[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13313
18. Wahlperiode 14.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz,
Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13102 –
Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Äthiopien ist das größte und politisch bedeutendste Land am Horn von Afrika.
Deutschland und die EU arbeiten auf vielfache Weise mit dem Staat zusammen.
Sie sind wichtige entwicklungspolitische und humanitäre Geber für Äthiopien.
Im Rahmen einer G20-Konferenz wurde Äthiopien von der Bundesregierung
als eines der Partnerländer beim „Compact with Africa“ (
www.bmz.de/de/
presse/aktuelleMeldungen/2017/juni/170614_Erfolgreiche-G20-Konferenz-in-
Berlin-unterstuetzt-neue-Partnerschaft-mit-Afrika/index.jsp) vorgestellt. Das
Land spielt eine wichtige Rolle in den politischen Regionalorganisationen und
in der Politik seiner Nachbarländer, was sich zum Beispiel im Einsatz
äthiopischer Truppen in der afrikanischen Friedensmission AMISOM in Somalia zeigt.
Zudem ist Addis Abeba Hauptsitz der Afrikanischen Union. Äthiopien hat in
den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte in der wirtschaftlichen
Entwicklung, darunter der Bekämpfung der Armut, gemacht.
Spätestens seit den blutigen Auseinandersetzungen in der Region Oromia, die
im November 2015 begannen und sich – bis zur Verhängung des
Ausnahmezustands am 8. Oktober 2016 – auf weite Teile des Landes ausdehnten, wird aber
deutlich, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit einer politischen
einhergegangen ist. Im Zuge der Proteste wurden Internetzugänge in Äthiopien
deaktiviert und soziale Medien unterbunden. Mit nur 2,9 Prozent aller Haushalte
weist Äthiopien die weltweit schlechteste Durchdringungsrate mit
Internetanschlüssen auf. Ende Mai wurde auch das mobile Internet deaktiviert –
mutmaßlich um Betrug bei Schulprüfungen zu begegnen. Die Regierungskoalition
EPRDF wird von der Bevölkerungsgruppe der Tigray dominiert, was zu Unmut
bei den anderen Volksgruppen geführt hat. Der relativ geschlossene
Führungszirkel hat auch zu einer Zunahme an Korruption geführt. Laut der
regierungsnahen „Äthiopischen Kommission der Menschenrechte“ forderten die Proteste
940 Tote.
Am 8. Oktober 2016 rief der äthiopische Ministerrat einen landesweiten
Ausnahmezustand aus, der am 30. März 2017 in abgeschwächter Form um weitere
vier Monate verlängert wurde. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen, denen
Äthiopien gemäß internationalen Abkommen wie dem Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) nachkommen muss. Der offizielle
Inhalt und der Umfang der Erklärung des Ausnahmezustands sind nach wie vor
nicht vollständig veröffentlicht. Die äthiopischen Behörden sind ihrer
Verpflichtung, die anderen Vertragsstaaten des IPbpR über den Ausnahmezustand
zu informieren, wie es in Artikel 4 Absatz 3 vorgeschrieben ist, nicht
nachgekommen.
Während des Notstands wurden mehr als 11 000 Menschen festgenommen und
inhaftiert, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien zu
erhalten oder einem Richter vorgeführt zu werden. Durch das Ausrufen des
Notstandes traten weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Kraft, darunter die
zeitweise Sperrung des Internets. Politisch engagierten Personen drohten
unfaire Gerichtsverfahren aufgrund von Anklagen unter dem Antiterrorgesetz.
Wichtige Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wurden unter der
Antiterrorgesetzgebung angeklagt. Das Gesetz enthält sehr weit gefasste und
allgemein gehaltene Definitionen terroristischer Handlungen, die mit
Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet werden können (
www.amnesty.de/
jahresbericht/2017/aethiopien).
Außerdem haben sich bis heute Teile des Landes nicht von einer der
verheerendsten Dürren der letzten Jahrzehnte erholt, die das Klimaphänomen El Niño
in den 2015 und 2016 noch verstärkte. Laut Welternährungsprogramm (WFP)
waren alleine im Jahr 2016 10,2 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfen
angewiesen. Ärzte ohne Grenzen warnte jüngst, dass sich die Zahl schwer
mangelernährter Kinder unter 5 Jahren in der Somaliregion im ersten Halbjahr 2017
gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzehnfacht habe.
Äthiopien steht zudem vor zahlreichen regionalpolitischen Herausforderungen.
Das Land befindet sich im Dauerkonflikt mit dem nördlichen Nachbarn Eritrea.
Beide Länder versuchen, durch gegenseitige innenpolitische Einmischung und
Stellvertreterkonflikte die jeweils andere Seite zu destabilisieren. Äthiopien
befindet sich darüber hinaus in einem langsam eskalierenden Streit mit Ägypten
über den im Bau befindlichen Renaissance-Staudamm, der für Äthiopien eine
große, erneuerbare Energiequelle darstellen könnte, in den Augen Ägyptens
aber eine strategische Bedrohung der eigenen Hoheit über das Nilwasser
darstellt. Die Spannungen zwischen den Golfstaaten Katar, Saudi-Arabien und den
Vereinigten Arabischen Emiraten wirken sich zudem auch auf die Staaten am
Horn von Afrika aus.
Die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten schutzsuchenden Äthiopierinnen und
Äthiopiern steigt beständig. Viele von ihnen fliehen vor politischer Verfolgung
und sind durch erlittene Folter schwer traumatisiert. Zudem ist auch die
mangelnde ökonomische Perspektive ein Grund dafür, ihr Land zu verlassen, ebenso
wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die äthiopische Landwirtschaft.
Deutschland und die EU arbeiten mit Äthiopien eng in ihrer
migrationspolitischen Agenda zusammen. Äthiopien ist Teil des Khartoum-Prozesses und des
von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH durchgeführten und von der Bundesregierung und der EU finanzierten
Programms „Better Migration Management“.
1. Inwiefern hat die äthiopische Regierung nach Einschätzung der
Bundesregierung im letzten Jahr konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen für
die weitreichenden Proteste im Land zu bearbeiten?
Die äthiopische Regierung hat im Januar 2017 einen „Politischen Dialog“ mit
Teilen der Opposition begonnen. Dieser Dialog soll nach einer am 14. Juli 2017
vorgestellten Roadmap zwölf Agenda-Punkte beinhalten und binnen 90 Tagen
abgeschlossen werden. Die zwölf Themen lauten „Wahlgesetz“, „Gesetz über die
Registrierung politischer Parteien“, „Gesetz über den Code of Conduct für
politische Parteien“, „Anti-Terrorismus-Gesetz“, „Gesetz über Massenmedien“,
„Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (NRO)“, „Organisation und Funktion
der (staatlichen) demokratischen Menschenrechtsinstitutionen“, „Organisation
und Funktion der Justizorgane“, „diverse Menschenrechte und ihre Anwendung
in Äthiopien“ (u. a. Recht auf Leben, Besitz, Bewegungsfreiheit zwischen den
Regionen, politische und Bürgerrechte, Ausübung bestimmter Verfassungsrechte
in verschiedenen Regionen), „Gesetz zur Verpachtung von Land und
entwicklungsbedingten Vertreibungen“, „Steuergesetze“ und „Nationale Aussöhnung“.
Weitere angekündigte Maßnahmen sind die Einrichtung eines Jugendfonds sowie
die Ausarbeitung eines neuen Entwicklungsplans („Masterplan“) für die
Hauptstadt Addis Abeba.
2. In welcher Form findet im Rahmen der Zusammenarbeit mit der
äthiopischen Regierung ein kritischer Dialog bezüglich des extrem eingeschränkten
bis nicht vorhandenen Handlungsspielraums der äthiopischen
Zivilgesellschaft statt, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese Akteure?
Die Bundesregierung spricht die Lage der Zivilgesellschaft regelmäßig auf allen
Ebenen gegenüber der äthiopischen Regierung an und bringt in diesem Rahmen
ihre Erwartungshaltung hinsichtlich einer Erweiterung des
Handlungsspielraumes für Akteure der Zivilgesellschaft deutlich zum Ausdruck.
Mit Vertretern der Zivilgesellschaft steht die deutsche Botschaft in Addis Abeba
in einem ständigen Dialog und bezieht diese auch in hochrangige Gespräche ein,
etwa bei den Besuchsreisen der Bundeskanzlerin im Oktober 2016 und von
Bundesminister Gabriel im Mai dieses Jahres.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der parlamentarischen
Opposition in Äthiopien, und welche Initiativen hat sie ergriffen, um sich für die
Freilassung inhaftierter Oppositionspolitiker, wie zum Beispiel von
Dr. Merera Gudina, einzusetzen?
Aufgrund der Einseitigkeit der Ergebnisse der letzten Parlamentswahlen vom Mai
2015 mit 100 Prozent der Sitze für das Parteienbündnis der Regierungspartei
(EPRDF) gibt es keine parlamentarische Opposition. Oppositionelle Parteien
arbeiten unter erschwerten Bedingungen und haben nur eingeschränkten Zugang zu
staatlich kontrollierten Medien und öffentlicher Infrastruktur. Durch den
Ausnahmezustand wurde die Arbeit der Opposition weiter eingeschränkt. Die meisten
Oppositionsparteien versuchen, trotz dieser Schwierigkeiten eine konstruktive
Rolle in der äthiopischen Politik zu spielen.
Die Bundesregierung hat sich nach der Verhaftung von Dr. Merere Gudina
mehrfach gegenüber dem äthiopischen Botschafter für ihn eingesetzt. Sie beobachtet
den laufenden Prozess vor Ort und steht über die deutsche Botschaft in Addis
Abeba mit den Anwälten von Dr. Gudina in Kontakt. Die Bundesregierung setzt
sich bei Gesprächen mit der äthiopischen Regierung auch für die Freilassung
anderer Oppositionspolitiker ein.
4. Welche Initiativen haben die Bundesregierung und die Europäische Union
ergriffen, um sich einen eigenen Augenschein in sogenannten illegalen
Haftanstalten über die Haftbedingungen zu verschaffen, wie viele offizielle
Besuche bei politischen Gefangenen gab es seitens deutscher Vertreter in den
Jahren 2015, 2016 und 2017, und inwiefern ist die Bundesregierung aktiv
geworden, um die Auflösung illegaler Hafteinrichtungen in ehemaligen
Polizeischulen oder militärischen Liegenschaften zu erwirken?
Die Bundesregierung und die Europäische Union haben keinen Zugang zu
politischen Häftlingen und irregulären Hafteinrichtungen, thematisieren dies jedoch
regelmäßig gegenüber den äthiopischen Innenbehörden (Gefängniskommission).
Bis Februar 2017 unterstützte die Bundesregierung ein Vorhaben zur
Verbesserung der Haftbedingungen in Zusammenarbeit mit der äthiopischen
Nichtregierungsorganisation (NRO) „Justice for All – Prison Fellowship Ethiopia“ (JFA-
PFE). Im Rahmen dieses Vorhabens wurden auch äthiopische Vertreter zu
Schulungszwecken nach Deutschland eingeladen. Es wird hierzu auch auf die Antwort
zu Frage 10 verwiesen.
5. Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der strategischen Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im Sektor 5 (vgl.
Dokument C(2016) 2035 der Europäischen Kommission) bereits
stattgefunden, und inwiefern gibt es einen Arbeitsplan, um bei der Entwicklung von
Rechtsstaatlichkeit, der Einhaltung der Menschenrechte und der
Bekämpfung der Korruption zusammenzuarbeiten, und inwiefern gibt es
entsprechende Gespräche auf bilateraler Ebene zwischen Deutschland und
Äthiopien?
Auf Grundlage des sogenannten EU-Ethiopia Strategic Engagement gab es am
6. April 2017 ein erstes Gespräch im Rahmen des sektoralen Dialoges zu
Regierungsführung und Menschenrechten. Das Gespräch hatte die Themen (1)
Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen, (2) wirtschaftliche und soziale Rechte im
Kontext eines Entwicklungslandes mit dem Schwerpunkt auf den Rechten von Kindern
und Jugendlichen sowie (3) Menschenrechte im Zusammenhang mit
Wanderarbeitern und Kampf gegen Menschenhandel zum Gegenstand. Dieser „sektorale
Dialog“ wurde in Anwesenheit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte,
Stavros Lambrinidis, in Addis Abeba eröffnet. Eine offizielle Pressemeldung ist
unter folgendem Link einsehbar:
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-
homepage/24515/european-union-special-representative-human-rights-
stavroslambrinidis-visits-ethiopia-launch_en.
Die Europäische Union hat die Themen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
auch in der Menschenrechtsländerstrategie für Äthiopien verankert. Beide
Themen sind regelmäßig und ausführlich Gegenstand in bilateralen Gesprächen der
Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung.
6. Inwiefern trägt die anhaltend angespannte innenpolitische Lage und die
Inhaftierung einer hohen Zahl von Oppositionellen nach Einschätzung der
Bundesregierung zu Fluchtbewegungen aus Äthiopien bei?
Verlässliche Angaben über die spezifische Motivation von Flüchtlingen und
Migranten aus Äthiopien liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Entscheidung
über das Verlassen des Landes dürften neben der politischen und
menschenrechtlichen Lage auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen.
7. Welche Kriterien legte der Staatssekretär Thomas Silberhorn zugrunde, als
er im Rahmen der BMZ-Konferenz „Eine Welt ohne Hunger“ im April 2017
auf die gute Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung hinwies?
Äthiopien ist ein wichtiges Partnerland der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und zentral für die Stabilität und Entwicklung am Horn von Afrika.
Bilaterale EZ-Beziehungen bestehen seit Ende der 1950er Jahre. Die äthiopische
Regierung zeichnet sich durch hohe Entwicklungsorientierung aus und kann
große Erfolge in der Umsetzung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie
vorweisen. So wurde die extreme Armut seit 1995 um mehr als ein Drittel gesenkt.
Die äthiopische Regierung hat klare Vorstellungen zum Inhalt und zur Art der
Zusammenarbeit und übernimmt eine hohe Eigenverantwortung. Deutschland
unterstützt den grundsätzlich anerkennenswerten Entwicklungsprozess Äthiopiens
konstruktiv und trägt seit Jahren zur Umsetzung der von Äthiopien
selbstgesetzten Ziele bei (z. B. nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsförderung,
Anpassung an den Klimawandel). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
erfährt große Wertschätzung, mit den Partnerministerien besteht eine sehr gute
Zusammenarbeit.
8. Wie viele Äthiopierinnen und Äthiopier haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 um Asyl in Mitgliedstaaten der EU
nachgesucht, wie viele davon in Deutschland (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie hoch war deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren
2012 bis 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Angaben zu anderen EU-Staaten im Sinne der Frage sind über die Datenbank von
EUROSTAT (Statistisches Amt der Europäischen Union) öffentlich zugänglich.
Die Datenbank ist einsehbar unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/eurostat/
statistics-explained/index.php/Asylum_statistics.
Darüber hinausgehende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Wie viele
Äthiopierinnen und Äthiopier in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und
wie hoch deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2017 war,
kann der anliegenden Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden (siehe Übersicht,
Anhang 1).
9. Wie viele Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU nach
Äthiopien gab es in den vergangenen zwei Jahren?
Im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 wurden laut EUROSTAT jeweils 145 Personen
aus der EU nach Äthiopien zurückgeführt.
10. Seit wann und wo wird das deutsche Projekt zur Verbesserung von
Haftbedingungen in Äthiopien durchgeführt (vgl. die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 18/10842), welche finanziellen Mittel wurden dafür seit
Beginn aufgewendet, wer führt es durch, und welche Ergebnisse wurden
bislang erzielt?
Das Projekt zur Verbesserung der Haftbedingungen wurde bis zum Projektende
am 28. Februar 2017 in den vier Gefängnissen Kaliti, Kilinto, Ambo und Nekemt
mit der äthiopischen NRO „Justice for All – Prison Fellowship Ethiopia (JFA-
PFE)“ durchgeführt. Es wurden 75 000 Euro für das Projekt aufgewendet. Unter
anderem wurden 150 Gefängniswärter und andere Mitarbeiter in relevanten,
nationalen und internationalen Standards zur angemessenen Behandlung von
Gefangenen fortgebildet, 30 Häftlingsberater in moderner Beratung geschult und
eine Konferenz zu Haftalternativen, Reintegration und Amnestie durchgeführt.
Diese Konferenz war Anstoß für die Aufnahme der Themen Rehabilitierung und
Reintegration entlassener Häftlinge in ein Strategiepapier der Zentralregierung
für den Justizsektor.
11. Welche Auswirkungen hat die politische Lage in Äthiopien nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Lage der über 800 000 Flüchtlinge aus
Eritrea, Somalia und dem Südsudan, die in Äthiopien unter prekären
Bedingungen leben (
www.tagesschau.de/ausland/afrika/afrikaprojekt-aethiopien-
101.html)?
Der Bundesregierung sind keine Auswirkungen der politischen Lage in Äthiopien
auf die Situation der Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia und dem Südsudan im Land
bekannt. Die äthiopische Regierung arbeitet an einer Liberalisierung ihrer
Flüchtlingspolitik mit dem Ziel, etwa die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge im Land
zu vergrößern, ihren Zugang zum Bildungssystem zu verbessern und sie besser
in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
12. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die hohe
Korruptionsperzeption (Rang 108 im Ranking der Organisation Transparency
International) in Äthiopien ein Grund für die politische Unzufriedenheit im Land?
Aus Sicht der Bundesregierung beruht die Unzufriedenheit bestimmter Teile der
äthiopischen Bevölkerung auf verschiedenen Gründen, einer davon ist die hohe
Korruptionsperzeption.
13. Inwiefern begünstigt nach Einschätzung der Bundesregierung die
konzentrierte Macht der ERPDF die Korruption, und welche Auswirkungen hat
das ihrer Ansicht nach auf den Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung
im Land?
Eine hohe Machtkonzentration und mangelnde effektive Gewaltenteilung sind
Faktoren, die grundsätzlich Korruption begünstigen können. Die äthiopische
Regierung hat im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen Entlassungen in der
lokalen Verwaltung vorgenommen. Vertreter der äthiopischen Regierung,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft benennen Korruption regelmäßig als ein Hindernis
für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
14. Inwiefern wirken sich die von der Regierung periodisch verhängten
Internetsperren im Land nach Einschätzung der Bundesregierung negativ auf das
Investitionsklima und die wirtschaftliche Entwicklung im Land aus?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die konkreten Auswirkungen
der vorübergehend verhängten Internetsperren. Grundsätzlich können
Internetsperren die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes hemmen.
15. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Berichten über
den Export deutscher Überwachungssoftware nach Äthiopien gezogen (vgl.
www.privacyinternational.org/node/546), inwiefern lagen ihr im Zeitraum
seit 2009 Anträge zum Export solcher Informationstechnologie mit
doppeltem Verwendungszweck (nach EU-Ratsverordnung 428/2009) nach
Äthiopien vor, wie wurden diese jeweils beschieden, und welche Maßnahmen
ergreift sie, um den Export deutscher Sicherheitstechnologie zur
Überwachung der politischen Opposition künftig zu unterbinden (
www.amnesty.de/
jahresbericht/2017/aethiopien)?
Im genannten Zeitraum wurden keine Genehmigungen und zwei Ablehnungen
für den Export von Überwachungstechnik (einschließlich
Überwachungssoftware) nach Äthiopien erteilt. Zur Exportkontrolle von Gütern der
Überwachungstechnik hat die Bundesregierung in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung bezüglich
der Effektivierung von Exportkontrollen für doppelverwendungsfähige
Überwachungstechnologie und Zensursoftware“, Bundestagsdrucksache 18/2374 vom
18. August 2014, ausführlich Stellung genommen. Die dort in Antwort zu Frage 1
genannten, im Rahmen des Wassenaar-Arrangements beschlossenen
Erweiterungen der Kontrollen bei Gütern der Überwachungstechnik sind durch mittlerweile
erfolgte Anpassungen des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (428/2009) in
EU-Recht überführt worden. Der Export dieser Güter bedarf seit 1. Januar 2015
europaweit der Genehmigung, so dass maßgebliche Lücken bei der Kontrolle des
Exports solcher Technik geschlossen werden konnten. 2015 hat die
Bundesregierung mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
zusätzliche nationale Verschärfungen eingeführt. Seit 18. Juli 2015 ist der Export
von Auswertesystemen für Telefonie (sog. Monitoring-Center) und seit 1. Januar
2016 auch der Export von Wartungs- und Servicedienstleistungen für
Überwachungstechnik aus Deutschland kontrolliert und bedarf einer Genehmigung. Die
Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, die auf nationaler Ebene eingeführten
Kontrollen für den Export von Überwachungstechnik auch auf internationaler und
europäischer Ebene einzuführen.
16. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zuge des Khartoum-Prozesses
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Äthiopien implementiert?
Der Khartum-Prozess ist in erster Linie ein Dialogformat zu Migrationsfragen
zwischen den Staaten am Horn von Afrika und der EU. Zusätzlich existieren
einzelne Maßnahmen, die durch den European Trust Fund (EUTF) finanziert werden
und einen überwiegend regionalen Ansatz verfolgen: „Better Migration
Management (BMM)“, „Addressing Mixed Migration Flows in East Africa (AMMF)“,
„Regional Development Protection Programme (RDPP) – Horn of Africa“ und
das „Migration and Mobility Dialogue (MMD) Support Project“. Die
Bundesregierung ist an dem Regionalvorhaben BMM beteiligt.
Ein nationales Vorhaben speziell für Äthiopien ist das Programm „Stemming
Irregular Migration in Northern and Central Ethiopia (SINCE)“, dessen
Implementierung im letzten Quartal 2017 beginnen soll. Weitere Informationen zu allen
Vorhaben finden sich unter
www.khartoumprocess.net/operations.
17. Mit welchen Partnern arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen des „Better Migration Management“ in Äthiopien zusammen (bitte nach
staatlichen Sicherheits- und Geheimdiensten, Polizeieinheiten und
zivilgesellschaftlichen Organisationen aufschlüsseln)?
Der äthiopische Partner der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ), die im Auftrag der EU und der Bundesregierung das Vorhaben „Better
Migration Management (BMM)“ umsetzt, ist die interministerielle Task Force
gegen Menschenschmuggel und -handel (Anti-Trafficking and Smuggling
Taskforce). Diese koordiniert alle Aktivitäten in Äthiopien im Bereich Migration.
Unter dem Mandat von BMM ist auch die Internationale Organisation für
Migration (IOM) involviert.
18. Welche Gesetzgebung zur Migrationskontrolle wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Vallettagipfel im Jahr 2015 in Äthiopien erlassen?
Das äthiopische Parlament hat am 19. Februar 2016 die „Ethiopian Overseas
Employment Proclamation No. 923/2016“ verabschiedet. Diese regelt das
Rekrutierungsverfahren für potentielle äthiopische Arbeitsmigranten und damit
verbundene Mindeststandards sowie die innerstaatlich einzuhaltenden Verfahren
und die Rechte äthiopischer Arbeitsmigranten während ihres Aufenthalts im
Ausland.
19. Welche Aufgabenbereiche verantwortet der von der EU entsandte Frontex-
Verbindungsoffizier, und wie bewertet die Bundesregierung seine Arbeit?
Es gibt keinen von der EU entsandten Frontex-Verbindungsoffizier in Äthiopien.
20. Welche Projekte hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge
des „Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im
Kontext der europäischen Migrationsagenda“ in Äthiopien zum Schutz der
Flüchtlinge ins Leben gerufen (vgl. EU-Dokument COM(2016)960, S. 13)?
Im Zuge des „Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im
Kontext der europäischen Migrationsagenda“ hat die EU in Äthiopien über das
„Regionale Entwicklungs- und Schutzprogramm“ 30 Mio. Euro zum Schutz der
Flüchtlinge bereitgestellt. Das Aktionsdokument dieses Programms ist
zugänglich unter
https://ec.europa.eu/europeaid/trust-fund-projects/regional-development-
and-protection-programme-ethiopia_en.
21. Planen EU und Bundesregierung nach wie vor die Einrichtung eines
Multifunktionszentrums in Äthiopien?
Wenn ja, welche Aufgaben hat das Zentrum?
Wie wird sichergestellt, dass in dem Zentrum rechtsstaatliche Verfahren
angewendet werden?
Die Einrichtung eines Multifunktionszentrums wird derzeit weder von der
Bundesregierung noch von der EU geplant.
22. An welchen Punkten arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen
der Europäischen Union an einer Verbesserung der legalen sicheren
Einreisemöglichkeiten für Äthiopierinnen und Äthiopier nach Deutschland?
Neben den allgemein bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für eine legale
Einreise sind spezielle Programme für Äthiopierinnen und Äthiopier derzeit nicht
vorgesehen.
23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der
deutschäthiopischen Wirtschaftsbeziehungen?
Der Ansatz der Bundesregierung zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen
umfasst die Beratung deutscher Unternehmen, die sich wirtschaftlich in Äthiopien
betätigen möchten. Darüber hinaus werden Investorenreisen und -konferenzen
zum Wirtschaftsstandort Äthiopien gefördert. Verbesserungen für das
Wirtschaftsklima werden im bi- und multilateralen Dialog mit der Regierung angeregt.
24. Inwiefern gibt es Bemühungen um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Äthiopien, und welche Vorkehrungen werden dabei ggf. getroffen, um
sicherzustellen, dass dem äthiopischen Staat dabei keine Steuereinnahmen
entgehen und doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird, und welche Position
vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Regelungen zur
Betriebsstättendefinition und Quellenbesteuerung in einem etwaigen
Doppelbesteuerungsabkommen?
Mit Äthiopien wurde bisher in zwei Runden im September 2015 und im März
2016 über den erstmaligen Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens
(DBA) verhandelt. Wie bei Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen
üblich, basiert die deutsche Position auf der deutschen Verhandlungsgrundlage.
Um der besonderen Situation von Entwicklungsländern gerecht zu werden,
besteht im Rahmen der deutschen DBA-Politik die Möglichkeit punktueller
Abweichungen von der Verhandlungsgrundlage. Bezüglich der Frage der Vermeidung
doppelter Nicht-Besteuerung wird von deutscher Seite mindestens die
Vereinbarung des Mindeststandards des BEPS-Projekts („Base-Erosion and Profit-
Shifting“) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) und der G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung
multinationaler Unternehmen angestrebt.
25. Über welche Instrumente werden die in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10842 erwähnten
Investitionsgarantien abgewickelt, und welche weiteren Bürgschaften bzw.
Investitionsgarantien gibt es von der Bundesregierung für deutsche Investitionen in
Äthiopien?
Investitionsgarantien sind ein etabliertes Außenwirtschaftsförderinstrument der
Bundesregierung. Sie sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in
Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen
politische Risiken ab.
Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Der Bund hat derzeit (Stand: 17. Juli 2017) fünf Garantien für förderungswürdige
deutsche Direktinvestitionen in Äthiopien in Höhe von 3,7 Mio. Euro im Bestand.
Für Investitionen in Höhe von 1,5 Mio. Euro liegen Anträge auf
Investitionsgarantien vor.
26. Welche weiteren Service- oder Unterstützungsleistungen gibt es neben
Investitionsgarantien für die deutsche Wirtschaft, und auf welche Kosten
belaufen sich diese insgesamt (bitte nach Art, beteiligten Akteuren und
Finanzierung für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen über weitere Unterstützungsleistungen keine
Erkenntnisse vor.
27. Welchen Umfang haben Zwangsumsiedlungen (auf Druck der Regierung
getätigte Umsiedlungen mit niedrigen Entschädigungen für Landwirte, vgl.
etwa „Äthiopier leiden unter der Entwicklung ihres Landes“, Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 22. Dezember 2016) in Äthiopien seit 2015 nach
Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und inwiefern geschehen diese auch
in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten Deutschlands und der EU?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Umsiedlungsmaßnahmen, bei denen die
betroffene Bevölkerung im Vorfeld nicht ausreichend über die Folgen der
Umsiedlung informiert wurde. Dialogformate zwischen Vertretern der äthiopischen
Regierung und der Bevölkerung der infrage kommenden Gebiete entsprachen
zum Teil nicht den erforderlichen Standards. Über den genauen Umfang der
Verletzungen von Landrechten im Kontext von Umsiedlungen hat die
Bundesregierung keine Kenntnis. Ein Zusammenhang zu Vorhaben der deutschen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und der EU besteht nicht. Bei allen Projekten
werden bereits im Rahmen der Vorprüfung seitens der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und der EU strenge Umwelt- und Sozialstandards angelegt und so
partizipative Strukturen und Praktiken gewährleistet.
28. Findet über die deutsche Botschaft in Äthiopien regelmäßig und
systematisch ein Austausch mit nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder deren Partnern über deren
Handlungsspielräume im Land statt?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wie wird dieser durch die Bundesregierung ausgewertet und in ihrer
Politik umgesetzt?
Die deutsche Botschaft in Addis Abeba steht in engem Austausch mit kirchlichen
und zivilgesellschaftlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, unter
anderem finden regelmäßige Treffen auf Einladung der Botschaft statt. Relevante
Erkenntnisse aus dem Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft fließen in
eine entsprechende Lagebewertung der Bundesregierung ein.
29. Inwiefern kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit mit Kooperativen und Gewerkschaften in Äthiopien, die
sich um bessere Preise für ihre Erzeugnisse bemühen (vgl. „Mehr Geld für
Kaffeebauern“, Neues Deutschland vom 17. März 2017), und wie schätzt sie
das Verhältnis der Regierung zu den Gewerkschaften ein?
Die Bundesregierung kooperiert in Äthiopien mit Kooperativen und ähnlichen
Zusammenschlüssen (z. B. Nutzergruppen und organisierte
Kleinbauerstrukturen) in den beiden Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit „Ländliche
Entwicklung“ und „Schutz der Biodiversität und Forst“. Die Kooperation erfolgt
im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit. Im Schwerpunkt „Ländliche
Entwicklung“ arbeiten insgesamt drei Programme und drei Länderpakete der
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) mit Kooperativen und
Zusammenschlüssen zusammen.
Im Schwerpunkt „Schutz der Biodiversität und Forst“ werden insgesamt zwei
Projekte gefördert, die nachhaltige Wertschöpfungsketten für Wildkaffee,
Wildhonig und Myrrhe zusammen mit Kooperativen und deren Dachorganisationen
aufbauen. Ziel ist u. a. der Erhalt angemessener Preise für die Produkte bzw. die
Verringerung von Transaktionskosten zur nächsten Stufe in der
Wertschöpfungskette. Konkret unterstützt die GIZ dies durch Ausbildungs- und
Trainingsmaßnahmen (z. B. Ausbildung von Maurern, Training von Mitgliedern von
Saatgutkooperativen), durch die Erarbeitung von Curricula für Fortbildungszentren,
durch den Aufbau und die Stärkung von Produzenten- und Verarbeitungsgruppen
(z. B. Professionalisierung von Saatgutproduzenten) sowie durch den Ausbau
existierender Lieferketten und Kapazitätsentwicklung (z. B. zum Bau von
wasserverteilenden Flussschwellen).
Die Ziele der Zusammenarbeit sind die Steigerung der Produktion (z. B. durch
verbesserte Saatgutproduktion und Anbaupraxis), Einkommensförderung (z. B.
durch effizientere Lieferketten und größere Absatzmärkte),
Landschaftsrehabilitierung und die Sicherung von Zugang zu Wasser und Ernährung. Der Fokus liegt
dabei insbesondere auf der Stärkung von Frauen innerhalb der Kooperativen und
innerhalb sogenannter Frauenkooperativen.
30. Wie viel der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) am 3. April 2017 angekündigten Gelder zur
Bewältigung der Hungerkrise in Äthiopien kamen noch im ersten Halbjahr 2017
den Betroffenen zugute?
Über welchen Zeitraum werden die übrigen Gelder des BMZ den
Betroffenen zugutekommen?
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) plant 2017
Neuzusagen für Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe in Äthiopien in
einer Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro. Mit Hilfe dieser Finanzierung setzen
UNICEF (20 Mio. Euro) und das Welternährungsprogramm (WEP, 15 Mio. Euro)
gemeinsam mit dem BMZ entwickelte Projekte um, welche auf eine Stärkung der
Widerstandsfähigkeit der Menschen vor Ort abzielen.
Mit 15 Mio. Euro werden Aktivitäten des Welternährungsprogramms zur
Verbesserung der Ernährungssituation unterstützt, konkret Food-for-Work Programme
und Nahrungsmittelgutscheine für Kinder sowie für schwangere und stillende
Frauen.
Darüber hinaus schaffen die Errichtung von produktionsorientierter Infrastruktur
sowie Maßnahmen zur Entwicklung von Nahrungsmärkten neue
Erwerbsmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung. Diese vom BMZ finanzierten WEP-
Projektaktivitäten werden ab September 2017 mit einer Laufzeit von 12 Monaten
umgesetzt. Insgesamt werden ca. 470 000 Personen direkt von den geplanten
Maßnahmen profitieren. UNICEF wird voraussichtlich mit 20 Mio. Euro
Aktivitäten im Bereich der langfristigen Bekämpfung von Unter- und Mangelernährung
bei Kindern umsetzen. Außerdem wird durch die verbesserte
Gesundheitsversorgung und den verbesserten Zugang zu sauberem Trinkwasser und
Sanitäranlagen die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Bevölkerung langfristig gesteigert.
Voraussichtlicher Projektbeginn der UNICEF-Maßnahmen ist ebenfalls im
September. Das UNICEF-Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten und soll ca.
520 000 Menschen erreichen.
Mit diesen Projekten werden die Bedürfnisse der Zielgruppe durch
strukturbildende und entwicklungsorientierte Zielsetzungen ergänzt, um die Resilienz der
Zielgruppe gegenüber künftigen externen Schocks/Krisen zu stärken. Des
Weiteren besteht eine inhaltliche und geografische Anbindung zu laufenden und
geplanten Resilienz-Vorhaben der deutschen EZ im Sinne der Komplementarität
von mittel- bis langfristigen Maßnahmen.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Feststellung
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, „Gelder [fließen] zu zögerlich […] und auch erst dann,
wenn die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten ist“ Rechnung zu tragen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Feststellung auch auf
ihre Hilfeleistungen in der aktuellen Krise in Äthiopien zutrifft?
Die Bundesregierung hat sich eng mit anderen Gebern,
Nichtregierungsorganisationen und humanitären Organisationen der Vereinten Nationen koordiniert
und im Rahmen des vom Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, am
12. April 2017 ausgerichteten Berliner Humanitären Appells zu verstärkten
Leistungen der Gebergemeinschaft in den von den Hungerkrisen betroffenen Ländern
aufgerufen. Der humanitäre Bedarfsplan für Äthiopien in Höhe von 950 Mio. US-
Dollar ist zu etwa 65 Prozent finanziert (Stand: 31. Juli 2017, Quelle: VN
OCHA). Deutschland ist nach den USA und der EU drittgrößter humanitärer
Geber in Äthiopien.
Die Bundesregierung hat auf die ab Herbst 2015 auftretende Dürre in Süd- und
Ostafrika frühzeitig reagiert. 2016 wurden bedarfsgerechte Projekte der
humanitären Hilfe im Wert von 14,39 Mio. Euro umgesetzt. In diesem Jahr sind bereits
Mittel der humanitären Hilfe in Höhe von 26,4 Mio. Euro eingesetzt worden. Die
Schwerpunkte deutscher humanitärer Hilfsmaßnahmen in Äthiopien
konzentrieren sich auf die Bereiche Nahrungsmittelversorgung, Gesundheit und Ernährung,
Verbesserung der Wasser-, Sanitäts- und Hygieneversorgung, sowie der
Bereitstellung von Unterkünften. Projekte und Programme werden über die bewährten
drei Säulen der humanitären Hilfe umgesetzt: deutsche
Nichtregierungsorganisationen, humanitäre Organisationen der Vereinten Nationen sowie Rotkreuz-/
Rothalbmondbewegung.
Das BMZ leistet seit Jahren kontinuierliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
in Äthiopien. Die EZ trägt dazu bei, mittel- bis langfristig die
Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von vulnerablen Bevölkerungsgruppen und Institutionen zu
stärken. Für die zusätzliche Unterstützung in Krisensituationen in Äthiopien hat das
BMZ seit Herbst 2015 bereits 98,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und
unterstützt damit Maßnahmen der Ernährungssicherung, Gesundheitsvorsorge sowie
Wasser- und Sanitärversorgung. Für 2017 ist geplant, im Rahmen der
strukturbildenden Übergangshilfe 20 Mio. Euro an UNICEF und 15 Mio. Euro für das WEP
zuzusagen (für weitere Ausführungen siehe die Antwort zu Frage 30).
Durch die Präsenz der Durchführungspartner vor Ort und die Stärkung von
Selbsthilfekapazitäten von Menschen trägt die Bundesregierung dazu bei,
Krisenfolgen frühzeitig zu bearbeiten und abzufedern. Die Maßnahmen der
strukturbildenden Übergangshilfe zur Unterstützung der äthiopischen Bevölkerung bei der
Prävention und Bewältigung von Dürre und den Auswirkungen von „El Niño“
wirken unmittelbar und legen zeitgleich Grundsteine für einen nachhaltigen
Wiederaufbau, strukturelle Verbesserungen und die Schaffung von
Lebensperspektiven vor Ort.
32. Welche ODA-relevanten Maßnahmen (Official Development Assistance)
finanzieren die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Europäische
Kommission für die Afrikanische Union mit Hauptsitz in Addis Abeba (bitte
nach Vorhaben, Volumen, Laufzeit und Beteiligten auflisten)?
Für die Antwort zu Frage 32 wird auf Anhang 2 verwiesen.
33. In welchem Umfang hat Deutschland im Jahr 2016 bi- und multilaterale
Zusammenarbeit mit Äthiopien geleistet, welcher Art waren diese Maßnahmen,
und wer war daran beteiligt (bitte jeweils auflisten)?
Es wird auf die Übersicht (Anhang 3) zur bi- und multilateralen Zusammenarbeit
mit Äthiopien verwiesen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung
Maßnahmen der humanitären Hilfe in Äthiopien, die jedoch nicht im Rahmen der bi- oder
multilateralen Zusammenarbeit erfolgen, sondern im Rahmen von Förderungen
deutscher und internationaler Hilfsorganisationen umgesetzt werden.
34. Inwiefern macht die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten
zur Voraussetzung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (über die
GIZ etc.), inwiefern findet eine diesbezügliche Abstimmung der Ressorts
(Auswärtiges Amt, BMZ, aber auch Bundesministerium der Finanzen) statt,
und inwiefern wurde diese Frage zu einer Voraussetzung für die Auswahl
Äthiopiens als Partner für die Compacts with Africa gemacht?
Menschenrechte sind ein zentrales Element der Politik der Bundesregierung und
im geltenden Koalitionsvertrag auch im Sinne der Umsetzung einer
menschenrechtlich konsequenten und kohärenten Entwicklungspolitik verankert.
Menschenrechte sind auch Grundlage und Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung, die die Bundesregierung menschenrechtsbasiert umsetzt, indem bspw.
alle Projekte und Programme in allen Sektoren der deutschen
Entwicklungspolitik an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien auszurichten sind.
Die aktuelle menschenrechtliche Situation in Äthiopien wird von der
Bundesregierung kritisch verfolgt und in einem fortlaufenden politischen Dialog mit der
äthiopischen Regierung erörtert.
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien adressiert den Schutz der
Menschenrechte als Querschnittsthema. Bei den sektoralen Vorhaben spielt z. B. die
Aktivierung der Zielgruppen bzw. zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Planung
und Durchführung der Maßnahmen eine zentrale Rolle. Hiermit soll explizit eine
politische Kultur der Teilhabe und Partizipation gefördert werden. Das
Entwicklungszusammenarbeits-Portfolio in Äthiopien fördert über die
Schwerpunktprogramme Landwirtschaft/Ernährung und Bildung die zentralen sozialen
Menschenrechte, wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Bildung.
Die „Compact with Africa“-Initiative („CwA“) ist ein G20-Prozess und kein
bilaterales Vorhaben der Bundesregierung. Interessierte afrikanische Länder, die
sich im Rahmen des CwA in ein Investitionsabkommen einbringen möchten,
identifizieren zunächst mit den beteiligten internationalen Finanzinstitutionen,
der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB), dem Internationalen
Währungsfonds und der Weltbank die Ziele der Initiative und mögliche nationale Prioritäten
und Beiträge. Danach teilt das entsprechende Land dem G20-Vorsitz im
Finanzministerprozess seine Absicht mit, an einem Abkommen zu arbeiten. Diese
Schritte hat Äthiopien durchlaufen und wurde zur G20-Afrika-Konferenz am
12. und 13. Juni 2017 nach Berlin eingeladen.
35. Mit welchem G20-Mitgliedsland ist die Investitionspartnerschaft mit
Äthiopien geplant, und falls es Deutschland ist, inwiefern qualifiziert sich
Äthiopien als Reformpartner, und welche konkreten Ergebnisse sollen im Rahmen
des Compact vereinbart werden?
Zu diesem Thema werden gegenwärtig Gespräche mit multi- und bilateralen
Partnern geführt, konkrete Zusagen, welches Land sich einer
Investitionspartnerschaft mit Äthiopien anschließen wird, liegen noch nicht vor.
36. Welche Rolle spielt die gemeinsame Programmierung, Joint Programming,
in Äthiopien, welche Erfahrungen gibt es, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
Äthiopien ist Pilotland für Joint Programming im Rahmen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Zur Rolle von Joint Programming und den
Schlussfolgerungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. April 2017 auf die
Kleine Anfrage „Gemeinsame Programmierung deutscher und europäischer
Entwicklungszusammenarbeit“ (Bundestagsdrucksache 18/11820) verwiesen. Die
dortigen Ausführungen gelten auch für Äthiopien.
Nachdem aufgrund der politischen Unruhen einhergehend mit dem
Ausnahmezustand im Oktober 2016 der Prozess zwischenzeitlich ausgesetzt wurde, hat ihn die
EU-Delegation mittlerweile wieder aufgenommen.
37. Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des neu aufflammenden
Konflikts zwischen Eritrea und Dschibuti für die äthiopisch-eritreischen
Beziehungen und die Möglichkeit eines Abkommens zwischen Äthiopien und
Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder ein?
Durch den neu aufgeflammten Konflikt zwischen Eritrea und Dschibuti sind
keine nennenswerten Auswirkungen auf die äthiopisch-eritreischen Beziehungen
zu verzeichnen. Die Aussichten für ein Abkommen zwischen Äthiopien und
Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder werden von
dem Konflikt zwischen Eritrea und Dschibuti nicht spürbar beeinflusst und
hängen im Übrigen von einer Vielzahl an Faktoren ab.
38. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Äthiopien und
Ägypten vor dem Hintergrund der ägyptischen Kritik am Renaissance-
Staudamm ein, und welche regionalpolitischen Konsequenzen erwartet sie aus
diesen Spannungen?
Der Bau und die geplante Befüllung des Renaissance-Staudamms belasten
weiterhin die Beziehungen zwischen Ägypten und Äthiopien. Die Bundesregierung
ermutigt Ägypten, sich vorbehaltlos in die „Nile-Basin-Initiative einzubringen,
die eine wichtige Grundlage für eine Beilegung der regionalpolitischen
Differenzen darstellt.
39. Welche Auswirkungen haben die Bemühungen der kenianischen Regierung
um die Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab auf Äthiopien?
Inwiefern siedeln somalische Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers
auch in die somalischen Gegenden Äthiopiens um?
Laut Informationen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR)
sind seit Beginn der Bemühungen der kenianischen Regierung um eine
Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab einige wenige Flüchtlingsfamilien in
Äthiopien eingetroffen, die laut eigenen Angaben zuvor in Dadaab registriert waren.
Anhang 1 zu Frage 8
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im
Berichtszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt davon Erstanträge
davon
Folgeanträge
503 481 95,6% 22 4,4%
ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge
insgesamt
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen
als Flüchtling gem.
§ 3 I AsylG
Gewährung von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I AsylG
Feststellung eines
Abschiebungsverbotes gem. § 60
V/VII AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
343 2 0,6% 60 17,5% 1 (0,3%) 15 (4,4%) 78 (22,7%) 214 62,4% 51 (14,9%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
572 21
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt davon Erstanträge
davon
Folgeanträge
748 717 95,9% 31 4,1%
ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge
insgesamt Anerkennungen
als Asylberechtigte
(Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen als
Flüchtling gem. § 3 I
AsylG
Gewährung von
subsidiärem
Schutz gem. § 4
I AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60 V/VII-
AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/
offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
379 6 1,6% 66 17,4% 3 (0,8%) 17 (4,5%) 92 (24,3%) 223 58,8% 64 (16,9%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
987 30
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt davon Erstanträge
davon
Folgeanträge
1.213 1.174 96,8% 39 3,2%
ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge
insgesamt Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen als
Flüchtling gem.
§ 3 I AsylG
Gewährung von
subsidiärem
Schutz gem.
§ 4 I AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60 V/VII
AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
642 5 0,8% 81 12,6% 13 (2,0%) 36 (5,6%) 135 (21%) 265 41,3% 242 (37,7%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
1.572 46
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt davon Erstanträge
davon
Folgeanträge
2.168 2.135 98,5% 33 1,5%
ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen
als Flüchtling gem.
§ 3 I AsylG
Gewährung von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I AsylG
Feststellung eines
Abschiebungsverbotes gem. § 60
V/VII AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
394 - - 59 15,0% 12 (3,0%) 26 (6,6%) 97 (24,6%) 89 22,6% 208 (52,8%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
3.407 69
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt
davon
Erstanträge
davon
Folgeanträge
4.030 3.978 98,7% 52 1,3%
ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge
insgesamt
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen
als Flüchtling
gem. § 3 I AsylG
Gewährung von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60 V/VII
AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
1.406 7 0,5% 153 10,9% 9 (0,6%) 78 (5,5%) 247 (17,6%) 765 54,4% 394 (28,0%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
6.374 85
Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2017
Bund gesamt
ASYLANTRÄGE
insgesamt davon Erstanträge
davon
Folgeanträge
904 861 95,2% 43 4,8%
insgesamt
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a u.
Familienasyl)
Anerkennungen
als Flüchtling gem.
§ 3 I AsylG
Gewährung von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I AsylG
Feststellung eines
Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII
AufenthG
Gesamtschutzquote
Ablehnungen
(unbegründet/offens.
unbegründet)
sonstige
Verfahrenserledigungen
5.895 10 0,2% 673 11,4% 135 (2,3%) 363 (6,2%) 1.181 (20%) 3.847 65,3% 867 (14,7%)
ANHÄNGIGE VERFAHREN
aufgrund von
Erstanträgen
aufgrund von
Folgeanträgen
2.138 57
Anhang 2 zu Frage 32
Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit
Beauftragt/
Beteiligte
Bundesrepublik Deutschland
Support to the Establishment of the African Peace and
Security Architecture (APSA) II 5.500.000 07/2015 - 06/2018 BMZ
Support for the AU Training and Research Program in
the area of Peace and Security (IPSS) II 5.000.000 07/2015 - 06/2018 BMZ
Support to the African Union Border Program (AUBP) 10.045.000 01/2016 - 12/2018 AA
Strengthening the Police structures of African Union,
ECOWAS, EASFSEC 3.600.000 01/2016 - 12/2018 AA
Support to the African Governance Architecture
(AGA) 7.063.699 01/2017 - 12/2019 BMZ
Strengthening of Management capacities of the
African Union Commission (ICBP) 4.741.000 01/2013 - 12/2017 BMZ
Pan African University (PAU) - Institute for Water and
Energy Sciences (FZ) 25.000.000 12/2013-07/2018 BMZ
Support of the African Union Commission in
Launching the Pan African University (PAU) (TZ) 7.000.000 09/2016 - 08/2018 BMZ
African German Youth Initiative (AGYI) 5.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ
Skills Initiative for Africa (FZ) 35.000.000 2017 - 2021 BMZ
Skills Initiative for Africa (TZ) 3.000.000 10/2016-09/2019 BMZ
Support to NEPAD/CAADP (CAADP Policy) 4.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ
Support to NEPAD/CAADP (CAADP ATVET
Women) 14.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ
Support to NEPAD/CAADP (CAADP ATVET) 8.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ
Support to NEPAD/CAADP (CAADP Climate) 3.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ
CAADP Platform for Agricultural Risk Management
(PARM) 5.000.000 2016-2020 BMZ
Strengthening Capacities for Land Governance in
Africa (SLGA) 22.546.000 01/2015 - 11/2021 BMZ
Support to the Program for Infrastructure Development
in Africa (PIDA) 6.000.000 11/2014 - 07/2018 BMZ
Support to the Water Directorate of the African Union
Commission (AMCOW) 2.000.000 10/2009 - 12/2017 BMZ
EU-delegated Agreement (AMCOW) 1.900.000 04/2014 - 06/2017 EU
Förderung der Geothermie in Ostafrika (KfW, Mandat
EU-ITF) 51.500.000 2013-2019 BMZ
NEPAD Infrastructure Project Preparation Facility
(IPFF) 10.000.000 2016-2020 BMZ
Förderung der Geothermie in Ostafrika (BGR) 3.000.000 7/2016-6/2019 BMZ
Continental Free Trade Area (CFTA) (PTB) 3.000.000 07/2016-6/2019 BMZ
Continental Free Trade Area (CFTA) (GIZ) 2.000.000 02/2017 - 01/2019 BMZ
Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit
Beauftragt/
Beteiligte
Support to the African Union Disability Architecture
(AUDA) 1.500.000 07/2016 - 06/2019
BMZ, Ministry of
Foreign Affairs
of Finland
Open Fund to support the African Union in Migration
& Refugee Issues 1.550.000 01/2016 - 12/2017 BMZ
EU
GMES and Africa Support Program 22.200.000 48 Monate EU Kommission
African Union research Grants II 17.500.000 96 Monate EU Kommission
Continental Pan African EU Support Program to the
AU-IBAR Livestock Development Strategy for Africa
(LIVE2AFRICA)
19.000.000 60 Monate EU Kommission
African Union Support Program III 43.350.000 36 Monate EU Kommission
Programme de dépenses opérationnelles pour le
financement des activités d'évaluation, de suivi et d'audit de
l'aide extérieure octroyée par l'Union européenne
50.000 4 Monate EU Kommission
Strengthening the African Human Rights System 2.500.000 36 Monate EU Kommission
Enhancing African Court on Human and Peoples'
Rights role in the African Human Rights System 2.000.000 36 Monate EU Kommission
Strengthening the role of the Pan African Parliament
(PAP) in the African Human Rights System 1.800.000 36 Monate EU Kommission
Enhancing the work of the African Committee of
Experts on the Rights and Welfare of the Child
(ACERWC)
1.200.000 36 Monate EU Kommission
Participation of African Nations in Sanitary and
Phytosanitary Standard Setting Organizations –
Consolidation phase
500.000 12 Monate EU Kommission
Increasing the AU’s Capacity in Election Observation -
Elections 6.000.000 36 Monate EU Kommission
2014-2016 Action Program of the African Peace
Facility 28.770.000 36 Monate EU Kommission
Early Response Mechanism (ERM) II 15.000.000 36 Monate EU Kommission
JFA AU Liaison Offices IV 7.000.000 24 Monate EU Kommission
JFA Salaries IV 5.000.000 16 Monate EU Kommission
JFA Salaries III 5.000.000 14 Monate EU Kommission
Interim African Peace and Security Architecture
(APSA) Support Program 4.181.868 5 Monate EU Kommission
JFA AU Liaison Offices III 3.000.000 12 Monate EU Kommission
Strengthening institutional capacity to enhance
governance in the fisheries sector in Africa 10.331.500 42 Monate EU Kommission
Building Resilience of African Nations and
Communities to Disasters 3.000.000 49 Monate EU Kommission
Animal Disease Surveillance in Support of Trade in
IGAD Member States 5.880.000 51 Monate EU Kommission
Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit
Beauftragt/
Beteiligte
Participation of African Nations in Sanitary and
Phytosanitary Standard Setting Organizations –
Consolidation phase
2.000.000 36 Monate EU Kommission
Economic Development Program for Growth and
Resilience, Phase III 4.000.000 49 Monate EU Kommission
Enhancing Somali Livestock Trade (ESOLT) 3.000.000 42 Monate EU Kommission
Strengthening the capacity of African countries for
conservation and sustainable utilization of African
animal genetic resources
14.529.000 60 Monate EU Kommission
African Reference laboratory (with satellite stations)
for the management of pollinator bee diseases and
pests for food security
4.808.000 48 Monate EU Kommission
African Union Support Program II 28.800.000 36 Monate EU Kommission
Reinforcing Veterinary Governance in Africa 25.036.000 67 Monate EU Kommission
Three year action program for the APF 2008-2010 40.000.000 51 Monate EU Kommission
Early Response Mechanist (ERM) 15.000.000 68 Monate EU Kommission
Support to the employment of AUC personnel working
in the Peace and Security Program (pool-funding) 10.000.000
Laufzeit nicht
bekannt. EU Kommission
Support to African Union Liaison Offices (AU LO) 3.600.000 33 Monate EU Kommission
African monitoring of environment for sustainable
development (AMESD) 392.000 17 Monate EU Kommission
Anhang 3 zu Frage 33
1. Maßnahmen des BMZ
Bilaterale finanzielle und technische Entwicklungszusammenarbeit (BMZ Teil)
Träger Maßnahme Zusage [Mio. Euro]
KfW GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunization) 10,0
KfW Kapazitätsaufbau bei der Ausbildung medizinischer Fachkräfte 7,5
GIZ Kapazitätsausbau bei der Ausbildung medizinischer Fachkräfte 5,5
GIZ Nachhaltige Textil- und Bekleidungsproduktion in Äthiopien 4,0
Sonderinitiativen (SI)
Träger Maßnahme SI-Name Zusage
[Mio. Euro]
UNHCR Unterstützung für eritreische Flüchtlinge und aufnehmende
Gemeinde
SI Flucht 3,0
UNICEF Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung in
Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden in Gamelle
SI Flucht 6,5
GIZ Aufstockung für das Grüne Innovationszentrum SEWOH 10,5
GIZ Aufstockung im Rahmen des Ernährungssicherungsvorhabens im
Kontext El Nino
SEWOH 2,5
GIZ Aufstockung im Rahmen des Ernährungssicherungsvorhabens SEWOH 4,0
GIZ Aufstockung und Ausweitung des Globalvorhabens Bodenschutz
und Bodenrehabilitierung in Afra
SEWOH 0,9
GIZ Aufstockung und Ausweitung des Globalvorhabens Bodenschutz
und Bodenrehabilitierung in ISFM
SEWOH 10,3
GIZ Trilaterales Vorhaben (Äthiopien/ Israel/ Deutschland) für klima-
intelligente Landwirtschaft
SEWOH 1,0
GIZ Verbesserung der Ernährungssicherung und des
Katastrophenrisikomanagements zur Stärkung der Resilienz in Afra in Äthiopien
SEWOH 5,0
EZE Ernährungssicherung durch standortgerechte Landwirtschaft SEWOH 2,7
IIZ/DVV Aufstockung Lernzentrum für Kleinbäuerinnen in Äthiopien -
Modulares Lernzentrum Beehove Hub
SEWOH 0,175
Adra Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Hungerkrisen in den von
Dürre betroffenen Gebieten der Afra Region
SEWOH 1,94
Arche noVa e.v. Verbesserter Zugang zu Wasserversorgung und Ernährungssicherung
der ländlichen Bevölkerung der Wuchale und Jidda Woredas in der
Oromia Region
SEWOH 0,1
DWHH Stärkung der agro-pastoralen Resilienz durch Förderung des Nexus
von mobiler Tierhaltung und Pflanzenbau in Afra
SEWOH 2,8
Kindernothilfe Resilienzstärkung und Förderung einer klimasensitiven nachhaltigen
Existenzsicherung als Beitrag zur Armutsbekämpfung
SEWOH 0,698
Übergangshilfe / Multilaterale Zusammenarbeit
Träger Maßnahme Zusage
[Mio. Euro]
UNICEF Unterstützung bei der längerfristigen Bewältigung der Dürre und den Auswirkungen von
El Nino in Äthiopien
10
WFP Unterstützung der von Dürre betroffenen vulnerablen Bevölkerungsgruppen in
Äthiopien
35
2. Maßnahmen des BMEL
Durch
führer
Projekttitel/
Handlungsfelder
Ziele/Maßnahmen Budget 2016
GIZ
Bilaterales
Kooperationsprogramm
Agrar (BKP
Agrar)
„Beitrag zur
Förderung
nachhaltiger
landwirtschaftlicher
Produktivität in Äthiopien
(SSAP)“
Das Programm besteht aus drei Handlungsfeldern (ehemals je
eigenständigen Projekten, die bereits zwischen 11/2010 und
11/2012 begonnen wurden). Eine Weiterführung des Programms
ist vorgesehen.
1,6 Mio. EUR
gesamt
GIZ
Handlungsfeld 1:
„Deutsch-
Äthiopisches
landwirtschaftliches
Weiterbildungszentrum (ATC)“
Praxisbezogene Aus- und Weiterbildung im Bereich der
Mechanisierung und nachhaltiger Produktionsmethoden ermöglicht es
den Absolventinnen und Absolventen des ATC sowie
Betriebsleitern, landwirtschaftlichen Fachkräften und
Mechanisierungsdienstleistern, vermehrt moderne und nachhaltige
landwirtschaftliche Produktionsmethoden und betriebswirtschaftliche Ansätze
zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Vermittlung von Kenntnissen
über Produktvermarktung und Wertschöpfungsketten.
Teilbetrag der
o.g. Summe
GIZ
Handlungsfeld 2 :
„Stärkung des
Saatgutsektor in
Äthiopien
(CDSeed)“
Das Handlungsfeld „Stärkung des Saatgutsektors und Erhaltung
genetischer Ressourcen“ zielt speziell auf die Förderung der für
die Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen,
Züchtung und Verbreitung relevanten Institutionen. Auch die
Mitarbeit Äthiopiens an der Umsetzung der internationalen
Vereinbarung zur Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen wird
gefördert.
Teilbetrag der
o.g. Summe
GIZ
Handlungsfeld 3
:„Fachdialog
Agrar mit der
Republik Äthiopien
(FDA)“
Die Weiterentwicklung des äthiopischen Agrarsektors wird durch
gezielte fachliche Beratung von Institutionen unterstützt. Themen
beinhalten die Weiterentwicklung von Kooperativen und
Verbänden, den Aufbau eines Systems für Qualitätsstandards in der
Saatguterzeugung und die Förderung der Privatwirtschaft im
Agrarbereich. Dies trägt zur Verbesserung von Rahmenbedingungen
für die landwirtschaftliche Nutzung natürlicher Ressourcen und
Weiterverarbeitung im Agrar- und Ernährungssektor in Äthiopien
bei.
Teilbetrag der
o.g. Summe
Durch
führer
Projekttitel/
Handlungsfelder
Ziele/Maßnahmen Budget 2016
FAO
Bilateraler
Treuhandfonds (BTF)
Food Loss
Reduction through
Improved Postharvest
Handling and
Value-addition of
Key Fruits and
Vegetables
GCP/ETH/088/GE
R
Die FAO unterstützt Äthiopien bereits seit einigen Jahren bei der
Verringerung von Nachernteverlusten mit verschiedenen
Vorhaben. Das vorgeschlagene Projekt arbeitet stark mit dem laufenden
Vorhaben der FAO „Reducing Food Losses through Improved
Postharvest Management in Ethiopia“ (GCP/ETH/084/SWI)
zusammen, das seinen Schwerpunkt im Getreidebereich hat.
Entwicklungsziel des Projekts ist eine verbesserte
Ernährungssicherung und ein erhöhter Konsum von Obst und Gemüse für die
ressourcenarme ländliche Bevölkerung. Dies soll durch
verringerte Nachernteverluste erreicht werden, die durch den Einsatz
verbesserter Nacherntetechnologien und -gerätschaften erfolgen
(Projektzielsetzung).
2.057.139,00
EUR
insgesamt
(2016:
445.708 €; 1
Juni 2016 –
31 Mai 2019)
Julius
Kühn
Institut
(JKI)
Forschungsprojekt
Genomweite
Assoziationsstudien zur
Verbesserung der
Trockenstresstoleranz in
äthiopischen Gerste
(Hordeum vulgare) und
Durum-Weizen
Herkünften
Ziel des Projektes ist die Identifikation trockenstresstoleranter
Gerste und Durum-Weizen-Akzessionen in einer Sammlung
äthiopischer Landrassen und die Identifikation von Genregionen
bzw. Genen, welche in die Ausprägung der Trockenstresstoleranz
involviert sind mittels genomweiter Assoziationsstudien.
Basierend auf diesen Ergebnissen sollen leicht handhabbare PCR-
Marker entwickelt werden, welche eine beschleunigte Introgression
der Trockenstresstoleranz in äthiopische Gerste und
Durumweizen Sorten ermöglichen. Jeweils 250 Gerste und Durum-Weizen
Herkünfte werden vom äthiopischen Projektpartner ausgewählt
und mittels des 90k iSelect bzw. 9k iSelect Chip sowie mittels
SSRs genotypisiert und in Feldversuchen sowie
Klimakammerversuchen phänotypisiert. Genomweite Assoziationsstudien
werden basierend auf diesen Daten durchgeführt und SNP-
Marker in einfach zu handhabende PCR Marker konvertiert. Die im
Rahmen dieses Projektes erzielten Ergebnisse werden zu
Erkenntnissen über die genetische Variation in der
Trockenstresstoleranz in äthiopischen Gerste- und Durum-Weizen Herkünften
führen und zur Identifikation von beteiligten Genomregionen.
Diese Erkenntnisse und die daraus entwickelten molekularen
Marker bilden die Grundlage für eine gezielte markergestützte
Selektion auf Trockenstresstoleranz in Äthiopien als Basis für die
Ausdehnung der Anbauflächen und die Sicherung der Erträge bei
den genannten Kulturarten.
412.847 EUR
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]