[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12726
18. Wahlperiode 14.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12458 –
Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fleischwirtschaft in Deutschland ist bekannt für schlechte
Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne. Viele Beschäftigte wurden auf Grundlage fragwürdiger
Werkvertragskonstruktionen mit ausländischen Subunternehmen nach
Deutschland entsendet. Hinzu kommen die laut Presseberichten höchst prekären Wohn-
und Lebenssituationen (NDR, 10. Februar 2017). Deutschland wird von
europäischen Partnern mit Blick auf die Fleischwirtschaft Sozialdumping
vorgeworfen (Welt, 14. März 2013).
Im Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Die
Fleischbranche hatte deshalb einen Tarifvertrag verhandelt, der unter dem gesetzlichen
Mindestlohn lag. Damit sollten die Löhne in der Branche langsam an den
Mindestlohn herangeführt werden. Derzeit liegt der bundesweite Mindestlohn in der
Fleischwirtschaft mit 8,75 Euro noch immer knapp unter dem gesetzlichen
Mindestlohn. Im Herbst 2015 verkündeten die sechs größten Konzerne der
Fleischbranche, bis Mitte 2016 die Entsendung von ausländischen Beschäftigten durch
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.
Die Gesamtsituation der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Branche
ist nach wie vor völlig unklar. Noch immer gibt es zahlreiche Klagen von
Beschäftigten in der Fleischbranche. Zudem gibt es weiterhin zahlreiche
Presseartikel, in denen der Fleischindustrie ausbeuterische Arbeitsbedingungen
vorgeworfen werden (NWZ, 22. April 2017/Deutsche Welle, 21. März 2017).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Änderung des
Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Teil dieses
Artikelgesetzes ist das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) (Bundestagsdrucksache 18/12611). Es dient der
Sicherung der Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Fleischwirtschaft sowie der Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von
Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.
Mit dem GSA Fleisch wird u. a. eine Unternehmerhaftung für
Subunternehmerketten hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt und
der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen für
die Fleischwirtschaft sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Daten zur Branche
1. Wie viele Beschäftigte arbeiteten jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013
bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den jeweiligen
Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“,
und wie viele der Beschäftigten waren
a) direkt sozialversicherungspflichtig angestellt;
b) Leiharbeitskräfte;
c) Werkvertragsbeschäftigte, und
d) wie viele der Beschäftigten wurden von ausländischen Subunternehmen
entsandt (2016 bitte monatlich differenzieren)?
In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren im Juni
2016 insgesamt 158 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit registriert. Angaben zu
Leiharbeitskräften, Werkvertragsbeschäftigten und entsandten Beschäftigten von
ausländischen Subunternehmen in dieser Wirtschaftsgruppe liegen in der
Beschäftigungsstatistik nicht vor. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der
Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den Tabellen 1a und 1b entnommen
werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind aufgrund des Wechsels der
Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich.
Tabelle 1a: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach
Wirtschaftszweigen (WS 73)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
560
Schlachthaeuser,
Schmalzsiedereien
561 Kommunale
Schlachthöfe
562 Fleischerei
1 2 3 4 5
30.06.1996 27.738.996 208.516 72.322 1.346 134.848
Stichtag
Anzahl
Insgesamt
darunter
56 Schlachterei
u.
Fleischverarb.
davon
Tabelle 1b: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach
Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2. Wie viele Betriebe gab es jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis
2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Unterbranchen
im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ insgesamt;
a) wie viel Prozent der Betriebe arbeiten mit eigenem Personal;
b) wie viel Prozent der Betriebe arbeiten mit Werk- oder
Dienstvertragsarbeitskräften (bitte vergleichsweise den entsprechenden Anteil über alle
Wirtschaftszweige nennen);
c) wie viel Prozent der Betriebe sind als Subunternehmer mit eigenen
Beschäftigten auf Werk- oder Dienstvertragsbasis in anderen Unternehmen
tätig, und
d) ist der Bundesregierung die Zahl der Betriebe bekannt, die als
ausländische Subunternehmen für deutsche Betriebe tätig waren?
Im Juni 2016 waren nach Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit in der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ insgesamt 8 700 Betriebsstätten verzeichnet. Betrieb im Sinne des
Meldeverfahrens zur Sozialversicherung ist eine regional und wirtschaftsfachlich
abgegrenzte Einheit, in der mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
tätig ist. Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt,
ein Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden
besteht aus verschiedenen Betrieben; diese Betriebe haben jeweils eine eigene
Betriebsnummer. Ebenso kann der Betrieb auch aus mehreren Niederlassungen in
einer Gemeinde bestehen, die lediglich eine Betriebsnummer benötigen, wenn sie
denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Die Angaben zu den
gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den
Tabellen 2a und 2b entnommen werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind
aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt
möglich. Die Fragen 2a bis 2d können aus Angaben der Beschäftigungsstatistik nicht
beantwortet werden.
1511/1011
Schlachten
(ohne
Schlachten von
Geflügel
1512/ 1012
Schlachten von
Geflügel
1513/1013
Fleischverarbeitung
1 2 3 4 5
30. Juni 2006 26.533.905 162.369 20.308 6.864 135.197
30. Juni 2013 29.615.680 143.942 20.278 8.114 115.550
30. Juni 2014 30.174.505 143.145 20.176 7.779 115.190
30. Juni 2015 30.771.297 153.352 21.275 7.948 124.129
30. Juni 2016 31.373.691 158.508 24.213 8.353 125.942
darunter
davon
151/101 Schlachten
und
Fleischverarbeitung
Insgesamt
Berichtsmonat
Tabelle 2a: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WS 73)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 2b: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/
WZ 2008), Zeitreihe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Auszubildenden sowie die Ausbildungsquote jeweils in den Jahren 1996, 2006 und
2013 bis 2016 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig
„Schlachten und Fleischverarbeitung“?
In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren nach
Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016
insgesamt 4 500 Auszubildende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren
2,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser
Wirtschaftsgruppe. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung
nach Wirtschaftsklassen können der Tabelle 3 entnommen werden. Vergleiche
des Jahres 2006 mit den Jahren ab 2013 sind aufgrund des Wechsels der
Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Angaben für 1996 liegen
nicht vor.
560
Schlachthaeuser,
Schmalzsiedereien
561 Kommunale
Schlachthöfe
562 Fleischerei
1 2 3 4 5
30.06.1996 2.037.376 19.945 1.502 135 18.308
Stichtag
Betriebsstätten
Insgesamt
darunter
56 Schlachterei
u.
Fleischverarb.
davon
1511/1011
Schlachten
(ohne
Schlachten von
Geflügel
1512/ 1012
Schlachten von
Geflügel
1513/1013
Fleischverarbeitung
1 2 3 4 5
30. Juni 2006 2.019.722 12.823 731 93 11.999
30. Juni 2013 2.127.001 9.376 832 82 8.462
30. Juni 2014 2.139.170 9.138 835 87 8.216
30. Juni 2015 2.152.030 8.900 826 87 7.987
30. Juni 2016 2.163.297 8.665 832 84 7.749
Berichtsmonat
Insgesamt
darunter
151/101 Schlachten
und
Fleischverarbeitung
davon
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende am
Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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4. Wie viel Prozent der Unternehmen bzw. der Werkvertragsunternehmen in
den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ haben einen Betriebsrat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren
1996, 2006 und 2013 bis 2016 die Summe der Umsätze in den jeweiligen
Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“
(bitte differenziert nach Betriebsgrößen angeben)?
Nachfolgende Übersicht gibt die Umsätze im Wirtschaftszweig Schlachten und
Fleischverarbeitung sowie seiner Unterklassen nach Beschäftigtengrößenklassen
der Betriebe wieder. Im Jahr 2006 wurden statt der Jahresumsätze lediglich die
Umsätze im September 2006 erhoben und ausgewiesen. Im Jahr 1996
unterscheiden sich die ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen von denen der
nachfolgenden Jahre.
Tabelle 4: Umsatz in Betrieben im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung nach
Beschäftigtengrößenklassen
Wirtschaftszweig
Betriebe mit … bis … Beschäftigten
1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999 1.000 und mehr
Umsatz
gesamt
in 1.000 €
Jahr 2016
Schlachten u. Fleischverarb. 5.133.245 5.209.088 14.485.025 8.420.682 7.437.277 870.753 41.556.070
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 2.863.998 1.951.715 7.095.503 .1) .1) -2) 16.113.594
Schlachten von Geflügel 207.753 335.385 1.768.609 781.963 .1) .1) 4.368.783
Fleischverarbeitung 2.061.495 2.921.988 5.620.913 . 5.757.385 .1) 21.073.694
Jahr 2015
Schlachten u. Fleischverarb. 4.841.593 4.693.785 13.779.716 9.864.176 .1) .1) 39.659.280
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 2.766.863 1.716.080 6.190.238 .1) .1) -2) 15.051.939
Schlachten von Geflügel 107.056 293.487 1.912.933 .1) 967.835 .1) 4.313.369
Fleischverarbeitung 1.967.674 2.684.219 5.676.545 5.753.406 .1) .1) 20.293.972
Jahr 2014
Schlachten u. Fleischverarb. 4.982.989 4.924.005 13.674.276 10.823.359 .1) .1) 40.128.695
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 2.907.227 1.743.239 7.053.670 .1) .1) -2) 15.559.736
Schlachten von Geflügel 121.946 451.132 1.255.729 .1) 1.143.097 .1) 4.486.737
Fleischverarbeitung 1.953.816 2.729.633 5.364.877 6.852.213 .1) .1) 20.082.222
Jahr 2013
Schlachten u. Fleischverarb. 4.967.922 5.089.085 13.750.131 11.496.275 .1) .1) 40.779.680
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 2.749.922 2.019.964 7.562.671 2.939.239 .1) -2) 16.242.800
Schlachten von Geflügel 115.635 339.986 888.926 1.559.100 .1) .1) 4.485.124
Fleischverarbeitung 2.057.878 2.729.134 5.298.535 6.997.936 .1) .1) 20.051.756
Wirtschaftszweig
Betriebe mit … bis … Beschäftigten
1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999 1.000 und mehr
Umsatz
gesamt
in 1.000 €
September 2006
Schlachten u. Fleischverarb. 304.158 361.604 1.107.896 441.310 .1) .1) 2.712.424
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 151.537 160.457 555.938 .1) .1) -2) 956.622
Schlachten von Geflügel 3.962 18.158 51.841 96.686 50.169 -2) 220.814
Fleischverarbeitung 148.659 182.989 500.117 .1) 414.389 .1) 1.534.988
Jahr 1996
1 - 19 20 - 49 50 - 99 100 - 199 200 - 299 300 - 499 500 - 999
1.000
u. mehr
Umsatz
Insgesamt
Schlachten u.
Fleischver.
179.848 2.295.481 3.073.389 5.622.994 2.567.880 2.925.680 1.592.742 587.371 18.845.385
davon:
Schlachten
(ohne Geflügel)
81.390 938.155 1.140.688 2.199.256 814.209 646.113 .1) .1) 6.349.889
Schlachten von
Geflügel
.1) 43.082 204.507 396.546 443.657 262.553 .1) -2) 1.464.287
Fleischverarbeitung .1) 1.314.244 1.728.194 3.027.192 1.310.014 2.017.013 1.270.782 .1) 11.031.209
Anm.: Zum Berichtskreis gehören Betriebe ab 20 Beschäftigte.
1) Aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht veröffentlicht, aber in der
Gesamtsumme enthalten.
2) Nichts vorhanden.
Quelle: Statistisches Bundesamt
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Zahl
der Beschäftigten der zehn größten Unternehmen absolut und prozentual in
Relation zum gesamten Wirtschaftszweig „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 entwickelt?
Konzentrationsstatistische Daten für das Produzierende Gewerbe liegen derzeit
für das Jahr 2014 als aktuellstem Jahr vor. Daten für das Jahr 1996 sind nicht
verfügbar. Stattdessen enthält die Übersicht Daten für das Jahr 2001 als dem am
weitesten zurückliegenden verfügbaren Jahr.
Tabelle 5: Unternehmenskonzentration im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung
Jahr
Unternehmen
gesamt Gesamtumsatz
Anteil der 10
größten Unternehmen1)
am Gesamtumsatz
Tätige Personen
gesamt
zugehöriger Anteil der
tätigen Personen in den 10
größten Unternehmen1)
Anzahl Mill. € % Anzahl %
2014 1.216 40.499 26,0 113.652 4,7
2013 1.214 41.212 25,8 113.396 4,9
2012 1.226 40.521 25,8 113.756 4,9
2011 1.214 36.480 24,0 114.716 5,0
2006 1.152 29.150 22,2 111.707 5,4
2001 1.112 23.256 23,1 104.993 7,0
Anm.: Zum Berichtskreis gehören Unternehmen ab 20 tätigen Personen.
1) Gemessen am Umsatz.
Quelle: Statistisches Bundesamt
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtleistung in
den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016?
Angaben zur Schlachtleistung des Wirtschaftszweiges „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ sowie der entsprechenden Unterklassen liefert die Statistik des
Verarbeitenden Gewerbes nicht. Hilfsweise werden im Folgenden die gewerblichen
Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft nach Tierarten
aufgelistet. Die Daten stammen aus der Schlachtungsstatistik (Rinder, Schweine,
Schafe und Ziegen) bzw. der Geflügelschlachtungsstatistik (Geflügel).
Tabelle 6: Gewerbliche Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft
in Deutschland
Tierart Einheit 1996 2006 2013 2014 2015 2016
Rinder Tsd. t 1.424,5 1.174,1 1.106,4 1.132,6 1.132,9 1.147,1
Schweine Tsd. t 3.547,4 4.630,0 5.494,2 5.516,3 5.566,3 5.581,4
Schafe und Ziegen Tsd. t 15,4 22,2 20,3 20,2 20,8 21,5
Geflügel1) Tsd. t 597,5 1.024,6 1.456,8 1.526,3 1.520,4 1.526,8
Zusammen Tsd. t 5.584,8 6.850,9 8.077,7 8.195,4 8.240,4 8.276,8
1) Zahlen bis 2006: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien mit einer monatlichen Kapazität von mindestens 2.000 Tieren;
Zahlen ab 2013: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien, die nach dem EU-Hygienerecht zugelassen sind; einschl. Strauße, Fasane,
Wachteln und Tauben.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Löhne und Arbeitsbedingungen:
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in den jeweiligen Unterbranchen im
Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ für
a) direkt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte;
b) Leiharbeitskräfte;
c) Werkvertragsbeschäftigte, und
d) Beschäftigte, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden
(bitte differenziert nach Leistungsgruppen und nach Geschlecht angeben)?
In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine
Angaben zu Stundenlöhnen vor. Alternativ können aber „Bruttomonatsentgelte“
herangezogen werden. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle
laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur
sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu
den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres
durchgeführt. Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und
für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung:
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise
können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst
sind. Nach den letzten verfügbaren Angaben für den Dezember 2015 belief sich
das Medianentgelt sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigten in der
Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ auf 1 977 Euro. Die
Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach
Wirtschaftsklassen können der Tabelle 7 entnommen werden. Vergleiche des Jahres 2006
mit den Jahren ab 2013 sind aufgrund des Wechsels der
Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Angaben für das Jahr 1996, für
Leiharbeitskräfte, Werkvertragsbeschäftigte und für entsandte Beschäftigte von
ausländischen Subunternehmen liegen nicht vor.
Tabelle 7: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Wirtschaftszweigen
(WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der
Beschäftigung von Leiharbeitskräften, Werk- und Dienstvertragsbeschäftigten und
Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, in
den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und
Fleischverarbeitung“?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeiten von direkt
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Leiharbeitskräften, Werk- und
Dienstvertragsbeschäftigten und von Beschäftigten, die von ausländischen
Subunternehmen entsendet werden, in den jeweiligen Unterbranchen im
Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“?
Zu dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
„Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie“ der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Oktober
2016, Bundestagsdrucksache 18/10084, verwiesen. Darüber hinausgehende
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Wie bewertet die Bundesregierung Akkordarbeit in Betrieben des
Wirtschaftszweigs „Schlachten und Fleischverarbeitung“ hinsichtlich des
Arbeits- und des Tierschutzes?
Grundsätzlich gilt für Betriebe des genannten Wirtschaftszweigs das
Arbeitsschutzregelwerk: Für Arbeitsplätze sind Gefährdungsbeurteilungen
durchzuführen. Hinsichtlich der Arbeitsgestaltung beim Einsatz von Arbeitsmitteln macht
die Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich die Vorgabe, „... ein
Arbeitstempo und ein Arbeitsrhythmus zu vermeiden, die zu Gefährdungen der
Beschäftigten führen können“ (§ 6). Für die Lastenhandhabung benennt die
Lastenhandhabungsverordnung im Anhang als zu berücksichtigende Gefährdung bei einer
Beurteilung „das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu
ändernden Arbeitsablaufs...“. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)
1151 gibt ebenso Gestaltungshinweise (z. B. „... Vermeidung eines aufgrund des
Arbeitsablaufs vom Beschäftigten nicht zu beeinflussenden Arbeitstempos und
Arbeitsrhythmus ...“ bzw. „...Vermeidung von Taktarbeit, die zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt ...“).
Schlachthöfe sind unabhängig von ihrer Arbeitsorganisation an die einschlägigen
tierschutzrechtlichen Bestimmungen gebunden. Dazu gehört, dass gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten
im Einklang mit Standardarbeitsanweisungen durchzuführen sind. Aus den
Artikeln 16 und 17 dieser Verordnung ergeben sich auch umfangreiche Pflichten zur
betrieblichen Eigenkontrolle. Bei Verstößen gegen die tierschutzrechtlichen
Vorschriften können die zuständigen Behörden der Länder gemäß Artikel 22 der
genannten Verordnung u. a. Anpassungen der Standardarbeitsanweisungen und
Eigenkontrollen sowie die Drosselung oder Einstellung der Produktion anordnen.
Auch der Entzug des Sachkundenachweises, über den Personen mit
tierschutzrelevanter Tätigkeit verfügen müssen, ist an dieser Stelle vorgesehen.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnsituation von
Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, und
von Werkvertragsbeschäftigten, die in den jeweiligen Unterbranchen im
Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ arbeiten,
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Welche Probleme sind der Bundesregierung hinsichtlich Löhnen,
Arbeitsbedingungen und Wohnsituation von Beschäftigten, die von ausländischen
Subunternehmen entsendet werden, und von Werkvertragsbeschäftigten in
den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ bekannt?
14. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Selbstverpflichtung der
Fleischindustrie, die Arbeits-, Entlohnungs- und
Unterbringungsbedingungen zu verbessern, bewährt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine aktuellen spezifischen Kenntnisse über
die Arbeitsbedingungen und die Wohnsituation von entsandten Beschäftigten in
der Fleischwirtschaft.
Nach Angaben der Fleischwirtschaft hatten sich bereits im Jahr 2014 mehr als
52 Unternehmen der Branche auf einen Verhaltenskodex verständigt, mit dem
soziale Standards und Anforderungen an die Unterbringung der Beschäftigten
von den Unternehmen durchgesetzt werden sollen. Des Weiteren soll
gewährleistet werden, dass die Werkvertragspartner (Arbeitgeber der
Werkvertragsarbeitnehmer) ihre Leistungen gegenüber den Werkvertragsarbeitnehmern nicht in
unangemessener Höhe zum Abzug bringen.
Im Jahr 2015 bekannten sich die sechs größten Unternehmen der
Fleischwirtschaft mit einer Selbstverpflichtung zu besseren Arbeitsbedingungen für mobile
Beschäftigte. Nach Angaben der Fleischwirtschaft sind seither weitere
Unternehmen dieser Selbstverpflichtung beigetreten. Die Unterzeichner legen sich darauf
fest, die Arbeitsverhältnisse der Werkvertragsarbeitnehmer auf in Deutschland
gemeldete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
umzustellen, den Anteil der Stammbelegschaft zu erhöhen und mehr in
Qualifizierungsmaßnahmen für Werkvertragsarbeitnehmer zu investieren.
Zum Stand der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung veröffentlichte der
Verband der Ernährungswirtschaft e. V. (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt)
erstmals im September 2016 einen Jahresbericht. Darin wird festgestellt, dass
insbesondere das Ziel der Umstellung der Arbeitsverhältnisse auf nach deutschem
Recht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erreicht wurde.
Der zweite Umsetzungsbericht wird voraussichtlich im Herbst 2017 vorliegen.
Parallel fördert die Bundesregierung mit dem Beratungsprojekt „Faire Mobilität“
des DGB die sozial- und arbeitsrechtliche Beratung von mobilen Beschäftigten,
vorwiegend aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten.
Wettbewerbssituation:
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der deutschen
Betriebe an der Wertschöpfung in der europäischen Schlacht- und
Fleischverarbeitungsbranche jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016,
und wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbssituation
auf dem europäischen Markt (bitte differenziert nach den jeweiligen
Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“
angeben)?
Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) weist im Rahmen
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Angaben zur Bruttowertschöpfung
im europäischen Ländervergleich als tiefste Gliederung nur für den
Wirtschaftsbereich „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränkeherstellung und
Tabakverarbeitung“ aus. Entsprechende Daten für den Wirtschaftszweig
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ sowie den Unterklassen liegen somit nicht
vor.
Im Rahmen der Strukturellen Unternehmensstatistik finden sich allerdings für
einzelne Jahre Zahlen zum Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten
und Fleischverarbeitung sowie der zugehörigen Unterklassen im europäischen
Ländervergleich. Wegen fehlender Angaben einzelner EU-Mitgliedstaaten in
einzelnen Jahren und damit fehlender Angaben für die EU insgesamt lassen sich die
deutschen Anteile an der EU jedoch nicht für alle Jahre berechnen. Da für die
Jahre 1996 bis 2002 keine Daten für die EU insgesamt vorliegen, wurde das Jahr
2003 als frühestes Jahr, für das Daten der EU insgesamt vorliegen, in die
Übersicht aufgenommen.
Tabelle 8: Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten und
Fleischverarbeitung
Wirtschaftszweig 1996 2003 2006 2013 2014 2015
Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert1) (%)
Schlachten und Fleischverarbeitung .2) 18,6 22,0 21,1 20,5 19,9
Schlachten (ohne Geflügel) .2) 13,5 14,4 17,7 17,0 .2)
Schlachten von Geflügel .2) 9,8 10,4 12,8 .2) .2)
Fleischverarbeitung .2) 25,8 31,5 28,5 27,8 .2)
1) 2003, 2006: EU-27; 2013-15: EU-28
2) Daten liegen nicht vor.
Quelle: EUROSTAT, eigene Berechnungen
In beiden Bereichen des Fleischsektors (Schlachtung und Fleischverarbeitung)
sind auf dem EU-Binnenmarkt im Wesentlichen funktionierende Marktstrukturen
mit intensivem Austausch von Waren festzustellen. Der Bundesregierung liegen
derzeit keine Erkenntnisse vor, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen auf EU-
Ebene offensichtlich in erheblicher Weise beeinträchtigt wäre.
Beide Bereiche sind – wie andere Sektoren auch – von einem anhaltenden
Strukturwandel gekennzeichnet. Gleichzeitig sind für einen kleineren Teil des Sektors
umfangreich Aktivitäten in kleineren und mittleren Unternehmen/Einheiten, die
vom Volumen her nicht näher zu beziffern sind, insbesondere zur Herstellung von
Spezialitäten und Versorgung von Nischenmärkten zu verzeichnen.
16. Wie viele tote sowie lebende Tiere wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 zur Schlachtung
bzw. Zerlegung aus dem Ausland importiert (bitte nach Tierart, Jahr und
Herkunftsland aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Einfuhren Deutschlands an
Schlachttieren (jeweils getrennt nach Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie
Geflügel) für die Jahre 1996, 2006, 2013, 2014, 2015 und 2016 nach
Herkunftsländern. Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den einzelnen
Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten Lieferungen.
Tabelle 9: Deutsche Einfuhr von Schlachtrindern1) (Stück)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 21.164 68.807 39.685 39.005 30.786 31.008
darunter
Tschechische Republik 60 13.241 22.802 15.596 15.082 16.002
Niederlande 1.677 17.469 4.703 2.523 4.897 6.486
Luxemburg2) . 5.771 5.510 5.723 5.567 5.271
Frankreich 884 291 1.284 944 899 1.106
Belgien3) 8.883 16.502 2.122 1.780 1.277 1.067
Österreich 9.598 1.525 1.698 1.043 1.077 502
Polen 50 7.850 461 1.662 546 322
Litauen - 40 38 763 194 88
Estland - - 29 226 496 84
Dänemark - 4.747 167 8.029 324 74
Slowakei - 1.275 93 35 327 -
Lettland - - 244 536 100 -
Ungarn - 75 410 81 - -
1) Schlachtkälber, Schlachtfärsen, Schlachtbullen und -ochsen, Schlachtkühe.
2) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien.
3) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 10: Deutsche Einfuhr von Schlachtschweinen (Stück)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 2.710.095 3.769.359 4.857.440 4.451.691 4.206.689 4.373.471
darunter
Niederlande 2.218.514 3.036.237 4.483.221 4.011.399 3.846.584 3.965.423
Belgien1) 136.577 48.517 164.971 131.753 91.799 158.306
Dänemark 334.436 472.586 98.912 161.979 126.007 75.704
Tschechische Republik - 45.636 26.839 39.972 41.606 62.659
Luxemburg2) . 9.261 13.084 14.023 32.591 50.641
Frankreich 7.397 93.243 56.137 42.479 34.516 31.898
Polen - 380 40 2.415 11.205 25.954
Ungarn 150 233 8.806 11.639 12.891 1.897
Slowakei - 11.766 340 320 3.864 530
Kroatien - - - 235 3.400 194
Österreich 354 22.910 1.433 547 - 164
Schweden 9.513 11.388 3.655 34.930 2.226 -
Spanien 253 10.005 - - - -
Irland 249 6.394 - - - -
Vereinigtes Königreich 2.634 645 - - - -
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
2) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 11: Deutsche Einfuhr von Schlachtschafen und -ziegen (Stück)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 62.325 87.591 73.288 74.360 80.765 120.726
darunter
Niederlande 36.631 30.450 37.431 43.246 49.429 45.056
Spanien - 5.372 2.901 2.664 9.147 36.219
Vereinigtes Königreich 4.825 17.927 3.124 1.398 426 14.499
Rumänien - 1.694 - 3.870 10.410 8.932
Italien - - 5.566 2.550 750 4.444
Österreich 711 1.202 6.622 6.135 3.022 4.241
Irland 5.112 - 11.166 9.151 5.731 4.173
Frankreich 1.121 10.066 3.431 2.706 231 1.919
Polen 7.387 6.637 1.989 1.482 571 1.029
Luxemburg1) . 1.057 155 212 624 214
Litauen - - 126 35 349 -
Dänemark 4.355 8.150 651 850 - -
Tschechische Republik 2.160 2.693 - - - -
Belgien2) - 2.339 - 16 - -
1) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien.
2) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 12: Deutsche Einfuhr von Schlachtgeflügel (Stück)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 11.019.844 11.276.129 36.224.271 35.180.598 39.437.680 39.498.651
darunter
Dänemark 1.887.262 780.807 8.447.798 7.891.612 11.698.047 17.471.976
Niederlande 7.090.587 5.223.181 10.988.863 9.454.631 10.530.894 7.603.817
Tschechische Republik 199.232 2.652.184 8.898.848 8.739.532 7.099.341 6.360.610
Frankreich 1.446.190 2.201.190 3.348.619 3.241.832 3.682.713 3.412.028
Polen - 41.856 2.336.009 3.438.249 4.157.476 2.134.048
Österreich 297.795 274.465 826.470 963.586 924.560 1.063.915
Schweiz 6.417 44.930 519.947 616.180 715.889 807.106
Ungarn 44.305 14.170 88.707 71.801 85.793 382.832
Schweden - - 445.134 474.139 395.018 150.650
Belgien1) 709 32.846 269.965 289.036 147.949 110.453
Vereinigtes Königreich 9.438 - - - - 1.216
Spanien - - 22.940 - - -
Bulgarien - - 19.696 - - -
Italien - 10.500 5.642 - - -
Griechenland 37.909 - - - - -
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Fleischeinfuhren werden in der Außenhandelsstatistik nicht nach ihrer jeweiligen
weiteren Verwertung unterschieden. Um näherungsweise angeben zu können,
welche Fleischmengen zur weiteren Zerlegung eingeführt wurden, werden daher
im Folgenden hilfsweise die Einfuhrzahlen von Fleisch aufgeführt, das in Form
ganzer oder halber Tierkörper (im Falle von Rindern, Schweinen sowie Schafen
und Ziegen) bzw. unzerteilt (im Falle von Geflügel) nach Deutschland geliefert
wurde. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die entsprechenden Einfuhren
Deutschlands für die Jahre 1996, 2006, 2013, 2014, 2015 und 2016 nach
Herkunftsländern. Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den
einzelnen Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten
Lieferungen. Zu berücksichtigen ist, dass beim Geflügel ein großer Teil der unzerteilt
eingeführten Ware ohne weitere Verarbeitungsschritte direkt in den Groß- oder
Einzelhandel gelangt.
Tabelle 13: Deutsche Einfuhr von Rindfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 35.246 30.092 54.022 47.624 46.253 27.750
darunter
Niederlande 14.386 12.049 12.810 11.564 13.987 11.327
Polen - 4.723 11.723 14.045 16.545 4.151
Belgien1) 4.532 1.258 4.870 3.691 4.334 3.806
Frankreich 10.126 8.417 13.083 9.295 4.001 3.183
Italien 3.532 1.824 1.720 2.093 1.718 2.558
Österreich 2.086 1.121 3.116 2.252 1.837 737
Irland 39 5 912 776 932 664
Vereinigtes Königreich 0 243 1.824 761 1.022 531
Tschechische Republik - 1 1.585 1.345 670 423
Dänemark 117 21 1.801 1.738 986 283
Spanien 406 - 100 - - 14
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 14: Deutsche Einfuhr von Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe
Tierkörper (t)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 324.428 356.478 450.384 473.650 450.036 412.155
darunter
Belgien1) 123.733 183.973 255.610 253.389 233.749 194.130
Dänemark 39.196 69.486 74.971 78.563 83.723 62.279
Polen - 18.354 20.252 29.128 28.998 42.306
Vereinigtes Königreich 44.467 18.841 27.199 27.438 26.983 29.164
Spanien 1.236 11.390 11.711 21.910 20.548 25.030
Niederlande 87.924 28.889 21.295 25.244 23.892 22.294
Frankreich 9.232 5.534 20.427 17.466 15.374 19.253
Irland 7.523 8.502 9.478 13.570 13.126 12.092
Italien 1.343 5.734 7.245 5.245 1.971 3.120
Portugal 323 - 318 326 871 1.500
Österreich 4.880 1.262 536 524 632 666
Tschechische Republik 156 1.523 98 32 13 54
Finnland 374 2.754 446 114 69 51
Schweden 3.391 - 151 571 8 0
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 15: Deutsche Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe
Tierkörper (t)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 10.556 4.840 7.322 9.103 10.817 6.824
darunter
Vereinigtes Königreich 4.540 2.595 4.809 5.868 7.867 4.404
Irland 3.492 990 1.188 2.013 1.463 1.104
Niederlande 170 170 662 646 839 428
Belgien1) 11 356 151 264 48 358
Neuseeland 2.101 544 321 111 183 204
Österreich 0 13 25 15 32 143
Frankreich 204 107 95 64 199 120
Griechenland - 33 59 61 77 38
Rumänien - 6 - 48 93 3
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle 16: Deutsche Einfuhr von Geflügelfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, unzerteilt (t)
Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v)
Deutschland insgesamt 161.954 75.111 79.270 81.465 82.399 88.568
darunter
Polen 9.158 11.492 13.212 14.194 12.875 19.111
Niederlande 82.177 19.850 24.588 25.979 23.954 18.867
Ungarn 13.128 10.533 13.045 11.493 10.069 13.690
Österreich 66 5.782 7.689 8.864 9.785 12.501
Frankreich 41.533 14.432 9.659 9.159 11.362 10.990
Italien 2.177 2.668 2.192 3.294 4.244 4.020
Belgien1) 1.825 993 3.222 3.193 3.830 2.888
Vereinigtes Königreich 6.169 1.664 1.601 1.196 1.732 1.564
Ukraine - - - 91 1.165 1.530
Tschechische Republik 1.822 1.632 1.729 1.544 1.502 1.408
Dänemark 2.035 571 1.067 1.904 1.332 1.209
Schweden - 4.375 133 68 1 22
Thailand 1.036 29 0 - 2 9
Portugal - 21 576 78 34 8
Brasilien - 878 48 35 3 -
1) 1996: Belgien/Luxemburg.
Quelle: Statistisches Bundesamt
17. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich gegenüber der Bundesregierung in
den vergangenen Jahren kritisch über Lohn- und Sozialdumping durch die
deutsche Schlachtbranche geäußert, und wie beurteilt die Bundesregierung
diese Kritik?
18. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der von der belgischen
Regierung eingereichten Beschwerde an die Europäische Kommission
gezogen, die Deutschland Sozialdumping vorwirft?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
In den vergangenen Jahren haben sich Belgien, Frankreich und Dänemark kritisch
zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen in der deutschen Schlachtbranche
geäußert. Insbesondere wurde der Vorwurf erhoben, Deutschland lasse insoweit Lohn-
und Sozialdumping zu.
Auch vor dem Hintergrund dieser Diskussion hat die Bundesregierung durch die
Einbeziehung der Fleischwirtschaft in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass der Anfang
2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft
schnellstmöglich für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der
Branche als verbindlicher, der staatlichen Kontrolle unterliegender
Entlohnungsstandard vorgeschrieben werden konnte.
Kontrollen, Verstöße und Bußgelder:
19. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
welchen Behörden in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich in den jeweiligen
Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“
durchgeführt (bitte auch differenziert nach Bundesländern angeben)?
In der Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) wird
die Branche Fleischwirtschaft erfasst. Eine Differenzierung in Unterbranchen ist
nicht vorgesehen. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Fleischwirtschaft
(differenziert nach Bundesländern) Arbeitgeberprüfungen wie folgt durchgeführt:
Tabelle 17: Kontrollen
Arbeitgeberprüfungen
2013 2014 2015 2016
Baden-Württemberg 59 178 56 16
Bayern 23 157 70 94
Berlin 7 3 7 4
Brandenburg 20 8 15 5
Bremen 8 15 7 4
Hamburg 11 3 10 2
Hessen 18 46 26 11
Mecklenburg-Vorpommern 8 12 10 12
Niedersachsen 56 80 58 53
Nordrhein-Westfalen 64 104 98 38
Rheinland-Pfalz 3 22 9 4
Saarland 4 24 4 10
Sachsen 39 25 23 5
Sachsen-Anhalt 8 11 9 6
Schleswig-Holstein 9 25 27 7
Thüringen 8 19 16 7
Summe 345 732 445 278
20. Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 bis 2016 jährlich in den jeweiligen Unterbranchen im
Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ festgestellt, und in welcher
Höhe wurden Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt?
Bei festgestellten Verstößen leitet die FKS Straf- bzw. Bußgeldverfahren ein. In
den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Fleischwirtschaft wie folgt Straf- und
Bußgeldverfahren eingeleitet sowie Geldbußen festgesetzt bzw. Geld- und
Freiheitsstrafen verhängt:
Tabelle 18: Straf- bzw. Bußgeldverfahren
2013 2014 2015 2016
eingeleitete Bußgeldverfahren 156 317 171 135
festgesetzte Geldbußen,
Verwarnungsgelder und Verfall in Euro
200.320 2.365.581 190.130 161.300
eingeleitete Strafverfahren 207 216 256 209
Geldstrafen in Euro 59.405 88.190 71.095 141.150
Freiheitsstrafen in Monaten 159 92 65 94
21. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den jeweiligen
Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“
nachgeforderten Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge in den Jahren
2013 bis 2016 jährlich?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über nachgeforderte Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2013 bis 2016 in dem Wirtschaftszweig
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ vor, da keine gesonderte
branchenspezifische Erfassung erfolgt.
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ISSN 0722-8333]