Diskussion um die Umbenennung der nach dem Wehrmachts-Flieger Helmut Lent benannten Bundeswehr-Kaserne in Rotenburg
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge steht in der Diskussion um eine mögliche Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg eine Entscheidung bevor (www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/abstand-betrachtet-804875.html).
Die Kaserne ist nach dem Wehrmachts-Oberst Helmut Lent (1918 bis 1944) benannt, der zu den am höchsten dekorierten Piloten der Nazi-Luftwaffe gehört hatte. Widerständische Positionen gegenüber der Nazi-Diktatur sind von ihm nicht überliefert. Zur Person Lents gibt es mehrere Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) bzw. des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMS) der Bundeswehr. In einer älteren Ausarbeitung (vermutlich 2012) heißt es, es sei aus wissenschaftlicher Sicht „festzustellen, dass Lents militärisches Handeln sich nicht an den Normen des Rechtsstaats und des Völkerrechts orientiert hat und daher heute keinen ‚sittlichen Rang‘ besitzt, wie die Richtlinien es für die Traditionswürdigkeit in der Armee eines demokratischen Staates fordern“.
Ein weiteres Gutachten vom 28. Januar 2016 (beide Gutachten unter www.andressen.eu/wp-content/uploads/2016/09/Gutachten-Helmut-Lent.pdf) ist dagegen weniger kritisch. Dienstliche Beurteilungen Lents durch Vorgesetzte („steht fest auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung“) werden als „Standard-Formulierung“ bezeichnet, ohne zu problematisieren, dass Lent keinen Grund gab, vom Standardverfahren abzuweichen. Zur Beschäftigung einer ukrainischen Zwangsarbeiterin in Lents Haushalt heißt es, das sei damals „keine Ausnahmeerscheinung“ gewesen, ohne festzustellen, dass es gleichwohl ein Verbrechen war.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass sich Lent einerseits „weitgehend angepasst und systemkonform verhielt“, andererseits gebe es „einige Hinweise auf eine Distanz gegenüber dem Nationalsozialismus“. Lent könne „einerseits nicht für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus reklamiert werden, ist andererseits aber sehr wahrscheinlich auch kein ‚Nazi‘ im eigentlichen Sinn gewesen“.
Aus Sicht der Fragesteller ist aber nicht nur relevant, mit welcher Wahrscheinlichkeit Lent „Nazi im eigentlichen Sinn“ war, sondern auch, dass er durch seine systemkonforme Aufgabenerfüllung die Verbrechen der Nazis mit ermöglicht hat. Dass dies in der Tat „keine Ausnahmeerscheinung“ war, sollte kein Grund sein, ihm heute noch die Ehre eines Kasernennamens zu erweisen.
Unklar aus Sicht der Fragesteller ist, inwiefern in die bisherige Diskussion das sogenannte Erinnerungsbuch, das im September 1945 von seiner Witwe erstellt wurde, eingeflossen ist. In diesem Buch wird unter anderem ein Schreiben Lents an seine Kommandeure vom 22. Juni 1944 zitiert, in dem er ausführte: „Durch den Einsatz unserer neuen Waffen ist das Vertrauen nicht nur des deutschen Menschen in der Heimat, sondern auch des deutschen Soldaten an der Front zur Führung und vor allem auch zum Endsieg unerhört gewachsen.“ In einem Brief „An die Herren Kommandeure“ vom 18. August 1944, von dem nicht feststeht, ob er von Lent verfasst oder lediglich weitergegeben wurde, werden ebenfalls Durchhalteparolen geäußert. „Denken wir auch immer daran, daß sich eine Kapitulation oder ein unwürdiger Friede mit der deutschen Ehre nicht vereinbaren läßt“ (Quelle: Ausarbeitung von Michael Quelle auf Basis des Exemplars im Stadtarchiv Stade, liegt den Fragestellern vor).
Auf der Homepage der Bundeswehr heißt es im Text „Überblick: Wie Kasernen ihren Namen bekommen“: „Bei der Auswahl von Persönlichkeiten der Geschichte sind Namensgeber zu berücksichtigen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Bei der Beurteilung, ob Persönlichkeiten der deutschen Militärgeschichte für die Bundeswehr überlieferungswürdig sind, können nicht nur soldatische Haltung und militärische Leistungen zugrunde gelegt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob ihre Gesamtpersönlichkeit und ihr Gesamtverhalten beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken.“ Die Fragesteller können nicht erkennen, inwiefern Helmut Lent „beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken“ könnte.
Nach Angaben der „Kreiszeitung“ soll eine Soldatenvertretung in der Kaserne im Mai einen Beschluss fassen. Der Kommandeur des Standortes habe aber schon durchblicken lassen, dass „innerhalb der Kaserne keiner gewillt ist, den Namen zu ändern.“ Überhaupt sei die Diskussion nur von außen herangetragen worden.
Nach Auffassung der Fragesteller muss auch die Bundesregierung hier Stellung beziehen und darf einer Ehrung treuer Diener des Nazi-Regimes nicht indifferent gegenüberstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Seit wann und auf wessen Initiative hin gibt es in der Lent-Kaserne eine Diskussion um den Namenspatron und eine mögliche Umbenennung?
Wie fasst die Bundesregierung diese Diskussion zusammen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie war die Diskussion bislang strukturiert, und wie breit ist sie geführt worden (Teilnahme einfacher Soldaten oder überwiegend Diskussion zwischen wenigen exponierten Offizieren)?
Welche maßgeblichen Positionen wurden in der Diskussion sowohl von Seiten von Bundeswehrsoldaten bzw. Angestellten der Bundeswehr und von Dritten (Stadtrat usw.) geäußert?
Inwiefern trifft es zu, dass im Mai eine Entscheidung getroffen werden soll (vgl. Kreiszeitung vom 28. März 2017, die auf eine Vertrauenspersonen-Versammlung verweist und ausführt, es solle auf der Basis der bisherigen Diskussion und noch geplanter historischer Vorträge und Informationsrunden ein „repräsentatives Meinungsbild“ kommuniziert werden), und welches Prozedere ist dafür vorgesehen (bitte Angaben zur Zusammensetzung der zuständigen Versammlung bzw. Art der Entscheidungsfindung, wie etwa, ob eine Abstimmung unter allen Soldatinnen und Soldaten des Standorts vorgesehen ist, ob die Entscheidung der Soldaten verbindlich ist usw.)?
Welche Veranstaltungen im Vorfeld dieser Entscheidung sind vorgesehen (bitte angeben, wer dazu jeweils eingeladen werden soll), und inwiefern sind diese Veranstaltungen öffentlich zugänglich?
Inwiefern trifft es zu, dass der Kommandeur der Kaserne geäußert hat, innerhalb der Kaserne wolle niemand den Namen ändern, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus dieser Feststellung noch vor Abschluss der Diskussion?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge der Inspekteur des Heeres im Jahr 2013 eine Prüfung der Umbenennung der Lent-Kaserne angeregt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen, und welche Position vertritt der Inspekteur heute zu dieser Frage?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge im Jahr 2014 alle Bilder von bzw. zu Lent im Kasernenbereich entfernt wurden und das „Lent-Zimmer“ umgestaltet sowie umbenannt wurde, und wenn ja, von wem ging die Initiative hierfür aus, und aus welchen Gründen wurde so verfahren?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, denen zufolge in der aktuellen Standortbroschüre kein Hinweis auf den Namenspatron enthalten ist, wohingegen in der früheren Ausgabe von 1995 noch ausgeführt worden war, Lent „war als Nachtjäger das, was Oberst Mölders für die Tagjagd war, ein Leitbild für die gesamten Nachtjäger“, und wenn ja, wer hat dies angeregt bzw. entschieden, und aus welchen Gründen?
Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seine frühere Einschätzung, Lent habe dem Nationalsozialismus nahegestanden, heute als falsch einschätzt (vgl. „Debatte um Umbenennung der Lent-Kaserne ist noch nicht abgeschlossen“, kreiszeitung.de vom 29. November 2016), und wenn ja, auf welcher Grundlage beruht diese Neueinschätzung?
Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung in der Diskussion dem Umstand eingeräumt werden, dass Helmut Lent systemkonform agierte und von ihm keinerlei widerständische Haltung gegenüber dem Nazi-Regime überliefert ist, und inwiefern ist dieser Punkt aus ihrer Sicht ausreichend gewürdigt worden?
Welche Rolle sollte nach Auffassung der Bundesregierung in der Diskussion dem Umstand eingeräumt werden, dass in Helmut Lents Haushalt eine ukrainische Zwangsarbeiterin versklavt war, inwiefern betrachtet sie es als entschuldigenden Umstand, dass dies damals „keine Ausnahmeerscheinung“ war, und inwiefern ist dieser Punkt aus ihrer Sicht ausreichend gewürdigt worden?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „Erinnerungsbuch“ in die Diskussion am Standort eingeflossen, bzw. inwiefern soll es noch einfließen?
a) War der Bundesregierung das Zitat mit den „Endsieg“-Durchhalteparolen Lents vom 22. Juni 1944 bzw. 18. August 1944 und der kompromisslosen Ablehnung einer Kapitulation bekannt?
b) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Haltung, die sich aus diesen Briefen ablesen lässt, als Motiv für oder gegen eine Umbenennung der Kaserne?
Wie genau hat sich das Bundesministerium für Verteidigung in die Diskussion eingebracht?
Hat das BMVg in der Diskussion einen eigenen Standpunkt vertreten, und wenn ja, welchen?
Wie genau hat sich das ZMS in die Diskussion eingebracht?
Welche Stellungnahmen, Gutachten, Biographien usw. sind vom ZMS bzw. dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) zur Person Helmut Lent und seiner Einschätzung erstellt worden, was sind jeweils die wichtigsten Feststellungen, und ist die Bundesregierung bereit, die Ausarbeitungen vollumfänglich dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Inwiefern sind diese Ausarbeitungen in den Diskussionsprozess am Standort Rotenburg eingeflossen?
Inwiefern ist die Person und das Wirken Helmut Lents aus Sicht der Bundesregierung vorbildlich für Soldaten der Bundeswehr?
Erfüllt die Namensgebung nach Helmut Lent aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium, „auch heute den Anspruch auf Sinnstiftung für den Dienst in der Bundeswehr (zu) erfüllen“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagdrucksache 18/2168), und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung im Allgemeinen dafür, Kasernen nach (Nazi-)systemkonformen Wehrmachtsoffizieren zu benennen?
Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung eines Kasernen-Namens ausreichend, dass der Namensgeber womöglich eine „innere Distanz“ zum NS-Regime hatte, ohne dass er irgendwelche widerständischen Tätigkeiten entfaltete?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung eines Kasernennamens ausreichend, dass der Namensgeber wahrscheinlich „kein Nazi im eigentlichen Sinn“ war?
Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Formulierung überhaupt gemeint?
Welche Kasernen der Bundeswehr sind gegenwärtig noch nach Angehörigen der Wehrmacht benannt (bitte dabei angeben, inwiefern die Namensgeber dem militärischen Widerstand oder den sogenannten Rettern in Uniform zugerechnet werden)?
Welche Kasernen der Bundeswehr sind gegenwärtig noch nach Angehörigen der kaiserlichen Armee 1871 bis 1918 oder nach Angehörigen von Freikorps benannt?
Zu welchen gegenwärtigen Kasernenbenennungen oder Benennungen von Schiffen, Molen, Straßen in Bundeswehr-Liegenschaften usw. liegen Ausarbeitungen seitens MGFA oder ZMS vor, was sind deren zentrale Aussagen, und inwiefern ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit vollumfänglich zur Verfügung zu stellen?
In welchen Standorten der Bundeswehr finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Diskussionen um eine mögliche Umbenennung statt, und wie fasst die Bundesregierung den jeweiligen Diskussionsverlauf zusammen?
Ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die Bundesregierung oder das BMVg selbst Diskussionsanstöße für Umbenennungen gegeben hat, und wenn ja, in welchen Fällen, und welches Ergebnis hatte die Diskussion?