[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12281
18. Wahlperiode 09.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11941 –
Die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit dem Kosovo
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 1999 wurde infolge der Entscheidung der damaligen rot-grünen
Regierungskoalition, unter dem Vorwand, ein zweites Auschwitz zu verhindern, da
die serbische Führung unter Slobodan Milosevic eine ethnische Säuberung des
Kosovo vorbereite – wobei der Hufeisenplan ebenso wenig bewiesen werden
konnte wie das Massaker in Račak –, erstmals unter Beteiligung von deutschen
Soldaten nach dem Zweiten Weltkrieg Krieg gegen Jugoslawien geführt.
Nach Feststellungen des Amtsgerichts Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000
(Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichts Berlin (Gz: 564-
801.0) vom 18. August 2001 handelte es sich um einen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg. Die serbische Provinz Kosovo wurde nach dem Waffenstillstand
vom 10. Juni 1999 von zeitweise über 50 000 Soldaten der NATO besetzt und
faktisch in ein westliches Protektorat verwandelt (
www.imi-online.de/2016/
06/20/besetzt-gepluendert-aufgeteilt-die-nato-im-kosovo/). Im Jahr 2014 gab
der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder zu, dass die Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtswidrig an dem Krieg gegen Jugoslawien
teilgenommen habe und bezeichnete das Vorgehen bezogen auf das Kosovo als Blaupause
für das, was Russland bezogen auf die Krim gemacht hat (
www.ksta.de/politik/-
ukraine-schroeder-vergleicht-krim-mit-kosovo,15187246,26521934.html).
Der Anspruch der südserbischen Provinz auf Eigenstaatlichkeit wird bis heute
nur von 109 der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten anerkannt; sogar die EU ist
gespalten, fünf EU-Staaten (Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien,
Zypern) verweigern ihr trotz massiven deutschen Drucks die Anerkennung – bis
heute (
http://german-foreign-policy.com/de/fulltext/59435).
Die NATO unterstütze die albanische UCK-Miliz, die als Terrorgruppe Mitte
der neunziger Jahre begonnen hatte, für die Unabhängigkeit des Kosovo zu
kämpfen. Zwar wurde die UCK später offiziell entwaffnet und aufgelöst,
allerdings auch nur, um im Gegenzug in die Sicherheitskräfte oder in die Polizei zu
wechseln. Im Jahr 1999 wurde als Auffangbecken für UCK-Kämpfer das Kosovo-
Schutzkorps (TMK) und daraus 2009 die Kosovo-Sicherheitskräfte (Kosovo
Security Force – KSF) gebildet. Ihr Kommandeur war Sylejman Selimi, UCK-
Kämpfer und dann TMK-Kommandeur (
www.dw.com/de/eine-para-armee-f%
C3%BCr-das-kosovo/a-3966201). Die KSF wird auch von der Bundeswehr als
Vorstufe auf dem Weg zu einer eigenen Armee betrachtet (
http://likn.de/QEE).
Hashim Thaci fordert nun erneut, den Aufbau einer kosovarischen Armee zu
beginnen und umgeht eine Verfassungsänderung und damit auch ein Veto der
serbischen Minderheit im Kosovo. Zu diesem Zweck hat er am 7. März 2017
einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die seit 2009 bestehende und 2 500
Mann starke Sicherheitstruppe KSF zu einer Armee mit 5 000 Soldaten und
2 500 Reservisten ausgebaut werden soll (
www.dw.com/de/nato-warnt-
kosovovor-armee-gr%C3%BCndung/a-37862396). Diese Armee soll auch über
Artillerie und Panzer verfügen (
www.nzz.ch/international/thaci-will-eine-
armeeselbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld.152066).
Die „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ (KFOR: Kosovo Force/Kosovo-
Truppe) begann am 12. Juni 1999. Rund 17 Jahre nach dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo durch die NATO
bescheinigt die Bundesregierung dem Kosovo grundsätzlich stabile Verhältnisse.
Ursächlich dafür seien Vereinbarungen, die Kosovo und Serbien im August 2015
erzielt hatten. So sei ein Eingreifen der KFOR-Kräfte im abgelaufenen
Mandatszeitraum nicht unmittelbar notwendig gewesen, da sicherheitsrelevante
Situationen durch die kosovarische Polizei gelöst worden seien (
www.bundesregierung.
de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-kfor-kosovo-bundeswehr.html).
Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr,
Generalleutnant Erich Pfeffer, meinte bereits vor der Verlängerung des KFOR-Mandats
im Jahr 2016: „Die mediale Aufmerksamkeit richtet sich insbesondere
deswegen auf andere Krisenregionen dieser Welt, weil die bei KFOR eingesetzte
Truppe so effektiv zur Stabilität dieses Landes beiträgt.“
Die personelle Höchstgrenze wurde für das aktuelle Mandat (Juni 2016 bis
Juni 2017) von 1 850 auf 1 350 Soldatinnen und Soldaten reduziert. Mit
Stichtag 23. Mai 2016 umfasste das deutsche Kontingent für KFOR 784
Bundeswehrangehörige, darunter 91 Frauen, 63 Reservisten und drei freiwillig
Wehrdienst Leistende (
www.bundeswehr-journal.de/2016/kuenftig-deutlich-
wenigerdeutsche-soldaten-fuer-kfor-mission/#more-6720). Derzeit (Stand: 13. März
2017) umfasst das deutsche KFOR-Kontingent 536 Bundeswehrangehörige,
darunter 74 Frauen, 52 Reservisten (
http://likn.de/QEn).
Die EU ist im Kosovo durch die Rechtsstaatsmission EULEX aktiv, die dem
erklärten Ziel der Unterstützung beim Aufbau eines multiethnischen Justiz-,
Polizei- und Zollwesens und der Heranführung dieser an rechtsstaatliche EU-
Standards dienen soll. Doch unter den Augen ausländischer Diplomaten, Richter
und Polizisten wurde Kosovo neben Bosnien zu einem der korruptesten Staaten
Europas (
www.arte.tv/guide/de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-
europasvergessene-protektorate)?
Ehemalige Führer der UCK, wie Ex-„Ministerpräsident“ Ramush Haradinaj oder
der heutige „Präsident“ Hashim Thaçi, nahmen nach dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien neue Machtpositionen ein. Thaci wird dabei verdächtigt, Verbindungen
zur organisierten Kriminalität zu haben bzw. gehabt zu haben und am Waffen-,
Drogen- und Organhandel beteiligt gewesen zu sein (ZDF zoom vom 13. Juli
2011 „Blutige Geschäfte – Auf den Spuren des Organhandels im Kosovo“). Der
Bundesnachrichtendienst (BND) behauptet gar, Thaci habe Morde in Auftrag
gegeben (
www.welt.de/politik/ausland/article144988535/Aussenminister-droht-
ein-Prozess-wegen-Kriegsverbrechen.html).
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der
Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Zeitraum 1999 bis 2016 (bitte
entsprechend der Jahre nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie
aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)?
Die geleisteten Ausgaben und die Ausgabenplanung der Jahre 2013 bis 2016 sind
in Tabelle 1 dargestellt. Hinsichtlich der geleisteten Ausgaben sowie der
Ausgabenplanung der Jahre 1999 bis 2012 wird auf Bundestagsdrucksache 17/14491
verwiesen. Die erbetene Aufschlüsselung der Ausgaben sowie der
Ausgabenplanung – soweit die Daten noch eindeutig im Sinne der Fragestellung ermittelbar
waren – sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 1
Jahr:
Ausgabenplanung zum 01.01.
des jeweiligen Jahres
Ausgaben zum
31.12. des
jeweiligen Jahres
in Mio. €
2013 59,7 46,3
2014 46,4 44,6
2015 46,8 44,2
2016 51,2 45,8
Tabelle 2: Ausgabenbereiche in Mio. €1
Titel 423 81 Titel 547 81 Titel 553 81 Titel 554 81 Titel 558 81 Titel 687 81
Personalausgaben
Nicht aufteilbare
sächliche
Verwaltungsausgaben
Erhaltung von
Wehrmaterial
Militärische
Beschaffungen
Militärische
Anlagen
EU-Beiträge
NATO-Beiträge
„common costs“
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
Ausgabenplanung
zum
01.01.
Ausgaben
zum
31.12.
1999
2000 172,0 74,8 87,2 119,3 10,7 0,0
2001
2002 139,8 52,7 85,7 87,1 9,7 0,0
2003 102,3 55,0 52,1 136,1 3,0 0,0
2004 93,5 47,1 51,5 42,9 1,1 0,0
2005 68,5 47,9 46,8 21,5 0,9 0,0
2006 69,2 52,1 37,3 6,6 6,3 0,0
2007 62,0 62,8 39,3 52,5 34,1 31,1 16,0 9,5 2,0 4,1 0,0 0,0
2008 60,2 63,3 37,4 31,5 30,4 48,6 10,0 6,3 6,3 1,7 9,0 7,0
2009 62,0 57,2 31,3 37,3 26,8 48,0 5,0 3,7 5,0 7,8 20,0 16,0
2010 37,0 32,9 30,7 24,4 32,7 15,0 3,5 7,1 5,2 2,0 6,5 5,5
2011 28,2 30,6 21,2 23,0 27,2 5,2 2,0 1,9 2,0 3,2 4,1 4,0
2012 29,3 27,8 23,7 20,4 15,3 7,1 2,0 1,8 0,5 0,5 3,6 3,7
2013 16,6 20,5 22,6 16,5 14,3 5,5 2,0 1,2 0,5 0,1 3,7 2,5
2014 20,3 19,4 16,1 16,3 5,2 4,0 2,0 1,3 0,0 0,3 2,8 3,3
2015 21,1 19,9 16,5 15,7 4,0 4,5 1,3 1,3 0,3 0,0 3,6 2,8
2016 21,1 18,8 16,5 15,9 4,0 6,5 1,0 1,3 5,0 0,0 3,6 3,3
1 Abweichungen rundungsbedingt.
2. Wie teilt sich das deutsche KFOR-Kontingent im Kosovo hinsichtlich ihrer
Stationierungsorte auf?
Das deutsche Einsatzkontingent ist derzeit mit 67 Soldatinnen und Soldaten in
Pristina und ca. 450 Soldatinnen und Soldaten in Prizren stationiert.
3. Wie viele Soldatinnen und Soldaten werden zusätzlich zu den im
Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften als operative Reservekräfte
(„Operational Reserve Forces“, ORF) aktuell bereitgehalten, und wie viele davon sind
deutsche Soldatinnen und Soldaten (
http://archiv.bundeskanzleramt.at/Doc
View.axd?CobId=64403)?
Aktuell werden zwei ORF-Bataillone bereitgehalten. Diese werden wie folgt
gestellt:
deutsch-österreichisches ORF-Bataillon: 610 Soldatinnen und Soldaten, davon
458 deutsche Soldatinnen und Soldaten;
italienisches ORF-Bataillon: ca. 600 Soldatinnen und Soldaten.
4. Gibt es weitere Truppensteller neben Österreich und Deutschland, die
zusätzlich zu den im Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften operative
Reservekräfte bereitstellen, und wenn ja, welche Staaten sind das, und in
welcher zahlenmäßigen Stärke werden jeweils von diesen Ländern Kräfte
zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Ländern auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Welche konkreten Aufgaben nehmen die an KFOR beteiligten Kräfte der
Bundeswehr bezogen auf die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo
Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer
Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung
der weiteren Einbindung in euroatlantische Strukturen wahr
(Bundestagsdrucksache 18/8623)?
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des NATO Advisory
and Liaison Team (NALT) in der Führung desselben und als Berater in den
Bereichen Sicherheit und Sicherheitsmanagement sowie Operationen, Ausbildung
und Übungen eingesetzt.
Darüber hinaus wird medizinisches Personal der Kosovo Security Force (KSF)
durch medizinisches Personal des deutschen KFOR-Kontingentes im Field
Hospital in Prizren geschult.
6. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung derzeit im
Bereich der Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Jahresplanung 2017 zur Polizeilichen Aufbauhilfe des
Bundeskriminalamts (BKA) ist ein deutsch-französischer Folgelehrgang zum Thema
„Cyberkriminalität“ für die Kosovo Police vorgesehen. Die Durchführung auf
deutscher Seite erfolgt mit Dozenten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Die Bundeswehr unterstützt Kräfte der KSF im Rahmen von Beratung vor Ort
(militärische Berater, NALT) und Ausbildungshilfe (vgl. Antwort zu Frage 18).
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang zur Weiterentwicklung der KSF – in deren Zuständigkeit bisher
vorwiegend Katastrophenschutz, Such- und Rettungsdienst, Minenräumung etc.
lag) in die KAF als reguläre Streitkräfte umgesetzt, und welche Schritte sind
weiterhin geplant?
Am 5. März 2017 kündigte der kosovarische Staatspräsident Hashim Thaçi an,
die KSF mittels einer einfachen Gesetzesänderung in eine reguläre Armee
(Kosovo Armed Forces, KAF) umzuwandeln. Am 8. März 2017 leitete er das
Gesetzgebungsverfahren ein. Nachdem die Initiative von internationalen Partnern
wegen der fehlenden nationalen und internationalen Abstimmung und der geplanten
Vorgehensweise deutlich kritisiert worden war, wandte sich Präsident Hashim
Thaçi am 7. April 2017 mit einem Brief an das kosovarische Parlament mit der
Aufforderung, nicht über das Gesetz abzustimmen. Ziel bleibt weiterhin die
Transformation, jedoch durch Verfassungsänderung.
8. Von wem hat das „NATO Liaison Advisory Team“ (NLAT), das eine Art
Bindeglied zwischen der KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin
besteht das Mandat auf der ministeriellen und auf der operativen und taktischen
Ebene (
www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/feldafing-
abkommandiertin-den-kosovo-1.3159098)?
9. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle
Zusammensetzung des NLAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)?
10. Von wem hat das „NATO Advisory Team“ (NAT), das eine Art Bindeglied
KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin besteht das Mandat
(
http://likn.de/QEy)?
11. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle
Zusammensetzung des NAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)?
12. Auf welcher legislativen Grundlage des Kosovo nehmen das NLAT und das
NAT ihr Mandat im Kosovo wahr?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 8 bis 12
gemeinsam beantwortet.
Die Vorgängerorganisationen NATO Liaison and Advisory Team (NLAT) und
NATO Advisory Team (NAT) sind im August 2016 in das NATO Advisory and
Liaison Team (NALT) überführt worden. Das NALT berät die KSF, das KSF-
Ministerium und andere Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform. Das
NALT hat keine operativen oder taktischen Aufgaben, sondern unterstützt durch
seine Beratung in einem breiten Spektrum vor allem beim sog. Capacity Building.
Rechtsgrundlage des NATO-geführten NALT (ebenso wie ehemals NLAT und
NAT) bildet die auf Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
erlassene Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) Annex 2 Ziffer 4 i. V. m. einem
entsprechenden Beschluss des NATO-Rats. Der Einsatz deutschen Personals im
NALT erfolgt auf der Grundlage des Mandats des Deutschen Bundestages vom
23. Juni 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8623).
Das NALT besteht aus 41 zivilen und militärischen Angehörigen aus 12 NATO-
bzw. Partnernationen. Der Direktor des NALT ist ein deutscher Brigadegeneral,
der Stellvertretende Direktor ein vom britischen Außenministerium entsandter
ziviler Mitarbeiter. Die 22 Berater des NALT setzen sich aus 16 Stabsoffizieren,
zwei Offizieren, einem Unteroffizier sowie drei zivilen Angehörigen zusammen
und sind in die drei Abteilungen Strategy & Plans, Operations und Support
gegliedert. Das übrige Personal des NALT besteht aus einem „Command and
Support Element“, in dem neben Personal zur Administration des NALT vor allem
als Sprachmittler eingesetzte Ortskräfte beschäftigt sind. Zusätzlich zu den
41 NATO-Dienstposten des NALT ist dem Direktor NALT ein deutsches
Unterstützungselement zugeordnet, das aus zwei Stabsoffizieren, einem Offizier, zwei
Unteroffizieren sowie drei Soldaten im Mannschaftsdienstgrad besteht.
13. Inwieweit haben NLAT und NAT, an deren Zusammenführung zum „NATO
Advisory and Liaison Team“ (NALT) seit Anfang 2016 gearbeitet wird
(
http://likn.de/QEy), ein Mandat für eine Beratung der KAF?
Die Frage nach einer Beratung der in Zukunft von der Republik Kosovo
möglicherweise aufzubauenden Kosovo Armed Forces durch das NALT stellt sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
14. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit
2012 im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und
nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und dem Kosovo (Kosovo Police – KP, Kosovo Intelligence Agency – KIA)
gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner,
Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die
deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit:
In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders
schutzbedürftig sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste
werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich
behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die
Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben
der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung
sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche
Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit
Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur
die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren und erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante
Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der
Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick
auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung
der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte
die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft und zur Einsichtnahme
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Die Beantwortung der Teilfrage zur Zusammenarbeit des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) im Speziellen kann aus Gründen des Staatswohls
ebenfalls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von
Einzelheiten zur Arbeitsweise des MAD könnte sich nachteilig auf die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland auswirken. Diese Informationen werden daher als
Verschlusssache gemäß der VSA eingestuft und dem Deutschen Bundestag mit
der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in der Anlage gesondert
bereitgestellt.
Zur Zusammenarbeit von Bundespolizei (BPOL), BKA und Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP):
Die Frage beinhaltet Aspekte, die im Wesentlichen identisch sind mit Fragen der
Kleinen Anfragen der Jahre 2012 bis 2016 (Quartalsanfragen) zur Thematik
„Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“ der Fraktion DIE LINKE. Deshalb wird
insoweit auf die diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 ff.
auf den Bundestagsdrucksachen 17/9536, 17/10450, 17/11251, 17/12469,
17/13437, 17/14552, 18/154, 18/676, 18/1321, 18/2286, 18/2986, 18/3979, 18/5146,
18/5814, 18/6532, 18/7502, 18/8380, 18/9450, 18/10330 sowie 18/11391
verwiesen.
Zusätzlich zu den in den zitierten Bundestagsdrucksachen aufgeführten
Maßnahmen sind folgende Besprechungen zwischen dem BKA und dem Kosovo
durchgeführt worden:
Maßnahme Bezeichnung Ort Beginn Ende Partner Kosten
Besuch
Besuch des stellvertretenden
Innenministers und Leiters der
Kosovo Police im BKA
DEU 20.08.2012 Innenministerium Kosovo 0,00 €
Besuch Besuch des Leiters der Kosovo Police im BKA DEU 21.03.2013 Kosovo Police 40,00 €
Besuch Besuch des Leiters der Kosovo Police im BKA DEU 23.08.2016 24.08.2016 Kosovo Police 710,90 €
DEU: Deutschland
Der BKA-Verbindungsbeamte (BKA-VB) und der Grenzpolizeiliche
Verbindungsbeamte der Bundespolizei (GVB BPOL) in Pristina führen im Rahmen ihrer
VB-Tätigkeit grundsätzlich Besprechungen mit kosovarischen
Behördenvertretern. Die Anzahl dieser Gespräche kann nicht beziffert werden, da darüber kein
Nachweis geführt wird.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
15. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind im
Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und
nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem
Kosovo (KP, KIA) in den nächsten fünf Jahren geplant (bitte vollständig
unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte
bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter
Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter
EU-Führung auflisten)?
Im Bereich nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit sind im erfragten Zeitraum
keine Übungen, Lehrgänge oder Ausbildungsvorhaben geplant.
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder erstellen jährlich Maßnahmenpläne zur Zusammenarbeit mit
dem Kosovo. Sofern die geplanten Maßnahmen nicht bereits in der Antwort zu
Frage 6 aufgeführt sind, befinden sich die geplanten Maßnahmen für das dritte
und vierte Quartal 2017 derzeit in der Abstimmung.
16. Inwieweit sind der Bundesregierung Einrichtungen der EU bekannt (auch
der EU-Mitgliedstaaten), die in den Aufbau von Grenzmanagement,
Kriminalitätsbekämpfung, Migrationsabwehr oder einer
„Sicherheitssektorreform“ im Kosovo eingebunden sind?
Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo hat den Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen mit Aufgaben in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Polizei, Zoll und
Grenzschutz zum Ziel. FRONTEX hat am 25. Mai 2016 mit dem kosovarischen
Innenministerium ein Arbeitsabkommen mit dem Ziel einer nachhaltigen
Partnerschaft geschlossen.
17. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für
Ausstattungshilfen für die KP und KSF in den letzten fünf Jahren aufgewandt, und
aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte
entsprechend getrennt nach Jahren auflisten)?
In den letzten fünf Jahren wurden keine Mittel für Ausstattungshilfen für die
Kosovo Police (KP) und die KSF aufgewandt.
18. Inwieweit trifft es zu, dass viele kosovarische Offiziere in Deutschland
ausgebildet worden sind (
www.welt.de/politik/ausland/article139048247/
Warum-das-Kosovo-eine-eigene-Armee-aufstellen-will.html), und wenn ja,
wie viele und welche Angehörige der Sicherheitskräfte des Kosovo waren
seit 2012 und sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr
beteiligt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren getrennt auflisten)?
Details der Ausbildungsunterstützung von Partnern unterliegen der Einstufung
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Daher wird die Antwort dem Deutschen
Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in der Anlage
gesondert bereitgestellt.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass sich die
Kosovo Security Force (KSF) zu 90 Prozent aus ethnischen Albanern
zusammensetzt und 10 Prozent Frauen sind (
www.nzz.ch/international/thaci-
willeine-armee-selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-
konfrontationskursld.152066)?
Laut Auskunft des für die KSF zuständigen Ministeriums der Republik Kosovo
setzt sich die KSF zu über 90 Prozent aus ethnischen Albanern (91,48 Prozent)
zusammen und von insgesamt 3 300 Mitgliedern (2 500 aktive und 800
Reservisten) sind 7,86 Prozent Frauen.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass die Türkei den Kosovo bei der Schaffung der geplanten Armee
unterstützt bzw. unterstützen will (
www.nachrichtenxpress.com/2017/03/
kosovo-tuerkei-soll-bei-gruendung-der-nationalarmee-unterstuetzen/), und
worin konkret besteht die Unterstützung durch die Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Personalstärke hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das
türkische KFOR-Truppenkontingent im Kosovo?
Nach hiesiger Kenntnis verfügt das türkische Einsatzkontingent KFOR aktuell
über eine Personalstärke von 294 Soldaten (Stand: 21. April 2017).
22. Aus welchen Einheiten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das
türkische Truppenkontingent im Kosovo, und wo sind diese nach Kenntnis der
Bundesregierung stationiert?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zur Struktur und
Dislozierung von multinationalen Partnern in gemeinsamen Einsätzen könnte
sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken.
Eine Offenlegung würde die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partnern
beeinträchtigen und Auswirkungen auf die Auftragserfüllung innerhalb der
Operation haben. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der
VSA eingestuft und dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ in der Anlage gesondert bereitgestellt.
23. Inwieweit wirkt sich der innertürkische Konflikt zwischen Erdoğan und
seiner AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung im Zuge des gescheiterten
Putschversuchs auch auf die Zusammenarbeit zwischen dem KFOR-
Kontingent der Bundeswehr und dem türkischen Kontingent im Kosovo aus?
Die Bundesregierung kann keine Auswirkungen des innertürkischen Konflikts
auf die Zusammenarbeit mit dem türkischen Einsatzkontingent im Kosovo
feststellen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
24. Wie hoch ist die aktuell beschlossene Personalobergrenze und die aktuelle
personelle Beteiligung insgesamt an der EU-Mission EULEX Kosovo, und
wie hoch ist der Anteil des deutschen Personals (bitte in absoluten Zahlen
nach Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung etc.
auflisten)?
Die aktuelle Personalobergrenze der EU-Mission EULEX Kosovo, die lokale und
internationale Arbeitskräfte beinhaltet, liegt bei 1 600 Personen, während die
aktuelle personelle Beteiligung mittlerweile auf insgesamt ca. 800 Personen
reduziert wurde. Davon sind 449 international und 351 lokal Beschäftigte. Der Anteil
des deutschen Personals liegt aktuell bei 36. Aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern sind aktuell 20 Polizisten in der Mission im Einsatz,
davon ein Bundespolizist und 19 Angehörige der Landespolizeien. Hinzu
kommen 15 zivile Experten und Expertinnen, die durch das Auswärtige Amt nach
Auswahl durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert
werden, sowie ein deutscher Experte, der direkt bei der EU-Mission EULEX
angestellt ist.
25. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Justizwesen des
Kosovo nach wie vor in seiner derzeitigen Verfassung nicht in der Lage, den
Aufgaben gerecht zu werden, die sich durch Korruption und damit
verknüpfte organisierte Kriminalität stellen (
www.otz.de/web/zgt/politik/detail/
-/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben-Jahren-sein-
Ziel-verfehlt-492168898)?
Die Republik Kosovo arbeitet an einer Stärkung der Strukturen zur Bekämpfung
von Korruption und organisierter Kriminalität und wird dabei von der EU durch
die Rechtsstaatsmission EULEX sowie durch die Zusammenarbeit im Rahmen
des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens begleitet und beraten.
26. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die schwache Leistung
und die schwerwiegenden Fehler von EULEX dazu geführt, dass die
kriminellen Elemente der Kosovo-Elite fest im Sattel sitzen, und ihnen indirekt
geholfen, ihre Kontrolle über das Land zu festigen (
www.otz.de/web/zgt/
politik/detail/-/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben-
Jahren-sein-Ziel-verfehlt-492168898)?
Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX hat beim Aufbau von Polizei und Justiz der
Republik Kosovo sowie durch Ausübung ihrer exekutiven Befugnisse in den
vergangenen acht Jahren wichtige Erfolge erzielt.
EULEX-Richterinnen und -Richter haben mehr als 620 Fälle abgeschlossen,
davon 460 Straffälle, unter anderem in den Bereichen Korruption, organisierte
Kriminalität und Kriegsverbrechen. Die EULEX-Mission hat in 250 Fällen von
Kriegsverbrechen Ermittlungen eingeleitet bzw. Anklage erhoben und damit den
Rückstau bei der Bearbeitung von Fällen in diesem Bereich deutlich abgebaut.
Durch die „Kosovo Property Claims Commission“, das „Kosovo Property Agency
Appeals Panel at the Supreme Court“ sowie die „Special Chamber of the Supreme
Court“ hat EULEX zur abschließenden Klärung von mehr als 40 000 Streitfällen
in Eigentumsfragen beigetragen. Die forensischen Experten von EULEX Kosovo
haben auf der Suche nach vermissten Personen in 566 Fällen detaillierte
Unterstützung geleistet und zur Identifizierung von 419 Personen beigetragen.
27. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich der als
finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der
EULEX KOSOVO vom 15. Juni 2016 bis zum 14. Juni 2017 auf etwa
87 Mio. Euro beläuft (Ratsdokument 13277/16)?
Der finanzielle Bezugsrahmen für EULEX Kosovo beläuft sich für den genannten
Zeitraum auf 57,75 Mio. Euro. Getrennt davon stellen die Mitgliedstaaten
(außerhalb von EULEX) 29,1 Mio. Euro für die Unterstützung der in einen
Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren zur Verfügung.
28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Ermittlungen oder
Verfahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger
gegen führende Politiker und Beamte des Kosovo wegen Verstrickungen
beispielsweise in den Drogen-, Waffen- und Organhandel laufen?
Im Einklang mit dem aktuellen Mandat (Laufzeit bis zum 14. Juni 2018) zieht
die EULEX-Mission nur noch ausnahmsweise neue Fälle an sich. Die große
Mehrzahl der von EULEX betreuten Fälle wird schrittweise an die Justizorgane
der Republik Kosovo übergeben.
EULEX ermittelt aktuell in zwölf Fällen im Bereich organisierte Kriminalität und
35 Fällen im Bereich Kriegsverbrechen.
Die Republik Kosovo hat im Dezember 2015 multidisziplinäre Ermittlungsteams
unter Leitung der Sonderstaatsanwaltschaft sowie ein IT-basiertes
Nachverfolgungssystem für hochrangige Fälle in den Bereichen organisierte Kriminalität
und Korruption eingeführt. Derzeit werden 34 Fälle in dem System
nachverfolgt, in 26 Fällen wurde Anklage erhoben, in sechs Fällen ist ein Urteil
ergangen.
Die genannten Fallzahlen umfassen auch Ermittlungen gegen hochrangige
Beamte und Politiker.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Ermittlungen oder
Verfahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger gegen
Hashim Thaçi und andere hochrangige Beamte des Kosovo wegen
Verstrickungen in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organhandel,
Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen laufen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu laufenden Verfahren gegen den
Staatspräsidenten Hashim Thaçi. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Thaçi auf der
Liste der Angeklagten des neugeschaffenen Spezialgerichts für die
Aufklärung von UCK-Verbrechen steht (
www.nzz.ch/international/thaci-will-
einearmee-selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld.
152066), und wenn ja, welche Straftaten ihm zur Last gelegt werden?
Das „Specialist Prosecutor’s Office“ hat bislang nach Kenntnissen der
Bundesregierung keine Anklagen erhoben. Die Inhalte der laufenden Ermittlungen des
„Specialist Prosecutor’s Office“ sind der Bundesregierung nicht bekannt.
31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die französische Justiz
bereits eine Entscheidung über die Frage der Auslieferung von Ramush
Haradinaj nach Serbien getroffen hat, der am 4. Januar 2017 in Frankreich
aufgrund eines serbischen Haftbefehls aus dem Jahr 2004 wegen im Kosovo
begangener Kriegsverbrechen festgenommen und am 12. Januar 2017 unter
Auflagen freigelassen wurde (Plenarprotokoll 18/214)?
Die französische Justiz hat am 27. April 2017 entschieden, dass Ramush
Haradinaj nicht nach Serbien ausgeliefert wird.
32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Kosovo den
von der EU vermittelten Dialog mit Serbien vor dem Hintergrund der in
Frankreich erfolgten vorübergehenden Festnahme von Ramush Haradinaj
ausgesetzt hat (
http://orf.at/stories/2382631/)?
Eine Resolution des kosovarischen Parlaments vom 9. März 2017 empfiehlt, den
Normalisierungsdialog mit Serbien bis zur Freilassung Ramush Haradinajs zu
suspendieren. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Resolutionen des
kosovarischen Parlaments rechtlich nicht bindend.
33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass im Zug aus der serbischen Hauptstadt Belgrad mit der
Aufschrift „Kosovo ist Serbien“ nach Mitrovica Waffen und Paramilitärs waren,
die Kosovo destabilisieren sollten (
www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7
iserbien-verteilt-waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Serbien „den Stil und die Methoden Russlands in der Ukraine“
nutzt, um paramilitärische Einheiten mit dem Ziel einer ethnischen und
territorialen Teilung des Kosovo vorzubereiten, die mit modernen
Handwaffen bewaffnet sind (
www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7i-serbien-
verteilt-waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
35. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Serbische
Liste, die Partei, die die serbische Minderheit im Kosovo vertritt und das
Parlament seit Oktober boykottiert hatte, wieder in das Parlament des
Kosovo zurückgekehrt ist (derstandard.at/2000054760325/Serbiens-Premier-
Ich-schaeme-mich-nicht-ein-Balkan-Kerl-zu)?
Die Rückkehr der Serbischen Liste in das kosovarische Parlament wurde am
27. März 2017 angekündigt und ist anschließend erfolgt.
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ISSN 0722-8333]