Humanitäre Katastrophe und Seeblockade durch Saudi-Arabien vor der Küste Jemens
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Republik Jemen steht zwei Jahre nach der Militärintervention einer von Saudi-Arabien geführten Koalition am 26. März 2015 am Rande einer Hungersnot und einer humanitären Katastrophe. Mindestens 18 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe und leiden unter Nahrungsmangel. Knapp sieben Millionen sind akut von Hunger bedroht. Die Vereinten Nationen haben den Bedarf für Nothilfe im Jemen auf 2,1 Mrd. US-Dollar veranschlagt, doch nur 7 Prozent davon sind derzeit durch Finanzierungszusagen der Geberländer gedeckt (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschenhungertod-bedroht). Jemen weist weltweit die dritthöchste Rate von Unterernährung auf. Am dringendsten benötigt die jemenitische Bevölkerung Hilfe in der Ernährung, der Gesundheitsversorgung, sicheren Zugang zu Trinkwasser und Sanitäranlagen (http://tinyurl.com/n287t9y, Auswärtiges Amt).
Nach Aussage des Auswärtigen Amts wird eine „erfolgreiche Durchführung der erforderlichen humanitären Hilfsmaßnahmen […] jedoch durch Verletzungen des humanitären Völkerrechts erschwert“ (ebd.). Das Außenamt erwähnt – anders als etwa die Vereinten Nationen – dabei nicht die Militärintervention der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition als Ursache für diese humanitäre Notlage.
Bei den Luftangriffen unter Führung Riads wurden seit 2015 über 7 600 Menschen getötet, darunter 4 600 Zivilisten. Über drei Millionen Menschen wurden durch diese Kämpfe vertrieben (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschen-hungertod-bedroht ). Die seit 2015 andauernden Luftangriffe, auch auf Zivilisten, die für diese hohen Zahlen verantwortlich sind, sind nach Einschätzung von Human Rights Watch Kriegsverbrechen (www.hrw.org/news/2015/07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-warcrime).
Der sichere Zugang zum Jemen, der für die humanitäre Hilfe unerlässlich wäre, wird insbesondere durch die Zerstörung von Häfen, Straßen, Brücken durch Luftangriffe sowie die Blockade des Wasserzugangs zum Jemen durch eine von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition erschwert und in großen Teilen unmöglich gemacht (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-siebenmillionen-menschen-hungertod-bedroht ). Da Jemen rund 90 Prozent seiner Nahrungsmittel importieren muss, ist eine solche Blockade für die vom Auswärtigen Amt konstatierten prekären Bedingungen eines Großteils der Bevölkerung mitverantwortlich, wenn nicht sogar ausschlaggebend. Durch die Handlungsweise Saudi-Arabiens steht eine humanitäre Katastrophe kurz bevor.
Das bisherige Engagement der Bundesregierung für ein Ende von Luftangriffen und Seeblockade hielt sich aus Sicht der Fragesteller bisher in Grenzen: Tatsächlich genehmigte der Bundessicherheitsrat immer wieder Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien oder einen Staat, der an der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beteiligt ist, und zwar auch noch nach Beginn der Seeblockade und der Luftschläge vor gut zwei Jahren. Erst am 27. Januar 2017 informierte der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über eine weitere Genehmigung solcher Rüstungsexporte. Erlaubt wurde der Verkauf von zwei bewaffneten Patrouillenbooten, auf deren Export noch 46 weitere folgen sollen (www.taz.de/!5375763). Wie der Bundessicherheitsrat die fortlaufenden Rüstungsexporte angesichts der humanitären Folgen der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens genehmigen kann, ist aus Sicht der Fragesteller unverständlich, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass deutsche Waffen, Munition oder sonstige Rüstungsgüter – auch aus dem Dual-use-Bereich – Kriegsverbrechen durch Saudi-Arabien und/oder seine Bündnispartner im Jemen ermöglichen.
Die durch den UN-Sicherheitsrat nicht gedeckten Luftangriffe der von Saudi-Arabien angeführten Koalition werden bis dato fortgeführt. Jüngstes erschreckendes Ereignis war der Angriff auf ein Flüchtlingsboot Mitte März aus Somalia, das auf den Weg in den Jemen war und bei dessen Zerstörung mindestens 42 Menschen getötet wurden (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!5393259/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens in Bezug auf die humanitäre Notlage im Jemen getroffen?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2016 humanitäre Hilfe für den Jemen bereitgestellt?
In welchem Umfang wird die Bundesregierung im Jahr 2017 humanitäre Hilfe für den Jemen bereitstellen?
a) Wie hat die Bundesregierung nachvollziehbar sichergestellt, dass die im Jahr 2016 bereitgestellten Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Jemen in Höhe von 55,25 Mio. Euro trotz der schwierigen Erreichbarkeit verwendet wurden?
b) Wofür wurden diese Mittel verwendet (bitte nach Organisation, Verwendungszweck und Verwendungsort aufschlüsseln)?
Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, davon auszugehen, dass ihre getroffenen Maßnahmen ausreichend sind?
Welche Maßnahmen wären nach Meinung der Bundesregierung notwendig, um das Andauern oder gar eine Verschärfung der humanitären Katastrophe im Jemen abzuwenden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Kontext zusätzlich zu den bisher getroffenen Initiativen?
Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der humanitären Situation im Jemen ein?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die humanitäre Notlage im Jemen?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition vor der Küste Jemens Hilfslieferungen erschwert werden und dadurch die humanitäre Notlage verschärft und begründet wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-saudi-arabiens-krieg-gegen-die-huthis-hat-schlimme-folgen-a-1045758.html)?
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die humanitäre Notlage im Jemen auch Konsequenz der Luftangriffe der von Saudi-Arabien angeführten Koalition ist (www.tagesschau.de/ausland/jemen-hungersnot-101.html)?
Welche Kenntnisse (auch geheimdienstliche) hat die Bundesregierung über den Umfang ziviler Opfer von Luftangriffen, die seit dem Jahr 2015 von der von Saudi-Arabien angeführten Koalition durchgeführt wurden?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Verurteilung der Seeblockade durch die UNO (www.zeit.de/news/2015-06/25/uno-uno-verurteilt-seeblockadedurch-arabische-koalition-im-jemen-25213408), und welche Konsequenzen zieht sie in diesem konkreten Zusammenhang aus dem Vorgehen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition?
Welche weiteren Nationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang zurzeit an der Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beteiligt?
Welche dieser Nationen werden von der Bundeswehr und/oder anderen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland derart unterstützt, dass dieser Beistand die Beteiligung an der Militärintervention in Jemen begünstigen könnte?
Welche politischen Maßnahmen gegenüber Saudi-Arabien und den Staaten der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition hat die Bundesregierung unternommen, um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des Völkerrechts sowie eine Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?
Welche Auswirkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung ihre in der Antwort zu Frage 15 genannten politischen Maßnahmen auf die humanitäre Situation sowie die Einhaltung des Völkerrechts?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des humanitären Völkerrechts sowie einer Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?
Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung in Bezug auf Frage 16 für realisierbar?
Inwiefern glaubt die Bundesregierung, dass der Besuch des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015, auf den sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 26. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6857) verwiesen hat, eine positive Veränderung bewirkt hat?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang Hilfslieferungen, die zur Beendigung der humanitären Notlage im Jemen gedacht waren, durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition verhindert, unterbunden oder zerstört wurden?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Unterbindung oder Verhinderung von humanitären Maßnahmen, die durch die Bundesregierung geplant, finanziell unterstützt, durchgeführt oder anderweitig unterstützt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Seeblockade?
Gab es seit November 2015 Kontakte zwischen Kräften der durch Saudi-Arabien geführten Koalition und Kräften der Operation „ATALANTA“ (wenn ja, bitte detailliert aufführen)?
In welchem Umfang hat der Bundessicherheitsrat seit Beginn der Angriffe der von Saudi-Arabien angeführten Koalition im Jahr 2015 den Export von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien geführten Koalition genehmigt (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids beantworten)?
Welche Schiffe oder Boote, die zur militärischen Nutzung geeignet sind, wurden seit Beginn der Angriffe auf Jemen von Deutschland oder deutschen Firmen nach Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition exportiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib sowie Einsatz der in der Antwort zu Frage 24 genannten Schiffe oder Boote im Rahmen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition?
Auf Basis welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung ausschließen, dass genannte Schiffe und Boote im Rahmen der Seeblockade der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition zum Einsatz kommen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie Waffen oder Material aus Rüstungsexporten, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition im Jemen verwendet wurden oder werden?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnisse darüber, ob Waffen, Munition oder Material, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei der Seeblockade vor der Küste Jemens verwendet wurden?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen, Material oder Munition, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei dem Angriff auf ein Flüchtlingsboot im März 2017 verwendet wurden (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/jemen-fluechtlingsboot-somaliakampfhubschrauber-angriff-tote)?
c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen oder Munition, die aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei Luftangriffen auf den Jemen verwendet wurden?
d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Waffen, die aus Rüstungsexporten stammen, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition zu zivilen Opfern in Jemen oder vor der Küste Jemens geführt haben?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von Seiten Saudi-Arabiens aller aus Rüstungsexporten stammenden Waffen, welche seit dem Jahr 2015 vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die vom Bundessicherheitsrat genehmigten und an Saudi-Arabien gelieferten/zu liefernden bewaffneten Boote, über die der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2017 informierte, im Rahmen der Seeblockade vor der Küste Jemens eingesetzt werden (www.taz.de/!5375763/)?
Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse über den Einsatz und Verwendungszweck der in der Antwort zu Frage 29 benannten Boote?
Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, durch wen in der Meeresstraße Bab al-Mandab vor der Küste des Jemen im März 2017 ein Flüchtlingsboot angegriffen wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/jemenfluechtlinge-aus-somalia-offenbar-durch-kampfhubschrauber-getoetet-a-1139194.html)?
a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der in Frage 31 benannte Angriff von Kräften der von Saudi-Arabien angeführten Koalition ausgeführt wurde (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!5393259/)?
b) Wenn nicht, wer war nach Meinung der Bundesregierung für diesen verheerenden Angriff verantwortlich?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in Frage 31 benannten Vorfall?
Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Human Rights Watch zu, dass Saudi-Arabien, und damit ein Staat, an den vom Bundessicherheitsrat Rüstungsexporte genehmigt wurden, in den letzten zwei Jahren wiederholt Kriegsverbrechen begangen hat (www.hrw.org/news/2015/07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-war-crime)?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus – und wenn ja, mit welcher Begründung –, dass Saudi-Arabien und die Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition mit den durch die Bundesregierung gelieferten Waffen und Materialien in Zukunft angesichts der bekannten Vorfälle verantwortungsvoll umgehen werden?
Wie wird die aktuelle Situation in Anbetracht der Seeblockade vor der jemenitischen Küste und der Luftangriffe auf den Jemen, sowie die geschilderten konkreten Ereignisse, in Zukunft die Entscheidung der Bundesregierung in Bezug auf weitere Rüstungsexporte an Saudi-Arabien oder einen Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beeinflussen?
Wird die Bundesregierung Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien oder einen Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition weiterhin zustimmen?