Umweltkriminalität – Verbrechen an Natur, Umwelt und Mensch
der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Natur und Umwelt unseres Planeten sind ein besonderer Schatz für unser Leben mit einem unermesslichen Wert: Wir sind abhängig von sauberem Wasser und Luft, von den Ressourcen der Natur. Laut den Vereinten Nationen hängt das Leben von mehr als 1,6 Milliarden Menschen beispielsweise von intakten Wäldern ab. Auch die Artenvielfalt braucht eine intakte Natur.
Doch den materiellen Teil des Wertes unserer Natur und Umwelt entdecken immer mehr Kriminelle, Wilderer und Schmuggler. Der illegale Handel mit Holz aus (Tropen-)Waldzerstörung, Schmuggel und Handel von seltenen und geschützten Arten, illegaler Bergbau, Raubfischerei sowie Betrug im Emissionshandel nehmen rasant zu. Umweltkriminalität boomt – mit fatalen Folgen: Sie verursacht der internationalen Staatengemeinschaft einen jährlichen finanziellen Schaden von bis zu 258 Mrd. US-Dollar (siehe United Nations Environment Programme (UNEP), 2015: The Rise of Environmental Crime). Das laut INTERPOL und UNEP durch ein globales kriminelles Netzwerk so erbrachte Geld fließt wiederum in die Finanzierung konkreter neuer Verbrechen, von Terror und Krieg.
Dazu kommen die in Zahlen nicht zu beziffernden und noch viel gravierenderen Folgen für Umwelt, Natur und Mensch, die schon jetzt massive Auswirkungen auf unser Ökosystem haben und die globale Entwicklungen durch die Klimakrise noch verschärfen werden.
Umweltkriminalität ist in absoluten Zahlen damit inzwischen zum viertgrößten Verbrechen weltweit geworden, die Tendenz ist weiter stark steigend: Das UNEP spricht seit 2014 von einem Anstieg um 26 Prozent, für den illegalen Handel prognostiziert die o. g. Publikation ein jährliches Wachstum von 5 bis 7 Prozent (siehe auch: Die Unterwelt entdeckt die Umwelt, taz.die tageszeitung vom 24. Juni 2016, www.taz.de/!5312677/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Delikte von Straftaten gegen die Umwelt gemäß Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches (§§ 324 ff. StGB) sind der Bundesregierung bekannt, und wie haben sich diese Fallzahlen in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt (bitte einzeln nach Paragraphen/Straftaten und Jahren aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Schäden sind der Bundesrepublik Deutschland durch Straftaten gegen die Umwelt gemäß Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches (§§ 324 ff. StGB) nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden, und welche Entwicklung gab es bei diesen in den letzten fünf Jahren (bitte einzeln nach Bereichen/Paragraphen/Straftaten und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Strafen wurden bei den aufgeführten Straftaten gegen die Umwelt gemäß Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches (§§ 324 ff. StGB) bei einer Verurteilung ausgesprochen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Strafen hinsichtlich ihrer abschreckenden Wirkung (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Welche Straftaten gegen die Umwelt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren besonders vermehrt begangen?
Wie viele Ermittlungsverfahren entsprechend §§ 324 ff. StGB waren in den letzten fünf Jahren anhängig, und wie viele davon wurden wieder eingestellt?
Welche Entwicklung hinsichtlich der Fallzahlen und der daraus resultierenden finanziellen Schäden erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Straftaten gegen die Umwelt entsprechend StGB/Umweltkriminalität in der Zukunft für die Bundesrepublik Deutschland?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Umsatz durch Umweltkriminalität weltweit und in Deutschland in den letzten fünf Jahren (bitte nach Bereichen und Jahren aufschlüsseln)?
Über welche Kenntnisse und ggf. Schätzungen über mögliche Folgekosten aufgrund der Zerstörung von Ökosystemen durch Umweltkriminalität verfügt die Bundesregierung (bitte nach Ländern aufschlüsseln und ggf. Spanne angeben)?
Welche Rolle spielt die Umweltkriminalität für die Terrorismusfinanzierung weltweit nach Kenntnis der Bundesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der sogenannte Islamische Staat sich u. a. durch Taten finanziert, die in diesem Bereich anzusiedeln sind?
Welche Kenntnisse über organisierte Strukturen in der Umweltkriminalität innerhalb von Europa hat die Bundesregierung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle Deutschlands im Teil dieses globalen Netzwerkes von Umweltkriminalität derzeit und in Zukunft vor dem Hintergrund global steigender Fallzahlen ein?
Wie hoch waren die Mittel zur exekutiven Bekämpfung der Umweltkriminalität und des illegalen Handels von geschützten Arten national und international seit dem Jahr 2010 im Bundeshaushalt (bitte nach Posten und Jahren aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung derjenigen internationalen Organisationen, die Umweltkriminalität international bekämpfen sollen (z. B. INTERPOL, UNEP, WCO, UNODC) in Anbetracht der o. g. Dimension ihrer Aufgabe, und welche strukturellen Defizite sieht die Bundesregierung hier gegebenenfalls?
Wie hat die Bundesrepublik Deutschland die im Jahr 2008 verabschiedete EU-Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umgesetzt, und welche konkreten bundespolitischen Initiativen erfolgten aus dem Inkrafttreten dieser Richtlinie?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem global deutlichen Anstieg der Umweltkriminalität für ihre Politik (siehe UNEP: The Rise of Environmental Crime, 2015)?
Wo sieht die Bundesregierung Defizite in der Bekämpfung der Umweltkriminalität und des illegalen Handelns in Deutschland und weltweit, und wie soll ihnen begegnet werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der für Umweltkriminalität zuständigen Behörden oder auf EU-Ebene eine gemeinsame Datenbank bzw. einen Datenaustausch zu geahndeten Vorkommnissen im Zusammenhang mit Umweltkriminalität?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Herbst 2016 veröffentlichte Ankündigung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, fortan Umweltverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, und welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der Bundesregierung für die Bekämpfung der Umweltkriminalität (siehe „Weltgericht jagt Öko-Verbrecher“, Süddeutsche Zeitung, 17. September 2016)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse aus dem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt „European Union Action to Fight Environmental Crime“ (EFFACE), das im März 2016 seinen Abschlussbericht vorlegte („Environmental Crime and the EU“ Synthesis of the Research Project EFFACE, 2016; siehe http://efface.eu/sites/default/files/publications/ EFFACE_synthesis-report_final_online.pdf)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem politischen Fazit und den Kernempfehlungen der Untersuchungen des EFFACE-Projekts, das Regeln zur Beschlagnahme der Profite aus Umweltkriminalität, offizielle Statistiken und die Anwendung effektiverer Sanktionen in der Europäischen Union fordert, und wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Forderungen umzusetzen (siehe EFFACE: Conclusions and Recommendations via http://ecologic.eu/de/13606)?
Welche Initiativen zu Richtlinien über die Strafverfolgung und Verhängung von Sanktionen bei Umweltkriminalität wird die Bundesregierung daraus entwickeln, und welcher Art und Wirksamkeit können nicht-bindende Richtlinien der EU, wie sie EFFACE fordert, nach Auffassung der Bundesregierung sein (vgl. ebd.)?
Wie möchte die Bundesregierung nationale und europäische Behörden, die Umweltkriminalität untersuchen, verfolgen und bekämpfen (z. B. EUROJUST, EUROPOL, Zoll), in ihrem Wirken in Anbetracht steigender Fallzahlen zusätzlich unterstützen?