[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 9. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12710
18. Wahlperiode 12.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12351 –
Brennelemente aus Lingen für belgische, französische und deutsche
Atomkraftwerke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bislang vom Atomausstieg
ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Beide
Uranfabriken versorgen mit ihren Produkten Atomkraftwerke (AKW) in aller
Welt mit den erforderlichen Brennstoffen. Zu den Kunden gehören auch
störanfällige Atomkraftwerke, darunter die Atommeiler in Tihange und Doel in
Belgien und entsprechende Uralt-Atomkraftwerke in Frankreich oder der Schweiz.
Damit tragen die Uranfabriken dazu bei, dass Atomkraftwerke, deren
Weiterbetrieb auch aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) zu kritisieren ist, weiter Atomstrom erzeugen
können. Die Ausfuhr der Kernbrennstoffe ist genehmigungspflichtig. Zuständige
Behörde dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Rechtslage für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen
gründlich analysiert. Das Ergebnis wird auch durch ein fundiertes
Rechtsgutachten bestätigt. Es gibt keine rechtlich belastbare Grundlage, um die Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen von der Sicherheit eines genehmigten Betriebs von
Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat abhängig zu machen. Das Atomgesetz
entspricht mit seinen Regelungen bindenden Vorgaben des Europarechts. Ein
Widerruf vorhandener Genehmigungen kann aus diesen Gründen ebenfalls nicht
eingefordert werden.
Die Betreiber von Atomkraftwerken haben ferner jederzeit die Möglichkeit, auch
außerhalb Deutschlands Brennelemente für den Betrieb ihrer Atomkraftwerke zu
erwerben. Eine Beendigung von Brennelementlieferungen aus Deutschland ins
Ausland hätte aus diesen Gründen aus Sicht der Bundesregierung faktisch keinen
Einfluss auf den zukünftigen Betrieb ausländischer Atomkraftwerke.
1. Wie viele Brennelemente wurden in den Jahren 2016 und 2017 von Lingen
zu den belgischen Reaktorblöcken Tihange 2, Doel 1, Doel 2 und Doel 3
gebracht (bitte nach jeweiligem Transporttag, Anzahl der transportierten
Brennelemente und jeweiligem Ziel-Reaktorblock in Belgien
aufschlüsseln)?
Für die Ausfuhr von Brennelementen zu den belgischen Reaktorblöcken
Tihange 2, Doel 1, Doel 2 und Doel 3 wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle in den Jahren 2016 und 2017 Ausfuhrgenehmigungen nach § 3
des Atomgesetzes (AtG) für insgesamt 288 unbestrahlte Brennelemente, die
107 986 kg Uran mit max. 5 Prozent U-235 enthalten, erteilt.
Die zollamtliche Erfassung der tatsächlich gelieferten Kernbrennstoffe erfolgt
allerdings ausschließlich über die Menge der ausgeführten Stoffe in kg. Daher kann
eine Korrelation zwischen der Anzahl der zur Ausfuhr beantragten bzw.
genehmigten Brennelemente und der tatsächlich verbrachten Kernbrennstoffmenge nur
dann eindeutig erfolgen, wenn erteilte Genehmigungen vollständig ausgenutzt
wurden.
In nachfolgender Tabelle sind die jeweils zollamtlich erfassten
Kernbrennstoffmengen aufgeführt (Stand: April 2017).
Tihange 2 25.11.2016: 3.721,262 kg max. 5% angereichertes Uran
29.11.2016: 4.627,158 kg max. 5% angereichertes Uran
02.12.2016: 4.612,662 kg max. 5% angereichertes Uran
07.12.2016: 4.608,943 kg max. 5% angereichertes Uran
12.12.2016: 4.613,580 kg max. 5% angereichertes Uran
15.12.2016: 4.605,194 kg max. 5% angereichertes Uran
20.12.2016: 4.605,171 kg max. 5% angereichertes Uran
Doel 1 13.06.2016: 2.153,452 kg max. 5% angereichertes Uran
16.06.2016: 2.152,760 kg max. 5% angereichertes Uran
21.06.2016: 2.153,957 kg max. 5% angereichertes Uran
26.06.2016: 2.154,354 kg max. 5% angereichertes Uran
19.03.2017: 1.613,725 kg max. 5% angereichertes Uran
22.03.2017: 2.690,409 kg max. 5% angereichertes Uran
27.03.2017: 2.153,374 kg max. 5% angereichertes Uran
13.04.2017: 2.150,322 kg max. 5% angereichertes Uran
Doel 2 18.04.2016: 2.697,194 kg max. 5% angereichertes Uran
21.04.2016: 2.691,658 kg max. 5% angereichertes Uran
26.04.2016: 2.690,036 kg max. 5% angereichertes Uran
02.05.2016: 2.688,717 kg max. 5% angereichertes Uran
06.03.2017: 2.696,375 kg max. 5% angereichertes Uran
09.03.2017: 2.692,879 kg max. 5% angereichertes Uran
14.03.2017: 2.154,695 kg max. 5% angereichertes Uran
19.03.2017: 1.076,915 kg max. 5% angereichertes Uran
Doel 3 22.08.2016: 4.659,794 kg max. 5% angereichertes Uran
25.08.2016: 4.656,805 kg max. 5% angereichertes Uran
30.08.2016: 4.654,778 kg max. 5% angereichertes Uran
05.09.2016: 4.632,236 kg max. 5% angereichertes Uran
05.09.2016: 1,606 kg max. 5% angereichertes Uran
Dies entspräche einer Ausfuhr von:
2016
Anlage Anzahl Brennelemente
Tihange 2 68
Doel 1 32
Doel 2 40
Doel 3 40
2017
Anlage Anzahl Brennelemente
Doel 1 32
Doel 2 32
2. Wie viele Brennelemente aus den aktuellen Ausfuhrgenehmigungen dürfen
noch bis April 2018 von Lingen nach Belgien gebracht werden (bitte nach
jeweiligem Reaktorblock und Anzahl der noch zu liefernden Brennelemente
aufschlüsseln)?
Bis Ende 2017 gelten Ausfuhrgenehmigungen nach § 3 AtG zur Lieferung von
108 Brennelementen (BE) mit insgesamt 37 927 kg Uran, jeweils mit max. 5
Prozent U-235.
Davon wurde eine Genehmigung für 44 BE (20 610 kg) für Doel 3 bislang nicht
ausgenutzt.
3. Seit wann wusste die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, persönlich von den im Jahr 2016
beantragten und vom BAFA bewilligten Ausfuhrgenehmigungen für
Brennelemente von Lingen nach Tihange 2 und Doel 3?
4. Wann wurde das BMUB erstmals – und auf welcher Fachebene – vom
BAFA über die vorliegenden Anträge für Ausfuhrgenehmigungen für
Brennelemente von Lingen nach Tihange 2 und Doel 3 informiert?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der beantragten Ausfuhr von Brennelementen zu den belgischen
Reaktorblöcken Tihange 2 und Doel 3 im Jahr 2016 wurden seitens des BAFA am
24. Juni 2016 erstmals Anträge nach § 3 AtG dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegt. Vor dem Hintergrund
der öffentlichen Debatte zu Ausfuhren von Brennelementen wurde mit einer am
15. Dezember 2016 auf den Weg gebrachten Leitungsvorlage die
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks
über die Rechtslage bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen informiert. Mit
weiterer Leitungsvorlage vom 30. März 2017 wurde über die Praxis bei
Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente und Details erteilter Ausfuhrgenehmigungen
berichtet.
Die Ausfuhr von Brennelementen kann – wie in der Vorbemerkung der
Bundesregierung dargelegt – nicht aus politischen Gründen versagt werden. Es handelt
sich um eine gebundene Entscheidung des dafür zuständigen BAFA.
5. Welche Konsequenzen haben die Bundesumweltministerin Dr. Barbara
Hendricks persönlich und das BMUB insgesamt aus diesem Wissen
gezogen, angesichts der intensiven Kritik durch die Bundesumweltministerin am
Weiterbetrieb dieser Risiko-Reaktoren?
Nachdem die Bundesministerin über die Ergebnisse des Gutachtens von
Prof. Dr. Wolfgang Ewer informiert wurde, wonach eine Versagung der Ausfuhr
von Brennelementen rechtlich nicht möglich ist, hat sie ein weiteres
Rechtsgutachten veranlasst, um die Möglichkeit einer Stilllegung der
Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber
prüfen zu lassen (vgl. Antwort zu Frage 17).
6. Welche neuen Anträge für Ausfuhrgenehmigungen oder bereits bewilligte
Ausfuhrgenehmigungen für Brennelementelieferungen von Lingen an
belgische Atomkraftwerke liegen dem BAFA, dem Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) bzw. dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
oder dem BMUB seit Juli 2016 vor (bitte nach jeweiligem Antrag, Tag der
Antragstellung, Umfang der beantragten Brennelementelieferung,
konkretem Antragsteller, gegebenenfalls Tag der bewilligten
Ausfuhrgenehmigung/Transportgenehmigung sowie Ziel-Reaktorblock in Belgien
aufschlüsseln)?
Seit Juli 2016 bis heute liegen dem BAFA folgende Anträge für belgische
Kernkraftwerke vor:
Empfänger Antragsdatum
Bescheidungsdatum
Gültigkeitsdauer
der
Genehmigung
genehmigte
Menge max. 5%
angereichertes
Uran [kg]
Anzahl
BE
Tihange 2 21.06.2016 07.07.2016 31.12.2016 31.845,00 68
Doel 1 10.02.2017 03.03.2017 31.12.2017 8.658,50 32
Doel 2 10.02.2017 03.03.2017 31.12.2017 8.658,50 32
Doel 3 01.07.2016
24.08.2016*1
13.02.2017
12.07.2016
05.09.2016
03.03.2017
31.12.2016
31.12.2016
31.12.2017
18.604,00
128,00
20.610,00
40
-
44
*1) Ergänzung des Antrags vom 01.07.2016
Seit Juli 2016 wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. Bundesamt
für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nachfolgende
Beförderungsgenehmigungen für den Transport unbestrahlter Brennelemente zu belgischen
Kernkraftwerken erteilt:
BfS/BfE Nr. Antrag
steller
Datum des
Antrages
Menge Empfänger Genehmigung
erteilt am
7515
1. Änderung
2. Änderung
TN
International
03.05.2016/
13.09.2016/
16.11.2016
Insgesamt 590
BE
Geändert in
insgesamt 600 BE
KKW Doel
Zusätzlich:
KKW Tihange
07.06.2016
04.11.2016
18.11.2016
7. Plant das BMUB auch in Zukunft Brennelementexporte für die Reaktoren in
Doel, Tihange, Cattenom und Fessenheim zu bewilligen, auch wenn deren
Weiterbetrieb nach Einschätzung des BMUB wegen der Sicherheitsrisiken
nicht vertretbar ist?
Die Genehmigung der Ausfuhr von Brennelementen für die Reaktoren in Doel,
Tihange, Cattenom und Fessenheim erfolgt durch das BAFA als gebundene
Entscheidung. Sie entspricht zwingenden Vorgaben des Atom- und Europarechts, an
die auch das Bundesumweltministerium gebunden ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wurden die Brennelemente, die im AKW Brokdorf bei der Revision im
Februar und März 2017 auffällig wurden, in Lingen produziert?
Wenn ja, um wie viele Brennelemente handelt es sich, wann wurden diese
hergestellt und ausgeliefert, und welche Mängel wurden konkret festgestellt?
Die betroffenen Brennstäbe, die beim Brennelementwechsel 2017 im
Atomkraftwerk Brokdorf (KBR) auffällig wurden, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht in der Fertigungsstätte Advanced Nuclear Fuels (ANF) GmbH Lingen
produziert.
Nach Auskunft des für die Aufsicht des Atomkraftwerks Brokdorf zuständigen
Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
(MELUR) des Landes Schleswig-Holstein wurden die Brennelementskelette, die
die Brennstäbe in einem Brennelement in Position halten, in der Fertigungsstätte
ANF Lingen im Zeitraum Januar 2014 gefertigt. Diese Bauteile zeigten keine
Auffälligkeit.
9. Wie viele Brennelemente wurden aus Lingen für die letzten
Brennelementewechsel des AKW Brokdorf konkret geliefert (bitte nach jeweiligen
Liefertagen und Anzahl der jeweils gelieferten Brennelemente aufschlüsseln)?
Keine.
Nach Auskunft des MELUR gab es bei Nachlieferungen im Zeitraum 2014 bis
2016 für das KBR eine Fertigungsbeteiligung (Fertigung von Strukturteilen) der
ANF Lingen bei insgesamt 107 Brennelementen.
Die auffälligen Bauteile der Brennelemente (die Brennstäbe) gehören nicht zu
den Strukturteilen eines Brennelementes.
10. Welche Schlussfolgerungen hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein
nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Vorkommnissen rund um die
auffällig gewordenen Brennelemente im AKW Brokdorf gezogen?
Die Bearbeitung dauert an. Im Rahmen der Ursachenklärung zeigten sich
Hinweise auf ein Zusammenwirken verschiedener Einflussfaktoren. Abschließende
Schlussfolgerungen sind jedoch nach Auskunft des MELUR noch nicht möglich.
11. Gab bzw. gibt es diesbezüglich Gespräche zwischen der Landes-
Atomaufsicht, den Betreibern und dem BMUB?
Wenn ja, wann, auf welcher Fachebene, und mit welchem Ergebnis?
Es fanden bzw. finden Fachgespräche zwischen dem MELUR, dem
Brennelementehersteller AREVA und dem Betreiber des KBR statt. An diesen Gesprächen
nahm teilweise bzw. nimmt auch die Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums teil.
Die Fachgespräche fanden auf der Fachebene mit Beteiligung der
unterschiedlichen Fachgebiete (Werkstoff, Thermohydraulik, Reaktorphysik, Chemie) statt
und dienten der Vorstellung der Untersuchungsbereiche und der Darstellung von
ersten Erkenntnissen. Da die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, liegen
noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Vorläufige Ergebnisse wurden in
einer Weiterleitungsnachricht der GRS verarbeitet.
Das Bundesumweltministerium wird zudem kontinuierlich vom MELUR
informiert. Es hat die Reaktor-Sicherheitskommission eingebunden, die regelmäßig
über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt wird.
12. Gibt es Hinweise auf eine fehlerhafte Herstellung der Brennelemente am
Produktionsort?
Wenn ja, was wurde konkret veranlasst, um diese Frage zu klären?
Zum derzeitigen Stand der Ursachenklärung liegen keine Hinweise auf
Spezifikationsfehler im Rahmen der Brennelementherstellung vor. Die Ursachenklärung
wird fortgeführt.
13. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Oxidationsprobleme
auch an Brennelementen an anderen AKW-Standorten bekannt geworden?
Wer war dabei jeweils Hersteller der Brennelemente, und wie viele in
welcher Anlage stammten dabei jeweils aus Lingen?
Das BMUB hat die GRS mit der Auswertung der deutschen Betriebserfahrung
beauftragt. Das Ergebnis ist in der Weiterleitungsnachricht ausführlich
dargestellt, Empfehlungen zur Überprüfung von Brennelementen in den
Atomkraftwerken wurden abgeleitet.
Diese Auswertung zeigt, dass der für den Betrieb der Anlage zulässige Grenzwert
für die Oxidschichtdicke an Brennstäben nur im aktuellen Fall in der Anlage
Brokdorf überschritten wurde. Weitere Fälle mit auffälliger Hüllrohrkorrosion
sind in den Anlagen Philippsburg 2 (2005 und 2012), Isar 2 (2012), Grohnde
(2013) und Brokdorf (2013) aufgetreten. Hersteller der betroffenen
Brennelemente war AREVA. Hinsichtlich des Fertigungsstandortes ist bekannt, dass die
Herstellung der betroffenen Brennelemente in den Anlagen Philippsburg 2 (2005)
und Grohnde (2013) zumindest teilweise bei der ANF Lingen stattfand.
14. Werden Brennelemente, bevor sie von Lingen aus ins Ausland exportiert
werden, in Lingen oder andernorts einer Qualitäts- und Sicherheitskontrolle
durch die Behörden unterzogen?
Die Auftraggeber überprüfen während der Fertigung ihrer Produkte und
abschließend vor der Auslieferung die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die
Brennelemente durch eigene Vertreter oder deren Beauftragte.
15. Inwieweit sind Transporte von Brennelementen von den neuen verschärften
Sicherheitsvorschriften für Transporte von Kernbrennstoffen durch
Deutschland betroffen, und welche Veränderungen sind dies konkret?
Betroffen sind grundsätzlich alle Transporte von Kernbrennstoffen,
einschließlich der Transporte von Brennelementen. Die Sicherungsmaßnahmen hängen
vom jeweiligen Gefährdungspotential der transportierten Kernbrennstoffe ab.
Einzelheiten zu Sicherungsmaßnahmen können nicht genannt werden, um die
Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.
16. Wird sich am Produktionsstandort Lingen und bei der Ausstattung der
Brennelement-Transport-Lkw und ihrer – bislang fehlenden –
Sicherheitsbegleitung etwas ändern müssen?
Wenn ja, welche Veränderungen gibt es?
Wenn nein, warum nicht?
Zusätzliche Sicherungsanforderungen ergeben sich durch die Anpassung des
Regelwerkes gegebenenfalls für die Transporte von Kernbrennstoffen auf
öffentlichen Verkehrswegen. Die Anforderungen an die Sicherung der
Brennelementfertigungsanlage der ANF haben sich nicht geändert.
Im Übrigen unterliegen diese Anlagen der atomaufsichtlichen Überwachung
durch die jeweils dafür zuständigen Landesministerien.
17. Sind die Gutachten zur Prüfung einer Stilllegung der Brennelementefabrik
in Lingen sowie der Urananreicherungsanlage in Gronau inzwischen
beauftragt?
Wenn ja, wann, und an wen jeweils?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das erfolgen?
Das Bundesumweltministerium hat zur Möglichkeit einer Stilllegung der
Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementefertigung durch den
Bundesgesetzgeber ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Gutachter sind
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel, und Rechtsanwältin Dr. Sabine Konrad,
Frankfurt am Main. Die Gutachtenvergabe ist auf den Internetseiten des
Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
18. Wann ist derzeit mit ersten Ergebnissen dieser Studien zu Gronau und
Lingen zu rechnen?
Für die Erstellung des Rechtsgutachtens war der Zeitraum 1. Mai 2017 bis
30. Juni 2017 vorgesehen. Im Zuge der Bearbeitung ist allerdings deutlich
geworden, dass die Erhebung notwendiger Daten, die dem BMUB nicht vorliegen, von
dritten Stellen und zusätzlich Einschätzungen durch einen
Wirtschaftssachverständigen benötigt werden. Deswegen wird der Begutachtungszeitraum
voraussichtlich verlängert werden müssen.
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der
Brennelementefabrik in Lingen in den Jahren 2015 und 2016 gemessen an der
Kapazität der Anlage (siehe Bundestagsdrucksache 18/3771)?
Nachfolgend sind die Produktionszahlen für hergestellte Brennelemente für die
genannten Jahre zusammengefasst.
Jahr Masse des Urans in den
hergestellten Brennelementen
in Mg Uran
Auslastung in Prozent
bezogen auf genehmigte
650 Mg Uran pro Jahr
2015 233 36
2016 250 38
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Aufspaltung
des Areva-Konzerns als Eigentümer der Brennelementefabrik in Lingen?
21. Welche Auswirkungen wird die Aufspaltung des Areva-Konzerns nach
Kenntnis der Bundesregierung auf den Standort Lingen haben (neuer
Eigentümer etc.)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die strategische Umstrukturierung des AREVA-Konzerns ist die
Bundesregierung von französischer Seite durch die üblichen bilateralen Kanäle unterrichtet
worden. Etwaige betriebsbedingte Einzelheiten – insbesondere auch zum
Standort Lingen – wurden nicht thematisiert.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
angereichertem Uran aus Gronau bei der Brennelementeproduktion in Lingen bezogen
auf die Gesamtkapazität seit 2011 (bitte nach jeweiligem Jahr
aufschlüsseln)?
Das Uran für die Herstellung von Brennelementen wird der ANF von
Auftraggebern der Brennelemente beigestellt. Die ANF hat nach eigenen Angaben keine
Kunden-/Lieferantenbeziehungen mit den Anreicherungsanlagen.
Nachfolgend ist nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt,
Energie und Klimaschutz (NMU) der Anteil von beigestelltem angereichertem
Uran aus der Anreicherungsanlage in Gronau für die genannten Jahre dargestellt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
35% 29% 16% 19% 6% 11%
23. Wie hoch ist der Anteil an angereichertem Uran aus Russland bei der
Brennelementeproduktion in Lingen seit 2011 (bitte nach jeweiligem Jahr
aufschlüsseln)?
Das Uran für die Herstellung von Brennelementen wird der ANF von
Auftraggebern der Brennelemente den Energieversorgungsunternehmen beigestellt. Die
ANF hat nach eigenen Angaben keine Kunden-/Lieferantenbeziehungen mit den
Anreicherungsanlagen.
Nachfolgend ist nach Angaben des NMU der Anteil von beigestelltem
angereichertem Uran aus Russland für die genannten Jahre dargestellt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
31% 12% 21% 27% 43% 40%
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]