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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien

Maßnahmen gegen die Ursachen landesweiter Proteste, Zivilgesellschaft und parlamentarische Opposition, diesbzgl. Unterstützung durch Bundesregierung, Zugang zu illegalen Haftanstalten und politischen Häftlingen, Zusammenarbeit bzgl. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung, Migrationsursachen, äthiopische Asylbewerber in EU-Staaten seit 2015, Rückführungen, Projekt zur Verbesserung von Haftbedingungen, Situation innerafrikanischer Flüchtlinge in Äthiopien, Korruption, Internetsperren, Export deutscher Überwachungstechnik, Details zu deutschen und EU-Projekten im Bereich Migration, Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Unterstützungsleistungen für die deutsche Wirtschaft, Zwangsumsiedlungen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe, regionale Spannungen<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.08.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1310210.07.2017

Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien

der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Äthiopien ist das größte und politisch bedeutendste Land am Horn von Afrika. Deutschland und die EU arbeiten auf vielfache Weise mit dem Staat zusammen. Sie sind wichtige entwicklungspolitische und humanitäre Geber für Äthiopien. Im Rahmen einer G20-Konferenz wurde Äthiopien von der Bundesregierung als eines der Partnerländer beim „Compact with Africa“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/juni/170614_Erfolgreiche-G20-Konferenz-in-Berlinunterstuetzt-neue-Partnerschaft-mit-Afrika/index.jsp) vorgestellt. Das Land spielt eine wichtige Rolle in den politischen Regionalorganisationen und in der Politik seiner Nachbarländer, was sich zum Beispiel im Einsatz äthiopischer Truppen in der afrikanischen Friedensmission AMISOM in Somalia zeigt. Zudem ist Addis Abeba Hauptsitz der Afrikanischen Union. Äthiopien hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwicklung, darunter der Bekämpfung der Armut, gemacht.

Spätestens seit den blutigen Auseinandersetzungen in der Region Oromia, die im November 2015 begannen und sich – bis zur Verhängung des Ausnahmezustands am 8. Oktober 2016 – auf weite Teile des Landes ausdehnten, wird aber deutlich, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit einer politischen einhergegangen ist. Im Zuge der Proteste wurden Internetzugänge in Äthiopien deaktiviert und soziale Medien unterbunden. Mit nur 2,9 Prozent aller Haushalte weist Äthiopien die weltweit schlechteste Durchdringungsrate mit Internetanschlüssen auf. Ende Mai wurde auch das mobile Internet deaktiviert – mutmaßlich um Betrug bei Schulprüfungen zu begegnen. Die Regierungskoalition EPRDF wird von der Bevölkerungsgruppe der Tigray dominiert, was zu Unmut bei den anderen Volksgruppen geführt hat. Der relativ geschlossene Führungszirkel hat auch zu einer Zunahme an Korruption geführt. Laut der regierungsnahen „Äthiopischen Kommission der Menschenrechte“ forderten die Proteste 940 Tote.

Am 8. Oktober 2016 rief der äthiopische Ministerrat einen landesweiten Ausnahmezustand aus, der am 30. März 2017 in abgeschwächter Form um weitere vier Monate verlängert wurde. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen, denen Äthiopien gemäß internationalen Abkommen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) nachkommen muss. Der offizielle Inhalt und der Umfang der Erklärung des Ausnahmezustands sind nach wie vor nicht vollständig veröffentlicht. Die äthiopischen Behörden sind ihrer Verpflichtung, die anderen Vertragsstaaten des IPbpR über den Ausnahmezustand zu informieren, wie es in Artikel 4 Absatz 3 vorgeschrieben ist, nicht nachgekommen. Während des Notstands wurden mehr als 11 000 Menschen festgenommen und inhaftiert, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien zu erhalten oder einem Richter vorgeführt zu werden. Durch das Ausrufen des Notstandes traten weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Kraft, darunter die zeitweise Sperrung des Internets. Politisch engagierten Personen drohten unfaire Gerichtsverfahren aufgrund von Anklagen unter dem Antiterrorgesetz. Wichtige Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wurden unter der Antiterrorgesetzgebung angeklagt. Das Gesetz enthält sehr weit gefasste und allgemein gehaltene Definitionen terroristischer Handlungen, die mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet werden können (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/aethiopien).

Außerdem haben sich bis heute Teile des Landes nicht von einer der verheerendsten Dürren der letzten Jahrzehnte erholt, die das Klimaphänomen El Niño in den 2015 und 2016 noch verstärkte. Laut Welternährungsprogramm (WFP) waren alleine im Jahr 2016 10,2 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen. Ärzte ohne Grenzen warnte jüngst, dass sich die Zahl schwer mangelernährter Kinder unter 5 Jahren in der Somaliregion im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzehnfacht habe.

Äthiopien steht zudem vor zahlreichen regionalpolitischen Herausforderungen. Das Land befindet sich im Dauerkonflikt mit dem nördlichen Nachbarn Eritrea. Beide Länder versuchen, durch gegenseitige innenpolitische Einmischung und Stellvertreterkonflikte die jeweils andere Seite zu destabilisieren. Äthiopien befindet sich darüber hinaus in einem langsam eskalierenden Streit mit Ägypten über den im Bau befindlichen Renaissance-Staudamm, der für Äthiopien eine große, erneuerbare Energiequelle darstellen könnte, in den Augen Ägyptens aber eine strategische Bedrohung der eigenen Hoheit über das Nilwasser darstellt. Die Spannungen zwischen den Golfstaaten Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wirken sich zudem auch auf die Staaten am Horn von Afrika aus.

Die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten schutzsuchenden Äthiopierinnen und Äthiopiern steigt beständig. Viele von ihnen fliehen vor politischer Verfolgung und sind durch erlittene Folter schwer traumatisiert. Zudem ist auch die mangelnde ökonomische Perspektive ein Grund dafür, ihr Land zu verlassen, ebenso wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die äthiopische Landwirtschaft. Deutschland und die EU arbeiten mit Äthiopien eng in ihrer migrationspolitischen Agenda zusammen. Äthiopien ist Teil des Khartoum-Prozesses und des von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführten und von der Bundesregierung und der EU finanzierten Programms „Better Migration Management“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Inwiefern hat die äthiopische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung im letzten Jahr konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen für die weitreichenden Proteste im Land zu bearbeiten?

2

In welcher Form findet im Rahmen der Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung ein kritischer Dialog bezüglich des extrem eingeschränkten bis nicht vorhandenen Handlungsspielraums der äthiopischen Zivilgesellschaft statt, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese Akteure?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der parlamentarischen Opposition in Äthiopien, und welche Initiativen hat sie ergriffen, um sich für die Freilassung inhaftierter Oppositionspolitiker, wie zum Beispiel von Dr. Merera Gudina, einzusetzen?

4

Welche Initiativen haben die Bundesregierung und die Europäische Union ergriffen, um sich einen eigenen Augenschein in sogenannten illegalen Haftanstalten über die Haftbedingungen zu verschaffen, wie viele offizielle Besuche bei politischen Gefangenen gab es seitens deutscher Vertreter in den Jahren 2015, 2016 und 2017, und inwiefern ist die Bundesregierung aktiv geworden, um die Auflösung illegaler Hafteinrichtungen in ehemaligen Polizeischulen oder militärischen Liegenschaften zu erwirken?

5

Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im Sektor 5 (vgl. Dokument C(2016) 2035 der Europäischen Kommission) bereits stattgefunden, und inwiefern gibt es einen Arbeitsplan, um bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, der Einhaltung der Menschenrechte und der Bekämpfung der Korruption zusammenzuarbeiten, und inwiefern gibt es entsprechende Gespräche auf bilateraler Ebene zwischen Deutschland und Äthiopien?

6

Inwiefern trägt die anhaltend angespannte innenpolitische Lage und die Inhaftierung einer hohen Zahl von Oppositionellen nach Einschätzung der Bundesregierung zu Fluchtbewegungen aus Äthiopien bei?

7

Welche Kriterien legte der Staatssekretär Thomas Silberhorn zugrunde, als er im Rahmen der BMZ-Konferenz „Eine Welt ohne Hunger“ im April 2017 auf die gute Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung hinwies?

8

Wie viele Äthiopierinnen und Äthiopier haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 um Asyl in Mitgliedstaaten der EU nachgesucht, wie viele davon in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie hoch war deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie viele Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU nach Äthiopien gab es in den vergangenen zwei Jahren?

10

Seit wann und wo wird das deutsche Projekt zur Verbesserung von Haftbedingungen in Äthiopien durchgeführt (vgl. die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/10842), welche finanziellen Mittel wurden dafür seit Beginn aufgewendet, wer führt es durch, und welche Ergebnisse wurden bislang erzielt?

11

Welche Auswirkungen hat die politische Lage in Äthiopien nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Lage der über 800 000 Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia und dem Südsudan, die in Äthiopien unter prekären Bedingungen leben (www.tagesschau.de/ausland/afrika/afrikaprojekt-aethiopien-101.html)?

12

Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die hohe Korruptionsperzeption (Rang 108 im Ranking der Organisation Transparency International) in Äthiopien ein Grund für die politische Unzufriedenheit im Land?

13

Inwiefern begünstigt nach Einschätzung der Bundesregierung die konzentrierte Macht der ERPDF die Korruption, und welche Auswirkungen hat das ihrer Ansicht nach auf den Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung im Land?

14

Inwiefern wirken sich die von der Regierung periodisch verhängten Internetsperren im Land nach Einschätzung der Bundesregierung negativ auf das Investitionsklima und die wirtschaftliche Entwicklung im Land aus?

15

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Berichten über den Export deutscher Überwachungssoftware nach Äthiopien gezogen (vgl. www.privacyinternational.org/node/546), inwiefern lagen ihr im Zeitraum seit 2009 Anträge zum Export solcher Informationstechnologie mit doppeltem Verwendungszweck (nach EU-Ratsverordnung 428/2009) nach Äthiopien vor, wie wurden diese jeweils beschieden, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den Export deutscher Sicherheitstechnologie zur Überwachung der politischen Opposition künftig zu unterbinden (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/aethiopien)?

16

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zuge des Khartoum-Prozesses nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Äthiopien implementiert?

17

Mit welchen Partnern arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Better Migration Management“ in Äthiopien zusammen (bitte nach staatlichen Sicherheits- und Geheimdiensten, Polizeieinheiten und zivilgesellschaftlichen Organisationen aufschlüsseln)?

18

Welche Gesetzgebung zur Migrationskontrolle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Vallettagipfel im Jahr 2015 in Äthiopien erlassen?

19

Welche Aufgabenbereiche verantwortet der von der EU entsandte Frontex-Verbindungsoffizier, und wie bewertet die Bundesregierung seine Arbeit?

20

Welche Projekte hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des „Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der europäischen Migrationsagenda“ in Äthiopien zum Schutz der Flüchtlinge ins Leben gerufen (vgl. EU-Dokument COM(2016)960, S. 13)?

21

Planen EU und Bundesregierung nach wie vor die Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Äthiopien?

Wenn ja, welche Aufgaben hat das Zentrum?

Wie wird sichergestellt, dass in dem Zentrum rechtsstaatliche Verfahren angewendet werden?

22

An welchen Punkten arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union an einer Verbesserung der legalen sicheren Einreisemöglichkeiten für Äthiopierinnen und Äthiopier nach Deutschland?

23

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der deutschäthiopischen Wirtschaftsbeziehungen?

24

Inwiefern gibt es Bemühungen um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien, und welche Vorkehrungen werden dabei ggf. getroffen, um sicherzustellen, dass dem äthiopischen Staat dabei keine Steuereinnahmen entgehen und doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird, und welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Regelungen zur Betriebsstättendefinition und Quellenbesteuerung in einem etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen?

25

Über welche Instrumente werden die in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10842 erwähnten Investitionsgarantien abgewickelt, und welche weiteren Bürgschaften bzw. Investitionsgarantien gibt es von der Bundesregierung für deutsche Investitionen in Äthiopien?

26

Welche weiteren Service- oder Unterstützungsleistungen gibt es neben Investitionsgarantien für die deutsche Wirtschaft, und auf welche Kosten belaufen sich diese insgesamt (bitte nach Art, beteiligten Akteuren und Finanzierung für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

27

Welchen Umfang haben Zwangsumsiedlungen (auf Druck der Regierung getätigte Umsiedlungen mit niedrigen Entschädigungen für Landwirte, vgl. etwa „Äthiopier leiden unter der Entwicklung ihres Landes“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Dezember 2016) in Äthiopien seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und inwiefern geschehen diese auch in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten Deutschlands und der EU?

28

Findet über die deutsche Botschaft in Äthiopien regelmäßig und systematisch ein Austausch mit nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder deren Partnern über deren Handlungsspielräume im Land statt?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, wie wird dieser durch die Bundesregierung ausgewertet und in ihrer Politik umgesetzt?

29

Inwiefern kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Kooperativen und Gewerkschaften in Äthiopien, die sich um bessere Preise für ihre Erzeugnisse bemühen (vgl. „Mehr Geld für Kaffeebauern“, Neues Deutschland vom 17. März 2017), und wie schätzt sie das Verhältnis der Regierung zu den Gewerkschaften ein?

30

Wie viel der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 3. April 2017 angekündigten Gelder zur Bewältigung der Hungerkrise in Äthiopien kamen noch im ersten Halbjahr 2017 den Betroffenen zugute?

Über welchen Zeitraum werden die übrigen Gelder des BMZ den Betroffenen zugutekommen?

31

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Feststellung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, „Gelder [fließen] zu zögerlich […] und auch erst dann, wenn die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten ist“ Rechnung zu tragen?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Feststellung auch auf ihre Hilfeleistungen in der aktuellen Krise in Äthiopien zutrifft?

32

Welche ODA-relevanten Maßnahmen (Official Development Assistance) finanzieren die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Europäische Kommission für die Afrikanische Union mit Hauptsitz in Addis Abeba (bitte nach Vorhaben, Volumen, Laufzeit und Beteiligten auflisten)?

33

In welchem Umfang hat Deutschland im Jahr 2016 bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Äthiopien geleistet, welcher Art waren diese Maßnahmen, und wer war daran beteiligt (bitte jeweils auflisten)?

34

Inwiefern macht die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten zur Voraussetzung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (über die GIZ etc.), inwiefern findet eine diesbezügliche Abstimmung der Ressorts (Auswärtiges Amt, BMZ, aber auch Bundesministerium der Finanzen) statt, und inwiefern wurde diese Frage zu einer Voraussetzung für die Auswahl Äthiopiens als Partner für die Compacts with Africa gemacht?

35

Mit welchem G20-Mitgliedsland ist die Investitionspartnerschaft mit Äthiopien geplant, und falls es Deutschland ist, inwiefern qualifiziert sich Äthiopien als Reformpartner, und welche konkreten Ergebnisse sollen im Rahmen des Compact vereinbart werden?

36

Welche Rolle spielt die gemeinsame Programmierung, Joint Programming, in Äthiopien, welche Erfahrungen gibt es, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

37

Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des neu aufflammenden Konflikts zwischen Eritrea und Dschibuti für die äthiopisch-eritreischen Beziehungen und die Möglichkeit eines Abkommens zwischen Äthiopien und Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder ein?

38

Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Äthiopien und Ägypten vor dem Hintergrund der ägyptischen Kritik am Renaissance-Staudamm ein, und welche regionalpolitischen Konsequenzen erwartet sie aus diesen Spannungen?

39

Welche Auswirkungen haben die Bemühungen der kenianischen Regierung um die Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab auf Äthiopien?

Inwiefern siedeln somalische Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers auch in die somalischen Gegenden Äthiopiens um?

Berlin, den 10. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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