[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12678
18. Wahlperiode 07.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Renate Künast,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12453 –
Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische
Verbrauchsangaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Haushaltsgeräte mit einem niedrigen Energieverbrauch helfen Energie
einzusparen und Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher gering zu halten. Die
Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
das Ziel gesetzt, über eine „Top-Runner-Strategie – national und auf EU-Ebene“
bis zum Jahr 2020 den Primärenergieverbrauch um 85 Petajoule zu senken.
Damit sollen 5,1 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Die
Primärenergieeinsparungen über die Top-Runner-Strategie sollen damit den größten
Beitrag zum Erreichen der NAPE-Ziele leisten und sind somit auch ein
wichtiger Baustein, um die Klimaziele einzuhalten. Dafür sind ambitionierte
Vorgaben auf EU-Ebene zentral, denn die wesentlichen Vorgaben für die Top-
Runner-Strategie werden dort beschlossen.
Nach Aussage der Bundesregierung sollen Verbraucher von den Ökodesign-
Regelungen direkt über die kostensenkende Wirkung niedrigerer
Energieverbräuche profitieren. Besonders sparsame Geräte sollen anhand des EU-Energielabels
für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar sein. Auf europäischer
Ebene ist es jedoch zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung des Energy
Labelling und der Festlegung des kommenden Arbeitsprogramms zum
Ökodesign gekommen. Gleichzeitig stellt die Europäische Kommission fest, dass
bestehende Vorgaben häufig nicht eingehalten werden und zum Teil an der
Lebensrealität in den Haushalten vorbeigehen. Der Nutzen für Verbraucherinnen
und Verbraucher und damit die Wirkungen auf den Energieverbrauch sind
dadurch in Frage gestellt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Überwachung der Märkte in
Bezug auf Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung in der Kompetenz der
Länder liegt. Aus diesem Grund führt die Bundesregierung weder Kontrollen der
von den Ländern durchgeführten Überprüfungen noch Berechnungen von
eventuell fehlenden Energieeinsparungen oder eventuell höheren Kosten für den
Verbraucher durch.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission,
dass 10 Prozent bis 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte
Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, die
Verbraucher somit irregeführt und die vorgesehenen Energieeinsparungen
um etwa 10 Prozent verfehlt werden (vgl. KOM(2016)773 endg.; Ratsdok.-
Nr. 15288/16)?
Wenn nein, von welchen Zahlen geht die Bundesregierung aus?
Bezogen auf das Dokument KOM(2016) 773 endg. hält die Bundesregierung die
Einschätzung der Kommission für wenig aussagekräftig. Die Prozentzahl bezieht
sich auf die bei Vor-Ort-Kontrollen im Handel festgestellten Verstöße bei der
Energieverbrauchskennzeichnung. Damit sind auch Fälle erfasst, in denen die
Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und
inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist
oder in denen Küchenstudios nicht jedes Küchengerät gesondert ausgezeichnet
haben. Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der
Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht
erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein.
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die jährlich entgangenen
Energieeinsparungen erhöhten Energiekosten für Verbraucherinnen und
Verbraucher ein, die durch eine mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung
der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
durch Herstellende und Handel entstehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Einschätzungen der
Europäischen Kommission zu nichtkonformen oder nicht korrekt
gekennzeichneten Produkten die Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung
der Vorgaben zu ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage1 wird
verwiesen.
4. Wie viele Produktprüfungen fanden bislang im Rahmen des Projekts
„Unterstützung der Marktüberwachung“ bei der Bundesanstalt für
Materialprüfungen (BAM) statt?
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) führt seit Anfang
2016 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Projekt durch,
über das Labortests bei Produktgruppen in Auftrag gegeben werden, bei denen
noch wenig Erfahrungen vorliegen. Damit sollen insbesondere bestehende
Prüfmethoden weiterentwickelt werden, die für die Arbeit aller Landesbehörden
grundsätzlich relevant sind. Dieses Projekt soll dazu beitragen, die Länder besser
zu befähigen, den Anteil nichtkonformer Produkte oder irreführender
Informationen bei Ökodesign und Energielabel zu senken.
Es wurden folgende Prüfungen durchgeführt (Stand: 20. Mai 2017):
Klimageräte Wärmepumpen Wäschetrockner Dunstabzugshauben
Anzahl Geräte im
Ringversuch
2 2 2 2
Anzahl Geräte in
Einzelprüfungen
0 0 5 39
Anzahl Prüfungen im
Ringversuch
16 20 24 16
Anzahl Prüfungen in
Einzelprüfungen
0 0 5 39
Anzahl Prüfungen gesamt 16 20 29 55
a) Auf welche Produktgruppen und auf welche Vorgaben (z. B. korrekte
Anzeige des Labels, korrekte Klassifizierung, Einhaltung von
Mindeststandards, Prüfstandards) bezogen sich die Prüfungen (bitte auflisten)?
Es wurden folgende Anforderungen überprüft:
Produktgruppe Klimageräte Wärmepumpen Wäschetrockner Dunstabzugshauben
Prüfstandards für
technische
Prüfungen
EN 14511:2013,
EN 14825:2016,
EN 12102:2013
EN 14511:2013,
EN 14825:2016,
EN 12102:2013
EN 61121:2013,
EN 60704:2012
EN 61591:2014,
EN 60704:2012
Berechnung des
EEI und Vorgaben
zu Toleranzen
VO (EU) 626/2011
und VO (EU)
206/2012
VO (EU) 811/2013 VO (EU) 392/2012 VO (EU) 65/2014 und
VO (EU) 66/2014
b) In wie vielen Fällen wurden dabei Verletzungen der Vorgaben
festgestellt?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Projekt „Unterstützung der
Marktüberwachung“, das von der BAM im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie durchgeführt wird, nicht Produkte geprüft werden, sondern
die Eignung von Prüfnormen, -methoden und -laboren.
Eine Verletzung der Vorgaben für Produkte kann nur von den zuständigen
Marktüberwachungsbehörden der Länder festgestellt werden. Gemäß den
verfassungsrechtlichen Vorgaben (siehe Vorbemerkung) finden im Rahmen des BAM-
Projektes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine
Konformitätsprüfungen statt.
Das Ziel des Projektes ist die Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung von
Prüfmethoden im Hinblick auf deren Verlässlichkeit (Validität) und Wiederholbarkeit
(Reliabilität). Mit Hilfe von Ringversuchen wird dabei die Qualität der Labore
ermittelt sowie überprüft, wie breit die Streuung der Ergebnisse ist, wenn die
Versuche nach den Prüfnormen durchgeführt werden. Aus diesen Erkenntnissen
werden Schlussfolgerungen für die Normungsgremien über Schwachpunkte der
Prüfnormen abgeleitet. In einem weiteren Schritt sollen auch Mangelschwerpunkte
der Produkte herausgearbeitet werden, bei denen eine verstärkte Überwachung
vorgenommen werden könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4e
verwiesen.
c) Welcher Art waren die Verstöße?
Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen.
d) Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet?
Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen.
e) Wurden die Ergebnisse der Prüfungen den Behörden der Bundesländer
mitgeteilt?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Länder haben die Möglichkeit, die Erkenntnisse aufgrund der Prüfungen im
Rahmen des Projektes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
einschließlich der Prüfprotokolle abzurufen und im Rahmen eigener Ermittlungen
zu verwenden. Davon haben sie Gebrauch gemacht. Über daraus folgende
Tätigkeiten der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
f) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Ergebnissen?
Die Bundesregierung wird eine Bewertung der Ergebnisse nach Abschluss des
Projektes vornehmen.
g) Wie viele Produktprüfungen nach dem Energieverbrauchsrelevante-
Produkte-Gesetz (EVPG) und dem Energieverbrauchskennzeichnungs-
Gesetz (EnVKG) finden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
insgesamt statt, und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Vorgaben
festgestellt (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)?
Die BAM fungiert als beauftragte Stelle nach ENVKG und EVPG. In dieser
Funktion erhält sie seit 2009 gesammelte Meldungen der Länder über die
Produktprüfungen zur Weiterleitung an die Europäische Kommission. Dabei werden
sowohl physische Produktprüfungen als auch Überprüfungen im Handel oder
Dokumentenprüfungen erfasst.
Die Bundesregierung schätzt die Aussagekraft der Zahlen als gering ein. Verstöße
werden in der Meldung nicht nach Schwere differenziert. Die Europäische
Kommission hat die Systematik der Abfragen mehrfach geändert. Es existieren keine
einheitlichen Definitionen zu den Abfragekriterien. Daher entscheiden die
Bundesländer, welche Definition sie anlegen und demzufolge, welche Zahlen sie
melden.
Im Sinne der Transparenz werden im Folgenden auch die wesentlich niedrigeren
Zahlen der Verwaltungsbeschlüsse (unter diesen versteht die Europäische
Kommission verfahrensbeendende Entscheidungen) und der vom Markt genommenen
Modelle aufgeführt.
Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass es sich um gemeldete Zahlen
der Bundesländer handelt, deren Vollständigkeit oder Richtigkeit sie nicht
überprüfen kann.
Aus den gesammelten Meldungen ergeben sich folgende Zahlen:
Jahr Prüfungen
EVPG
Festgestellte
Verstöße
EVPG
Verwaltungsbeschlüsse
EVPG
Prüfungen
ENVKG
Festgestellte
Verstöße
ENVKG
Verwaltungsbeschlüsse
ENVKG
Vom Markt
genommene
Modelle
2009 1041 512 35 4579 1965 155 0
2010 326 73 9 3320 314 11 8
2011 1998 282 38 n/a 827 142 2
2012 3507 571 231 18093 2368 212 5
2013 2130 484 94 13673 1106 594 91
2014 2994 815 166 20335 2082 526 173
2015 3315 1151 229 37394 2251 215 171
Für das Jahr 2016 liegen noch keine vollständigen Zahlen vor.
5. Werden die Aktivitäten der Landesbehörden zur Marktüberwachung auf
Bundesebene zusammengeführt, um einen Überblick über die nationalen
Überprüfungs- und Überwachungsmaßnahmen zu erhalten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, werden gemeinsam mit den Ländern bundesweite Ziele zu den
Aktivitäten vereinbart?
c) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar, und wie werden sie
seitens der Bundesregierung zur Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher genutzt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 4g wird
verwiesen.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um
Länderbehörden bei der Erarbeitung von Marktüberwachungs-Konzepten und um den
Informationsaustausch zwischen den Behörden zu unterstützen (bitte
auflisten)?
Sind weitere Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nimmt für die
Bundesregierung an den halbjährlichen Sitzungen des Bund-Länder-Ausschusses zum
ENVKG/EVPG teil. Sie unterstützt die Länder im Rahmen des rechtlich
Möglichen, zum Beispiel durch das aktuell durch die BAM durchgeführte Projekt. Sie
befindet sich auch in regelmäßigem Austausch mit den Bundesratsbeauftragten
zum ENVKG und EVPG. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
führt die Geschäftsstelle dieses Ausschusses und hat die Erstellung von
Marktüberwachungskonzepten wissenschaftlich begleitet. Die Bundesregierung nimmt
auch an den Sitzungen der europäischen Marktüberwachungsbehörden (ADCO
Ecodesign und ADCO Energy Labeling) teil.
7. Wie wird sichergestellt, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf
verlassen können, dass Produkte, die bei Prüfungen aufgefallen sind, nicht
länger im Handel erhältlich sind?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. In der
Bundesgesetzgebung wird sichergestellt, dass den Ländern die erforderlichen
Vollzugsinstrumente zur Verfügung stehen. Der Bundesregierung liegen keine
Anhaltspunkte vor, dass es Vollzugsdefizite gibt, wenn Produkte vom Markt genommen
werden müssen. Durch die Aktualisierung der EVPG-V im letzten Jahr wurde
darüber hinaus die Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern erweitert.
Deren Verhängung steht im Ermessen der Marktüberwachungsbehörden der Länder.
8. Wie hoch sind bundesweit die jährlichen Kosten für die Marktüberwachung
in Deutschland?
Wie hoch sind bundesweit die bei Verstößen verhängten Bußgelder pro Jahr?
Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren verändert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher darin zu bestärken, Verstöße gegen das
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zu erkennen und zu melden?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Hinweise auf die
zuständigen Stellen geben auch die BAM und das Umweltbundesamt auf ihren
Internetseiten.
10. Unterstützt die Bundesregierung den im neuen Ökodesign-Arbeitsplan
formulierten Vorschlag der Europäischen Kommission, Ökodesign auch auf
Ressourceneffizienz auszuweiten?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich bei der Formulierung produktspezifischer
Verordnungen stets für angemessene, technologieneutrale Produktanforderungen ein,
die technisch machbar, ökologisch sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar sind
und durch die Marktüberwachung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden
können. Dies gilt auch für Anforderung an die Ressourceneffizienz. Deshalb
begrüßt die Bundesregierung, dass mit dem Arbeitsplan der „Spielraum für
Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Materialeffizienzvorschriften in
Produktverordnungen systematischer untersucht werden“ soll. In diesem Rahmen wirken die
BAM und das Umweltbundesamt auch aktiv an der Erarbeitung von Normen zu
Aspekten der Materialeffizienz mit.
11. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für bestimmte Produktgruppen
perspektivisch absolute Verbrauchsobergrenzen festzulegen anstelle von
Vorgaben für den Energieverbrauch in Relation (beispielsweise zur Größe des
Geräts)?
Bei Ökodesign-Anforderungen handelt es sich um
Marktzugangsvoraussetzungen. Das heißt, Produkte, die die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, dürfen
auf dem europäischen Binnenmarkt nicht in Verkehr gebracht werden. Eine
absolute Verbrauchsobergrenze entspräche demnach einem Verbot großer oder sehr
leistungsfähiger Produkte. Ein generelles Verbot großer Produkte würde einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Entscheidungskompetenz von Verbrauchern
darstellen. Daher setzt sich die Bundesregierung nicht bei allen Produkten für eine
Obergrenze ein. Hinzu kommt, dass in einigen Fällen große Geräte
energieeffizienter sind als kleine. Dies ist etwa der Fall bei großen Waschmaschinen oder
Kühlschränken, die insbesondere für große Haushalte oder Gewerbe
energieeffizienter sein können als mehrere kleinere Geräte oder häufigere Waschzyklen.
Eine Obergrenze kann in einigen Fällen bei Geräten sinnvoll sein, die lediglich in
einem engen Leistungsbereich angeboten werden. Ein Beispiel sind Staubsauger,
für die es eine Verbrauchsobergrenze gibt.
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbraucher über die
kürzlich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem
Europäischen Parlament vereinbarte Rückkehr zur Skala A bis G bei der
Energieverbrauchs-Kennzeichnung zu informieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Informationspflicht der Bundesregierung soll in der noch zu
verabschiedenden Novelle der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung
gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung plant, die Informationskampagne in
zeitlicher Nähe zum Zeitpunkt der Umstellung der jeweiligen Produktgruppen
durchzuführen. Die ersten Produkte mit geändertem Label werden erst in der
zweiten Jahreshälfte 2019 im Handel zu finden sein. Schon jetzt hat die
Bundesregierung über Pressemitteilungen und im Newsletter „Energiewende“ über die
Novelle informiert und führt Gespräche mit einschlägigen Verbraucher-,
Hersteller- und Umweltverbänden, um möglichst eine Kommunikation mit
übereinstimmenden Botschaften zu erreichen.
13. Will die Bundesregierung die Hersteller dazu anregen, freiwillig vorab die
geplante Datenbank zur Erfassung des Energieverbrauchs, wie sie in der
Revision der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgesehen ist, zu
nutzen, vor dem Hintergrund, dass Hersteller neu auf den Markt kommende
Produkte erst ab dem 1. Januar 2018 eintragen müssen, und bereits am Markt
befindliche Produkte freiwillig eintragen können?
Wenn nein, warum nicht?
Nach aktuellem Wissensstand geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Datenbank nicht vor dem 1. Januar 2019 zur Verfügung stehen wird, so dass eine
Eintragung vorab nicht möglich sein wird.
14. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen der Nationalen Top-Runner-
Initiative ergriffen, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern
(bitte mit Verbreitungs- und Nutzungszahlen auflisten)?
Die Nationale Top-Runner-Initiative wurde mit dem Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz beschlossen. Die Initiative ist die Strategie der Bundesregierung
für mehr Produkteffizienz. Im engen Dialog mit zentralen Effizienzakteuren
(Hersteller-, Händler-, Verbraucher- und Umweltschutzverbänden) werden
nationale Maßnahmen für effiziente Produkte entwickelt und umgesetzt. Durch die
Initiative sollen energieeffiziente und qualitativ hochwertige Geräte („Top-
Runner“) schneller in den Markt gebracht und damit deren Marktdurchdringung
vorangetrieben werden.
Die Auftaktkonferenz der Nationalen Top-Runner-Initiative fand am 14. Juni
2016 statt.
Seitdem wurden im Rahmen der Initiative insbesondere folgende Maßnahmen
umgesetzt, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern:
Öffentlichkeitsarbeit
Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung durch die Stakeholder im
Rahmen der öffentlichen Auftaktveranstaltung
Fortlaufende Aktualisierung der Webseite (
www.deutschland-machts-effizient.
de) mit verschiedenen Produktkampagnen, Verbrauchertipps, Erklärhilfen und
Infografiken
Umsetzung eines Produktfinders auf der Website in Kooperation mit EcoTopTen
Veröffentlichung eines knapp dreiminütigen Animationsfilms zum EU-Label
Aktivierung des Twitterkanals der Initiative
Veröffentlichung von drei Beiträgen im Newsletter „Energiewende Direkt“
Erstellung und Zuleitung von Multiplikatorenpaketen an insgesamt 79
Multiplikatoren
Präsentation der Initiative auf relevanten Fachmessen (E-World, ISH
Frankfurt, CeBIT) und Verbrauchermessen (IHM München); insgesamt wurden
3 250 Materialen der Nationalen Top-Runner-Initiative verteilt und pro Tag
durchschnittlich 50 Beratungsgespräche am Stand geführt.
Entwicklung und Druck von Informationsmaterialien für Verbraucher
Verbraucherflyer (5 000 Stück)
Poster und Drehscheibe zum Thema Beleuchtung (3 000 Stück)
Poster und Rubbelflyer zum Thema Kühlschrank (7 500 Stück)
Ratgeber „Richtig Waschen“ plus Posterflyer (5 000 Stück)
Die Distribution der Verbrauchermaterialien erfolgt auch in Kooperation mit
Verbänden, etwa dem Verbraucherzentrale-Bundesverband vzbv.
Für den Handel
Gründung eines Händlernetzwerkes mit Verbands- und
Unternehmensvertretern aus dem Handel. Es fanden bisher drei Händlerdialoge statt.
Entwicklung und Veröffentlichung von Schulungsmaterialien für Verkaufsberater
Für die Hersteller
Vorbereitung und Durchführung der ersten drei Innovationsworkshops im
Rahmen der ISH, der CeBIT sowie der Berliner Energietage (BET)
Fortführung des Dialogs mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der
Konzeption und Umsetzung einer EU-Produktdatenbank
Für Stakeholder
Einrichtung des Strategiebeirats mit zentralen Branchenakteuren. Der
Strategiebeirat unterstützt die Initiative bei der Verbreitung der Angebote an die
Zielgruppen.
Kontinuierlicher Ausbau des Stakeholder-Netzwerkes, v. a. Kontaktaufbau zu
regionalen Verbrauchervertretern, Konzipierung von Dialogreihen.
15. Wie viel Primärenergie konnte bisher durch die im Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz vorgesehene nationale Top-Runner-Initiative eingespart
werden?
Die Berechnung von Einsparungen durch Kommunikationsmaßnahmen und die
Arbeit mit Multiplikatoren ist mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten
verbunden. Dennoch ist die Bundesregierung bestrebt, die Wirkung auch solcher
Maßnahmen zu quantifizieren und hat daher die begleitende Evaluation um eine
Abschätzung gebeten. Eine endgültige Aussage kann erst aufgrund der nach
Abschluss des Projektes durchzuführenden Wirkungsmessungen (zum Beispiel
Verbraucherbefragungen) erfolgen und wird auch dann mit Unsicherheiten behaftet
sein.
Im Jahr 2016, dem Jahr des Anlaufens der Initiative, geht der Zwischenbericht
der Evaluation vom 24. Februar 2017 von Energieeinsparungen in Höhe von ca.
23 TJ PEV aus. Die Evaluatoren schätzen auf Basis der Auswertung, dass die
Aktivitäten des Jahres 2016 aufgrund der Folgewirkungen bis zum Jahr 2020 zu
einer Einsparung von insgesamt ca. 115 TJ PEV führen. Nicht erfasst sind dabei
die Wirkungsbeiträge aus den Folgejahren. Neuere Berechnungen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
16. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln hat die Bundesregierung
Mittel eingesetzt, um den nationalen Top-Runner-Ansatz zu fördern sowie
die Anwendung der EU-Energiekennzeichnung und der Ökodesign-
Vorgaben zu überprüfen und öffentlich transparent bekannt zu machen?
Die Nationale Top-Runner-Initiative wird aus dem Energieeffizienzfonds (EEF)
im Energie- und Klimafonds (EKF) unter der Haushaltsstelle 6092 686 03
finanziert. Folgende Mittel wurden eingesetzt:
2015 167 189,00 Euro
2016 2 126 392,85 Euro.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
17. Für welche konkreten Änderungen setzt sich die Bundesregierung im
Rahmen der laufenden produktspezifischen Regulierung ein (siehe dazu auch die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der
Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947), um die derzeitigen
Testbedingungen hinsichtlich der Angaben des EU-Energie-Labels von
Elektrogeräten so anzupassen, dass sie der realen Verbraucherpraxis
entsprechen und nicht (wie wiederholt festgestellt, z. B. von der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz etc.) nur unter speziellen Testverfahren und bei der
Wahl von besonderen Programmen (bspw. Energiesparprogrammen)
eintreten (bitte die konkreten Änderungsvorschläge benennen und einzeln
auflisten)?
Da es sich um laufende Verhandlungsprozesse handelt, kann die Bundesregierung
hierzu keine Auskünfte erteilen. Sie setzt sich für eine anspruchsvolle
produktspezifische Regulierung ein, deren Anforderungen möglichst weitgehend der
Verbraucherpraxis entsprechen. Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 49 der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885 vom
5. April 2017 wird verwiesen.
18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Zukunft bei der
Berechnung des Verbrauchswertes von einzelnen Produktgruppen (konkret bei
Waschmaschinen und Geschirrspülern) der Energieverbrauch für die
tatsächlich durchschnittlich am meisten genutzten Waschgänge von
Waschmaschinen und Geschirrspülern zugrunde gelegt wird (siehe dazu auch die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten
Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist in der Vorstudie der Europäischen
Kommission zur Fortentwicklung der Regulierung bei Waschmaschinen und
Geschirrspüler das Verbraucherverhalten nicht ausreichend erfasst. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie hat daraufhin das Ökoinstitut und die Universität Bonn
beauftragt, eine ergänzende Verbraucherbefragung durchzuführen. Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie soll nun beurteilt werden, wie die
Verbraucher die neu entwickelten Programmkombinationen (Bedienpanels)
annehmen und wie sich das gezeigte Verbraucherverhalten auf den Energie- und
Wasserverbrauch auswirken würde. Die Bundesregierung wird sich vor dem
Hintergrund dieser Ergebnisse und nach Konsultation mit den deutschen
Interessengruppen dafür einsetzen, dass der Verbrauchswert aufgrund der Programme
berechnet wird, die von den Verbrauchern vorwiegend genutzt werden und die
möglichst große Anreize für die Energieeinsparung setzen. Darüber hinaus wird sich
die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen,
dass zukünftig bereits die Vorstudien Untersuchungen enthalten, die eine
Abschätzung des Verbraucherverhaltens erlauben.
19. Wie will die Bundesregierung die absehbaren Minderungen bei den
Energieeinsparungen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die
durch die nur noch einmal jährlich stattfindenden Entscheidungen der EU zu
Energy Label und Ökodesign und die Verzögerungen auf EU-Ebene zum
Arbeitsprogramm und bei der Weiterentwicklung des Labels bedingt sind
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 der
Abgeordneten Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885),
ausgleichen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit dem Grünbuch
Energieeffizienz die Debatte um die Fortentwicklung und Verstärkung des
Energieeffizienzinstrumentariums gestartet. Auf Grundlage der Ergebnisse des
Konsultationsprozesses zum Grünbuch sollen geeignete Instrumente und Maßnahmen
identifiziert werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
20. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Haushalte mit
geringem Einkommen beim Erwerb und der richtigen Nutzung
energiesparender Haushaltsgeräte (bitte Maßnahmen, Laufzeit, finanzielle Ausstattung,
Reichweite sowie erzielte Energie- und Kosteneinsparungen für die
Haushalte nennen)?
Die Bundesregierung fördert Information und Beratung für Haushalte mit
geringem Einkommen mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen (vzbv) sowie
dem Stromspar-Check Kommunal.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten
Projektes von vzbv und den regionalen Verbraucherzentralen finden jährlich
mehr als 100 000 Energieberatungen statt. In ca. 4 000 Fällen jährlich handelt es
sich um persönliche Energieberatungen von einkommensschwachen Haushalten.
Diese fanden entweder in einer der 750 Energieberatungsstellen oder als Energie-
Check zu Hause statt. Die für alle Verbraucher kostenlosen Angebote (u. a.
Beratungen auf Messen und Ausstellungen, telefonische Energieberatung und
Energieberatung per Mail) werden auch von Haushalten mit geringem Einkommen
genutzt.
Das Projekt „Stromspar-Check Kommunal“ wird vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aus Mitteln der Nationalen
Klimaschutzinitiative finanziert und vom Deutschen Caritasverband e. V. (DCV)
und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands
(eaD) e. V. durchgeführt. In dem Projekt werden Haushalte mit geringem
Einkommen in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energie- und Wassersparen
beraten. Außerdem werden in den Haushalten Energie- und Wassersparartikel
(sogenannte Soforthilfen) im Wert von durchschnittlich 40 Euro installiert (z. B.
LED, schaltbare Steckdosenleisten, Wassersparduschköpfe, Thermohygrometer).
Berechtigt sind Personen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Projektansatz des Stromspar-Check besteht bereits seit Dezember 2008. Im
Rahmen des Nachfolgeprojekts Stromspar-Check PLUS (Januar 2013 bis März
2016) wurde die Kernberatung um ein Angebot zum Kühlgerätetausch und die
Möglichkeit eines Monitorings durch einen zusätzlichen Haushaltsbesuch
erweitert. Haushalte, die am Kühlgerätetausch teilnehmen wollen, müssen ein Altgerät
besitzen, das älter als zehn Jahre ist und ein Einsparpotenzial von mindestens
200 kWh/a beim Austausch durch ein A+++Gerät aufweist. Werden die Kriterien
erfüllt, erhält der Haushalt einen Gutschein über 150 Euro. Der Kühlgerätetausch
und das Monitoring haben sich als Bestandteile der Beratung etabliert. Der
Stromspar-Check Kommunal wird mit rund 30 Millionen Euro aus Mitteln der
Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert; die Laufzeit des Projekts geht vom 1. April
2016 bis zum 31. März 2019.
Im Folgenden werden die wichtigsten quantitativen Projektergebnisse dargestellt.
Dabei werden die Ergebnisse aus dem Gesamtzeitraum des Projekts seit Ende
2008 bis 24. Mai 2017 denen des Zeitraums Stromspar-Check Kommunal 2016
gegenübergestellt.
Einsparungen aller Haushalte über Lebensdauer der Soforthilfen (7 bis 10 Jahre)
und der Kühlgeräte (14 Jahre):
Ergebnisse seit Ende 2008 bis
24.05.2017:
Ergebnisse SSC Kommunal
in 2016:
256.829 Haushalte 28.416 Haushalte
8.772 mit Kühlgerätetausch
(seit Oktober 2013) 2.349 mit Kühlgerätetausch
Strom durch Soforthilfen 533 GWh 136 Mio. Euro 57 GWh 15,7 Mio. Euro
CO2-Reduktion durch Soforthilfen 449.000 t 48.000 t
Strom durch Kühlgerätetausch 20 GWh 5,1 Mio. Euro 5 GWh 1,4 Mio. Euro
21. Wie viele Gutscheine wurden im Rahmen des Kühlgerätetauschprogramms
des StromsparCHECK Kommunal im Jahr 2016 vergeben (absolut und im
Vergleich zur Zielsetzung des Programms)?
Wie viele davon wurden bereits eingelöst?
Wie viel Energie bzw. CO2 und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart
werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nutzung der
Gutscheine auszuweiten?
Im Projektzeitraum 2016 des Stromspar-Check Kommunal (ab April 2016)
wurden 11 961 Kühlgerätegutscheine ausgegeben. Gutscheine laufen grundsätzlich
nach drei Monaten ab, können jedoch verlängert werden. Hierzu wird jeweils ein
neuer Gutschein erstellt. Von den ausgegebenen Gutscheinen wurden bislang
2 349 eingelöst. Im Rahmen des Stromspar-Check Kommunal ist der Austausch
von insgesamt 6 000 Geräten avisiert. Damit befindet sich das
Austauschprogramm derzeit auf einem guten Weg hin zur Zielerfüllung. Angaben zur Energie-
und Kosteneinsparung durch den Kühlgerätetausch können den Tabellen in der
Antwort zu Frage 20 entnommen werden.
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