[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Juni 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12679
18. Wahlperiode 07.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12457 –
Rückkehrpolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die zügige Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen und die Schaffung von
Strukturen, die eine schnelle Rückkehr, ggf. sogar während des Asylverfahrens
ermöglichen sollen, nehmen mittlerweile einen breiten Raum in der
flüchtlingspolitischen Debatte ein. Von Seiten der politisch Verantwortlichen in Bund und
Ländern sind dabei auch neue Institutionen, Zuständigkeiten und
Verwaltungsapparate installiert bzw. initiiert worden, wie beispielhaft der Bundesbeauftragte
für das Flüchtlingsmanagement (BFM) oder das Zentrum für Unterstützung bei
der Rückkehr (ZUR).
Neben den institutionellen Maßnahmen spielen für die öffentliche Debatte die
Zahlen zu den tatsächlich ausreisepflichtigen Personen eine gewichtige Rolle.
Die kursierenden Zahlen werden oftmals kontextlos bzw. ohne genaue
Erklärung publiziert bzw. in der politischen Debatte verwendet (
www.welt.de/politik/
deutschland/article158305636/Halbe-Million-abgelehnte-Asylbewerber-nicht-
abgeschoben.html). Die angebliche Zahl von 500 000 ausreisepflichtigen
abgelehnten Asylsuchenden erwies sich bei genauerer Analyse als unhaltbar, da ein
großer Teil der Betroffenen über einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland
verfügt bzw. Gründe zur Erteilung einer Duldung vorliegen, oder das
Asylverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Darauf wies auch der Beauftragte
für das Flüchtlingsmanagement, Frank-Jürgen Weise, hin. (
www.zeit.de/news/
2017-04/08/deutschland-spiegel-weise-zweifelt-an-zahl-ausreisepflichtiger-asyl
bewerber-08160603). Für eine sachgerechte Debatte sind daher die qualitative
Erhebung und der seriöse, verantwortungsvolle Umgang mit den Daten vonnöten.
Das zentrale Steuerungselement im Umgang mit den hohen Zugangszahlen von
Asylanträgen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war die
Einführung von strukturierenden Instrumenten wie beispielsweise Clustern,
Angleichung von Verfahrensabläufen etc. Angesichts der umstrittenen Qualität der
Asylverfahren und entsprechenden Bescheiden beim BAMF stellt sich die
Frage, ob solche Steuerungsmaßnahmen auch im Kontext des
Rückkehrmanagements sinnvoll sind.
1. Welche Maßnahmen (beispielsweise Veranstaltungen, Etablierung von
Arbeitsgruppen, Erarbeitung von Erlassen oder Arbeitshilfen) hat die
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2017 im Rahmen des Flüchtlingsmanagements
ergriffen bzw. durchgeführt, um die Rückkehr von ausreisepflichtigen
Personen effektiver zu gestalten?
Die Bundesregierung hat seit 1. Januar 2017 eine Vielzahl von Maßnahmen im
Sinne der Fragestellung ergriffen. Dazu zählen insbesondere:
Für die Finanzierung von Programmen zur Förderung der freiwilligen
Rückkehr und der Reintegration im Herkunftsland hat der Haushaltsgesetzgeber
dem Bund für 2017 zusätzlich 90 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hieraus
wird das Bundesprogramm StarthilfePlus finanziert (40 Mio. Euro), das seit
dem 1. Februar 2017 umgesetzt wird. StarthilfePlus ergänzt das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP und soll einen zusätzlichen Anreiz zur Förderung der
freiwilligen Ausreise setzen. Die freiwillige Rückkehr wird ergänzt um die
Förderung einer nachhaltigen Reintegration im Herkunftsland (Programm
„Perspektive Heimat“, 50 Mio. Euro). Hierzu haben das Bundesministerium
des Innern und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung eine gemeinsame Rückkehrinitiative gestartet, die
„StarthilfePlus“ und das Programm „Perspektive Heimat“ strategisch miteinander
verknüpft.
Am 11. Mai 2017 wurde die Pilotphase des Rückkehrportals
www.returning
fromgermany.de gestartet. Das neu entwickelte Onlineportal bietet umfassende
Informationen für potentielle Rückkehrer, Rückkehrberatungsstellen und
ehrenamtliche Helfer.
Mit der bundesweiten Implementierung des Verfahrens der
Rückkehrinformation und -beratung in den Ankunftszentren wurde in allen Ankunftszentren
begonnen. Der Übergang in den Regelbetrieb ist ab Anfang Juli 2017 geplant.
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht:
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 beschlossen.
Einrichtung des „Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr
(ZUR)“. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Verhandlungen mit Drittstaaten zu Rückkehrfragen werden in Anwendung
des kohärenten Ansatzes ressortübergreifend insbesondere zwischen dem
Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorbereitet. Dies
entspricht dem kohärenten Ansatz, den die Bundesregierung zur Erreichung
ihrer migrations- und rückkehrpolitischen Ziele verfolgt. Im Jahr 2017 konnten
bei Verhandlungen mit Drittstaaten durch die beiden Regionalbereiche im Stab
Rückkehr (Afrika, naher und mittlerer Osten/Europa und Asien) des BMI
sowie den Arbeitsstab Rückkehrmanagement im AA neue Initiativen begonnen
und bereits bestehende Initiativen intensiviert werden.
Projekte des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement (BFM): Verbesserung
der Identitätsfeststellung und Plausibilitätsprüfung, behördenübergreifende
Sicherheitsagenda Asyl; verbesserter Austausch sicherheitsrelevanter
Informationen zwischen den Behörden im Bereich Asyl, insb. mithilfe der
Digitalisierung, Verbesserung der Datenqualität im AZR, E-Kommunikation
Leistungsgewährung, Pilotprojekt Bildungsmonitor Kinder und Jugendliche, Modell-
Projekt integriertes Rückkehrmanagement, Lagebild Rückkehr.
Umsetzung einer Reihe von weiteren Maßnahmen, die auf der Besprechung
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 9. Februar 2017 beschlossen worden waren.
2. Welche konkreten Aufgaben wird zukünftig das Zentrum für Unterstützung
bei der Rückkehr (ZUR) haben?
Wie viele Vollzeitäquivalente stehen zur Verfügung (bitte nach
Besoldungsgruppen aufschlüsseln), und wie viele sind hiervon bereits besetzt?
Aus welchen Ministerien oder anderen Behörden werden die Mitarbeitenden
übernommen, wie viele Personen werden vom Arbeitsmarkt und wie viele
Personen aus Unternehmensberatungen eingestellt?
Das „Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR)“ hat die
Aufgabe, der operativen Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr- und
Rückführungsfragen, beispielsweise im Rahmen von Sammelrückführungen, zu
dienen. Es steht in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer
und unterstützt in allen Problemfällen, für Personen, die Deutschland wieder
verlassen müssen, die zur Rückkehr nötigen Dokumente zu beschaffen. Das ZUR
setzt auf bestehenden Strukturen auf (Bund-Länder-Koordinierungsstelle
Integriertes Rückkehrmanagement; AG Rück; Passersatzbeschaffungsstelle der
Bundespolizei).
Das ZUR ist in fünf Arbeitsbereiche gegliedert: Arbeitsbereich
Passersatzbeschaffung (PEB), Arbeitsbereich Sicherheit, Arbeitsbereich Freiwillige
Rückkehr, Arbeitsbereich Optimierung und Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten
der Rückführung.
Die Leitung des ZUR obliegt dem Bundesministerium des Innern. Die Länder
entsenden jeweils mindestens einen verantwortlichen Mitarbeiter an das ZUR.
Zudem sind Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
und der Bundespolizei in das Zentrum entsandt worden.
Die Verhandlungen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes
dauerhaft in das ZUR entsandt werden und welchen Besoldungsgruppen sie
angehören, dauern an.
3. Welche Bundesministerien inklusive nachgeordnete Bundesbehörden sind
bei der Arbeit des ZUR involviert, und worin besteht die jeweils konkrete
Aufgabe?
Im ZUR vertreten sind das BMI sowie das BAMF und die Bundespolizei. Die
Mitarbeiter übernehmen Aufgaben im Rahmen der o. g. Aufgabenstellung des
ZUR.
4. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für das
Flüchtlingsmanagement und dem ZUR geplant, und welche formellen
Strukturen sollen zwischen den beiden Institutionen aufgebaut werden?
Informationen des BFM fließen in die Arbeit des Zentrums ein. Der Aufbau
formeller Strukturen ist nicht vorgesehen.
5. Welche Landesministerien inklusive nachgeordnete Landesbehörden sind in
die Arbeit des ZUR involviert bzw. mit welchen dieser Institutionen ist ein
regelmäßiger Austausch vorgesehen, und worin besteht die jeweils konkrete
Zusammenarbeit bzw. der Austausch (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
In die Arbeit des ZUR sind die von den Ländern entsandten Mitarbeiter
einbezogen.
Die Beteiligung von Landesbehörden obliegt der Entscheidung des jeweiligen
Ländervertreters.
6. Inwieweit werden zur Planung der Rückkehrpolitik und konkreter
Maßnahmen zur Unterstützung von Rückkehrmaßnahmen Unternehmensberatungen
wie beispielsweise McKinsey oder Roland Berger durch das
Bundesministerium des Innern, das BAMF, den BFM, das ZUR oder andere
Bundesministerien bzw. nachgeordnete Bundesbehörden im Jahr 2017 hinzugezogen
(bitte alle involvierten Unternehmensberatungen aufführen)?
Welche finanziellen Mitteln stehen hierfür zur Verfügung (bitte Honorar
nach Unternehmen aufschlüsseln)?
Wann wurden die entsprechenden Mittel ausgeschrieben, bzw. wurden die
Mittel freihändig vergeben (bitte ausführen und Vergabeentscheidung
begründen)?
Die McKinsey & Company, Inc. unterstützt das BAMF im Bereich Rückkehr
insgesamt mit Leistungen im Wert von bis zu 2,6 Mio. Euro. Im Herbst 2016 schrieb
das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern die
Beratungsleistungen in einem europaweiten offenen Verfahren für das BAMF aus. Mit der
McKinsey & Company, Inc. besteht seit Dezember 2016 ein Rahmenvertrag, aus
dem das BAMF Einzelabrufe initiieren kann. Im BMI und anderen
Bundesressorts gibt es derzeit keine Planungen für das Jahr 2017, weitere
Beratungsunternehmen zur Planung oder Umsetzung der Rückkehrpolitik in Anspruch zu
nehmen.
7. Nach wie vielen und welchen Kriterien sind ausreisepflichtige Personen im
Ausländerzentralregister (AZR) oder anderen behördlichen Registern (bitte
benennen) erfasst (Beispiele für Kriterien: Bundesland, Staatsangehörigkeit,
Asylstatus, Aktenführende Behörde, Alter)?
Inwieweit lassen sich die verschiedenen Kriterien kombiniert abfragen?
Angaben, die zur Ermittlung der Zahl der in Deutschland lebenden
ausreisepflichtigen Ausländer herangezogen werden können, werden nur im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Die einzelnen Speichersachverhalte sind in der Anlage zur
AZRG-Durchführungsverordnung, Tabelle 13 (Ausweisungen), Buchstaben a, b,
e bis g, j, l, m, r und q, sowie Tabelle 14 (Abschiebungen), Buchstaben a bis e,
Tabelle 20 (Zurückweisungen/Zurückschiebungen) Buchstaben b und c
aufgeführt. Daneben besteht auch bei Vorliegen eines der Duldungsgründe in Tabelle
17 Buchstaben a bis f Personen eine Ausreisepflicht.
Prinzipiell lassen sich diese Speichersachverhalte mit den meisten übrigen im
AZR erfassten Speichersachverhalten, die in der AZRG-DV-Anlage aufgeführt
sind, kombiniert statistisch auswerten. Hierzu gehören auch die in der Frage
beispielhaft genannten Sachverhalte. Zum Teil bestehen allerdings in der komplexen
AZR-Architektur begründete technische oder logische Grenzen der
Auswertbarkeit von Sachverhalten oder Kombinationen von Sachverhalten. Gegebenenfalls
kann auch durch kleinteilige Differenzierungen keine ausreichende
Datenvalidität mehr gegeben sein, da die ermittelten Zahlenwerte sehr klein sein können und
sich etwaige Fehleingaben in das AZR ggf. entsprechend stark auswirken.
8. Gibt es eine Einteilung bzw. Kategorisierung seitens der Bundesregierung
oder des BFM oder des ZUR hinsichtlich der Erfolgswahrscheinlichkeit von
Rückkehrmaßnahmen?
Worauf basiert eine entsprechende Kategorisierung, und wie ist sie konkret
ausgestaltet?
Eine Kategorisierung ist nicht erfolgt.
9. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum
Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise
verpflichtet sind, die nicht über eine Duldung verfügen und bei denen die
Ausreiseverpflichtung innerhalb der letzten sechs Monate entstanden ist
(bitte nach Bundesland in Verbindung mit dem Herkunftsland
aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von
Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Der Beginn einer Ausreisepflicht im Sinne der Frage ist nur mit
unverhältnismäßig großem Aufwand manuell ermittelbar, da aus technischen Gründen nur das
letzte im AZR erfasste Datum zu einer ggf. bereits bestehenden Ausreisepflicht
automatisiert statistisch ausgewertet werden kann, unabhängig davon, ob die
Ausreisepflicht bereits bestand.
Eine zahlenmäßige Schätzung im Sinne der Fragestellung kann die
Bundesregierung nicht abgeben.
10. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum
Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise
verpflichtet sind und die nicht über eine Duldung verfügen unabhängig vom
Zeitpunkt des Entstehens der Ausreisepflicht (bitte nach Bundesland in
Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von
Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. April 2017 zu den
Personen im Sinne der Frage, differenziert nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern
und den Bundesländern, können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
ge
sa
m
t
B
ad
en
-W
ür
tte
m
be
rg
B
ay
er
n
B
er
lin
B
ra
nd
en
bu
rg
B
re
m
en
H
am
bu
rg
H
es
se
n
M
ec
kl
en
bu
rg
-
V
or
po
m
m
er
n
alle Staatsangehörigkeiten 61.907 5.262 8.066 6.123 1.447 564 1.416 3.912 672
davon
Albanien 4.563 228 249 183 95 71 64 115 58
Serbien 3.954 286 164 610 69 63 75 132 30
Afghanistan 3.373 253 800 120 107 24 72 342 63
Rumänien 2.935 265 441 105 36 15 38 318 17
Kosovo 2.481 368 248 145 4 17 26 79 1
Irak 2.336 239 528 226 1 4 23 120 7
Russische Föderation 2.246 62 276 162 409 15 52 61 68
Türkei 2.188 123 255 495 13 48 108 224 5
Mazedonien 2.167 237 95 77 19 38 74 94 16
Pakistan 1.991 236 431 173 81 2 7 283 2
Bosnien-Herzegowina 1.757 239 149 460 15 3 27 45 1
Marokko 1.467 42 47 17 11 10 26 158 2
Kroatien 1.421 334 383 35 13 6 27 221 3
Bulgarien 1.370 77 120 64 18 20 50 136 4
Indien 1.370 159 30 32 3 2 7 73 3
Polen 1.368 70 117 151 36 23 100 75 11
Nigeria 1.359 150 503 37 7 18 18 28 5
Algerien 1.151 182 50 27 25 5 10 147 2
Moldau (Republik) 990 11 22 760 12 8 7 54 1
Iran 953 56 172 88 24 8 47 98 12
N
ie
de
rs
ac
hs
en
N
or
dr
he
in
-W
es
tfa
le
n
R
he
in
la
nd
-P
fa
lz
Sa
ar
la
nd
Sa
ch
se
n
Sa
ch
se
n-
A
nh
al
t
Sc
hl
es
w
ig
-H
ol
st
ei
n
Th
ür
in
ge
n
alle Staatsangehörigkeiten 4.573 19.705 2.504 222 3.360 2.154 1.248 679
davon
Albanien 457 2.226 286 3 189 129 158 52
Serbien 336 1.514 200 5 128 123 110 109
Afghanistan 127 773 231 10 173 97 115 66
Rumänien 204 1.242 79 29 49 38 41 18
Kosovo 294 820 154 4 140 78 63 40
Irak 152 644 26 7 161 15 134 49
Russische Föderation 223 383 51 4 251 116 67 46
Türkei 124 571 99 7 27 42 39 8
Mazedonien 173 1.010 72 2 109 61 59 31
Pakistan 93 340 106 3 214 4 15 1
Bosnien-Herzegowina 149 491 69 2 11 88 8
Marokko 92 823 19 3 183 12 6 16
Kroatien 52 245 59 4 9 10 10 10
Bulgarien 89 635 102 4 9 8 19 15
Indien 6 382 18 3 307 327 6 12
Polen 164 432 56 3 69 9 49 3
Nigeria 25 533 22 3 6 4
Algerien 111 470 23 7 53 16 7 16
Moldau (Republik) 31 57 8 6 3 4 6
Iran 40 251 51 4 25 44 33
Bezogen auf die erfragte Einschätzung der Bundesregierung wird auf die Antwort
zu Frage 9 verwiesen.
11. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum
Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise
verpflichtet sind und über eine Duldung verfügen, die aufgrund fehlender
Reisedokumente ausgestellt wurde (bitte nach Bundesland in Verbindung
mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von
Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. April 2017 zu den
Personen im Sinne der Frage, differenziert nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern
und den Bundesländern, können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
ge
sa
m
t
B
ad
en
-W
ür
tte
m
be
rg
B
ay
er
n
B
er
lin
B
ra
nd
en
bu
rg
B
re
m
en
H
am
bu
rg
H
es
se
n
M
ec
kl
en
bu
rg
-
V
or
po
m
m
er
n
alle Staatsangehörigkeiten 50.180 6.121 3.990 3.645 2.085 348 1.643 2.175 1.258
davon
Indien 4.602 1.034 48 28 29 5 34 66 31
Pakistan 3.268 871 330 153 286 2 7 381 5
Ungeklärt 3.134 170 93 938 120 33 274 164 73
Russische Föderation 3.063 178 212 294 508 9 108 51 210
Afghanistan 2.809 320 302 222 73 3 50 217 63
Libanon 2.276 56 23 734 26 13 39 12 3
Serbien 2.024 275 15 38 48 24 42 72 28
Kosovo 1.928 386 15 17 6 20 27 74 4
Algerien 1.837 488 30 24 13 13 48 231 19
Marokko 1.666 56 21 27 7 8 31 46 6
Irak 1.275 216 246 23 6 1 9 47 12
Türkei 1.083 108 14 75 14 36 66 48 19
Iran 1.038 107 174 74 36 4 63 132 16
Aserbaidschan 1.003 14 298 23 2 141 17 22
Armenien 899 5 149 29 6 6 39 40 58
China 884 302 76 17 22 11 25
Ghana 870 14 9 7 9 4 32 20 309
Albanien 852 32 3 7 21 1 5 25 11
Mazedonien 801 117 11 18 7 8 14 15
Guinea 791 8 3 79 4 38 41 1
N
ie
de
rs
ac
hs
en
N
or
dr
he
in
-W
es
tfa
le
n
R
he
in
la
nd
-P
fa
lz
Sa
ar
la
nd
Sa
ch
se
n
Sa
ch
se
n-
A
nh
al
t
Sc
hl
es
w
ig
-H
ol
st
ei
n
Th
ür
in
ge
n
alle Staatsangehörigkeiten 3.931 13.794 857 269 4.869 3.483 1.048 664
davon
Indien 56 920 16 28 1.046 1.217 22 22
Pakistan 219 388 99 7 506 6 4 4
Ungeklärt 307 618 50 13 68 129 39 45
Russische Föderation 230 436 79 3 462 125 100 58
Afghanistan 134 634 102 34 227 136 226 66
Libanon 281 674 27 10 350 14 10 4
Serbien 255 921 30 55 74 34 57 56
Kosovo 246 658 41 28 196 74 76 60
Algerien 239 605 10 13 77 6 11 10
Marokko 172 886 7 1 378 2 6 12
Irak 86 356 12 6 105 38 78 34
Türkei 98 496 7 4 39 36 12 11
Iran 66 168 33 1 59 37 51 17
Aserbaidschan 54 262 57 5 56 52
Armenien 51 341 59 6 16 76 18
China 19 321 6 6 35 20 1 23
Ghana 35 413 1 4 1 7 5
Albanien 42 525 8 3 114 15 25 15
Mazedonien 83 382 17 2 89 13 16 9
Guinea 9 588 9 1 5 1 4
Bezogen auf die erfragte Einschätzung der Bundesregierung wird auf die Antwort
zu Frage 9 verwiesen.
12. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im AZR zum
Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage registriert, die zur Ausreise
verpflichtet sind und die über eine Duldung verfügen (bitte nach Bundesland
in Verbindung mit dem Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von
Personen, die bereits ohne Registrierung das Land verlassen haben?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. April 2017 zu den
Personen im Sinne der Frage, differenziert nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern
und den Bundesländern, können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
ge
sa
m
t
B
ad
en
-W
ür
tte
m
be
rg
B
ay
er
n
B
er
lin
B
ra
nd
en
bu
rg
B
re
m
en
H
am
bu
rg
H
es
se
n
M
ec
kl
en
bu
rg
-
V
or
po
m
m
er
n
alle Staatsangehörigkeiten 158.145 20.571 11.127 9.798 5.276 2.967 4.997 6.606 2.584
davon
Serbien 14.656 1.891 187 651 213 431 388 306 112
Kosovo 12.101 2.306 244 321 26 297 203 336 12
Albanien 10.752 557 96 316 181 278 185 264 69
Afghanistan 10.268 1.674 1.285 494 227 41 442 848 136
Russische Föderation 8.922 404 738 872 1.687 78 338 135 396
Mazedonien 7.838 1.046 96 73 50 255 229 109 61
Indien 5.873 1.341 86 40 49 10 48 123 37
Irak 5.730 1.376 1.140 303 23 11 90 174 36
Ungeklärt 5.413 423 166 1.421 215 88 327 291 95
Pakistan 5.286 1.332 575 274 383 17 16 663 6
Türkei 4.328 551 134 320 32 185 177 332 46
Syrien 4.081 704 210 141 147 21 146 206 116
Libanon 4.010 164 40 1.002 58 42 49 28 3
Bosnien-Herzegowina 3.689 424 122 460 60 26 81 103 36
Algerien 3.089 819 64 52 22 60 74 383 30
Armenien 2.892 22 340 113 12 54 110 114 148
Marokko 2.829 113 48 54 16 28 54 138 15
Nigeria 2.707 547 656 93 67 71 80 51 7
Iran 2.554 327 319 131 72 18 135 280 26
Ghana 2.540 66 21 59 13 114 339 102 481
N
ie
de
rs
ac
hs
en
N
or
dr
he
in
-W
es
tfa
le
n
R
he
in
la
nd
-P
fa
lz
Sa
ar
la
nd
Sa
ch
se
n
Sa
ch
se
n-
A
nh
al
t
Sc
hl
es
w
ig
-H
ol
st
ei
n
Th
ür
in
ge
n
alle Staatsangehörigkeiten 15.546 49.158 6.624 1.027 7.861 5.783 5.410 2.810
davon
Serbien 1.916 6.580 495 122 230 181 511 442
Kosovo 1.758 4.237 594 119 498 271 506 373
Albanien 1.476 5.660 283 36 276 129 544 402
Afghanistan 477 1.660 1.152 76 504 258 800 194
Russische Föderation 674 1.352 302 26 891 275 503 251
Mazedonien 735 4.084 382 31 194 75 239 179
Indien 96 1.269 38 39 1.184 1.442 35 36
Irak 377 1.197 145 32 247 125 334 120
Ungeklärt 585 1.173 124 32 92 175 127 79
Pakistan 317 722 314 21 588 15 36 7
Türkei 435 1.620 83 47 107 116 101 42
Syrien 500 796 388 138 109 110 285 64
Libanon 550 1.436 61 27 490 20 28 12
Bosnien-Herzegowina 400 1.626 158 4 35 128 20 6
Algerien 358 992 26 34 104 13 38 20
Armenien 174 1.007 360 11 24 41 331 31
Marokko 276 1.536 22 9 461 10 26 23
Nigeria 141 866 44 5 9 44 24 2
Iran 197 442 233 8 90 59 193 24
Ghana 198 1.040 17 16 2 8 58 6
Bezogen auf die erfragte Einschätzung der Bundesregierung wird auf die Antwort
zu Frage 9 verwiesen.
13. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die
Wahrscheinlichkeit einer Ausreise der unterschiedlichen Gruppen von Ausreisepflichtigen
(bitte unterscheiden nach den Fragen 9 bis 12)?
Aufgrund welcher Erfahrungen ergibt sich eine entsprechende
Wahrscheinlichkeit?
Eine Aussage zu den Wahrscheinlichkeiten kann nicht getroffen werden.
14. a) Wie viele Personen, die in den Jahren 2015 und 2016 in Deutschland
einen Asylerstantrag gestellt haben und noch in Deutschland aufhältig sind,
sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung
der Kleinen Anfrage zur Ausreise verpflichtet (bitte nach Bundesländern
in Verbindung mit den Herkunftsland aufschlüsseln) und verfügen nicht
über eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. April 2017 zu den
ausreisepflichtigen Personen im Sinne der Frage, differenziert nach den 20
wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
ge
sa
m
t
B
ad
en
-W
ür
tte
m
be
rg
B
ay
er
n
B
er
lin
B
ra
nd
en
bu
rg
B
re
m
en
H
am
bu
rg
H
es
se
n
M
ec
kl
en
bu
rg
-
V
or
po
m
m
er
n
alle Staatsangehörigkeiten 27.093 2.142 3.511 2.264 827 185 177 1.152 345
davon
Albanien 3.642 180 184 163 82 57 25 77 37
Afghanistan 2.790 222 640 94 84 23 24 284 44
Irak 1.728 204 343 165 1 18 102 2
Serbien 1.669 151 45 216 47 34 9 28 16
Kosovo 1.639 273 148 100 2 12 5 38
Pakistan 1.315 135 307 99 68 185
Mazedonien 1.042 118 27 27 13 24 8 37 13
Russische Föderation 1.034 12 97 24 270 5 15 22 23
Indien 786 81 3 1 1 1 2 1
Marokko 698 24 20 4 7 1 3 23 2
Nigeria 663 58 298 1 2 1 1 3
Moldau (Republik) 640 1 632 2
Syrien 600 15 49 37 26 2 12 17 24
Algerien 598 100 12 4 14 69
Bosnien-Herzegowina 595 114 21 167 1
Iran 577 32 126 44 16 4 4 67 4
Eritrea 533 17 67 20 37 2 12 41 14
Libanon 493 2 10 52 7 1 1 3
Ghana 465 3 6 2 1 3 1 1 54
Georgien 456 53 63
N
ie
de
rs
ac
hs
en
N
or
dr
he
in
-W
es
tfa
le
n
R
he
in
la
nd
-P
fa
lz
Sa
ar
la
nd
Sa
ch
se
n
Sa
ch
se
n-
A
nh
al
t
Sc
hl
es
w
ig
-H
ol
st
ei
n
Th
ür
in
ge
n
alle Staatsangehörigkeiten 2.436 8.739 880 70 2.145 1.291 548 381
davon
Albanien 375 1.772 266 167 99 122 36
Afghanistan 86 700 197 7 146 89 90 60
Irak 120 500 3 1 118 1 109 41
Serbien 188 616 51 1 65 95 52 55
Kosovo 228 502 84 1 123 53 46 24
Pakistan 52 239 57 1 167 2 2 1
Mazedonien 118 522 24 1 43 32 26 9
Russische Föderation 109 166 4 176 72 24 15
Indien 4 236 1 223 232
Marokko 63 383 4 1 136 8 5 14
Nigeria 4 293 1 1
Moldau (Republik) 4 1
Syrien 82 208 5 30 45 29 11 8
Algerien 79 274 2 2 22 11 2 7
Bosnien-Herzegowina 86 155 16 35
Iran 21 161 27 3 19 34 15
Eritrea 36 106 9 12 54 50 5 51
Libanon 70 236 1 105 3 1 1
Ghana 7 383 2 2
Georgien 69 136 23 112
b) Wie viele der Personen aus dem genannten Personenkreis verfügen über
eine Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (bitte
nach Herkunftsländern in Verbindung mit dem konkreten Aufenthaltstitel
sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei
keine Personen über Niederlassungserlaubnisse verfügten:
nach Bundesländer Duldungen
gesamt 45.767
davon
Baden-Württemberg 4.766
Bayern 3.112
Berlin 2.269
Brandenburg 2.299
Bremen 595
Hamburg 904
Hessen 1.588
Mecklenburg-Vorpommern 813
Niedersachsen 4.931
Nordrhein-Westfalen 13.648
Rheinland-Pfalz 1.739
Saarland 296
Sachsen 3.578
Sachsen-Anhalt 2.244
Schleswig-Holstein 1.791
Thüringen 1.194
nach Staatsangehörigkeiten Duldungen
gesamt 45.767
darunter Hauptherkunftsländer
Albanien 7.609
Kosovo 5.144
Afghanistan 4.068
Serbien 2.885
Russische Föderation 2.373
Indien 2.078
Irak 1.910
Pakistan 1.894
Mazedonien 1.840
Syrien 1.692
Marokko 1.234
Algerien 1.133
Montenegro 794
Libanon 782
Bosnien-Herzegowina 670
Eritrea 623
Ghana 606
Ungeklärt 592
Nigeria 571
Somalia 561
Georgien 545
nach Bundesländer im AZR als ausreisepflichtig erfasst mit
Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen,
humanitären oder politischen Gründen*
gesamt 23
davon
Bayern 3
Berlin 3
Bremen 3
Brandenburg 1
Niedersachsen 3
Rheinland-Pfalz 6
Nordrhein-Westfalen 4
* Diese AZR-Eintragungen sind unplausibel, da Ausreisepflichtige keinen Aufenthaltstitel haben
können. Insoweit können hier Fehleingaben der zuständigen Ausländerbehörden vermutet werden.
nach Staatsangehörigkeit Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen,
humanitären oder politischen Gründen
gesamt 23
davon
Kosovo 8
Kamerun 1
Nigeria 1
Türkei 1
Vietnam 2
Albanien 1
Armenien 2
Mazedonien 1
Afghanistan 1
Russische Föderation 1
Bosnien-Herzegowina 1
Syrien 2
Elfenbeinküste
(Cote d' Ivoire) 1
15. a) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit zur Rückkehr in die
jeweiligen Herkunftsländer ein (bitte einzeln begründen)?
Die Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer hängt zunächst von ihrer
individuellen Entscheidung ab, freiwillig dieser Pflicht nachzukommen. Kommen sie ihr
freiwillig nicht nach, so hängt ihre Rückführung entscheidend von der
Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer bei der Identifizierung, der
Passersatzpapierbeschaffung und der Logistik ab. Es erfolgt keine Kategorisierung/
Clusterbildung mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr.
b) Gibt es von Seiten der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden
eine Kategorisierung bzw. Cluster der Rückkehrwahrscheinlichkeit in die
Herkunftsländer, und falls ja, welche Länder sind den jeweiligen
Kategorien bzw. Clustern zugeordnet, und wie begründet sich die Zuordnung der
Länder zu den jeweiligen Kategorien bzw. Clustern?
c) Falls Kategorien bzw. Cluster eingeteilt wurden, wie viele
ausreisepflichtige Personen sind den jeweiligen Kategorien bzw. Clustern zugeteilt?
Die Fragen 15b und 15c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium des Innern hat eine insbesondere an der Zahl der
Ausreisepflichtigen orientierte Liste mit den wichtigsten Herkunftsländern erstellt, die
auch Angaben zur Kooperationsbereitschaft dieser Herkunftsstaaten enthält (z. B.
Akzeptanz von EU Laissez passer; Ausstellung von Passersatzpapieren; Wahl des
Transportmittels). Derzeit erarbeitet der Arbeitsbereich Optimierung im ZUR ein
Lagebild zur Optimierung der Rückkehrprozesse. Eine Kategorie der
„Rückkehrwahrscheinlichkeit“ ins Herkunftsland ist dort nicht geplant. Eine vorläufige
Clusteraufteilung wie in dem Prototyp eines Lagebildes, das durch den BFM
versuchsweise erstellt wurde, soll nicht in dieses Lagebild übernommen werden.
16. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gesamtzahl der
ausreisepflichtigen Personen auch Personen erfasst, die aufgrund ihrer
Herkunft beispielsweise aus Syrien oder Somalia gegenwärtig praktisch nicht
zurückgeführt werden können?
In der Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Personen sind auch Personen erfasst,
die aufgrund ihrer Herkunft bspw. aus Syrien oder Somalia gegenwärtig nicht
zurückgeführt werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]