[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Juni 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12767
18. Wahlperiode 19.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Ulle Schauws,
Maria Klein-Schmeink, weiter Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12645 –
Entwicklung der Kaiserschnittrate in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kaiserschnittrate ist in den vergangenen Jahren in Deutschland erheblich
gestiegen. Im Jahr 1991 lag sie noch bei 15 Prozent aller Geburten. Heute
entbindet nahezu jede dritte Schwangere mit Kaiserschnitt (Statistisches
Bundesamt 2015). Deutschland liegt damit über dem EU-Durchschnitt und weit über
der Rate skandinavischer und einiger osteuropäischer Länder (15 bis 22
Prozent); vgl. Petra Kolip et al., Faktencheck Kaiserschnitt, 2012, Europäischer
Perinatalbericht 20082.
Auch innerhalb Deutschlands schwanken die Raten erheblich, je nach Region,
teilweise auch je nach Einrichtung. Erfolgten im Jahr 2013 im Saarland
38,1 Prozent aller Entbindungen per Kaiserschnitt, sind es in Sachsen nur
23,8 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Gründe für den Anstieg
und die regionalen Unterschiede sind bislang nicht genau erforscht. Eine
steigende Zahl an Risiko- oder Mehrlingsschwangerschaften allein kann den
Anstieg nicht erklären (vgl. Petra Kolip et al., Faktencheck Kaiserschnitt, 2012).
Die überwiegende Mehrheit der Frauen gibt an, in die Entscheidung zum
Kaiserschnitt aktiv eingebunden gewesen zu sein. Weniger gut sind die
Informationen zu den möglichen späteren Folgen: nur die Hälfte der Frauen, die einen
ungeplanten Kaiserschnitt hatten, geben an, über die Folgen wie Schmerzen,
Stillprobleme, Thrombosegefahren, Risiken für weitere Schwangerschaften
oder die Folgen für ihre Kinder ausreichend informiert gewesen zu sein (vgl.
Lutz/Kolip, GEK-Kaiserschnittstudie, 2006).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die steigende Zahl der Kaiserschnitte in
Deutschland?
Die Daten des Statistischen Bundesamts von 2016 zeigen, dass die
Kaiserschnittrate bis 2009 deutlich angestiegen ist, während es von 2009 (31,4 Prozent aller
Geburten) bis 2011 (32,2 Prozent aller Geburten) nur noch eine geringe
Steigerung gab. Seitdem ist eine Stagnation bzw. eine leichte Abnahme zu verzeichnen
(2012: 31,9 Prozent, 2013 und 2014: jeweils 31,8 Prozent, 2015: 31,1 Prozent).
Die Daten des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTIG), die im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhoben werden, zeigen insgesamt
eine etwas höhere Kaiserschnittrate (2012: 33,0 Prozent, 2015: 32,2 Prozent,
2016: 32,0 Prozent; siehe Antwort zu Frage 8), jedoch ebenfalls in den letzten
Jahren eine Stagnation bzw. einen leichten Rückgang.
Wie die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entwicklung der Kaiserschnittrate“ auf
Bundestagsdrucksache 18/2365 vom 18. August 2014 ausgeführt hat, sind die Gründe
für die Entwicklung der Kaiserschnittgeburten vielschichtig, sie werden nach wie
vor in der medizinischen Fachwelt intensiv diskutiert. Die von den Fragestellern
zitierte Studie „Faktencheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten – Entwicklung
und regionale Verteilung“ der Bertelsmann-Stiftung von November 20121
unterlegt eine Reihe von Hypothesen zu den Ursachen und Hintergründen des Anstiegs
der Kaiserschnittrate in Deutschland mit statistischen Daten und
Umfrageergebnissen. Die Studie hat – wie auch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und
Debatten – dazu beigetragen, die diesbezüglichen Diskussionen in den Fachkreisen
weiter zu strukturieren und zu intensivieren. Nach wie vor ist die Frage, wann in
die Vorgänge der Schwangerschaft und Geburt mit Interventionen eingegriffen
werden sollte, Gegenstand intensiver Diskussionen innerhalb und zwischen den
beteiligten Berufsgruppen. Aktuell entwickeln die zuständigen
Fachgesellschaften eine interdisziplinäre S3-Leitlinie zur „Sectio caesarea“ wie auch eine
interdisziplinäre S3-Leitlinie zur natürlichen Geburt.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Diskussionsprozess (vergleiche die
Antwort zu Frage 18), weist jedoch darauf hin, dass dieser vorrangig innerhalb der
Fachwelt zu führen ist. Etwaige Interventionen zur Senkung der
Kaiserschnittraten dürfen nicht zu einer erhöhten Gefährdung von Mutter und Kind führen.
Grundsätzlich ist die Entscheidung zum Einsatz medizinischer Maßnahmen in
jedem Einzelfall gemeinsam zwischen der Hebamme bzw. dem Arzt oder der
Ärztin und der werdenden Mutter unter Abwägung der gesundheitlichen Risiken für
Mutter und Kind auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisse zu treffen. Die Entwicklung von interdisziplinären wissenschaftlichen
Leitlinien zur Unterstützung dieser Entscheidungsfindung wird seitens der
Bundesregierung ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
2. In welchem Ausmaß hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
steigenden Kaiserschnittraten die Mütter- und Säuglingssterblichkeit rund
um die Geburt in den letzten 20 Jahren verringert (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/9039)?
In den letzten 20 Jahren (1995 bis 2015) hat sich nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes die Säuglingssterblichkeit von 5,3 auf 3,3 Säuglingssterbefälle je
1 000 Lebendgeborene verringert, die Müttersterblichkeit von 5,4 auf 3,3 je
100 000 Lebendgeborene. Die Kaiserschnittrate betrug 1995 17,6 Prozent und
2015 31,1 Prozent (zur Entwicklung in den letzten Jahren siehe Antwort zu
Frage 1). Insoweit gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Abnahme der
Säuglingssterblichkeit und der Müttersterblichkeit und der Zunahme der
Kaiserschnittraten, jedoch sind aus diesen Daten keine direkten kausalen
Zusammenhänge ableitbar. Zu den entsprechenden Entwicklungen tragen jeweils eine
Vielzahl von Faktoren bei.
1 Kolip P, Nolting H-D, Zich K (2012) Faktencheck Gesundheit. Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung.
3. Welchen Einfluss haben nach Auffassung der Bundesregierung folgende
Faktoren derzeit auf die Kaiserschnittrate:
a) individuelle Geburtsrisiken bei Mutter und Kind;
b) vorhergehende Interventionen und Eingriffe in den natürlichen
Geburtsverlauf (z. B. Wehentropf, Periduralanästesie, vorangegangener
Kaiserschnitt);
c) Aspekte der Klinikorganisation (Personalsituation, Größe der
Geburtsabteilung, Belegwesen, 1:1-Betreuung unter der Geburt);
d) Aspekte der Vergütung, insbesondere im Vergleich zu
Spontanentbindungen;
e) Aspekte der Ausbildung der Geburtshelfer, insbesondere im Hinblick auf
Risikoentbindungen;
f) Haftungsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit verspäteten oder
unterlassenen Kaiserschnitten;
g) unzureichende Aufklärung der Mütter über Risiken und gesundheitliche
Konsequenzen eines Kaiserschnitts;
h) Versichertenstatus der Mutter (gesetzlich, privat);
i) andere Gründe?
Es wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Steigende Rate an
Kaiserschnittentbindungen“ auf Bundestagsdrucksache 17/9039 vom 21. März 2012
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Entwicklung der Kaiserschnittrate“ auf
Bundestagsdrucksache 18/2365 vom 18. August 2014 (insbesondere zu den Fragen 6, 8 und 17)
hingewiesen.
Ergänzend hierzu ist in Bezug auf die Faktoren a und b darauf hinzuweisen, dass
im Rahmen der Weiterentwicklung der externen stationären Qualitätssicherung
(esQS) des G-BA mit dem Ziel, die Kaiserschnittrate zu senken bzw. zu
optimieren, ab 2012 eine risikoadjustierte Kaiserschnittrate (genauer: „Verhältnis der
beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Kaiserschnittgeburten“) entwickelt und
2014 eingeführt wurde. Dabei werden individuelle Geburtsrisiken (vgl. a) wie
auch vorhergehende Interventionen (vgl. b) berücksichtigt, die eine signifikante
Assoziation mit der Kaiserschnittrate aufweisen. Aktuell werden folgende
Faktoren/Risiken zur Berechnung herangezogen:
Alter (35 bis 38 Jahre und über 38 Jahre)
Mehrlingsschwangerschaft
Befunde im Mutterpass: Z. n. Sectio oder Uterusoperation
Befunde im Mutterpass: Placentainsuffizienz
Befunde im Mutterpass: Hypertonie oder Proteinurie
Geburtsrisiko: Frühgeburt
Geburtsrisiko: Hypertensive Schwangerschaftserkrankung oder HELLP-
Syndrom
Geburtsrisiko: Diabetes mellitus
Geburtsrisiko: Z. n. Sectio caesarea oder andere Uterusoperationen
Geburtsrisiko: Placenta praevia
Geburtsrisiko: Amnioninfektionssyndrom (Verdacht auf)
Geburtsrisiko: Pathologisches CTG, auskultatorisch schlechte kindliche
Herztöne oder Azidose während der Geburt (festgestellt durch Fetalblutanalyse)
Geburtsrisiko: Querlage/Schräglage
Geburtsrisiko: Beckenendlage
Geburtsrisiko: Gesichtslage/Stirnlage.
Seit 2015 ist dieser Qualitätsindikator mit einem Referenzwert versehen, so dass
Krankenhäuser, die über diesem Wert liegen, als rechnerisch auffällig gelten und
im Rahmen von sogenannte Strukturierten Dialogen angeschrieben werden und
darlegen müssen, warum sie eine so hohe Kaiserschnittrate aufweisen. Durch das
Verfahren der Risikoadjustierung werden alle Geburten und auch relative
Indikationen zur Durchführung eines Kaiserschnitts bei der Berechnung berücksichtigt
(vgl. auch Antwort zu Frage 6).
4. Wie erklärt sich die Bundesregierung die im Vergleich zu Deutschland
niedrigen Kaiserschnittraten von 15 bis 22 Prozent in Skandinavien und einigen
osteuropäischen Ländern (s. o.), und ist in diesen Ländern die Mütter- und
Säuglingssterblichkeit rund um die Geburt höher?
Allgemein ist zu internationalen Vergleichen anzumerken, dass Datenerhebung
und -aufbereitung nicht in allen Ländern nach derselben Methodik erfolgen. Dies
schränkt die Vergleichbarkeit der Daten ein. Tabelle 1 zeigt die aktuellen Daten
der OECD zu Kaiserschnitten, Säuglings- und Müttersterblichkeit:
Tabelle 1
Kaiserschnitte je 100
Lebendgeburten 2014
Quelle: OECD
Säuglingssterbefälle (< 1 Jahr)
je 1.000 Lebendgeburten 2014
Quelle: OECD
Müttersterbefälle je 100.000
Lebendgeburten 2014
Quelle: OECD
Österreich 29,3 3,0 8,6
Tschechien 25,44 2,4 6,4
Dänemark 21,54 4,0 7,3 (2013)
Finnland 15,77 2,2 3,4 (2012)
Ungarn 35,67 4,5 6,6
Irland 29,12e 3,7 3,0
Italien 35,7 2,8 2,1 (2012)
Luxemburg 28,83e 2,8 0 (2013: 16,4)
Polen 35,65 4,2 1,9 (2013)
Spanien 25,04 2,9 2,1
Schweden 16,97 2,2 3,5
Großbritannien 25,20 3,9 6,7
Estland 19,98 2,7 0 (2013: 7,3)
Litauen 20,43 3,9 *
Lettland 19,94 3,8 *
Deutschland 30,82 3,2 4,1
e geschätzter Wert
* keine Daten angegeben
Zu den Gründen der unterschiedlichen Kaiserschnittraten liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In internationalen Vergleichen (OECD 20152,
EURO-PERISTAT 20133) werden die niedrigeren Kaiserschnittraten in den
skandinavischen Ländern berichtet ohne mögliche Ursachen zu benennen. So stellt die
OECD fest, dass die Kaiserschnittraten im Jahr 2014 in fast allen OECD-Ländern
angestiegen, in einigen Ländern (Schweden, Finnland, Italien und Spanien)
jedoch gesunken sind. Es wird außerdem festgestellt, dass in den nordischen
Ländern (Island, Finnland, Schweden und Norwegen) sowie in Israel und den
Niederlanden die Kaiserschnittraten am niedrigsten sind, es werden aber keine
Gründe dafür angegeben. Im OECD-Report wird außerdem darauf verwiesen,
dass auch innerhalb eines Landes (genannt werden Italien und Spanien) regionale
Unterschiede der Kaiserschnittraten existieren können. Für einige Länder wird
auch eine niedrige Säuglings- und Müttersterblichkeit und eine niedrige
Kaiserschnittrate beschrieben.
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung die teilweise großen Unterschiede bei
der Kaiserschnittrate zwischen den Bundesländern (vgl. Statistisches
Bundesamt 2015)?
Regionale Unterschiede spielen nicht nur auf Ebene der Bundesländer, sondern
auch auf Kreisebene eine Rolle. Es ist davon auszugehen, dass es dafür eine
Vielzahl von Gründen gibt. Sie werden in der Fachwelt diskutiert, beispielsweise in
der von den Fragestellern zitierten Studie Faktencheck Gesundheit
Kaiserschnittgeburten von 20124.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den regional oder
einrichtungsbezogen unterschiedlichen Umgang mit relativen Indikationen zum
Kaiserschnitt, und inwieweit kann dies die unterschiedlich hohen
Kaiserschnittraten erklären?
Seit 2014 wird im Rahmen der Qualitätssicherung des G-BA auf Bundesebene
ein risikoadjustierter Qualitätsindikator zur Kaiserschnittrate („Verhältnis der
beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Kaiserschnittgeburten“) erhoben. Dabei
werden alle Geburten mit entsprechenden Risiken und damit auch die relativen
Indikationen zum Kaiserschnitt berücksichtigt. Nach Risikoadjustierung reicht
die Spannbreite der Kaiserschnittraten immer noch von 13 Prozent bis 61
Prozent. Diese Unterschiede gehen überwiegend auf einrichtungsspezifische
Vorgehensweisen zurück, da andere Risikofaktoren durch die Adjustierung
berücksichtigt wurden. Hier wird von Seiten der externen Qualitätssicherung eine höhere
Standardisierung mit einer Absenkung der Raten an Kaiserschnitten angestrebt.
Zu regionalen Unterschieden hat das Institut für Qualitätssicherung und
Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) keine Informationen. In die Auswertungen
für die Krankenhäuser wurde seit 2016 eine weitere Kennzahl eingefügt
(„Robson-Score“), die es den Einrichtungen selbst und den
Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung im Strukturierten Dialog erlaubt, auffällige
Kaiserschnittraten noch detaillierter als bisher zu analysieren und künftig mit den
Einrichtungen abzuklären.
2 OECD (2015) „Ceasarean sections“, in Health at a Glance 2015: OECD Indicators. OECD Publishing, Paris.
3 EURO-PERISTAT Project (2013) European Perinatal Health Report. Health and Care of Pregnant Women and Babies in Europe in
2010.
4 Kolip P, Nolting H-D, Zich K (2012) Faktencheck Gesundheit. Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil an
primären Kaiserschnitten (geplant vor oder nach Einsetzen der Wehen) im
Vergleich zu sekundären Kaiserschnitten (aufgrund einer Notfallsituation oder
einer spontan auftretenden medizinischen Indikation bei Mutter und/oder
Kind)?
In der Basisauswertung 2016, die im Rahmen der externen stationären
Qualitätssicherung des G-BA erfolgt, beträgt
der Anteil primärer Kaiserschnitte 13,7 Prozent (105.941/773.338),
der Anteil sekundärer Kaiserschnitte 16,0 Prozent (123.557/773.338).
8. Wie hat sich dieses Verhältnis seit 2009 entwickelt, und welche Gründe
vermutet die Bundesregierung hinter dieser Entwicklung?
Wie in Tabelle 2 dargestellt, zeigt sich eine Zunahme der sekundären
Kaiserschnitte (Sectiones) und Abnahme der primären Kaiserschnitte. Das IQTIG hat
noch keine abschließende Bewertung der Zahlen vorgenommen.
Tabelle 2: Entwicklung der primären, sekundären und nicht näher bezeichneten
Sectiones
2008 – 2015 (Daten der esQS)
Es zeigt sich seit 2014 (Einführung der risikoadjustierten Kaiserschnittrate als
Qualitätsindikator) ein absoluter Rückgang der Kaiserschnittrate von 32,8 auf
32 Prozent. Ähnliches gilt auch für die risikoadjustierte Kaiserschnittrate.
9. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Indikation zu einem
sekundären Kaiserschnitt im Nachhinein von der Klinik überprüft, und wie
hoch ist der Anteil der Fälle, in denen sich diese Indikation im Nachhinein
nicht bestätigt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Eine Prüfung im
Rahmen des Strukturierten Dialogs der esQS des G-BA wird von den vom G-BA
auf Landesebene beauftragten Stellen in Einzelfällen durchgeführt. Im
Strukturierten Dialog geht es zumeist um die generelle Vorgehensweise bei der
Indikationsstellung zum Kaiserschnitt in einer Einrichtung.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die körperlichen und
psychischen Folgen eines Kaiserschnitts für die Mutter?
Insgesamt kann festgestellt werden, dass geplante Kaiserschnitte im Vergleich zu
ungeplanten als risikoärmer gelten; ihre Risiken unterscheiden sich Angaben des
RKI zufolge nur sehr geringfügig von denen vaginaler Entbindungen. Mit dem
Eingriff selbst sind – wie mit allen Operationen – vor allem folgende Risiken
verbunden: Infektionen, Gewebeversetzungen, Wundheilungsstörungen,
Komplikationen durch die Anästhesie, Thromboserisiken. In seltenen Fällen kann es
zu einer Gebärmutterentfernung infolge einer starken Blutung nach der Geburt
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl Geburten 669.494 650.247 662.357 650.597 663.796 671.354 704.152 728.496 773.338
Raten in %
Sectiorate Gesamt 31,7 32,3 32,7 33,0 33,0 32,7 32,8 32,2 32,0
Primäre Sectiorate 15,1 15,1 14,6 14,6 14,6 14,2 14,2 13,8 13,7
Sekundäre Sectiorate 14,0 14,4 15,4 15,9 16,1 16,2 16,4 16,1 16,0
n. näher bez. Sectiones 2,6 2,8 2,7 2,5 2,3 2,3 2,2 2,3 2,3
kommen. Bei einer erneuten Schwangerschaft nach Kaiserschnitt besteht ein
erhöhtes Risiko für einen erneuten Kaiserschnitt, auch wenn nicht zwangsläufig
jede weitere Geburt ebenfalls mit einem Kaiserschnitt enden muss. Nach
Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V. wird heute mit einem horizontalen
Schnitt eröffnet und nur in seltenen Fällen mit einem senkrechten Bauchschnitt.
Das mindert das Risiko eines Gebärmutterrisses in einer Folgeschwangerschaft
bzw. unter den Belastungen einer vaginalen Geburt. Gegenüber einer
vorangegangenen natürlichen Geburt sei dieses Risiko zwar erhöht, jedoch bei ansonsten
unkompliziertem Verlauf häufig vertretbar. Wurden jedoch bei einer Frau
mehrere Kaiserschnitte durchgeführt, steige die Gefahr einer Komplikation (Riss der
Narbe der Gebärmutter, Verwachsungen des Narbengewebes). Zudem besteht
nach Kaiserschnittgeburten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein erhöhtes
Risiko für eine Einnistung der Plazenta an einer falschen Stelle (Plazenta
praevia). Auch zeigen Studien, dass Mütter nach vaginalen Entbindungen
häufiger beginnen zu stillen als nach Kaiserschnitt. Auch psychische Belastungen
können auftreten.
11. Hält die Bundesregierung die aktuelle Studienlage in diesem Bereich für
ausreichend, und falls nicht, zu welchen Fragen sieht sie zusätzlichen
Forschungsbedarf?
13. Hält die Bundesregierung die aktuelle Studienlage in diesem Bereich für
ausreichend, und falls nicht, zu welchen Fragen sieht sie zusätzlichen
Forschungsbedarf?
Die Fragen 11 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beurteilung, ob eine ausreichende Studienlage in diesen Bereichen vorliegt,
bzw. die Formulierung von klinisch relevantem Forschungsbedarf, obliegt den an
der Geburtshilfe beteiligten Berufsgruppen und ist Bestandteil der Entwicklung
höherwertiger Leitlinien, wie sie derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften
zu „Die vaginale Geburt am Termin“ und „Die Sectio caesarea“ erarbeitet
werden.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen
Folgen eines Kaiserschnitts für die betroffenen Kinder?
Neugeborene können nach einer Kaiserschnittgeburt häufiger zunächst Probleme
mit der Atmung haben, da das Fruchtwasser nicht vollständig aus den Lungen
gepresst werden konnte, wie das bei der Passage durch den engen Geburtskanal
der Fall ist. Zudem wird nach Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.
vermutet, dass eine Tränenwegs-Stenose bei Kindern, die durch eine Sectio zur
Welt kommen, häufiger auftritt; auch hier könnte der Druck, der auf das Kind
entsteht, wenn es durch den Geburtskanal gepresst wird, entscheidend sein. Nach
Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) reagieren
Kinder, deren Mütter eine Vollnarkose bekommen haben, gelegentlich mit
Schläfrigkeit oder verzögertem Atmungsbeginn. In Einzelfällen kann das Kind
durch die Operation kleine Schürf- oder Schnittwunden erleiden.
Als Langzeitrisiken von Kaiserschnittentbindungen für die Kinder werden
Asthma bronchiale, Diabetes mellitus Typ 1, Nahrungsmittelallergien und
Adipositas diskutiert. Dementsprechende statistische Zusammenhänge wurden in
Studien beobachtet. Ob aber ein kausaler Zusammenhang allein zum
Geburtsmodus besteht, ist nach den gegenwärtigen Diskussionen in Fachkreisen nicht sicher
einzuschätzen. Obwohl pathophysiologische Erklärungen formuliert wurden,
steht eine definitive Bestätigung oder Verwerfung der Kausalität noch aus. Die
wissenschaftliche Diskussion dazu wird in der Fachwelt intensiv geführt.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen,
um die Information von Schwangeren über Risiken und Folgen von
Kaiserschnitten zu verbessern, und welche weiteren Maßnahmen plant sie
diesbezüglich?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat oder plant, wieso nicht?
Die Aufklärung über die Risiken des Kaiserschnitts ist fester Bestandteil jedes
Aufklärungsgesprächs vor einem Kaiserschnitt. Der Schwangeren stehen neben
dem Gespräch mit Hebammen, Ärztinnen und Ärzten umfangreiche und
detaillierte schriftliche und elektronische Informationen zur Verfügung. Hinweise, dass
diese Beratungen nicht nach den berufsrechtlichen Prinzipien einer am Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse orientierten Behandlung durchgeführt werden,
liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor.
Auch der Faktencheck Kaiserschnitt von 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass sich
86 Prozent der befragten Frauen gut oder sehr gut durch den Arzt bzw. die Ärztin
über den Ablauf einer Sectio beraten fühlten. Über die Folgen einer
Kaiserschnittgeburt fühlten sich 89 Prozent der befragten Frauen durch den Arzt bzw. die
Ärztin nicht schlecht beraten. Von einem generellen Informations- und
Aufklärungsdefizit ist vor diesem Hintergrund nach Ansicht der Bundesregierung nicht
auszugehen.
Neben der entscheidenden individuellen Information der Schwangeren durch die
Ärztinnen, Ärzte und Hebammen bieten auch viele weitere Akteure des
Gesundheitssystems umfangreiche Informationen zu Fragen der Schwangerschaft, der
Geburt und eines gesunden Aufwachsens des Kindes an, wie z. B. die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Krankenkassen. Die
BZgA informiert im Rahmen ihrer Aufklärungsmaßnahmen zu Schwangerschaft
und Geburt umfassend über Indikationen, Risiken und Auswirkungen eines
Kaiserschnitts (siehe Antwort zu Frage 15). Ziel ist unter anderem die Förderung
einer informierten Entscheidung im Falle eines geplanten Kaiserschnitts.
15. Welche speziellen Informationsangebote von Seiten der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es im Hinblick auf Chancen und
Risiken von Kaiserschnittgeburten?
Die BZgA informiert online seit 2010 in Broschüren umfassend über Gründe,
Ablauf und Risiken eines Kaiserschnitts, die möglichen körperlichen Folgen für
Mutter und Kind und auch über mögliche seelische Auswirkungen. Über das
Thema „Angst vor der Geburt“ als mögliche Ursache für einen
„Wunschkaiserschnitt“ wird in einem eigenen Text informiert, mit der klaren Empfehlung, sich
frühzeitig beraten zu lassen. In der Broschüre „Rundum – Schwangerschaft und
Geburt“ wird neben den Grundinformationen zur Sectio ebenfalls deutlich auf die
Risiken eines Kaiserschnitts hingewiesen. Die BZgA hat dabei das Ziel, Frauen
zu informieren sowie das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten und
Entscheidungskompetenzen zu stärken. Diese Materialien werden laufend auf der Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt und um aktuelle relevante
Informationen ergänzt. So verweist die BZgA beispielsweise ausführlich auf die
Ergebnisse des „Faktenchecks Kaiserschnitt“ zu den regionalen Unterschieden in
Deutschland beim Kaiserschnitt. Auch in ihrem Frauengesundheitsportal
verweist die BZgA zum Thema Kaiserschnitt auf wichtige Initiativen und
Informationsangebote, wie z. B. auf das Nationale Gesundheitsziel „Gesund rund um die
Geburt“ sowie auf Aufklärungsbroschüren.
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen,
um Anreize für Kliniken, Kaiserschnitte durchzuführen, zu senken, und
welche weiteren Maßnahmen plant sie diesbezüglich?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat oder plant, wieso nicht?
Die Entscheidung für eine bestimmte Behandlungsform liegt im Ermessen der
behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die sie im Einvernehmen mit den
Patientinnen treffen und verantworten müssen. Die in der Fragestellung unterstellten
Anreize zur vermehrten Durchführung von Kaiserschnitten ergeben sich jedenfalls
nicht aus der im Vergleich zur normalen Entbindung teilweise höheren
Vergütung. Die höhere Vergütung für einen Kaiserschnitt ergibt sich aus dem in der
Regel höheren Aufwand (Bereitstellung eines sterilen Operationssaals,
Anästhesie, Operationsvorbereitung, Operation durch zwei Ärzte, zwei
Operationsschwestern, Hinzuziehung eines Kinderarztes, postoperative Überwachung etc.),
so dass die Krankenhäuser trotz höherer Erstattungsbeträge nicht automatisch
auch höhere Deckungsbeiträge oder Gewinne erzielen. Im Rahmen des
pauschalierenden Entgeltsystems wird die Sachgerechtigkeit der Pauschalen jährlich
geprüft, so dass ergänzender Handlungsbedarf nicht vorliegt.
17. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Verpflichtung der Kliniken,
ihre Kaiserschnittraten und gegebenenfalls die ergriffenen Maßnahmen zu
deren Senkung zu veröffentlichen?
Die Bundesregierung befürwortet Maßnahmen, die die Transparenz über die
Qualität der Versorgung stärken. Es gehört zu den Aufgaben des G-BA, die
verpflichtenden Maßnahmen sowie die Anforderungen an die Qualitätssicherung zu
bestimmen. Nach Beschluss des G-BA wird seit 2014 auf Bundesebene ein
risikoadjustierter Qualitätsindikator zur Kaiserschnittrate („Verhältnis der
beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Kaiserschnittgeburten“) erhoben. Die
Krankenhäuser sind verpflichtet, das Ergebnis des Indikators sowie die Bewertung
durch den Strukturierten Dialog im jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser
darzustellen.
18. Welche sonstigen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren
ergriffen, um natürliche Geburten zu fördern, und welche weiteren
Maßnahmen plant sie diesbezüglich?
Falls sie keine Maßnahmen ergriffen hat oder plant, wieso nicht?
Eines der wichtigen Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe
„Versorgung mit Hebammenhilfe“ im April 2014 war, dass zur Verbesserung der
Qualitätssicherung insbesondere die Erarbeitung einer hochwertigen interdisziplinären
Leitlinie zur Geburtshilfe durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) befürwortet wurde. Dabei wurde in
der Konzeptionsphase deutlich, dass zwei getrennte Leitlinien erforderlich sind:
Zur vaginalen Geburt sowie zum Kaiserschnitt. Die Ergebnisse von vier
Forschungsvorhaben zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu
Kaiserschnitten, die mit finanziellen Mitteln des BMG gefördert und im Januar 2017 an
die zuständigen Fachgesellschaften übermittelt wurden, fließen in eine
interdisziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen
Fachgesellschaften erarbeitet wird. Die Projekte beinhalteten Fragestellungen zur
Beratung der Schwangeren, zum Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, zu
Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und zum Zustand der
Frau nach Kaiserschnitt. Zudem erfolgt aktuell eine den Fachgesellschaften
zugesagte Unterstützung des BMG hinsichtlich der Entwicklung einer
interdisziplinären S3-Leitlinie zur natürlichen Geburt durch das IQWiG, das für zentrale
Fragen der Leitlinie die Ergebnisse von vertieften Evidenzrecherchen aufbereitet.
Auch die Ergebnisse dieses Vorhabens finden direkt Eingang in die Erstellung
der interdisziplinären Leitlinie zur natürlichen Geburt durch die AWMF.
Darüber hinaus hat der Kooperationsverbund Gesundheitsziele.de mit einer
Expertengruppe mit finanzieller Unterstützung des BMG das Nationale
Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ entwickelt und konsentiert. Die
Expertengruppe umfasste mehr als 35 Mitglieder, die sich aus dem Bereich Bund
(u. a. BMG, BZgA und RKI), Länder, Forschung, Selbsthilfe und Krankenkassen
zusammensetzte. In dem im Februar 2017 veröffentlichten Gesundheitsziel wird
u. a. das Ziel formuliert, dass eine physiologische Geburt ermöglicht und
gefördert wird; dieses Ziel wird mit mehreren Teilzielen und
Maßnahmenempfehlungen konkretisiert. Um den Austausch von Fachkräften zur Senkung der
Kaiserschnittrate zu unterstützen, hat die BZgA zudem den Fachtag „Zeit zu Handeln.
Konzepte zur Senkung der Kaiserschnittrate – Konzepte zur Förderung der
gesunden Geburt“ des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie
und Gesellschaft e. V. (AKF) im Juni 2014 in Berlin finanziell unterstützt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]