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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Erstellung von Behördenzeugnissen seit 2011, Einbindung von Erkenntnissen anderer Sicherheitsbehörden, Einsatz in Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich der politisch motivierten Kriminalität<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.04.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1194406.04.2017

Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich politisch motivierter Straftaten spielen Behördenzeugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) immer wieder eine Rolle. Zuletzt im Zusammenhang mit dem Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri (vgl. „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI“, Stand: Februar 2017, www.bmi. bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2017/01/ chronologie-amri.pdf;jsessionid=938DA913ADA815DFC384DBB1AD76E3C9.2_ cid373?__blob=publicationFile).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Behördenzeugnisse hat das BfV seit 2011 ausgestellt (bitte nach Datum und ausstellender Behörde aufschlüsseln)?

2

In welchen Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich der politisch motivierten Kriminalität spielten Behördenzeugnisse des BfV eine Rolle (bitte unter Angabe von Tatvorwurf, Tatzeitpunkt sowie der Ermittlungs- und Strafverfahren führenden Behörde beantworten)?

3

In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Fälle wurde das BfV-Behördenzeugnis auf Grundlage von Erkenntnissen des BfV ausgestellt?

4

In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle wurde das BfV-Behördenzeugnis auf Grundlage von Erkenntnissen anderer Sicherheitsbehörden ausgestellt (bitte unter Angabe der entsprechenden Sicherheitsbehörden beantworten)?

5

Auf welcher rechtlichen Grundlage und aus welchem Grund legendiert das BfV in seinen Behördenzeugnissen Erkenntnisse anderer Sicherheitsbehörden?

6

Inwieweit gab es zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen Nachfragen seitens der die Ermittlungs- und Strafverfahren führenden Behörden, beispielsweise zur Verwertbarkeit der Behördenzeugnisse (bitte unter Angabe der entsprechenden Sicherheitsbehörden beantworten)?

Berlin, den 6. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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