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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland

Anzahl der Honorarlehrkräfte, Beschäftigung an Volkshochschulen und Musikschulen, Schutzniveau arbeitnehmerähnlicher Personen, Beitragsrückstände Selbständiger bei der gesetzlichen Renten- Kranken und Pflegeversicherung, Gewährung einer Stundung mit Ratenzahlung, Feststellung des Sozialversicherungsstatus der Honorarlehrkräfte an Goethe-Instituten durch die Deutschen Rentenversicherung, Beteiligung von Volkshochschulen, Musikschulen und Integrationskursträgern an Aufwendungen selbständig tätiger Lehrkräfte für Sozialversicherungsbeiträge<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.07.2017

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1303929.06.2017

Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland

der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären Situation. Die Höhe der Honorare ist nicht annähernd mit der Bezahlung von fest angestellten Lehrkräften mit ähnlicher Qualifikation und Tätigkeit vergleichbar.

Die jüngsten Auseinandersetzungen um Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung bei den Goethe-Instituten zeigen, wie unsicher der sozialrechtliche Status von Honorarlehrkräften mitunter ist. Eine mögliche Honorarausfallzahlung bei Krankheit ist genauso unwahrscheinlich wie die Zahlung von Urlaubsgeld. Bei Fragen der Sozialversicherung sieht es nicht viel besser aus. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Tatsache, dass Selbständige die Beiträge oft alleine schultern müssen, haben unter anderem dazu geführt, dass einige Honorarlehrkräfte hohe Beitragsschulden bei der gesetzlichen Renten- bzw. Krankenversicherung aufgebaut haben. Für andere bleibt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Betriebskosten und Steuern ein – gemessen am Qualifikationsniveau – bescheidenes Nettoeinkommen übrig. Eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung wird trotz langjähriger Beitragszahlung in Vollzeit nur in den seltensten Fällen erreicht.

Nach Ansicht der Fragesteller muss die Situation der Honorarlehrkräfte an vielen Stellen umfassend verbessert werden. Neben der Prüfung, wie Lehrkräfte häufiger fest angestellt werden können, bedarf es eindeutiger Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und freiwilliger Selbständigkeit. Handelt es sich eindeutig um eine selbständige Tätigkeit, so muss diese angemessen bezahlt werden. Mit Blick auf die soziale Absicherung von Selbständigen müssen ein Schuldenschnitt erwogen, die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung gesenkt, alle nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und die Beitragszahlung weiter flexibilisiert werden. Neben der paritätischen Beitragstragung durch Auftraggeber und Auftragnehmer bedarf es der Einführung einer steuerfinanzierten Garantierente, die langjährig Versicherten mit 30 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)? Wie viele davon sind an Volkshochschulen und Musikschulen beschäftigt?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Schutzniveau von arbeitnehmerähnlichen Personen, und dass das Kündigungsschutzgesetz, die Sonderkündigungsbestimmungen des Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht auf diese Personengruppe angewendet werden?

3

a) Wie hoch sind die Nachzahlungsverpflichtungen von Selbständigen bei der gesetzlichen Rentenversicherung? b) Wie häufig, in welchem Umfang und unter welchen Umständen ermöglicht die gesetzliche Rentenversicherung eine Abzahlung der Beitragsschulden in Raten?

4

a) Wie hoch sind die Nachzahlungsverpflichtungen von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (wenn möglich bitte nach Art der Erwerbstätigkeit aufschlüsseln)? b) Wie häufig, in welchem Umfang und unter welchen Umständen ermöglichen die Krankenkassen eine Abzahlung der Beitragsschulden in Raten?

5

a) Zu welchen Reaktionen bei den Goethe-Instituten ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung gekommen? b) Wie haben sich die Arbeitsbedingungen der Honorarlehrkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung verändert? c) Zu welchem Ergebnis kam die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei den Goethe-Instituten, und welche rechtlichen Implikationen sind damit verbunden?

6

In welchen Bundesländern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen von Honorarlehrkräften (bitte differenziert nach Volkshochschulen und Musikschulen angeben)?

7

Inwiefern beteiligen sich die – durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragten – privaten und öffentlichen Träger zur Durchführung der Integrationskurse an den Sozialversicherungsbeiträgen der Honorarlehrkräfte?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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