsmethoden für
Innenentwicklungspotenziale (IEP) im Kontext der Flächennutzungserhebung
durch die amtliche Statistik (ALKIS®). Ziel ist, einfache und kostengünstige
Verfahren der IEP-Erfassung voranzutreiben, die zudem möglichst nach bundesweit
vergleichbaren Standards erfolgen sollten. Darüber hinaus werden im Rahmen
von F+E-Vorhaben des BBSR Wohnungsleerstände abgeschätzt, da keine
kontinuierliche und regionalisierbare flächendeckende Erhebung von
Wohnungsleerständen in Deutschland besteht.
Nachdem das BMBF in früheren Förderschwerpunkten REFINA und
„Nachhaltiges Landmanagement“ zahlreiche beispielhafte, interdisziplinäre
Planungsbzw. Managementkonzepte sowie innovative Konzepte für die Verminderung der
Flächeninanspruchnahme entwickelt und gemeinsam mit den Kommunen erprobt
hatte, wird dieser Ansatz in neuen Förderprogrammen wie „Leitinitiative
Zukunftsstadt“; „Kommunen innovativ“ oder Stadt, Land Plus fortgesetzt. Die
Projekte „Ortsinnenentwicklung“ und KOMET zielen auf die Erfassung des
Gebäude- und Wohnungsleerstands und Leerstands-Potential-Abschätzungen um
hieraus Leerstands- und Brachflächenkataster zu entwickeln.
Der Bund trägt mit einem Informations- und Erfahrungstransfers zur Verbreitung
guter Praxisbeispiele bei. Mit der Plattform
www.aktion-flaeche.de besteht seit
dem Jahr 2016 ein Portal für kommunales Flächensparen und zur Stärkung der
Innenentwicklung. Hier wird das vorhandene Know-how zum
Flächenmanagement nutzerfreundlich für die Kommunen bereitgestellt, darunter auch
Werkzeuge zur Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie zum flächensparenden
Bauen. Weitere Aktivitäten zur Unterstützung von Kommunen bei der Ermittlung
ihrer Flächenpotenziale sowie bei flächensparendem Bauen sind Plattformen wie
www.wohnungsmarktbeobachtung.de oder
www.KomWoB.de .
18. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Thema
Flächenzertifikatehandel?
Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Modellversuch zum Handel mit
Flächenzertifikaten unterstützt, der als Planspiel im Rahmen eines Projektes aus
dem Umweltforschungsplan durch ein Konsortium unter Leitung des Instituts der
deutschen Wirtschaft in Köln durchgeführt und durch das Umweltbundesamt
fachlich betreut wurde. Erste Ergebnisse des Modellversuchs wurden bereits auf
öffentlichen Veranstaltungen den teilnehmenden Kommunen und anderen
Interessierten präsentiert. Der Abschlussbericht des Projekts wird für Ende Juli 2017
erwartet und anschließend ausgewertet.
19. Was sind die Ergebnisse des Planspiels zum Flächenzertifikatehandel?
20. Eignet sich der Flächenzertifikatehandel, den Flächenverbrauch zu
reduzieren?
Wenn ja, warum?
Wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet und es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Auf der
Projektwebsite der Forschungsnehmer des Modellversuchs
www.flaechenhandel.de sind
Zwischenerkenntnisse veröffentlicht (
www.flaechenhandel.de/fileadmin/std_site/
content/Broschüre_Druckversion-final_kleinste.pdf). Die Ergebnisse des
Planspiels werden nach Vorlage des Abschlussberichts bewertet.
21. Wurden auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und
Komunalpolitiker in das Planspiel einbezogen?
Wenn ja, wie wurden sie ausgesucht?
22. In welcher Form wurden die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker beteiligt?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Einige der am Modellversuch teilnehmenden Kommunen haben auch
Kommunalpolitiker in das Planspiel einbezogen, beispielsweise durch Teilnahme an den
Handelstagen oder durch Abstimmung kommunaler flächenpolitischer Ziele im
Stadt- bzw. Gemeinderat.
23. Wie bewerten die an dem Planspiel beteiligten Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker die Einführung eines Flächenzertifikatehandels?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
24. Wird mit dem Flächenzertifikatehandel in die kommunale Planungshoheit
eingegriffen?
In der Studie „Gestaltung eines Modells handelbarer
Flächenausweisungskontingente unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und
sozialer Aspekte“ für das Umweltbundesamt (UBA) – veröffentlicht in UBA Texte
23/2009 - werden u. a. die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche
bundesrechtliche Regelung des Instruments aufgezeigt. Die Autoren der Studie vertreten die
Auffassung, dass ein Flächenzertifikatehandel mit der kommunalen
Planungshoheit vereinbar ist.
25. Wie hoch sind die Transaktionskosten im Planspiel veranschlagt?
26. Welche Auswirkungen haben die Transaktionskosten für den
Flächenzertifikate-Handel auf die Flächenpreise und Baukosten in den Kommunen?
Die Fragen 25 und 26 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet.
Transaktionskosten waren nicht Gegenstand des Planspiels. Eine Erörterung zu
den erwartbaren Transaktionskosten beim Flächenzertifikatehandel erfolgte in
der UBA-Studie FORUM (veröffentlicht in UBA Texte 60/2012). Grundsätzlich
hängen die Art und die Höhe der Transaktionskosten von der Ausgestaltung des
Handelssystems sowie von unterschiedlichen organisatorisch-institutionellen
Charakteristika der Kommunen ab. Mögliche Auswirkungen wurden mit den
kommunalen Vertretern in den das Planspiel begleitenden sog. Kommunalen
Fallstudien diskutiert. Die Auswertung der Diskussionsergebnisse erfolgt im
Abschlussbericht des Projektes.
27. Welche Auswirkungen haben die erwartbaren Zertifikats-Käufe der
Kommunen mit Flächenmangel und Wohnraummangel auf die Flächenpreise und
Baukosten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
28. Wurde in den einzelnen Städten und Gemeinden, die sich am Planspiel
beteiligt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung die realen Möglichkeiten
der Innenentwicklung (also welche im Innenbereich einer Kommune
liegenden Grundstücke eine Gemeinde auch tatsächlich mobilisieren kann)
einbezogen?
Für jede Stadt und Gemeinde, die sich am Planspiel beteiligt hat, wurde von den
Forschungsnehmern eine Erhebung der vorhandenen und aktivierbaren
Innenentwicklungspotenziale bestehend aus Baulücken, Brachflächen,
Nachverdichtungsflächen und Flächen mit bereits vorhandenem Baurecht durchgeführt.
30. Was für Alternativen zum Flächenzertifikatehandel gibt es aus Sicht der
Bundesregierung, um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und
Infrastrukturbau zu reduzieren?
Eine Übersicht über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme enthält der bereits im Jahr 2010 von der Bund-/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) auf breiter fachlicher Basis erarbeiteter Bericht
der Umweltministerkonferenz, der im Internet unter
www.labo-deutschland.de/
documents/UMK-Bericht_98a.pdf abgerufen werden kann.
31. Welche Auswirkungen hätte der Flächenzertifikatehandel auf kleine und/
oder finanzschwache Kommunen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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