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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische Verbrauchsangaben

Irreführung der Verbraucher und Verfehlung vorgesehener Energieeinsparungen durch mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung durch Hersteller und Handel, dadurch erhöhte Energiekosten, Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben, bisherige Produktprüfungen im Rahmen der Marktüberwachung, Zusammenführung von Landes- und Bundesaktivitäten, jährliche Kosten, Unterstützung von Verbrauchern bei Gesetzesverstößen, geplante Änderungen, bisherige Maßnahmen und Einsparungen durch die nationale Top-Runner-Initiative u.a.<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.06.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1245317.05.2017

Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische Verbrauchsangaben

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Renate Künast, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Haushaltsgeräte mit einem niedrigen Energieverbrauch helfen Energie einzusparen und Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher gering zu halten. Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) das Ziel gesetzt, über eine „Top-Runner-Strategie – national und auf EU-Ebene“ bis zum Jahr 2020 den Primärenergieverbrauch um 85 Petajoule zu senken. Damit sollen 5,1 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Die Primärenergieeinsparungen über die Top-Runner-Strategie sollen damit den größten Beitrag zum Erreichen der NAPE-Ziele leisten und sind somit auch ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele einzuhalten. Dafür sind ambitionierte Vorgaben auf EU-Ebene zentral, denn die wesentlichen Vorgaben für die Top-Runner-Strategie werden dort beschlossen.

Nach Aussage der Bundesregierung sollen Verbraucher von den Ökodesign-Regelungen direkt über die kostensenkende Wirkung niedrigerer Energieverbräuche profitieren. Besonders sparsame Geräte sollen anhand des EU-Energielabels für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar sein. Auf europäischer Ebene ist es jedoch zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung des Energy Labelling und der Festlegung des kommenden Arbeitsprogramms zum Ökodesign gekommen. Gleichzeitig stellt die Europäische Kommission fest, dass bestehende Vorgaben häufig nicht eingehalten werden und zum Teil an der Lebensrealität in den Haushalten vorbeigehen. Der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher und damit die Wirkungen auf den Energieverbrauch sind dadurch in Frage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass 10 Prozent bis 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, die Verbraucher somit irregeführt und die vorgesehenen Energieeinsparungen um etwa 10 Prozent verfehlt werden (vgl. KOM(2016)773 endg.; Ratsdok.-Nr. 15288/16)?

Wenn nein, von welchen Zahlen geht die Bundesregierung aus?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die jährlich entgangenen Energieeinsparungen erhöhten Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die durch eine mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung durch Herstellende und Handel entstehen?

3

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Einschätzungen der Europäischen Kommission zu nichtkonformen oder nicht korrekt gekennzeichneten Produkten die Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zu ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?

4

Wie viele Produktprüfungen fanden bislang im Rahmen des Projekts „Unterstützung der Marktüberwachung“ bei der Bundesanstalt für Materialprüfungen (BAM) statt?

a) Auf welche Produktgruppen und auf welche Vorgaben (z. B. korrekte Anzeige des Labels, korrekte Klassifizierung, Einhaltung von Mindeststandards, Prüfstandards) bezogen sich die Prüfungen (bitte auflisten)?

b) In wie vielen Fällen wurden dabei Verletzungen der Vorgaben festgestellt?

c) Welcher Art waren die Verstöße?

d) Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet?

e) Wurden die Ergebnisse der Prüfungen den Behörden der Bundesländer mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

f) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Ergebnissen?

g) Wie viele Produktprüfungen nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und dem Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz (EnVKG) finden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich insgesamt statt, und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Vorgaben festgestellt (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)?

5

Werden die Aktivitäten der Landesbehörden zur Marktüberwachung auf Bundesebene zusammengeführt, um einen Überblick über die nationalen Überprüfungs- und Überwachungsmaßnahmen zu erhalten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, werden gemeinsam mit den Ländern bundesweite Ziele zu den Aktivitäten vereinbart?

c) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar, und wie werden sie seitens der Bundesregierung zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um Länderbehörden bei der Erarbeitung von Marktüberwachungs-Konzepten und um den Informationsaustausch zwischen den Behörden zu unterstützen (bitte auflisten)?

Sind weitere Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche?

7

Wie wird sichergestellt, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass Produkte, die bei Prüfungen aufgefallen sind, nicht länger im Handel erhältlich sind?

8

Wie hoch sind bundesweit die jährlichen Kosten für die Marktüberwachung in Deutschland?

Wie hoch sind bundesweit die bei Verstößen verhängten Bußgelder pro Jahr?

Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

9

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, Verstöße gegen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zu erkennen und zu melden?

Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

10

Unterstützt die Bundesregierung den im neuen Ökodesign-Arbeitsplan formulierten Vorschlag der Europäischen Kommission, Ökodesign auch auf Ressourceneffizienz auszuweiten?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

11

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für bestimmte Produktgruppen perspektivisch absolute Verbrauchsobergrenzen festzulegen anstelle von Vorgaben für den Energieverbrauch in Relation (beispielsweise zur Größe des Geräts)?

12

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbraucher über die kürzlich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vereinbarte Rückkehr zur Skala A bis G bei der Energieverbrauchs-Kennzeichnung zu informieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

13

Will die Bundesregierung die Hersteller dazu anregen, freiwillig vorab die geplante Datenbank zur Erfassung des Energieverbrauchs, wie sie in der Revision der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgesehen ist, zu nutzen, vor dem Hintergrund, dass Hersteller neu auf den Markt kommende Produkte erst ab dem 1. Januar 2018 eintragen müssen, und bereits am Markt befindliche Produkte freiwillig eintragen können?

Wenn nein, warum nicht?

14

Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen der Nationalen Top-Runner-Initiative ergriffen, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern (bitte mit Verbreitungs- und Nutzungszahlen auflisten)?

15

Wie viel Primärenergie konnte bisher durch die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorgesehene nationale Top-Runner-Initiative eingespart werden?

16

In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln hat die Bundesregierung Mittel eingesetzt, um den nationalen Top-Runner-Ansatz zu fördern sowie die Anwendung der EU-Energiekennzeichnung und der Ökodesign-Vorgaben zu überprüfen und öffentlich transparent bekannt zu machen?

17

Für welche konkreten Änderungen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der laufenden produktspezifischen Regulierung ein (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947), um die derzeitigen Testbedingungen hinsichtlich der Angaben des EU-Energie-Labels von Elektrogeräten so anzupassen, dass sie der realen Verbraucherpraxis entsprechen und nicht (wie wiederholt festgestellt, z. B. von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz etc.) nur unter speziellen Testverfahren und bei der Wahl von besonderen Programmen (bspw. Energiesparprogrammen) eintreten (bitte die konkreten Änderungsvorschläge benennen und einzeln auflisten)?

18

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Zukunft bei der Berechnung des Verbrauchswertes von einzelnen Produktgruppen (konkret bei Waschmaschinen und Geschirrspülern) der Energieverbrauch für die tatsächlich durchschnittlich am meisten genutzten Waschgänge von Waschmaschinen und Geschirrspülern zugrunde gelegt wird (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947)?

19

Wie will die Bundesregierung die absehbaren Minderungen bei den Energieeinsparungen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die durch die nur noch einmal jährlich stattfindenden Entscheidungen der EU zu Energy Label und Ökodesign und die Verzögerungen auf EU-Ebene zum Arbeitsprogramm und bei der Weiterentwicklung des Labels bedingt sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885), ausgleichen?

20

Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen beim Erwerb und der richtigen Nutzung energiesparender Haushaltsgeräte (bitte Maßnahmen, Laufzeit, finanzielle Ausstattung, Reichweite sowie erzielte Energie- und Kosteneinsparungen für die Haushalte nennen)?

21

Wie viele Gutscheine wurden im Rahmen des Kühlgerätetauschprogramms des StromsparCHECK Kommunal im Jahr 2016 vergeben (absolut und im Vergleich zur Zielsetzung des Programms)?

Wie viele davon wurden bereits eingelöst?

Wie viel Energie bzw. CO2 und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart werden?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nutzung der Gutscheine auszuweiten?

Berlin, den 16. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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