Maßnahmen gegen vorzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Elektrogeräte gehen immer schneller kaputt. Laut Umweltbundesamt (UBA) stieg zum Beispiel der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr 2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Aber auch bei Notebooks oder Fernsehgeräten lässt sich eine kürzere Nutzungsdauer beobachten (www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1).
Der frühzeitige Verschleiß von Produkten verursacht Ärger und Kosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, produziert unnötigen Müll sowie Schadstoffe und verschwendet wertvolle Ressourcen. Laut UBA belasten die kurzlebigen Produkte unsere Umwelt in allen untersuchten Produktgruppen deutlich stärker als Geräte mit langer Nutzungsdauer.
Die Gründe für den schnellen Ersatz von Produkten sind vielfältig. In vielen Produkten sind technische Schwächen durch den Einbau minderwertiger Teile feststellbar, so dass frühzeitige Reparaturen erforderlich sind oder Neugeräte angeschafft werden müssen (www.gruene-bundestag.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/r18-018_obsoleszenz.pdf). Weiterentwicklungen am Markt, kurze Produktzyklen oder Modeerscheinungen lösen zusätzlich Ersatzkäufe aus. Die Möglichkeiten, sich als Käuferin oder Käufer vor dem Erwerb von schnell verschleißenden oder auf kurze Nutzung ausgelegten Produkten zu schützen, sind gering. Denn langlebige Produkte lassen sich meist nur schwer oder gar nicht erkennen. Der Preis allein ist keineswegs ausreichender Hinweisgeber für die Qualität und die Lebensdauer eines Produkts. Auch Gütesiegel und Warentests bieten meist keine Orientierung, denn sie berücksichtigen Anforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit nicht oder nur unzureichend.
Menschen, die ihr kaputtes Gerät reparieren lassen möchten, wird dies meist nicht leicht gemacht. In einem aktuellen Test von Stiftung Warentest rieten die Reparaturdienste der Hersteller häufig zum Neukauf (www.test.de/Kaffeevollautomat-Staubsauger-Waschmaschine-Wann-sich-eine-Reparatur-lohnt-5157064-0/). Zudem wird Hobbybastlern und lokalen Werkstätten die Reparatur durch reparaturunfreundliches Produktdesign, fehlende Reparaturanleitungen und mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen stark erschwert.
Auch die derzeit geltenden Gewährleistungsregelungen sind nicht geeignet, die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich vor frühzeitigem Verschleiß und verkürzten Nutzungsdauern zu schützen. Zum einen klagen viele Menschen darüber, dass Produkte kurz nach Ablauf des 24-monatigen Gewährleistungsrechts kaputt gehen und demnach kein Anspruch mehr auf Ersatz bzw. Reparatur besteht. Zum anderen besteht auch im Rahmen der Gewährleistungsfrist lediglich innerhalb der ersten sechs Monate die Verpflichtung für die Hersteller nachzuweisen, dass der Schaden nicht bereits beim Kauf bestand. Danach liegt die Beweislast bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die verpflichtet sind nachzuweisen, dass der aufgetretene Mangel von Anfang an vorhanden war. Das ist in der Praxis häufig unmöglich.
Da die Länge der Gewährleistungsfrist europarechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, variiert diese in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zwischen zwei bis sechs Jahren. Deutschland setzt bisher nur die Minimalanforderung von zwei Jahren um. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist eine Option zur Verringerung des frühzeitigen Verschleißes. Eine aktuelle Studie der Verbraucherzentralen verdeutlicht, dass eine Anpassung der Gewährleistungsfristen auf den im europäischen Raum gültigen Standard mit höherem Verbraucherschutz zu keinen Nachteilen für Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen führen würde (www.vzbv.de/pressemitteilung/studie-zur-gewaehrleistung-laengerefristen-gleiche-preise).
Nach UN-Schätzungen wächst der weltweite Elektroschrottberg jährlich um etwa 42 Millionen Tonnen. Allein in Deutschland fielen im Jahr 2014 rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an (https://i.unu.edu/media/ias.unu.edu-en/news/7916/Global-E-waste-Monitor-2014-small.pdf). Die aus Deutschland illegal exportierte Menge an gebrauchten und defekten Elektro- und Elektronikgeräten nach Afrika und Asien wurde im Jahr 2008 vom Umweltbundesamt auf etwa 155 000 Tonnen geschätzt, mit steigender Tendenz (www.umweltbundesamt.de/publikationen/optimierung-steuerung-kontrolle). Darüber hinaus prognostiziert das United Nations Environment Programme (UNEP) weltweit eine sprunghafte Zunahme von Elektroschrott in den kommenden Jahren, u. a. weil auch der Gebrauch von Elektronikgeräten in Entwicklungs- und Schwellenländern zunimmt. Durch fehlendes bzw. unsachgemäßes Recycling gehen wertvolle Metalle unwiederbringlich verloren. Studien des UNEP Resource Panels belegen, dass neue Ansätze und sehr viel stärkere Anstrengungen nötig sind, um ein Recycling von komplexen Produkten gewährleisten zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um dem frühzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten entgegenzuwirken?
Mit welchem Erfolg?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um das Herstellen langlebiger Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um das Reparieren defekter Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um das Recycling defekter Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um die Nutzungsintensität von Elektrogeräten zu erhöhen, z. B. nach dem Prinzip „Nutzen statt Besitzen“?
Mit welchem Erfolg?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft ein kostengünstiger Zugang zu Ersatzteilen für Elektrogeräte sichergestellt ist?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass vom Hersteller aufgekündigte Ersatzteile im Markt nutzbar bleiben (z. B. Bereitstellung der Konstruktionsdaten für 3D-Druck oder Nennung alternativer Lieferanten)?
Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zu prüfen und systematisch zu erfassen, welche Elektrogeräte aus welchen Gründen frühzeitig verschleißen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökonomischen Folgen frühzeitigen Verschleißes vor?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökologischen Folgen frühzeitigen Verschleißes vor?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gefördert, um bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Bewusstsein zu schaffen bzw. zu stärken, ausgediente Wertstoffe dem Recycling zuzuführen (bitte ggf. nach Gerätearten aufschlüsseln)?
Wie unterstützt die Bundesregierung gesellschaftliches Engagement zur Förderung des Reparaturgedankens von Elektrogeräten und zur Verhinderung von unnötiger Entsorgung, z. B. in Repaircafés?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Herstellerangaben für garantierte Lebensdauern auf allen Elektrogeräten, wie sie im Rahmen der Parlamentsdebatte des Deutschen Bundestages zu den Bundestagsdrucksachen 18/9179 und 18/10666 am 15. Dezember 2016 von den Rednern aller Fraktionen als denkbar formuliert oder begrüßt wurden?
Hat die Bundesregierung die in der UBA-Studie „Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz“ vorgeschlagenen „Strategien zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer“ weiterverfolgt (bitte spezifizieren, welche Maßnahmen zur Umsetzung welcher Strategie ergriffen wurden)?
Plant die Bundesregierung, Überlegungen der Europäischen Kommission, die Kriterien Reparierbarkeit und Lebensdauer gesetzlich zu verankern, national umzusetzen?
Wenn ja, welche Überlegungen wurden hierzu bereits angestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den in Frankreich geschaffenen Straftatbestand „geplante Obsoleszenz“ vor, und inwiefern gibt es Pläne der Bundesregierung, eine ähnliche Initiative zu ergreifen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die in Schweden steuerlich erleichterten Reparaturen defekter Geräte (ermäßigter Umsatzsteuersatz und steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturdienstleistungen) vor?
Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, eine steuerliche Förderung von Reparaturen auch in Deutschland umzusetzen?
Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, Maßnahmen gegen Quasi-Monopole im Reparaturbereich und gegen Ersatzteilwucher zu ergreifen?
Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, dem Handel eine Pflicht zur regionalen Reparatur, etwa im 50-km-Umkreis zum Verkaufsort, aufzuerlegen?
Wie setzt sich die Bundesregierung national und international dafür ein, dass Qualität, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz elektrischer Geräte in Normungsprozessen stärker als bisher berücksichtigt werden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?
Welche Gespräche wurden geführt?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Qualität, geplante Gebrauchsdauer laut Produktentwicklung, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz elektrischer Geräte durch eine entsprechende genormte Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sind?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erwartung der Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine defekte Ersatzteile in Elektrogeräten selbst austauschen zu können?
Wurde diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren gestärkt?
Wodurch kommt die Bundesregierung der Erwartung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher entgegen, kleine defekte Ersatzteile in Elektrogeräten selbst austauschen zu können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neue Elektrogeräte anschaffen, weil die Reparatur der Altgeräte
a) ökonomisch nicht sinnvoll oder zumutbar erscheint,
b) durch fehlende Ersatzteile oder Software-Updates nicht möglich ist,
c) durch das Fehlen von Bau- und Schaltplänen oder die Notwendigkeit von Spezialwerkzeugen erschwert oder unmöglich ist bzw.
d) erschwert wird oder unmöglich gemacht ist, z. B. durch Verklebungen?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen oder strengt selbst an,
a) die Beweislast, dass der Schaden an einem Elektrogerät bereits bei Kauf bestand, während der gesamten Gewährleistungsdauer beim Hersteller zu belassen,
b) die gesetzliche Gewährleistungsdauer pauschal zu verlängern,
c) die gesetzliche Gewährleistungsdauer für einzelne Gerätearten zu verlängern bzw.
d) europaweit auf eine Harmonisierung der Gewährleistung an den höchsten gültigen Stand hinzuwirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen einiger EU-Staaten, im Rahmen der Evaluierung der bestehenden EU-Verbraucherrechtsvorschriften die gesetzliche Gewährleistung auf vier Jahre zu verlängern?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bereits nach einem halben Jahr bei einem Defekt nachweisen müssen, dass ein möglicher Geräteschaden vorliegt und der Defekt nicht eigenverschuldet ist?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bereits nach einem halben Jahr bei einem Verschleiß nachweisen müssen, dass eine unzureichende Auslegung im Werkstoff oder Bauteil vorliegt und der Defekt nicht eigenverschuldet ist?
Inwiefern ist dies nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung etwa bei verklebten Produkten, in die man „nicht reingucken kann“, überhaupt möglich?
Welche Alternativen scheinen aus Sicht der Bundesregierung praktikabler?
Weshalb lehnt die Bundesregierung eine Ausweitung der Beweislastumkehr auf die volle Dauer der Gewährleistungszeit ab?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bei der Diskussion um die EU-VO über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte hinsichtlich der nun vorliegenden Vorschläge zur Beweislastumkehr,
– befürwortet sie den Vorschlag einer 24-monatigen Beweislastumkehr,
– befürwortet sie eine EU-weite Vollharmonisierung hinsichtlich der Länge der Beweislastumkehr?
Wie viele der in Deutschland zugelassenen Handymodelle verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über fest verbaute Akkumulatoren und Batterien, und bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Austausch seitens des Nutzers möglich?
Wie viele Handymodelle, die in den letzten fünf Jahren zugelassen wurden, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über fest verbaute Akkumulatoren und Batterien, und bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Austausch seitens des Nutzers möglich?
Wie viele Handymodelle, die seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) am 20. Oktober 2015 zugelassen wurden, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über fest verbaute Akkumulatoren und Batterien, und bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Austausch seitens des Nutzers möglich?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum legalen und illegalen Export von Elektroschrott vor?
Welche ersten Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Umsetzung der in der letzten Novelle des ElektroG verankerten Beweislastumkehr (§ 23) für den Export von Altgeräten?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren unternommen, um den illegalen Export von Elektrogeräten zu unterbinden?
Mit welchem Erfolg?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren unternommen, um das Ziel der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie, wiederverwendbare Produkte aus dem Abfallstrom zu gewinnen, zu erreichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren unternommen, um den Handel mit gebrauchten Konsumgütern zu fördern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung der verpflichtenden Rücknahme kleiner Elektroaltgeräte durch den Einzelhandel vor?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch Discounter mit einer reinen Elektro-Verkaufsfläche unter 400 Quadratmetern dazu verpflichtet werden, kleine Elektroaltgeräte zurückzunehmen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert wird, größere nicht reparierbare Elektroaltgeräte einem ordentlichen Recycling zuzuführen?