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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wahlkampfauftritte ausländischer Politikerinnen und Politiker in Deutschland

Zustimmung der Bundesregierung zur Abhaltung von Wahlen oder Abstimmungen ausländischer Staaten, Kontrolle des Wahlablaufs, Ersuchen ausländischer Staaten zur Durchführung von Wahlen seit 2000, genehmigte bzw. untersagte Wahlen, Unterbindung von Wahlkampfauftritten durch Landes- oder Kommunalbehörden, Auftritte ausländischer Oppositionspolitiker, Verweigerung der Einreise ausländischer Politiker seit 2000; Details zu Veranstaltungen mit Amtsträgern und Politikern aus der Türkei anlässlich des Verfassungsreferendums, Veranstaltungsabsagen, diesbzgl. Reaktionen, Wahlkampfauftritt des türkischen Staatspräsidenten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.04.2017

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1190131.03.2017

Wahlkampfauftritte ausländischer Politikerinnen und Politiker in Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Vorfeld eines für den 16. April 2017 in der Türkei angesetzten Referendums über die Einführung eines Präsidialsystems fanden in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Veranstaltungen statt, auf denen türkische Regierungspolitiker für die Zustimmung in Deutschland lebender türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger warben. Mit fehlenden Parkplätzen, mangelndem Brandschutz oder falschen Angaben bei der Anmietung begründete Raumkündigungen und Absagen solcher Veranstaltungen durch Kommunalbehörden und Hallenvermieter sorgten für wütende Reaktionen von Seiten der türkischen Regierung. Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan warf der Bundesregierung gar „Nazi-Methoden“ vor. Mehrere Bundesländer verboten daraufhin weitere Wahlkampfveranstaltungen türkischer Regierungsmitglieder. Auch im europäischen Ausland, so in den Niederlanden, kam es zu Veranstaltungsabsagen, Raumkündigungen und regelrechten Verboten. Der von der türkischen Regierung erfragten Abhaltung des Referendums in Deutschland für die rund 1,5 Millionen hier lebenden Wahlberechtigten an 13 konsularischen Vertretungen der Türkei oder eigens eingerichteten Wahllokalen wurde von der Bundesregierung indessen unter der Maßgabe stattgegeben, dass volle Transparenz über weitere Wahlkampfauftritte hergestellt und die verbalen Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland eingestellt werden. Am 21. März 2017 kündigte der Verein UETD e. V. (Union der Europäisch-Türkischen Demokraten), der die meisten Veranstaltungen mit türkischen Ministern in Deutschland organisiert hatte, an, vor dem Referendum keine weiteren solchen Auftritte mehr zu planen (www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkeiregierungspartei-akp-sagt-alle-ministerauftritte-in-deutschland-ab-a-1139758.html). Das Bundesverfassungsgericht stellte unterdessen klar, dass ausländische Regierungsmitglieder weder durch das Grundgesetz noch durch das Völkerrecht einen Anspruch auf Einreise nach Deutschland für entsprechende Wahlkampfveranstaltungen haben (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/bundesverfassungsgericht-botschaft-fuer-erdogan-14918426.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwieweit und in welchen Fällen muss die Bundesregierung grundsätzlich ihre Zustimmung für die Abhaltung von Wahlen oder Abstimmungen ausländischer Staaten in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Wahllokalen in der Bundesrepublik Deutschland geben?

2

Welche grundsätzlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, zu kontrollieren, ob Wahlen oder Abstimmungen anderer Staaten in ihren diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Wahllokalen frei und transparent ablaufen?

3

Welche ausländischen Regierungen haben seit dem Jahr 2000 bei der Bundesregierung die Zustimmung dafür erbeten, Wahlen oder andere Abstimmungen für ihre in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durchzuführen?

a) In welchen dieser Fälle hat die Bundesregierung die Abhaltung von Wahlen oder Abstimmungen unter welchen genauen Bedingungen in welchen Räumlichkeiten zugelassen?

b) In welchen dieser Fälle hat die Bundesregierung die Abhaltung von Wahlen oder Abstimmungen aus welchen genauen Gründen nicht zugelassen oder wieder zurückgezogen?

c) Wie viele Personen bzw. wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Wahlberechtigten der jeweiligen Staaten beteiligten sich jeweils an den Wahlen oder Abstimmungen?

d) In welchen dieser Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Unregelmäßigkeiten, Manipulationen, Wahlfälschungen oder unlautere Wählerbeeinflussungen registriert oder von an der Wahl teilnehmenden Parteien beklagt?

4

Welche grundsätzlichen rechtlichen und politischen Möglichkeiten haben die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis Länder und Kommunen, Wahlkampfauftritte ausländischer Politikerinnen und Politiker einschließlich ausländischer Regierungsmitglieder zu unterbinden bzw. zu untersagen?

5

In wie vielen und welchen Fällen seit dem Jahr 2000 wurden aus welchen genauen Gründen Wahlkampfauftritte und sonstige politische Auftritte welcher ausländischen Politikerinnen und Politiker einschließlich ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland durch Maßnahmen der Bundesregierung sowie nach ihrer Kenntnis durch Landes- oder Kommunalbehörden verhindert oder untersagt?

6

In wie vielen und welchen Fällen seit dem Jahr 2000 haben ausländische Regierungen von der Bundesregierung erbeten, dass Wahlkampfauftritte und sonstige politische Auftritte ausländischer Oppositionspolitikerinnen und -politiker bzw. von Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten verhindert oder untersagt werden, und inwieweit kamen die Bundesregierung sowie nach ihrer Kenntnis Länder und Kommunen solchen Ersuchen nach?

7

In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem Jahr 2000 welchen ausländischen Politikerinnen und Politikern einschließlich ausländischer Regierungsmitglieder aus welchen genauen Gründen die Einreise in bzw. ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland verweigert?

8

Wie viele und welche Veranstaltungen mit türkischen Regierungsmitgliedern anlässlich des Referendums vom 16. April 2017 fanden bis zur Absage weiterer derartiger Auftritte durch die UETD am 21. März 2017 wann und wo in der Bundesrepublik Deutschland und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt?

a) Welche dieser Veranstaltungen mit türkischen Regierungsmitgliedern wurden der Bundesregierung im Vorfeld von Seiten der türkischen Regierung zur Kenntnis gebracht?

b) Auf welche Weise erlangte die Bundesregierung Kenntnis von Veranstaltungen türkischer Regierungsmitglieder, deren Deutschland-Besuche nicht im Vorfeld offiziell gegenüber der Bundesregierung mitgeteilt wurden?

9

Wie viele und welche bereits geplanten Veranstaltungen mit türkischen Regierungsmitgliedern anlässlich des Referendums vom 16. April 2017 fanden aus welchen Gründen nicht statt (bitte angeben, inwieweit und durch welche Behörden und mit welcher Begründung es Verbote, Raumkündigungen etc. gegeben hat, bitte auch Mehrfachraumabsagen angeben)?

10

Wie viele Veranstaltungen mit welchen Oppositionspolitikerinnen und -politikern aus der Türkei fanden nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Referendums am 16. April 2017 an welchen Orten und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt? Wie viele und welche solcher Veranstaltungen der Opposition fielen aus welchen Gründen nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

11

Welche konkreten Reaktionen von Politikerinnen und Politikern aus der Türkei auf Raumkündigungen und sonstige Veranstaltungsabsagen für türkische Regierungsmitglieder in Deutschland im Vorfeld des Referendums vom 16. April 2017 sind der Bundesregierung bekannt (bitte getrennt nach Regierungspartei AKP und Oppositionsparteien CHP, HDP und MHP beantworten)?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung die Haltung der Oppositionsparteien aus der Türkei zu Auftritten türkischer Regierungsmitglieder im Vorfeld des Verfassungsreferendums in Deutschland bei ihrer Haltung zu einer möglichen Verhinderung weiterer solcher Auftritte berücksichtigt?

13

Welche konkreten Überlegungen gab es bei der Bundesregierung bezüglich der Zulassung oder Verhinderung eines von Seiten der türkischen Regierung in Aussicht gestellten Wahlkampfauftritts des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland?

14

Wie erklärt sich die Bundesregierung den plötzlichen Verzicht auf weitere, bereits angekündigte Auftritte türkischer Regierungsmitglieder durch die Lobbyorganisation UETD am 21. März 2017?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung von Wahlkampfauftritten türkischer Politikerinnen und Politiker einschließlich Regierungsmitgliedern welche mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder anderer Rechtswerte ausgehen?

16

Wie steht die Bundesregierung generell zu Wahlkampfauftritten ausländischer Politikerinnen und Politiker einschließlich Regierungsmitgliedern, die vor ihren Landsleuten in Deutschland für Werte wie die Einführung der Todesstrafe werben, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind?

Berlin, den 30. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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