[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12788
18. Wahlperiode 19.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12431 –
Humanitäre Katastrophe und Seeblockade durch Saudi-Arabien vor der Küste
Jemens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Republik Jemen steht zwei Jahre nach der Militärintervention einer von
Saudi-Arabien geführten Koalition am 26. März 2015 am Rande einer
Hungersnot und einer humanitären Katastrophe. Mindestens 18 Millionen Menschen
benötigen humanitäre Hilfe und leiden unter Nahrungsmangel. Knapp sieben
Millionen sind akut von Hunger bedroht. Die Vereinten Nationen haben den Bedarf
für Nothilfe im Jemen auf 2,1 Mrd. US-Dollar veranschlagt, doch nur 7 Prozent
davon sind derzeit durch Finanzierungszusagen der Geberländer gedeckt (www.
oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-
menschenhungertod-bedroht). Jemen weist weltweit die dritthöchste Rate von
Unterernährung auf. Am dringendsten benötigt die jemenitische Bevölkerung Hilfe in
der Ernährung, der Gesundheitsversorgung, sicheren Zugang zu Trinkwasser
und Sanitäranlagen (
http://tinyurl.com/n287t9y, Auswärtiges Amt).
Nach Aussage des Auswärtigen Amts wird eine „erfolgreiche Durchführung der
erforderlichen humanitären Hilfsmaßnahmen […] jedoch durch Verletzungen
des humanitären Völkerrechts erschwert“ (ebd.). Das Außenamt erwähnt –
anders als etwa die Vereinten Nationen – dabei nicht die Militärintervention der
von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition als Ursache für diese
humanitäre Notlage. Bei den Luftangriffen unter Führung Riads wurden seit 2015
über 7 600 Menschen getötet, darunter 4 600 Zivilisten. Über drei Millionen
Menschen wurden durch diese Kämpfe vertrieben (
www.oxfam.de/presse/
pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschen-hungertod-bedroht).
Die seit 2015 andauernden Luftangriffe, auch auf Zivilisten, die für diese hohen
Zahlen verantwortlich sind, sind nach Einschätzung von Human Rights Watch
Kriegsverbrechen (
www.hrw.org/news/2015/07/27/yemen-coalition-
strikesresidence-apparent-war-crime).
Der sichere Zugang zum Jemen, der für die humanitäre Hilfe unerlässlich wäre,
wird insbesondere durch die Zerstörung von Häfen, Straßen, Brücken durch
Luftangriffe sowie die Blockade des Wasserzugangs zum Jemen durch eine von
Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition erschwert und in großen Teilen
unmöglich gemacht (
www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-
siebenmillionen-menschen-hungertod-bedroht ). Da Jemen rund 90 Prozent seiner
Nahrungsmittel importieren muss, ist eine solche Blockade für die vom
Auswärtigen Amt konstatierten prekären Bedingungen eines Großteils der
Bevölkerung mitverantwortlich, wenn nicht sogar ausschlaggebend. Durch die
Handlungsweise Saudi-Arabiens steht eine humanitäre Katastrophe kurz bevor.
Das bisherige Engagement der Bundesregierung für ein Ende von Luftangriffen
und Seeblockade hielt sich aus Sicht der Fragesteller bisher in Grenzen:
Tatsächlich genehmigte der Bundessicherheitsrat immer wieder Rüstungsexporte
nach Saudi-Arabien oder einen Staat, der an der von Saudi-Arabien angeführten
Koalition beteiligt ist, und zwar auch noch nach Beginn der Seeblockade und
der Luftschläge vor gut zwei Jahren. Erst am 27. Januar 2017 informierte der
damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages über eine weitere Genehmigung solcher
Rüstungsexporte. Erlaubt wurde der Verkauf von zwei bewaffneten
Patrouillenbooten, auf deren Export noch 46 weitere folgen sollen (
www.taz.de/!5375763).
Wie der Bundessicherheitsrat die fortlaufenden Rüstungsexporte angesichts der
humanitären Folgen der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens
genehmigen kann, ist aus Sicht der Fragesteller unverständlich, da nicht
ausgeschlossen werden kann, dass deutsche Waffen, Munition oder sonstige
Rüstungsgüter – auch aus dem Dual-use-Bereich – Kriegsverbrechen durch Saudi-
Arabien und/oder seine Bündnispartner im Jemen ermöglichen.
Die durch den UN-Sicherheitsrat nicht gedeckten Luftangriffe der von Saudi-
Arabien angeführten Koalition werden bis dato fortgeführt. Jüngstes
erschreckendes Ereignis war der Angriff auf ein Flüchtlingsboot Mitte März aus
Somalia, das auf den Weg in den Jemen war und bei dessen Zerstörung mindestens
42 Menschen getötet wurden (
www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/
!5393259/).
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens in Bezug auf die humanitäre Notlage
im Jemen getroffen?
Angesichts des gewachsenen humanitären Bedarfs hat die Bundesregierung seit
März 2015 ihre humanitäre Hilfe in der Republik Jemen deutlich erhöht. Dabei
gliedert sich die deutsche humanitäre Hilfe in das von den Vereinten Nationen
koordinierte humanitäre System ein und unterstützt deutsche
Nichtregierungsorganisationen und die humanitären Organisationen der Vereinten Nationen im
Rahmen des humanitären Hilfsplans, sowie die internationale Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung. Die strategischen Schwerpunkte der deutschen humanitären
Hilfe in Jemen sind Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, Wasser,
Sanitärversorgung und Hygiene sowie Schutzmaßnahmen. Dabei berücksichtigt die
Bundesregierung im Rahmen des „Whole-of-Yemen“-Ansatzes in Jemen
vorrangig Regionen mit hohen Unterernährungsraten, hohem Binnenvertriebenen-
Anteil sowie angrenzende Länder, die Flüchtlinge aus Jemen aufgenommen haben.
Aufgrund der drohenden Hungersnot in Jemen fördert die Bundesregierung
insbesondere das Welternährungsprogramm, dessen Schwerpunkt auf
Ernährungssicherung liegt. Zudem liegt der Fokus auf der Eindämmung des aktuellen
Cholera-Ausbruchs.
Ferner führt die Bundesregierung auch in der aktuellen Krise die
Entwicklungszusammenarbeit mit Jemen weiter. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde an
den Krisenkontext angepasst, um beispielsweise noch vorhandene öffentliche
Strukturen zur Versorgung der Bevölkerung mit Basisdienstleistungen
aufrechtzuerhalten.
2. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2016 humanitäre Hilfe
für den Jemen bereitgestellt?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 32,5 Mio. Euro für
Maßnahmen der humanitären Hilfe in Jemen bereitgestellt.
3. In welchem Umfang wird die Bundesregierung im Jahr 2017 humanitäre
Hilfe für den Jemen bereitstellen?
Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung angesichts des gestiegenen humanitären
Bedarfs bisher 125 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Jemen
bereitgestellt.
4. a) Wie hat die Bundesregierung nachvollziehbar sichergestellt, dass die im
Jahr 2016 bereitgestellten Mittel des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Jemen in Höhe von 55,25 Mio. Euro trotz der
schwierigen Erreichbarkeit verwendet wurden?
Seit Beginn der aktuellen Krise in Jemen wurde die
Entwicklungszusammenarbeit an den Krisenkontext angepasst. Aufgrund der Sicherheitslage ist kein
entsandtes Personal mehr vor Ort.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat
über 140 lokale Angestellte in Jemen, die die Projekte weiterführen. Die
Steuerung erfolgt von Deutschland aus. Ein Risiko- und Sicherheitsmanagement wurde
eingerichtet, um durch konstante Beobachtung der Sicherheitslage die weitere
Umsetzung der Vorhaben vor Ort zu ermöglichen.
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Portfolio an den aktuellen
Krisenkontext angepasst. Im Vordergrund stehen schnell wirksame Maßnahmen
zur Stabilisierung der Lebensbedingungen, die über die Agenturen der Vereinten
Nationen oder lokale Projektträger umgesetzt werden. Mit den jeweiligen Trägern
sind spezielle Verfahren zur Mittelverwendungskontrolle vereinbart,
beispielsweise Auszahlungen entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt auf
Grundlage von Verwendungsnachweisen und aktualisierten Bedarfsschätzungen.
b) Wofür wurden diese Mittel verwendet (bitte nach Organisation,
Verwendungszweck und Verwendungsort aufschlüsseln)?
Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung
(Anlage I) zu entnehmen.
5. Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, davon auszugehen,
dass ihre getroffenen Maßnahmen ausreichend sind?
Die Bundesregierung integriert ihre humanitäre Hilfe in den von den Vereinten
Nationen koordinierten humanitären Hilfsplan, der für das Jahr 2017 einen Bedarf
von 2,1 Mrd. US-Dollar deklariert. Die Bundesregierung ist mit bislang 125 Mio.
Euro drittgrößter humanitärer Geber in Jemen. Damit trägt die Bundesregierung
einen Anteil von 6 Prozent zur Deckung des von den Vereinten Nationen
koordinierten Hilfsplans bei.
Zudem hat die Bundesregierung, im Gegensatz zu den meisten anderen Gebern,
die Entwicklungszusammenarbeit nicht eingestellt und leistet damit einen
zusätzlichen Beitrag, um auf den vor Ort bestehenden Bedarf einzugehen.
6. Welche Maßnahmen wären nach Meinung der Bundesregierung notwendig,
um das Andauern oder gar eine Verschärfung der humanitären Katastrophe
im Jemen abzuwenden?
Nur eine politische Lösung des Konflikts kann die humanitäre Krise in Jemen
nachhaltig beenden. Alle Konfliktparteien sind dazu aufgerufen, die Waffen
ruhen zu lassen, uneingeschränkten humanitären Zugang zu gewähren und zum
Verhandlungstisch zurückzukehren.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Kontext
zusätzlich zu den bisher getroffenen Initiativen?
Die Bundesregierung wird weiterhin den Sondergesandten der Vereinten
Nationen für Jemen, Ismail Ould Sheikh Ahmed, bei seinen Bemühungen um eine
politische Lösung unterstützen. Sie wird auch weiter alle Konfliktparteien an ihre
Verantwortung erinnern, im Interesse der notleidenden Menschen die
Kampfhandlungen umgehend einzustellen und sich ernsthaft für eine politische Lösung
des innerjemenitischen Konflikts einzusetzen. Die Bundesregierung wird
weiterhin die Berghof Foundation bei ihren Aktivitäten unterstützen, alle jemenitischen
Gruppen im Rahmen eines inklusiven informellen Dialogformats
zusammenzubringen.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der
humanitären Situation im Jemen ein?
Eine Verschärfung der humanitären Krise ist möglich. Sowohl der humanitäre
Zugang, als auch der kommerzielle Warenverkehr leiden erheblich unter den
schlechten Sicherheitsbedingungen, administrativen Hürden und der fehlenden
Geldversorgung durch die handlungsunfähige Zentralbank. Ausbleibende
Gehaltszahlungen im öffentlichen Sektor lassen zunehmend öffentliche Strukturen
kollabieren und entziehen weiten Teilen der Bevölkerung die finanzielle
Lebensgrundlage.
Jemen ist zudem von einem massiven Cholera-Ausbruch betroffen; ein
sprunghafter Anstieg der Verdachtsfälle und Todesopfer wird seitens der Vereinten
Nationen erwartet.
9. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die humanitäre Notlage im
Jemen?
Die Gründe für die humanitäre Notlage in Jemen sind vielschichtig. Jemen
gehörte bis Anfang 2015 zu den humanitären Notlagen, die von der Europäischen
Union (Directorate-General for European Civil Protection and Humanitarian Aid
Operations Forgotten Crisis Assessment) auf der Liste der „Vergessenen Krisen“
aufgeführt wurden. Extreme Armut, Flüchtlings- und Migrationsströme,
steigende Lebensmittelpreise, Wasserknappheit, Ölkrise sowie häufige
Naturkatastrophen (wie etwa Dürren) und interne bewaffnete Konflikte kennzeichneten die
Lage bereits vor 2015. Die Kampfhandlungen und damit einhergehende
Maßnahmen seit Ende März 2015 haben wichtige Versorgungsrouten und andere zivile
Infrastruktur zerstört und damit die Versorgungslage erheblich verschlechtert.
Außerdem kann aufgrund der bereits seit längerem handlungsunfähigen
Zentralbank ein rapider Währungsverfall beobachtet werden. Die jemenitische
Zentralbank ist außer für klassische Aufgaben wie der Währungsstabilisierung auch für
die Gehaltszahlungen im öffentlichen Sektor verantwortlich, die seit Monaten
nicht mehr erfolgt sind. Dadurch ist ein großer Teil der Bevölkerung nicht mehr
in der Lage, ausreichend Lebensmittel zu kaufen oder für ärztliche Behandlungen
aufzukommen.
10. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die
Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition vor der Küste
Jemens Hilfslieferungen erschwert werden und dadurch die humanitäre
Notlage verschärft und begründet wurde (
www.spiegel.de/politik/ausland/
jemen-saudi-arabiens-krieg-gegen-die-huthis-hat-schlimme-folgen-a-104
5758.html)?
Die Vereinten Nationen haben den Verifikations- und Inspektionsmechanismus
UNVIM („United Nations Verification and Inspection Mechanism“) geschaffen,
um den maritimen kommerziellen und humanitären Warenverkehr zu erleichtern.
Hierdurch hat sich der Zugang zu den jemenitischen Häfen am Roten Meer
verbessert. Gleichwohl können zusätzliche Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der
von der Militärkoalition unter Führung Saudi-Arabiens durchgeführten
Seeraumüberwachung dazu beigetragen haben, dass Warenimporte verzögert wurden.
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die
humanitäre Notlage im Jemen auch Konsequenz der Luftangriffe der von Saudi-
Arabien angeführten Koalition ist (
www.tagesschau.de/ausland/jemen-
hungersnot-101.html)?
Durch Kampfhandlungen beider Seiten gab es viele Todesopfer und Verletzte.
Mehr als die Hälfte aller Gesundheitseinrichtungen und andere zivile
Infrastruktur wurden angegriffen und beschädigt beziehungsweise zerstört. Viele
Hafenanlagen, Straßen und Brücken sind zerstört oder mit zahlreichen Kontrollpunkten
versehen, was den Zugang zu grundlegenden Versorgungsgütern und
Dienstleistungen sowie den Transport von Hilfsgütern und den Zugang der humanitären
Akteure erschwert.
11. Welche Kenntnisse (auch geheimdienstliche) hat die Bundesregierung über
den Umfang ziviler Opfer von Luftangriffen, die seit dem Jahr 2015 von der
von Saudi-Arabien angeführten Koalition durchgeführt wurden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Verurteilung der Seeblockade durch
die UNO (
www.zeit.de/news/2015-06/25/uno-uno-verurteilt-
seeblockadedurch-arabische-koalition-im-jemen-25213408), und welche Konsequenzen
zieht sie in diesem konkreten Zusammenhang aus dem Vorgehen der von
Saudi-Arabien angeführten Koalition?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Versorgung von Jemen mit
Handelsgütern aufrechterhalten werden muss. Hierfür war die Einrichtung des
Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen im April
2016 ein wichtiger Schritt. Die Bundesregierung setzt sich bei allen Beteiligten
dafür ein, zu einem reibungslosen Funktionieren des Mechanismus beizutragen.
13. Welche weiteren Nationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
welchem Umfang zurzeit an der Seeblockade der von Saudi-Arabien
angeführten Koalition beteiligt?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang (Anlage III)
verschickt.*
14. Welche dieser Nationen werden von der Bundeswehr und/oder anderen
Institutionen der Bundesrepublik Deutschland derart unterstützt, dass dieser
Beistand die Beteiligung an der Militärintervention in Jemen begünstigen
könnte?
Weder die Bundeswehr noch andere Institutionen der Bundesrepublik
Deutschland leisten der Militärkoalition Beistand.
15. Welche politischen Maßnahmen gegenüber Saudi-Arabien und den Staaten
der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition hat die Bundesregierung
unternommen, um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des
Völkerrechts sowie eine Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?
Die Bundesregierung drängt in ihren politischen Gesprächen mit den Parteien mit
Nachdruck auf uneingeschränkten humanitären Zugang sowie die Achtung
humanitären Völkerrechts. Um eine unabhängige, gründliche und zügige
Untersuchung von Vorwürfen von Verletzungen humanitären Völkerrechts zu
gewährleisten, setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige internationale
Untersuchungskommission ein.
16. Welche Auswirkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung ihre
in der Antwort zu Frage 15 genannten politischen Maßnahmen auf die
humanitäre Situation sowie die Einhaltung des Völkerrechts?
Eine nationale jemenitische Untersuchungskommission sowie ein gemeinsames
Auswertungsgremium der Militärkoalition („Joint Incidents Assessment Team“)
gehen Vorwürfen von Verletzungen humanitären Völkerrechts im Jemen-
Konflikt nach. Die Einrichtung nationaler Untersuchungsgremien war ein erster
Schritt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine internationale
Untersuchungskommission einsetzen.
17. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine
Beendigung der Seeblockade, der Achtung des humanitären Völkerrechts sowie
einer Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?
18. Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung in Bezug auf
Frage 16 für realisierbar?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 12 und 15 wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
19. Inwiefern glaubt die Bundesregierung, dass der Besuch des damaligen
Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015, auf den
sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
vom 26. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6857) verwiesen hat,
eine positive Veränderung bewirkt hat?
Bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 hatte der damalige
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, die Lage in Jemen mit
dem Präsidenten der Republik Jemen, Abed Rabbo Mansur Hadi, wie auch mit
der saudischen Staatsführung umfassend erörtert. Dabei forderte er Saudi-
Arabien insbesondere auf, zu einer politischen Lösung beizutragen. Seitdem fanden
mehrere Runden von Friedensverhandlungen in der Schweiz und in Kuwait statt,
allerdings ohne greifbares Ergebnis.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
Hilfslieferungen, die zur Beendigung der humanitären Notlage im Jemen
gedacht waren, durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition verhindert,
unterbunden oder zerstört wurden?
Die humanitäre Gemeinschaft in Jemen sieht sich mit zahlreichen
administrativen, bürokratischen, logistischen und die Sicherheit betreffenden Hindernissen
konfrontiert, die von den Konfliktparteien verursacht werden.
21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Unterbindung oder Verhinderung von humanitären Maßnahmen, die durch die
Bundesregierung geplant, finanziell unterstützt, durchgeführt oder
anderweitig unterstützt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte
Seeblockade?
Auf die Antwort zu Frage 10a wird verwiesen.
22. Gab es seit November 2015 Kontakte zwischen Kräften der durch Saudi-
Arabien geführten Koalition und Kräften der Operation „ATALANTA“
(wenn ja, bitte detailliert aufführen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine formalen Kontakte zwischen
Kräften der Operation ATALANTA und Kräften der von Saudi-Arabien
geführten Koalition. Es kommt vereinzelt zu Begegnungen von militärischen Einheiten
der jeweiligen Operation im Rahmen der Teilnahme am internationalen
Seeverkehr.
23. In welchem Umfang hat der Bundessicherheitsrat seit Beginn der Angriffe
der von Saudi-Arabien angeführten Koalition im Jahr 2015 den Export von
Rüstungsgütern an Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien
geführten Koalition genehmigt (bitte unter Angabe der genauen
Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen
Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids
beantworten)?
Als Staaten der durch Saudi-Arabien geführten Koalition wurden neben Saudi-
Arabien die folgenden Staaten berücksichtigt: Arabische Republik Ägypten,
Königreich Bahrain, haschemitisches Königreich Jordanien, Staat Katar, Staat
Kuwait, Königreich Marokko, Republik Senegal, Republik Sudan und Vereinigte
Arabische Emirate. Als Zeitpunkt wurden alle
Bundessicherheitsratsentscheidungen ab dem 25. März 2015 berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bereits gemäß § 8 Absatz 1
der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates über abschließende
Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates
vorangegangen ist, informiert. Die einzelnen Genehmigungsentscheidungen sind der
als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage II) zu entnehmen.
24. Welche Schiffe oder Boote, die zur militärischen Nutzung geeignet sind,
wurden seit Beginn der Angriffe auf Jemen von Deutschland oder deutschen
Firmen nach Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien
angeführten Koalition exportiert?
Seit dem 25. März 2015 wurden für Ägypten und Saudi-Arabien
Ausfuhrgenehmigungen für Schiffe bzw. Boote erteilt, die unter die Kriegswaffenliste Nr. 17
und Nr. 18 beziehungsweise Ausfuhrlistenposition A0009 fallen.
Genehmigungen wurden für Patrouillenboote nach Saudi-Arabien (Kriegswaffenliste-Nr. 17)
und ein U-Boot für Ägypten (Kriegswaffenliste-Nr. 18) erteilt.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib sowie
Einsatz der in der Antwort zu Frage 24 genannten Schiffe oder Boote im
Rahmen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition?
26. Auf Basis welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung ausschließen,
dass genannte Schiffe und Boote im Rahmen der Seeblockade der durch
Saudi-Arabien angeführten Koalition zum Einsatz kommen?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammengefasst beantwortet.
Bezüglich der genannten Patrouillenboote wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12676 verwiesen.
Weitere eigene Erkenntnisse liegen der Bunderegierung nicht vor.
27. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie Waffen oder
Material aus Rüstungsexporten, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt
wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition im Jemen
verwendet wurden oder werden?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnisse darüber, ob
Waffen, Munition oder Material, die bzw. das aus Rüstungsexporten
stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden,
durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei der Seeblockade
vor der Küste Jemens verwendet wurden?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen,
Material oder Munition, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen
bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch
die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei dem Angriff auf ein
Flüchtlingsboot im März 2017 verwendet wurden (
www.zeit.de/
gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/jemen-fluechtlingsboot-
somaliakampfhubschrauber-angriff-tote)?
c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen oder
Munition, die aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom
Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien
angeführte Koalition bei Luftangriffen auf den Jemen verwendet wurden?
d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Waffen, die aus
Rüstungsexporten stammen, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt
wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition zu zivilen
Opfern in Jemen oder vor der Küste Jemens geführt haben?
Die Fragen 27 bis 27d werden zusammengefasst beantwortet.
Kenntnisse über die Verwendung von Waffen, Munition oder Material, die aus
vom Bundessicherheitsrat genehmigten Rüstungsexporten stammen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
28. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von Seiten
Saudi-Arabiens aller aus Rüstungsexporten stammenden Waffen, welche
seit dem Jahr 2015 vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
29. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die vom
Bundessicherheitsrat genehmigten und an Saudi-Arabien gelieferten/zu liefernden
bewaffneten Boote, über die der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2017
informierte, im Rahmen der Seeblockade vor der Küste Jemens eingesetzt
werden (
www.taz.de/!5375763/)?
30. Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse über den
Einsatz und Verwendungszweck der in der Antwort zu Frage 29 benannten
Boote?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst beantwortet.
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12676 wird
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
31. Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, durch wen in der
Meeresstraße Bab al-Mandab vor der Küste des Jemen im März 2017 ein
Flüchtlingsboot angegriffen wurde (
www.spiegel.de/politik/ausland/
jemenfluechtlinge-aus-somalia-offenbar-durch-kampfhubschrauber-getoetet-a-11
39194.html)?
32. a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der in Frage 31
benannte Angriff von Kräften der von Saudi-Arabien angeführten
Koalition ausgeführt wurde (
www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!53932
59/)?
b) Wenn nicht, wer war nach Meinung der Bundesregierung für diesen
verheerenden Angriff verantwortlich?
Die Fragen 31 bis 32b werden zusammengefasst beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in Frage 31
benannten Vorfall?
Dieser Angriff verdeutlicht erneut die Notwendigkeit der Achtung humanitären
Völkerrechts durch alle Konfliktparteien sowie einer schnellen Wiederaufnahme
inklusiver Friedensverhandlungen. Für beides setzt sich die Bundesregierung mit
Nachdruck ein.
34. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Human Rights
Watch zu, dass Saudi-Arabien, und damit ein Staat, an den vom
Bundessicherheitsrat Rüstungsexporte genehmigt wurden, in den letzten zwei Jahren
wiederholt Kriegsverbrechen begangen hat (
www.hrw.org/news/2015/
07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-war-crime)?
Die Bundesregierung verfolgt Berichte von Verletzungen humanitären
Völkerrechts im Jemen-Konflikt mit großer Sorge. Um eine unabhängige, gründliche
und zügige Untersuchung der Vorwürfe zu gewährleisten, setzt sich die
Bundesregierung für eine unabhängige internationale Untersuchungskommission ein.
35. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus – und wenn ja, mit welcher
Begründung –, dass Saudi-Arabien und die Staaten der von Saudi-Arabien
angeführten Koalition mit den durch die Bundesregierung gelieferten
Waffen und Materialien in Zukunft angesichts der bekannten Vorfälle
verantwortungsvoll umgehen werden?
36. Wie wird die aktuelle Situation in Anbetracht der Seeblockade vor der
jemenitischen Küste und der Luftangriffe auf den Jemen, sowie die geschilderten
konkreten Ereignisse, in Zukunft die Entscheidung der Bundesregierung in
Bezug auf weitere Rüstungsexporte an Saudi-Arabien oder einen Staat der
von Saudi-Arabien angeführten Koalition beeinflussen?
37. Wird die Bundesregierung Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien oder einen
Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition weiterhin zustimmen?
Die Fragen 35 bis 37 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik.
Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des
jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt
des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Der Beachtung der
Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht
beigemessen.
Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Saudi-Arabien und in
den Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition genau verfolgen und
wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
Anlage I, Antwort zu Frage 4b
Organisation Verwendungszweck
Mittel
(in Millionen
Euro)
Ort
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Unterstützung der lokalen Wasserversorger bei der
Stabilisierung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung 3
Aden, Hodeidah,
Sana’a, Taiz
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des
Bildungssystems 2,5 Hajjah, Sana’a
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Gesundheitssystemstärkung mit Schwerpunkt Mutter-
Kind-Gesundheit und Familienplanung 3
Hajjah, Hodeidah,
Ibb, Lahj, Al-
Mahweet, Sana’a,
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Unterstützung des Privatsektors beim Umgang mit der
Krise, insbesondere für Ausbildungsmaßnahmen 1,25
Aden, Mukallah,
Sana’a, Taiz
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Förderung von Zivilgesellschaft und Good Governance 1 Sana’a
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Studien- und Fachkräftefonds, insbesondere zur
Finanzierung des Risiko- und Sicherheitsmanagements 1,5 landesweit
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit
Verbesserung des Zugangs zu sozialen
Basisdienstleistungen für Binnenvertriebene und lokale Bevölkerung
in zentralen Aufnahmeregionen im Jemen
3 Ibb, Taiz
Kinderhilfswerk
der Vereinten
Nationen (UNICEF)
Aufrechterhaltung der Wasserversorgung 11
Aden, Al-Dahle,
Hodeidah, Lahj,
Mukallah, Sana’a
Kinderhilfswerk
der Vereinten
Nationen (UNICEF)
Unterstützung von Binnenflüchtlingen durch
Bereitstellung von Schul- und Lernmaterial, Rehabilitierung
von Wassersystemen und medizinische Versorgung
9 Hajjah, Sa’ada, Sana’a, Taiz
World Food
Programme (WFP)
Bekämpfung von Mangelernährung bei Kindern und
Müttern sowie Maßnahmen zur Prävention 15 landesweit
Social Fund for
Development
Beschäftigungsintensive Infrastrukturmaßnahmen zur
Verbesserung der Resilienz 5
landesweit in
ländlichen
Regionen
Anlage II, Antwort zu Frage 23
Ägypten
Monat/Jahr der
Entscheidung Rüstungsgut
Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen
in EURO
06/2015 Wärmebildkamera und Software-
Paket zur Kampfwertsteigerung von
Swingfire-Panzerabwehrraketen
MBDA Deutschland
GmbH
*
06/2015 HF-Kommunikationssysteme inkl.
Zubehör zum Einbau in Fregatten
Hagenuk
Marinekommunikation GmbH
*
10/2015 Zubehör und Ausrüstung für Betrieb,
Instandhaltung von Torpedos sowie
zum Training und Ausbildung an
Torpedos
Atlas Elektronik GmbH 9,3 Mio.
06/2016 U-Boot mit zugehörigen
Ausbildungssimulatoren, Depotersatzteilen,
Batterie- Lade- und Entladestation und
Zubehör
Thyssen Krupp Marine
Systems
*
06/2016 Torpedos Atlas Elektronik GmbH *
03/2017 Lenkflugkörper SIDEWINDER
komplett oder in Einzelteilen
Zielsuchköpfe für SIDEWINDER
Trainingslenkflugkörper
Diehl BGT Defence
GmbH & Co. KG
Bahrain
Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum.
Jordanien
Monat/Jahr der
Entscheidung
Rüstungsgut Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen in
EURO
06/2015 Vollautomatische Gewehre Heckler & Koch GmbH 811.900
10/2015 Tragbare Panzerabwehrwaffen Dynamit Nobel Defence
GmbH
*
02/2016 Maschinenpistolen
Vollautomatische Gewehre
Heckler & Koch GmbH 14.565
10/2016 Schützenpanzer MARDER Rheinmetall Landsysteme
GmbH
ca. 12,8 Millionen
Maschinenkanonen Kaliber 20 mm
Ersatzverschlüsse Maschinenkanonen
20 mm
Fahrschulpanzer MARDER
Ersatzteile
Katar
Monat/Jahr der
Entscheidung
Rüstungsgut Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen in
EURO
06/2015 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr:
Kampfpanzer LEOPARD 2
Bergepanzer WISENT 2
Gepanzertes Fahrzeug DINGO 2
Gepanzertes Fahrzeug FENNEK
Maschinengewehre Kaliber 7,62 und
12,7 mm
Panzerhaubitze 2000
Krauss-Maffei Wegman
GmbH & Co. KG
Keine Angabe, da
vorübergehende
Ausfuhr
Kuwait
Monat/Jahr der
Entscheidung
Rüstungsgut Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen in
EURO
02/2016 Rohr für Marineleichtgeschütz Rheinmetall Waffe
Munition GmbH
*
06/2016 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr
zur Erprobung:
Gepanzertes
Mannschaftstransportfahrzeug FUCHS 2
Rheinmetall MAN
Military Vehicles
*
Marokko
Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum.
Saudi-Arabien
Monat/Jahr der
Entscheidung
Rüstungsgut Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen in
EURO
06/2015 Patrouillenboote 44 m Fr. Fassmer GmbH *
02/2016 Zivile Hubschrauber mit
militärischen Einbauten
Airbus Helicopter
Deutschland GmbH
*
06/2016 Patrouillenboot, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH *
11/2016 Artilleriemultifunktionszünder
(über Frankreich)
Junghans Microtec GmbH *
01/2017 Patrouillenboote, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH *
03/2017 Patrouillenboote, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH *
03/2017 Vorübergehende, wiederholte
Ausfuhr: Radarsystem SPEXER
Airbus Defence and Space
Electronics and Border
Security GmbH
*
Senegal
Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum.
Sudan
Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum.
Vereinigte Arabische Emirate
Monat/Jahr der
Entscheidung
Rüstungsgut Exportierendes
Unternehmen
Gesamtvolumen in
EURO
06/2015 Vorübergehende Ausfuhr:
Gepanzertes Kettenfahrzeug
Flensburger Fahrzeugbau
GmbH
Keine Angabe, da
vorübergehende
Ausfuhr
06/2015 Zünder für Infanteriemunition
40 mm
Junghans Microtec GmbH *
10/2015 Vollautomatische Gewehre
Maschinenpistolen
Patronen
Heckler & Koch GmbH 508.719
02/2016 Vollautomatische Gewehre
Gehäuseoberteile für
vollautomatische Gewehre
Maschinenpistolen
Patronen für Granatwaffen
Heckler & Koch GmbH
Rheinmetall Waffe
Munition GmbH
1.546.138
06/2016 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr
zur Erprobung:
Torpedos ohne Gefechtskopf
vollständig oder als Einzelteile
(Rumpftorpedos, Zielsuchköpfe)
(Verlängerung)
Atlas Elektronik GmbH *
06/2016 Vorübergehende Ausfuhr zur
Erprobung: Gepanzertes Fahrzeug PMMC
als Mannschaftstransporter
(Folgeantrag zu abgelaufener
Genehmigung)
Flensburger Fahrzeugbau
GmbH
*
11/2016 Teile und Komponenten für mobiles
Gefechtsübungszentrum
Rheinmetall Defence
Electronics GmbH
8,4 Millionen
03/2017 Teile und Komponenten für die
Erweiterung eines
Gefechtsübungszentrums
Rheinmetall Defence
Electronics GmbH
34,7 Millionen
03/2017 Zünder für 40 mm Infanteriepatronen Junghans Microtec GmbH *
03/2017 Reaktivpanzerungen in Form von
Modulen
Dynamit Nobel Defence
GmbH
125,84 Millionen
* Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen aus
Mitteilungen der Bundesregierung an den Bundestag oder auch anderen parlamentarischen Anfragen Rückschlüsse auf den Einzelpreis
bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden
Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts,
geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des
Urteils).
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ISSN 0722-8333]