[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12446
18. Wahlperiode 19.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12189 –
Globale Gesundheitsfragen im Rahmen der G20-Präsidentschaft Deutschlands
und die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Dezember 2016 hat Deutschland die G20-Präsidentschaft inne. Einen der
Schwerpunkte hat die Bundesregierung in dieser Funktion auf den afrikanischen
Kontinent gelegt. Entsprechend findet in diesem Jahr neben dem G20-Gipfel
auch die „G20-Africa-Partnership“-Konferenz statt. Im Januar 2017
veröffentlichte das BMZ die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“.
Auffällig bei den „Eckpunkten für einen Marshall-Plan mit Afrika“ sind die nur
äußerst knappe Erwähnung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung
sowie der fehlende Bezug auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder
internationale Menschenrechtsabkommen wie die UN-
Behindertenrechtskonvention. Letzteres ist besonders verwunderlich, da das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2011 bereits ein
verbindliches Menschenrechtskonzept für die Entwicklungspolitik hat, auf dem
„die Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ eigentlich aufbauen
müssten. Das Dokument steht nach Ansicht der Fragesteller nicht in Einklang mit
den Zielvorgaben und Prinzipien der 2030-Agenda und ist offensichtlich nicht
als Beitrag zu deren Umsetzung konzipiert.
Die in „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ postulierte Ablösung
der „Geber-Nehmer-Mentalität“ und die angestrebte gleichberechtigte
Partnerschaft sind nicht auf die „Neue Globale Partnerschaft“ der 2030-Agenda
bezogen und in deren Sinne ausgestaltet. Letztere soll in einem Geist der globalen
Solidarität umgesetzt werden, insbesondere mit den Ärmsten und mit Menschen
in vulnerablen Situationen. Hierzu zählen alle Kinder, Jugendlichen, Menschen
mit Behinderungen, Menschen mit HIV/Aids, ältere, indigene und geflüchtete
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu hat sich auch die
Bundesregierung verpflichtet. Neue Vereinbarungen für Kooperationen dürfen
von den auf UN-Ebene einstimmig getroffenen Verpflichtungen nicht
abweichen.
„Reach those furthest behind first“ ist ein klarer Imperativ der 2030-Agenda,
der nur umgesetzt werden kann, indem man den Bedürfnissen der Bedürftigsten
oberste Priorität einräumt. Der Anspruch, niemanden zurückzulassen, ist in
„Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ nur an einer Stelle punktuell
und aufgeweicht eingearbeitet. Bislang greift keines der einzelnen Unterkapitel
diesen Anspruch explizit auf. Chancengerechtigkeit, Befähigung und Inklusion
der Ärmsten und der bisher Ausgegrenzten werden nicht akzentuiert oder mit
konkreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten untermauert.
Um der Ausbreitung von Epidemien in Zukunft schneller und effektiver
begegnen zu können, wurde die Coalition for Epidemic Prepardness Innovations
(CEPI) unter Beteiligung der Bundesregierung ins Leben gerufen. Bislang ist
nicht bekannt, wie CEPI den Zugang und die Bezahlbarkeit der entstehenden
Impfstoffe für alle, die sie benötigen, sicherstellen wird.
Im Rahmen der G20-Präsidentschaft will die Bundesregierung das Thema
globale Gesundheit außerdem zum Schwerpunkt machen. Im Mai 2017 wird es
dazu erstmals auch ein G20-Gesundheitsministertreffen geben, bei dem die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer das globale Gesundheitskrisenmanagement
weiter verbessern wollen. Dazu gehören unter anderem die Erprobung von
Kommunikations- und Meldewegen, die schnelle Organisation von Hilfe vor
Ort sowie die Einbindung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderer
Akteure durch die Simulation eines fiktiven Krisenfalls.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, während der G20-
Präsidentschaft eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitswesen in
Entwicklungs- und Schwellenländern zu thematisieren. Eine zentrale Lehre aus der
Ebola-Krise sei etwa der dringende Aufbau von Gesundheitsbehörden. Einen
weiteren Schwerpunkt soll der weltweite Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen
einnehmen. Mit der Entscheidung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
globale Gesundheit zum Schwerpunkt zu machen „[…] wird die globale
Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung
unseres Landes“ prognostizierte der Bundesminister für Gesundheit Hermann
Gröhe im Dezember 2016 (
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/
internationale-gesundheitspolitik/g20-gesundheit/gesundheitsministertreffen-
g20.html).
Zwischen 2000 und 2015 brachte Deutschland für die globale
Gesundheitsförderung jedoch weniger als ein Drittel der durchschnittlichen Leistungshöhe
vergleichbarer Staaten und kaum mehr als ein Viertel der Zielgröße auf:
Nichtregierungsorganisationen fordern seit langem, mindestens 0,1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts für internationale Gesundheitsförderung auszugeben,
Deutschland liegt bis heute jedoch bei nur rund 0,03 Prozent (
http://venro.org/uploads/
tx_igpublikationen/Noch_lange_nicht_nachhaltig.pdf, S. 37 ff.).
Wer den Aufbau funktionierender Gesundheitssysteme fördern will, muss sich
mit aller Macht für den Erhalt der bestehenden Einrichtungen besonders in
Krisenregionen und Kriegsgebieten einsetzen. In Afghanistan, im Jemen und in
Syrien wurden in den letzten Jahren entgegen aller völkerrechtlichen
Verpflichtungen wiederholt Krankenhäuser bombardiert, unter anderem auch von
Streitkräften des deutschen NATO-Partners USA (
www.tagesspiegel.de/politik/
nach-us-luftangriff-auf-krankenhaus-in-kundus-nato-vor-einem-scherbenhaufen/
12405994.html und
www.zeit.de/2017/15/syrien-krieg-antiterrorkampf-giftgas
angriff-is).
1. Wie und in welcher Form sollen die „Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit flexibilisier[t]“ werden („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit
Afrika“, S. 22)?
Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten, die Angebote der Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) noch besser auf die Bedarfe der Kooperationsländer der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auszurichten. Ziel ist es,
insbesondere die Konditionen von Darlehen aus Haushaltsmitteln flexibler und attraktiver
zu gestalten, da die seit 1989 geltende Abstufung nur zwei verschiedene „starre“
Konditionen für Haushaltsmitteldarlehen kennt. So sollen mit einem Angebot von
Wahlmöglichkeiten bei den Kreditkonditionen passgenauere Lösungen
ermöglicht werden. Durch die stärkere Differenzierung der Konditionen will die
Bundesregierung bei der Vergabe von Haushaltsmitteldarlehen besser als bisher auf
die diverser gewordenen wirtschaftlichen und fiskalischen Voraussetzungen der
Kooperationsländer reagieren und Darlehen unter Beachtung der
Leistungsfähigkeit und der Verschuldungsrisiken des jeweiligen Kooperationslandes einsetzen.
2. Welche Rückmeldungen liegen dem BMZ zu „Eckpunkte für einen
Marshall-Plan mit Afrika“ nach Ende seines Konsultationsprozesses (Stichtag:
26. Februar 2017) von Seiten nationaler und internationaler
entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen sowie von zivilgesellschaftlichen
Gruppen und Selbsthilfeverbänden aus Ländern des afrikanischen Kontinents vor
(bitte nach Ländern und Themen aufschlüsseln)?
Bis zum 26. Februar 2017 gingen 485 Kommentare auf verschiedenen Wegen
beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ein (vorwiegend Onlinekommentierungen, Briefe und E-Mails), hiervon
circa 17 Prozent von Nichtregierungsorganisationen, u. a. zu den
Themenbereichen Umwelt und Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Gesundheitssystem,
Korruption, Demographie, Energie und Infrastruktur, Finanzierung, Ernährung und
Landwirtschaft sowie Bildung und Ausbildung. Die Kommentare, die von
Organisationen, Gruppen und Verbänden aus Ländern des afrikanischen Kontinents
eingesandt wurden, befassen sich insbesondere mit den Themen Infrastruktur und
Energie, Freiheits- und Menschenrechte, Landwirtschaft und Agrarmärkte sowie
Handel, Jugendbeschäftigung, Industrialisierung und Armutslinderung. Eine
Aufschlüsselung der Kommentare nach Ländern ist nicht möglich, da nicht im
Einzelnen nachvollzogen werden kann, aus welchen Ländern die Adressaten
stammen.
3. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Rückmeldungen?
Die Kommentare liegen den entsprechenden Facheinheiten des BMZ zur Prüfung
vor und finden Eingang in die laufende Weiterentwicklung und Vertiefung der
Eckpunkte des BMZ.
4. Wie ist die weitere Überarbeitung und Finalisierung der „Eckpunkte für
einen Marshall-Plan mit Afrika“ geplant, und zu wann soll diese veröffentlicht
werden?
Die vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller vorgelegten „Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ sind
ein politischer Impuls für eine ambitionierte Diskussion über eine
Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika. Die Eckpunkte werden nicht
in einem gebündelten Dokument überarbeitet und dann veröffentlicht.
Der im BMZ-Eckpunktepapier beschriebene „Marshallplan“ besteht aus einer
Sammlung von mehr als 100 Reformideen. Sie werden nach Abschluss des
öffentlichen Konsultationsprozesses und nach Erörterungen mit afrikanischen
Partnern einzeln weiterentwickelt.
5. Inwiefern tragen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ zum
Mainstreaming der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung in alle
Prozesse und Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Entwicklung und Zusammenarbeit bei?
Die Agenda 2030 ist das zentrale, globale Leitbild für nachhaltige Entwicklung,
zu deren ambitionierter Umsetzung sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
persönlich und die Bundesregierung insgesamt verpflichtet haben. Die deutsche
Entwicklungspolitik spielt dabei eine sehr wesentliche Rolle; Prozesse und
Vorhaben des BMZ richten sich an der Agenda 2030 aus. Die BMZ-„Eckpunkte für
einen Marshallplan mit Afrika“ sind ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der
Agenda auf dem afrikanischen Kontinent. Dadurch werden die Kernelemente der
Agenda 2030 vertieft in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Afrika
eingebracht.
6. Inwieweit wird sichergestellt, dass die Prinzipien und Bestimmungen der
2030-Agenda in jeglichem Politikdialog in Zusammenhang mit den
„Eckpunkten für einen Marshall-Plan mit Afrika“ abgedeckt werden?
Die Ziele und Prinzipien der Agenda 2030 setzen den Rahmen für den
entwicklungspolitischen Dialog mit den Kooperationsländern der deutschen EZ in
Zusammenhang mit den BMZ-„Eckpunkten für einen Marshallplan mit Afrika“;
insbesondere im Rahmen von Regierungskonsultationen, Regierungsverhandlungen
und Besuchen der politischen Leitung des BMZ. Das Dokument „Eckpunkte für
einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ selbst greift die Kernprinzipien der
Agenda 2030 auf.
7. Wie wird die Bundesregierung bei der Überarbeitung der „Eckpunkte für
einen Marshall-Plan“ die Vorgabe „Leave no one behind“ (niemanden
zurücklassen) bezogen auf benachteiligte Gruppen durchgängig in die Unterkapitel
einarbeiten?
Das BMZ-Dokument „Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ wird nicht
überarbeitet. Die Weiterentwicklung und Umsetzung der Reformideen finden
Eingang in die jeweils relevanten Prozesse (s. Antwort zu Frage 4). Der
Leitgedanke der Agenda 2030 „leave no one behind“ wird bei der Umsetzung und
Weiterentwicklung der Reformideen zu den einzelnen Unterkapiteln im Rahmen der
o. g. Prozesse konsequent berücksichtigt (s. Antwort zu Frage 8).
8. Wie wird die Bundesregierung dabei Menschen in vulnerablen Situationen
in allen relevanten Themenbereichen entsprechend Priorität einräumen
(um sie vorrangig und überproportional zu erreichen), wie etwa Menschen
mit Behinderungen, die in den meisten Ländern des afrikanischen
Kontinents rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen (
www.who.int/
disabilities/world_report/2011/report.pdf)?
In der deutschen EZ stehen Menschen in vulnerablen Situationen besonders im
Fokus. Sie werden sowohl durch querschnittsmäßiges ‚Mainstreaming‘ in allen
Themenbereichen als auch mit separaten, spezifischen Förderschwerpunkten
geschützt und gefördert. Bei der Umsetzung der „Eckpunkte für einen Marshallplan
mit Afrika“ des BMZ werden Menschen in vulnerablen Situationen – wie z. B.
Menschen mit Behinderungen – gezielt berücksichtigt und gefördert,
insbesondere beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme. Hierzu macht das
Eckpunktepapier des BMZ konkrete Handlungsvorschläge in Afrika, Deutschland und auf
internationaler Ebene.
Auch die in den Eckpunkten des BMZ angestrebte Mobilisierung privater
Investitionen soll sich an menschenrechtlichen, sozialen und Umwelt-Standards
orientieren, um einen Beitrag zur Förderung und zum Schutz besonders benachteiligter
und diskriminierter Bevölkerungsgruppen in Afrika zu leisten.
9. Wie wird die Bundesregierung in der Überarbeitung und Operationalisierung
der „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ sicherstellen, dass
menschenrechtliche Verpflichtungen Deutschlands und seiner Partnerländer in
der Entwicklungszusammenarbeit in allen Bereichen und durchgängig erfüllt
werden?
Im April 2011 hat das BMZ im Konzept „Menschenrechte in der deutschen
Entwicklungspolitik" die zentrale politische Grundlage für Menschenrechte als
Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik festgelegt. 2013 wurde das Konzept
mithilfe des Leitfadens zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards
und Prinzipien bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen
staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit verbindlich vorgegeben.
Für das entwicklungspolitische Handeln der Bundesregierung ist die Achtung der
Menschenrechte maßgebend. Dies gilt auch für die Operationalisierung der
„Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ. Die BMZ-Menschenrechts-
und Governance-Referate begleiten die Weiterentwicklung und Umsetzung der
in den Eckpunkten vorgebrachten Reformideen eng. Eine Überarbeitung der
„Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ ist nicht geplant (s.
Antwort zu Frage 4).
10. Warum heben die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan“ nicht die zentrale
Bedeutung robuster, vergleichbarer und aufgeschlüsselter Daten zur
Umsetzung nachhaltiger Entwicklung hervor, und inwiefern soll dies im Zuge der
Überarbeitung nachgeholt werden?
11. Warum spielt die dafür notwendige massive Stärkung des Aufbaus von
Kapazitäten nationaler Statistikbehörden, wie etwa auch im Januar 2017 beim
ersten Weltdatenforum der Vereinten Nationen in Kapstadt (Südafrika)
betont (
www.undatarevolution.org/wp-content/uploads/2014/11/A-World-That-
Counts.pdf), in keiner der drei Säulen der „Eckpunkte für einen Marshall-
Plan“ eine Rolle, obwohl nur hierüber Entwicklung für alle verabfolgt
werden kann, und inwiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung nachgeholt
werden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verfügbarkeit von robusten, vergleichbaren und aufgeschlüsselten Daten ist
grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für wirksames Regierungshandeln
und wird auch eine wichtige Rolle beim Monitoring der Zielerreichung bei der
Umsetzung der SDGs spielen. Die Bundesregierung fördert den Aufbau von
Kapazitäten nationaler Statistikbehörden im sektoralen Schwerpunkt „Förderung
Guter Regierungsführung“ nach Maßgabe der Prioritätensetzung der
Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit. Die Säule 3 der BMZ-„Eckpunkte für
einen Marshallplan mit Afrika“, Verwaltungen modernisieren (Effizienz,
Transparenz und Rechenschaftspflicht), spiegelt dies wider. Eine Überarbeitung der
„Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ ist nicht geplant (s.
Antwort zu Frage 4).
12. Wie werden die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ mit dem
sog. Neun-Punkte-Plan zur Umsetzung des Weltzukunftsvertrags
verknüpft, und inwiefern fokussiert das dort etablierte Initiativprogramm des
BMZ auf den Aufbau von Statistikkapazitäten, um Fortschritte differenziert
zu überprüfen?
Der 9-Punkte-Plan zur Umsetzung des Weltzukunftsvertrags baut auf drei Säulen
auf: Umsetzung bei uns zu Hause, Unterstützung unserer Partnerländer und
Umsetzung auf internationaler Ebene. Die BMZ-„Eckpunkte für einen Marshallplan
mit Afrika“ fügen sich in die zweite Säule des 9-Punkte-Plans ein und leisten
einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 in Afrika. Die in den
BMZ-Eckpunkten angestoßenen Überlegungen zu einem Finanzierungsdreiklang
für nachhaltige Entwicklung (Mobilisierung von Eigenmitteln, Stärkung privater
Investitionen und öffentliche Entwicklungsgelder in ihrer Eigenschaft als
Katalysator für private Investitionen) orientieren sich dabei an den VN-
Finanzierungsvereinbarungen zur Agenda 2030. Kerngedanke der BMZ-„Eckpunkte für einen
Marshallplan“ ist die Unterstützung nachhaltiger Entwicklung durch die
Förderung politischer Reformen, nachhaltiger Investitionen und eines fairen globalen
Ordnungsrahmens im Sinne der Agenda 2030.
Das Initiativprogramm Agenda 2030 gliedert sich ebenfalls in die zweite Säule
des 9-Punkte-Plans ein. Einer der Schwerpunkte ist die Stärkung der statistischen
Kapazitäten unserer Partnerländer, um Fortschritte bei der Umsetzung der
Agenda 2030 messen und überprüfen zu können.
13. Wenn die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ konstatieren, dass
„der Wohlstand der Industrieländer teilweise auf der ungeregelten
Ausbeutung von Menschen und Ressourcen des afrikanischen Kontinents [gründet]“
(S. 7), welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
Analyse für ihre Afrikastrategie und die Maßnahmen im Rahmen der
Außenwirtschaftsförderung deutscher Unternehmen auf dem afrikanischen
Kontinent?
Die zitierte Aussage in der Initiative des Bundesministers Müller bezieht sich im
Wesentlichen auf Verhältnisse zur Zeit des Kolonialismus. Seit der in den
sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts erworbenen Unabhängigkeit der Staaten
Afrikas zielt die deutsche EZ auf die Stärkung staatlicher Strukturen, auf
Rechtstaatlichkeit und Stärkung der Kapazitäten der Menschen in den afrikanischen
Partnerländern. Die Außenwirtschaftsförderung basiert auf der Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards – wie sie u. a. in den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen zum Ausdruck kommen – und der Einhaltung der ILO-
Kernarbeitsnormen. Eine weitere Schlussfolgerung ist die Ausrichtung der EZ auf die
Erhöhung der Wertschöpfung in den Partnerländern und die Beteiligung breiter
Bevölkerungsschichten am Ressourcenreichtum in Afrika.
14. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“
(insbesondere im Unterkapitel 4.4 zu Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung)
nicht näher auf die zentralen Themen Gesundheitssystemstärkung und
Universal Health Coverage ein sowie auf die gemeinsame Initiative von
Bundesregierung, Weltbank und WHO „Healthy Systems, Healthy Lives“, und
inwiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung nachgeholt werden?
Die im BMZ-Konzept „Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ erwähnte
notwendige Sicherstellung von Angeboten für Gesundheit und leistungsfähige
Sicherungssysteme stellt das übergreifende Ziel Universal Health Coverage dar.
Gesundheitssystemstärkung als ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist durch
konkrete Handlungsvorschläge in Afrika, Deutschland und auf internationaler
Ebene aufgenommen (z. B. Bereitstellung von Eigenmitteln, Ausbildung von
Gesundheitsfachkräften, Erhöhung der Pflichtbeiträge für die
Weltgesundheitsorganisation (WHO)). Das auf Grundlage von Healthy Systems, Healthy Lives
erstellte Dokument „Healthy systems for universal health coverage – a joint vision
for healthy lives“ ist integraler Bestandteil der Umsetzung der „Eckpunkte für
einen Marshallplan mit Afrika“. Eine Überarbeitung der „Eckpunkte für einen
Marshallplan mit Afrika“ ist nicht geplant (s. Antwort zu Frage 4).
15. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ nicht auf
die Frage ein, wie die internationalen Ziele zur Bekämpfung von
armutsassoziierten und vernachlässigten Tropenkrankheiten (NTDs) zu erreichen
sind – eine Frage, die u. a. am 21./22. Februar 2017 im Fokus des 3.
Internationalen Deutschlandforums zu Globaler Gesundheit und Innovation im
Bundeskanzleramt stand, und inwiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung
nachgeholt werden?
Die Bekämpfung der vernachlässigten Tropenkrankheiten wird durch die
Bundesregierung vor allem durch Maßnahmen zur Stärkung von
Gesundheitssystemen angegangen (s. Antwort zu Frage 16) sowie durch Förderung von Forschung
und Entwicklung zu vernachlässigten, armutsassoziierten Krankheiten, wie im
Förderkonzept des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
dargelegt („Globale Gesundheit im Mittelpunkt der Forschung“, 2015). Im Zuge
dieses Engagements wird die Bundesregierung ihre Unterstützung im Sinne der G-7-
Erklärung von Elmau oder des oben erwähnten Deutschlandforums fortsetzen.
Eine Überarbeitung der „Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ
ist nicht geplant (s. Antwort zu Frage 4).
16. Inwiefern plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
Förderung des neuen übergreifenden NTD-Bekämpfungsprogramms ESPEN unter
Koordination des WHO-Regionalbüros in Afrika, um eine bessere
Gesundheitsversorgung besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen und eine
effektivere Armutsbekämpfung zu realisieren?
Die deutsche EZ unterstützte in der Vergangenheit lange die internationalen
vertikalen Programme zur NTD-Bekämpfung. Dies waren vor allem WHO-
Programme gegen die Flussblindheit sowie Programme zur Bekämpfung von
Schistosomiasis und bodenübertragene Wurmerkrankungen, Chagas, die Afrikanische
Schlafkrankheit, Dengue und Leishmaniose. Diese Programme waren durchaus
erfolgreich, aber es wurde deutlich, dass langfristige Erfolge nur durch die
gezielte Stärkung der Gesundheitssysteme insgesamt erreicht werden können.
Daher hat sich Deutschland in den letzten 15 Jahren für die Verankerung von
Gesundheitssystemstärkung international eingesetzt und dies z. B. im Rahmen von
G7 und bei den Vereinten Nationen erreichen können. Die Bundesregierung
verfolgt auch in ihren eigenen Maßnahmen eine Strategie, die primär auf die
Stärkung von Gesundheitssystemen ausgerichtet ist und über einen universellen
Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen (UHC) zur Eindämmung von NTDs, neben
weiteren positiven Auswirkungen, beiträgt.
Im Rahmen des Sonderprogramms Gesundheit in Afrika unterstützt Deutschland
NTD-Bekämpfungsprogramme in den Ländern der Zentralafrikanischen
Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC). Diese Maßnahmen wurden mit
dem WHO-ESPEN-Programm abgestimmt.
17. Wie wird sich die Bundesregierung in diesem Kontext in den internationalen
NTD-Gipfel der WHO vom 19. bis 22. April 2017 in Genf einbringen, und
wer wird die Bundesregierung bei diesem hochrangigen Treffen vertreten,
das auf die in den beiden vorangehenden Fragen umrissene Thematik
fokussieren wird?
Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Die Bundesregierung wurde durch
Botschafterin Leendertse (StäV Genf) vertreten.
18. Wie stellt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung
sicher, dass afrikanische Regierungen umfänglich beim Auf- und Ausbau
lokaler Kapazitäten zur Produktion von Generika unterstützt werden und
gleichzeitig die in internationalen Handelsverträgen vorgesehenen Klauseln,
wie z. B. die Flexibilitäten im Abkommen zum Schutz des geistigen
Eigentums (TRIPS), auch verstärkt genutzt werden?
Wie im Konzept der Bundesregierung „Globale Gesundheitspolitik gestalten –
gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“ ausgeführt, stellt die lokale
Produktion von qualitativ hochwertigen, kostengünstigen Medikamenten einen
wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von wesentlichen Erkrankungen in
Entwicklungsländern dar. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Entwicklungsländer
beim Auf- und Ausbau lokaler Produktionskapazitäten durch bilaterale sowie
multilaterale Programme. Bei der Förderung der lokalen Pharmaproduktion wird
ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der auf die Abstimmung verschiedener
Politikbereiche abzielt. Betroffen sind dabei die Gesundheits-, Industrie-,
Investitions-, Innovations- und Handelspolitik. Was die handelspolitische Komponente
des ganzheitlichen Ansatzes betrifft, werden Entwicklungsländer darin
unterstützt, die WTO-Abkommen regelkonform entsprechend ihrer politischen Ziele
anzuwenden.
19. Inwieweit ist der Marshall-Plan mit Afrika zur Erreichung der in den
Nachhaltigen Entwicklungszielen festgelegten Gesundheits-Ziele, u. a. der
Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie vernachlässigten
Tropenkrankheiten (NTDs), konsistent und wird zur Erreichung dieser Ziele
beitragen?
In der Agenda 2030 hat sich die Weltgemeinschaft in SDG 3.3 das ehrgeizige Ziel
gesetzt, bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die
vernachlässigten Tropenkrankheiten zu beseitigen. Dies kann nur gelingen, wenn die
strukturellen Grundlagen gelegt und Gesundheitssysteme insgesamt so gestärkt
sind, dass sie in einem umfassenden Ansatz diese drei Krankheiten und damit
einhergehende Ko-Infektionen wirksam diagnostizieren und behandeln können.
Daher sehen die „Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ vor,
dass Deutschland seine Initiativen zur Ausbildung von Gesundheitsfachkräften
ausdehnt. Um Erfolge langfristig zu sichern, ist neben den internationalen
Anstrengungen auch auf Seiten der Partnerländer eine verlässliche Erhöhung von
Eigenmitteln erforderlich. Für den Gesundheitssektor werden 15 Prozent
gefordert. Zu dieser Erhöhung von Eigenmitteln haben sich 2001 die Mitgliedstaaten
der Afrikanischen Union in Abuja bekannt. Die Verknüpfung von internationaler
Unterstützung bei der Stärkung der Gesundheitssysteme und die Steigerung der
nationalen Eigenmittel sind die Grundlage, um die Gesundheitsziele der Agenda
2030 zu erreichen.
20. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um, wie in
„Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ angekündigt, faire Preise der
internationalen Pharmakonzerne für essentielle Medikamente (S. 32)
sicherzustellen?
Die Bundesregierung leistet eine erhebliche finanzielle Unterstützung der
maßgeblichen Akteure, wie insbesondere des Globalen Fonds zur Bekämpfung von
AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und der Globalen Impfallianz Gavi.
Außerdem sucht sie den Dialog mit Foren, die mögliche Lösungswege aufzeigen,
wie beispielsweise den „Medicines Patent Pool“ ebenso wie mit der
pharmazeutischen Industrie.
21. Wie wird die Bundesregierung, die es sich in „Eckpunkte für einen Marshall-
Plan mit Afrika“ zur Aufgabe gemacht hat, sich für faire Preise der
internationalen Pharmakonzerne für essentielle Medikamente einzusetzen, den
Zugang und die Bezahlbarkeit der durch CEPI entstehenden Impfstoffe
sicherstellen?
Zugang und Bezahlbarkeit von zukünftig entwickelten Impfstoffen sind der
„Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI) und insbesondere den
geldgebenden Regierungen und Stiftungen ein zentrales Anliegen. CEPI hat
hierzu in seinem öffentlich zugänglichen Grundsatzdokument „CEPI Policy
Documentation“ (
http://cepi.net) Aussagen gemacht, die Grundlage für einzelne
Fördervertragsverhandlungen sein werden. Die Bundesregierung wird
gemeinsam mit den anderen Geldgebern dafür Sorge tragen, dass diese Prinzipien des
gerechten Zugangs („equitable access“) befolgt werden. Zu beachten ist, dass im
Rahmen von CEPI Impfstoffe zunächst nur für die klinische Erprobung in
Ausbruchsfällen entwickelt werden und eine Weiterentwicklung bis zur Marktreife
nicht zu den gegenwärtigen Aufgaben von CEPI gehört.
22. Da die Bundesregierung „innovative Ansätze für den Gesundheitssektor in
Kooperation mit der Privatwirtschaft entwickeln und ausbauen“ (S. 32)
möchte, welche Maßnahmen ergreift sie bezüglich der Bereitstellung
essentieller Impfstoffe, Diagnostika und Medikamente, die vielfach aufgrund des
Marktversagens der kommerziellen Forschung und Entwicklung
schlichtweg nicht existieren?
Die Bundesregierung fördert die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung
essentieller Impfstoffe, Medikamente und Diagnostika – über die in den
Antworten zu den Fragen 20 und 21 bereits genannten Initiativen hinaus – durch die
Schaffung von weiteren Anreizen zur Bekämpfung von vernachlässigten,
armutsassoziierten Erkrankungen, z. B. durch Förderung des „Global Health
Investment Fonds“ (GHIF), der erhebliche Anreize bietet, entsprechende Produkte zu
entwickeln und in Entwicklungsländern zugänglich zu machen.
23. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“
(insbesondere im Unterkapitel 4.4 zu Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung)
im Sinne einer konsistenten Entwicklungspolitik nicht näher auf die im
Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft gesetzten Themen der Globalen
Gesundheit (Gesundheitssystemstärkung, Bekämpfung von Antibiotika-
Resistenzen sowie Reaktion auf Ausbrüche) ein?
Gesundheit wird zusammen mit sozialer Sicherung und Bildung in den
„Eckpunkten für einen Marshallplan mit Afrika“ als eine der Grundlagen für die
nachhaltige Entwicklung Afrikas hervorgehoben. Dies wurde auch bereits im
Koalitionsvertrag festgehalten. Die von Deutschland gesetzten Themen der globalen
Gesundheit werden von der Bundesregierung konsequent weiterverfolgt. Das Papier
„Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ des BMZ beschreibt vor allem
den Rahmen der zukünftigen Zusammenarbeit des BMZ mit Afrika und kann von
Art um Umfang ganz bewusst nicht alle Gesundheitsschwerpunkte einzeln
adressieren. Im Rahmen der deutschen EZ engagiert sich die Bundesregierung aber
auch weiterhin für die o. g. Themen, damit die wirtschaftliche Entwicklung
Afrikas auf einem gesunden Fundament steht.
24. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um internationale
Regierungen von der in „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“
erwähnten Erhöhung der Pflichtbeiträge für die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) um 10 Prozent (S. 32) zu überzeugen?
Deutschland sieht sich als langjähriger Unterstützer der WHO und bringt sich in
die Debatten um eine nachhaltige Stärkung der WHO in allen hierfür relevanten
Gremien ein. Bereits vor zwei Jahren, als die WHO erstmals seit langer Zeit eine
potentielle Erhöhung der Pflichtbeiträge während ihrer Haushaltsverhandlungen
ins Spiel brachte, zeigte sich Deutschland für eine angemessene Erhöhung der
Pflichtbeiträge im Gegensatz zu einem Großteil der Mitgliedstaaten offen.
Seitdem wirbt Deutschland im Kreis der Mitgliedstaaten dafür, die WHO auch durch
eine angemessene Erhöhung der Pflichtbeiträge zu stärken und damit einen
Beitrag zugunsten einer nachhaltigen und unabhängigen Finanzierung zu leisten. Die
Stärkung der WHO inklusive einer finanziellen Stärkung ist auch Thema in den
Verhandlungen des diesjährigen G20-Prozesses. Für die 70.
Weltgesundheitsversammlung (vom 22. bis 31. Mai 2017) liegt nunmehr ein abgeänderter Vorschlag
vor. Er sieht eine 3-prozentige Erhöhung der Pflichtbeiträge vor, da sich eine
10-prozentige Erhöhung bei den Mitgliedstaaten nicht durchsetzen ließ. Die
Bundesregierung wirbt intensiv für diesen Schritt.
25. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine nachhaltige
Verbesserung der Gesundheitswesen in Entwicklungsländern zu erreichen?
Die zwischen Deutschland und den Kooperationsländern vereinbarten bilateralen
Vorhaben im Bereich Gesundheit tragen zur nachhaltigen Stärkung von
Gesundheitssystemen bei, u. a. durch eine bessere Ausstattung mit Gesundheitspersonal,
den Aufbau nachhaltiger und solidarischer Finanzierungssysteme und der
Gesundheitsinfrastruktur. Der regionale Fokus liegt auf Afrika und Asien. Die
laufenden Initiativen der deutschen EZ in diesem Bereich, wie das Sonderprogramm
„Gesundheit in Afrika“ und die Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und
Müttergesundheit“, werden fortgeführt.
26. Mit welchen Initiativen plant die Bundesregierung den Aufbau von
Gesundheitsbehörden in Entwicklungsländern entscheidend voranzubringen?
Die deutsche EZ verfolgt den Mehrebenen-Ansatz zum Kapazitätsaufbau auf
institutioneller und individueller Ebene. Der Ansatz zur Stärkung von
Gesundheitssystemen umfasst daher auch den Kapazitätsaufbau nationaler und regionaler
Institutionen des Gesundheitswesens. Konkrete Ansatzpunkte für die Unterstützung
ergeben sich aus der nationalen Gesundheitsstrategie der Partnerländer und in
Abstimmung mit weiteren engagierten Gebern. Maßnahmen hierzu werden in den
bilateralen Vorhaben sowie den regionalen Programmen der deutschen EZ
umgesetzt.
27. Wenn die „globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der
internationalen Verantwortung“ Deutschlands werden soll, wie von
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angekündigt (
www.bundesgesundheitsministerium.
de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/g20-praesidentschaft.html),
inwiefern wird sich das auch in gesteigerten Finanzierungszusagen abbilden,
nachdem Deutschland hier nach Ansicht der Fragesteller seit über einem
Jahrzehnt hinter den Erwartungen deutlich zurückliegt?
In den letzten Jahren sind die Zusagen der Official Development Assistance
(ODA) der Bundesregierung für Gesundheit kontinuierlich gestiegen. Mit rund
850 Mio. Euro pro Jahr (Stand: 2015) ist Deutschland der drittgrößte staatliche
Geber im Gesundheitsbereich. Die Bundesrepublik ist somit einer der zentralen
globalen Akteure für Gesundheit. Mit Blick auf eine Unterstützung der WHO
wirbt Deutschland seit einigen Jahren im Kreis der Mitgliedstaaten für eine
nachhaltige Finanzierung auch durch eine angemessene Erhöhung der Pflichtbeiträge
(siehe Antwort zu Frage 24). Darüber hinaus hat das für die WHO federführende
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Haushaltsjahr 2017 erstmals
zusätzlich zum deutschen Mitgliedsbeitrag freiwillige Mittel zur Unterstützung der
WHO in Höhe von 35 Millionen Euro eingestellt. Hinzu kommen Maßnahmen
der humanitären Hilfe zur Stärkung des neu eingerichteten Notfallprogramms der
WHO.
28. Welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung gegenüber ihren
Partnern in den anderen G20-Ländern einbringen, damit militärische
Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von zwischen- und
innerstaatlichen Konflikten aufhören und die Resolution 2286 des UN-
Sicherheitsrats implementiert wird?
Am 16. und 17. Februar 2017 fand in Bonn ein Treffen der G20-Außenminister
statt, das sie auch für einen generellen Austausch zum Thema „Sustaining Peace“
genutzt haben. Darüber hinaus sind sicherheitspolitische Fragen grundsätzlich
kein Thema der G20.
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