Nutzung Freier Software in Bundesbehörden
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die digitale Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung ist eine der zentralen politischen Aufgaben für die digitale Gesellschaft. Seit langem besteht weitgehend Einigkeit über die Vorzüge von freier Software und auch Open Source für eine innovative Gesellschaft und Wirtschaft. Freie Software kann potentiell für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form fortentwickelt und weiterverbreitet werden.
Der Einsatz von freier Software und freien Formaten bietet zahlreiche Vorteile für Behörden und andere Institutionen – dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Produkte herstellerunabhängig weiterzuentwickeln und anzupassen. Darüber hinaus werden freier Software sicherheitstechnische Vorteile gegenüber proprietärer Software zugeschrieben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass die Vielfalt von Software zentrales politisches Ziel sein muss und es von großer Bedeutung ist, Monokulturen zu vermeiden, „weil diese leichter angreifbar und daher sicherheitstechnisch bedenklich“ seien (www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/FreieSoftware/ freiesoftware_node.html). Weiter sieht das BSI „bedeutende strategische Vorteile“ durch den Einsatz freier Software im Prozess der Sicherung von IT-Systemen (ebd.). Zudem spricht die Vermeidung von Hersteller- und Technologieabhängigkeiten aus strategischer wie auch haushälterischer Sicht für die Nutzung freier Software insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten-, Support- und Wettbewerbsproblematik proprietärer Angebote sowie der oligopolen Tendenzen digitaler Plattformökonomien.
Aus Sicht der Fragesteller ist weniger ein Erkenntnis- als ein Handlungsdefizit der Bundesregierung zu konstatieren. Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ forderte bereits in der vergangenen Wahlperiode interfraktionell die Bundesregierung auf, „zu prüfen, inwiefern zukünftig die Förderung offener Standards durch entsprechendes staatliches Handeln gewährleistet werden kann“ (Bundestagsdrucksache 17/12495, S. 49). Auch im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD wird versprochen, dass der „Bund im Software-Bereich gerade auch die Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen [fördert]“ (S. 15), und hinsichtlich der IT-Sicherheitsforschung festgehalten: Bei „der Ausschreibung werden Open-Source-Ansätze priorisiert, die ihre Ergebnisse und die entwickelten Systeme offen zur Verfügung stellen“ (S. 26). Auch bei der schleppenden und des Öfteren durch erhebliche Fehlplanungen und Kostensteigerungen gekennzeichneten Gestaltung von E-Government sollten Technologien so geplant werden, „dass keine Abhängigkeiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen“ (S. 106). Schließlich wurde in der „Digitalen Agenda“ angekündigt: „Bei Beschaffungen der Bundesverwaltung bauen wir praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit weiter ab“ (S. 20). Bezeichnenderweise finden sich im Legislaturbericht Digitale Agenda 2014–2017 keine Hinweise auf eine Förderung von freier Software durch den Bund.
Bereits in den Jahren 2011 („Sachstand zur Nutzung von „freier Software“ im Auswärtigen Amt und weiteren Bundesbehörden“, Bundestagsdrucksache 17/4567) und 2015 („Freie Software im Auswärtigen Amt“, Bundestagsdrucksache 18/4127) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung nach dem Einsatz von freier Software befragt.
Bisher vorliegende Zahlen zur Förderung freier Software durch Bundesbehörden deuten darauf hin, dass es einer größeren Unterstützung und eines verstärkten Einsatzes freier Software in Bundesbehörden bedarf und dass die Bundesregierung als großer Auftraggeber ihrer selbst gegebenen Aufgabe noch nachkommen muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchen Bundesministerien oder weiteren Bundesbehörden wird freie Software unter welcher Lizenz aktuell genutzt (bitte aufschlüsseln)?
Welche IT-Ausgaben sind in den Jahren 2013 bis 2017 in den Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden angefallen, und welche Kosteneinsparungen wurden in den Behörden des Bundes realisiert, die statt proprietärer Software freie Software nutzen (Vergleich Ist-Ausgaben mit den angenommenen Ausgaben bei Nutzung proprietärer Software)?
Plant die Bundesregierung, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen, und wenn ja, welche Vorhaben, in welchen Stellen, mit welchem Zeithorizont?
Welche Auffassung vertritt und welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Standardisierung der Nutzung von freier Software in allen Bundesbehörden und der Vereinfachung bei der Beschaffung von freier Software?
Welche Auffassung vertritt und welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich freier Lizenzen für das Endprodukt als verbindliches Kriterium für die Auftragsvergabe an Dienstleister bei Ausschreibungen von Bundesbehörden?
Welche Ergebnisse der gemäß Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Richtlinie „Software Sprint“ geförderten Open-Source-Projekte liegen der Bundesregierung vor?
Wie hoch ist die Zahl der Ausschreibungen für die Entwicklung von Software durch öffentliche Einrichtungen oder öffentlich-private Partnerschaften im Bund seit dem Jahr 2013, einbezogen laufende Entwicklungen (bitte in tabellarischer Form angeben: Projektname, Name der Software, Zeitpunkt des Auftragsvergabe, Zeitpunkt der Fertigstellung, bis wann in Nutzung, wenn nicht in Nutzung bitte Begründung, veranschlagte Kosten in der Ausschreibung, tatsächliche Kosten, Anzahl der Installationen, laufende jährliche Kosten für den Support aufgeschlüsselt nach Jahren seit Fertigstellung, Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Name der Partner, Verwendungszweck, Lizenzangabe der Software)?
Wie hoch ist die Zahl der Ausschreibungen für die Anpassung von eigens erstellter Software durch öffentliche Einrichtungen oder öffentlich-private Partnerschaften im Bund seit dem Jahr 2013, einbezogen laufende Entwicklungen (bitte in tabellarischer Form angeben: Projektname, Name der Software, Zeitpunkt des Auftragsvergabe, Zeitpunkt der Fertigstellung, bis wann in Nutzung, wenn nicht in Nutzung bitte Begründung, veranschlagte Kosten in der Ausschreibung, tatsächliche Kosten, Anzahl der Installationen, laufende jährliche Kosten für den Support aufgeschlüsselt nach Jahren seit Fertigstellung, Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Name der Partner, Verwendungszweck, Lizenzangabe der Software)?
a) Bei welchen Softwareentwicklungen bzw. Softwareanpassungen war eine Bereitstellung unter einer freien Lizenz Teil der Ausschreibungsanforderungen?
b) Wenn keine diesbezügliche Ausschreibungsanforderung vorlag, warum nicht?
Wie hoch ist die Zahl der Software-Eigenentwicklungen durch öffentliche Einrichtungen oder Dienstleister, die im Auftrag dieser handeln, seit dem Jahr 2013 einschließlich gemeinsamer Projekte und Kooperationsbeteiligungen, die nicht über Ausschreibungen vergeben wurden, einbezogen laufende Entwicklungen (bitte jeweils in tabellarischer Form angeben: Projektname, Name der Software, Zeitpunkt des Auftragsvergabe, Zeitpunkt der Fertigstellung, bis wann in Nutzung, wenn nicht in Nutzung bitte Begründung, veranschlagte Kosten zu Projektbeginn, tatsächliche Kosten, Anzahl der Installationen, laufende jährliche Kosten für den Support aufgeschlüsselt nach Jahren seit Fertigstellung, Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Name der Partner, Verwendungszweck, Lizenzangabe der Software)?
a) Warum wurden keine Ausschreibungen sondern Software-Eigenentwicklungen vorgenommen?
b) Wenn keine freie Lizenzen für die Software-Eigenentwicklungen genutzt wurden, warum nicht?
Welche Software wurde durch öffentliche Stellen auf Auftragsbasis oder in Eigenregie entwickelt und durch öffentliche Stellen seit dem Jahr 2013 eingesetzt (bitte in tabellarischer Form nach Name der Software, Lizenz, Verantwortlicher für die Entwicklung, Einsatz, Kosten durch Nutzung, Nutzungszeitraum aufschlüsseln)?
a) Welche Software wird unter freier Lizenz von der öffentlichen Verwaltung genutzt (bitte in tabellarischer Form Anzahl der Geräte der öffentlichen Verwaltung aufschlüsseln, auf der folgende Software jeweils läuft: Firefox, Thunderbird, Linux-Desktop Betriebssysteme (auch Ubuntu), GnuPG, Gimp, LibreOffice und OpenOffice)?
b) Wie viele Rechner innerhalb der öffentlichen Verwaltung verfügen über die notwendige Software zur verschlüsselten Kommunikation per E-Mail (bitte in tabellarischer Form angeben)?
c) Welche verfügbaren öffentlichen Schlüssel für die sichere verschlüsselte Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden gibt es (bitte in tabellarischer Form angeben)?