Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen
der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, Katja Dörner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Bei Männern liegt die Teilzeitquote dagegen weiterhin deutlich niedriger. Das Arbeitsvolumen von Frauen wird hierbei wesentlich von ihrer familiären Situation geprägt. Als Gründe für Teilzeit geben sie in Umfragen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen sowie familiäre Gründe an. Doch auch in anderer Hinsicht sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Dies drückt sich etwa in der Entgeltlücke oder dem niedrigeren Anteil von Frauen in Führungspositionen aus.
Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften. Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch und gerade die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge a) insgesamt, b) in der gesetzlichen Rente, c) in der betrieblichen Altersversorgung, und d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke in den neuen und alten Bundesländern?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gender Pay Gap (bitte nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Einkommensquellen der Personen über 65 Jahre (bitte nach Geschlecht sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 entwickelt, und welche weitere Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung (bitte insgesamt und nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie sind die Veränderungen der Rentenlücke im Zeitverlauf nach Ansicht der Bundesregierung zu erklären?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke jeweils in den neuen und alten Bundesländern nach Familienstand (verheiratet, geschieden, ledig)?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag bei Altersrenten von Männern und Frauen (bitte nach neuen und alten Bundesländern sowie im Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag bei Altersrenten von Männern und Frauen für Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 30, 35 und 40 Versicherungsjahren (bitte nach neuen und alten Bundesländern sowie im Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil bei Männern und Frauen, die mehr als 30, 35 bzw. 40 Versicherungsjahre haben (bitte nach Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen würden im Einführungsjahr und wie viele Personen würden im Jahr 2030 von einer gesetzlichen Solidarrente profitieren, wie sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem im November 2016 vorgestellten Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorschlägt (bitte jeweils nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung folgende Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung:
a) Einführung einer durchgängigen Rentenversicherungspflicht,
b) Verbesserung der Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung,
c) Verlagerung von der abgeleiteten hin zur eigenständigen Sicherung, insbesondere Einführung eines Anwartschaftssplittings bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern als Regelmodell,
d) nachsorgender sozialer Ausgleich bei niedrigen Rentenansprüchen sowie
e) Verbesserung des Zugangs von Frauen zur betrieblichen und privaten Alterssicherung?