[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. August 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13263
18. Wahlperiode 07.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13115 –
Bilanz der Liegenschaftspolitik der Bundesregierung 2013 bis 2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) und anderer Bundesbehörden und bundeseigener
Unternehmen ist der Bund einer der größten Immobilieneigentümer in
Deutschland. Die Liegenschaftspolitik des Bundes hat daher einen erheblichen Einfluss
auf die Immobilien- und Mietpreisentwicklung sowie auf die
Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung vor Ort.
Hohe Grundstückspreise sind die größte Hürde für den Neubau dringend
benötigter bezahlbarer Wohnungen. Der bundesweite Bedarf an bezahlbaren
Wohnungen wird in Studien auf mehr als 4 Millionen geschätzt (vgl. Pestel Institut,
2015). Gleichzeitig geht durch die in Großstädten, Ballungszentren und
Universitätsstädten rapide steigenden Mieten weiterer bezahlbarer Wohnraum
verloren. Doch anstatt den öffentlichen Bestand an Liegenschaften und Wohnungen
zu nutzen, um dämpfend auf die Miet- und Grundstückspreisentwicklung
einzuwirken und den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hält
der Bund an seiner Privatisierungspolitik fest. § 1 des Gesetzes über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) sowie § 63 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichten die BImA, Grundstücke, Gebäude und
Wohnungen zum vollen Marktwert zu veräußern. Selbst an Kommunen und deren
Wohnungsunternehmen, die durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 eine Erstzugriffsoption auf ehemals
militärisch genutzte Konversionsliegenschaften haben, darf die BImA
Liegenschaften und Wohnungen nur zum vollen Wert verkaufen. Besonders in
angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietentwicklung für viele Menschen
zu einem existenziellen Problem wird, verschärft die BImA durch ihre
Geschäftspraxis die vorhandenen Problemlagen.
Die schwarz-rote Koalition ist mit dem Versprechen angetreten, „mit Rücksicht
auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der
Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte
Abgabe von Grundstücken“ zu realisieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, 18. Legislaturperiode). Tatsächlich hat die Koalition am 6. Mai
2015 mit der „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von
Konversionsgrundstücken (VerbRKonv)“, die am 25. November 2015 mit der „Richtlinie
der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ auf potenziell
alle Liegenschaften der BImA ausgeweitet wurde, Ausnahmen von der
Verwertung zum Höchstgebot zugelassen. Insbesondere von der Möglichkeit,
Grundstücke verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abzugeben, wurde
seitdem nur unzureichend Gebrauch gemacht. Eine Abkehr von einer
Liegenschaftspolitik, die vordringlich auf die Haushaltskonsolidierung ausgerichtet ist,
hin zu einer aktiven, an sozial-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen
Gesichtspunkten orientierten Bodenpolitik, ist somit nicht zu erkennen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mindestens 350 000 neue Wohnungen
pro Jahr benötigt werden. Den Schätzungen, dass vier Millionen zusätzliche
bezahlbare Wohnungen oder vier Millionen zusätzliche öffentlich geförderte
Wohnungen erforderlich seien, schließt sich die Bundesregierung nicht an. Diese
Schätzungen werden als zu hoch bewertet, weil sie nicht berücksichtigen, wie
viele Haushalte mit niedrigem Einkommen (auch in Städten und
Ballungsräumen) bereits über bezahlbare Wohnungen verfügen, die nicht öffentlich gefördert
sind.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt lediglich über einen
Bestand von rund 37 000 Wohnungen – und somit nur über 0,1 Prozent des
Gesamtwohnungsbestandes in Deutschland.
Der Bund leistet durch die verbilligte Abgabe von Grundstücken der BImA einen
Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen für mehr bezahlbaren
Wohnungsbau. Die Zahl der Grundstücke des Bundes, die nicht mehr für Aufgaben des
Bundes benötigt werden und für den Wohnungsbau geeignet sind, ist jedoch begrenzt.
Auch verfügt die BImA nicht flächendeckend in allen Bundesländern über
potenziell für den Wohnungsbau geeignete bzw. nachgefragte Grundstücke. Vielmehr
ist der verfügbare Bestand geeigneter bebaubarer Liegenschaften in
Ballungsgebieten deutlich begrenzt und kann nur punktuell, nicht aber systemisch für
Entlastung sorgen.
Die „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur
verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ wurde vom Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 11. November 2015 gebilligt. Die notwendigen
Planungen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gebietskörperschaften zu
Bauvorhaben des sozialen Wohnungsbaus und die erforderlichen oftmals komplexen
Abstimmungsprozesse benötigen regelmäßig eine längere Vorlaufzeit. Die BImA
ist jedoch zuversichtlich, dass sich die Anzahl der Verkäufe mit gewährten
Verbilligungen noch deutlich steigert. Das Verwaltungsverfahren wie auch die
VerbR unterliegen zudem einer stetigen Prüfung, wie Hemmnisse in der Praxis
beseitigt werden können und welche Nachjustierungen erforderlich sind.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur Beantwortung der Kleinen
Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Aufgrund des umfangreichen
Fragenkatalogs zu einer Vielzahl von Daten bei einer großen Anzahl von Behörden/
Institutionen sowie sonstigen Stellen, insbesondere zu den Fragen 8 und 9, die in
der abgefragten hohen Detailtiefe und Form nicht vorgehalten werden, hat die
Bundesregierung eine entsprechende Fristverlängerung zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage erbeten. Diese Fristverlängerung ist nicht gewährt worden. Eine
lückenlose Darstellung dieser vielfältigen Daten und deren umfangreiche
Zusammenstellung war daher in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nur eingeschränkt möglich.
1. Wie viele Liegenschaften und Wohnungen befinden sich aktuell im Besitz
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte nach Bundesländern und
Anzahl der Wohnungen insgesamt sowie der Wohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindungen aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der BImA zum Stand
des 28. Juli 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Liegenschaften davon
Wohnliegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 1.125 301 4.538
Bayern 1.201 109 5.416
Berlin 737 252 4.816
Brandenburg 1.340 46 1.542
Bremen 74 10 116
Hamburg 111 1 6 213
Hessen 541 94 2.500
Mecklenburg-
Vorpommern
1.412 87 2.822
Niedersachsen 2.908 311 2.871
Nordrhein-Westfalen 2.129 268 5.034
Rheinland-Pfalz 622 78 2.417
Saarland 110 21 634
Sachsen 1.051 53 1.760
Sachsen-Anhalt 1.790 10 185
Schleswig-Holstein 1.042 89 546
Thüringen 885 30 1.185
Gesamt: 17.078 1.775 36.595
Die BImA verfügt über keinen mietpreisgebundenen Wohnraum im Sinne des
Wohnungsbindungsgesetzes. Wohnungen werden im Rahmen der
Wohnungsfürsorge, die eine freiwillige Leistung des Bundes darstellt, zunächst dem
wohnungsfürsorgeberechtigten Personenkreis zur Anmietung angeboten.
2. Wie viele Liegenschaften und Wohnungen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben wurden seit Beginn der 18. Legislaturperiode verkauft, und für
wie viele ist aktuell der Verkauf geplant oder im Prozess (bitte nach Jahren,
Bundesländern und Anzahl der Wohnungen aufschlüsseln)?
Grundsätzlich unterliegt die regelmäßig mehrjährige Verkaufsplanung und
Ausgestaltung des Verkaufsportfolios im Hinblick auf wechselnde
Marktgegebenheiten permanenten Veränderungen und Anpassungen der Verkaufsobjekte und der
Verkaufszeitpunkte. Bei den geplanten Verkäufen handelt es sich mithin nicht um
eine abschließende statische Auflistung, sondern um eine dynamische
Zusammenstellung, die kurzfristige Änderungen (beispielsweise durch zeitliche
Verschiebungen, aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Neuaufnahmen
von Verkaufsfällen aus dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand)
erfahren kann.
Die BImA hat seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
(Zeitraum: 22. Oktober 2013 bis 30. Juni 2017) rund 5 696 Liegenschaften
veräußert. 1 060 Verkaufsfälle betrafen Wohnhäuser mit insgesamt 7 054
Wohnungen.
22. Oktober - 31. Dezember 2013
Bundesland
Verkaufte
Liegenschaften
ohne Wohnungen
Verkaufte
Liegenschaften mit
Wohnungen
Anzahl verkaufte
Liegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 7 1 8 1
Bayern 24 3 27 6
Berlin 7 6 13 17
Brandenburg 42 1 43 3
Bremen 3 0 3 0
Hamburg 5 0 5 0
Hessen 13 0 13 0
Mecklenburg-
Vorpommern 29 4 33 46
Niedersachsen 20 27 47 28
Nordrhein-Westfalen 17 42 59 151
Rheinland-Pfalz 13 1 14 26
Saarland 0 0 0 0
Sachsen 18 0 18 0
Sachsen-Anhalt 30 0 30 0
Schleswig-Holstein 19 7 26 13
Thüringen 17 0 17 0
Gesamt 264 92 356 291
2014
Bundesland
Verkaufte
Liegenschaften
ohne Wohnungen
Verkaufte
Liegenschaften mit
Wohnungen
Anzahl verkaufte
Liegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 41 18 59 36
Bayern 53 17 70 176
Berlin 39 23 62 54
Brandenburg 194 5 199 5
Bremen 2 1 3 1
Hamburg 7 0 7 0
Hessen 45 19 64 696
Mecklenburg-Vorpommern 117 4 121 7
Niedersachsen 121 50 171 92
Nordrhein-Westfalen 60 155 215 345
Rheinland-Pfalz 34 8 42 227
Saarland 3 0 3 0
Sachsen 104 1 105 48
Sachsen-Anhalt 225 2 227 2
Schleswig-Holstein 28 9 37 23
Thüringen 133 0 133 0
Gesamt 1.206 312 1518 1.712
2015
Bundesland
Verkaufte
Liegenschaften
ohne Wohnungen
Verkaufte
Liegenschaften mit
Wohnungen
Anzahl verkaufte
Liegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 28 21 49 154
Bayern 84 13 97 836
Berlin 27 22 49 185
Brandenburg 192 8 200 43
Bremen 12 0 12 0
Hamburg 6 0 6 0
Hessen 39 10 49 147
Mecklenburg-Vorpommern 136 2 138 45
Niedersachsen 85 112 197 138
Nordrhein-Westfalen 64 142 206 264
Rheinland-Pfalz 46 3 49 17
Saarland 8 0 8 0
Sachsen 136 2 138 2
Sachsen-Anhalt 263 4 267 13
Schleswig-Holstein 48 16 64 17
Thüringen 130 0 130 0
Gesamt 1.304 355 1659 1.861
2016
Bundesland
Verkaufte
Liegenschaften
ohne Wohnungen
Verkaufte
Liegenschaften mit
Wohnungen
Anzahl verkaufte
Liegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 55 10 65 1.098
Bayern 67 16 83 901
Berlin 13 12 25 12
Brandenburg 135 7 142 12
Bremen 8 1 9 18
Hamburg 9 1 10 1
Hessen 37 4 41 342
Mecklenburg-Vorpommern 147 4 151 88
Niedersachsen 46 55 101 106
Nordrhein-Westfalen 73 79 152 136
Rheinland-Pfalz 30 2 32 5
Saarland 8 1 9 2
Sachsen 120 2 122 7
Sachsen-Anhalt 241 3 244 3
Schleswig-Holstein 54 11 65 13
Thüringen 134 0 134 0
Gesamt 1.177 208 1385 2.744
1. Januar - 30. Juni 2017
Bundesland
Verkaufte
Liegenschaften
ohne Wohnungen
Verkaufte
Liegenschaften mit
Wohnungen
Anzahl verkaufte
Liegenschaften
Anzahl
Wohnungen
Baden-Württemberg 16 7 23 109
Bayern 33 4 37 48
Berlin 13 3 16 5
Brandenburg 104 4 108 4
Bremen 4 0 4 0
Hamburg 3 1 4 1
Hessen 15 6 21 11
Mecklenburg-Vorpommern 68 10 78 102
Niedersachsen 69 22 91 22
Nordrhein-Westfalen 31 24 55 40
Rheinland-Pfalz 14 1 15 46
Saarland 4 1 5 30
Sachsen 78 0 78 0
Sachsen-Anhalt 125 3 128 11
Schleswig-Holstein 27 7 34 17
Thüringen 81 0 81 0
Gesamt 685 93 778 446
Die BImA beabsichtigt nach derzeitigen Erkenntnissen, im Jahr 2017 Immobilien
aus einem Verkaufsportfolio, das insgesamt rund 2 700 Liegenschaften umfasst,
zu veräußern bzw. am Markt zu platzieren. Ob, wann und wie viele dieser
Liegenschaften tatsächlich verkauft werden, wird sich an den vorliegenden
Gegebenheiten ausrichten (Bedarfssituation, Kontaminationen, nutzungs- und
baurechtliche Fragestellungen, Naturschutz usw.). Von diesen für einen Verkauf
vorgesehenen Liegenschaften dienen bundesweit rund 100 Liegenschaften
Wohnzwecken mit insgesamt rund 800 Wohneinheiten. Hierbei handelt es sich
überwiegend um Einfamilienhäuser bzw. um kleinteiligen Bestand mit bis zu max.
7 Wohneinheiten. Die übrigen Wohnliegenschaften befinden sich überwiegend in
strukturschwächeren Regionen.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht der im Jahr 2017 zum Verkauf
geplanten Liegenschaften ist als eine „Momentaufnahme“ anzusehen:
Bundesland
Anzahl Liegenschaften
des Verkaufsportfolios
über alle Nutzungsarten
Wohneinheiten
der
Wohnliegenschaften
Baden-Württemberg 82 31
Bayern 101 108
Berlin 71 18
Brandenburg 372 52
Bremen 6 27
Hamburg 12 5
Hessen 31 57
Mecklenburg-Vorpommern 412 122
Niedersachsen 176 288
Nordrhein-Westfalen 135 30
Rheinland-Pfalz 15 0
Saarland 6 30
Sachsen 313 2
Sachsen-Anhalt 561 8
Schleswig-Holstein 135 35
Thüringen 292 10
Gesamt 2.720 823
3. Welche Verkaufserlöse hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit
Beginn der 18. Legislaturperiode durch die Veräußerung von
Wohnimmobilien, von gewerblich genutzten Immobilien sowie von Grundstücken erzielt
(bitte nach Jahren, Bundesländern und Immobilienkategorien
aufschlüsseln)?
Die BImA hat seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Erlöse in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro erzielt. Hiervon entfielen Verkaufserlöse
in Höhe von rund 578 Mio. Euro auf Wohnimmobilien, rund 158 Mio. Euro auf
die Veräußerung von gewerblichen Immobilien und rund 713 Mio. Euro auf die
Veräußerung von Grundstücken ohne Wohnbezug.
Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.
4. An welche Käufergruppen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
seit Beginn der 18. Legislaturperiode Liegenschaften und Wohnungen
veräußert (bitte prozentual nach Verkauf an Kommunen bzw. kommunale
Unternehmen, Genossenschaften, Privatpersonen, Kapitalgesellschaften und
Sonstige aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Käufergruppen führt die BImA keine Statistik in der erbetenen
Detailtiefe. Eine manuelle Auswertung der Daten war in der zur Beantwortung
verfügbaren Zeit nicht möglich.
5. Welche waren seit Beginn der 18. Legislaturperiode die zehn größten
Käuferinnen bzw. Käufer von Liegenschaften und Wohnungen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, gemessen an der Zahl der erworbenen
Wohnungen?
Beim Verkauf von Wohnungen aus Bundesbesitz ist das im Grundstücksverkehr
geschäftsübliche Interesse am Vertrauensschutz und damit einhergehend das
durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Kaufvertragspartner zu berücksichtigen
(BVerfGE 115, 205 [229]). Die Veröffentlichung eines Grundstücksgeschäfts
kann Rückschlüsse auf geschäftliche Absichten oder die wirtschaftliche Situation
eines Erwerbers zulassen, an deren Geheimhaltung dieser ein legitimes Interesse
hat. Bei der Veräußerung von Liegenschaften handeln die betreffenden
Institutionen des Bundes (beispielsweise die BImA) und ihre Vertragspartner nach
kaufmännischen Grundsätzen. Vor diesem Hintergrund müssen auch die unter
Kaufleuten üblichen Regeln und Gebräuche respektiert werden. Dazu zählt u. a. die
Bewahrung von Stillschweigen über die in Kaufverträgen getroffenen
Vereinbarungen. Unabhängig von der Frage der Berechtigung, sich auf Grundrechte und
damit den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu berufen, gibt es
daneben legitime Geheimhaltungsinteressen auch öffentlich-rechtlicher
Körperschaften, wenn sie wie Private als Wettbewerber am Rechtsverkehr teilnehmen.
Weiterhin ist grundsätzlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der
Erwerber zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f.]. Danach kann der
Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen
Informationen bekannt gibt. Informationen über fiskalische Rechtsgeschäfte
unterliegen – zumindest im Hinblick auf die beteiligten Erwerber, seien es
Privatpersonen oder gewerblich Handelnde – auch dem Schutz der informationellen
Selbstbestimmung sowie dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. In
der zur Beantwortung verfügbaren Zeit war es nicht möglich, das Einverständnis
der Käufer zur Veröffentlichung einzuholen.
6. Bei wie vielen Immobilienverkäufen durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben sind seit Beginn der 18. Legislaturperiode
Gebietskörperschaften (oder Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von
Gebietskörperschaften) von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften überboten worden?
Eine entsprechende Aufstellung wird bei der BImA nicht vorgehalten. Eine
manuelle Nacherfassung für den erbetenen Zeitraum seit Beginn der 18.
Wahlperiode des Deutschen Bundestages war in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit
nicht möglich.
7. Wie hoch war in diesen Fällen die summierte Differenz zwischen den
Geboten der Gebietskörperschaften (oder der Unternehmen im mehrheitlichen
Eigentum von Gebietskörperschaften) und den Verkaufspreisen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstigen Behörden und
Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftliche Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben über Liegenschaften und Wohnungen, die der Bund zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Bundesländern, Anzahl der
Wohnungen sowie Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen
Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln)?
Bundesland Einrichtung des Bundes Liegenschaft/
Anzahl Wohnungen
Übergabe an BImA geplant
ja/nein
Hessen KfW Bankengruppe 3/25 nein
Berlin KfW Bankengruppe 4/11 nein
Bayern Deutsche Bundesbank 1/8 nein
Bremen Deutsche Bundesbank 1/11 nein
Hessen Deutsche Bundesbank 1/6 nein
Rheinland-Pfalz Deutsche Bundesbank 1/3 nein
Sachsen Deutsche Bundesbank 1/7 nein
Schleswig-Holstein Deutsche Bundesbank 1/6 nein
Auf die Vorbemerkung wird ergänzend verwiesen.
9. Wie gehen die unter Frage 8 genannten Einrichtungen des Bundes
grundsätzlich mit den Liegenschaften und Wohnungen in ihrem Besitz um?
a) Für welche Liegenschaften und Wohnungen ist eine Übertragung an die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geplant, und wenn ja, wann?
Die Fragen 9 und 9a werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die KfW sowie die Deutsche Bundesbank wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen. Bei der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-
Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sind keine Übertragungen von Liegenschaften und
Wohnungen auf die BImA geplant.
b) Werden Liegenschaften und Wohnungen selbstständig veräußert, und
wenn ja, auf welchem Wege, nach welchen Grundsätzen, und auf welcher
regulierenden Grundlage?
Die Liegenschaften der KfW werden nach internen Regularien veräußert. Der
Verkaufspreis orientiert sich am Marktpreis. Die Deutsche Bundesbank nimmt
die Veräußerung ihrer Liegenschaften auf der Grundlage der BHO selbstständig
vor. Das in diesem Zusammenhang durchgeführte Bieterverfahren entspricht dem
Vorgehen der BImA. Durch die LMBV werden Liegenschaften im Wesentlichen
durch öffentliche Ausschreibungen unter Beachtung der aktuellen Verkehrswerte
veräußert.
c) Wie viele Liegenschaften und Wohnungen haben diese Einrichtungen des
Bundes bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen im Mehrheitsbesitz des
Bundes seit Beginn der 18. Legislaturperiode verkauft (bitte nach Jahren,
Bundesländern, Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen
Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes und Anzahl der
Wohneinheiten insgesamt sowie der Wohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindungen aufschlüsseln)?
d) Welche Verkaufserlöse haben sie durch die Veräußerung von Immobilien
jeweils erzielt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Einrichtungen des
Bundes oder privatwirtschaftliche Unternehmen im Mehrheitsbesitz des
Bundes sowie nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)?
e) An welche Käufergruppen wurden diese Liegenschaften und Wohnungen
seit Beginn der 18. Legislaturperiode veräußert (bitte prozentual nach
Verkauf an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen,
Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Immobilienunternehmen und Sonstige
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9c bis 9e werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Die Verkäufe der LMBV erfolgten an
Privatpersonen in der Regel zur Eigennutzung.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend verwiesen.
10. Wie viele Wohnungen unterhält die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
in Städten und Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse?
Die Daten werden bei der BImA nicht vorgehalten und waren in der zur
Beantwortung verfügbaren Zeit nicht zu ermitteln.
11. Wie viele Wohnungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den
Jahren seit 2015 in Städten und Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse
veräußert (bitte nach Bundesland, Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl der
Wohnungen aufschlüsseln)?
Die Mietpreisbremse ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und dann –
unterschiedlich zeitlich gestaffelt – in den Kommunen umgesetzt worden. Ein entsprechend
gestaffeltes Datenmaterial zu den Verkäufen hält die BImA nicht vor.
12. Wie viele Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden in
Gebieten mit geltender Mietpreisbremse zu Mietpreisen vermietet, die die
ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigen?
Die BImA hält zentral kein weiteres Datenmaterial zur Umsetzung der
Mietpreisbremse in den Kommuen vor. Sie vermietet alle ihre Wohnungen entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben des § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass die Neuvermietungsmieten der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben im Jahr 2016 laut Bundestagsdrucksache 18/11684 in
Städten wie Bonn, Düsseldorf, Erding, Köln, Mainz, München und Ratingen
bis zu 29 Prozent über den durchschnittlichen Nettokaltmieten in BImA-
Wohnungen liegen?
Nach Maßgabe der BHO vermietet die BImA ihre Wohnungen zum
marktüblichen Entgelt und insoweit regelmäßig zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne
des § 558 Absatz 2 BGB. Aufgrund ihres bundesweit heterogenen
Wohnungsbestandes ist diese differenziert zu betrachten. So sind in Ballungsgebieten mit
hoher Nachfrage wie z. B. Bonn, Düsseldorf, Köln, München die Vergleichsmieten
grundsätzlich deutlich höher als etwa in strukturschwachen Regionen mit
geringer Marktnachfrage.
14. Wie ist der Stand der im Rahmen des Hauptstadtvertrags geplanten
Übertragung des sogenannten Dragonerareals in Berlin-Kreuzberg an das Land
Berlin?
Die Besprechungen zu Einzelheiten der Umsetzung des
Hauptstadtfinanzierungsvertrages zwischen der BImA und dem Land Berlin dauern derzeit noch an.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Klage der „Dragonerhöfe
GmbH“ gegen die Rückabwicklung es Kaufvertrags über das sogenannte
Dragonerareal, und wenn ja, was ist Gegenstand der Klage, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im
Hinblick auf die geplante Übertragung an das Land Berlin sowie auf mögliche
Entschädigungszahlungen?
Die Dragonerhöfe GmbH hat rechtliche Schritte angekündigt. Das Weitere gilt es
insofern hier abzuwarten.
16. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Unterschreitung des
abgegebenen Höchstgebots um ca. 25 Prozent bzw. ca. 1,5 Mio. Euro ein
ausreichender Grund, um im Fall Großgörschenstraße in Berlin gerichtlich gegen
die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Tempelhof-
Schöneberg vorzugehen, und wenn ja, warum?
Die angesprochene Liegenschaft ist Gegenstand laufender Verwaltungsverfahren
sowie anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Einzelheiten unterliegen damit der
Vertraulichkeit des andauernden Verwaltungsprozesses.
17. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des
Landgerichts Berlin vom 26. April 2017 im Fall Großgörschenstraße
gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um in sozialen Erhaltungsgebieten die
Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Kommune zum Verkehrswert zu
sichern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine Änderung der Regelungen zum
Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Anfrage. Bereits
nach geltendem Recht kann die Gemeinde bei Ausübung des Vorkaufrechts nach
den §§ 24 ff. BauGB den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des
Grundstücks bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer den
Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet (§ 28 Absatz 3 BauGB).
Bei Ausübung des Vorkaufrechts ist die städtebauliche Zielsetzung des
Vorkaufrechts zu beachten (vgl. § 26 Nummer 4 BauGB).
18. Wie viele Liegenschaften wurden gemäß der am 25. November 2015
beschlossenen „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ für Zwecke des
sozialen Wohnungsbaus verkauft, und wie groß war jeweils die Verbilligung
(bitte die Anzahl der Wohneinheiten angeben)?
Unter Bezug auf das Datum des wirtschaftlichen Übergangs (der deutlich später
gelagert sein kann als der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses) hat die BImA
zum Stichtag des 25. Juli 2017 auf der Grundlage der vom Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 gebilligten VerbR in acht
Fällen Liegenschaften verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur
Schaffung von insgesamt 359 Wohneinheiten verkauft. Dabei wurden
Kaufpreisabschläge in Höhe von 7 148 058 Euro vereinbart. Im Einzelnen:
lfd.
Nr. gewährte Verbilligung Anzahl der Wohneinheiten (WE)
1 450.000 Euro Bestandsbauten mit 18 WE
2 1.050.000 Euro Errichtung von 42 WE
3 120.000 Euro Errichtung von 8 WE
4 182.400 Euro Errichtung von 21WE
5 800.800 Euro Errichtung von 38 WE
6 2.600.000 Euro Errichtung von 104WE
7 800.000 Euro Errichtung von 32 WE
8 1.144.858 Euro Errichtung von 96 WE
19. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind
für die verbilligte Vergabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus verfügbar und geeignet?
Für welche Liegenschaften eine verbilligte Abgabe zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus nach der VerbR in Frage kommt, kann für den konkreten
Einzelfall noch nicht abschließend beurteilt werden, da dies maßgeblich von der
Nutzungsplanung des öffentlichen Käufers abhängt. Entsprechende Daten liegen
nicht vor.
20. Für wie viele Liegenschaften werden derzeit Verhandlungen zur verbilligten
Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus geführt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Derzeit (Stichtag: 28. Juli 2017) führt die BImA bundesweit bezüglich eines
Verkaufs von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus in 23 Fällen
mit interessierten Gebietskörperschaften Gespräche. Im Einzelnen:
Bundesland Fälle
Baden-Württemberg 3
Bayern 1
Bremen 1
Hessen 7
Nordrhein-Westfalen 8
Rheinland-Pfalz 3
21. Welche der auf Bundestagsdrucksache 18/11684 genannten 46 Fälle
laufender Verhandlungen über Verkäufe für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus
konnten zum Abschluss gebracht werden oder werden bis Ende des Jahres
2017 voraussichtlich abgeschlossen, welche Erlöse werden dabei erzielt,
welche Verbilligungen werden dabei gewährt, und wie viele Wohneinheiten
mit Sozialbindung sollen dort entstehen?
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu bereits abgeschlossenen Kaufverträgen.
Voraussichtlich in vier Fällen ist mit dem Abschluss eines Kaufvertrages bis Ende
2017 zu rechnen. Da hier die Verkaufsverhandlungen noch andauern, ist die
Angabe der voraussichtlich entstehenden Sozialwohnungen nicht möglich. Auch
kann hier weder der Erlös noch die Höhe der Verbilligung beziffert werden.
Bundesland Abgeschlossene
Kaufverträge
Erlöse Anzahl
Wohneinheiten
Baden-Württemberg 3 13.864.342 Euro 157
Bayern 1 1.200.000 Euro 88
22. Wie viele der seit Inkrafttreten der VerbR eingeleiteten Verkaufsverfahren
zur verbilligten Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus sind aus welchen Gründen gescheitert?
Es handelt sich hier um 31 Verkaufsverfahren. Gründe dafür waren
beispielsweise:
- Die Kommune beabsichtigte, keinen öffentlich geförderten sozialen
Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau auf den Flächen umzusetzen. Die
Gewährung einer Verbilligung war daher nicht möglich.
- Die Errichtung von Sozialwohnungen im Bestand hat sich als nicht
durchführbar erwiesen.
- Wegen des Planungsrechts war gegenwärtig kein Verbilligungstatbestand
einschlägig.
- Die Kommune verzichtete auf die Verbilligung, weil wegen des günstigen
Verkehrswertes nur die Landesförderung in Anspruch genommen wurde.
23. Welche Bilanz zur Umsetzung der Verbilligungsrichtlinie zieht die
Bundesregierung vor dem Hintergrund des hohen und weiter steigenden Bedarfs an
Sozialwohnungen?
Die Verbilligungsregelungen in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau sind erst
seit Ende November 2015 in Kraft. Im Hinblick auf den regelmäßig
erforderlichen Zeitaufwand zur Klärung der in der Verantwortung der Kommunen als
Planungsträger liegenden Fragen und der damit verbundenen Entscheidungsprozesse
bietet der seither verstrichene Zeitraum keine ausreichende Grundlage für eine
Bilanz zur Umsetzung der Richtlinie. Mit der VerbR sind im Jahr 2015 jedoch
wichtige Grundlagen dafür geschaffen worden, dass die BImA den
Gebietskörperschaften sowie deren privatrechtlichen Gesellschaften, Anstalten und
Stiftungen entbehrliche Grundstücke mit deutlichen Preisabschlägen u. a. für Zwecke
des sozialen Wohnungsbaus veräußern kann. Die notwendigen Planungen der
Gebietskörperschaften zu Bauvorhaben und die erforderlichen oftmals komplexen
Abstimmungsprozesse benötigen dabei teilweise eine längere Vorlaufzeit. Die
BImA wird auch hierbei unterstützend tätig, hat jedoch auf die abschließenden
planungsrechtlichen Entscheidungen keinen Einfluss. Die BImA ist
zuversichtlich, dass von einer deutlichen Steigerung bei der Anzahl der neugeschaffenen
Wohnungen sowie der gewährten Verbilligungen ausgegangen werden kann. Bei
der gewährten Verbilligung handelt es sich aber nicht um Fördermittel für den
öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gleichwohl unterliegen das
Verwaltungsverfahren wie auch die VerbR einer stetigen Prüfung, wie Hemmnisse in der
Praxis beseitigt werden können und welche Nachjustierungen erforderlich sind.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für eine Fortführung
und Überarbeitung der VerbR, um den Bau von Sozialwohnungen in
stärkerem Maße und auch über die 18. Legislaturperiode hinaus durch die
verbilligte Abgabe von Grundstücken zu fördern?
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist eine Aufgabe, die nach der
Föderalismusreform 2006 in die Länderkompetenz fällt. Der Bund hat die von ihm für
Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an die Bundesländer geleisteten Zahlungen
in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erheblich erhöht. Durch
diese Mittelerhöhung wurden dem öffentlich geförderten Wohnungsbau starke
Impulse gegeben. Durch die VerbR werden für den Kreis der Berechtigten
ergänzende Anreize geschaffen. Die Länder können damit auf regionale
Versorgungsengpässe gezielt reagieren und diese Mittel für den Bau neuer Sozialwohnungen,
neue Sozialbindungen und die sozialverträgliche Sanierung des
Wohnungsbestandes einsetzen. Auf die Antwort zu Frage 23 wird ergänzend verwiesen.
a) Gilt die VerbR über das Jahr 2018 hinaus?
Wenn nein, soll die VerbR in der derzeitigen oder in anderer Form
fortgeschrieben werden?
Nach Nummer 7 VerbR verlängert sich der zeitliche Geltungsbereich jeweils,
soweit der Haushaltsvermerk Nr. 60.3 bei Kapitel 6004
(Bundesimmobilienangelegenheiten) Titel 121 01 im folgenden Haushaltsjahr von dem Gesetzgeber erneut
ausgebracht wird.
b) Wie bewertet die Bundesregierung eine Erweiterung des Kreises der
Erwerbsberechtigten auf Genossenschaften, Mieterinitiativen und andere
gemeinwohlorientierte Träger?
Diese Überlegung fließt in die Prüfung ein, welche Nachjustierungen der VerbR
erforderlich sind.
c) Aus welchen Gründen ist die Abgabe von Bestandswohngebäuden ohne
strukturellen Leerstand nicht verbilligungsfähig?
In der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. November
2015 beschlossenen VerbR sollte mit Blick auf die begünstigten
Gebietskörperschaften ein Anreiz insbesondere zum Neubau von größeren Wohneinheiten
geschaffen werden. Bestandswohnungen sind – soweit ein struktureller Leerstand
besteht – grundsätzlich in der VerbR als verbilligungsfähig anerkannt, soweit
mindestens acht Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau der sozialen
Wohnraumnutzung zugeführt werden.
d) Wie bewertet die Bundesregierung eine Koppelung der verbilligten
Abgabe von Wohnungen und von Grundstücken für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus an die Verpflichtung langfristiger oder dauerhafter
Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Wenn Liegenschaften zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgegeben
werden, richtet sich diese Zweckerreichung nach der Erfüllung der Anforderungen
des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) bzw. nach den danach erlassenen
jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (siehe Nummer 3 Absatz 2 VerbR).
Diese Anforderungen umfassen Mietpreis- und Belegungsbindungen und stellen
die Erfüllung des mit der Verbilligung verfolgten Zwecks sicher.
e) Wie bewertet die Bundesregierung eine um den vollständigen Wert
verbilligte Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus?
Beim Verkauf von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind
Kaufpreisabschläge bis zu 80 Prozent des Verkehrswertes möglich. Darüber
hinaus sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial, mittels bundeseigener
Wohnungen und Liegenschaften in Gebieten mit angespannten
Wohnungsmärkten dämpfend auf das Mietniveau einzuwirken?
Der Anteil von BImA-eigenen Wohnungen (rund 37 000) im Verhältnis zum
Gesamtwohnungsbestand in Deutschland beträgt lediglich 0,1 Prozent. Die BImA
handelt nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Verwaltung ihrer Liegenschaften
nach kaufmännischen Grundsätzen. Sie ist dabei insbesondere an die Grundsätze
der BHO gebunden. Die Vermietung bundesanstaltseigener Wohnungen erfolgt
zur marktüblichen und insoweit regelmäßig zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
26. Möchte die Bundesregierung am geltenden gesetzlichen Auftrag der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben festhalten, grundsätzlich an den
Höchstbietenden bzw. zum vollen Wert zu verkaufen, und wenn ja, warum?
27. Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Änderungsbedarf, um vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungs- und
Immobilienmarkt, insbesondere der Preisentwicklung von Baugrundstücken und
Mietwohnungen in vielen Städten, eine an wohnungs- und
stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten orientierte Boden- und Liegenschaftspolitik zu
ermöglichen?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung beachtet die gesetzlichen Vorgaben. Ergänzend wird auf die
vorstehenden Antworten verwiesen.
Anlage 1
zu Frage 3
Zeitraum 22. Oktober 2013 – 31. Dezember 2013
Bundesland
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
sonstige
„Grundstücke“
inkl. Konversion
Euro
Baden-Württemberg 84.000 513.858 26.858
Bayern 2.077.100 716.260 3.709.928
Berlin 3.424.510 25.241.400 6.693.520
Brandenburg 49.000 2.400 4.070.656
Bremen 0 0 2.329.381
Hamburg 0 7.500.000 2.849.580
Hessen 0 0 2.332.682
Mecklenburg-Vorpommern 1.737.000 63.175 1.622.499
Niedersachsen 2.408.200 0 3.279.840
Nordrhein-Westfalen 21.634.534 1.470.000 1.993.402
Rheinland-Pfalz 1.000 684.939 1.261.538
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 748.047
Sachsen-Anhalt 0 9.300 134.154
Schleswig-Holstein 1.174.500 1.144.556 4.013.601
Thüringen 0 114.500 71.170
Gesamt 32.589.844 37.460.387 35.136.858
Anlage 1
zu Frage 3
Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2014
Bundesland
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
inkl.
Konversionswohnungen
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
sonstige
„Grundstücke“
inkl. Konversion
Euro
Baden-Württemberg 3.143.221 4.449.520 64.276.017
Bayern 19.634.000 13.980.000 18.351.530
Berlin 21.729.168 25.909.400 17.796.623
Brandenburg 503.856 721.600 7.326.533
Bremen 140.000 0 122.000
Hamburg 0 0 17.886.374
Hessen 48.994.730 294.500 48.679.900
Mecklenburg-Vorpommern 569.000 407.227 3.415.991
Niedersachsen 7.410.949 0 11.820.666
Nordrhein-Westfalen 61.002.555 810.102 7.679.783
Rheinland-Pfalz 3.468.000 299.000 10.082.925
Saarland 0 0 161.282
Sachsen 558.000 705.702 3.050.452
Sachsen-Anhalt 83.300 118.022 2.502.866
Schleswig-Holstein 1.910.680 650.001 17.853.667
Thüringen 0 58.101 604.481
Gesamt 169.147.459 48.403.175 231.611.089
Anlage 1
zu Frage 3
Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2015
Bundesland
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
inkl. Konversionswohnungen
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
sonstige
„Grundstücke“
inkl. Konversion
Euro
Baden-Württemberg 17.319.700 2.496.878 20.902.703
Bayern 8.535.303 4.112.000 31.092.808
Berlin 34.815.200 15.547.213 7.521.263
Brandenburg 2.038.312 384.992 15.091.294
Bremen 0 0 2.031.953
Hamburg 0 0 3.353.420
Hessen 17.664.801 1.353.000 12.318.332
Mecklenburg-Vorpommern 2.012.000 1.104.650 5.068.692
Niedersachsen 14.725.537 1.642.500 12.189.894
Nordrhein-Westfalen 41.778.833 4.054.501 20.329.515
Rheinland-Pfalz 754.000 0 13.530.923
Saarland 0 0 43.612
Sachsen 85.000 2.766.680 2.943.007
Sachsen-Anhalt 152.900 948.500 5.669.005
Schleswig-Holstein 4.293.850 180.000 6.815.807
Thüringen 0 482.211 3.562.605
Gesamt 144.175.437 35.073.125 162.464.832
Anlage 1
zu Frage 3
Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2016
Bundesland
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
inkl.
Konversionswohnungen
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
sonstige
„Grundstücke“
inkl. Konversion
Baden-Württemberg 99.311.453 955.000 22.216.467
Bayern 26.897.776 85.064 13.667.589
Berlin 9.876.667 2.750.100 30.247.160
Brandenburg 1.247.856 692.476 8.599.601
Bremen 245.000 17.850 1.447.500
Hamburg 1.350.000 11.850.000 3.732.238
Hessen 7.558.000 46.000 47.280.107
Mecklenburg-Vorpommern 2.406.500 708.808 3.528.082
Niedersachsen 11.119.709 1.605.700 4.393.571
Nordrhein-Westfalen 25.900.949 2.253.520 34.192.682
Rheinland-Pfalz 204.103 0 1.532.829
Saarland 106.000 0 339.337
Sachsen 491.300 976.181 1.522.938
Sachsen-Anhalt 12.000 488.997 4.930.396
Schleswig-Holstein 6.155.180 1.338.125 3.104.910
Thüringen 0 34.957 650.585
Gesamt 192.882.493 23.802.778 181.385.992
Anlage 1
zu Frage 3
Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2017
Bundesland
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
inkl. Konversionswohnungen
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
ohne
Sonstige
„Grundstücke“
Inkl. Konversion
Euro
Baden-Württemberg 1.622.500 4.060.000 5.664.931
Bayern 5.422.012 5.123.618 34.827.029
Berlin 4.585.000 1.170 5.574.054
Brandenburg 76.150 657.861 3.271.245
Bremen 0 0 653.135
Hamburg 220.000 0 21.818.501
Hessen 854.472 0 4.144.165
Mecklenburg-Vorpommern 4.396.000 274.000 3.498.704
Niedersachsen 2.856.652 91.827 1.640.314
Nordrhein-Westfalen 11.951.296 720.000 5.083.420
Rheinland-Pfalz 2.300.000 0 4.648.333
Saarland 2.060.000 0 607.260
Sachsen 0 2.436.000 1.193.157
Sachsen-Anhalt 254.333 76.600 1.048.436
Schleswig-Holstein 3.181.500 19.500 4.846.922
Thüringen 0 115.800 3.899.477
Gesamt 39.779.916 13.576.375 102.419.084
Anlage 1
zu Frage 3
Zusammenfassung:
Zeitraum
Verkaufserlöse
Wohnimmobilien
inkl.
Konversionswohnungen
Euro
Verkaufserlöse
gewerbliche
Immobilien
Euro
Verkaufserlöse
sonstige
Grundstücke
inkl.
Konversion
Euro
Gesamt
Euro
22. Oktober - 31. Dezember 2013 32.589.844 37.460.387 35.136.858 105.187.089
1. Januar - 31. Dezember 2014 169.147.459 48.403.175 231.611.089 449.161.723
1. Januar - 31. Dezember 2015 144.175.437 35.073.125 162.464.832 341.713.393
1. Januar - 31. Dezember 2016 192.882.493 23.802.778 181.385.992 398.071.264
1. Januar - 30. Juni 2017 39.779.916 13.576.375 102.419.084 155.775.375
gesamt 578.575.149 158.315.841 713.017.854 1.449.908.844
Anlage 2
Antwort zu den Fragen 9c bis 9e
Einrichtung
des Bundes
Bundesland Liegenschaften/
Anzahl der
Wohnungen
Jahr
Immobilienkategorie
Verkaufserlös
Käufergruppen
KfW Hessen 1 2014 Büro/Gewerbe < 10Mio €
Kapitalgesellschaft/Sonstige
KfW Berlin 1 2014 Büro/Gewerbe > 10 Mio €
Kapitalgesellschaft/Sonstige
LMBV Sachsen 1 2013 Einfamilienhaus 21.000,00 € Privat
LMBV Sachsen 1 2014 unbebautes
Grundstück
22.500,00 € Privat
LMBV Sachsen 1 2016 unbebautes
Grundstück
4.000,00 € Privat
LMBV Sachsen 1 2017 unbebautes
Grundstück
62.474,49 € Privat
LMBV Thüringen 1 2017 unbebautes
Grundstück
14.000,00 € Privat
LMBV Brandenburg 1 2013 bebautes Grundstück 235.000,00 € Privat
LMBV Sachsen-Anhalt 3 2014 bebautes Grundstück 8.815,00 € Privat
LMBV Sachsen-Anhalt 1 2015 bebautes Grundstück 19.922,00 € Privat
LMBV Sachsen-Anhalt 1 2017 unbebautes
Grundstück
15.000,00 € Privat
Deutsche
Bundesbank
Baden-Württemberg 1 / 9 2013 Mehrfamilienhaus 880.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 1 / 7 2013 Dienst- und
Wohngebäude
2.500.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Nordrhein-Westfalen 1 / 33 2013 Mehrfamilienhaus 7.000.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Niedersachsen 1 / 1 2013 Eigentumswohnung 145.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Rheinland-Pfalz 1 / 1 2013 Eigentumswohnung 177.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Rheinland-Pfalz 1 / 1 2013 Einfamilienhaus 286.500 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Baden-Württemberg 1 / 9 2014 Mehrfamilienhaus 2.350.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Baden-Württemberg 1 / 1 2014 Eigentumswohnung 158.100 € Sonstige (100 %)
Einrichtung
des Bundes
Bundesland Liegenschaften/
Anzahl der
Wohnungen
Jahr
Immobilienkategorie
Verkaufserlös
Käufergruppen
Deutsche
Bundesbank
Hessen 3 / 178 2014 Mehrfamilienhäuser 17.285.500 € Kapitalgesellschaft
(75 % bzw. 133 von
178 Wohnungen)
Kommunales
Untern. (25 % bzw. 45
von 178
Wohnungen)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 2 / 2 2014
Eigentumswohnungen
378.500 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Nordrhein-Westfalen 1 / 5 2014 Dienst- und
Wohngebäude
1.905.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 1 / 276 2015 Mehrfamilienhaus 25.015.000 € kommunales Unter
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Baden-Württemberg 2 / 2 2015
Eigentumswohnungen
251.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Bayern 1 / 0 2015 Grundstück 3.380.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 2 / 2 2015
Eigentumswohnungen
340.000 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 1 / 1 2015 Einfamilienhaus 2.777.777 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Niedersachsen 1 / 1 2015 Eigentumswohnung 97.800 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Rheinland-Pfalz 2 / 2 2015 Eigentums-wohnung 256.650 € Sonstige (100 %)
Deutsche
Bundesbank
Baden-Württemberg 1 / 3 2016 Mehrfamilienhaus 2.300.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 1 / 5 2016 Dienst- und
Wohngebäude
2.500.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Thüringen 1 / 4 2016 Dienst- und
Wohngebäude
3.200.000 € Kapitalgesellschaft
(100%)
Deutsche
Bundesbank
Hessen 1 / 1 2017 Eigentumswohnung 801.000 € Sonstige (100 %)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]