Deutsche Unterstützung beim Aufbau der Panzerindustrie in der Türkei
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Katja Keul, Doris Wagner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Türkei möchte bis zum Jahr 2023 – dem 100. Gründungsjahr der Republik – von ausländischen Rüstungslieferungen unabhängig werden und zu einem führenden Rüstungsexporteur aufsteigen. Schon 2004 fasste die AKP-Regierung den Beschluss, die Türkei bis 2013 zu den zehn größten Waffenexporteuren der Welt zu machen. Die türkische Regierung sucht hierbei seit Jahren die Kooperation mit verschiedensten Partnern auch außerhalb der NATO, nicht zuletzt mit Russland, China, Pakistan, Südkorea, Malaysia und Israel. Aber auch deutsche Firmen wirken mit Lizenzen, Technologietransfer und Firmenbeteiligungen am Aufbau einer eigenständigen türkischen Rüstungsindustrie im erheblichen Umfang mit.
Zu den türkischen Prestigeprojekten gehört u. a. der Aufbau einer eigenen Industrie für Kampfpanzer und gepanzerte Fahrzeuge. Flaggschiff ist der Bau von 1 000 Kampfpanzern ALTAY. Der Panzer beruht auf einer Lizenz des südkoreanischen Panzers K2 Black Panther und soll bislang, neben einem Dieselmotor der MTU Friedrichshafen/Rolls Royce Gruppe auch eine 120 Millimeter Glattrohrkanone erhalten, wie sie von der Firma Rheinmetall u. a. für den LEOPARD geliefert wird (WELT 5. August 2016). Die Türkei will auch ältere Panzer, u. a. die von Deutschland gelieferten LEOPARD 1/LEOPARD 2-Panzer, modernisieren.
Die bislang federführend am Bau des Kampfpanzers und anderer gepanzerter Fahrzeuge beteiligte Firma Otokar ist eine Tochter der Koç-Holding, deren Vormachtstellung von Erdoğan und der türkischen Regierung gebrochen werden soll. Im Jahr 2013 wurde bereits ein 1,1 Mrd. Euro schwerer staatlicher Rüstungsauftrag der Koç-Tochter RMK Marine zum Bau von sechs Kriegsschiffen annuliert (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/06/tuerkei-ruestungs-deal-bringt-erdogan-unter-druck).
Am 9. März 2017 berichtete der „Stern“ von den Planungen des Rüstungskonzerns Rheinmetall, im Rahmen eines Konsortiums unter anderem in die Panzerproduktion in der Türkei einzusteigen. Das Unternehmen soll mit 40 Prozent an dem neuen Gemeinschaftsunternehmen RBSS beteiligt sein. Weitere Teilhaber sind die türkische Firma BMC des Geschäftsmanns und Erdoğan-Vertrauten, Ethem Sancak sowie die Holding Etika Strategi aus Malaysia. BMC hat sich laut Bericht des „Stern“ bereits um einen Auftrag zur Nachrüstung älterer Leopard-Panzer beworben und beabsichtige, sich an der Ausschreibung für die Produktion des türkischen Kampfpanzers ALTAY zu beteiligen. Nach Rheinmetall-Chef, Armin Papperger, habe man „vor über zwei Jahren“ mit der Planung begonnen (Tagesspiegel 19. März 2017). Die Firma Rheinmetall hat des Weiteren die Absicht, mit dem staatlichen Rüstungskonzern MKEK in die Produktion von Munition einzusteigen. Dieses Geschäft habe man in Absprache mit der Bundesregierung vorbereitet. Sobald die Freigabe aus Ankara vorliege, will man vor Ort Munition produzieren.
Im „Tagesspiegel“-Interview verweist der Rheinmetall-Chef darauf, dass das Unternehmen keine Genehmigung der Bundesregierung brauche: „Wenn wir deutsche Technologie in die Türkei liefern wollen, muss die Bundesregierung zustimmen. Wenn wir in der Türkei deutsche Technologie bauen, muss Deutschland auch das genehmigen. Aber wenn wir mit Partnern in der Türkei einen türkischen Panzer entwickeln und bauen, dann ist die Bundesregierung daran nicht beteiligt.“ Im Übrigen diskutiere die Firma vor dem Hintergrund der Zerstörung mehrerer LEOPARD 2-Panzer durch den IS in Syrien derzeit mit der Bundesregierung über die Lieferung von Schutzsystemen.
Im Februar 2017 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/11212), dass sie „über presseöffentliche Informationen hinaus keine Erkenntnisse“ zu der deutsch-malaysisch-türkischen Gemeinschaftsfirma RBSS hätte. Dies widerspricht Äußerungen von Rheinmetall. Führende Vertreter des Unternehmens beteuern, dass „die deutsche Regierung über unsere strategischen Pläne“ stets informiert sei und man nichts „hinter ihrem Rücken“ unternehme (www.stern.de/wirtschaft/news/rheinmetall-baut-panzer-in-der-tuerkei---der-absolute-wahnsinn--7367184.html).
Im Rahmen der Regierungsbefragung vom 22. März 2017 (Plenarprotokoll 18/224) bestätigte die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, dass die von Rheinmetall beabsichtigte Gründung eines gemeinsamen Unternehmens in der Türkei „nicht Bestandteil der Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung sei, man sich „selbstverständlich damit befassen“ werde. Inwieweit die Bundesregierung in der Vergangenheit mit Rheinmetall über die beabsichtigten Unternehmensgründungen im Rahmen des Aufbaus einer türkischen Panzer- und Munitionsindustrie gesprochen hat, wurde von der Bundeswirtschaftsministerin nicht beantwortet.
Hinweise, dass weitere deutsche Unternehmen durch Kooperationen und Standortverlagerungen Schwächen der deutschen Ausfuhrkontrolle systematisch ausnutzen, sind besorgniserregend. Angesichts der Entwicklungen in der Türkei stellt sich seit Jahren die Frage, inwieweit eine deutsche Rüstungskooperation und deutsche Rüstungslieferungen in die Türkei politisch und rechtlich verantwortbar sind. Nach der Entlassungs- und Verhaftungswelle von zehntausenden Menschen unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung, dem militärischen Engagement der Türkei in Syrien/Nordirak und Regierungsspekulationen von einem großtürkischen Reich hat sich das österreichische Parlament im November 2016 einstimmig dafür ausgesprochen (http://derstandard.at/2000048109064/Oesterreich-will-Waffenembargo-gegen-Tuerkei-beschliessen), dass „unter diesen Umständen keinerlei Lieferungen von Kriegsmaterial, Verteidigungsgütern oder Dual-Use-Gütern für militärische oder polizeiliche Zwecke in die Türkei erfolgen dürfen ... Solange nicht ein wirksames Sanktionenregie gegen die Türkei auf internationaler, insbesondere europäischer, ebene begründet wurde“ wird die österreichische Regierung aufgefordert, entsprechende Ausfuhranträge abzulehnen (www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/UEA/UEA_00799/index.shtml).
Die regelmäßigen Antworten der Bundesregierung (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Jan von Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11553), dass man auch gegenüber der Türkei eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolge, der Beachtung der Menschenrechte ein besonderes Gewicht beimesse und immer einzelfallbezogen und „im Lichte der jeweiligen Situation“ entscheide stehen nach Auffassung der Fragesteller im Widerspruch zu der tatsächlichen Genehmigungspolitik der vergangenen Jahre. Daran ändern auch elf – seit Januar 2016 – abgelehnte Genehmigungen und der „fortlaufende Abgleich mit der Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten“ nichts. Nach (vorläufigen) Angaben der Bundesregierung (Plenarprotokoll 18/224, Anlage 24) wurden 2016 insgesamt 213 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von 83,9 Mio. Euro, darunter 57,9 Mio. Euro für militärische Luftfahrzeuge/-technik, genehmigt; bis zum 16. März 2017 wurden bereits 54 Genehmigungen im Wert von 21,8 Mio. Euro, darunter 18 Mio. Euro für die Kategorie Bomben/Torpedos/Flugkörper, erteilt. Oberste Maxime scheint nicht die Menschenrechtslage oder die interne Repression sondern der Grundsatz, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an den NATO-Partner Türkei grundsätzlich nicht beschränkt wird.
Seit der österreichischen Entscheidung im November 2016 ist die Lage in der Türkei mit einem deutlichen Anstieg der Repression kritischer Stimmen bekanntlich weiter eskaliert. Im Jahr 2016 haben 5 166 Türkinnen und Türken einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Der Ausnahmezustand gilt nun bald ein Jahr und wird auch das Referendum am 16. April 2017 über eine Verfassungsänderung überdauern. Die Venedig Kommission des Europarats warnt in einer Stellungnahme vom 10. Februar 2017 vor einer massiven Einschränkung der Demokratie. Das Genfer Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen attestiert in seinem Bericht vom 10. März 2017 (www.ohchr.org/Documents/Countries/TR/OHCHR_ South-East_TurkeyReport_10March2017.pdf) der Türkei schwerste Menschenrechtsverstöße, darunter systematische Tötungen und Zerstörungen, massive Vertreibungen im kurdischen Südosten, Folter und Gewalt gegen Frauen. Dicht bevölkerte Gebiete wurden mit schwerer Artillerie, Panzern und aus der Luft bombardiert. Unabhängige Beobachter werden nicht zugelassen und die Sicherheitskräfte genießen bei ihren Aktionen faktisch unbeschränkte Straffreiheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau einer autarken türkischen Rüstungsindustrie, und auf welche Fähigkeiten ist diese ausgerichtet?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bevorzugten Partnerländer der türkischen Rüstungsindustrie?
Wie bewertet die Bundesregierung die außen- und sicherheitspolitischen Auswirkungen der Absicht der Firma Rheinmetall, sich stärker in der Türkei zu engagieren, mit der Absicht dort Panzer zu bauen, wie es der „Stern“-Artikel „Panzer für den Potentaten“ vom 9. März 2017 nahelegt?
Welches bündnis- oder europapolitische Interesse liegt einer Kooperation im Rüstungsbereich mit der Türkei zugrunde, so wie es die Politischen Grundsätze in Artikel 2 Absatz 2 als Voraussetzung vorsehen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich die Türkei rüstungspolitisch vermehrt bei aus menschenrechtlicher Sicht bedenklichen Partnern, wie z. B. Russland oder China, um Rüstungskooperationen bemüht?
Inwiefern bedarf die Weiterentwicklung von rüstungsrelevanten Technologien, die auf deutschem Know-How beruhen und in ein Gemeinschaftsunternehmen im Ausland eingebracht werden, einer Genehmigung durch die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung bereits Genehmigungen an Rheinmetall für den Transfer von Technologien erteilt, die für die Herstellung des in der Türkei geplanten Panzers unverzichtbar sind, oder kann sie ausschließen, dass sie dies in Zukunft tun wird?
Wenn ja, wie?
Welche Genehmigungen zum Export und zur Nutzung rüstungsrelevanter deutscher Technologien hat die Bundesregierung seit 2004 hinsichtlich der Türkei erteilt, und welche Auflagen waren bzw. sind damit im Einzelnen verknüpft?
In welchen Rüstungsbereichen bestehen Koproduktionen mit der Türkei, und welche Verträge und Vereinbarungen (Memorandum of Understanding) liegen diesen Kooperationen zugrunde?
Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Firma Rheinmetall, wenn sie behauptet, eine gemeinsame Entwicklung und der Bau eines türkischen Panzers oder einer Munitionsfabrik bedürfe nicht der Genehmigung?
a) Welche anderen deutschen Firmen machen nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Türkei von dieser Möglichkeit Gebrauch?
b) Mit welchen Ländern außerhalb der Europäischen Union und der NATO gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Gemeinschaftsunternehmen mit deutscher Beteiligung?
Wann haben welche Vertreter der Bundesregierung mit welchen Vertretern der Firma Rheinmetall über die Pläne zur Beteiligung an türkischen Gemeinschaftsunternehmen zum Bau von Panzern, gepanzerten Fahrzeugen oder Munition gesprochen?
Inwiefern hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen implizit oder explizit signalisiert, dass sie eine solche Beteiligung ablehnt, billigt oder unterstützt?
Hat es im Zusammenhang mit der Gründung von Rheinmetall-Gemeinschaftsunternehmen in der Türkei Gespräche zwischen deutschen und türkischen Regierungsvertretern gegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Partner des türkisch-malaysischen Gemeinschaftsunternehmens RBSS, namentlich den Firmen BMC und Etika Strategi?
Inwieweit wird es in der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, angekündigten „Befassung“ mit dem Rheinmetall-Fall darum gehen, die Schlupflöcher in der deutschen Rüstungsexportgesetzgebung zu schließen?
Welche Rüstungsexporte anderer EU- bzw. NATO-Staaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in die Türkei (bitte nach Jahr, Staat und Volumen auflisten)?
Welche Entwicklungen müssen in einem Empfängerland stattfinden, damit die Bundesregierung Rüstungsexporte auch in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte Länder massiv beschränkt, so wie es Artikel 2 der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vorsieht?
Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung Rüstungsexporte in die Türkei für vertretbar?
Schließt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Menschenrechtslage zum jetzigen Zeitpunkt eine Lieferung von Rüstungsgütern an die Türkei aus?
Falls nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihres „fortlaufenden Abgleichs“ Kenntnis über abgelehnte Rüstungsexportentscheide anderer europäischer Länder und NATO-Mitgliedstaaten an die Türkei, die ihnen im Zuge des Konsultationsverfahrens zugegangen sein sollten?
Wenn ja, welche?
Hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), NATO, Europäischen Union (EU) oder gegenüber einzelnen Partnerländern dafür eingesetzt, für den Bereich der Rüstungslieferungen an die Türkei ein wirksames Sanktionsregime zu etablieren?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Verletzung, Missachtung oder Umgehung deutscher Rüstungsexportregelungen, wenn deutsche Rüstungsfirmen ihre Produktion ins Ausland verlegen?
a) Welche Maßnahmen trifft sie um diesen Gefahren zu begegnen, und welche Lücken in der bisherigen Rechtslage und Praxis sieht sie?
b) Falls sie welche sieht, wie plant sie diese zu schließen?
Wie prüft die Bundesregierung in vergleichbaren Fällen, ob durch im Ausland sitzende Tochterunternehmen deutscher Rüstungsunternehmen oder durch eine Beteiligung deutscher Rüstungsunternehmen an ausländischen Konsortien deutsche Rüstungsexportregelungen umgangen werden?
Wird es im Fall der durch Rheinmetall angekündigten Kooperation beim Panzerbau in der Türkei eine entsprechende Überprüfung geben?
Welche Voranfragen für Genehmigungen von Rüstungsgütern und -technologien in die Türkei liegen der Bundesregierung von welchen Unternehmen vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die türkische Tochterfirma des Unternehmens Krauss-Maffei-Wegmann, und bestehen eventuell rüstungskontrollpolitische Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Tochterfirma von KMW, z. B. in Bezug auf Reexporte?
Wenn es derartige Vereinbarungen gibt, welchen Einfluss hat der Zusammenschluss von KMW mit dem staatlichen französischen Panzerhersteller Nexter mit Blick auf die Einhaltung dieser Vereinbarungen?
Welche rüstungskontrollpolitischen Auflagen lagen der Lieferung von 350 Leopard-2 Panzern und 320 Leopard-1 Panzern an die Türkei vonseiten der Bundesregierung zugrunde, und inwiefern ist der Einsatz der Panzer im Nordirak und in Syrien im Widerspruch zu diesen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, dass von Deutschland gelieferte oder mit deutscher Hilfe hergestellte Waffen bei den vom Genfer Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen kritisierten Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte zum Einsatz gekommen sind?
Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Endverbleibskontrollen von Rüstungsgütern, die in die Türkei geliefert wurden, durchgeführt?