[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12922
18. Wahlperiode 23.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12289 –
Das Verhältnis von Nord- und Südkorea und die Position der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuell droht der US-amerikanische Präsident Donald Trump notfalls
militärisch gegen Nordkorea vorzugehen, wenn das Land sein Atom- und
Raketenprogramm nicht einstellt. Diese derzeitige Zuspitzung in und um die Halbinsel
Korea rückt die Frage nach dem Verhältnis der Staaten Nord- und Südkorea
erneut in den Blick.
Korea ist ein in Nord und Süd geteiltes Land. Nach dem Ende der japanischen
Kolonialherrschaft (1910 bis 1945) über die Halbinsel und dem Zweiten
Weltkrieg – mit dem eklatante japanische Kriegsverbrechen wie der Umgang mit den
sogenannten Trostfrauen einhergingen – wurde das Land von der UNO in die
treuhänderische Verwaltung der USA (Süden) und der Sowjetunion (Norden)
übergeben. Statt einer gemeinsamen Staatsgründung wurden im Jahr 1948 zwei
Staaten ausgerufen – erst die Republik Korea mit der Hauptstadt Seoul im
Süden und dann die Demokratische Volksrepublik Korea mit der Hauptstadt
Pjöngjang im Norden. Der Koreakrieg von 1950 bis 1953, der über vier
Millionen Menschenleben forderte, manifestierte die Teilung des Landes entlang des
38. Breitengrades. Bis heute ist die Region einer der brennendsten Krisenherde
der Welt, in dem die konkurrierenden Interessen der benachbarten Großmächte
China, Japan und Russland sowie der USA aufeinander treffen.
Nach der Zeit der sogenannten Sonnenscheinpolitik, die insbesondere durch die
deutsche Wiedervereinigung inspiriert war, spitzt sich seit dem Jahr 2008 die
Konfrontation in und um Korea wieder zu. In wenigen Kilometern Abstand
stehen sich zwei hochgerüstete Armeen gegenüber. Nordkorea testet immer wieder
ballistische Mittelstreckenraketen und verfügt über Kernwaffen. Südkorea
veranstaltet groß angelegte Militärmanöver mit den USA. Etwa 30 000 US-
Soldaten sind auf mehreren Militärbasen in Südkorea stationiert und die atomar
bewaffnete 7. US-Flotte befindet sich in unmittelbarer Nähe. Hinzu kommt aktuell
der Aufbau des US-Raketenabwehrsystems THAAD mit weitreichenden
Radarstationen rund 300 km südlich von Seoul, das auch China und Russland als
Bedrohung verstehen.
Die historische Erfahrung der deutschen Teilung befördert das Interesse
Deutschlands an Aussöhnung und Frieden in Korea. Die Bundesrepublik
Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die sowohl in Nord- als auch in
Südkorea eine Botschaft unterhalten. Die deutsch-koreanische
Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages hat im Oktober 2015 Südkorea sowie
Nordkorea besucht und deutsch-südkoreanische Expertenrunden tauschen sich über
Möglichkeiten und Bedingungen einer Wiedervereinigung aus.
Zugleich ist Südkorea einer der wichtigsten Empfänger-Staaten für deutsche
Rüstungsexporte. Von 2001 bis 2014 hat die Bundesrepublik Deutschland
Kriegsgerät im Wert von rund 4,9 Mrd. Euro dorthin ausgeführt. Darunter
befinden sich vor allem Kriegsschiffe, Fahrzeuge und Panzer, Fluggeräte und
Sprengkörper, die für den Einsatz in einem innerkoreanischen Krieg
bereitstehen (
www.caat.org.uk/resources/export-licences-eu/licence.de.html?source=
Germany&destination=South%20Korea). Beide Staaten befinden sich offiziell
im Kriegszustand, auf das Waffenstillstandsabkommen von 1953 ist bis heute
kein Friedensvertrag gefolgt. Wehrdienstverweigerung wird in Südkorea mit
18 Monaten Haft bestraft. Jährlich sitzen über 600 Kriegsdienstverweigerer in
südkoreanischen Gefängnissen (
www.connection-ev.org/article-1106). Die
Nationalen Sicherheitsgesetze wurden in Südkorea zuletzt zunehmend zur
Einschränkung der Pressefreiheit und politischen Repression eingesetzt, kollektive
Arbeitnehmerrechte befinden sich auf niedrigem Niveau. Im Zwölften Bericht
der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik wird die Missachtung
politisch-bürgerlicher Menschenrechte in Nordkorea abgebildet, während
Südkorea trotz vermehrter internationaler Kritik darin nicht thematisiert wird.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Folgenden wird bei der Beantwortung der Anfrage die Demokratische
Volksrepublik Korea als Nordkorea, die Republik Korea als Südkorea bezeichnet.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist seit 1993 mit dem
Nuklearprogramm Nordkoreas befasst und fordert Nordkorea seitdem kontinuierlich auf, die
anhaltenden Verletzungen seiner internationalen Verpflichtungen nach dem
Nichtverbreitungsvertrag und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen abzustellen. Das Genfer Rahmenabkommen von 1994
war ein erster Schritt einer Reihe von Bemühungen der Internationalen
Gemeinschaft, Nordkorea davon zu überzeugen, sein Nuklearwaffenprogramm
einzustellen. Wichtigstes Forum für diese Frage waren seit 2003 die sogenannten Sechs-
Parteien-Gespräche, an denen neben Nord- und Südkorea noch die USA, China,
Russland und Japan teilnahmen. Diese liegen jedoch seit 2009, nachdem sich
Nordkorea aus den Gesprächen zurückgezogen hat, brach, und Nordkorea weigert
sich, zum Verhandlungstisch zurückzukehren.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wertet das Nuklear- und
Raketenprogramm Nordkoreas als eine „klare Bedrohung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit“ (zuletzt Resolution 2356 vom 2. Juni 2017) und hat als
Reaktion seit 2006 umfassende Sanktionen gegen Nordkorea verhängt. Diese
Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen untersagen Nordkorea
insbesondere ballistische Raketenstarts und Nukleartests. Die Sanktionen umfassen
unter anderem ein Waffenembargo, ein Embargo auf Luxusgüter, Sanktionen für
Im- und Exporte von bestimmten Rohstoffen (Sektorsanktionen),
Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen. Die EU hat zusätzliche Sanktionen gegen die
Führung des Landes verhängt, die aufgrund weiterer nordkoreanischer Atomwaffen-
und Raketentests mehrfach verschärft und angepasst wurden.
Nordkorea ist in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach einseitig auch mit
militärischen Mitteln gegen Südkorea vorgegangen (so im Jahr 2010: Versenken der
südkoreanischen Korvette „Cheonan“ durch Torpedobeschuss mit zahlreichen
Todesopfern).
Die Menschenrechtslage in Nordkorea wird von der internationalen
Gemeinschaft mit sehr großer Besorgnis beobachtet. Der am 17. Februar 2014
veröffentlichte Abschlussbericht der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
eingesetzten Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Nordkorea
(sogenannter Kirby-Bericht) spricht von systematischen, weitverbreiteten und
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die zum Teil als Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu werten seien.
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Drohung des US-
Präsidenten Donald Trump, notfalls militärisch gegen das nordkoreanische
Atom- und Raketenprogramm vorzugehen, und hält sie deren Realisierung
für wahrscheinlich?
Die Bundesregierung verdeutlicht bilateral und multilateral in allen Gesprächen,
dass eine nachhaltige Lösung auf der koreanischen Halbinsel nur durch Dialog zu
erreichen ist.
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
Nordkoreas vom 16. Januar 2016, in Verhandlungen über einen Friedensvertrag
mit den USA einzusteigen, mit dem Ziel, sowohl die US-Militärübungen mit
Südkorea als auch die Nukleartests Nordkoreas zu beenden (
www.reuters.
com/article/us-northkorea-nuclear-idUSKCN0VU0XE)?
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum erfolglosen chinesischen
Vorschlag von Anfang März 2017, das Nuklear- und Raketenprogramm
Nordkoreas einzufrieren und im Gegenzug die Hauptmilitärübungen der
USA mit Südkorea einzustellen (
www.nytimes.com/2017/03/08/world/asia/
china-north-korea-thaad-nuclear.html?_r=2)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet.
Die internationale Gemeinschaft hat Nordkorea seit 1993 mit zahlreichen
Sicherheitsratsresolutionen (825, 1695, 1718, 1874, 2087, 2094, 2270, 2321, 2356) dazu
aufgefordert, sein Nuklearprogramm einzustellen. Gespräche über das
Nuklearprogramm hat Nordkorea 2009 abgebrochen. Mit dem nordkoreanischen
Nuklearprogramm sowie dem ballistischen Raketenprogramm bricht das Regime
grundlegende völkerrechtliche Verpflichtungen und bedroht andere Staaten. Die
Bundesregierung ruft Nordkorea daher regelmäßig zur Rückkehr zu
Gesprächsformaten, insbesondere den Sechs-Parteien-Gesprächen, auf. Ziel jeglicher
Gespräche muss die vollständige Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel
bleiben.
4. Wirkt die Bundesregierung auf die Überwindung des formalen
Kriegszustands und die Erarbeitung sowie den Abschluss eines innerkoreanischen
Friedensvertrages hin, und wenn ja, wie?
Deutschland setzt sich für Entspannung und Vertrauensbildung auf der
koreanischen Halbinsel ein, um langfristig den Einstieg in Gespräche über eine
Friedensordnung auf der koreanischen Halbinsel zu erleichtern. Haupthindernis für eine
solche Friedensordnung bleibt das nordkoreanische Atomwaffenprogramm. Die
Entscheidung über einen innerkoreanischen Friedensvertrag liegt bei den beiden
koreanischen Staaten.
5. Welche diplomatischen Kanäle erachtet die Bundesregierung für geeignet
für einen innerkoreanischen Annäherungsprozess?
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das eine Präsenz sowohl in Südkorea
als auch in Nordkorea hat. Die Bundesregierung hat sich seit der Aufnahme
diplomatischer Beziehungen zu Nordkorea im Jahr 2001 immer wieder für
Annäherung und Entspannung eingesetzt und ist bereit, dies auch in Zukunft zu tun. Die
Entscheidung über die Kanäle für einen innerkoreanischen Annäherungsprozess
liegt bei den koreanischen Staaten selbst.
6. Inwiefern begreift die Bundesregierung die Eingliederung der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland als
Modell für eine mögliche Vereinigung der beiden koreanischen Staaten?
7. Unterstützt die Bundesregierung eine Eingliederung der Demokratischen
Volksrepublik Korea in die Republik Korea?
8. Gibt es in der Bundesregierung Pläne, den wirtschaftlichen
Einigungsprozess der zwei Staaten mit entgegengesetzten Wirtschaftssystemen zu
fördern, und wenn ja, wie genau?
Die Fragen 6 bis 8 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung wird jegliche Einigung beider koreanischer Staaten über
eine Annäherung und Vereinigung begrüßen, die auf friedlichem Wege, also
durch Verhandlungen der betroffenen Staaten miteinander und im Einklang mit
internationalen Prinzipien und dem Völkerrecht, zustande kommt. Es bestehen
zwei Beratergremien, in denen die Bundesregierung ihre Erfahrungen zu
außenpolitischen und wirtschaftlichen Aspekten der Wiedervereinigung mit Südkorea
teilt. Zu weiteren Details wird auf die Antworten zu den Fragen 10 ff. verwiesen.
9. Welchen Umgang schlägt die Bundesregierung im Falle einer Einheit mit
nordkoreanischen Funktionären und hohen Militärs vor?
Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
10. Besteht derzeit auf staatlicher sowie diplomatischer Ebene ein Dialog
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über die
politischen Erfahrungen der deutschen Wiedervereinigung hinsichtlich
Annäherungspolitik und Einigungsprozess?
Es bestehen zwei Beratergremien, in denen sich die Bundesregierung mit
Südkorea zu Erfahrungen über die deutsche Wiedervereinigung austauscht, eines
fokussiert wirtschaftliche, das andere außenpolitische Fragen: Auf Basis eines
Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2010 besteht zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem südkoreanischen
Vereinigungsministerium ein Deutsch-Koreanisches Konsultationsgremium zur Vertiefung des
Austauschs von Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen über den
deutschen Vereinigungsprozess. Seit 2014 gibt es zudem ein Deutsch-
Koreanisches Beratergremium zu außenpolitischen Aspekten der Wiedervereinigung,
dessen Arbeiten im Frühjahr 2017 abgeschlossen wurden. Zu weiteren Details
wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
11. Besteht derzeit auf diplomatischer Ebene ein Dialog zwischen Deutschland
und der Demokratischen Volksrepublik Korea über die politischen
Erfahrungen der deutschen Wiedervereinigung hinsichtlich Annäherungspolitik und
Einigungsprozess?
Die Bundesregierung hat Kontakt zur Botschaft Nordkoreas, respektive steht die
Deutsche Botschaft in Pjöngjang mit der nordkoreanischen Regierung in Kontakt.
In Gesprächen wirbt die Bundesregierung in Nordkorea für eine
friedensfördernde, spannungsmindernde Politik gegenüber Südkorea im Einklang mit den
einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen. Insbesondere weist die
Bundesregierung Nordkorea auf die Notwendigkeit von Gesprächsbereitschaft zur
Denuklearisierung und auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Resolutionen
der Vereinten Nationen hin.
12. Welche Aktivitäten der deutschen Botschaften in Seoul und in Pjöngjang
gibt es zur Unterstützung für einen koreanischen Annäherungsprozess?
Die Deutsche Botschaft Pjöngjang hat unter anderem in den vergangenen Jahren
in der Umgebung der Stadt Kaesong in Nordkorea mehrere Kulturerhaltprojekte
durchgeführt. Kaesong liegt an der innerkoreanischen Grenze und war mehrere
Jahrhunderte lang Hauptstadt des Königreiches Koryo, weshalb Kaesong auf
besondere Weise die Geschichte des geeinten Korea symbolisiert. In diesem Sinne
sollen die Kulturerhaltprojekte in Kaesong immer auch zur innerkoreanischen
Verständigung beitragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
Die Deutsche Botschaft Seoul steht in einem aktiven, breitgefächerten Austausch
mit einer Vielzahl unterschiedlicher staatlicher Institutionen und
zivilgesellschaftlicher Gruppen über die Erfahrungen aus dem innerdeutschen
Annäherungs- und Einigungsprozess. Wesentliches Element dieser Gespräche ist der
stete Hinweis auf die Notwendigkeit zur Dialogbereitschaft.
13. Wie und mit welchen Projekten fördert die Bundesregierung die Forschung
zu Vereinigung in der Republik Korea?
Mehrere Universitäten in Deutschland unterhalten bedeutende Fachbereiche
Koreanistik, darunter auch die Freie Universität Berlin. Der Fachbereich an der FU
Berlin forscht auch zu Vereinigungsfragen und führt Projekte durch, die die
Annäherung zwischen Nord- und Südkorea zum Gegenstand haben. Mit den
Forschern und Mitarbeitern dieses Fachbereichs steht die Bundesregierung in engem
Kontakt. Die Leiterin des Fachbereichs ist in beiden der in Antwort zu Frage 10
erwähnten deutsch-koreanischen Beratergremien vertreten.
14. Worum handelt es sich bei dem seit dem Jahr 2011 jährlich tagenden
Expertengremium des koreanischen Vereinigungsministeriums und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Vertiefung des Austauschs
zu den inneren Aspekten der Vereinigung (
www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Suedkorea/Bilateral_node.html)?
Auf Wunsch Südkoreas ist am 1. Oktober 2010 zwischen dem
Bundesministerium des Innern (dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder)
und dem Ministerium für Vereinigung von Südkorea ein Memorandum of
Understanding (MoU) unterzeichnet worden, mit dem die Zusammenarbeit der beiden
Seiten „zum Zwecke des Austauschs der Erfahrungen über die deutsche
Wiedervereinigung und den Prozess des Zusammenwachsens nach der Deutschen
Einheit, die Nordkorea- und die Wiedervereinigungspolitik der Republik Korea
sowie die friedliche Verwirklichung der Einheit der koreanischen Halbinsel“
vereinbart worden ist. Dabei wurde unter anderem die Bildung eines
Konsultationsgremiums aus Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Südkoreas
vereinbart. Aufgabe des Gremiums ist der Austausch von Informationen und
wissenschaftlichen Erkenntnissen über den deutschen Vereinigungsprozess.
In der 18. Legislaturperiode ist die Funktion der Beauftragten der
Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder vom Bundesministerium des
Innern auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergegangen und
wird seitdem von der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke, MdB, wahrgenommen. Diese hat
damit auch die Funktion der Ko-Vorsitzenden des Konsultationsgremiums
übernommen.
a) Wie und mit wem ist dieses Expertengremium besetzt?
Die Mitglieder des Konsultationsgremiums sind auf deutscher Seite (Stand: Mai 2017):
Ordentliche Mitglieder:
Iris Gleicke, MdB Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Länder, Parlamentarische
Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Ko-
Vorsitzende des Gremiums
Rainer Eppelmann Minister für Abrüstung und Verteidigung in der letzten DDR-Regierung,
Vorsitzender der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Johann Hahlen ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Dr. Michael Hollmann Präsident des Bundesarchivs
Dr. Johannes Ludewig ehemaliger Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft, Beauftragter für die Neuen Länder
Lothar de Maizère ehemaliger Ministerpräsident der DDR
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst
Möller
Historiker, ehemaliger Direktor des Instituts für Zeitgeschichte
München/Berlin
Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué Wirtschaftswissenschaftler, ehemaliger Finanzminister des Landes Sachsen-
Anhalt
Dr. Klaus-Dieter Schnappauff ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, Leiter der
Arbeitsgruppe Einigungsvertrag
Prof. Dr. Richard Schröder ehem. Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Volkskammer
Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik ehemaliger Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, bis 2008 Vorsitzender
der Konferenz für Sicherheitspolitik
Ständige Gäste des Konsultationsgremiums:
Hildigund Neubert ehemalige Thüringische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen
Jörg Schönbohm Staatssekretär a.D., Senator a.D., Minister a.D.
Wolfgang Tiefensee Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Thüringen; ehemaliger
Bundesminister und Beauftragter für die Neuen Bundesländer
Prof. Dr. Rüdiger Pohl ehemaliger Direktor des Instituts für Wirtschaftsforschung, Halle
Da die Sitzungen des Gremiums nicht öffentlich sind, kann die Bundesregierung
nicht für Südkorea über die Nennung der Mitglieder und Gäste auf koreanischer
Seite entscheiden.
b) Zu welchen Erkenntnissen ist das Expertengremium hinsichtlich der
inneren Aspekte der Vereinigung der beiden koreanischen Staaten
gekommen?
Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Konsultationsgremiums sind auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einsehbar:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Monatsberichte/2016/08/onlinemagazin-schlaglichter-
08-16.html?cms_textId=383900&cms_artId=383896 .
c) Wie werden diese Ergebnisse politisch genutzt?
Das Konsultationsgremium berät die Regierung Südkoreas. Weitere Schritte sind
Angelegenheit der südkoreanischen Seite.
15. Worum handelt es sich bei dem im Jahr 2014 im Rahmen des Südkorea-
Besuchs des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier
geschaffenen Beratergremium, welches sich insbesondere mit den
außenpolitischen Aspekten der Wiedervereinigung befasst (
www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Suedkorea/Bilateral_node.
html)?
Im September 2014 wurde mit Südkorea ein Deutsch-Koreanisches
Beratergremium zu außenpolitischen Aspekten der Wiedervereinigung eingerichtet. Ziel des
Gremiums war es, einen Austausch zwischen Vertretern der deutschen und der
südkoreanischen Seite zu außenpolitischen Aspekten eines
Wiedervereinigungsprozesses zu ermöglichen.
Beide Seiten kamen überein, den Austausch des Gremiums in dieser Form mit
der fünften Sitzung im April 2017 in Berlin abzuschließen.
a) Wie und mit wem ist dieses Beratergremium besetzt?
Mitglieder deutscher Seite sind (Stand: Mai 2017):
Hartmut Koschyk, MdB Ko-Vorsitzender der Beratergruppe, Vorsitzender der deutsch-koreanischen
Parlamentariergruppe
Markus Meckel ehemaliger MdB und letzter Außenminister der DDR sowie Teilnehmer an
den „Zwei-plus-Vier-Verhandlungen“
Prof. Dr. Michael Staack Professor für Politikwissenschaft an der Bundewehr-Universität Hamburg
mit Schwerpunkt deutsche Außenpolitik, OSZE-Prozess und Sicherheit in
Ostasien
Botschafter Dr. Martin Ney 1990 Rechtsberater bei den Verhandlungen zum Vertrag über die
abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („Zwei-plus-Vier-Vertrag“)
Prof. Eun-Joung Lee Leiterin des Instituts für Koreastudien an der Freien Universität Berlin,
Schwerpunkte auf internationaler vergleichender Transformationsforschung
und interkultureller politischer Ideengeschichte Europa und Ostasien
Klaus Rohland Ehem. Weltbank Länderdirektor für Korea, China und Mongolei
Dr. Norbert Riedel Botschafter und Regionalbeauftragter Asien und Pazifik des Auswärtigen
Amts
Da die Sitzungen des Gremiums nicht öffentlich sind, kann die Bundesregierung
nicht für Südkorea über die Nennung der Mitglieder auf koreanischer Seite
entscheiden.
b) Zu welchen Erkenntnissen ist das Beratergremium hinsichtlich der
außenpolitischen Aspekte der Vereinigung der beiden koreanischen Staaten
gekommen?
Die Beratergruppe hat im April 2017 ihren Abschlussbericht vorgestellt
(
www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2017/170428_
KOR.html), der nach Bildung der neuen südkoreanischen Regierung dieser
vorgelegt werden wird und deshalb noch nicht öffentlich einsehbar ist. Eine der
zentralen Empfehlungen des Berichts ist die Fortsetzung des gemeinsamen Dialogs
zu aktuellen Sicherheitsfragen auf der koreanischen Halbinsel.
16. Hat die Bundesregierung – insbesondere nach dem Besuch der deutsch-
koreanischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages – vor,
Besuche von Regierungsdelegationen auf Ministerebene zur Stärkung der
Diplomatie in Nordkorea stattfinden zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
Zur Frage der Wahrnehmung von Gesprächspartnern Nordkoreas gibt es eine
gemeinsame EU-Position, wonach Kontakte auf politischer Ebene nicht stattfinden,
solange Nordkorea gegen die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen
verstößt.
17. Sieht die Bundesregierung in dem möglicherweise anstehenden
Regierungswechsel in Südkorea nach den Neuwahlen am 9. Mai 2017 Chancen für eine
innerkoreanische Wiederannäherung, und wenn ja, wird die
Bundesregierung diese unterstützen?
Die Regierungsbildung in Südkorea ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die
Bundesregierung strebt eine Fortsetzung ihrer engen Kontakte mit der
südkoreanischen Regierung an und wird in den Gesprächen wie bisher auch die
innerkoreanische Annäherung thematisieren.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern in Korea eine gemeinsame
Aufarbeitung der japanischen Kriegsverbrechen während der Besatzungszeit
stattfindet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Aufarbeitung japanischer
Kriegsverbrechen zwischen Südkorea und Japan regelmäßig thematisiert. Über etwaige
gemeinsame Aktivitäten der beiden koreanischen Staaten zu dem Thema ist der
Bundesregierung nichts bekannt.
19. Was hat die Bundesregierung dazu beigetragen, Prozesse der Aufarbeitung
von Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkrieges in Korea zu
unterstützen?
Die Bundesregierung trägt zur Versöhnung zwischen Südkorea und Japan bei, wo
immer dies möglich ist. Beispielsweise hat die Bundesregierung als Vorsitz des
UNESCO-Welterbekomitees 2015 mit Südkorea und mit Japan ausführliche
Gespräche über den gemeinsamen Umgang mit der Vergangenheit geführt, die zu
einer Annäherung zwischen beiden Staaten führten.
20. Spricht sich die Bundesregierung öffentlich für die Anerkennung und
Wiedergutmachung der Zwangsprostitution vieler Tausender Koreanerinnen
durch Japan im Zweiten Weltkrieg aus?
Die Bundesregierung begrüßt, dass Südkorea und Japan in der Frage der
koreanischen Zwangsprostituierten im Zweiten Weltkrieg im Dezember 2015 eine
Einigung erzielt haben.
21. Betrachtet die Bundesregierung die dauerhafte Stationierung von rund
30 000 US-Soldaten in der Republik Korea als Konfrontation gegenüber der
Demokratischen Volksrepublik Korea?
Die Stationierung der US-Truppen in Südkorea ist Folge des
Verteidigungsabkommens zwischen Südkorea und den USA von 1953 („Mutual Defense Treaty
between the United States of America and the Republic of Korea“) und wird unter
anderem umgesetzt durch das Truppenstatutabkommen („Facilities and Areas and
the Status of United States Armed Forces in Korea“ – SOFA) von 1966.
22. Unterstützt die Bundesregierung die Stationierung des US-
Raketenabwehrsystems THAAD in Südkorea, dessen Radar stark genug ist, um chinesisches
sowie russisches Staatsgebiet zu erreichen?
Die Stationierung von THAAD ist eine bilaterale Angelegenheit zwischen
Südkorea und den USA.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob deutsche Unternehmen an Bau,
Installation oder Logistik des Raketenabwehrsystems in der Republik Korea
mitgewirkt haben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass deutsche Unternehmen an
Bau, Installation oder Logistik des Raketenabwehrsystems in Südkorea
mitgewirkt haben.
24. In welchem Wert und in welchem Umfang (bitte nach Art, Anzahl und Wert
der gehandelten Güter auflisten) hat die Bundesregierung im Kalenderjahr
2015 und im Kalenderjahr 2016 Rüstungsgüter in die Republik Korea
exportiert?
Die Bundesregierung hat im Kalenderjahr 2015 und im Kalenderjahr 2016 die
Ausfuhr von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A (nach Südkorea) genehmigt. Details
sind der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Für sonstige
Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren
(Exporten) nicht vor.
25. Wie begründet die Bundesregierung den Export insbesondere schwerer
Waffen wie Kriegsschiffe und Panzer in die Krisenregion Korea?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Exportpolitik. Über die Erteilung
von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im
Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter
Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür
sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame
Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Dabei wird auch das
Kriterium der Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer
Region berücksichtigt.
Eine über diese Antwort hinausgehende Begründung einzelner
Genehmigungsentscheidungen durch die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich nicht geboten
(vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 – 2 BvE 5/11, Rn. 158).
26. Kritisiert die Bundesregierung die 18-monatige (Verstoß gegen das in der
UN-Menschenrechtscharta sowie im UN-Zivilpakt verankerte Recht auf
Gewissensfreiheit) Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern in der Republik
Korea?
27. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass sich jährlich über
600 Wehrdienstverweigerer in südkoreanischen Gefängnissen befinden (www.
connection-ev.org/article-2093;
www.amnesty.de/jahresbericht/2015/
koreasued#kriegsdienstverweigerer)?
28. Wie nutzt die Bundesregierung die guten deutsch-südkoreanischen
Beziehungen, um zur Verbesserung der Situation von Kriegsdienstverweigerern in
Südkorea beizutragen (
www.amnesty-korea.de/Suedkorea/Wehrdienst)?
Die Fragen 26 bis 28 werden zusammengefasst beantwortet.
Wehrdienstverweigerern drohen Gefängnisstrafen in Höhe von 18 Monaten. Das
koreanische Verfassungsgericht will in Kürze über die Rechtmäßigkeit dieser
Bestimmung entscheiden. Zuletzt hatten mehrere erstinstanzliche Gerichte
Wehrdienstverweigerer freigesprochen.
Die Bundesregierung steht zu dieser Thematik mit Menschenrechtsgruppen in
Kontakt und tritt in internationalen Foren und in Gesprächen mit Vertretern der
südkoreanischen Regierung für eine angemessene Lösung ein.
29. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen daraus, dass es nach Angaben
internationaler Organisationen zuletzt verstärkt zur Instrumentalisierung der
nationalen Sicherheitsgesetze durch die südkoreanischen Behörden kam, um
die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken und das Internet verstärkt
zu kontrollieren (
www.amnesty.org/en/documents/asa25/001/2015/en/)?
Sieht die Bundesregierung darin einen zunehmenden „shrinking space“
(vergleiche Zwölfter Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik) für die südkoreanische Zivilbevölkerung?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die häufig in der Republik Korea
stattfindende Missachtung von kollektiven Arbeitnehmerrechten und die
gesetzlichen Einschränkungen im Vereinigungsrecht, Tarifverhandlungsrecht
und allgemeinen Streikrecht (
http://survey.ituc-csi.org/Korea-44-Republic-
of.html?lang=de#tabs-2), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
31. Wie ist es angesichts der vermehrten internationalen Kritik hinsichtlich
Menschenrechtsverletzungen in der Republik Korea zu erklären, dass diese im
Zwölften Menschenrechtsbericht der Bundesregierung keine Erwähnung
finden?
32. Wie schätzt die Bundesregierung die allgemeine Lage der bürgerlich-
politischen Menschenrechte in der Republik Korea ein?
33. Wie schätzt die Bundesregierung die allgemeine Lage der wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte in der Republik Korea ein?
Die Fragen 29 bis 33 werden zusammengefasst beantwortet.
Südkorea ist heute eine gefestigte Demokratie. Die Demonstrationen Ende 2016/
Anfang 2017, die letztlich zu Neuwahlen geführt haben, zeigen die Lebendigkeit
und den Einfluss der koreanischen Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtslage in Südkorea gleichwohl
mit großer Aufmerksamkeit. So ist eine zunehmende Zahl von Verfahren wegen
Verstößen gegen das Nationale Sicherheitsgesetz zu beobachten, die eine
schleichende Erosion der Meinungsfreiheit in Südkorea bewirken könnten. Die neue
Regierung hat Reformen in diesem Bereich in Aussicht gestellt.
Südkorea hat wichtige Kernarbeitsnormen der internationalen Organisation für
Arbeit (ILO) nach wie vor nicht ratifiziert. Wenngleich die Todesstrafe seit 1998
nicht mehr vollstreckt wird, wird sie doch in sehr seltenen Fällen weiterhin
verhängt (derzeit 60 Verurteilte).
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung stellt unter Teil C
(„Menschenrechte weltweit“) die Entwicklung der Menschenrechtslage in 78 ausgewählten
Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche
deutsche und europäische Menschenrechtspolitik. Es handelt sich somit nur um
eine Auswahl, wobei bezüglich einiger Schwerpunktthemen – etwa der
Vollstreckung der Todesstrafe – ein allgemeiner Überblick im außenpolitischen Teil des
Menschenrechtsberichts gegeben wird. Unabhängig von der Auswahl der in
Teil C erwähnten Staaten beobachtet die Bundesregierung die
Menschenrechtslage weltweit aufmerksam und berücksichtigt die Situation in ihrer bilateralen
Zusammenarbeit.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die allgemeine Lage der bürgerlich-
politischen Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea ein?
35. Wie schätzt die Bundesregierung die allgemeine Lage der wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte in der Demokratischen
Volksrepublik Korea ein?
Die Fragen 34 und 35 werden zusammengefasst beantwortet.
Der am 17. Februar 2014 veröffentlichte Abschlussbericht der vom
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzten Untersuchungskommission zur
Menschenrechtslage in Nordkorea spricht von systematischen, weitverbreiteten
und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die zum Teil als Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu werten sind. Der Bericht bezeichnet diese Situation
als in der heutigen Welt ohne Parallele und empfiehlt eine Befassung des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit dem Ziel, die Situation in Nordkorea dem
Internationalen Strafgerichtshof darzulegen. Die EU und Japan haben seit 2003
kritische Resolutionen zur Menschenrechtslage in Nordkorea in die
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, den Menschenrechtsrat und die
Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebracht. Die Generalversammlung
der Vereinten Nationen hat zuletzt am 19. Dezember 2016 eine Resolution
angenommen, die den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auffordert, gezielte
Sanktionen gegen die Verantwortlichen in Nordkorea und eine Befassung des
Internationalen Strafgerichtshofs zu beschließen.
36. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche deutschen
Nichtregierungsorganisationen seit 1990 humanitär in Nordkorea tätig sind, und wann und mit
welchen aus deutschen Mitteln finanzierten Projekten?
Die Bundesregierung finanziert seit 1995 bedarfsorientierte humanitäre
Hilfsprojekte in Nordkorea.
Zu den von der Bundesregierung geförderten Organisationen gehören:
Adra Deutschland
Ärzte der Welt
Care Deutschland
Deutscher Caritasverband
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsche Welthungerhilfe
Diakonie Katastrophenhilfe
Humedica
Save the Children Deutschland
UNICEF
Die Projekte der deutschen humanitären Hilfe ab 2002 werden in den jeweiligen
Vierjahresberichten der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im
Ausland (2010 bis 2013, 2006 bis 2009, 2002 bis 2005) aufgeführt und können
auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingesehen werden:
www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/HumanitaereHilfe/1_Grundlagen/Grundlagendokumente.
html?nn=361018.
Die in den Jahren 2014 bis 2017 geförderten Projekte sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche politischen Stiftungen mit
welchen Projekten in Nord- und Südkorea tätig sind?
Hat sie Kenntnis über ihren rechtlichen Status und ihre Arbeitsbedingungen
vor Ort?
Zurzeit führen die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die
Friedrich-Naumann-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Hanns-
Seidel-Stiftung Projekte in Süd- und in geringerem Umfang in Nordkorea durch. Bis
auf die Rosa-Luxemburg-Stiftung sind alle Stiftungen mit Büros in Südkorea
vertreten.
In Südkorea sind die politischen Stiftungen als gemeinnützige Organisationen bei
verschiedenen Ministerien registriert und können autonom arbeiten. Eine
staatliche Genehmigung für einzelne Programme oder Projekte ist nicht erforderlich.
In Nordkorea dürfen die Stiftungen Projekte nur mit staatlicher Genehmigung und
mit staatlichen Partnern durchführen, sie haben dabei keinen eigenen
Rechtsstatus.
Anlage 1 – zu Frage 24
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor.
Die Bundesregierung hat im Kalenderjahr 2015 und im Kalenderjahr 2016 die Ausfuhr von Gütern der
Ausfuhrliste Teil I A, in die Republik Korea wie folgt genehmigt:
Im Jahr 2015:
Ausfuhrlistenposition Güteroberbegriff Anzahl der
Genehmigungen
Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 11 741.954
A0002 großkalibrige Waffen 9 1.881.385
A0003 Munition 8 5.075.122
A0004 Bomben, Torpedos,
Flugkörper
9 285.357.943
A0005 Feuerleiteinrichtungen 16 812.675
A0006 militärische Ketten- und
Radfahrzeuge
76 75.522.077
A0007 ABC - Schutzausrüstung,
Reizstoffe
19 9.596.239
A0008 Explosivstoffe und
Brennstoffe
20 3.152.928
A0009 Kriegsschiffe
(Sonderausrüstung,
Zubehör, Bestandteile)
97 47.906.351
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-
technik
24 6.923.455
A0011 militärische Elektronik 32 61.416.172
A0013 ballistische
Schutzausrüstung
19 6.084.726
A0015 Infrarot-
/Wärmebildausrüstung
5 723.940
A0016 Halbzeug zur Herstellung
von bestimmten
Rüstungsgütern
9 2.783.825
A0017 verschiedene Ausrüstungen 2 51.291
A0018 Herstellungsausrüstung zur
Produktion von
Rüstungsgütern
16 4.422.858
A0021 militärische Software 22 1.668.663
A0022 Technologie 30 1.793.838
Gesamt 2015 384 515.915.442
Im Jahr 2016:
Ausfuhrlistenposition Güteroberbegriff Anzahl der Genehmigungen Wert in €
A0001 Handfeuerwaffen 9 204.184
A0002 großkalibrige Waffen 1 *
A0003 Munition 6 6.055.482
A0004 Bomben, Torpedos, Flugkörper 14 63.750.058
A0005 Feuerleiteinrichtungen 11 15.110.995
A0006 militärische Ketten- und
Radfahrzeuge
70 32.235.868
A0007 ABC - Schutzausrüstung,
Reizstoffe
17 3.632.629
A0008 Explosivstoffe und Brennstoffe 40 12.759
A0009 Kriegsschiffe
(Sonderausrüstung, Zubehör,
Bestandteile)
133 91.607.898
A0010 militärische Luftfahrzeuge/-
technik
33 24.375.770
A0011 militärische Elektronik 25 6.740.533
A0013 ballistische Schutzausrüstung 20 4.415.223
A0015 Infrarot-/Wärmebildausrüstung 13 2.761.062
A0016 Halbzeug zur Herstellung von
bestimmten Rüstungsgütern
13 4.298.473
A0018 Herstellungsausrüstung zur
Produktion von Rüstungsgütern
10 829.323
A0021 militärische Software 20 1.147.514
A0022 Technologie 32 18.549.855
Gesamt 2016 437** 275.767.901
* Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) von Angaben zum Auftragsvolumen ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu
Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen.
** Hinweis: Die Addition der Anzahl der Einzelgenehmigungen nach Pos. A0001 bis A0022 in den Tabellen
ergibt eine höhere Zahl als die Gesamtzahl der erteilten Einzelgenehmigungen, da sich einige Anträge auf
mehrere Positionen verteilen und daher in dieser Tabelle bei den Einzelpositionen doppelt bzw. mehrfach
berücksichtigt werden.
Anlage 2 – zu Frage36
Die in den Jahren 2014 bis 2017 von der Bundesregierung geförderten bedarfsorientierten humanitären
Hilfsprojekte sind wie folgt:
Jahr Organisation Projekt EUR
2014 Deutsche Welthungerhilfe
Katastrophenvorsorge und Ernährungssicherung in drei
Distrikten der Provinz Nord-Pyongan 579.000,00
Deutscher Caritasverband
Ernährungssicherung von Tuberkulose- und Hepatitiskranken
in 10 Gesundheitseinrichtungen in der Provinz Süd-
Hamgyong, Nordkorea
428.000,00
Deutsches Rotes Kreuz
Katastrophenvorsorge, Nahrungsmittel- und
Gesundheitsversorgung in den Städten Tokchon und Kaechon
in der Provinz Süd-Pyongan, Nordkorea
100.000,00
Save the Children
Stärkung der Katastrophenreaktionsfähigkeit von Gemeinden
und Grundschulkindern in der Provinz Süd-Hamgyong,
Nordkorea
93.960,75
2015 Deutsche Welthungerhilfe
Katastrophenvorsorge und Ernährungssicherung in drei
Distrikten der Provinz Nord-Pyongan 62.750,00
Deutscher Caritasverband
Ernährungssicherung von Tuberkulose- und Hepatitiskranken
in 10 Gesundheitseinrichtungen in der Provinz Süd-
Hamgyong, Nordkorea
22.000,00
Deutsches Rotes Kreuz
Katastrophenvorsorge, Nahrungsmittel- und
Gesundheitsversorgung in den Städten Tokchon und Kaechon
in der Provinz Süd-Pyongan, Nordkorea
300.000,00
Save the Children
Stärkung der Katastrophenreaktionsfähigkeit von Gemeinden
und Grundschulkindern in der Provinz Süd-Hamgyong,
Nordkorea
266.039,25
Deutscher
Caritasverband
Humanitäre Übergangshilfe (Ernährungssicherung und
Gesundheitsversorgung) für sozial schwache
Bevölkerungsgruppen in Nordkorea
170.000,00
Save the Children Katastrophenvorsorge und Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall 160.000,00
2016 Deutscher Caritasverband
Humanitäre Übergangshilfe (Ernährungssicherung und
Gesundheitsversorgung) für sozial schwache
Bevölkerungsgruppen in Nordkorea
100.000,00
Save the Children Katastrophenvorsorge und Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall 400.000,00
Deutsche Welthungerhilfe
Katastrophenvorsorge in von Überschwemmungen betroffenen
Gebieten 550.000
Save the Children
Katastrophenvorsorge zum Schutz von Schulen und
Gemeinden vor Katastrophen in den Provinzen North
Hwanghae und Kangwon
157.790,00
Deutscher Caritasverband
Unterstützung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen durch
Ernährungshilfe und qualifizierte Versorgung
pflegebedürftiger Senioren
350.000,00
Deutsches Rotes Kreuz
Gemeindebasierte Katastrophenvorsorge in der Provinz Süd-
Hamgyong 200.000,00
Jahr Organisation Projekt EUR
2017 Save the Children Katastrophenvorsorge und Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall 200.000,00
Deutsche Welthungerhilfe
Katastrophenvorsorge in von Überschwemmungen betroffenen
Gebieten 235.000,00
Save the Children
Katastrophenvorsorge zum Schutz von Schulen und
Gemeinden vor Katastrophen in den Provinzen North
Hwanghae und Kangwon
403.070,00
Deutscher Caritasverband
Unterstützung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen durch
Ernährungshilfe und qualifizierte Versorgung
pflegebedürftiger Senioren
500.000,00
Deutsches Rotes Kreuz
Gemeindebasierte Katastrophenvorsorge in der Provinz Süd-
Hamgyong 200.000,00
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]