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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Transparenz bei ÖPP-Projekten auf Bundesebene

Gegenwärtige Projekte im Hoch- und Straßenbau, öffentliche Zugänglichkeit von Planungsunterlagen, im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erstellter Eignungstests sowie Prognosen über Realisierungskosten und Nutzeneffekte nach konventionellem und ÖPP-Ansatz, Wertungs- und Zuschlagskriterien, finalen Leistungsbeschreibungen, Vertragsentwürfen und endverhandelten Verträgen, Prüfberichten bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs, Projektcontrolling-Informationen, Nachverhandlungen und Schlichtungen; Einsichtsmöglichkeiten für Bundestagsabgeordnete; Informationszugangsansprüche und bisherige Anfragen gem. Informationsfreiheitsgesetz, entgegenstehende Geheimhaltungsgründe, Veröffentlichungsrechte der öffentlichen Hand, geplante Änderungen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.07.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1289421.06.2017

Transparenz bei ÖPP-Projekten auf Bundesebene

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Katharina Dröge, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine relativ neue Beschaffungsvariante, die auf Bundesebene – insbesondere im Bereich der Bundesfernstraßen – zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Aber auch beim zivilen Bundeshochbau wurden bzw. werden erste Erfahrungen mit dem ÖPP-Ansatz gesammelt (z. B. Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Haus der Zukunft). Ein weiteres ÖPP-Projekt stellt das Lkw-Mauterhebungssystem Toll Collect dar. Zudem ist der ÖPP-Ansatz auch im militärischen Bereich zum Einsatz gekommen: IT-Projekt Herkules, Kasernensanierung und Simulatorenausbildung NH 90.

Das Haushaltsrecht setzt der Bundesregierung einen festen Rahmen und klare Vorgaben für staatliche Aufträge an die Privatwirtschaft: Politische Kontrolle, Transparenz und die Wirtschaftlichkeit sind elementar. Die weltweite Praxis und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen diverse Problemfelder beim ÖPP-Ansatz auf, die sich häufig aufgrund von polit-ökonomischen Fehlanreizen ergeben.

Zur fraglichen Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Projekte bei den Bundesfernstraßen gegenüber einer konventionellen Realisierung äußerten sich sowohl der Bundesrechnungshof, u. a. in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau (Haushaltausschuss Ausschussdrucksache 18 (8) 0822), als auch die Landesrechnungshöfe mehrfach sehr kritisch. Die Berichte der Rechnungshöfe und die Praxiserfahrungen zeigen: ÖPP-Projekte als Finanzierungsalternative staatlicher Aufgaben sind im Vergleich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand unwirtschaftlich, werden gleichzeitig politisch nur unzureichend kontrolliert und sind für die Öffentlichkeit hochgradig intransparent.

Die Herstellung umfassender Transparenz hinsichtlich des Beschaffungs- bzw. Realisierungsprozesses bei ÖPP und der zugrunde gelegten sowie der im Prozess entstehenden Dokumente, Daten und Informationen ist die zentrale Grundlage der dringend notwendigen demokratischen Kontrolle. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene soll den Anspruch auf Zugang zu derartigen Unterlagen gewährleisten, der letztendlich eine stärkere parlamentarische und vor allem demokratische Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen soll. Die Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage beziehen sich sowohl auf abgeschlossene, laufende als auch auf sich in Vorbereitung befindende ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen und des Bundeshochbaus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Bei welchen abgeschlossenen, laufenden oder sich in Vorbereitung befindenden ÖPP-Projekten im Bereich Hochbau und Straßenbau (Straßenneubau und Straßenerhalt) ist der Bund gegenwärtig beteiligt?

2

Sind technische Planungsunterlagen, falls solche erstellt wurden, öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

3

Ist der im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) erstellte ÖPP-Eignungstest bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

4

Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen Beschaffungsansatz (PSC) öffentlich zugänglich? Wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

5

Sind die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

6

Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?

7

Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

8

Falls die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

9

Sind die im Rahmen der Ausschreibung festgelegten Wertungskriterien für die Teilnahmeanträge und deren Gewichtung öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

10

Sind die im Rahmen der Vergabe festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, d. h. die Berechnung des „Score“, öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

11

Ist die finale an die Bieter im Kontext der Vergabeunterlagen übersandte Leistungsbeschreibung bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

12

Sind etwaige Entwürfe zur finalen Leistungsbeschreibung und frühere im Rahmen des ÖPP-Eignungstests oder insbesondere der vorläufigen WU erstellte Leistungsbeschreibungen öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form. und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

13

Ist der Vertrag in der vor der Angebotsabgabe im Kontext der Vergabeunterlagen an die Bieter übergebenen Fassung (Vertragsentwurf) bei den ÖPP-Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

14

Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen Beschaffungsansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

15

Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

16

Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der abschließenden WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden?

17

Können die Differenzen (absolut und relativ) zwischen dem PSC aus der abschließenden WU und dem besten Bieterangebot (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden?

18

Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

19

Falls die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden?

20

Ist der jeweils mit dem privaten Partner abgeschlossene, endverhandelte Vertrag bei ÖPP-Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

21

Welche Dokumente sind regelmäßig Bestandteile des Anhangs beim abgeschlossenen, endverhandelten Vertrag bei ÖPP-Projekten (Vertragsgrundlagen)? a) Sind diese Anhänge öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? b) Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Prüfberichte bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs, falls solche erstellt wurden, öffentlich zugänglich sind, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

23

Sind Dokumente, Daten und Informationen des Projektcontrollings (Controlling-WU bzw. Performance-Berichte), wie beispielsweise die Dokumentation des Ausmaßes der realisierten Risiken, Bonus- bzw. Malus-Zahlungen, abweichende – im Vergleich zur (abschließenden) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung prognostizierten – Kostenentwicklungen usw. öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

24

Werden laufende Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren und das jeweilige Thema öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

25

Sind die Ergebnisse von abgeschlossenen Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege?

26

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Gründe, die gegen den Anspruch auf Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes bei folgenden Dokumenten sprechen (und wenn ja, welche): - finale Leistungsbeschreibung, - vorläufige WU, - abschließende WU, - Vertragsentwürfe und - abgeschlossener, endverhandelter Vertrag?

27

Inwieweit stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Anspruch auf Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von (juristischen, wirtschaftlichen und technischen) Beratern der öffentlichen Hand bei folgenden Dokumenten entgegen (bitte kurz begründen, falls dies der Fall ist): - finale Leistungsbeschreibung, - vorläufige WU, - abschließende WU, - Vertragsentwürfe und - abgeschlossener, endverhandelter Vertrag?

28

Welche Daten und Informationen aus der vorläufigen WU sprechen aus welchen Geheimhaltungsgründen (Ausnahmetatbeständen) gemäß dem IFG des Bundes gegen einen Anspruch auf Informationszugang?

29

Sichert sich die öffentliche Hand im Rahmen der Beauftragung der Berater die Veröffentlichungsrechte an von den beauftragten Beratern selbstständig oder unter Mitwirkung der öffentlichen Hand erstellten Unterlagen?

30

Inwiefern liegen Gesellschaften privaten Rechts in teilweisem oder vollständigem Bundesbesitz, wie die beschlossene Infrastrukturgesellschaft Verkehr (GmbH), nach Auffassung der Bundesregierung im Anwendungsbereich des IFG des Bundes?

31

Sind grundsätzliche Änderungen oder Detailänderungen der Veröffentlichungs- und Transparenzpolitik der Bundesregierung bei zukünftigen ÖPP-Projekten auf Bundesebene geplant, und wenn ja, welche? Wenn nein, mit welcher Begründung?

32

Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (z. B. nach Leistungsbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Verträge usw.) gab es bisher insgesamt zu den ÖPP-Projekten auf Bundesebene, und wie wurde bzw. wird mit diesen Anfragen umgegangen?

33

Zu welchen ÖPP-Projekten auf Bundesebene wurden wie häufig (absolute Anzahl) Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt?

34

Welche Dokumente, Informationen und Daten wurden konkret bei welchen ÖPP-Projekten auf Bundesebene bisher wie häufig (absolute Anzahl) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes angefragt (bitte einzeln für die jeweiligen Projekte angeben)?

35

Wie häufig wurde dabei bisher jeweils von natürlichen bzw. juristischen Personen ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt?

Berlin, den 20. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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