Die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit unterschiedlichen politischen Maßnahmen auf die Ukrainekrise reagiert. Die deutschen Unterstützungsmaßnahmen sind in einem „Aktionsplan Ukraine“ gebündelt, der vom Auswärtigen Amt koordiniert wird (siehe auch Homepage der Deutschen Botschaft in Kiew). Dazu gehören unter anderem auch Mittel der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Diese Unterstützung wird als Instrument für Krisenprävention und Krisenbewältigung verstanden.
So legte die Bundesregierung im Jahr 2014 das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in der Ukraine, Moldawien, Georgien und Belarus“ sowie andere Initiativen für eine Intensivierung zivilgesellschaftlicher Kooperation an. Mit diesem Programm sollen im Bereich Zivilgesellschaft tätige Akteure, wie zum Beispiel Medien, Verbände, Stiftungen, Jugendvereinigungen, Kulturschaffende und sonstige Nichtregierungsorganisationen, in Deutschland und den oben genannten Ländern gefördert werden.
Einen besonderen Aspekt in den deutsch-ukrainischen Beziehungen stellen die kommunalen Beziehungen beider Länder dar. Aktuell bestehen etwa 50 deutschukrainische Städtepartnerschaften. So fand im Dezember 2015 in Berlin die 3. Deutsch-Ukrainische Städtepartnerschaftskonferenz „Zivilgesellschaft gestaltet kommunale Teilhabe und europäische Zusammenarbeit” statt (www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.421859.php). Des Weiteren wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im November 2016 in Nürnberg von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) die Konferenz „Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine“ organisiert.
Die deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften in der Ostukraine und auf der Krim sind durch die Ukrainekrise jedoch gefährdet. Diesbezüglich sagte Vadym Kostiuk, Generalkonsul der Ukraine in München: „Die ukrainische Regierung hat die deutschen Kommunen gebeten, die Partnerschaften mit den betroffenen Städten einzustellen.“
Im Jahr 2016 wurde von den Außenministern beider Länder das deutsch-ukrainische Sprachenjahr 2017/2018 beschlossen. Es soll neben der Freundschaft zwischen den Völkern, die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Kultur stärken. Inhaltlich sollen im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahres unter anderem auch eine historisch-kritische Erinnerung sowie ein aktuelles zivilgesellschaftliches Engagement thematisiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Ukraine seit 2013 bilateral sowie über multilaterale Institutionen und Unterstützungsprogramme (EU, IWF u. a.) finanziell unterstützt (bitte nach Art und Zweck der einzelnen Unterstützungen und Kredite, nach Jahren und der jeweils verantwortlichen Bundesbehörde bzw. internationalen Institution bzw. Organisation aufschlüsseln)?
Welche Bundesbehörden haben eigenständige Programme, Projekte oder Maßnahmen zur deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in den Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt oder unterstützt bzw. gefördert (bitte die jeweiligen Behörden, die Aktivitäten, das jeweilige Jahr und den finanziellen Umfang nennen)?
Wie haben sich Wirtschaftsbeziehungen und das Handelsvolumen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in den Jahren 2013 bis 2017 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren nennen)?
Wie hat sich der Tourismus und die Reisetätigkeit zwischen beiden Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt, und inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten durchgeführt oder aktiv unterstützt (bitte die jeweiligen Behörden, die Aktivitäten, das jeweilige Jahr und den finanziellen Umfang nennen)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren für die Erlangung von biometrischen ukrainischen Pässen bzw. von Schengen-Visa für Bewohnerinnen und Bewohner der Krim sowie der nicht anerkannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ für akzeptabel, und wie viele dieser Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz eines biometrischen ukrainischen Reisepasses bzw. wie viele dieser Personen beantragten und erhielten über die deutsche Botschaft in der Ukraine in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ein Visum?
Welche bilateralen Abkommen wurden seit 2013 zwischen den Regierungen beider Staaten abgeschlossen (bitte die jeweiligen Abkommen, die federführenden Behörden und das Jahr des Abschlusses nennen)?
Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Behindertenorganisationen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Behindertenorganisationen sowie den jeweiligen finanziellen Rahmen nennen)?
Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendaustausches, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung diesen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Jugendorganisationen sowie den jeweiligen finanziellen Rahmen nennen)?
Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 auf dem Gebiet des Sports, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den jeweiligen finanziellen Rahmen nennen)?
In welchem Umfang wird das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (im Folgenden: „Ausbauprogramm“) aktuell vom Bund finanziell unterstützt, und wie hat sich diese Unterstützung seit der Schaffung des Programms verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die finanziellen Mittel im Rahmen des Ausbauprogramms auf Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Russland in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?
Welche dieser Projektförderungen werden nur unter der Bedingung gewährt, dass ein oder mehrere weitere Länder der östlichen Partnerschaft eingebunden sind?
Wie viele Projektanträge sind für das Ausbauprogramm eingegangen (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln), und wie hoch war ihr finanzielles Gesamtvolumen?
Wie viele der Projekte sind von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen beantragt worden, wie viele davon wurden bewilligt (bitte ebenso nach Jahren, Staaten und finanziellem Umfang aufschlüsseln)?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Ausbau der deutsch-ukrainischen kommunalen Beziehungen und der Dezentralisierungsreform in der Ukraine?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Dezentralisierungsreform in der Ukraine, der insbesondere auch im Hinblick auf die Minsker Vereinbarungen zur Beilegung des Ukrainekonflikts eine wichtige Rolle spielt, und wie positioniert sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die ukrainische Regierung zur Verabschiedung und Implementierung entsprechender gesetzlicher Grundlagen (bitte erläutern)?
Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Herausforderungen beim Ausbau der deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften?
Wie viele und welche deutsch-ukrainische Partnerschaften auf kommunaler Ebene bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2013?
Wie viele und welche neuen deutsch-ukrainischen Partnerschaften auf kommunaler Ebene sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 entstanden, und welche wurden in dieser Zeit beendet?
Welche Projekte wurden im Rahmen der deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften in den Jahren 2013 bis 2017 vom Bund unterstützt? Mit welchen Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang geschah dies?
In welchem Umfang wurde das Projekt „Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine“ bei der Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017 vom Bund finanziell unterstützt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie groß ist dabei das Projektteam?
Wie hoch ist der Gesamtumfang der finanziellen Mittel des Bundes für das Projekt „Schnellstarterpaket“ zur Unterstützung kommunaler Partnerschaften zwischen Deutschland und der Ukraine?
Welche deutschen und ukrainischen Nichtregierungsorganisationen wurden zu der von der SKEW organisierten Konferenz „Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine“ eingeladen? Welche von ihnen nahmen an der Veranstaltung teil?
In welcher Hinsicht sollen sich die von der SKEW organisierten Konferenzen von den bisher dreimal durchgeführten deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaftskonferenzen (in Odessa, Leipzig und Berlin) unterscheiden, an denen sowohl die Vertreter der Verwaltungen als auch der Nichtregierungsorganisationen aus beiden Ländern gleichberechtigt teilnahmen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Bitte der ukrainischen Regierung, die durch die Ukrainekrise betroffenen Städtepartnerschaften (auf der Halbinsel Krim und in den nicht anerkannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“) einzustellen (Quelle: Schriftenreihe der SKEW, Heft 83, S. 6)?
Welche Partnerschaften mit deutschen Städten sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Ukrainekrise betroffen, weil sie in den Gebieten der nicht anerkannten „Volksrepubliken“ oder auf der Krim liegen (bitte die kommunalen Partnerschaften nennen), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Städtepartner?
Mit welchen Bildungseinrichtungen auf der Halbinsel Krim arbeiten der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Goethe-Institut (GI) zusammen? Welche Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur wurden seit 2014 realisiert, und welche sind darüber hinaus geplant?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger der Ukraine haben in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 Austauschstipendien vom DAAD, GI und anderen vom Bund geförderten deutschen Institutionen und Stiftungen erhalten, wie viele davon waren Bewohnerinnen und Bewohner der Halbinsel Krim, und wie viele davon waren Bewohnerinnen und Bewohner der nicht anerkannten „Volksrepubliken“ (bitte detailliert nennen)?
In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesregierung und die Regierung der Ukraine das deutsch-ukrainische Sprachenjahr 2017/2018, und wie ist der jeweilige Anteil bei der Finanzierung zwischen ukrainischer und deutscher Seite geregelt?
Welche Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sind in die Organisation des deutsch-ukrainischen Sprachenjahres 2017/2018 miteinbezogen?
Welche konkreten Projekte unterstützt bzw. fördert der Bund im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahres 2017/2018 (bitte einzeln mit der jeweils zuständigen Bundesbehörde und den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes auflisten), und in welcher Weise sind im Gesamtprojekt und bei den einzelnen Vorhaben Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen beteiligt?
In welchen Schulen sowie Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland wird Ukrainisch als Fremdsprache angeboten, und wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 für Ukrainisch als Fremdsprache entschieden?
In welcher Form werden im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahrs 2017/2018 die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Heterogenität in der Ukraine thematisiert?
In welcher Form soll im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahrs 2017/2018 die Situation der Menschenrechte (insbesondere solche Themen wie Rechtsextremismus, Pressefreiheit, Rechte von Homosexuellen, von Frauen, von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund) sowie die deutsch-ukrainische Geschichte (vor allem die Zeit von 1939 bis 1945) behandelt werden?
In welchem Umfang wurden die folgenden deutschen Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen und Bildungseinrichtungen vom Bund in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gefördert: das Deutsch-Ukrainische Forum e. V., der Dachverband der ukrainischen Organisationen in Deutschland e. V., Zentralverband der Ukrainer in Deutschland e. V. (ZVUD), die Deutsch-Polnisch-Ukrainische Gesellschaft (DPUG), Pro Ukraine e. V., Plast Ukrainischer Pfadfinderbund in Deutschland e. V., die Vereinigung der ukrainischen Jugend in Deutschland e. V., die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Rhein-Neckar e. V., der Bund ukrainischer Studenten in Deutschland e. V., die Ukrainische Freie Universität, MitOst e. V., die Stiftung West-Östliche Begegnungen, der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V., Deutsch-Ukrainisches Informations- und Kulturzentrum e. V. (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Nichtregierungsorganisationen die Höhe der Förderung und die jeweils fördernden Bundesbehörden nennen)?
In welchem Umfang wurde die gesellschaftliche Organisation „Das Ukrainische Krisen-Medienzentrum“ vom Bund, unter anderem über den europäischen Demokratiefonds finanziell unterstützt?
Welche weiteren in der Ukraine tätigen Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Mittel (ab 50 000 Euro) für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und die jeweilige Bundesbehörde nennen)?
Wie viele Beraterinnen und Berater aus Bundesbehörden bzw. im Auftrag von Bundesbehörden waren bisher für Behörden und staatliche Institutionen in der Ukraine im Einsatz (bitte die Anzahl der Personen, die jeweils entsendenden Bundesbehörden, Aufgabenschwerpunkt, Einsatzdauer und den finanzielle Aufwand nennen)?