Rückkehrpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die zügige Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen und die Schaffung von Strukturen, die eine schnelle Rückkehr, ggf. sogar während des Asylverfahrens ermöglichen sollen, nehmen mittlerweile einen breiten Raum in der flüchtlingspolitischen Debatte ein. Von Seiten der politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern sind dabei auch neue Institutionen, Zuständigkeiten und Verwaltungsapparate installiert bzw. initiiert worden, wie beispielhaft der Bundesbeauftragte für das Flüchtlingsmanagement (BFM) oder das Zentrum für Unterstützung bei der Rückkehr (ZUR).
Neben den institutionellen Maßnahmen spielen für die öffentliche Debatte die Zahlen zu den tatsächlich ausreisepflichtigen Personen eine gewichtige Rolle. Die kursierenden Zahlen werden oftmals kontextlos bzw. ohne genaue Erklärung publiziert bzw. in der politischen Debatte verwendet (www.welt.de/politik/deutschland/article158305636/Halbe-Million-abgelehnte-Asylbewerber-nicht-abgeschoben.html). Die angebliche Zahl von 500 000 ausreisepflichtigen abgelehnten Asylsuchenden erwies sich bei genauerer Analyse als unhaltbar, da ein großer Teil der Betroffenen über einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügt bzw. Gründe zur Erteilung einer Duldung vorliegen, oder das Asylverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Darauf wies auch der Beauftragte für das Flüchtlingsmanagement, Frank-Jürgen Weise, hin. (www.zeit.de/news/2017-04/08/deutschland-spiegel-weise-zweifelt-an-zahl-ausreisepflichtiger-asylbewerber-08160603). Für eine sachgerechte Debatte sind daher die qualitative Erhebung und der seriöse, verantwortungsvolle Umgang mit den Daten vonnöten.
Das zentrale Steuerungselement im Umgang mit den hohen Zugangszahlen von Asylanträgen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war die Einführung von strukturierenden Instrumenten wie beispielsweise Clustern, Angleichung von Verfahrensabläufen etc. Angesichts der umstrittenen Qualität der Asylverfahren und entsprechenden Bescheiden beim BAMF stellt sich die Frage, ob solche Steuerungsmaßnahmen auch im Kontext des Rückkehrmanagements sinnvoll sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Maßnahmen (beispielsweise Veranstaltungen, Etablierung von Arbeitsgruppen, Erarbeitung von Erlassen oder Arbeitshilfen) hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2017 im Rahmen des Flüchtlingsmanagements ergriffen bzw. durchgeführt, um die Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen effektiver zu gestalten?
Welche konkreten Aufgaben wird zukünftig das Zentrum für Unterstützung bei der Rückkehr (ZUR) haben? Wie viele Vollzeitäquivalente stehen zur Verfügung (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln), und wie viele sind hiervon bereits besetzt? Aus welchen Ministerien oder anderen Behörden werden die Mitarbeitenden übernommen, wie viele Personen werden vom Arbeitsmarkt und wie viele Personen aus Unternehmensberatungen eingestellt?
Welche Bundesministerien inklusive nachgeordnete Bundesbehörden sind bei der Arbeit des ZUR involviert, und worin besteht die jeweils konkrete Aufgabe?
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für das Flüchtlingsmanagement und dem ZUR geplant, und welche formellen Strukturen sollen zwischen den beiden Institutionen aufgebaut werden?
Welche Landesministerien inklusive nachgeordnete Landesbehörden sind in die Arbeit des ZUR involviert bzw. mit welchen dieser Institutionen ist ein regelmäßiger Austausch vorgesehen, und worin besteht die jeweils konkrete Zusammenarbeit bzw. der Austausch (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwieweit werden zur Planung der Rückkehrpolitik und konkreter Maßnahmen zur Unterstützung von Rückkehrmaßnahmen Unternehmensberatungen wie beispielsweise McKinsey oder Roland Berger durch das Bundesministerium des Innern, das BAMF, den BFM, das ZUR oder andere Bundesministerien bzw. nachgeordnete Bundesbehörden im Jahr 2017 hinzugezogen (bitte alle involvierten Unternehmensberatungen aufführen)? Welche finanziellen Mitteln stehen hierfür zur Verfügung (bitte Honorar nach Unternehmen aufschlüsseln)? Wann wurden die entsprechenden Mittel ausgeschrieben, bzw. wurden die Mittel freihändig vergeben (bitte ausführen und Vergabeentscheidung begründen)?
Nach wie vielen und welchen Kriterien sind ausreisepflichtige Personen im Ausländerzentralregister (AZR) oder anderen behördlichen Registern (bitte benennen) erfasst (Beispiele für Kriterien: Bundesland, Staatsangehörigkeit, Asylstatus, Aktenführende Behörde, Alter)? Inwieweit lassen sich die verschiedenen Kriterien kombiniert abfragen?
Gibt es eine Einteilung bzw. Kategorisierung seitens der Bundesregierung oder des BFM oder des ZUR hinsichtlich der Erfolgswahrscheinlichkeit von Rückkehrmaßnahmen? Worauf basiert eine entsprechende Kategorisierung, und wie ist sie konkret ausgestaltet?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise verpflichtet sind, die nicht über eine Duldung verfügen und bei denen die Ausreiseverpflichtung innerhalb der letzten sechs Monate entstanden ist (bitte nach Bundesland in Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)? Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise verpflichtet sind und die nicht über eine Duldung verfügen unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Ausreisepflicht (bitte nach Bundesland in Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)? Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise verpflichtet sind und über eine Duldung verfügen, die aufgrund fehlender Reisedokumente ausgestellt wurde (bitte nach Bundesland in Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)? Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise verpflichtet sind und die über eine Duldung verfügen (bitte nach Bundesland in Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)? Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer Ausreise der unterschiedlichen Gruppen von Ausreisepflichtigen (bitte unterscheiden nach den Fragen 9 bis 12)? Aufgrund welcher Erfahrungen ergibt sich eine entsprechende Wahrscheinlichkeit?
a) Wie viele Personen, die in den Jahren 2015 und 2016 in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt haben und noch in Deutschland aufhältig sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage zur Ausreise verpflichtet (bitte nach Bundesländern in Verbindung mit den Herkunftsland aufschlüsseln) und verfügen nicht über eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis? b) Wie viele der Personen aus dem genannten Personenkreis verfügen über eine Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (bitte nach Herkunftsländern in Verbindung mit dem konkreten Aufenthaltstitel sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Rückkehr in die jeweiligen Herkunftsländer ein (bitte einzeln begründen)? b) Gibt es von Seiten der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden eine Kategorisierung bzw. Cluster der Rückkehrwahrscheinlichkeit in die Herkunftsländer, und falls ja, welche Länder sind den jeweiligen Kategorien bzw. Clustern zugeordnet, und wie begründet sich die Zuordnung der Länder zu den jeweiligen Kategorien bzw. Clustern? c) Falls Kategorien bzw. Cluster eingeteilt wurden, wie viele ausreisepflichtige Personen sind den jeweiligen Kategorien bzw. Clustern zugeteilt?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Personen auch Personen erfasst, die aufgrund ihrer Herkunft beispielsweise aus Syrien oder Somalia gegenwärtig praktisch nicht zurückgeführt werden können?