[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13093
18. Wahlperiode 11.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12894 –
Transparenz bei ÖPP-Projekten auf Bundesebene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine relativ neue
Beschaffungsvariante, die auf Bundesebene – insbesondere im Bereich der
Bundesfernstraßen – zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Aber auch beim zivilen
Bundeshochbau wurden bzw. werden erste Erfahrungen mit dem ÖPP-Ansatz
gesammelt (z. B. Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Haus
der Zukunft). Ein weiteres ÖPP-Projekt stellt das Lkw-Mauterhebungssystem
Toll Collect dar. Zudem ist der ÖPP-Ansatz auch im militärischen Bereich zum
Einsatz gekommen: IT-Projekt Herkules, Kasernensanierung und
Simulatorenausbildung NH 90.
Das Haushaltsrecht setzt der Bundesregierung einen festen Rahmen und klare
Vorgaben für staatliche Aufträge an die Privatwirtschaft: Politische Kontrolle,
Transparenz und die Wirtschaftlichkeit sind elementar. Die weltweite Praxis
und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen diverse Problemfelder beim
ÖPP-Ansatz auf, die sich häufig aufgrund von polit-ökonomischen Fehlanreizen
ergeben. Zur fraglichen Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Projekte bei den
Bundesfernstraßen gegenüber einer konventionellen Realisierung äußerten sich sowohl
der Bundesrechnungshof, u. a. in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über Öffentlich-Private
Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau
(Haushaltausschuss Ausschussdrucksache 18 (8) 0822), als auch die
Landesrechnungshöfe mehrfach sehr kritisch. Die Berichte der Rechnungshöfe und die
Praxiserfahrungen zeigen: ÖPP-Projekte als Finanzierungsalternative staatlicher
Aufgaben sind im Vergleich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand
unwirtschaftlich, werden gleichzeitig politisch nur unzureichend kontrolliert und
sind für die Öffentlichkeit hochgradig intransparent.
Die Herstellung umfassender Transparenz hinsichtlich des Beschaffungs- bzw.
Realisierungsprozesses bei ÖPP und der zugrunde gelegten sowie der im
Prozess entstehenden Dokumente, Daten und Informationen ist die zentrale
Grundlage der dringend notwendigen demokratischen Kontrolle. Das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene soll den Anspruch auf Zugang zu
derartigen Unterlagen gewährleisten, der letztendlich eine stärkere parlamentarische
und vor allem demokratische Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen
soll. Die Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage beziehen sich sowohl auf
abgeschlossene, laufende als auch auf sich in Vorbereitung befindende ÖPP-
Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen und des Bundeshochbaus.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland handelt es sich um
eine Beschaffungsvariante und nicht um eine Finanzierungsvariante. Vor
Projektbeginn ist stets zunächst die Frage zu beantworten, ob das gewünschte Projekt
überhaupt langfristig vom öffentlichen Auftraggeber finanziert werden kann, d. h.
ob es haushaltsverträglich ist. Erst wenn dies grundsätzlich bejaht werden kann,
stellt sich die Frage nach dem wirtschaftlichsten Weg der Realisierung.
Eine ÖPP-Lösung darf nur dann zur Realisierung von Beschaffungsvorhaben
gewählt werden, wenn sie gegenüber allen anderen in Betracht kommenden
Varianten die wirtschaftlichste Beschaffungsform darstellt. Ermittlung und Auswahl
der wirtschaftlichsten Beschaffungsvariante obliegen dem jeweiligen
öffentlichen Auftraggeber.
Das Haushaltsrecht des Bundes enthält für Auftraggeber in seinem
Anwendungsbereich detaillierte gesetzliche Bestimmungen sowie Verwaltungsvorschriften
und Arbeitsanleitungen, die eine eigenverantwortliche und sachgerechte
Durchführung der dazu notwendigen Eignungsprüfungen und
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch die Exekutive sicherstellen. Das Regelwerk sieht einen
umfassenden Prozess von der Konzeption eines Projekts über das Projektcontrolling bis
hin zur begleitenden und abschließenden Evaluierung vor.
In den vergangenen Jahren konnte die öffentliche Hand praktische Erfahrungen
mit der relativ neuen Beschaffungsvariante ÖPP sammeln. Diese Erfahrungen
haben beachtliche Fortschritte im Hinblick auf die zur Anwendung gebrachten ÖPP-
Modelle, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und die konkrete vertragliche
Ausgestaltung ermöglicht.
Eine vollumfängliche Veröffentlichung von Informationen zu ÖPP-Projekten
dürfte aus rechtlichen Gründen im Regelfall ausscheiden. So können nicht alle
Informationen und Dokumente, die im Laufe eines ÖPP-Projekt-Prozesses
gesammelt und erstellt werden, gegenüber Dritten, die am jeweiligen Projekt nicht
unmittelbar beteiligt sind, offengelegt werden. Insbesondere bedürfen auch
funktionale Äquivalente eines Grundrechtseingriffs im herkömmlichen Sinn nach der
Rechtsprechung des BVerfG einer besonderen gesetzlichen Grundlage (vgl.
BVerfGE 105, 279 [303]). Dies betrifft etwa die Offenlegung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen.
Eine allgemeinzugängliche Veröffentlichung dürfte regelmäßig dort ausscheiden,
wo auch ein Anspruch auf Informationsoffenlegung nach dem IFG aufgrund der
dort aufgeführten Ausnahmen ausgeschlossen wäre. Dies muss die angefragte
Stelle für jeden konkreten Einzelfall gesondert prüfen. Im Grundsatz liegt dem
ÖPP-Begriff kein einheitliches Konzept zugrunde, das eine abstrakte Beurteilung
zuließe. Die jeweilige Sachlage und vertragliche Beziehung zwischen
öffentlicher Hand und privatem Partner hängen vom Gegenstand und der konkreten
Ausgestaltung des betroffenen Projekts ab. Z. B. spielt es für die rechtliche
Beurteilung eine Rolle, ob es sich um ein Einzelprojekt handelt, oder um eine Reihe
gleichartiger Projekte.
Bei den ÖPP-Projekten auf Bundesebene gibt es allerdings bestimmte typische
Umstände, die sich wiederholen und unter Ausnahmetatbestände des IFG zu
subsumieren sind:
Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5938 ausgeführt, besteht insbesondere bei den ÖPP-
Projekten im Bundesfernstraßenbereich ein Interesse des Bundes, die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vertraulich zu behandeln. Diese beinhalten interne
Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt und ihre Offenlegung
wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum
wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern. Es bestünde die
Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
ausrichten. Dadurch wird das fiskalische Interesse des Bundes im Sinne des § 3
Nummer 6 IFG berührt. Die Schutzwürdigkeit dieses Interesses hat auch der
Deutsche Bundestag im Beschluss vom 25. April 2013 ausdrücklich anerkannt,
mit dem der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Öffentlich-Private
Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und
Transparenz erhöhen“ vom 12. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12696
angenommen wurde.
Darüber hinaus spielen Sicherheitsbelange im Sinne von § 3 Nummer 1 lit. b), c),
Nummer 2 IFG eine Rolle. So sind bei dem Projekt „Fürst-Wrede Kaserne,
München“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) Belange der militärischen Sicherheit betroffen. Auch bei den von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) realisierten
Ministeriumsbauprojekten werden sicherheitsrelevante Informationen berührt.
Der Zugang der Bundestagsabgeordneten zu ÖPP-Projekt-Unterlagen richtet sich
nach den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch sonst für
parlamentarische Auskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung gelten. Die
Bundesregierung ist im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts zur
Vorlage von Akten oder sonstigen Unterlagen grundsätzlich nicht verpflichtet. In
Einzelfällen ist Bundestagsabgeordneten von den zuständigen Stellen
eigenverantwortlich Einsicht gewährt worden.
Im Projekt Neubau des Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) in Berlin sind alle Verfahrensschritte bis zur Beauftragung
des privaten Partners Gegenstand der Beratung im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages gewesen.
1. Bei welchen abgeschlossenen, laufenden oder sich in Vorbereitung
befindenden ÖPP-Projekten im Bereich Hochbau und Straßenbau (Straßenneubau
und Straßenerhalt) ist der Bund gegenwärtig beteiligt?
Bei folgenden laufenden oder sich in Vorbereitung befindlichen ÖPP-Projekten
im Bundesfernstraßenbau ist der Bund beteiligt:
Projekte der Ersten Staffel:
A 8 (BY) Augsburg – München; Status: Bauleistungen abgeschlossen,
Betriebs-/Erhaltungsphase
A 4 (TH) LGr. TH/HE – Gotha; Status: Bauleistungen abgeschlossen,
Betriebs-/Erhaltungsphase
A 1 (NI) Bremen – Hamburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs-/
Erhaltungsphase
A 5 (BW) Malsch – Offenburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen,
Betriebs-/Erhaltungsphase
Projekte der Zweiten Staffel:
A 8 (BY) Ulm – Augsburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs-/
Erhaltungsphase
A 9 (TH) Lederhose – Landesgrenze TH/BY; Status: Bauleistungen
abgeschlossen, Betriebs-/Erhaltungsphase
A 7 (HH/SH) AD Bordesholm – Hamburg; Status: Bauphase
A 94 (BY) Forstinning – Marktl; Status: Bauphase
A 7 (NI) AS Bockenem – AS Göttingen; Status: Zuschlag am 17. Februar 2017
erteilt, Financial Close 11. April 2017
A 6 (BW) Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg; Status: Bauphase
A 61 (RP) Worms – Speyer/Landesgrenze RP/BW; Status: Vergabeverfahren
in Vorbereitung
A 1/A 30 (NW) Münster – AK Lotte/Osnabrück – Rheine-Nord; Status:
Vergabeverfahren in Vorbereitung
A 44 (HE) AD Kassel-Süd – Diemelstadt; Status: Vorabstimmungen mit der
Auftragsverwaltung
Projekte der Neuen Generation:
A 3 (BY) AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen; Status: laufendes
Vergabeverfahren
A 10/A 24 (BB) Neuruppin – AD Pankow; Status: laufendes
Vergabeverfahren
A 49 (HE) AD Ohmtal – Fritzlar; Status: Vorbereitung des Vergabeverfahrens
A 4 (TH) Gotha – Bucha; Status: Vorbereitung des Vergabeverfahrens
B 247 (TH) Bad Langensalza – A 38; Status: Vorbereitung des
Vergabeverfahrens
A 6 (BW) AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/Crailsheim; Status:
Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung
A 8 (BY) Rosenheim – Bundesgrenze D/A; Status: Vorabstimmungen mit der
Auftragsverwaltung
A 57 (NW) AK Köln/Nord – AK Moers; Status: Vorabstimmungen mit der
Auftragsverwaltung
E 233 (NI) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1); Status: Vorabstimmungen
mit der Auftragsverwaltung
A 20 (NI/SH) Elbquerung; Status: Vorabstimmungen mit der
Auftragsverwaltung
A 26 (NI/HH) Hamburg (A1) – Rübke; Status: Vorabstimmungen mit der
Auftragsverwaltung
Laufende Maßnahmen im Bereich des Bundeshochbaus:
Fürst-Wrede Kaserne, München (BMVg)
Herrichtung BMG, Berlin (BImA)
Herrichtung für ministerielle Nutzung, Mauerstraße, Haus 2 (BImA)
Kapellenufer, Berlin (Neubau BMBF) (BImA)
Futurium (vormals Haus der Zukunft), Berlin, (BImA)
2. Sind technische Planungsunterlagen, falls solche erstellt wurden, öffentlich
zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und
wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau verfügen die zuständigen
Straßenbauverwaltungen bzw. die zuständigen Vergabestellen der Länder über die
technischen Planungsunterlagen, ebenso wie bei konventionell realisierten
Bundesfernstraßenmaßnahmen.
Für die Fürst-Wrede Kaserne in München wurden in den Jahren 2005 und 2006
in die technischen Planungsunterlagen auf Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau)
Niveau durch das damalige staatliche Hochbauamt München II (heute staatliches
Bauamt München I) erstellt und waren Bestandteil der öffentlichen
Ausschreibung. Die weiteren Planungsunterlagen wurden durch den Auftragnehmer
erstellt. Sie sind im Rahmen der Anforderungen der militärischen Sicherheit als
Verschlusssache eingestuft und nicht öffentlich zugänglich.
Für die BImA-Projekte sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung die digitalen
Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform öffentlich zugänglich.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Ist der im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) erstellte ÖPP-
Eignungstest bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und wenn ja, in
welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
4. Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU)
erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen
Beschaffungsansatz (PSC) öffentlich zugänglich?
Wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein,
warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
5. Sind die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten Prognosen über die
Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja,
in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
6. Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten
Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht
öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut
und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit Diskontierung als
Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht
werden, und wenn nein, warum nicht?
7. Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach
dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz öffentlich
zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und
wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
8. Falls die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach
dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht
öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen
(absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit
Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich
gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Die Fragen 3 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind zum Schutz der fiskalischen Interessen
des Bundes, sowie auch zum Schutz von unternehmensbezogenen Daten und aus
Sicherheitsgründen nicht öffentlich zugänglich. Es wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
9. Sind die im Rahmen der Ausschreibung festgelegten Wertungskriterien für
die Teilnahmeanträge und deren Gewichtung öffentlich zugänglich, und
wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum
nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
10. Sind die im Rahmen der Vergabe festgelegten Zuschlagskriterien und deren
Gewichtung, d. h. die Berechnung des „Score“, öffentlich zugänglich, und
wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum
nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
11. Ist die finale an die Bieter im Kontext der Vergabeunterlagen übersandte
Leistungsbeschreibung bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und
wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum
nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß § 11 EU Absatz 3 VOB/A gibt der öffentliche Auftraggeber in der
Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine
elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Es gelten die
gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei einer konventionell realisierten Hoch- oder
Tiefbaumaßnahme.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Sind etwaige Entwürfe zur finalen Leistungsbeschreibung und frühere im
Rahmen des ÖPP-Eignungstests oder insbesondere der vorläufigen WU
erstellte Leistungsbeschreibungen öffentlich zugänglich, und wenn ja, in
welcher Form. und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Im Rahmen der ÖPP-Eignungstests und der vorläufigen WU werden keine
Leistungsbeschreibungen erstellt.
13. Ist der Vertrag in der vor der Angebotsabgabe im Kontext der
Vergabeunterlagen an die Bieter übergebenen Fassung (Vertragsentwurf) bei den ÖPP-
Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab
welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Unter folgendem Link kann die systematische Darstellung projektvertraglicher
Regelungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbaubereich abgerufen
werden:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/oepp%20
systematische%20darstellung%20projektvertraeglicher%20regelungen.pdf?__blob=
publicationFile.
Bei den ÖPP-Bundeshochbauprojekten war der Vertragsentwurf im Rahmen der
öffentlichen Ausschreibung Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen
Beschaffungsansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form,
und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
15. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz
öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem
Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
16. Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der abschließenden WU
erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht
öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen
(absolut und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit
Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich
gemacht werden?
17. Können die Differenzen (absolut und relativ) zwischen dem PSC aus der
abschließenden WU und dem besten Bieterangebot (sowohl mit Diskontierung
als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht
werden?
18. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär)
nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz
öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem
Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
19. Falls die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär)
nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht
öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen
(absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit
Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich
gemacht werden?
Die Fragen 14 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In die abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gehen keine Prognosen
der ÖPP-Realisierung ein, vielmehr wird das Ergebnis des Wettbewerbs den
Public Sector Comparator (PSC)-Kosten vergleichend gegenübergestellt. Die
entsprechenden Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Zur Begründung wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Ist der jeweils mit dem privaten Partner abgeschlossene, endverhandelte
Vertrag bei ÖPP-Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form,
und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Der Konzessions-/Projektvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen
Konzessionsgeber/Auftraggeber und Konzessionsnehmer/Auftragnehmer.
Entsprechend der auch im konventionellen Hoch- und Tiefbau üblichen Praxis erfolgt
eine Veröffentlichung mit Blick auf etwaige schützenswerte Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer sowie betroffene
Sicherheitsinteressen nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
21. Welche Dokumente sind regelmäßig Bestandteile des Anhangs beim
abgeschlossenen, endverhandelten Vertrag bei ÖPP-Projekten
(Vertragsgrundlagen)?
a) Sind diese Anhänge öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form,
und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
b) Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen,
und wenn ja, auf welchem Wege?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 20 verwiesen. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Prüfberichte bzw.
Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs, falls solche erstellt wurden,
öffentlich zugänglich sind, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem
Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, ob Prüfberichte bzw.
Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes veröffentlicht werden. Der
Bundesrechnungshof entscheidet nach § 96 Absatz 4 BHO, ob Dritten Zugang zu
abschließend festgestellten Prüfungsergebnissen gewährt wird. Veröffentlichte
Prüfberichte bzw. Stellungnahmen können auf der Homepage des
Bundesrechnungshofs (
www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen) eingesehen
werden.
23. Sind Dokumente, Daten und Informationen des Projektcontrollings
(Controlling-WU bzw. Performance-Berichte), wie beispielsweise die
Dokumentation des Ausmaßes der realisierten Risiken, Bonus- bzw. Malus-
Zahlungen, abweichende – im Vergleich zur (abschließenden)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung prognostizierten – Kostenentwicklungen usw. öffentlich
zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und
wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Es wird auf den „Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb“ auf
Bundestagsdrucksache 18/6898 und im Übrigen auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
24. Werden laufende Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren und das
jeweilige Thema öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab
welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Zur Vermeidung der Beeinflussung von laufenden Verfahren ist ein öffentlicher
Zugang zu laufenden Nachverhandlungen und Schlichtungen nicht möglich.
Zudem sind die vergaberechtlichen Regelungen und Grundsätze sowie die
Satzungen der jeweiligen Schlichtungsausschüsse zu beachten. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Sind die Ergebnisse von abgeschlossenen Nachverhandlungen und
Schlichtungsverfahren öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab
welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht?
Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und
wenn ja, auf welchem Wege?
Die Veröffentlichung unterliegt einer Einzelfallprüfung. Dabei gelten die
vergaberechtlichen Regelungen und Grundsätze sowie die Satzungen der jeweiligen
Schlichtungsausschüsse. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
26. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Gründe, die gegen den Anspruch
auf Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes bei folgenden
Dokumenten sprechen (und wenn ja, welche):
- finale Leistungsbeschreibung,
- vorläufige WU,
- abschließende WU,
- Vertragsentwürfe und
- abgeschlossener, endverhandelter Vertrag?
27. Inwieweit stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Anspruch auf
Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes etwaige Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse von (juristischen, wirtschaftlichen und technischen)
Beratern der öffentlichen Hand bei folgenden Dokumenten entgegen (bitte kurz
begründen, falls dies der Fall ist):
- finale Leistungsbeschreibung,
- vorläufige WU,
- abschließende WU,
- Vertragsentwürfe und
- abgeschlossener, endverhandelter Vertrag?
28. Welche Daten und Informationen aus der vorläufigen WU sprechen aus
welchen Geheimhaltungsgründen (Ausnahmetatbeständen) gemäß dem IFG des
Bundes gegen einen Anspruch auf Informationszugang?
Die Fragen 26 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Frage nach dem Zutreffen von Auskunftsverweigerungsgründen nach dem
IFG kann nicht losgelöst vom jeweiligen Einzelfall beantwortet werden. Ob
Ausnahmetatbestände des IFG im Hinblick auf die in den Fragen 26 bis 28
aufgelisteten Dokumente Anwendung finden, hängt davon ab, welche Informationen dort
enthalten sind und welche Rückschlüsse sie zulassen. Dies ist von Projekt zu
Projekt unterschiedlich und muss demnach in jedem Einzelfall vom jeweiligen
öffentlichen Auftraggeber für sein konkretes Projekt geprüft werden. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Sichert sich die öffentliche Hand im Rahmen der Beauftragung der Berater
die Veröffentlichungsrechte an von den beauftragten Beratern selbstständig
oder unter Mitwirkung der öffentlichen Hand erstellten Unterlagen?
Bei der Beauftragung von Beratern für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau
sichert sich das BMVI die Veröffentlichungsrechte an von den beauftragten
Beratern erstellten Unterlagen. Gleiches wurde für das Projekt „Fürst-Wrede
Kaserne“ im Bau und Facility Management Vertrag zugunsten der Bundeswehr
geregelt.
30. Inwiefern liegen Gesellschaften privaten Rechts in teilweisem oder
vollständigem Bundesbesitz, wie die beschlossene Infrastrukturgesellschaft Verkehr
(GmbH), nach Auffassung der Bundesregierung im Anwendungsbereich des
IFG des Bundes?
Die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist nur in Kenntnis der Umstände der
Einzelfälle der Anfragen möglich. Der Kreis der Anspruchsverpflichteten ist in § 1
Absatz 1 IFG geregelt. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 steht eine juristische Person
des Privatrechts einer informationspflichtigen Behörde gleich, soweit eine
Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben
bedient. Während die Rechtsformen und Handlungsmittel der
Aufgabenwahrnehmung unbeachtlich sind, ist allein entscheidend, dass die Aufgabe im öffentlichen
Recht wurzelt. Diese Erwägungen gelten grundsätzlich auch für die noch zu
gründende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen.
31. Sind grundsätzliche Änderungen oder Detailänderungen der
Veröffentlichungs- und Transparenzpolitik der Bundesregierung bei zukünftigen ÖPP-
Projekten auf Bundesebene geplant, und wenn ja, welche?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Öffentlich-Private
Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und
Transparenz erhöhen“ vom 12. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12696,
angenommen durch Bundestagsbeschluss vom 25. April 2013, hat das Parlament der
Bundesregierung den Auftrag erteilt, zur Stärkung des Wettbewerbs sowie der
Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten und der Erhöhung der Akzeptanz von
ÖPP die Transparenz von ÖPP-Projekten zu verbessern. Die Bundesregierung
arbeitet gemäß diesem Auftrag daran, vor dem Hintergrund der Interessen aller von
ÖPP-Projekten Betroffenen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Transparenz
von ÖPP-Projekten zu ermitteln und zu prüfen. Auf der Grundlage der dabei
gewonnenen Ergebnisse werden in Abstimmung mit den Ländern Strategien und
Leitlinien zum Umgang mit Transparenz bei ÖPP-Projekten entwickelt. Die
bisher erarbeiteten Ansätze der Bundesregierung wurden bereits in einer innerhalb
des Bund-Länder-Netzwerks eigens eingesetzten Arbeitsgruppe „Transparenz“
erörtert und waren zuletzt am 30. Mai 2017 Gegenstand der Sitzung des Bund-
Länder-Netzwerks. Die künftige Veröffentlichungs- und Transparenzpolitik der
Bundesregierung wird sich an den Strategien und Leitlinien orientieren, die am
Ende Ergebnis des Prozesses sein werden. Dabei verbleibt es jedoch in der
Verantwortung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, entsprechend den
Gegebenheiten des Einzelfalls darüber zu entscheiden, in welchem Umfang für das
konkrete Projekt Transparenz geschaffen werden kann.
32. Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (z. B.
nach Leistungsbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Verträge
usw.) gab es bisher insgesamt zu den ÖPP-Projekten auf Bundesebene, und
wie wurde bzw. wird mit diesen Anfragen umgegangen?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
33. Zu welchen ÖPP-Projekten auf Bundesebene wurden wie häufig (absolute
Anzahl) Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
gestellt?
Zu Frage 33 gibt die folgende Tabelle Auskunft:
Name des ÖPP-Projekts Anzahl der Anfragen nach IFG Bund
BAB A 1, AK Bremer Kreuz – AD Buchholz 3
BAB A 20, Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt 3
BAB A 252, Hafenquerspange Hamburg 2
BAB A 30, Rheine – Lotte 3
BAB A 4, Landesgrenze TH/HE – Gotha 3
BAB A 4, Waltershausen – Herleshausen 1
BAB A 45, Hessen 3
BAB A 5, Baden-Baden – Offenburg 1
BAB A 5, Offenburg – Karlsruhe 1
BAB A 5, Malsch – Offenburg 3
BAB A 6, Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg 4
BAB A 6, AK Weinsberg – Landesgrenze BY 1
BAB A 60, Rheinland-Pfalz 3
BAB A 7, AD Bordesholm – Hamburg 5
BAB A 7, Niedersachsen (Seesen – Nörten-Hardenberg) 2
BAB A 7, Salzgitter – Drammetal 3
BAB A 8, Augsburg – München 5
BAB A 8, AK Ulm/Elchingen – AS Augsburg-West 4
BAB A 9, AS Lederhose – Landesgrenze TH/BY 1
Lkw-Maut 4
Infrastrukturabgabe 2
Lkw-Maut/Infrastrukturabgabe 1
Neubau des Dienstsitzes des BMBF 3
34. Welche Dokumente, Informationen und Daten wurden konkret bei welchen
ÖPP-Projekten auf Bundesebene bisher wie häufig (absolute Anzahl) nach
dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes angefragt (bitte einzeln für die
jeweiligen Projekte angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
35. Wie häufig wurde dabei bisher jeweils von natürlichen bzw. juristischen
Personen ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt?
Die Fragen 32, 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der BImA wurden bisher zu den ÖPP-Projekten auf Bundesebene drei
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Alle drei betrafen den Neubau
des Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin.
Antragssteller waren in allen Fällen natürliche Personen.
Anfrage 1 vom 15. August 2011 betraf die Überlassung von Kopien des
Beratungsvertrages der BImA mit einer Rechtsanwaltskanzlei und der Rechnung der
Rechtsanwaltskanzlei sowie eine Auskunft zu dem mit der Rechtsanwaltskanzlei
vereinbarten Honorar. Die Auskunftserteilung wurde wegen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen der Rechtsanwaltskanzlei abgelehnt.
Bei der Anfrage 2 vom 18. November 2011 wurde Akteneinsicht in oder
hilfsweise Auskunft zu den Akten zur „Entwicklung, Bauvorbereitung, Bebauung und
zu den Finanzierungsplanungen“ des Neubaus eines Dienstsitzes des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin beantragt. Dieser Antrag wurde
vom Antragsteller nicht weiterverfolgt, nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass
der Vorgang seinerzeit schon aus über 380 Aktenordnern bestand.
In Anfrage 3 vom 21. September 2016 wurde die Überlassung einer Kopie des
ÖPP-Eignungstests für das Projekt „Neubau des BMBF“ gefordert. Die Auskunft
wurde durch Übersendung einer Kopie erteilt.
Für die Bundesfernstraßen wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Von den dort
aufgeführten insgesamt 24 Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes wurden drei von juristischen Personen gestellt, die restlichen Anträge
sind solche natürlicher Personen. Soweit keine schutzwürdigen Interessen
betroffen waren, wurde den Anträgen stattgegeben.
Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der
Beantragungen Dokumente
etc.
Lkw-Maut Verträge zwischen BMVI und Toll Collect-Konsortium bzw.
Toll Collect GmbH (Maut-Betreibervertrag 2002)
2
A 8, Ausbau
(München –
Augsburg)
Wirtschaftlichkeitsgutachten Ausbau A 8 München –
Augsburg (mit geschwärzten Kostenansätzen)
1
Hafenquerspange
Hamburg (F-
Modell), A 252
Machbarkeitsstudie Hafenquerspange Hamburg 1
A 1 (Buchholz –
Bremer Kreuz),
A 4
(Waltershausen –
Herleshausen)
A 5 (Baden-
Baden – Offenburg),
A 5 (Offenburg –
Karlsruhe),
A 7 (Hamburg –
Bordesholm),
A 8 (Augsburg-
West – München)
Auskünfte bzgl. A-Modell bei Privatisierungen von
Bundesautobahnen bzgl. im Spiegel-Online-Bericht (
http://www.
spiegel.de/video/video-1082550.html) genannten
Autobahnabschnitten, namentlich:
Höhe der geschätzten Einnahmen auf den betroffenen
Autobahnabschnitten
A 1 (Buchholz – Bremer Kreuz)
A 4 (Waltershausen – Herleshausen)
A 5 (Baden-Baden – Offenburg)
A 5 (Offenburg – Karlsruhe)
A 7 (Hamburg – Bordesholm)
A 8 (Augsburg-West – München)
1
1
1
1
1
1
(wie vor) Personen, die mit der Ausarbeitung, Prüfung und
Unterzeichnung der Verträge mit den privatwirtschaftlichen
Unternehmen beauftragt waren
1
(wie vor) Datum des Gutachtens des BRH und Zeitpunkt, zu dem die
Ergebnisse dieses BRH-Gutachtens bei der Auftragsvergabe
berücksichtigt wurden
1
A 1
(AK Bremer
Kreuz – AD
Buchholz)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Betreibermodell A 1
(AK Bremer Kreuz – AD Buchholz) unter Schwärzung der
Namen Dritter, die nicht Mitarbeiter des Bundes sind
3
Hafenquerspange
Hamburg (F-
Modell), A 252
von der Freien und Hansestadt Hamburg eingereichte
Unterlagen zur Hafenquerspange Hamburg, A 252
1
A 8,
AK Ulm/
Elchingen – AS
Augsburg-West
Akten des Bundes bzgl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und
Vergabeverfahren (so Klage; ursprgl. Antrag nur auf WU
gerichtet)
3 (WU);
1 (Vergabevf.)
A 9
AS Lederhose –
Landesgrenze
Thüringen/
Bayern
Akten des Bundes bzgl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und
Vergabeverfahren (so Klage; ursprgl. Antrag nur auf WU
gerichtet)
1
Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der
Beantragungen Dokumente
etc.
Lkw-Maut vollständige Vergabeakte Beratervertrag Maut 2015 1
A 4
(Landesgrenze
HE/TH – AS
Gotha, sog.
„Umfahrung Hörselberge“
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
4 (WU)
A 5
(Malsch –
Offenburg)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 30
(Rheine – Lotte)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 7
(Bordesholm –
Hamburg)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 7
(Salzgitter –
Drammetal)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 6
(Wiesloch-
Rauenberg – Weinsberg)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
4 (WU)
A 45
(Vorhaben im
Zuge der A 45,
Hessen)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 60
(Vorhaben im
Zuge der A 60,
Rheinland-Pfalz)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
3 (WU)
A 8
(Augsburg-West –
München-Allach)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test);
4 (WU)
A 6
Ausbau zwischen
Kreuz Weinsberg
und der
bayerischen Grenze
Gutachten, das den Ausbau der A 6 zwischen Kreuz
Weinsberg und der bayerischen Grenze als ÖPP empfiehlt
1
A 20
(Elbquerung im
Zuge der A 20 bei
Glückstadt)
Eignungsabschätzung für das Projekt Elbquerung im Zuge der
A 20 bei Glückstadt
1
ÖPP zur A 7
(Niedersachsen,
zwischen Seesen und
Nörten-
Hardenberg)
Gutachten zum Ausbau/Zustand der A 7, das in diesem
Bericht der TAZ erwähnt wird:
http://www.taz.de/Privatisierung-
um-jeden-Preis/!108298/
1
Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der
Beantragungen Dokumente
etc.
ÖPP zur A 7
(Niedersachsen,
zwischen Seesen und
Nörten-
Hardenberg)
Auflistung der mit Beraterverträgen beauftragten
Unternehmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung
der A 7-Privatisierung sowie jeweils vereinbartes
Vertragsvolumen
1
ÖPP-Projekt A 6
(Wiesloch-
Rauenberg – Weinsberg)
Dokument, in dem die Wirtschaftlichkeit der
Finanzierungsmodelle beim Ausbau der A 6 überprüft werden, insbes. zum
Thema Öffentlich Private Partnerschaften auf dem Abschnitt
West vom Weinsberger Kreuz bis nach Wiesloch
4
A 20
(Elbquerung im
Zuge der A 20 bei
Glückstadt)
erste Entwurfsfassung der Eignungsabschätzung für das
Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt,
hilfsweise:
Auskunft zum Umfang des Dokuments (Seitenzahl)
2
2
A 20
(Elbquerung im
Zuge der A 20 bei
Glückstadt)
Auskunft (Bestätigung), dass die den ASt’n überlassene erste
Entwurfsfassung der Eignungsabschätzung dem Dokument
entspricht, das die betroffenen Länder zur Auswertung und
Abstimmung erhalten haben
2
A 20
(Elbquerung im
Zuge der A 20 bei
Glückstadt)
inhaltliche Beschreibung der Leistungen gemäß
Auftragserteilung (vgl. BT-Drs. 17/5166, dort S. 5)
a) umfassend entspr. Gesamtbudget
b) mind. bzgl. Ergebnissen der 1. Stufe Erstellung einer
Eignungsabschätzung
2
alle ÖPP-Projekte
Betreibermodelle
(A-Modelle)
sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die als
Öffentlich Private Partnerschaften durchgeführten
Betreibermodelle für Autobahnprojekte (A-Modelle)
4
alle ÖPP-Projekte
Betreibermodelle
(A-Modelle)
sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für
Autobahnprojekte nach dem A-Modell
4
alle ÖPP-Projekte
Betreibermodelle
(A-Modelle)
Übersicht über die vorliegenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im BMVBS sowie in der Geheimschutzstelle des
BTages
1
Infrastrukturabgabe
Studie zu Wirksamkeit und Einnahmen durch Mautsysteme
der Firma Ages und die dazu erstellte Stellungnahme des TÜV
Rheinland
1
A 7
(Hamburg –
Bordesholm)
Einsicht in vorläufige u. abschließende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Ausbau der A 7 zwischen Hamburg und
Bordesholm
4
A-Modell-
Pilotprojekt A 1
Gutachterleistung Begrenzung Maut beim A-Modell-
Pilotprojekt A 1
(ausführlicher Titel: „Bewertung der unterschiedlichen
Rechtsauffassungen zu Fragen der Vergütungsermittlung im Rahmen
des Konzessionsvertrages BAB A 1“)
1
Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der
Beantragungen Dokumente
etc.
ÖPP-Projekt A 8
(Ulm-Augsburg)
WU beim ÖPP-Verfahren A 8 Ulm-Augsburg
(ausführlicher Titel: „Fachliche Beurteilung der Methodik der
durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) zum
Betreibermodell A 8 Ulm-Augsburg (II. BA)“)
1
ÖPP im
Bundesfernstraßenbau
(Betreibermodelle)
WU zu ÖPP-Betreibermodellen im Bundesfernstraßenbau
(ausführlicher Titel: „Kurzgutachten zu vergabe- und
haushaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in Betreibermodellen“)
1
ÖPP im
Bundesfernstraßenbau
WU für ÖPP im Bundesfernstraßenbau 1
Lkw-Maut Rechtsgutachten der Kanzlei Müller-Wrede zur rechtlichen
Beurteilung einer Ausweitung der Lkw-Maut (vgl. Antwort
BReg auf Frage Nr. 3 der KA = BT-Drs. 18/6506 vom 29.
Oktober 2015) nebst sämtlicher Begleitdokumente, wie z. B.
Begleitschreiben, Ergänzungen, Änderungen oder Anlagen
1
Lkw-Maut Mandatsvereinbarung mit v. g. Kanzlei, auf deren Grundlage
das Gutachten erstellt worden ist
1
Lkw-Maut vollständige Leistungsbeschreibung zur Systemaufrüstung
Lkw-Maut, wie sie ausweislich der BReg mind. im Entwurf
vorliegt (Antwort BReg vom 29. Oktober 2015 auf KA
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN = BT-Drs. 18/6506)
1
Lkw-Maut vollständiger Text der Vereinbarung über die Erhebung von
Maut auf Bundesstraßen (sog. Vereinbarung MaB) vom
27. März 2012 einschl. etwaiger Nebenabreden und Anhänge
1
Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI zum aktuellen Stand der
Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen vom
15. September 2011
1
Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI betr. Lkw-Maut/Toll Collect
an den AVBS des BTages vom 25. Januar 2011
1
Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI zur Ausgestaltung des
Vertrages zw. Bundesrepublik und Toll Collect Konsortium vom
1. Dezember 2009
1
Lkw-Maut vollständiger Text des „Vertrages über die Erhebung von
Maut für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lkw
und die Errichtung und den Betrieb des Mautsystems zur
Erhebung von Autobahnmaut für schwere Lkw“ vom 25. Juni
2002 (Betreibervertrag) einschließlich zugehöriger Anlagen
2
Infrastrukturabgabe
in der BT-Drs. 18/10317 genannte Gutachten von
Prof. Dr. Fritz Söllner, Prof. Dr. Friedemann Kaiser und von
RA Priv. Doz. Dr. Bernhard Müller zur Infrastrukturabgabe
1
Lkw-Maut /
Infrastrukturabgabe
Übersendung eines Rechtsgutachtens der Wirtschaftskanzlei
Graf von Westfalen (GvW) zur Maut
1
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ISSN 0722-8333]