Ausweitung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Jan Korte, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die deutsche und die ägyptische Regierung am 11. Juli 2016 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ unterzeichnet. Es soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten verbessern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhöhen. Zu den Inhalten gehört auch die Bekämpfung unerwünschter Migration. Für das Sicherheitsabkommen hat die Bundesregierung am 27. April 2017 ein eigenes Gesetz erlassen (Bundestagsdrucksache 18/11508). Gegen die Stimmen der Opposition gab der Innenausschuss zuvor grünes Licht zur Verabschiedung und erklärte die Zusammenarbeit als „politisch notwendig“ (Bundestagdrucksache 18/11812).
Das Bundeskriminalamt arbeitet eng mit dem ägyptischen Staatsicherheitsdienst zusammen, der geheimdienstliche Befugnisse hat und nach Kenntnis der Fragesteller für Folterungen auf Polizeistationen und in Gefängnissen bekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/9965). Die Bundespolizei führt ebenfalls weitere Fortbildungen für die ägyptische Polizei durch. Schätzungen zufolge sind 60 000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert, viele davon werden den Muslimbrüdern zugerechnet (Telepolis vom 13. Juli 2016, „Ägypten: Hunderte verschwinden – nur ein Kratzer am neuen Lack?“). Als Reaktion auf die erneuten Angriffe auf christliche Kirchen wurde ab dem 10. April 2017 für drei Monaten der Ausnahmezustand verhängt (tagesschau.de vom 10. April 2017, „Drei Monate Ausnahmezustand“). Das könnte für noch mehr Verhaftungen, Fälle von Verschwindenlassen und Folter sorgen. Selbst das Auswärtige Amt bestätigt Misshandlungen, Folter und Verschwindenlassen durch Polizei und Militär (Bundestagsdrucksache 18/10437, Antwort zu Frage 1). Das trifft auch Migranten, die in Ägypten rechtlos sind.
Das im Jahr 2004 zwischen der EU und Ägypten geschlossene Assoziierungsabkommen behandelt auch Migrationsfragen (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 5). Ein EU-Verbindungsbeamter für Migration wird nach Kairo entsandt um einzelne Maßnahmen vorzubereiten. Derzeit werden ein Migrationsdialog und eine Migrationspartnerschaft eingefädelt. Ägypten müsste sich darin verpflichten, abzuschiebende Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten zurückzunehmen.
Zur Steuerung und Kontrolle von Migration soll Ägypten auch Gelder aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika erhalten (Bundestagsdrucksache 18/12459, Antwort zu Frage 20). Mit dem Geld könnte die Küstenwache an das Netzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden, über das die Militärs und Grenzpolizeien der EU-Mittelmeeranrainer kommunizieren (Bundestagsdrucksache 18/12459). Auch die europäische Grenzagentur FRONTEX hat direkten Kontakt zu den ägyptischen Behörden.
Unter den Geflüchteten finden sich zunehmend ägyptische Staatsangehörige.
Die Bundesregierung sieht diesbezüglich keinen Trend (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 1), FRONTEX jedoch schlägt angesichts steigender Fluchten Alarm. Ägypten steht mittlerweile auf Platz 3 der Abfahrten in die Europäische Union (http://frontex.europa.eu/assets/Publications/Risk_Analysis/AFIC/AFIC_2016.pdf). Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil ägyptischer Staatsangehöriger im ersten Halbjahr 2016 um 580 Prozent, sie rangieren damit auf Platz 10 der Nationalitäten von Geflüchteten. Zwei Drittel von ihnen sind unbegleitete Minderjährige.
In Artikel 9 Absatz 1 des „Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ ist geregelt, dass im „Einzelfall“ zu prüfen sein müsse, ob die Zusammenarbeit etwa im Widerspruch zu deutschem Recht steht (Bundestagsdrucksache 18/12322, Antwort auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18). Der Prüfungsmaßstab umfasst laut der Bundesregierung „auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte“. Das Abkommen sei „ohnehin so ausgestaltet, dass Maßnahmen im Rahmen ihrer Umsetzung keinen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten können“. Bei Prüfung „möglicher Aktivitäten im Einzelfall“ würden „Erfahrungswerte aus vorangegangenen Maßnahmen der Zusammenarbeit und regelmäßige Berichte des vor Ort tätigen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts“ berücksichtigt. Hierzu hatte die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit erklärt, sie prüfe „fortlaufend“ ob vermitteltes Wissen oder Ausstattungshilfe rechtsstaatlich eingesetzt wird (Bundestagsdruckdrucksachen 18/3054 und 18/7839). Nach eigener Aussage liegen ihr „keine Erkenntnisse“ vor, dass ihre Unterstützung missbräuchlich angewendet wird. Eine ernsthafte Evaluation müsste sich aus Sicht der Fragesteller aber auf Angaben von Bürger- und Menschenrechtsgruppen stützen, die regelmäßig auf schwerste Verstöße von Militär und Polizei hinweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten entgegen einer FRONTEX-Analyse (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) weiterhin nicht als Hauptherkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksachen 18/11098 und 18/10437)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Anschluss an den Besuch der Bundeskanzlerin in Kairo „zum Thema illegale Migration“ mit ägyptischen Behörden erörtert (Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)?
Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Landgrenze zu Libyen, zur Sicherung der Seegrenzen Ägyptens, zur Bekämpfung von Schleuser- und Schmugglertätigkeiten, zur verbesserten Steuerung von Migration und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ägypten lebenden Migranten und Flüchtlinge hält die Bundesregierung für sinnvoll und geboten?
Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Prioritäten zur „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ zur „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“ mit der „ägyptischen Seite“ mittlerweile konkretisiert (Bundestagsdrucksache 18/11098)?
Welche Aus- oder Fortbildungstätigkeiten der Bundespolizeiakademie wurden nach einem Besuch der ägyptischen Polizeischule erörtert und/oder konkretisiert?
Inwiefern und mit welchen Beteiligten hat der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ mittlerweile stattgefunden?
Was ist der Bundesregierung über Rück- oder Fortschritte des Migrationsdialogs zwischen Ägypten und der Europäischen Union bekannt?
a) Welche Forderungen hat Ägypten in Bezug auf die Partnerschaftsprioritäten im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens gestellt, und wie wurde diesen im Rat der Europäischen Union begegnet?
b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, die Finanzierung von weiteren EU-Projekten in Ägypten an die Einigung im Migrationsdialog und die Verabschiedung von Partnerschaftsprioritäten zu knüpfen?
Welche Initiativen der Europäischen Union zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus nach Ägypten sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation ägyptischer Behörden bei der „Rücknahme“ abgeschobener ägyptischer Staatsangehöriger?
Was ist der Bundesregierung über die Lage der syrischen Flüchtlinge in Ägypten bekannt?
Auf welche Weise soll Ägypten im EU-VN-Programm „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) bei der Anwendung und Umsetzung des am 17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 7)?
Welche Planungen zum Ausbau einer Kooperation der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit Ägypten sind der Bundesregierung bekannt?
Inwiefern ist die geplante Entsendung eines „European Migration Liaison Officers“ nach Kairo als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ mittlerweile erfolgt, und wo ist dieser stationiert?
Welche Gründe sind der Bundesregierung zur Verzögerung einer Verbesserung der ägyptischen Ausweisdokumente durch Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Pässe bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12c)?
In welchen Zusammenarbeitsformen bzw. Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung die Regierung Ägyptens in den Jahren 2015 und 2016 unterstützt?
Welche weiteren Unterstützungen außer einem Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung improvisierter Sprengfallen, einem Seminar zur inneren Führung sowie Informationsbesuchen beim ägyptischen Sanitätsdienst will das Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2017 leisten (Plenarprotokoll 18/220, Mündliche Frage 12)?
Was ist der Bundesregierung über Ziele und Maßnahmen eines von Japan finanzierten UNODC-Programms bekannt, das den Schmuggel über ägyptische und libysche Grenzen adressiert („Countering Illicit Trafficking Going through Egyptian Borders“, http://gleft.de/1Iw), an dem auch Interpol teilnimmt?
Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten (etwa Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien) sind hierzu wie in dem genannten Dokument beschrieben nach Kenntnis der Bundesregierung mit ähnlicher Zielsetzung aktiv?
Mit welchen anderen EU-Staaten, die ebenfalls Projekte in Ägypten betreiben, hat sich die Bundesregierung im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für ägyptische Polizeibehörden abgestimmt, um eine Duplizierung von Ausbildungs- und Ausstattungshilfen „möglichst zu vermeiden“ (Bundestagsdrucksachen 18/9965 und 18/11098)?
An welchem Datum soll das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 11. Juli 2016 in Kraft treten?
Was ist der Bundesregierung über die Konsequenzen des höchst umstrittenen Gesetzes zur Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, das Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi nunmehr unterzeichnete, für deutsche Staatsangehörige im Land bekannt (Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2017, „Kairo verschärft die Repression – das muss Folgen haben“)?
a) Wann hatte die Bundesregierung Präsident al-Sisi zuletzt aufgefordert, das Gesetz so nicht zu unterschreiben?
b) Welche „Bedeutung für die weitere Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit“ hat das nunmehr unterzeichnete Gesetz aus Sicht des Auswärtigen Amts?
Welche Abteilungen des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts sind für die „fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“, zuständig (Bundestagsdrucksachen 18/11458 und 18/3054)?
Inwiefern haben die in Kairo tätigen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei jemals Anhaltspunkte beschrieben, wonach deutsche Maßnahmen in Ägypten Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten könnten?
In welchen Fällen lagen der Bundesregierung jemals „Erkenntnisse auch während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ vor, nach denen vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik in Ägypten nicht bestimmungsgemäß und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein könnten?
In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren während des Planungsprozesses oder bei der Durchführung von Maßnahmen entsprechende Anhaltspunkte gefunden, die zu weiteren Untersuchungen führten?
In welcher „geeigneten Weise“ spricht die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen gegenüber ägyptischen Stellen an, und inwiefern bzw. in welchen Fällen hat dies bereits zu spürbaren Ergebnissen geführt (Bundestagsdrucksache 18/12322, Antwort auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18)?
a) Mit welchen regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen steht die Bundesregierung hierzu in einem ständigen Dialog (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/12322)?
b) Welche „Warnungen und Bedenken“ hat die Bundesregierung von diesen regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen erhalten, und welche Schritte hat sie in der Folge unternommen?