[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12327
18. Wahlperiode 10.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12056 –
Situation der Zivilbevölkerung in Mossul
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Anti-IS-Koalition will den IS in Mossul, seiner ehemaligen Hochburg im
Irak, mit dem seit letztem Herbst laufenden militärischen „Sturm auf Mossul“
besiegen. Deutschland ist politisch, militärisch und wirtschaftlich in diese
Offensive involviert. Die Zivilbevölkerung in der Stadt ist gefangen zwischen den
Fronten des IS und der Anti-IS-Koalition.
Am Sonntag, dem 20. Februar 2017, kündigte der irakische Ministerpräsident
Haider al-Abadi an, die seit Herbst letzten Jahres laufende Militäroffensive
gegen den IS zur Rückeroberung Mossuls trete in ihre zweite Phase; man beginne
nun damit, West-Mossul von der Vorherrschaft des IS zu befreien (19. Februar
2017,
www.iraqinews.com/iraq-war/abadi-offensive-west-mosul/). Mossul gilt
als letzte IS-Hochburg im Irak. Von Mitte Oktober 2016 bis Ende Januar 2017
hatten die irakische Armee, verbündete Milizen und kurdische Peshmerga
darum gekämpft, den Ostteil Mossuls unter ihre Kontrolle zu bringen; sie wurden
dabei von der westlichen Anti-IS-Koalition unterstützt, die sich bis Mitte Januar
mit 558 Luftangriffen an diesem Waffengang beteiligte (24. Januar 2017,
www.inherentresolve.mil/News/News-Releases/Article/1058304/iraqi-
governmentannounces-liberation-of-eastern-mosul/).
Nach offiziellen Angaben gilt der Ostteil der Stadt seit dem 24. Januar 2017
zwar als „befreit“ (24. Januar 2017,
www.inherentresolve.mil/News/News-
Releases/Article/1058304/iraqi-government-announces-liberation-of-
easternmosul/), kann aber keineswegs als sicher bezeichnet werden. Die Lage in Ost-
Mossul ist weiterhin prekär, und aus der Sicht der Fragesteller deutet alles
darauf hin, dass der IS sich immer noch in Ost-Mossul befindet. Bereits am 1.
Februar 2017 wurde der IS erneut in sieben Stadtteilen aktiv, elf Menschen starben
in den Vierteln, die kürzlich erst zu „befreiten Zonen“ erklärt worden waren
(1. Februar 2017,
http://derstandard.at/2000051937966/Elf-tote-Zivilisten-bei-
IS-Beschuss-in-Mossul?).
Die Situation der aus Ost-Mossul Geflüchteten ist nach UN-Angaben weiterhin
dramatisch. Ihre Zahl war nach Beginn der „Offensive“ im Oktober 2016
sprunghaft auf 217 000 Menschen angestiegen (19. Februar 2017,
Pressemitteilung des UNHCR). Inzwischen sind 57 000 Flüchtlinge wieder nach Ost-
Mossul zurückgekehrt. Verschiedene UN-Organisationen hielten es von Beginn
an für eine fatale Strategie, dass die irakische Regierung die Bevölkerung
aufgefordert hatte, in der Stadt zu bleiben und auf die Befreiung zu warten, statt zu
fliehen (4. Januar 2017,
www.heise.de/tp/features/Mosul-Tausende-fluechten-
vor-dem-Haeuserkampf-3588549.html). Amnesty International berichtete Ende
März 2017, dass auch die irakische Regierung die Bevölkerung Mossuls dazu
aufgefordert hatte, nicht ihre Häuser oder vermeintlich sichere Orte zu
verlassen. Zahlreiche Augenzeugen erklärten, dass während der Luftangriffe, bei
denen hunderte Zivilisten getötet wurden, IS-Kämpfer sich in der Nähe der
zerstörten Häuser aufhielten (28. März 2017,
www.amnesty.org/en/latest/
news/2017/03/iraq-civilians-killed-by-airstrikes-in-their-homes-after-they-
weretold-not-to-flee-mosul/). Nach den Kämpfen ermittelten die UN, dass insgesamt
1 096 Bewohner Mossuls seit Beginn der Angriffe im Oktober 2016 getötet
wurden (31. Januar 2017,
www.bbc.com/news/world-middle-east-37702442),
nach Angaben eines Mitarbeiters des irakischen Zivilschutzes sollen es sogar
3 000 Tote sein (
www.tagesschau.de/ausland/mossul-301.html). Nach Angaben
des Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) gab es
insgesamt 1 341 Schwerverletzte, darunter 30 Prozent Frauen und Mädchen,
9 Prozent der Schwerverletzten sind unter fünf Jahre alt (31 Januar 2017,
http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int-/files/resources/iraqhumanitariansnapshot_
january2017_draft_final.pdf). Darauf, dass für diese Opfer nicht nur der IS
und/oder die Bomben der Anti-IS-Koalition verantwortlich sind, weisen
Berichte hin, die irakische Regierungskräfte in Militär- und Polizeiuniformen bei
Folterungen und Misshandlungen von zum Teil jugendlichen Verdächtigen
bzw. Gefangenen in Ost-Mosul zeigen (19. Februar 2017,
www.theguardian.
com/world/2017/feb/19/violent-videos-threaten-iraqi-campaign-mosul). Die
UN zitieren die Organisation Human Rights Watch, wonach zwischen
November 2016 und Februar 2017 die irakische Armee, verbündete Milizen und
kurdische Peshmerga in Ortschaften um Mossul Wohnhäuser und zivile
Infrastruktur geplündert, beschädigt und angezündet hätten, ohne dass es eine militärische
Notwendigkeit für diese Verwüstungen gegeben habe (16. Februar 2017,
http://reliefweb.int/report/iraq/iraq-looting-destruction-forces-fighting-isis).
Der westliche Teil von Mossul, in dem sich auch die Altstadt befindet, ist
kleiner als der östliche, aber viel dichter besiedelt. Die Gassen sind so schmal, dass
weder Panzer noch Humvees hindurch fahren können. In West-Mossul werden
750 000 Menschen vermutet (31. Januar 2017,
www.bbc.com/news/
worldmiddle-east-37702442), die sich unter Kontrolle des IS befinden. Die UN haben
seit Monaten keinen Zugang zu diesen Bezirken. Die irakische
Nachrichtenplattform „Niqash“ berichtet, dass die Bewohner ihre Möbel und Kleidung
verbrennen, um kochen zu können (1. Februar 2017,
www.niqash.org/en/
articles/security/5534/). Die UN-Koordinatorin der humanitären Hilfe im Irak,
Lise Grande, geht davon aus, dass in den kommenden Wochen ein Großteil der
Menschen versuchen wird, aus der Stadt zu fliehen. Denn in den dichtbebauten
Wohnvierteln sind die Zivilisten den Kämpfen schutzlos ausgeliefert (30.
Januar 2017,
www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-in-mossul-das-
schlimmste-kommt-erst-noch-a-1132054.html). Die Sprecherin des UN-
Hochkommissariats für Menschenrechte, Ravina Shamdasani, verweist auf die hohe
Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung durch die alliierten
Bombenangriffe auf Ost-Mossul und fordert ein komplettes Verbot von Luftangriffen über
West-Mossul (24. Januar 2017,
www.businessinsider.com/r-un-says-mosul-
airstrikes-kill-civilians-2017-1).
Das Leid der Zivilbevölkerung in Mossul löst in Deutschland keine öffentliche
Debatte aus, die dem Ausmaß dieser humanitären Katastrophe nach Ansicht der
Fragesteller angemessen wäre.
Seit Januar 2015 betreibt die Bundeswehr „Ausbildungsunterstützung“ für
„Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen
Streitkräfte“, die sie u. a. im Häuserkampf anleitet (Bundestagsdrucksache
18/10820). Zudem rüstete die Bundeswehr die kurdischen Peshmerga, die beim
„Sturm auf Mossul“ mitkämpfen, mit Milan-Panzerabwehrraketen,
Panzerfäusten, mehreren tausend Sturmgewehren und P1-Pistolen sowie mehreren
Millionen Schuss Munition aus. Darüber hinaus erhielten die Peshmerga gepanzerte
Dingo-Truppentransporter, Funkgeräte, Nachtsichtgeräte und Zelte im Wert
von 70 Mio. Euro (18. Oktober 2016,
www.welt.de/print/welt_kompakt/
article158845362/Deutschlands-Beteiligung-an-der-Offensive.html; 18.
September 2014,
www.welt.de/politik/deutschland/article132390811/Waffendepot-
fuer-die-Kurden-liegt-in-Mecklenburg.html).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage im Irak,
insbesondere in Mossul?
Die humanitäre Lage in der Republik Irak ist wesentlich geprägt durch
kriegerische Auseinandersetzungen gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf
irakischem Staatsgebiet. IS übte und übt in seinem Machtgebiet eine
Terrorherrschaft aus, die einhergeht mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen bis hin
zu Folter und Mord sowie ethnisch-religiös basierten Vertreibungen, was zu einer
signifikanten Verschlechterung der humanitären Lage in weiten Landesteilen des
Irak geführt hat.
Laut den Vereinten Nationen sind elf Millionen Menschen in der Republik Irak
auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon etwa drei Millionen Vertriebene. In Irak
leben zudem etwa 237 000 Flüchtlinge aus Syrien. Seit Beginn der
Militäroffensive in Mossul wurden von den Vereinten Nationen mehr als 433 000 Neu-
Vertriebene registriert, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Demgegenüber
sind mehr als 97 000 Menschen inzwischen wieder in ihre Heimat im Mossul-
Korridor und nach Ost-Mossul zurückgehrt. Die Vereinten Nationen schätzen,
dass sich gegenwärtig noch etwa 450 000 Menschen in den westlichen
Stadtgebieten befinden. IS-Kämpfer plündern noch vereinzelt vorhandene
Lebensmittelbestände der lokalen Bevölkerung für die eigenen Ressourcen. Zivilpersonen
werden zudem an einer Flucht aus den von IS besetzten Stadtgebieten gehindert,
um den Irakischen Sicherheitskräften (ISF) und ihren Verbündeten das weitere
Vordringen zu erschweren.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere über die
humanitären Folgen der „Operation Inherent Resolve“ für die Zivilbevölkerung in
Mossul?
Zur humanitären Lage der Bevölkerung in Folge der IS-Herrschaft in Mossul wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Operation „Inherent Resolve“ der
internationalen Anti-IS-Koalition ist wichtiger Bestandteil der Bemühungen, die
von der Terrorherrschaft des IS betroffenen Zivilisten zu befreien.
3. Welche militärischen und zivilen Quellen nutzt die Bundesregierung für ihre
aktuellen Lageeinschätzungen zur Situation der Zivilistinnen und Zivilisten
in Mossul?
Zu den zivilen Quellen der Bundesregierung gehören zum Beispiel die Berichte
der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem Flüchtlingshilfswerk
der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Amt für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (OCHA) sowie Berichte des Internationalen Komitees vom
Roten Kreuz. Ergänzend werden Berichte und Einschätzungen von vor Ort tätigen
Vertretern lokaler und internationaler Hilfsorganisationen herangezogen.
Darüber hinaus steht die Bundesregierung über ihre bilateralen und multilateralen
militärischen Verbindungselemente im engen Austausch mit Vertretern der
irakischen Streitkräfte und der internationalen Anti-IS-Koalition.
4. Wie bewertet die Bundesregierung das militärische Gebaren der mit
deutschen Waffen unterstützten Peschmerga-Kämpfer bzw. -Kämpferinnen im
Kampf um Mossul, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Kurdische Peschmerga haben in der Anfangsphase der im Oktober 2016
begonnenen Offensive im Raum Mossul ihre Frontlinie nördlich, nordöstlich und
östlich von Mossul in Richtung der Stadt verschoben und dort eine neue
Verteidigungslinie errichtet. Die Kampfhandlungen zur Befreiung des Stadtgebietes
selbst werden durch Kräfte der Irakischen Sicherheitskräfte und ihrer
Verbündeten – nicht durch Peschmerga – vorgenommen.
5. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Unterzeichnung einer
Endverbleibserklärung durch eine Bürgerkriegspartei für hinreichend, um die
unkontrollierte Weiterverbreitung gelieferter Waffen zu verhindern, und welche
Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei Verstößen?
Seitens der Bundesregierung gelieferte Waffen sind an Endverbleibserklärungen
gebunden. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet sich die kurdische
Regionalregierung die gelieferten Waffen ausschließlich im Kampf gegen den IS
anzuwenden. Diese Verpflichtung ist damit die notwendige Grundlage für die
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Irak im Kampf gegen den IS. Die kurdische
Regionalregierung ist sich dessen bewusst. Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder
Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib nimmt die
Bundesregierung sehr ernst und geht ihnen durch Kontaktaufnahme mit den zuständigen
Regierungsstellen sowie durch eigene Untersuchungen nach.
6. Hat die Bundesregierung jemals Sanktionen bei einem Verstoß gegen die
Vereinbarungen zur Weiterverbreitung von Rüstungsgütern angewendet,
und wenn ja, welche, und gegen wen?
Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird ein Empfängerland, das
entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von
Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder
einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder
nicht sanktioniert, bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer
Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen
Rüstungsgütern ausgeschlossen. Empfänger, die entgegen einer abgegebenen
Endverbleibserklärung erhaltene sonstige Rüstungsgüter ohne vorherige Zustimmung
der Bundesregierung re-exportieren oder weitergeben, werden bis zur Klärung
dieses Sachverhalts bei künftigen Anträgen einer besonders kritischen Prüfung
unterzogen. Sofern der Endverbleib bei diesem Empfänger nicht hinreichend
gesichert erscheint, können künftige Anträge auf Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen abgelehnt werden. Zu den Umständen und Einzelheiten abgelehnter
Ausfuhranträge von Rüstungsexportvorhaben erteilt die Bundesregierung unter
Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 (Az: 2 BvE 5/11)
grundsätzlich keine Auskunft.
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die an die Bodentruppen der
Peschmerga gelieferten Bundeswehrwaffen im Verlauf der Kämpfe in
Mossul nicht von Terrorgruppen erbeutet und gegen die Zivilbevölkerung
eingesetzt werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 verwiesen.
8. Welche Aufgaben soll der von der Bundesregierung gemeinsam mit dem
US-Verteidigungsministerium beauftragte „military contractor“ Janus
Global Operations (bis 2016: Sterling Global Operations), der u. a. im Irak
Ölförderanlagen militärisch absichert (21. Juli 2016,
www.prnewswire.com/
news-releases/janus-global-operations-to-provide-security-risk-
managementin-iraq-for-major-international-oil-company-300302111.html), in Kuwait
nationale und US-Munitionsdepots verwaltet (
http://kwt.jobs/janus-global-
operations-llc/careers/?) und in Somalia, Mozambik, Libyen und Uganda mit
eigenem Personal Krisenlagen absichert (10. Mai 2016,
www.bloomberg.
com/features/2016-uganda-mercenaries/), in Mossul übernehmen?
Die Bundesregierung unterstützt im Irak gemeinsam mit dem amerikanischen
Außenministerium (nicht mit dem US-Verteidigungsministerium) Minen-/
Sprengfallenräumung durch den privatwirtschaftlichen Dienstleister Janus Global
Operations LLC, Reston (USA). Die Beauftragung bezieht sich ausschließlich auf
die Stadt Ramadi der Provinz Anbar.
9. Was weiß die Bundesregierung über das Vorgehen irakischer und kurdischer
Sicherheitskräfte, unter den zurückgekehrten Flüchtlingen in Ost-Mossul
und in den Flüchtlingslagern rund um Mossul nach „verdächtigen“ Männern
(2. Februar 2017,
www.hrw.org/news/2017/02/02/iraq-men-fleeing-
mosulheld-secret) und „fanatisierten Kindern“, darunter 9- bis 12-Jährige (10. Januar
2017,
www.deutschlandfunk.de/kampf-um-mossul-alles-was-zurueckbleibt-
ist-zerstoerung.1773.de.html?dram:article_id=375987) zu suchen, diese zu
verhaften und an unbekannten Orten zu internieren sowie über den Verbleib
und die aktuelle Verfassung dieser Menschen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die irakischen Sicherheitsbehörden
ein Sicherheitsscreening durch, um unter den Vertriebenen mutmaßliche IS-
Kämpfer ausfindig zu machen. Bei den Screenings als verdächtig identifizierte
Personen werden der irakischen Justiz übergeben. Die Bundesregierung betont in
ihren Gesprächen mit der irakischen Regierung und der irakisch-kurdischen
Regionalregierung stets, dass die unter dem Verdacht einer IS-Mitgliedschaft
stehenden Personen Verfahren zugeführt werden müssen, die rechtsstaatlichen
Prinzipien genügen.
10. Hält die Bundesregierung die Anfang Februar 2017 vom Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller,
angekündigte Summe von 50 Mio. Euro zur Unterstützung der Menschen
in und um Mossul (2. Februar 2017,
www.bmz.de/de/presse/aktuelle
Meldungen/2017/februar/170202_pm_013_Wiederaufbau-und-Mossul-Hilfe-
Entwicklungsminister-reist-in-den-Irak/index.html) für ausreichend?
Die Bundesregierung engagiert sich umfassend, um zur Deckung der von den
Vereinten Nationen aufgezeigten Bedarfe beizutragen. Mit der vom
Bundesminister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller,
bereitgestellten Summe von 47 Mio. Euro wurden im Rahmen der Übergangshilfe
des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen für die Versorgung der
Menschen aus Mossul in besonders betroffenen Regionen eingeleitet. Insgesamt
wurden in 2016 entwicklungspolitische Maßnahmen in Höhe von 325 Mio. Euro im
Irak umgesetzt, ein Großteil davon zur Stabilisierung von Regionen, die
besonders viele Geflüchtete aus Mossul aufgenommen haben. Schwerpunkt der vom
Auswärtigen Amt bereitgestellten humanitären Hilfe der Bundesregierung in
Höhe von 100 Mio. Euro im Jahr 2017 ist die Versorgung der im Zuge der
Mossul-Offensive Vertriebenen, Rückkehrer und zurückgebliebenen Menschen
in befreiten Gebieten. Die Bundesregierung unterstützt mit diesen Mitteln
landesweite Programme von Organisationen der Vereinten Nationen wie dem
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), dem Welternährungsprogramm
(WFP), der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen (UNDP) in großem Umfang, die laufende Maßnahmen
nach Mossul umgeschichtet haben. Der Bedarfsplan der Vereinten Nationen für
Mossul in Höhe von 284 Mio. Euro konnte zu 97 Prozent gedeckt werden. Für
das Jahr 2017 sind weitere substantielle Beiträge für die Stabilisierung und den
Wiederaufbau von Mossul und die Unterstützung der Geflüchteten aus Ost- und
West-Mossul geplant.
a) Nach welchen Kriterien wurde diese Summe berechnet?
Die Planung von Unterstützungsmaßnahmen für Mossul orientiert sich an den
von irakischen Partnern geäußerten Bedarfen und Prioritäten vor Ort. Die
47 Mio. Euro wurden in Regionen eingesetzt, die besonders viele Geflüchtete aus
Mossul aufnehmen.
b) Warum hält es die Bundesregierung für angemessen, ca. fünfmal so viel
für den bundesdeutschen Militäreinsatz im Rahmen der Operation
Inherent Resolve auszugeben wie für die die Hilfsleistungen „für die
Menschen in und um Mossul“?
Die internationale Anti-IS-Koalition, der auch die Bundesregierung angehört,
verfolgt einen umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung von IS, der auf ein
Zusammenwirken aller dabei eingesetzten Elemente zielt, weshalb diese in ihrer
Bedeutung nicht singulär erfassbar sind.
c) Für welche konkreten Maßnahmen verwendet die Bundesregierung das
zur Verfügung gestellte Geld aus dem Entwicklungsetat, und von wem
(Bundesregierung oder Dritte) sollen diese ausgeführt und kontrolliert
werden?
Mit den zusätzlich bereitgestellten 47 Mio. Euro im Rahmen der Übergangshilfe
wurden, eingebunden in das bereits existierende entwicklungspolitische
Engagement, Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung,
Gesundheit und Wasserversorgung sowie die Beschaffung von mobilen Gütern wie
Krankenwagen und Wassertankwagen eingeleitet. Zu den konkreten Maßnahmen
gehören unter anderem:
Einrichtung eines besonders auf Frauen ausgerichteten Sozial-Zentrums und
eines Ausbildungszentrums im Debaga Camp südlich von Erbil – das Sozial-
Zentrum bietet psychosoziale Betreuung und soziale Aktivitäten
(Schulungen, Alphabetisierungskurse, Englischunterricht), im Ausbildungszentrum
werden handwerkliche Grundkenntnisse vermittelt. Von diesen Maßnahmen
profitieren etwa 2 000 Menschen;
Übergabe von sieben Wasserwagen und zwei Abwasserwagen;
Kauf von 600 Wassertanks (Fassungsvermögen jeweils 5 000 Liter) und
Installation von 300 öffentlichen Wasserstellen zur Versorgung von bis zu
150 000 Menschen pro Tag. Die Installation (in Zusammenarbeit mit
Partnerorganisationen vor Ort) in den Camps – vor allem in der Provinz Ninewa
– ist abgeschlossen;
Beschaffung von fünf Großraumzelten;
Übergabe von 14 voll ausgestatteten Krankenwagen und von drei
Personenkraftwagen zum Krankentransport;
Instandsetzung von Wasserstationen und Gesundheitszentren für 80 000
Menschen – mehr als 10 000 Menschen profitieren von cash-for-work-
Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden;
psychosoziale Unterstützung für 23 400 Kinder, Basisbildung in sicheren
Lernzonen für 64 000 Kinder.
Diese Maßnahmen wurden und werden durch die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) sowie UNICEF und UNDP umgesetzt.
11. Welche allgemeinen Vorbereitungen werden durch und in Kooperation mit
der Bundesregierung getroffen, um die Zivilgesellschaft im (ehemaligen)
Einflussgebiet der Terrororganisation IS im Irak und speziell in Mossul in
den friedlichen Wiederaufbau einzubeziehen?
Die von der Bundesregierung finanziell unterstützte und in den Provinzen mit IS-
befreiten Gebieten (einschließlich der Stadt Mossul) operierende UNDP-
Stabilisierungsfazilität „Funding Facility for Stabilization“ bindet zivilgesellschaftliche
Akteure in ihre Arbeit ein. Die Bundesregierung fördert ferner durch IOM ein
Vorhaben zur Entwicklung einer bürgernahen Polizei, um die Zusammenarbeit
zwischen Gemeindevertretern und der lokalen Polizei zu stärken.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwiefern im Hinblick auf Trauma-
Bearbeitung und Deeskalationsarbeit Expertinnen und Experten (Lehrerinnen
und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen,
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter usw.) in Mossul mit in den Prozess des
Wiederaufbaus einbezogen werden?
Die von der Bundesregierung finanziell unterstützte und in Mossul operierende
UNDP-Stabilisierungsfazilität „Funding Facility for Stabilization“ führt unter
anderem Maßnahmen im Bereich Versöhnung und soziale Kohäsion durch, die
deeskalierende Wirkungen haben.
Die übergeordneten Ziele des von der Bundesregierung unterstützten und von den
Vereinten Nationen koordinierten Humanitären Hilfsplans für 2017 priorisieren
auch den Schutz und die psychologische Unterstützung der Menschen aus
Mossul, die von Krieg und Gewalt traumatisiert sind. Dabei werden Experten und
Psychologen eingesetzt, die gemeindebasiert in Gruppen oder auf individueller
Basis psychologische Unterstützung und Reintegrationsaktivitäten, spezifische
Betreuung von Kindern, Opfer sexueller Gewalt und Menschen mit Behinderung,
psychosoziale Unterstützung und Ausbildung von Schutzmechanismen leisten
können.
13. Beteiligt sich die Bundesregierung an der Aufstockung des Budgets des
„World Food Programs“ für die mehr als 1,4 Millionen vertriebenen
Irakerinnen und Iraker, welches im Januar um die Hälfte gekürzt worden war (28.
Januar 2017,
http://ffm-online.org/¬2017/01/28/welternaehrungsprogramm-
halbiert-lebensmittelrationen-fuer-irakische-fluechtlinge/), und wenn ja, in
welcher Höhe?
Die Bundesregierung unterstützt das „World Food Programme“ (WFP) Irak mit
einer mehrjährigen Förderung von bisher 28 Mio. Euro im Jahr 2017 und 4,4 Mio.
Euro im Jahr 2018.
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Anzahl und den
Verbleib der seit Oktober 2016 aus Mossul geflüchteten Menschen, und wie
bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage der
Geflüchteten?
Seit Beginn der Militäroffensive zur Befreiung Mossuls wurden mehr als 433 000
Neu-Vertriebene registriert. Durch die gleichzeitig zunehmende
Rückkehrbewegung sind Ende April 2017 noch etwa 334 000 Vertriebene registriert.
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 81 Prozent der Vertriebenen in
Notlagern beziehungsweise Auffangstellen untergebracht, etwa 18 Prozent in
privaten Unterkünften und ein Prozent in improvisierten Unterkünften. Für weitere
35 000 Menschen stehen Notunterkünfte bereit; zusätzliche Flächen zur
Erweiterung bestehender und Errichtung neuer Lager werden laufend in Zusammenarbeit
mit den Vereinten Nationen und der irakischen Regierung erschlossen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die rund 3 000 vom IS als
Geiseln genommenen Jesidinnen und Jesiden aus Mossul (10. Januar 2017,
www.deutschlandfunk.de/kampf-um-mossul-alles-was-zurueckbleibt-ist-
zerstoerung.1773.de.html?dram:article_id=375987) und alle anderen
Gefangenen des IS vor Angriffen geschützt werden und unversehrt bleiben?
Die Befreiung aller von IS als Geiseln genommenen Personen ist ein prioritäres
Ziel des Gesamtengagements der Anti-IS-Koalition, das auch die
Bundesregierung ausdrücklich mitträgt.
Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang als Mitglied der Anti-
IS-Koalition im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Vermeidung ziviler Opfer
ein und plädiert etwa bei Luftoperationen der Anti-IS-Koalition, einen strengen
Maßstab bezüglich der Zielauswahl, den Planungen zum Waffeneinsatz sowie der
Waffenwahl (jeweils ohne Beteiligung der Bundeswehr) anzulegen. Darüber
hinaus ist die Beachtung der Vorgaben des humanitären Völkerrechts für alle
Mitglieder der Anti-IS-Koalition verpflichtend.
16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die US-geführte
Koalition die Zahl der Militärberater für Mossul auf 450 aufstocken will (4. Januar
2017,
www.zeit.de/news/2017-01/04/usa-us-gefuehrte-koalition-
stocktzahl-der-militaerberater-fuer-mossul-auf-450-auf-04212818)?
a) Welche Nationalität haben diese Militärberater?
b) Was ist ihre Qualifikation?
c) Wem sind sie unterstellt?
d) Was ist ihre Aufgabe?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.*
17. Angesichts der in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten
Menschenrechtsverletzungen und Zerstörungen, hat sich die Bundesregierung
davon distanziert, dass der Kommandeur der Anti-IS-Koalition, US-General
Stephen Townsend, den Einsatz „der Armee, der Polizei und der Milizen“
zur Befreiung von Mossul ausdrücklich gelobt hat (19. Februar 2017,
www.heute.de/zdf-korrespondent-uli-gack-zur-offensive-auf-west-mossul-
46589660.html), bzw. bemüht sich die Bundesregierung, den geschilderten
Übergriffen der Mitglieder der „Anti-IS-Koalition“ nachzugehen und sie
juristisch zur Verantwortung zu ziehen?
Der Bundesregierung sind die Aussagen von General Townsend zum Einsatz der
Irakischen Sicherheitskräfte bekannt; sie geht davon aus, dass die irakischen
Sicherheitskräfte im Kampf gegen den terroristischen Gegner IS die
entsprechenden völkerrechtlichen Gebote und Normen einhalten. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der IS bewusst Zivilistinnen und
Zivilisten als „menschliche Schutzschilde“ benutzt und auch Luftangriffe auf
zivile Ziele provoziert?
Gemäß dem vorliegenden Lagebild kann nach Einschätzung der Bundesregierung
davon ausgegangen werden, dass die Terrororganisation IS in ihrem
Herrschaftsbereich einen möglichen Tod von Zivilisten in ihre militärischen Überlegungen
bewusst einkalkuliert, nicht zuletzt, um die Bemühungen der internationalen
Anti-IS-Koalition um die Befreiung der Zivilbevölkerung im Raum Mosul zu
diskreditieren und zu erschweren.
19. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu weiteren Luftangriffen der
Anti-IS-Koalition?
Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht
Stellung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
20. Unterstützen Bundeswehrkräfte die Luftangriffe der Anti-IS-Koalition, und
wenn ja, durch welche militärischen Maßnahmen erfolgt diese
Unterstützung?
Deutschland unterstützt die Operation „Inherent Resolve“ auf Grundlage des
Bundestagsmandats vom 10. November 2016 mit derzeit sechs
Aufklärungstornados, einem Luftbetankungsflugzeug und Stabspersonal. Deutschland
beteiligt sich zudem an der Unterstützung der NATO für die internationale Anti-IS-
Koalition mit Personal an NATO-AWACS-Luftraumüberwachungsflügen.
21. Was schlägt die Bundesregierung vor, wie sich die Menschen in West-
Mossul in Anbetracht der Luftangriffe verhalten sollen?
Eine Formulierung von Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung in West-
Mossul steht der Bundesregierung nicht zu, sie sieht hier die irakischen
Sicherheitskräfte in der Verantwortung.
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ISSN 0722-8333]